Wenn ein Lieferant nicht liefert, was er verspricht

 Ein Lügner weiß, dass er ein Lügner ist,
aber wer nur Teile der Wahrheit ausspricht,
um zu täuschen, ist ein
Handwerker der Zerstörung.

Criss Jami

Am 25.09.2025 habe ich zwei „Standards“ kommentiert und erklärt, warum sie krank machen. Diese waren entstanden, ohne dass irgendjemand sie wollte. Ein Teil davon war durch Licht bedingt. Wäre dieser Umstand alternativlos, wäre es müßig, darüber zu reden. So als wenn man sich vor einem Hochofen über Hitze beklagt.

Dem ist es aber nicht so. Denn die „gute“ Lösung, die ich nach 1 ½ Jahrzehnten Forschung gefunden habe, die Indirektbeleuchtung, war schon in den 1920ern bekannt. (s. Erbschaft der 1920er Jahre – Wo Sie heutiges Wissen bestimmt ) Zugegebenermaßen auch ihr Manko, die Kosten. Die stattdessen normierte Lösung, war aber für die Unternehmen unvergleichlich teurer, wenn man alle Kosten berechnet. Denn die über viele Jahrzehnte gepriesene Lösung, die Allgemeinbeleuchtung, war erstens gar keine. Sie sollte überall die gleiche Lichtqualität erzeugen. Tat dies aber nicht, wie man es bereits aus den Abbildungen in den Normen sehen konnte. „Lichtqualität“, so es die überhaupt gab, gab es nur an bestimmten Stellen in den Räumen, ausgewiesen durch die Normen, die Allgemeinbeleuchtung predigten.

Und zweitens könnte deswegen nur mit einem immensen Aufwand an Bürofläche genutzt werden. Da sich niemand den Aufwand leisten wollte oder konnte, litten die Beschäftigten darunter. Sie wurden ständig gestört und haben versucht, Abhilfe zu schaffen. Und das ging so:

Wie kann es dazu kommen, dass ein Lieferant, die lichttechnische Industrie, anstatt versprochener Problemlösungen Probleme frei Haus liefert? Ein Grund liegt darin, dass die Industrie glaubt, sie darf den Betrieben vorgeben, wie diese ihre Arbeitsplätze aufstellen. Am deutlichsten konnte man dies an der Norm DIN 5035-7 „Beleuchtung mit künstlichem Licht — Teil 7: Visuelle Gestaltung von Räumen mit Bildschirmarbeit" sehen, die im Jahr 2015 erneuert werden sollte, nachdem wir sie zuvor abgeschossen hatten. Dort stand zu lesen: „6. Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel: „Die grundlegenden Anforderungen an die Beleuchtung bilden die Basis für die Anordnung der Arbeitsplätze im Raum.“ Für einen Betrieb ist die Basis für die Anordnung der Arbeitsplätze im Raum der Arbeitsablauf sowie die elementaren Bedürfnisse der Mitarbeiter (Bewegung, Verkehr, Lärmvermeidung u.ä.). Die Lichttechnik schert sich nicht um die Interessen der Betriebe und derer Mitarbeiter.

Selbstverständlich kann ein Hersteller angeben, unter welchen Bedingungen sein Produkt funktioniert. Ich denke, er muss dies sogar immer spezifizieren, wenn es sich nicht um eine Selbstverständlichkeit handelt. Was er nicht darf, ist die Nutzung in seinem Sinne hintenrum durch Arbeitsschutzgesetze und -regeln zu erzwingen.

War das alles? Kaum zu glauben, aber seit der Erfindung der Glühlampe bis etwa Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Normen für Beleuchtung nicht mit denen der Architektur koordiniert. Sie existierten nebeneinanderher, obwohl es praktisch keine Bauten ohne künstliche Beleuchtung gibt. Schlimmer noch, die Normen für die Beleuchtung wurden für Tageslicht und Kunstlicht immer getrennt entwickelt und behandelt. Wenn es denn bei den Normen allein geblieben wäre! Für das Tageslicht waren die Länder zuständig, weil die Bauordnung Ländersache ist, während für die künstliche Beleuchtung die Berufsgenossenschaften und der Bundesminister für Arbeit zuständig waren.

Wer denkt, das sei wohl etwas übertrieben dargestellt, sollte sich die allerneueste „globale“ Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1 angucken: Sie empfiehlt 8 verschiedene Eigenschaften für alle Arbeitsplätze. Die neunte Empfehlung kommt zusätzlich dazu, wenn es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz handelt (mehr hier). Das gilt selbst für CAD-Arbeitsplätze, die schon in den 1960ern computerisiert waren. Deswegen heißen die so, Computer Aided Design. Es ist eine unglaubliche Leistung, die Entwicklung und die Auswirkungen einer der wichtigsten Technologien der Menschheitsgeschichte zu verschlafen.

Nachdem die deutschen Berufsgenossenschaften 1980 eine Sicherheitsregel erlassen hatten (ZH 1/618 - Sicherheitsregel für Bildschirmarbeitsplätze), unter der Erwartung, dass künftig jeder Arbeitsplatz ein Computerarbeitsplatz sein kann, machte sich die lichttechnische Industrie  daran, die „gute“ Beleuchtung dazu zu normen. Netterweise hat sie das Konzept illustriert:

Der Raum auf der rechten Seite fand keinen Zugang in die Norm, weil ich beanstandete, dass es solche Räume in Deutschland nicht gibt. Aber hier kann man schon erkennen, wie viel Raumfläche das Konzept braucht, um zwei winzige Tische hinzustellen. Zu den Tischen ist zudem zu sagen, dass es auch sie nicht so gab. Die damaligen Arbeitstische waren mindestens drei Mal so groß. Nur die Bedientische von Computern mit Fernschreibern darauf waren so klein. Die galten aber nicht als Büroarbeitstisch.

Den Raum links hingegen kann man massenweise finden. Nur nicht so möbliert. Die Normer wollten, dass alle Bildschirmarbeitsplätze im Rauminnern untergebracht werden. Und vor allem mickrig waren. Nicht, dass dies Sinn macht. Wenn andere Tische dort aufgestellt würden, würde es erkennbar sein, dass das Konzept nicht aufgehen kann. Da in realen Betrieben dieser Unsinn nicht berücksichtigt werden konnte, mussten die gestörten Mitarbeiter halt kreativ werden. Das Ergebnis steht in der Tabelle oben.

Ein mittlerweile verblichener Computerhersteller, Nixdorf, tat mir den Gefallen, die genormte Beleuchtung in einen etwas anderen Raum einzuzeichnen.

Wenn man in dem Bild die störende Information entfernt, sieht man deutlich, welcher Unsinn da gezeichnet steht (rechte Seite). Will man die angebliche Allgemeinbeleuchtung nutzen, muss der Arbeitsraum zu etwa 80% bis 90% leer stehen. Abgesehen von den Kosten: Wer will in einem solchen Raum arbeiten? Vor allem: Welcher Betriebsmensch, z.B. Facility Manager oder Büroorganisator, verinnerlicht das Konzept so, dass er die Kosten begründen kann? Dazu muss man wissen, dass die Büromiete nach dem Gehalt den zweitgrößten Posten ausmacht.

Später kam es viel besser. Diesmal wollte ein Ausschuss für Arbeitssicherheit der DGUV eine Sicherheitsregel für die Beleuchtung (BGR 131 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“) erarbeiten. Da auch dieser sein Konzept bebildern wollte, entstand dieses Gebilde.

Auf der rechten Seite bedeuten die Kreuze, wo man Licht messen muss. Man beachte, wie viele der Messpunkte hinter dem Benutzer liegen. (Mehr zu diesem vorschriftsmäßigen Unsinn hier) Ich habe den Flächenbedarf für dieses Gebilde berechnet. Da man die Maße nicht so genau abgreifen kann, komme ich auf 45 m² bis 80 m². Man vergleiche dies mit der Realität eines Call Centers;

Wenn jemand hofft, dass ein solcher Unsinn möglichst schnell aus der Welt geschafft werden kann, dem wird geholfen. Die BGR 131 wurde tatsächlich abgeschafft. Jetzt steht der Unsinn (fast) komplett in ASR A3.4 Beleuchtung. Dies ist nach dem Vorwort Stand der Technik und mehr „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“ So hilft der Bundesarbeitsminister den Betrieben mit der Einrichtung von gesunden und sicheren Arbeitsplätzen.

Es scheint, als würden Fachleute für Beleuchtung bzw. von ihnen beeinflusste Gremien immer wieder Anforderungen formulieren, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Oft entstehen dadurch Vorschriften und Regeln, die an der Realität vorbeigehen und von den Betrieben schlicht ignoriert werden müssen. Diese Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis führt zu Regelwerken, die niemand wirklich erfüllen kann und die letztlich mehr Verwirrung stiften als Nutzen bringen. Wer dies nicht ganz glauben möchte, kann sich hier weiter amüsieren.

Wenn ernsthafte Fachleute ernsthafte Probleme besprechen, sollten sie sich hüten, ihre Lösung zu bebildern. Sonst lernen die einfachen Menschen, die von alledem keine Ahnung haben, dass die Experten noch weniger wissen als sie selbst.

Was machen die nicht-so-einfachen Menschen? Was sie könnten, wenn sie könnten, hat das Management-Netzwerk Linkedin ermittelt. Wenn sich deutsche Führungskräfte einen Arbeitsplatz nach ihrem Wunsch einrichten könnten …

Ich habe als Kommentar zur Lösung nach BGR 131 bzw. ASR A3.4 mit der sicheren Beleuchtung auch ein Bildchen gezeichnet. Bitte ausdrucken, ausschneiden, umbiegen und mit ins Büro nehmen.

Standards, die niemand setzen wollte

Das Aussortieren des Unwesentlichen ist der
Kern aller Lebensweisheit.

Laozi

Viele Leute hadern mit Normen und Standards, weil sie sich dadurch eingeengt fühlen. Das hatten Zeitungen übrigens am 22. Dezember 1917 befürchtet. An diesem Tag wurde DIN gegründet, damals noch Normenausschuß der deutschen Industrie genannt. Es wurde gesagt, Normung würde die Kreativität töten. Wenn das stimmt, ist die Kreativität längst mausetot, denn wir haben mittlerweile 35,000 Normen allein von DIN.

Während jeder einzelne Mensch auf dem Planeten das Recht hat, gegen DIN-Normen vorzugehen oder ggf. eine zu beantragen, ertragen wir „Standards“ geduldig, die nie geplant waren. Sie sind aber nicht einfach so da, also So-Da-Standards, sie haben eine Historie. Zwei davon haben es mir angetan, weil Millionen darunter leiden, ohne dass dagegen vorgegangen wird. Gegen diese habe ich Lösungen gefunden, die auch praktisch funktionieren. Dumm nur, dass sie nicht so verbreitet sind, wie ich es mir wünsche.

Mein erster Liebling hat nicht viel mit Licht zu tun. Er ist zwischen 1868 und 1984 entstanden. Die Rede ist von der Tastatur der Computer, die am 23. Juni 1868 als QWERTY-keyboard von Christopher Latham Sholes patentiert wurde. Die seltsame Verteilung der Buchstaben war dem Bemühen geschuldet, die Typenhebel der Maschine davon abzuhalten, einen Typenhebel-Salat zu produzieren. Erfolgreich nur für die englische Sprache. 

Die Idee wurde trotzdem weltweit mit kleinen Änderungen akzeptiert. Sie wurde erst mit dem Patent von IBM überflüssig, das für die IBM-Selectric erteilt wurde. Diese wurde am 21. Juli 1959 unter der US-Patentschrift Nr. 2.895.584 patentiert. Die Maschine hatte keine Typen mehr, sondern nur noch einen Kugelkopf. Eine Änderung des Tastaturlayouts indes unterblieb.

Es folgten Maschinen mit Tastaturen, die nichts mehr druckten. Sie waren Bildschirmterminals. Sholes‘ Tastatur war immer noch dabei. Sie wurde nur nach rechts verlängert, weil man neue Tasten brauchte. So kamen als erste Cursor-Tasten dazu. Weiter rechts davon wurde die Tastatur des Kalkulators angebaut. Die Terminals konnten auch rechnen. 

Fast präzise 100 Jahre nach Sholes‘ Maschine wurde die Maus von Douglas C. Engelbart am 9. Dezember 1968 erfunden: Engelbart stellte seine Erfindung im Rahmen einer Live-Präsentation in San Francisco der Öffentlichkeit vor, die später als "Mutter aller Demos" bekannt wurde. Sie blieb bis zum 24. Januar 1984 den Eingeweihten vorbehalten. An diesem Tag wurde der Apple Macintosh der Welt präsentiert. Seitdem gibt es praktisch keinen modernen Computer ohne Maus.

Am 6. April 1992 war es endlich so weit. An diesem Tag wurde Windows 3.1 vorgestellt, der einen Triumphzug auf den Bürotischen einleitete. Seitdem ist diese Anordnung „Standard“ weltweit.

Sie belastet alle Benutzer mehr oder weniger stark. Manche merken nichts, andere fühlen sich an der rechten Schulter unwohl. Viele können die Maus nicht mehr vernünftig halten und müssen daher sie links bedienen. Im schlimmsten Fall hilft nur eine Operation, RSI heißt die Malaise. Ein Standard, der krank macht. Niemand hat dies je beabsichtigt. Er war 1992 So-Da!

Meinen zweiten Liebling erleben Millionen Menschen im Büro täglich, er hat so viele Vorteile, dass er vermutlich mit 60% aller Büroarbeitsplätze ausmacht. Dumm nur, dass er hinderlich für die Beleuchtung ist. Wer darunter leidet, ahnt häufig nichts über die Ursache. Er macht einfach das Licht aus.

Anders als bei Maus und Tastatur lassen sich die Ereignisse, die zu dem Umstand geführt haben, nicht genau lokalisieren und datieren. Gemeint ist die Entstehung des rechteckigen Zellenbüros für zwei Personen. Sie lässt sich auch für weitere Gruppen mehrfach aneinanderreihen. Nennt sich Modulsystem. Seit Jahrzehnten werden die Bürogebäude nach einem festen Achsmaß gebaut. Es ist der kleinste Teiler der Fassade. Meist 1,25 m. Beträgt er 1,20 m, nennt man ihn Beamtenachse, weil er dem einfachen Beamten seine ihm zustehende Bürofläche beschert, 12 qm. Der übliche Angestellte bekommt eine Achse mit zwei Leuchten über seinem Kopf. Sollen drei statt zwei in einem Raum sitzen, kommt noch eine Scheibe dazu, + 6 qm.

Der Grundriss in diesem Bild ergibt sich vermutlich aus DIN 277 gemeinsam mit dem Bemühen, Grundstücke mit möglichst viel Büronutzfläche zu bebauen. Die Norm gibt es seit dem Jahr 1934 (sic!). Wie der Name sagt, „Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten“, beschreibt sie wichtige Daten der Gebäude.

Dass daraus rechteckige Räume entstanden sind, muss nicht der Norm angelastet werden. Diese Räume sind auch noch flach. Waren einst Büroräume bis 6 m oder gar darüber hoch, müssen diese in Deutschland mindestens 2,50 m hoch sein. Mit Ausnahme von Bayern, wo 2,40 m reichen sollen. Das gibt eine schlechtere Luft und auch eine schlechtere Lichtverteilung. Wenn einer gar im Stehen arbeitet, hängt die Beleuchtung kurz über seinem Kopf.

Beides, die Höhen von 6 m oder 2,50 m sind durch Licht bedingt. Frühe Bürohäuser waren auf Tageslicht angewiesen, während man später glaubte, mit künstlichem Licht dieses ersetzen zu können, daher die Höhe von 2,50 m. Wäre es nach dem Franzosen Le Corbusier gegangen, würden 2,20 m reichen. Der große Baumeister war bis zu seinem Tode dem deutschen Beamten gram, der ihn daran gehindert hat.

Übrigens, es war auch der deutsche Beamte, der die Architekten daran gehindert hat, das besagte Rechteck ohne Fenster zu bauen. Die Arbeitsstättenverordnung von 1975 schrieb senkrechte Fenster in Augenhöhe vor. Die Arbeitsmedizin hatte aber „nachgewiesen“, dass der Arbeitnehmer kein Tageslicht bräuchte, um gesund zu arbeiten. Der deutsche Beamte pfiff auf die Arbeitsmedizin -  und das war gut so.

Was brauchte man oder frau denn für ein Licht? Die „finale“ Antwort hieß: 500 lx. Wie man dazu gekommen sein will, kann man hier lesen: Basis der Festlegung von  Beleuchtungsstärkewerten in Beleuchtungsnormen. Praktischerweise bedeutete das, dass man nach unten offene Leuchten einsetzte, die eine gemeine Eigenschaft haben: Sie blenden durch ihre Reflexe auf dem Tisch und allem, was darauf steht. Zwar wurden dazu Raster zur Entblendung eingesetzt. Die helfen aber nicht gegen Reflexblendung.

So musste man die „optimale“ Anordnung erfinden, die man auch heute überall vorfindet. Man baut eine Leuchtenreihe fast direkt am Fenster, die zweite weiter im Raum. Dumm nur, dass das Licht dann vornehmlich die Ränder des Tisches beleuchtet.

Nicht schlimm für den findigen Lichttechniker. Man baut schräg-strahlende Leuchten. Nennt sich Batwing-Verteilung. Wenn das die armen Viecher wüssten. Form von nachtaktiven Tieren für die Beleuchtung von Tischen für tagaktive Menschen?

Ob das gut gegangen wäre, konnte man leider nicht erleben. Kaum war das Konzept ausgedacht, gab es schon Computer. Und deren Bildschirme glänzten gemeinerweise. So war es aus mit Batwing! Abgedunkelt war in. Auch wenn hochgestellte Persönlichkeiten die Charakteristik von tiefstrahlenden Leuchten breitstrahlend nannten, wollte sich das Licht nicht verbiegen lassen. Es flog mit Freuden dorthin, wo sie nicht viel Nutzen entfalten konnte. Egal, wo das Licht entlang flog, die Tastaturen wollten das Glänzen nicht aufgeben.

Es gab nur zwei mehr oder weniger schlechte Lösungen. Man richtet seine Zelte, sprich Bildschirm und Akte, in der Mitte zwischen den Leuchtenreihen an, wo es am dunkelsten ist. Da die Bildschirme viel Platz brauchten, bot die Büromöbelindustrie die geniale Lösung an, die sie einst nur den Sekretärinnen angeboten hatte: die Eckkombination.

Der Bildschirm steht vor dem Fenster und unter den Leuchten. Wenn man geradeaus guckt, ist einem die Blendung sicher. Die Leuchten spiegeln sich dazu noch wunderbar unter der Leuchte. Dafür liest man seinen Papierkram an der garantiert dunkelsten Stelle des Tisches. Der Platz nennt sich Schreib-Lesebereich. Der größte Teil des mühsam erzeugten Lichts landet entweder auf dem Teppich (links) oder auf den Bildschirmen, wo es nichts zu suchen hat.

Dieser Standard wurde nur durch den technischen Fortschritt teilweise überflüssig. Die Eckkombinationen sind weg. Aber die Anordnung der Leuchten hat sich in die Zeit gerettet, in der ein völlig neues Leuchtmittel regiert, die LED. Man erzeugt Licht viel wirtschaftlicher und beleuchtet damit vornehmlich die Tischränder oder den Teppich. Die 500 lx bekommt man, wenn man 700 lx am Tischrand mit 300 lx in der Mitte mittelt. Der Norm ist genüge getan.

Obwohl man moderne Leuchten bis 80 m Länge bauen kann (s. hier), aber auch in winzigen Größen in Millimetern, baut die Industrie massenweise immer noch 1,25 m Einheiten, deren Länge einst die „optimale“ Leuchtstofflampe bestimmt hatte, von der jeweils zwei pro Kopf den Bürohimmel über dem Menschen erleuchteten.

Müssen wir mit solchen „Standards“ leben? Ja und nein. Wenn die Beliebtheit der Zellenbüros nicht nachlässt, die vom Massenbüro über Großraumbüro und Kombibüro ein Jahrhundert Revolutionen überlebt hat, werden Architekten weiterhin mit Achsmaßen bauen. Sie werden bestenfalls kleinere oder größere Achsen nehmen. Das unberührbare Maß ist die Fläche pro Kopf. Für die Beamten ist die vorgeschrieben, deren KollegInnen in der Privatwirtschaft geht es auch ohne Vorschrift nicht besser.

Die Misere mit der Tastatur und Maus muss nicht sein. Ich habe dazu die Compact-Tastatur als Konzept erfunden, die 2007 international genormt wurde. Die steht seit Juli 2024 auch in der ASR A6 Bildschirmarbeit. Eigentlich war sie mehr oder weniger gut gemacht seit 1983 Teil eines Laptops. Wir müssen leider noch abwarten, dass alle Käufer die ASR oder solche Artikel wie hier lesen. Denn ausgeliefert werden PCs mit einer Tastatur, die etwa 1984 ohne Maus ausgedacht wurde, obwohl die Maus längst da war.

Und der dumme Standard mit zwei Leuchtenreihen am Himmel? Dass die krank macht, hatte ich schon 1990 mit dem Forschungsbericht „Licht und Gesundheit“ (hier kompletter Bericht) gezeigt. Wie man die Malaise erfolgreich los wird, steht nachgewiesen in der 1998er Ausgabe der Arbeit. Damals war noch die Indirektbeleuchtung die beste Lösung. Seit längerem kann man großflächige LED-Module nehmen, für die die Vorurteile gegenüber der Indirektbeleuchtung nicht gelten.

Ich hoffe, dass diese Ausführungen helfen, solche Räume wie unten Geschichte werden zu lassen. (Anm.: Dieser Raum ist nicht etwa lieblos zusammengewürfelt worden. Man hatte sich viel Mühe gegeben, um einen guten „Standard“ zu realisieren. Die Beleuchtung ist etwa 5 Jahre alt und hat die besten Aussichten, weitere 25 Jahre den Raum zu schmücken. )

HCL scheintot – Richtiges Licht zur rechten Zeit vertagt – Und …?

Das Aussortieren des Unwesentlichen ist der
Kern aller Lebensweisheit.

Laozi

Ich kann es kaum fassen, dass sich die lichttechnische Industrie eine vor 20 Jahren totsicher geglaubte Chance entgehen lässt. Wie im Kapitel Die Legende vom gesunden Licht reloaded dargelegt, wusste man schon vor 2001, dass Licht die wichtigsten Körperfunktionen regelt oder maßgeblich beeinflusst. Mit 2001 ist das Jahr gemeint, in dem der circadiane Lichtempfänger im Auge entdeckt wurde. Die gemeinten Wirkungen waren zu einem erheblichen Teil von Hollwich in den 1940ern und 1950ern beschrieben worden. ( hier) Freilich wollte die Industrie die nicht glauben. Stattdessen wurde Hollwich verteufelt. Dass man später anders dachte, kann man in Die Legende vom gesunden Licht reloaded lesen.

Zunächst zu den Wirkungen, die verschiedene Forschergruppen dargelegt haben. Die Aufzählung stammt vom internationalen Standard ISO 9241-610 Ergonomics of human-system interaction. Impact of light and lighting on users of interactive systems. Da dieser von der CIE jahrelang penibel geprüft worden ist, kann man davon ausgehen, dass alles stimmt.

Licht …

  • regelt Hormonausschüttung – Melatonin eingeschlossen, das seinerseits viele physiologische Prozesse beeinflusst
  • ändert persönliche “Körperzeit” des Individuums über die circadianen Rhythmen
  • bestimmt lebenswichtige Größen wie die Körperkerntemperatur
  • ändert thermisches Wohlbefinden durch die Beeinflussung der Hauttemperatur
  • steuert Gehirnaktivitäten über das Sehen hin us
  • beeinflusst Herzfunktionen
  • ändert Geschmackssinn
  • bestimmt Stimmung und Anregung
  • verursacht oder löst aus längerfristige biologische Wirkungen wie Krebsentwicklung oder Körperwachstum von Kindern.

All diese Effekte und noch mehr wurden durch Studien außerhalb des Einflussbereichs der Lichttechnik nachgewiesen. D.h., “wohlwollende” Interpretationen von Lichttechnikern sind ausgeschlossen. Warum lässt sich die lichttechnische Industrie die Chance entgehen, diesbezügliche Erkenntnisse umzusetzen? Meine Erklärung begründe ich nachfolgend.

Wie man in Genesis 2.0 Schöpfung der elektrischen Sonne lesen kann, hat mein Institut mit dem Forschungsbericht Licht und Gesundheit – Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros von 1990 die Sichtweise auf die Wirkungen von Licht erheblich beeinflusst. Das Ziel dieser Studie war aber nicht allein, Lichtwirkungen zu ermitteln, sondern die schon zuvor bekannten Probleme mit besseren Beleuchtungssystemen zu beseitigen.

Der Forschungsbericht „Licht und Gesundheit“ erschien zuerst 1990 mit Ergebnissen an 2000 Arbeitsplätzen und einer repräsentativen Befragung von 1000 weiteren Personen. Die dritte Auflage von 1998 enthält die Ergebnisse der Erprobung von erfolgversprechenden Beleuchtungssystemen an weiteren 1.500 Arbeitsplätzen, die aufgrund der Studien vor 1990 entwickelt worden waren. Dieses Werk zeigt, dass man tatsächlich die subjektive Gesundheit des Menschen erheblich mit Licht fördern kann.

Es dürfte kaum eine Studie geben, deren Ergebnisse besser beschrieben und, vor allem, validiert worden sind. Was die Industrie davon hielt, kann man am besten mit den Worten einer Führungskraft einer führenden Herstellerfirma ausdrücken, für die ich 1991 arbeitete. Der Mann hatte die Studie gerade gelesen und sagte: „Hätten wir diese Arbeit vorher gesehen, hätten wir Ihnen nie einen Auftrag gegeben.“ Wie denn das?

Die Antwort ist relativ einfach. Das Ergebnis der Forschungsarbeit lässt sich kurz so wiedergeben: „Die Studie zeigt, dass man tatsächlich die subjektive Gesundheit des Menschen erheblich mit Licht fördern kann. Das erfolgt weitgehend durch Tageslicht am Arbeitsplatz und eine flexible künstliche Beleuchtung.“ Damals war nach dem deutschen Arbeitsrecht Tageslicht keine Beleuchtung für Arbeitsplätze. Und eine flexible Beleuchtung war für Leute, die mit einer einzigen Norm sämtlichen deutschen Betrieben und für alle Arbeitsplätze die Aufstellung und Anordnung vorgaben, eher ein Schimpfwort.

Was der besagte Herr auch nicht anerkennen wollte, war die Tatsache, dass die beste Leuchte an der Decke aus Sicht der Nutzer halb so viel kostete wie die von der Industrie bevorzugte. Zudem sollte jede Tischlampe, egal welcher Qualität, eine Verbesserung bedeuten. Das war zu viel des Guten. Funfact: Das Konzept der besagten Deckenleuchte (Indirekt-Direkt bzw. 2K) stammte nicht von mir, sondern von dem besagten Herrn.

Die Sache hat mich indes überhaupt nicht überrascht. Ich hatte fast dasselbe zwei Jahrzehnte zuvor mit der Büromöbelindustrie erlebt. Sie war damals auf dem Trip, den guten Bildschirmarbeitsplatz zu finden. Was sie fand, sah grauenhaft für jeden Büromenschen aus, weil alles nach schwerem Maschinenbau roch. Auch Wissenschaftler taten sich nicht durch anmutigere Konzepte hervor. Meine Schlussfolgerung war wie bei der Beleuchtung: Flexibel. Ein Arbeitsplatz besteht aus einer Platte, die groß genug ist, alle Arbeitsmittel aufzunehmen, Bildschirm, Tastatur, Maus, Papier, Kaffeetasse …. Der Benutzer muss in der Lage sein, diese nach seiner Vorstellung anzuordnen und ggf. schnell umzuordnen. Das war das Konzept einer Norm, die ich schrieb. (Bildquelle hier)

Das Konzept wurde von der Industrie für Büromöbel mit Gelächter aufgenommen. Sie beschwerte sich beim zuständigen Obmann und behauptete, ich hätte keine Ahnung. Der Obmann legte mir den Brief vor und fragte, was ich dazu denke. Ich sagte: „Es stimmt. Ich habe keine Ahnung. Aber ich will auch keine haben. Was die Industrie will, ist, dass wir uralte Tische in die Neuzeit retten.“

Die Computerindustrie hat nicht lachen können. Sie musste ihre Tastaturen so flach wie möglich machen und ihre Bildschirme flexibel aufstellbar und spiegelfrei.

Wenn man das damalige Konzept heute jemandem erklärt, sagt dieser, das sei doch selbstverständlich. Ist es auch. Mein Ziel war es, eine Norm zu schaffen, die sich irgendwann überflüssig macht. Nicht etwa, weil sie obsolet ist, sondern weil jeder ihr Ziel versteht und auf seine Art einsetzt und ggf. ergänzt. So gab die Norm einst vor, die Tastatur müsse weniger als 30 mm hoch sein. Heute wird man solche Tastaturen nicht mehr finden. Viele liegen bei 10 mm oder etwas darüber.

Aus dieser Erfahrung heraus ist mein Entsetzen zu verstehen, dass wir heute neue Beleuchtungsnormen haben, die kaum jemand mehr versteht, weil man bei der Lektüre irgendwann mal einschläft. Das neueste Werk, ISO/CIE 8995-1 für Arbeitsplätze im Innenraum, ist 113 Seiten lang, enthält 62 Tabellen auf ebenso vielen Seiten im Haupttext, dazu 20 Tabellen in den Anlagen. Wenn man sich ernsthaft überlegt, die Norm anzuwenden, muss man ISO 9241-307 durchackern, die Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze enthalten soll. Diese enthält 187 Tabellen im Hauptteil, 4 in den Anhängen. Dazu müsste man  52 Normen + 14 Literaturstellen (ISO/CIE 8995-1)  und 49 Literaturstellen, davon 37 Normen diverser Organisationen (ISO 9241-307) mitberücksichtigen.

Die 62 Tabellen enthalten zu jeder der angegebenen Arbeitsplätze 8 Anforderungen, zu denen welche hinzu kommen, die man sich selbst ableiten soll, wenn als 9. Anforderung ein Hinweis auf einen Bildschirmarbeitsplatz folgt, indem man sich durch 187 Tabellen durcharbeitet.

Wenn das alles wäre. Die biologischen Wirkungen des Lichts werden als wichtig erklärt und in einem Anhang beschrieben. Wie man diese mit den Anforderungen der Norm gemeinsam berücksichtigt, ist Sache einer anderen Norm (z.B. DIN/TS 67600).

Ach, ja. Die Norm erzählt, man solle die ambiente Beleuchtungsstärke statt der simplen horizontalen, vertikalen und zylindrischen realisieren. Dazu soll man an jeder Wand die Beleuchtungsstärken darauf mitteln, dazu die mittlere Beleuchtungsstärke an der Decke ermitteln und das Ganze durch 5 teilen. Sehr praktisch, wenn man die Werte z.B. an einer Abflughalle misst.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich irgendwo ein Bildschirmarbeitsplatz beleuchtet werden soll, wird der Lichtplaner garantiert nichts in den 187 Tabellen der Norm ISO 9241-307 finden, weil der zuständige Ausschuss die hierzu erforderliche Information vergessen hat. Dies ist etwa seit offiziell 2008 bekannt und wurde der ISO mehrfach gemeldet. Weil alles nicht fruchten wollte, haben deutsche Prüfstellen von meinem Ausschuss verlangt, eine Reparaturnorm zu erstellen, was 2013 erfolgte. Diese wurde viele Jahre später als ISO 9241-311 sogar ISO-Standard. ISO hat die nachweislich nicht anwendbare Norm bislang nicht zurückgezogen. Der Ausschuss, der ISO/CIE 8995-1 geschrieben hat, hat die nicht anwendbare Norm trotz meiner Warnung zitiert.

Auf diese Weise ist aus einer simplen Tabelle für Beleuchtungsstärken aus dem Jahr 1927 (Leffingwell, W.H.: Office Management Principles and Practice, A.W. Shaw Company, Chicago New York, 1927) ein Regelungetüm geworden. Dabei hat der zitierte Herr im Jahre 1927 (oder vielleicht früher?) alles Wissenswerte über Beleuchtung sehr gut zusammengefasst. Diese habe ich unter „Wie alt ist unser Wissen zu Beleuchtung?“ und „Alt ist nicht alt”  erklärt.

Wer statt simplizistisch einfacher Konzepte ein paar hundert Seiten Regelwerk für eine überschaubare technische Aufgabe produziert, muss entweder ein sehr komplexes Produkt haben, dessen Anwendung sich nicht einfacher beschreiben lässt. Oder er hat kein Konzept. Dann muss man es anderen Leuten überlassen, ein Konzept zu finden.

Ich will es nicht unbedingt der lichttechnischen Industrie vorhersagen, aber zu Bedenken geben, was mit den Machern (angeblich) komplizierter Produkte passieren kann. Von den o.g. zwei Industrien (Computerindustrie, Büromöbelindustrie) hat die erste fast komplett das Feld geräumt. Heute existiert von den einstigen Top 10 des Jahres 1975 nur noch IBM, und auch diese musste sich häuten. Die Computerindustrie blüht und gedeiht trotzdem, aber ohne die einstigen Größen wie DEC (Nummer II der Welt). Ebenso existiert von unserer einstigen Büromöbelindustrie nur noch der Schatten von einst. Den größten Teil haben amerikanische Firmen gekauft. Nicht einmal deren Normenausschuss, der Fachnormenausschuss Bürowesen FNBü, existiert mehr.

 

Warum Beleuchtung im Büro Stress bedeutet?

Alle wollen unser Gutes und dennoch fühlen wir Stress, wenn es um die Beleuchtung im Büro geht. Wenn man die einschlägigen Zeitschriften liest, ist das Licht im Büro blendfrei und angenehm. Besser könnte sie gar nicht sein. So ähnlich ergeht es vielen auch mit der Klimatisierung. Wie kommt das eigentlich?

Vor langen Jahren musste ein Unternehmen ein wirklich minderwertiges Bürohaus bauen, deren Fertigstellung nur fünf Monate nach Planungsbeginn sein musste. Die Planung des Mutterhauses hingegen hatte mehrere Jahre gedauert und war in Begleitung eines Arbeitspsychologen optimal erfolgt. Der Arbeitgeber wusste nicht, wie er der Belegschaft beibringen sollte, dass manche  in die "Baracke" ziehen mussten. Er war schockiert, als alle dies wollten. Niemand wollte in dem nach allen Regeln der Kunst erbauten Büro bleiben.

Üblicherweise lastet man so etwas dem Architekten, dem Lichtplaner oder dem Klimatechniker an. In dem gegebenen Fall hatten sie aber ihr Bestes gegeben. In solchen Fällen wird die Schuld bei der Belegschaft gesucht. Sie wird dann beschuldigt, hysterisch zu reagieren, gar zu spinnen. Ein Patentrezept, das gegen solche Auswüchse geholfen haben soll, z.B. ein Klimaregler, der gar nicht angeschlossen ist, aber den Eindruck erweckt, etwas zu bewirken, ist über 50 Jahre alt aber immer noch nicht tot.

Nach jahrelanger Forschung in Büros habe ich den einwandfreien Beweis dafür, dass es an der Entmündigung des Nutzers liegt. Dieser ist der Benutzer des Büros und der Betreiber. Den Betreiber binden Regeln wie Normen, die er anwenden muss, will er den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen. Woher kommen aber diese?

Eigentlich ist die Sache sehr einfach. Jedes Gewerk befolgt Regeln für dieses, das von Fachleuten geschrieben worden sind. Dummerweise steht manchmal der Klimatechniker dem Lichttechniker im Wege. So entstanden vor langer Zeit Räume mit glatten Decken mit eingebauten Leuchten, damit die Luft gut verteilt wird. Solche Leuchten können aber nie Indirektbeleuchtung produzieren, die bei den Benutzern hoch angesehen ist. Alternativ kann man großflächige Leuchten installieren, die weniger blenden. Aber die verhunzen die Akustik.

Überhaupt Akustik. Die vielen Schallschirme, die man immer häufiger in die Büros pflanzt, machen die Arbeit des Lichtplaners zunichte.  Und verhindern auch die Luftzirkulation.

Wie eine Planung ideal laufen würde, hat die FGL (Fördergemeinschaft Gutes Licht) vor etwa 50 Jahren dargelegt. Das Bild zeigt die Kooperation aus Sicht des Lichtplaners.

Was das Bild nicht zeigt, ist dasselbe aus der Sicht der restlichen neun. Man kann also neun weitere Bilder wie hier erstellen und immer erneut die Anforderungen zur Gestaltung eintragen. Dann fehlen in dem Bild immer noch die Stakeholder "Benutzer", "Belegschaftsvertreter" und "Facility Management".

In dem Buch Genesis 2.0 - Schöpfung der elektrischen Sonne habe ich die Entmündigung des Benutzers und des Planers der Beleuchtung dargestellt (hier). In der Beschreibung werden die wichtigsten Gründe erläutert, darunter die Ignorierung der individuellen Unterschiede, die nachweislich in den 1950ern bekannt waren.

Es wäre ein schwacher Trost zu wissen, dass eine Malaise bekannt ist. Mein Institut hat aber auch untersucht, wie man Beleuchtung individuell gestalten und dabei sogar Geld wie Energie sparen kann. Die gesamte Studie ist hier erklärt und mit einer Reihe von zusätzlichen Dokumenten abrufbar. LichtundGesundheit_1998

Warum blenden Fahrräder am hellichten Tage?

Diesen Aufschrei eines Berliners druckte der Tagesspiegel letzten Samstag. Das ist keinesweg neu oder erstaunlich.

Vor langer Zeit stand in der gleichen Zeitung: "Trotzdem empfinde ich falsch eingestellte Fahrradscheinwerfer von Geisterradlern als viel störender als Autoscheinwerfer. Ich bin da oft sekundenlang im Blindflug unterwegs." oder sogar das:

"Blendende Fahrradscheinwerfer stören, stimmt und viele Sonntagsradler suchen damit scheinbar den Himmel ab. Aber Im Verhältnis zu den schon seit Ewigkeiten erlaubten Autoscheinwerfern sind sie echt ein Witz.

Kann man solche Aussagen mit dem Wissen über Blendung (s. hier ) erklären? In dem Buch "Genesi 2.0 - Schöpfung der elektrischen Sonne" wird das Thema zwar abgehandelt, aber weitgehend aus Sicht der arbeitendem Menschen. Wieso stören sich Leute auf der Straße an Fahrrädern, wo doch Autos viel größere und mächtigere Scheinwerfer haben?

Es liegt an der Größe "Leuchtdichte" (s. dazu die Ausführungen hier), mit der wir schlecht umgehen können. Daher ist die Beleuchtung von Fahrzeugen seit Jahrzehnten gesetzlich reglementiert. Sie unterliegt strengen Zulassungsbeschränkungen. Nicht nur das. Bei jeder einzelnen Prüfung beim TÜV wird die Einstellung der Scheinwerfer geprüft.

Sind Fahrräder keine Fahrzeuge? Das schon, aber während ihrer gesamten Geschichte vor der Einführung der LED verdiente deren Beleuchtung bestenfalls das Prädikat Funzel. Auch die LED-Scheinwerfer für Fahrräder geben wenig Licht im Vergleich zu denen der Autos ab. Blenden tut aber die Leuchtdichte. Und diese kann bei LED etwa die gleiche Größenordnung wie die Sonne erreichen. Kleiner ist lediglich die leuchtende Fläche. Daher nimmt man die Fahrradscheinwerfer nicht allzu ernst. (Mehr hier)

Wenn einem auf einer Straße ein Fahrrad entgegen kommt, sieht man selbst bei Sonnenschein eine Weile nichts in dessen Umgebung. Der Fahrer ahnt aber nichts davon, weil er nicht einmal merkt, dass das Licht an ist. Nur etwas schwächer sind die Schlusslichter der Fahrräder. Diese irritieren eher durch rotes Blinken.

An dem Beispiel der Kinderräder kann man sehen, was Technologie bedeutet. Sie besteht nicht nur aus Technik, sondern schließt Regelungen wie Prüfungen ein. Was ist LKW oder Autos recht gut funktioniert, versagt an Fahrrädern.

HCL Zukunft oder Vergangenheit?

HCL (= human centric lighting) ist nach der Darstellung der lichttechnischen Industrie ein Beleuchtungskonzept. Sie wollte die Aufregung um die Entdeckung eines neuen Lichtsensors im Auge nutzen, um Werbung für Licht zu machen. Eine solche Werbung hat mit der üblichen Werbung wenig zu tun, wie man an den früheren Maßnahmen dieser Art sehen kann, z.B. an den Broschüren von FGL (Fördergemeinschaft Gutes Licht). Sie illustrieren, was man alles mit Beleuchtung machen kann. Es geht um eine Absatzförderung mit positiven Beispielen.

HCL sollte aber mit Hilfe einer Argumentation gefördert werden, die die Gesundheit in den Vordergrund stellt. Die Wirkung sollte über eine Aktivierung von Hormonen erfolgen. Dies haben Mediziner umfangreich untersucht (s. insbesondere Die Legende vom gesunden Licht reloaded) so dass sachlich gesehen ein Anspruch begründet werden kann.

Das eine wesentliche Problem liegt in der Besonderheit des Arbeitsschutzes. Dieser ist Sache des Staates. Und der Staat wird sich immer schwer tun, wenn es um Eingriffe in den Hormonhaushalt von Arbeitnehmern gilt. Aber genau das wurde sogar in einem ISO-Standard zum Thema avisiert (ISO/CIE TR 21783 Light and lighting — Integrative lighting — Non-visual effects). Die Wirkung des "integrative lighting" beruht auf Melatonin.

Der Standard dreht sich um "integrative lighting", also um eine Beleuchtung, die physiologische wie psychologische Vorteile für Menschen bieten soll. In den Fussnoten ist zu lesen, dass man dies auch als HCL bezeichnet. Die Erkenntnisse, auf denen ISO/CIE TR 21783 basieren soll, stammen aus bestimmten Publikationen, von denen keine aus der Lichtforschung stammt, sondern aus folgenden Gebieten:

  • Therapie: 3 Objekte, davon eines Delirium
  • Krebsrisiko: 3 Objekte
  • Demenz: 4 Objekte
  • Lernerfolg: 3 Objekte
  • Hormonforschung: 2 Objekte
  • Gemütszustände: 6 Objekte
  • Schlaf und Schläfrigkeit: 21 Objekte (von insgesamt 63)
  • Gesundheit: 10 Objekte (im Titel oder Publikationsorgan)

 

Nachdem der Standard recht praxisfremde Schlussfolgerungen gezogen hat, haben die Chronobiologen noch eins darauf gesetzt und ein Zeitregime für die Anwendung von Beleuchtung mit Werten dafür veröffentlicht. Dieses zeigt das untere Bild:

So soll am Tage zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr ein Wert von 250 lx mel-Edi herrschen (Rechenbeispiel hier, mel kommt von Melatonin.) Wenn man dies in praktische Umgebungen umrechnet, kommt man auf ein Vielfaches der heute üblichen Installationen. Diese braucht man nach dem besprochenen Konzept am Tage!

Abends soll es zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr maximal 10 lx herrschen. Das wäre kein Problem, wenn die Menschen weder arbeiten noch Fernsehen würden. Allein der Computerbildschirm erreicht bis zum 7-fachen des Wertes ohne jegliche Beleuchtung.

Und nachts soll möglichst kein Licht ins Auge gehen. Was das alles bedeuten kann, habe ich z.B. hier dargestellt.

Diesem Regime können Menschen, die am Äquator leben, schon folgen, so sie abends weder arbeiten wollen noch irgend eine soziale Aktivität entfalten. Bereits nördlich des Mittelmeers, also Griechenland bis Spanien, wird es schwer. Denn am Abend um 19:00 Uhr herum finden dort die intensivsten sozialen Aktivitäten im Freien statt (italienisch Piazza). Außerdem kommt der Tag vor 06:00 Uhr morgens und ist um 19:00 abends immer noch da. Es sei denn, es ist Winter. Die Mittel- und Nordeuropäer werden die Sache noch skeptischer Sehen. In Deutschland (Hamburg) geht die Sonne um 04:50 Uhr auf, und der Tag dauert 17,05 Stunden (Sommersonnenwende). So geht die Sonne erst 21:53 Uhr unter. Im äußersten Osten von Deutschland findet das Ganze jeweils etwa 45 Minuten früher statt. Innerhalb von Deutschland unterscheidet sich zum gleichen Datum die Dauer eines lichten Tags in der Nord-Süd-Richtung um bis zu fast eineinhalb Stunden. Die vier Orte des deutschen Zipfelbundes, also der äußersten Gemeinden von der Mitte aus, gehören zwar zu Deutschland, und die Uhren stehen an allen vier Orten immer gleich. Die physiologische Zeit in Oberstdorf im Süden und Görlitz im Nordosten könnte aber nicht unterschiedlicher sein.

Mittlerweile hat die CIE sich das Konzept tiefergehend angeguckt und vorsichtig Abstand genommen. Insbesondere die Bedürfnisse des Menschen, der nachts arbeiten will oder gar muss, scheinen nicht berücksichtigt. Die CIE hat sich zwar nicht ganz klar geäußert dazu, dass man das künstliche Licht ausgerechnet während des Tages erhöhen soll, wenn die Sonne scheint. Umgekehrt soll das Licht möglichst gemieden werden in der Zeit, in der Menschen noch in vorgeschichtlicher Zeit künstliches Licht angewendet haben.

Vorerst scheint HCL eher Vergangenheit geworden zu  sein, ehe es in der Gegenwart angekommen war. Wenn nichts weiter passiert, wird sich das einzige Erbe in Einschlafpillen mit Melatonin erschöpfen. So wie die erste Welle von "Light and Health" vor 100 Jahren, der wir die Vitamin D angereicherte MIlch in den USA verdanken.