Der sicherste Ort für Schiffe ist der Hafen.
Dafür werden die Schiffe aber nicht gebaut.
Anonymus
Eine salutogenetische Betrachtung von Licht , kurzgefasst
Der Beitrag untersucht die neueste Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1:2025 aus einer salutogenetischen Perspektive und fragt, ob die Norm geeignet ist, Licht nicht nur als technische Mindestanforderung, sondern als Ressource für Gesundheit, Orientierung und Handlungsfähigkeit zu begreifen. Ausgangspunkt ist das Salutogenese-Modell, dessen Kohärenzgefühl aus Verstehbarkeit, Handhabbarkeit und Sinnhaftigkeit besteht. Diese drei Dimensionen werden auf die Beleuchtungsnorm übertragen, um deren praktische und begriffliche Leistungsfähigkeit kritisch zu prüfen.
Im Hinblick auf die Verstehbarkeit zeigt der Text erhebliche Defizite. Die Norm beansprucht, Anforderungen an Beleuchtung für Sehkomfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit zu formulieren. Gerade diese Zielgrößen erscheinen jedoch begrifflich unscharf oder unzureichend definiert. Der Begriff des Sehkomforts bleibt ohne belastbare Definition, Leistungsfähigkeit wird als zu weit gefasster Allgemeinbegriff kritisiert, und der Sicherheitsbegriff steht nach meiner Auffassung in Spannung zu normativen Vorgaben, die eine präzise Zweck- oder Schutzzielformulierung verlangen. Zusätzlich problematisiert der Beitrag den Geltungsbereich für Personen mit „normalem“ oder auf Normalwerte korrigiertem Sehvermögen und Lichtempfinden, da solche Normalwerte praktisch und rechtlich fragwürdig sind.
Die Handhabbarkeit wird vor allem daran gemessen, ob Betroffene oder Lichtplanende über geeignete Mittel verfügen, um Beleuchtung an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Ich argumentiere, dass starre Beleuchtungsstärken, komplexe Tabellenwerte, unklare Begriffe und schwer überprüfbare Anforderungen die praktische Aneignung erschweren. Besonders problematisch erscheinen Bildschirmarbeitsplätze, an denen Fremdlicht Reflexionen, Blendung und visuelle Belastungen erzeugen kann. Diese werden kaum berücksichtigt, als wäre der Computer gerade erfunden worden. Zugleich weist der Beitrag darauf hin, dass moderne LED-Technik, tunable White, zonale Beleuchtung und individuell steuerbare Lichtsysteme neue Möglichkeiten eröffnen, Licht flexibler, nutzerbezogener und experimentell handhabbar zu machen.
Die Dimension der Sinnhaftigkeit verschiebt den Blick von bloßer Normkonformität auf gesundheitsförderliche Lichtumgebungen. Sichtverbindung nach außen, Tageslichtdynamik, atmosphärische Raumqualität und anpassbare Beleuchtung werden als Faktoren beschrieben, die biologische Rhythmen, Motivation und Wohlbefinden unterstützen können. Insgesamt kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass eine rein pathogenetische Lichtplanung, die Augenbeschwerden, Unfälle oder Mindestwerte vermeiden will, nicht ausreicht. Eine salutogenetische Lichtplanung fragt vielmehr, wie Licht Verstehen, Bewältigen und Sinnstiftung im Arbeitsraum ermöglicht. Damit wird Licht als Bestandteil einer menschengerechten, flexiblen und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung verstanden, insbesondere im Kontext digitaler Arbeit und New-Work-Konzepte.
Eine salutogenetische Betrachtung von Licht - Umsetzungshindernisse und Chancen
Zum Thema
Der Beitrag Warum wir eine neue Perspektive für Lichtwirkungen brauchen kam mir in den Sinn, als ich versuchte, die neueste Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1:2025 zu verstehen. Denn die in dem Beitrag vorgeschlagene Methode, Licht salutogenetisch zu betrachten, setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- der Verstehbarkeit(Fähigkeit die Situation auf ihre Ursachen hin zu analysieren)
- der Handhabbarkeit(Wissen um die eigenen Ressourcen) und
- der Sinnhaftigkeit(Sinnhaftigkeit eines Bewältigungsversuches)
Die besagte Norm ist eine wie keine andere. Sie soll global gelten, außer im erdnahen Orbit. Sie fasst in 113 Seiten so ziemlich alles zusammen, was Lichttechniker gut für die arbeitende Bevölkerung halten. Daher gelten die nachfolgenden Ausführungen auch global, also für jeden arbeitenden Menschen auf allen 6 Kontinenten.
Zu Verstehbarkeit
Die Verstehbarkeit steht nicht ohne Grund an erster Stelle in der Liste der Komponenten der Salutogenese, die eine aktive Form der Auseinandersetzung mit der Umwelt ist. So müssten die Betroffenen zumindest verstehen, was die Norm will, soll, und was sie als Instrumente bietet.
Die Norm ISO/CIE 8995-1 dient als eine globale Norm für Arbeitsplätze nach eigenem Anspruch hierzu:
„Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Bedürfnissen hinsichtlich Sehkomfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Personen entsprechen, deren Sehvermögen und Lichtempfindlichkeit normal sind oder auf einen normalen Wert korrigiert wurden.“
Um zu verstehen, was die Norm erreichen will, müsste jeder Mensch eine ungefähre Vorstellung davon haben, was Sehkomfort bedeutet. Aber unter den 1.347 Definitionen der CIE, dem Herausgeber dieser Norm, findet sich keine Definition von Sehkomfort. Anderswo kann man trotz intensiver Suche auch keine Definition entdecken.
Bei der Leistungsfähigkeit braucht man erst gar nicht zu suchen, denn das englische Original, performance, ist ein Allgemeinplatz. Es kann alles bedeuten, oder auch nichts. Man könnte der Meinung sein, dass es sich dabei um Sehleistung handelt. Denn die Vorlage für diese Norm, EN 12464-1, spricht im Geltungsbereich tatsächlich von Sehleistung. Warum man in der globalen Norm lieber von Leistungsfähigkeit spricht, ist vermutlich der Marketingidee für diese Norm zu verdanken. Denn mit Licht die Leistungsfähigkeit zu fördern, war schon immer ein Ziel des Lichtmarketings. Allerdings ist bereits der erste Großversuch kläglich gescheitert. (s. Kapitel Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure und Außergewöhnliche Folgen des Hawthorne-Projekts)
Bleibt noch Sicherheit als Ziel. Die Sicherheit darf in der Normung seit 1990 nicht ohne einen Qualifier benutzt werden, schon gar nicht im Geltungsbereich. Es gibt hierzu eine offizielle Vorgabe (ISO/IEC Guide 51) den Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen, wonach das Wort „Sicherheit“ (oder „sicher“) aus zwei wesentlichen Gründen nicht ohne präzisen Kontext oder Zusatz (Qualifier) verwendet werden darf:
- Das Missverständnis der „absoluten Sicherheit“
- Die Pflicht zur Präzision (Gegenstandsbezug)
Bei ISO-Standards gibt es noch ein Hindernis bei der Benutzung des Wortes Sicherheit wie safety: Ein ISO-Standard darf keine Information enthalten, die gegen örtliche gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnte. Dazu gehören zumindest Arbeitsschutzbestimmungen, die es in den meisten Ländern gibt. Allerdings unterschieden sich diese Bestimmungen wie die Arbeitskultur selbst. Bei ISO 8995-1 steht bereits im Geltungsbereich, dass die Regelsetzer nicht allzu viel von Regeln halten, an die sich jeder halten muss.
Normen müssen eindeutig, prüfbar und unmissverständlich sein. Ein reines „Dieses Gerät ist sicher“ erfüllt dieses Kriterium nicht. Der ISO/IEC Guide 51 verpflichtet Normengremien dazu, das Wort „Sicherheit“ durch den konkreten Zweck oder das Schutzziel zu ersetzen oder zu ergänzen. Beispiele: „Schutzhelm“ (Indikation des Ziels), „Verbund-Sicherheitsglas“ (technische Eigenschaft), „Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen“ (Art der Sicherheit).
Dass die CIE im Jahr 2025, also 35 Jahre nach der Veröffentlichung von ISO/IEC Guide 51, einen Sündenfall begeht, ist kein Zufall, auch kein Versehen. Man beansprucht seit Jahrzehnten das Feld Arbeitsschutz – in Deutschland seit 1935 (sic!) – obwohl hierzu die Grundlage fehlt. Nach einer CIE-Untersuchung hatten 14 Staaten der Welt Vorschriften dazu, aber keiner konnte die Grundlage benennen (s. CIE 103-1993 Technical Reports, Research Notes and Reporters' Reports 103/2 Industrial Lighting and Safety at Work).
Dass die Norm gegen die ISO-Regularien verstößt und trotzdem wundersamerweise dennoch veröffentlicht wurde, macht sie nicht formal richtig, zumindest nicht für die 27 EU-Staaten. Denn die EU-Arbeitsschutzrichtlinien verbieten seit 1990 den „privaten“ Normern (z.B. IEC, CIE, ISO, DIN, VDI), auch nur zu behaupten, ihre Standards würden sich um den Arbeitsschutz kümmern. Die in Deutschland gültige „Version“ von ISO 8995-1, DIN EN 12464-1, trägt ein nationales Vorwort, in dem dies ausdrücklich klargestellt wird:
„Sicherheit und Gesundheitsschutz
Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland nicht in dieser Norm, sondern in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. ...”
Können Menschen oder Lichtplaner das alles verstehen? Sollten sie das wider Erwarten einigermaßen schaffen, werden sie spätestens an dieser Stelle echte Schwierigkeiten bekommen: Die Norm gilt gemäß Geltungsbereich für Personen „deren Sehvermögen und Lichtempfindlichkeit normal sind oder auf einen normalen Wert korrigiert wurden.“
Solche Personen existieren vermutlich nicht. Ich kenne jedenfalls weder Personen, deren Lichtempfindlichkeit normal ist, noch irgendwelche Methoden, die eine Anpassung bewerkstelligen sollen, falls einer nicht „normal“ sein soll. Ein „normales“ Sehvermögen gibt es auch nicht.
Es gibt nur einen Visus (Sehschärfe) von 1,0, der in der Ophthalmologie als Standardwert gilt. Es gibt aber Leute, die einen Visus bis 1,6 erreichen. In der Arbeitswelt gibt es Menschen, deren Visus aber bei 0,3 liegt, die bestimmte Aufgaben noch wahrnehmen können. Was normal sein soll, weiß niemand. Muss auch keiner wissen. Denn Normen für Arbeitsstätten müssen für alle Arbeitnehmer gelten und nicht nur für manche. Das Prinzip dahinter heißt Accessibility (meist übersetzt als Barrierefreiheit) und begründet ein Menschenrecht. (s. Human Factors in Lighting – alias Ergonomie der Beleuchtung). Von Rechts wegen darf eine solche Norm gar nicht veröffentlicht werden. (ISO 8995-1 wird in Deutschland nicht als nationale Norm veröffentlicht.)
Die erste Komponente der Salutogenese, die Verstehbarkeit, ist m.E. bereits durch den oben erklärten Gültigkeitsbereich nicht gegeben. Die Norm hat gemäß den Regularien der herausgebenden Stelle mindestens einen schweren formalen Fehler. Zudem ist sie nicht innerhalb der EU zulässig, weil sie die Sicherheit regeln will. Außerdem verstößt sie mit ihrem Geltungsbereich gegen ein fundamentales Menschenrecht (UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)). Sämtliche Zielvorgaben (Sehkomfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Personen) sind entweder nicht definiert oder nicht einmal eindeutig benannt.
Bleibt noch das Problem mit der Verstehbarkeit des Inhalts, der selbst mir als promovierter Lichttechniker und Autor von 20 Normen, davon drei mit lichttechnischem Inhalt, schwerfällt. Die inhaltlichen Fragen will ich unter Handhabbarkeit behandeln.
Zu Handhabbarkeit
Was ist Handhabbarkeit?
Handhabbarkeit ist das tiefe, innere Vertrauen einer Person, dass geeignete Ressourcen zur Verfügung stehen, um die anstehenden Anforderungen und Belastungen des Lebens erfolgreich zu bewältigen.
Dabei bedeutet Handhabbarkeit nicht, dass man jedes Problem im Alleingang oder aus eigener Kraft lösen muss. Es geht vielmehr um das Wissen: „Ich habe die Mittel, um damit umzugehen – entweder durch meine eigenen Fähigkeiten oder durch die Hilfe von außen.“
Die gemeinte Hilfe von außen kann im Falle von Licht beispielsweise durch den Lichtplaner erfolgen, der den wohlgemeinten Rat von Experten, in diesem Falle die Norm, i.S. des Individuums in die Praxis umsetzt. Im Idealfall verstehen die Autoren einer Norm oder einer Arbeitsstättenregel ihr Werk als ein “antizipiertes Sachverständigengutachten”, d.h., sie erkennen die Bedürfnisse des Betroffenen bezüglich der Beleuchtung und beschreiben eine Lösung. Der Betroffene muss nur noch erkennen, wo diese Lösung seine persönlichen Bedürfnisse berührt oder diesen zuwiderläuft, um geeignete Mittel zu aktivieren. Der Lichtplaner sorgt durch seine Tätigkeit im Voraus dafür, dass der Einzelne später möglichst wenig tun muss.
Beispiel für Handhabbarkeit
Um diese Vorstellung an einem einfachen Beispiel zu erklären, reicht die Arbeitsplatzleuchte als Zusatz zur Deckenbeleuchtung eines Raumes. Wenn die Letztere für einen größeren Teil der Rauminsassen hinreichend viel Licht produziert, kann die Beleuchtungsstärke an einem bestimmten Arbeitsplatz problemlos verdoppelt werden, wo es einen Bedarf gibt. Es gibt Leuchten dieser Art, mit denen man für Schwerbehinderte bis zu 10.000 lx auf dem Sehobjekt erzeugen kann. Wem das Licht in einem Raum nicht hell genug erscheint, muss also nicht allzu viel tun. Zudem betrifft die individuelle Maßnahme niemanden sonst, wenn die Leuchte nach DIN 5035-8 gebaut ist. Diese Norm verlangt zu jeder Leuchte eine Anleitung für deren sinnvolle Nutzung, die mit der Leuchte zusammen ausgeliefert werden muss. Leuchten nach DIN 5035-8 liefern auch die einzige Beleuchtung, die ihre Aufgabe nachweisbar erfüllt. (s. Beitrag: Die einzige zertifizierbare Beleuchtung).
Wenn aber die geplante Beleuchtung eines Raumes für bestimmte Leute zu viel LIcht generiert oder blendet, gibt es keine Lösung außer Abschalten. Dazu müsste man nur einen Schalter umlegen. Doch so leicht ist die Sache nicht, denn die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung schreibt nicht nur Beleuchtungsstärken für die Arbeitsplätze vor. Sie gibt sogar die Punkte an, an denen diese gemessen werden müssen.
Die vorgeschriebenen Werte sind einer Beleuchtungsnorm entnommen, deren Verwendung theoretisch freiwillig ist. Auch die ASR A3.4 muss niemand so anwenden, wie sie geschrieben steht. Mir ist aber weder ein Lichtplaner noch ein Arbeitgeber bekannt, der diese erfolgreich in Frage gestellt hat. Wie soll man denn gegen eine Vorschrift argumentieren, die vorgibt, die geforderten Beleuchtungsstärken an allen in dem unteren Bild gegebenen Punkten zu messen?

Bedauerlicherweise ist ASR A3.4 zum Planen einer Beleuchtung nicht gut geeignet, sodass man in der Praxis zumindest zu den Normen greifen muss. Da wird es richtig schwierig, weil nicht einmal die Autoren der Normen einem genau erklären können, wie man eigentlich die im Geltungsbereich angeführten Ziele erreichen kann.
Mehr Licht = Besseres Licht?
Wenn man dem Tenor der Norm (z.B. EN 12464-1 oder ISO/CIE 8995-1) folgt, geschieht dies primär durch Einhalten einer bestimmten Beleuchtungsstärke, die nie unterschritten werden darf. Dieser Wert heißt seit 2001 Wartungsbeleuchtungsstärke, wurde aber neuerdings ergänzt durch einen “höheren” Wartungswert, der eigentlich auch nie unterschritten werden darf, wenn eine der folgenden Bedingungen gilt:
— die Sehaufgabe kritisch für den Arbeitsablauf ist;
— Fehler nur unter hohen Kosten behoben werden können;
— Genauigkeit, höhere Produktivität oder erhöhte Konzentration von großer Bedeutung sind;
— Aufgabendetails ungewöhnlich klein oder ungewöhnlich geringen Kontrast aufweisen;
— die Aufgabe ungewöhnlich lange ausgeführt wird;
— der Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit über wenig Tageslicht verfügt.
— die Sehfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem üblichen Sehvermögen liegt.
Eigentlich gilt eine dieser Bedingungen immer. Nehmen wir an, dass der Arbeitnehmer, der das Licht seines Arbeitsplatzes salutogenetisch handhaben will, derjenige mit dem zu geringen Sehvermögen ist. Welche Mittel stehen ihm zur Verfügung, um eine Änderung zu bewirken? Was sagen seine Kolleginnen zu seinen Bemühungen, wenn sie schon beim minimalen Wartungswert zu viel Licht und zu viel Blendung erleben?
Was mag es bedeuten, dass die Sehfähigkeit eines Menschen unter dem üblichen Sehvermögen liegt? Man wird auch bei einer langen Literatursuche keine Quelle finden, aus der man das übliche Sehvermögen ableiten kann.
Was ist, wenn das Licht einem zu viel wird?
Die Frage nach zu viel Licht ist nicht etwa von theoretischer Natur. Denn die Normen EN 12464-1 und ihr Abkömmling ISO/CIE 8995-1 sind praktisch ohne Berücksichtigung der Computertechnik entstanden, die die Mehrzahl der Arbeitsplätze in den meisten Wirtschaftsbereichen dominiert. Für alle Arbeitsplätze werden 8 Werte vorgegeben, davon sind fünf Beleuchtungsstärken. Dort, wo die Autoren der Norm Computerarbeitsplätze vermuten, steht eine Bemerkung in der Spalte „Besondere Anforderungen“: „DSE-work, siehe 5.10“. DSE steht für display screen equipment. Ihre Nutzung scheint sehr selten zu erfolgen, denn diese besondere Anforderung erscheint nur 10-mal in 53 Tabellen mit 331 Arbeitsplatztypen. Meiner Erfahrung nach war die Verbreitung von Computerarbeitsplätzen bereits 1990 viel weiter.
Wer der Anforderung in der Tabelle nachgeht, findet unter Abschnitt 5.10 neben einer allgemeinen Erläuterung zu Bildschirmarbeit eine Tabelle mit maximalen Leuchtdichten in Abhängigkeit von der Helligkeit des Bildschirms. Woher der Lichtplaner das Wissen herholen soll, was der künftige Betreiber eines Arbeitsraums an Displays installieren wird, wäre eine Preisfrage. Welche Technik der spätere Arbeitgeber auch nehmen mag, die Norm gilt für Bildschirme, deren Neigung maximal 15° beträgt. Sie gilt daher nicht für Laptops, die heute etwa die Hälfte der Arbeitsplätze bevölkern. Deren Neigung beträgt etwa 35°. Auch die restliche Hälfte der Bildschirme sollte gemäß einer ergonomischen Norm (DIN EN ISO 9241-500) 35° nach hinten geneigt sein.
Einäugige Betrachtung der Sehleistung
Bleibt noch das Problem mit den unerwünschten Reflexionen. Dazu verweist die Norm auf ISO 9241-307: „Die Norm ISO 9241-307 enthält Empfehlungen zu den visuellen Eigenschaften von Displays hinsichtlich unerwünschter Reflexionen.“ Erstens enthält dieser Standard keine einzige Empfehlung. Und zweitens: Sie darf keine Empfehlungen enthalten, weil sie eine Messnorm ist. Drittens: Wenn unter der Bezeichnung besondere Anforderung für einen bestimmten Arbeitsplatztyp ein Hinweis steht, man solle sich eine bestimmte Norm ansehen, kann sich der Lichtplaner veräppelt vorkommen, weil nicht angegeben ist, was man danach machen soll. Bei dem fraglichen Sachverhalt handelt es sich immerhin um eine erhebliche Beeinträchtigung der Sehleistung und um eine starke Belästigung. Wenn ISO 8995-1 vorgibt, für Sehleistung, Sehkomfort und Sicherheit zu sorgen, und dabei die Reflexionen auf Bildschirmen auf die leichte Schulter nimmt, liegt sie hinter dem Stand der Normung von 1977 zurück. Denn die Bekämpfung von Reflexionen war Gegenstand einer der ersten Bildschirmnormen in Deutschland.
Der Bezug in einer Norm von 2025 auf die ISO 9241-307 ist besonders pikant. Denn diese Norm war bereits im Entwurfsstadium für eine Bewertung von Displays erkennbar ungeeignet. So baten deutsche Prüfstellen meinen Ausschuss bereits in den Nuller-Jahren eine praktische Hilfe zu schaffen, damit man die Norm überhaupt hätte verwenden können. So entstand DIN SPEC 92413:2014-12 - Leitfaden zur Anwendung der ISO 9241-307 - LCD-Bildschirme für Bildschirmarbeitsplätze. Auch im internationalen Bereich gab es Bedarf für eine praktische Hilfe. So bekam mein internationaler Normenausschuss den Auftrag, den deutschen Standard in einen internationalen überzuführen. Das Ergebnis ist ISO/TR 9241-311:2022- Ergonomics of human-system interaction — Part 311: Guidance on application of ISO 9241-307: LCD screens for workstations. Beide Papiere sind gültige Standards. Beide wurden bei der Erstellung von ISO/CIE 8995-1:2025 nicht zur Kenntnis genommen.
Während die Sehleistung bei der Hauptsehaufgabe für mindestens die Hälfte der Arbeitnehmerschaft immer mehr oder weniger stark unter Fremdlicht leidet, ist die Sehleistung, die man mit der Beleuchtung erzielen kann, seit etwa drei Jahrzehnten unbedeutsam. In den Büros sind die papiergebundenen Informationen, zu deren Lesen man Licht gebraucht hat, längst verschwunden. Und die Computermonitore brauchen kein Licht. Ganz im Gegenteil, jedes Fremdlicht stört die Funktion der Monitore mehr oder weniger stark.
Das betrifft insbesondere kreative Arbeiten im graphischen Gewerbe und überall dort, wo man Farben und Linien erkennen muss. Während in der Praxis die Nutzer von CAD-Bildschirmen am liebsten im Dunkeln sitzen, soll die Beleuchtungsstärke an ihrem Arbeitsplatz von 500 lx mindestens auf 1.000 lx erhöht werden, z.B. wenn Fehler nur unter hohen Kosten behoben werden können. Mir ist kein Konstruktionsarbeitsplatz bekannt, an dem Fehler ohne Kosten behoben werden können.
Welche Mittel kann ein Nutzer aktivieren, um sich vor zu viel Licht zu schützen, wenn er meint, es schade seiner Gesundheit? Systematische Abhilfen sind mir nicht bekannt, aber rabiate Methoden wie das Ausschlagen von Lampen mit einem Besenstiel oder das Abdunkeln mit Bordmitteln u.ä. Besonders durch die Beleuchtung gequälte Mitarbeitende greifen sogar zu der Maßnahme der Selbstverdunkelung.

Man kann überall ähnliche Vorgehensweisen entdecken, aber keine Systematik, wonach Lichtplaner oder Nutzer vorgehen, um Lichtbedürfnisse mit der Realität ihrer Arbeitsumgebung in Harmonie zu bringen.
Wer es dennoch versucht, wird sehr schnell kapitulieren, denn die neuen Normen reden nicht von einer Beleuchtungsstärke, sondern von vielen. Wer sie, also die Normen, verstehen will, müsste all die Beleuchtungsstärken, ihre Höhen und Gleichmäßigkeiten kennen und deren Auswirkungen auf seine Umgebung verstehen. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Auslese von Formeln und Begriffen, die man alle kennen muss, aber nicht kennen kann. Dabei reicht nicht einmal Kennen, man müsste begriffen haben, was das alles heißt.
Die nachfolgende Tabelle habe ich aufgestellt, um einen Einspruch gegen die Norm EN 12464-1 zu formulieren. Als die Tabelle fertig war, habe ich auf den Einspruch gerne verzichtet. Wer soll wissen, was eine mittlere modifizierte Beleuchtungsstärke im Bereich der Tätigkeit ist?
| Wer Weiss Denn Sowas | Bedeutung |
| 𝐸in | Neuwert der Beleuchtungsstärke |
| 𝑓m | Wartungsfaktor |
| Ēm,r | Minimaler Wartungswert der Beleuchtungsstärke |
| Ēm,u | Höherer Wartungswert der Beleuchtungsstärke |
| Uo | Gleichmäßigkeit |
| Ra | Mindestwerte der Farbwiedergabe-Indizes |
| RUGL | Maximale UGR-Grenzwerte |
| ĒZ | Mindestwert der zylindrischen Beleuchtungsstärke |
| Ēm,Wand | Mittlere Beleuchtungsstärke, Wand |
| Ēm,Decke | Mittlere Beleuchtungsstärke, Decke |
| Ēm,modified | Mittlere modifizierte Beleuchtungsstärke |
| Änderungen der Präferenzen der Anwender | undefiniert |
| Bereich der Tätigkeit | Nur in dieser Norm definiert |
| Minimaler Wartungswert | Nur in dieser Norm definiert |
| Intervall von Wartungswerten | undefiniert |
| Höherer Wartungswert | Nur in dieser Norm definiert |
| maximale UGR-Grenzwerte | definiert |
| Mindestwert der mittleren Beleuchtungsstärke an Decken | Nur in dieser Norm definiert |
| Neu-Adaptation | Undefiniert, jede Adaptation ist neu |
| Sehaufgabe | Undefiniert (Die visuellen Elemente der auszuführenden Arbeit) |
| Sehkomfort | undefiniert |
| Sehleistung | undefiniert |
| Sichtbarkeit der Sehaufgabe | undefiniert |
| Typ der Sehaufgabe | undefiniert |
| Ungewöhnlich kurze Zeit | undefiniert |
| Visuelle ergonomische Parameter | Undefiniert, nicht einmal beabsichtigt |
| Wartungsplan | definiert |
Wer z.B. die Norm 8995-1 hinsichtlich der Auswirkungen auf seine visuelle Umgebung verstehen und ggf. seinen Bedürfnissen entsprechend modifizieren, will, muss ein lichttechnisches Fachbuch mit 113 Seiten lesen, verstehen und auch noch das nötige Wissen mitbringen, um sich gegen eventuelle negative Wirkungen zu schützen, die man selbst verursacht.
Hilfe durch die Technik
Eine salutogenetische Sichtweise bekommt eine erhebliche Hilfe durch die neue Technik, z.B. bei der Umsetzung von ISO/CIE 8995-1, die anders als ihre Vorgänger sehr leicht regelbar bzw. steuerbar ist. Insbesondere die im Wohnbereich einst sehr beliebten Halogenlampen reagierten auf eine Regelung mit einer Zerstörung, weil der Halogenkreisprozess nicht mehr funktionierte. Man konnte sie zwar noch durch „Freibrennen“ retten. Dazu musste man aber den Prozess verstanden haben. Während man bei Glühlampen nur den Lichtstrom steuern konnte, und das auf Kosten der Lichtfarbe, und bei Leuchtstofflampen eine Steuerung häufig mit Flimmern verbunden war, kann man bei LEDs den Lichtstrom und die Lichtfarbe (Farbtemperatur) sehr einfach ändern. Mit ausgeklügelten Techniken kann man sogar gezielt die Richtung steuern, einzelne Flächen aussparen u.Ä., was man bei Kfz-Scheinwerfern und Straßenbeleuchtungen einsetzt.
So enthält die neueste Beleuchtungsnorm eine ungewöhnlich lange Erläuterung von „Variabilität und Einstellbarkeit des Lichts“. Diese Erläuterung hat nicht nur das Vierfache ihrer Vorgängerin in EN 12464-1. Sie umfasst wesentlich mehr Aspekte und Möglichkeiten. Alle dort aufgezählten Möglichkeiten können i.S. einer salutogenetischen Betrachtung von Licht ausgenutzt werden.
Hinzu kommt, dass eine Realisierung der angeführten Möglichkeiten nicht mehr prohibitiv teuer ist. Vielmehr ist die Steuerbarkeit Teil der Technologie. tunable White (auch als Dynamic White oder CCT-Steuerung bekannt) bezeichnet eine Lichttechnologie, bei der die Farbtemperatur von weißem Licht stufenlos zwischen warmen und kühlen Tönen verändert werden kann, während die Helligkeit reguliert wird. Materialien wirken je nach Lichtfarbe völlig unterschiedlich. Während Holz, Leder und warme Farben bei 2.700 K einladend und wohnlich wirken, benötigen Sichtbeton, Glas, Stahl oder weiße Oberflächen oft kühleres Licht (4.000 K bis 5.000 K), um sauber, präzise und modern zu wirken. Mit Tunable White lässt sich die Raumwirkung flexibel an die Nutzung anpassen.
Die Handhabbarkeit in diesem Sinne ist relativ einfach, wenn man einmal den Sinn der Sache verstanden hat. Da man aufgrund der geringen Kosten und der guten Handhabbarkeit ohne viel Mühe viel experimentieren kann, kann man das Anliegen der Salutogenese besser verstehen lernen.
Zu Sinnhaftigkeit
Während die anderen beiden Komponenten (Verstehbarkeit und Handhabbarkeit) eher kognitiver und praktischer Natur sind, bildet die Sinnhaftigkeit das motivationale Fundament. Sie entscheidet darüber, ob ein Mensch überhaupt die Energie aufbringt, sich den Herausforderungen des Lebens zu stellen.
Ein Mensch mit einem hohen Maß an Sinnhaftigkeit:
- Sieht Herausforderungen nicht als unfaire Bestrafung oder sinnlose Quälerei, sondern als lohnende Aufgaben, an denen man wachsen kann.
- Empfindet wichtige Lebensbereiche (wie Familie, Beruf, Hobbys oder ein Ehrenamt) als zutiefst bedeutsam.
- Er ist bereit, Unannehmlichkeiten, Schmerz oder Stress vorübergehend zu ertragen, weil das übergeordnete Ziel als wertvoll erachtet wird.
Ein Beispiel für die Sinnhaftigkeit der visuellen Umgebung ist die Sichtverbindung nach außen. Das Licht stiftet eine tiefe Verbindung zur Natur, unterstützt die innere Uhr (circadianer Rhythmus) und signalisiert dem Gehirn die emotionale und biologische "Richtigkeit" der Situation. Wie in dem Beitrag Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne gezeigt, kann der Mensch in der Folge sogar mit argen Widrigkeiten wie Arbeiten an einem Bildschirm an einem Südfenster ohne Sonnenschutz fertig werden. Andere Widrigkeiten wie Lärm im Büro, zu hohe oder geringe Temperaturen stören weniger.
Ein anderes Beispiel ist sog. dynamisches Licht. Der Mensch ist evolutionär an den dynamischen Verlauf des Tageslichts angepasst. Künstliches, statisches "Dauerlicht" entzieht dem Körper den zeitlichen Kontext. Salutogenetischer Wert: Eine dynamische Beleuchtung, die den Tagesverlauf simuliert (morgens aktivierendes Blaulicht, abends beruhigendes warmes Licht), vermittelt dem Körper biologische Sinnhaftigkeit. Melatonin- und Cortisolspiegel harmonieren mit der realen Uhrzeit. Der Körper versteht, warum er jetzt wach oder müde sein soll.
Nicht zuletzt sollte die Raumatmosphäre genannt werden, die Licht sehr positiv beeinflussen kann: Licht gestaltet Räume und erzeugt Stimmungen. Ein rein funktional, rein pragmatisch ausgeleuchteter Raum (z. B. sterile Rasterdeckenleuchten) wirkt oft emotional "leer" oder gar entfremdend (Stichwort Sick Building Syndrome). Salutogenetischer Wert: Eine differenzierte Beleuchtung (Akzentlicht, Lichtzonen, warme Farbtemperaturen in Ruhebereichen) schafft Aufenthaltsqualität. Sie signalisiert Geborgenheit oder Fokus und gibt dem Raum eine emotionale Bedeutung. Wenn sich ein Raum "richtig" anfühlt, steigt das psychische Wohlbefinden und die Bereitschaft, sich auf die Umgebung einzulassen. Salutogenetischer Wert: Eine differenzierte Beleuchtung (Akzentlicht, Lichtzonen, warme Farbtemperaturen in Ruhebereichen) schafft Aufenthaltsqualität. Sie signalisiert Geborgenheit oder Fokus und gibt dem Raum eine emotionale Bedeutung. Wenn sich ein Raum "richtig" anfühlt, steigt das psychische Wohlbefinden und die Bereitschaft, sich auf die Umgebung einzulassen.
Eine rein pathogenetische Lichtplanung fragt nur: „Wie verhindern wir Augenbeschwerden oder Unfälle?“ (Einhaltung von Mindest-Luxwerten und UGR-Grenzwerten). Eine salutogenetische Lichtplanung geht einen Schritt weiter und fragt:
„Wie unterstützt das Licht den Menschen aktiv dabei, vital, motiviert und im Einklang mit seiner Biologie zu bleiben?“
Die Sinnhaftigkeit ist dabei der Hebel, der aus einem rein "normgerecht beleuchteten Arbeitsplatz" eine gesundheitsfördernde, lebendige Umgebung macht. Sie sorgt dafür, dass das visuelle System und der Hormonhaushalt nicht gegen die Umwelt ankämpfen müssen, sondern durch sie gestärkt werden.
Was bringt eine salutogenetische Betrachtungsweise des Lichts?
Die Verbesserungen, die wir vor vielen Jahren durch eine nutzerorientierte Beleuchtungsentwicklung erzielt haben, sprechen dafür, dass eine konzeptionelle Änderung vielversprechend ausfallen wird. Das nachfolgende Bild vergleicht die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Benutzer an 1500 Arbeitsplätzen mit ihrer Beleuchtung erlebten (Bezeichnung: Decke, BAP = tiefstrahlende Beleuchtung nach DIN 5035-7:1988), und deren Änderung nach der Installation einer optimierten Beleuchtung (2K-Opt), bei der die Benutzer eine gute Kontrolle über ihren Arbeitsplatz bekommen hatten. (Legende: 1 = gar nicht, 4 = stark)

Obwohl die mit relativ einfachen Mitteln erzielten Verbesserungen erheblich waren, kann man von einer konzeptionellen Neuausrichtung sehr viel mehr erwarten. Was dabei herauskommen kann, behandelt der Beitrag Licht für New Work.
In der modernen Arbeitswelt assoziieren wir New Work meist mit:
- Flexibilität: Zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten.
- Agilität: Flache Hierarchien und eigenverantwortliche Teams.
- Digitalisierung: Einsatz moderner Tools zur Zusammenarbeit.
- Purpose: Die Suche nach Sinnhaftigkeit im Job.
Eine für solche Arbeitsumgebungen geeignete Beleuchtung harmoniert mit der Möblierung und Architektur des Raums. New Work setzt z.B. agile Setups voraus. Wenn Möbel rollbar sind und Wände verschoben werden, darf das Licht nicht festgeschraubt sein. Beispiele sind:
- Stehleuchten statt Deckenraster: Moderne LED-Stehleuchten mit Präsenz- und Tageslichtsensoren sind ideal, weil sie mit dem Arbeitsplatz „mitwandern“ können.
- Schienensysteme (Track Lighting): Ermöglichen sie, Strahler je nach Bedarf neu zu positionieren?
- Zonale Beleuchtung: Wenn Möbel und Wände verschiebbar sind, müssen nicht unbedingt die Leuchten mitwandern, es geht auch, wenn sich die Charakteristik der Beleuchtung lokal verändern lässt. Dies hat die LED-Technik sehr erleichtert.
- Mobile Akkuleuchten: Diese können frei im Raum platziert werden, wenn Teams Tische für ein Projekt zusammenschieben.
Die in dem Beitrag „Licht für New Work“ behandelten Konzepte sind ziemlich das Gegenteil der Beleuchtung, die heute bei einer Umwandlung von Büros für andere Verwendungen als Erstes rausfliegt. Und in Büros, in denen die Arbeitenden viel mitbestimmen, wird niemand Reihen von Industrieleuchten an der Decke platzierren.



















