Über den Wolken muss das Licht unendlich sein

Wissenschaftliche Durchbrüche
bestehen oft darin, dass man alte Weisheiten
endlich in Tabellenform gepresst hat.

Anonymus

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Vor 5 Jahren überraschte die internationale Elite der Chronobiologen die Lichtwelt mit einer Erklärung[1]. Damit niemand auf die Idee kam, dass sie heimlich anderweitigen Interessen dient, haben alle ihre möglichen Interessenkonflikte dargelegt. Und zwar derart ausführlich, dass die Erklärung länger war als der Inhalt des Papiers. Diese sehr auffällige Erklärung habe ich damals in voller Schönheit kommentiert, z.B. Konflikte von Autoren mit Interessen.

Der Inhalt war eine Erklärung, wie man die Beleuchtung in Innenräumen gestaltet, damit der Mensch im Innenraum in Harmonie mit seinem circadianen Rhythmus leben kann. Die Pundits haben angegeben, tagsüber müsse im Innenraum eine melanopische Beleuchtungsstärke von 250 lx MEDI herrschen. Die jetzt existierenden Beleuchtungen wären dazu nicht in der Lage. (s. hierzu Minimale melanopische Beleuchtungsstärke für Jedermann ). Was die Damen und Herren für erforderlich halten, macht die Skizze deutlich

In diesem Beitrag geht es um die melanopische Beleuchtungsstärke am Tage. Um die Körperrhythmen gesund und munter zu halten, muss zwischen 06:00 morgens und 19:00 abends eine mel-EDI von 250 lx überschritten werden. (Anm.: mel-EDI wird auch mal MEDI oder mEDI geschrieben. Um die Normung der Schreibweise kümmern wir uns, wenn wir mit dem Rest fertig sind.)

Diese Beleuchtungsstärke unterscheidet sich von ihrer berühmteren Cousine durch mehrere Eigenschaften:

  • Sie ist vertikal, d.h. es zählt nur das horizontal fliegende Licht.
  • Sie ist abhängig von der Lichtfarbe bzw. vom Spektrum.
  • Sie ist vom Alter des Betrachters abhängig.

 

Man kann mel-EDI aus der in der Planung angegebenen Horizontalbeleuchtungsstärke überschlägig als ein Drittel des Planungswertes berechnen, also etwa 33%.Dazu kommt ein Abschlag, wenn das Spektrum vom Tageslicht D65 abweicht. Für „normale“ Leuchtstofflampen mit der Lichtfarbe neutralweiß beträgt der Abschlag rund 50 %. Somit hätten wir bei 500 lx Planungswert eine mel-EDI von 82,5 lx für einen 32-jährigen Beobachter. Bei einem angehenden Rentner muss der Wert noch halbiert werden. Der 65-jährige Beobachter erhält bei gleicher Lampe nämlich nur noch ca. 40 % der biologischen Dosis eines jungen Menschen.

Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, muss die Beleuchtung also mindestens um den Faktor 3 erhöht werden. Rechnerisch müsste sie etwa bei dem 6-fachen Wert liegen. Das ist mit künstlichem Licht schlecht machbar. Helfen tut das Tageslicht. Da es durch die Fenster horizontal einfällt, fällt der Faktor 0,33 erst einmal weg. Dann hat es auch noch das gewünschte Spektrum, wenn nicht besser. Also müssten wir die aus medizinischer Sicht erforderliche melanopisch wirksame Beleuchtung in Innenräumen mit Tageslicht lässig erreichen können.

Genau dies untersucht eine Gruppe Forschender in dem EU-Projekt MeLiDos (Metrology for wearable light loggers and op­tical radiation dosimeters).[2] Sie erheben hochaufgelöste persönliche Lichtexpositionsdaten unter Alltagsbedingungen an neun Standorten zwischen dem Äquator und Skandinavien (Schweden, Niederlande, Deutschland, Spanien, Türkei, Costa Rica und Ghana). Deren Sensoren messen die melanopische Bestrahlungsstärke direkt auf Augenhöhe, was wesentlich genauer ist als eine statische Berechnung am Schreibtisch.

In einem Beitrag zum 13. Symposium Licht und Gesundheit 2026, mit dem Titel “Wie viel Licht erreicht uns wirklich? Erkenntnisse aus der Dortmunder MeLiDos-Studie”, stellten Kai Broszio, Johannes Zauner und Manuel Spitschan vor, wie die melanopische Beleuchtungswirkung am Standort Dortmund aussieht.

Es wurden drei Größen betrachtet:

  • melanopische Beleuchtungsstärken (mel-EDI, lx)
  • Time-Above-Threshold-Metriken (TAT, Werte über 500 lx und 1000 lx in h/d)
  • zeitliche Lage der Lichtexposition (mittlerer Zeitpunkt der Exposition oberhalb 250 lx).

 

Die Anforderung der Chronobiologen hieße >TAT250 von 06:00 bis 19:00 Uhr.

Der Beitrag stellt die Messperiode Sommer-Herbst dar, wo die theoretisch mögliche Photoperiode in Dortmund ca. 10,5–16,5 h beträgt.

Das Ergebnis fällt sehr ernüchternd aus.

Melanopische Beleuchtungsstärken (mel-EDI)
Tageszeit 08:00–18:00 ca. 90 lx – 130 lx
Mittagsfenster 11:00–14:00 ca. 120 lx – 180 lx
Abend 18:00–22:00 ca. 5 lx – 15 lx

Der Grenzwert von 250 lx wurde 0,8 h – 1,4 h/Tag (Median) überschritten. Melanopische Beleuchtungsstärken von über 1000 lx sahen die Probanden 0,2 h/Tag. An den meisten Arbeitstagen wurden 1000 lx nie überschritten.

Die zeitliche Verteilung ergab ein weiteres ernüchterndes Ergebnis. Die Exposition oberhalb 250 lx war stark auf die Mittagsstunden konzentriert und weist eine geringe zeitliche Breite auf. Frühmorgendliche hohe Lichtreize, die für eine biologische Wirkung besonders wirksam wären, traten selten auf.

Das Ergebnis werten die Autoren wie folgt:

Die Dortmunder Daten belegen exemplarisch ein urbanes Lichtparadox: Trotz langer Sommertage bleibt die persönliche melanopische Tageslichtexposition niedrig, während abendliche Lichtquellen präsent sind. Die resultierende Lichtprofil – „dim days, bright evenings“ – gilt als Risikofaktor für circadiane Instabilität, Schlafverkürzung und langfristige Gesundheitsfolgen (Lunn et al. 2017; Blume et al. 2019; Haus und Smolensky 2013; Abbott et al. 2020).

Die Ergebnisse zeigen ferner, dass Photoperiode allein kein verlässlicher Prädiktor für individuelle Lichtdosen ist. Entscheidend sind verhaltens- und umgebungsbedingte Faktoren, insbesondere Arbeitsorganisation und Innenraumaufenthalte.“

Warum war dieses Ergebnis zu erwarten?

Frühere Messungen

Im Rahmen des PLACAR-Projektes hatte Dr. Dieter Kunz von der Charité ähnliche Dosismessungen an Berliner Studierenden vorgenommen. Zwar waren die Messmethoden bei Weitem nicht so verfeinert wie heute. Aber Kunz’ Ergebnisse waren schockierend genug: junge Studenten, die ihre hellichten Tage im Dunkeln verbringen. Das Schlagwort biologische Nacht machte schon damals die Runde.

Bei dem damaligen Vortrag wurde das Ergebnis auch mit dem Verhalten der Probanden begründet. Niemand hält die Studenten davon ab, erhebliche Teile des Tages draußen zu verbringen. Ihre Situation ist nicht vergleichbar mit der der Arbeitnehmer, deren Arbeitsstunden nicht zufällig mit dem hellen Tag zusammenfallen. Wenn sie Schicht arbeiten, verbringen sie einen Teil des Tages mit Schlafen.

Wenn sich Studierende mit mehr Freiheiten als Arbeitnehmer auch an hellichten Tagen ihre Zeit lieber in dunklen Umgebungen verbringen, warum sollte es mit der Bevölkerung von Dortmund anders sein. Einen möglichen Grund kann man dem unteren Bild entnehmen, das jüngere Menschen an einem wunderbaren Sonnentag mittags bei ihrer Lieblingsbeschäftigung zeigt.

 

Physik der Beleuchtung

In meinen Blogs wird häufig dargestellt, dass die Beleuchtung in Arbeitsstätten anders “organisiert” ist als in Wohnräumen. Der Tageslichteinfall an einen Arbeitsplatz findet – wenn überhaupt – seitlich aus einer Richtung statt. Die Arbeitsplätze sind parallel zu dieser angeordnet, weil das Tageslicht sonst blendet. Ein Mensch, der im Freien sitzt oder steht, wird sich bei moderaten Lichtverhältnissen von 10.000 lx bis 20.000 lx selten geblendet fühlen. Anders, wenn er durch relativ dunkle Wände eingegrenzt wird. Aus diesem Grund sind die Arbeitsplätze im Prinzip etwa so angeordnet wie in diesem Bild dargestellt.

Wenn man die Beleuchtungsstärke in Richtung des Auges der in diesen Räumen sitzend arbeitenden Personen misst, wird man bei weniger als der Hälfte des Lichts aus der Fensterrichtung landen. Woher soll bei den abgebildeten Arbeitsplätzen eine mel-EDI von 250 lx in Richtung des Auges kommen?

Wenn bei deutschen Büroräumen von Tageslicht die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass sie nach DIN 5034-1 gebaut worden sind. Diese verlangte, dass etwa in Raummitte ein Tageslichtquotient (Verhältnis der Beleuchtungsstärke außen und innen) von 0,9 % herrschen möge. Das ist bei Außenbeleuchtungsstärken von 10.000 bis 20.000 lx gerade mal 90 lx bis 180 lx. Die mickrigen Werte kommen aus dem Licht aus allen Einfallsrichtungen zusammen. Da das Licht aus der Fensterseite dominiert, in die die Mitarbeitenden nicht gucken, liegt der wahre Wert weit darunter.

Mit dem Anteil der künstlichen Beleuchtung sieht es auch nicht besser aus. In Arbeitsstätten fällt das Licht meist von der Decke und wurde immer auf Horizontalbeleuchtungsstärke getrimmt. Eine vertikale Komponente entsteht rechnerisch durch eine aus physiologischer Sicht  fragwürdige Aufspaltung in zwei Komponenten[3] oder durch die innere Reflexion. Diese wird in modernen Büros durch große Bildschirme oder Akustikpaneele am Arbeitsplatz erheblich behindert.

Wie die Helligkeitsverteilung in einem Gesamtraum aussehen müsste, wurde in einem Bild der lichttechnischen Industrie (licht.de) skizziert. Wie man  sie sich vor rund 30 Jahren vorstellte, war es genau umgekehrt.

Das linke Bild zeigt das einstige Ideal, das jetzt millionenfach die Bürohäuser besiedelt, das rechte die physiologisch günstigste Verteilung. Wenn man hier aber etwa eine Angleichung an den Himmel der Natur erkennen will, der irrt. Wie im Kapitel Falsche Vorbilder – Die Sonne und der Himmel dargelegt, ist der Himmel eher ein schlechtes Vorbild, wenn man ihn  nicht so hell machen kann wie in der Natur. Leuchtende Decken, die unten auf den Tischen Beleuchtungsstärken um 500 lx erzeugen, sehen immer grau aus. Ein blauer Himmel weist typischerweise Werte zwischen 2.000 cd/m2 und 10.000 cd/m2 auf (je nach Winkel zur Sonne). Ein trüber Berliner Wintertag hat eine recht gleichmäßige Leuchtdichte von etwa 1.000 cd/m² bis 2.000 cd/m². Solche Werte werden in Innenräumen schlecht erreicht.

Wer tagsüber einen Himmel erlebt, der auf der Erde etwa 5000 lx erzeugt, denkt nicht an einen schönen Tag, sondern an ein nahendes Gewitter. Wenn der Himmel nur 500 lx erzeugen kann, bricht das Gewitter über einem zusammen.

So könnte man statt einer “physiologisch-anregenden” Beleuchtung eine realisieren, die wegen ihres grauen Aussehens für eine einschläfernde Atmosphäre sorgt.

Das schlimmste Hindernis ist aber das Konzept der künstlichen Beleuchtung selber. Man beleuchtete Umgebungen seit Menschengedenken, damit sie sichtbar werden. Es kam also stets auf das reflektierte Licht an. Bis zum Jahr 2011 war Beleuchtung auch technisch so definiert. Eine Umdefinition einer fundamentalen Funktion der Beleuchtung, die nicht einmal die Fachleute bemerkt haben, ändert nichts an der Physik. Und diese Funktion bestand seit der Erfindung der künstlichen Beleuchtung in der Eiszeit.

Hingegen wurde das Licht, das das Auge trifft, ohne es der Beleuchtung eines Gegenstandes zu dienen, als Blendung bezeichnet. Der Beleuchtungstechniker versucht in der Regel, die Blendung zu minimieren, während die “Nutzwirkung”, die Beleuchtung der Arbeitsebene, maximiert wird.

In einem Büro wird jede Erhöhung einer Vertikalbeleuchtungsstärke dazu führen, dass die Leuchten direkt blenden und indirekt über die Reflexion auf den Bildschirmen.  Beide Effekte werden geringer, wenn die Leuchtdichten der Störquellen niedrig sind. Diese wurden aber bei Lichtplanungen entweder gar nicht oder nur teilweise indirekt berücksichtigt.[4] (Eine Abhandlung über die Bedeutung der Leuchtdichte findet sich in dem Kapitel Ein unmöglicher Umgang mit der wichtigsten Größe – Leuchtdichte) Die meisten heute existierenden Beleuchtungen sind ohne jegliche Berücksichtigung der realen Leuchtdichte unter der Leuchte geplant und erstellt worden. Dem Lichtplaner stehen für seine Arbeit Lichtstärkewerte zur Verfügung. Für Blendungen aller Art, psychologische Blendung, Reflexblendung, Kontrastblendung, sind aber Leuchtdichten maßgeblich. Daher ist es angemessen, wenn man die Erhöhung der Vertikalbeleuchtungsstärke mit der Blendung assoziiert.

Ausrichtung der Augen

Die Ausrichtung der Augen bei der Arbeit ist hinderlich für das Erreichen höherer biologisch wirksamer Beleuchtungsstärken. Zwar arbeiten viele Forschende mit der “vertikalen” Beleuchtungsstärke, aber der Mensch kann sie nicht sehen. Das folgende Bild zeigt, wie man sich die melanopisch wirksame Beleuchtung vorstellt.

Nach diesem Bild hat die Größe, nach der man seit Jahrzehnten geplant hat, Lichteinfall 90°, also die Horizontalbeleuchtungsstärke, keine Wirkung. Wenn man das Auge in die wahre Arbeitsposition dreht, bleibt nur noch ein kleiner Schlitz von 10° übrig, aus dem das melanopisch wirksame Licht ins Auge fallen kann. Nach ergonomischen Erkenntnissen liegt nämlich die Blickrichtung 35° unter der Horizontalen.

Hier habe ich bewusst ein altes Bild genommen, um auf das Alter dieser Erkenntnis hinzuweisen. Es sitzen aber nicht alle so vorbildlich wie die hier idealisiert abgebildete Dame. Viele Menschen sahen, als dieses Bild entstand, bei der Arbeit so aus wie links im unteren Bild, das 1976 aufgenommen wurde. Rechts sieht man ein Bild aus einer Broschüre einer Krankenkasse, die ich gestern bekam. Wer so guckt, auf den wird die Vertikalbeleuchtungsstärke keine melanopische Wirkung ausüben können.

Eine Arbeit, unter deren Autoren auch Kai Broszio war, hatte im Jahr 2017 festgestellt, dass übliche Bürobeleuchtungen nicht allzu viel Licht i.S. einer melanopischen Wirkung erzeugen können.[5] Diese Arbeit wurde in Kann die Bürobeleuchtung eine circadiane Wirkung entfalten kommentiert. Warum das so ist, kann man einfach aus der Physik ableiten. Warum es schlimmer aussieht als aus der Physik erwartbar, kann man an der Sitzhaltung ablesen.

Fazit

Leider scheint es so, dass die Dortmunder trotz Tageslichts nicht einmal in die Nähe der 250 lx mel-EDI kommen. Wie sind die Chronobiologen aber auf 250 lx gefolgt von 10 lx am Abend und 0 lx in der Nacht überhaupt gekommen? Wie ich in dem Beitrag Gnadenlos global darstellte, müsste man die Spanier wohl das halbe Jahr in abgedunkelte Räume stecken, weil draußen zu viel Licht ist. Wer kann sich einem solchen Schlaf-/Wach-Rhythmus unterwerfen? Wie realistisch ist dieser Rhythmus z.B. für Dortmund mit echten vier Jahreszeiten?

Das Konzept hat gleich fünf fundamentale Schönheitsfehler;

  • Der vorgegebene Tag existiert in unseren Breitengraden bestenfalls ein paar Mal im Frühling und im Herbst
  • Ein erheblicher Teil der Arbeitskräfte leistet Nacht- und Schichtarbeit, ein noch größerer Teil verbringt den Abend vor dem Fernseher, im Theater, bei Freunden oder in Lokalen.
  • In Deutschland bereiten sich allenfalls Kleinkinder ab 19:00 Uhr auf den Schlaf vor.
  • Die Bildschirme, die man gerne abends benutzt (Fernseher, Computer, Tablets), produzieren fast genauso viel Licht wie die Beleuchtung am Tage.
  • Man muss die vorhandene Beleuchtung tagsüber um ein Mehrfaches erhöhen.

 

Gerüchte sagen, die Vorstellungen kommen nicht von ungefähr. Sie sind wohl auf der ISS ermittelt worden. Tatsächlich wurde das Papier der Chronobiologen zum ersten Mal von einem amerikanischen Professor präsentiert, der seit 1987 für die NASA forscht. Seine Schäfchen sind keine Normalbürger in deutschen Fabriken und Büros, sondern Astronauten, die man fit machen will für die lange Reise zum Mars. Diese sind keine Normalbürger oder Arbeitnehmer, sondern menschliche Versuchskaninchen, die ständig unter gesundheitlicher Kontrolle stehen. Auf der ISS gibt es keine Jahreszeiten und der Tag ist etwa 1,5 Stunden lang. Man kann ihn künstlich auf 24 h trimmen, indem man Teile verdunkelt.

Bei solchen Menschen und ihren Arbeitsverhältnissen kann man den propagierten Tagesrhythmus lässig einhalten. Auch die 250 lx mel-EDI. Über den Wolken gibt es viel Licht. Man muss eigentlich nur für Abdunkelung sorgen. Was empfehlen die Forschenden den Dortmundern, die nur geringe Chancen für einen Aufenthalt auf der ISS haben?

Ich zitiere wörtlich:

"Tageslicht als Gesundheitsressource

  • Erhöhung von TAT250 lx durch gezielte Außenaufenthalte
  • Tageslichtorientierte Arbeitsplatz- und Pausenkonzepte"

Wer also eine Beleuchtung erleben möchte, die ihn mit der Außenwelt in Harmonie halten soll, kann dies nur im Außenraum erreichen. Warum man Tageslichtorientierte Arbeitsplatz- und Pausenkonzepte braucht, hatten wir mit unserer Forschungsarbeit zu Licht und Gesundheit nachgewiesen. (Endbericht von 1998 download). Zuvor hatte das Tageslicht als Beleuchtung im deutschen Arbeitsschutz schlicht nicht existiert.

Ich müsste diesen Beitrag meinen Lehrern widmen, die meine Schulkameraden und mich in den 1950ern in jeder Pause gnadenlos auf den Hof jagten, außer bei heftigem Regen. Vermutlich hatten sie die Weisheit von ihren Lehrern geerbt.

Wer die wahren Quellen finden will, liegt hier richtig: Meanwhile in Old Germany …

[1] Timothy M. Brown, George C. Brainard, Christian Cajochen, Charles A. Czeisler, John P. Hanifin, Steven W. Lockley, Robert J. Lucas, Mirjam Münch, John B. O’Hagan, Stuart N. Peirson, Luke L. A. Price, Till Roenneberg, Luc J.M. Schlangen, Debra J. Skene, Manuel Spitschan, Céline Vetter, Phyllis C. Zee, Kenneth P. Wright Jr Recommendations for healthy daytime, evening, and night-time indoor light exposure

[2] MeLiDos ist ein EURAMET-Projekt und wird kofinanziert durch Horizon EU, Projekt Nummer: 22NRM05

[3] Die Berechnung einer vertikalen und einer horizontalen Komponente aus einer Lichtrichtung geht nur auf bei diffus reflektierenden Oberflächen wie beim Büropapier. Sowohl für die Modellierungswirkung des Lichteinfalls als auch für die nicht-visuelle Wirkung ist die tatsächliche Einfallsrichtung maßgeblich.

[4] Die Daten von Leuchten, mit denen ein Lichtplaner arbeitet, enthalten keine Leuchtdichten. Diese fließen in die Berechnung der Blendung ein. Allerdings sind die hierzu benutzten Daten keine Messwerte, sondern nur mit Hilfe der Lichtstärke errechnete „mittlere“ Leuchtdichten.

[5] Kai Broszio, Mathias Niedling, Martine Knoop und Stephan Völker: Nicht-visuelle Beleuchtung: Reichen integrale Messgrößen aus?, Lux Junior 2017, Dörnfeld

 

Auswirkungen dynamischer Arbeitsplatzbeleuchtung auf chronischen Stress bei Schichtarbeitern: Eine longitudinale Interventionsstudie

Wissenschaft ist die Kunst,
sich von einem Irrtum zum nächsten zu irren,
bis man Heureka sagen darf.
Anonymus

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Der kommentierte Beitrag ist die Kurzfassung eines Vortrags beim 13. Symposium Licht und Gesundheit der BAuA gemeinsam mit der TU Berlin. Die Autoren sind Sophie Schümann, Robert Herold, Katarzyna Burek, Dirk Pallapies, Thomas Brüning, Thomas Behrens, Volker Harth, Sylvia Rabstein, vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Hamburg, und Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA), Bochum. Zu diesem Projekt gibt es eine vollständige Beschreibung auf der DGUV-Homepage (Project No. FF-FP 0444). Mehr zum Hintergrund dieser Studie hier zum Download.

Zielsetzung

Das Ziel dieser Arbeit ist der Nachweis von behaupteten biologischen Wirkungen  von dynamischer Beleuchtung statt einer statisch gleichbleibenden. Dieser Nachweis sollte bei der Schichtarbeit erbracht werden, die allgemein als Stressfaktor gilt, weil sie die circadiane Rhythmik des Menschen durcheinanderbringt. Da die Arbeit auch die sozialen Beziehungen des Menschen durcheinanderwirft, wäre ein solcher Nachweis enorm bedeutsam.

Schichtarbeit und atypische Arbeitszeiten stören den Tagesrhythmus und können zu erhöhtem chronischem Stress führen. Da Licht ein wichtiger Regulator des Tagesrhythmus ist, können gezielte Maßnahmen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz dazu beitragen, solche negativen Auswirkungen zu mildern. Diese Studie untersuchte, ob dynamische Beleuchtung am Arbeitsplatz den langfristigen physiologischen Stress beeinflusst, gemessen anhand der Cortisolkonzentration im Haar (HCC) als Biomarker für chronischen Stress bei Schichtarbeitern.

Methoden

Die gewählte Methode wird in der Praxis selten angewandt, weil sie aufwendig ist. Dies betrifft insbesondere den Zeitaufwand. Es wurde eine nicht randomisierte komparative Längsschnittstudie unter Schichtarbeitern eines deutschen Herstellers durchgeführt. Zwei Montagehallen wurden mit unterschiedlichen dynamischen Beleuchtungsszenarien ausgestattet: eine im Zwei-Schicht-System (Früh- und Spätschicht) mit erhöhter melanopischer Tageslichtäquivalentbeleuchtungsstärke (MEDI) am Morgen und reduzierter MEDI am Abend, und eine weitere im Drei-Schicht-System (Früh-, Spät- und Nachtschicht) mit dynamischer Nachtbeleuchtung, die die MEDI in der ersten Hälfte der Nachtschicht erhöhte und in der zweiten Hälfte reduzierte. Die Teilnehmer der Vergleichsgruppe wurden aus verschiedenen Abteilungen des Unternehmens rekrutiert, in denen keine Beleuchtungsänderungen vorgenommen wurden.

Nach der Basisuntersuchung T0 (10/2021–11/2021) wurde die Beleuchtung im Dezember 2021 umgestellt. Im Vergleich zur Ausgangssituation wurde in der Montagehalle 1 die melanopische Tageslichtäquivalenz (MEDI) morgens durch Variation der Lichtfarbe und des Lichtstroms dynamisch erhöht und gegen Abend wieder gesenkt. In der Montagehalle 2 wurde die Beleuchtung in der ersten Hälfte der Nachtschicht dynamisch erhöht und ab der Mitte der Nachtschicht wieder reduziert. Für die Analyse der kurzfristigen Auswirkungen wurden die Basis-T0-Messungen mit den ersten Folge-T1-Messungen (01/2022-02/2022) verglichen. Die längerfristigen Auswirkungen wurden mit weiteren Feldphasen ein Jahr nach T0 und T1 (T2: 11/2022, T3: 01/2023) untersucht.

Nach T1 wurden weitere Teilnehmer für die Vergleichsgruppe rekrutiert. Aus allen Teilnehmern der Vergleichsgruppe wurde eine randomisierte Untergruppe gebildet, um die Wirkung individueller Beleuchtungsempfehlungen in der Freizeit zu untersuchen, wobei T2 als Ausgangsbasis und T3 als Follow-up dienten. Die Empfehlungen wurden nach T2 und in T3 individuell über Studienhandys und andere Methoden kommuniziert. Die gesundheitlichen Endpunkte wurden sowohl anhand objektiver Messungen (Aktigraphie, Hormonspiegel in Speichel und Haaren, psychomotorische Wachsamkeit in der Mitte der Schicht) als auch anhand subjektiver Messungen (Schläfrigkeit, individuelle Wahrnehmung der Beleuchtung) bewertet. Darüber hinaus wurden photometrische Messungen am Arbeitsplatz sowie individuelle Lichtmessungen durchgeführt. Die statistischen Analysen umfassten die Verwendung von Algorithmen zur Ableitung der Endpunkte, multiple Imputationsmethoden und deskriptive Analysen. Je nach Endpunkt umfasste die orientierende Modellierung gemischte Modelle unter Berücksichtigung der wiederholten Messungen pro Person und der Anpassung für wichtige Störfaktoren.

Als Stressmarker wurde die Konzentration von Kortisol im Haar (HCC) als potenzieller biologischer Marker für chronischen Stress untersucht. HCC wurde bei anderen Untersuchungen als geeigneter Marker eingestuft, z.B. hier1M. Heming, P. Angerer, UM Nater, N. Skoluda, J. Weber : Selbstberichteter Stress und Haarkortisol bei Medizinstudierenden in Deutschland – eine Querschnittsstudie, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11248595/

Insgesamt wurden zwischen November 2021 und Februar 2023 173 Haarproben von 47 Teilnehmern an vier Messpunkten gesammelt. Der HCC-Wert wurde mittels Immunoassay bestimmt. Lineare gemischte Modelle (LMMs) der logarithmisch transformierten HCC-Werte wurden verwendet, um die Auswirkungen der dynamischen Beleuchtung und der Zeit zu bewerten, wobei Geschlecht, Alter, Body-Mass-Index, vorherrschendes Schichtsystem, Führungsposition und Arbeitsanforderungen berücksichtigt wurden.

Ergebnisse

Eine dynamische Beleuchtung am Arbeitsplatz veränderte zwar die melanopische Lichtexposition wirksam, führte jedoch nicht zu messbaren Veränderungen des langfristigen physiologischen Stresses bei Schichtarbeitern. Der allgemeine Rückgang des HCC könnte kontextuelle Einflüsse widerspiegeln, wie beispielsweise die Lockerung der Pandemie-Beschränkungen und damit verbundene Stressfaktoren.

Bewertung

Die Forschenden scheinen nach der eigenen Bewertung nicht sehr glücklich mit dem Ergebnis zu sein: "Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Interventionen keine negativen Einflüsse auf die Gesundheit haben. In Teilaspekten gibt es Hinweise auf eine positive Wirkung. " Das muss man allerdings an der Schwere der Aufgabe messen, die da Schichtarbeit heißt. Man sollte das Endergebnis lesen, wie es ist: Es ist nicht gelungen, den Nachweis zu führen, dass eine dynamische Beleuchtung die Folgen der Nachtarbeit ausgleichen kann.

 

 

Wie kommt das Grauen in deutsche Büros?

Gedeckte Farben im Büro sind wichtig –
falls die Arbeit stockt,
kann man sich wenigstens
harmonisch langweilen..

Anonymus

Historisches

Ein Artikel von mir mit diesem Titel erschien in Mensch und Büro, einem ehemaligen Lifestyle-Magazin für das gehobene Büro zu Beginn der 1990er-Jahre. Danach durfte ich in gewissen Abständen ähnliche Artikel schreiben, die die Farblosigkeit von Büros thematisierten. Sie beruhten auf zahlreichen Betriebsstudien und Recherchen, die ich anstellte, weil ich nicht glauben wollte, dass das Grau systematische Ursachen hatte.

Die untersuchten Ursachen reichten in die 1950er-Jahre zurück, als das Bürowesen und die Beleuchtungstechnik neu geordnet wurden. Die DIN 4549 wurde erstmals im März 1954 herausgegeben. Sie trug den Titel "Schreibtische für Büro und Verwaltung" und legte die Grundlagen für das, was wir heute als Standard-Büromöbel kennen. Sie diente dem Zweck, die Maße (Höhe, Breite, Tiefe) zu vereinheitlichen, um Schreibtische mit genormten Schubladenelementen und Aktenordnern (DIN 476/ISO 216) kompatibel zu machen. Dies sollte sich erst wieder 1982 grundsätzlich ändern. Der Anlass war die Computerisierung der Bürowelt.

Auch die Beleuchtungstechnik wurde 1953 mit DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht neu geordnet. Auch hierzu folgte die relevante Änderung mit DIN 5035-7 im Jahr 1988. Zum grauen Look verhalf ebenso eine Technik, die schwer mit Normen regelbar ist: die Informatik. Diese beherrschte mit Beginn in den 1960ern zunehmend die Szene: Fernschreiber, Computerterminals, Drucker, Kopierer, PCs…

Der Vierte im Bunde war ein Werkstoff: Beton. Nicht als Material der Skelette, die später die Büros aufnahmen, sondern das Gesicht des Brutalismus, béton brut. Die Epoche des Brutalismus ist eine der markantesten und zugleich umstrittensten Phasen der modernen Architektur. Sie entwickelte sich ab den 1950er Jahren und prägte das Stadtbild weltweit bis in die Mitte der 1970er Jahre. Beton hat diverse gute Eigenschaften, aber eine schlechte: Er sieht immer grau aus, zementgrau, silbergrau oder anthrazit. Bei der Farbgebung spielt sogar die Herstellung eine Rolle, die Verschalung der Form verewigt sich durch den Beitrag des Schalöls zur Farbe der Fassade.

Exakt in diesem Zeitraum (Mitte der 1970er) wurden die Computer in den Büros sichtbar, und zwar in den Großraumbüros, die die prominentesten Artefakte des Brutalismus waren. Dahinter steckte eine gewisse Systematik, die man später nur schwer verstehen konnte. Die damaligen Benutzer der Computer kamen in den Genuss des zweifelhaften Vergnügens, die Großraumbüros zu besiedeln, weil man glaubte, Menschen mit repetitiven Tätigkeiten könne man in solche Räume stecken, während Personen mit höheren Aufgaben Einzel- oder Doppelzimmer geniessen durften.

Die damaligen Büros waren aus einem anderen Grund kompakt gebaut, den man heute sehr gerne vergisst: Die maximale Entfernung zwischen einem Computer und einem Terminal, an dem der Mensch sitzt, durfte maximal 30 m sein. Die Terminals wurden mit einem Koaxialkabel mit dem Computer verbunden, das nahtlos sein musste. Kompakt heißt auch, ohne viel Tageslicht. Der Ersatz, das Kunstlicht, konnte Farben nur schlecht wiedergeben, weil Lampen mit sehr guter Farbwiedergabe sehr viel mehr Strom brauchten.

Beitrag der Entwicklungen zum Grauen

Wenn ein solcher Beitrag in einem Lichtblog erscheint, liegt die Annahme nahe, dass Licht die Hauptrolle spielen würde. Das ist aber falsch, weil eine Eigenschaft der Beleuchtung zwischen 1953 und 2026 keinerlei grundsätzliche Änderungen erfahren hat: Alles Licht, das für allgemeine Beleuchtungszwecke dient, ist (mehr oder weniger) weiß. Zwar wird ein Farbfachmann Weiß immer als eine Graustufe sehen. Dem ist es aber nicht so. Denn man sieht kein Licht, sondern nur dessen Reflexion. So wird eine Fläche mit roten Pigmenten bei weißem Licht eben rot aussehen. Die Lichtqualität bestimmt, wie rot man sie sieht. Es sei denn, Rot fehlt in dem Spektrum wie z.B. tief im Wasser, dann sieht alles Rote schwarz aus. Entscheidend sind also die Reflexionseigenschaften der Möbel, der Geräte und der Wände im Innenraum.

Die Einführung der Computer war da sehr wirksam für die Farbgebung. Dies fing mit einem Forschungsvorhaben an, das ich mit drei Kollegen ausführte.[1] Der Auftraggeber der Studie war der Bundesminister für Arbeit und sorgte dafür, dass die Ergebnisse in die Praxis einflossen. Noch wirksamer war der Wunsch der deutschen Arbeitgeber, die Diskussion über die gesundheitliche Belastung der Computerarbeit zu kontrollieren. Diese bewirkten die Erarbeitung einer Sicherheitsregel für Bildschirmarbeitsplätze.[2] Am mächtigsten wirkte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1983.

Das sogenannte Nikolaus-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 6. Dezember 1983 (Az. 1 ABR 43/81) ist ein Meilenstein der deutschen Arbeitsrechtsgeschichte. Es markiert den Zeitpunkt, an dem der Betriebsrat nach Meinung vieler eine echte Mitspracherechte bei der Einführung moderner Computertechnik erhielt. Die Gewerkschaften sahen in dem Urteil aber eine Katastrophe, weil das Urteil eine Gesundheitsgefährdung nur dann sah, wenn die Gestaltung des Arbeitsplatzes von den Sicherheitregeln abwich. Also musste alles nach diesen Regeln gestaltet werden, um ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auszuschließen. Nunmehr hatte der Betriebsrat allerdings das Recht, alle Änderungen im Büro prüfen zu lassen, ob sie denn den Sicherheitsregeln genügten. Ein Pyrrhussieg, wie er im Buche steht.

In den Regeln stand die Erläuterung dazu: “Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich sind Arbeitsplätze mit Einrichtungen, die grundsätzlich den Festlegungen der "Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze" (ZH 1/535) entsprechen müssen. ... Unfall- und Gesundheitsgefahren können nach dem derzeitigen Erkenntnisstand vermieden werden, wenn die Arbeitsmittel am Bildschirm-Arbeitsplatz und die Arbeitsplatzumgebung den Festlegungen dieser Sicherheitsregeln entsprechen.“

Wie das Grauen seinen Lauf nahm

Damit war eine lichttechnische Größe im Arbeitsrecht angekommen: Reflexionsgrad.  Zwar stand in den Sicherheitsregeln nichts von Grau, aber dies: „Die farbliehe Gestaltung muss einem Reflexionswert zwischen 15 und 75 % entsprechen. Empfohlen werden mittlere Werte zwischen 20 und 50%.“

Das Grauen folgte erst später durch die Interpretation, insbesondere bei der IBM. Diese Firma verfolgt stets das Prinzip, in keinem Land der Erde gegen die örtlichen Gesetze zu verstoßen. Dazu gehören auch die Normen des Landes. IBM wollte erstens in Deutschland sichergehen, und zweitens in allen Ländern, die dem Beispiel Deutschlands folgen könnten. So gab man den Designern Order, alle Geräteoberflächen mit einem Reflexionsgrad von 0,45 zu versehen. Tatsächlich konnte ich fast immer und überall an IBM-Geräten 0,43 messen, was in der Messunsicherheit liegt. In der Welt der Farben und Architektur gilt dieser Wert als mittlere Helligkeit. Er liegt fast exakt im Zentrum der Skala zwischen Schwarz (0) und Weiß ( 1 bzw. 100%).[3]

In dem besagten Bereich liegen die Farben „Betongrau“ oder „Steingrau“, aber auch viele Salbeigreens, Terracotta-Nuancen oder kräftige Beigetöne. Die Presse nannte die neue “Standardfarbe” verächtlich Computerschmuddelgrau, während die amerikanischen Hersteller von Humbug-Gray sprachen. Humbug war abgeleitet von Hamburg, dem Sitz der Berufsgenossenschaft, die die Sicherheitsregeln erlassen hatte.

Ein weiterer Großkonzern, die Siemens AG, hatte diesbezügliche Anweisungen an die Designer aus einem ähnlichen Grund erlassen. Sie hatte festgestellt, dass ihre Fernschreiber in ca. 200 Ländern eingesetzt wurden, in denen jeweils andere Vorstellungen von Farben und Farbgebungen herrschten. Um nirgendwo anzuecken, sollten die Geräte unbunt sein. Damit sie trotzdem ein Gesicht hatten, sollte Kontrast hinein. Daher waren die Siemens-Geräte Schwarz/Grau oder Grau/Schwarz gewesen. Als dann die Sache mit den Sicherheitsregeln kam, wurden sie Beige, aber nicht so kräftig, damit sie nicht auffielen.

Ein weiterer Konzern, genau gesagt der Besitzer des Konzerns, hatte es mit der Unauffälligkeit. Heinz Nixdorf befahl seinen Designern, nur graue und kleine Geräte zu bauen, weil er meinte, die Menschen würden Computer nicht mit offenen Armen empfangen. Hersteller wie HP, Dell oder Canon folgten später willig dem Trend, denn wenn man nur eine Gehäusefarbe produziert, sinken die Logistik- und Lagerkosten drastisch.

Die ganze Sache erwischte die Hersteller von Büromöbeln auf dem falschen Fuss. Diese wollten das alte Eichehell ihrer Tische mit Farben aufpeppen und so einen Kontrast zu den Sichtbetonflächen der Büros setzen. Die Büros waren daher gegen Ende der 1960er Jahre sehr bunt geworden. Nunmehr kam die Kehrtwende, die durch die Erfahrungen der Büroplaner beschleunigt wurde. Wenn man ein gutes Farbkonzept realisiert hat, kann man später davon nicht ein wenig abweichen. Entweder bleibt man dem Konzept treu oder man macht alles neu. Das Letztere ist jedem Kaufmann zuwider, aber auch jedem Menschen, der rational denkt.

Sehr hilfreich erwies sich dabei die (Wieder-)Entdeckung von Melamin als Tischoberfläche. Als Resopal hatte es den Nierentischchen der 1950er Jahre gedient und die Küchen gepflastert. Jetzt waren die Büros dran. Und zwar passend zum Computerschmuddelgrau und fast mit dem gleichen Reflexionsgrad. Ein grauer Drucker passt zu einem grauen Laptop von einem völlig anderen Hersteller. Grau „beißt“ sich mit nichts.

Die einzigen Hersteller, die mit Farben experimentierten, waren die Bürostuhlhersteller. Leider sieht es niemand, wenn alle Stühle besetzt sind.

Für alle sollte später eine Anforderung der DIN 5035-7:1988 gelten: Größere Flächen, die sich im Bildschirm spiegeln könnten, wozu alle Wände gehören, müssen einen Reflexionsgrad zwischen 0,3 und 0,5 haben. Ich weiß nicht, ob jemand schon einmal einen Raum mit Wänden mit einem Reflexionsgrad von 0,3 gesehen hat? So etwas gibt es z.B. in Etablissements, wo man vieles besser nicht sieht, oder in Mahagoni-getäfelten Kabinetts, wo man sich zum Zigarrenrauchen zurückzieht. Mit dieser Norm wurde alles, was sich in einem Bildschirm reflektieren könnte, zum Problem erklärt. Dazu gehörte selbst die helle Oberbekleidung. Zum Glück hat die Norm nicht versucht, Bekleidungsvorschriften am Bildschirm zu etablieren. Bei wortgetreuer Anwendung war die Norm aber geeignet, jeden Arbeitsraum zu einem Ort des Grauens zu gestalten. Die naheliegende Lösung, die bereits in den besagten Sicherheitsregeln schon 1980 eingearbeitet worden war, Bildschirme optisch zu entspiegeln und mit einem hellen Hintergrund zu versehen, war für die lichttechnische Industrie zu effizient.

Des Grauens Ende?

Manchem designorientierten Hersteller geht das Ganze gehörig auf den Senkel. Zwar hatten skandinavische Hersteller bereits in den 1950ern auf Farbe gesetzt (Facit aus Schweden). Die Farben waren aber sehr dezent, z.B. helles Lindgrün. Einen gewaltigen Paukenschlag setzte es 1998: Der erste iMac – offiziell der iMac G3 – war der Befreiungsschlag für Apple und markierte 1998 das Ende der „grau-beigen Ära“, über die ich gerade bei den Bürogeräten schrieb. Die erste Ausgabe erschien in Bondi Blue (einem blau-grünen Transparent-Look), benannt nach dem Wasser am Bondi Beach in Australien. Es folgten fünf weitere Farbkonzepte, die Apple flavor nannte, also Geschmacksrichtung, Strawberry, Blueberry, Grape, Lime und Tangerine – ein direkter Angriff auf das triste Einheitsgrau der IT-Welt. Der direkte farbliche Partner des Bondi Blue kam 2000 mit dem MacOS X auch auf die Bildschirme: Aqua. Es war die radikale Abkehr vom grauen, flachen „Fenster-Design“ der 90er Jahre und ein Meilenstein des Skeuomorphismus (Design, das reale Materialien nachahmt).

Der iMac rettete Apple vor dem fast sicheren Bankrott. Die Geräte waren fast so bunt wie das damalige Apple-Logo. Dies war wohl das ikonischste Logo, entworfen von Rob Janoff. Es sollte den Apple II bewerben, der als einer der ersten Computer Farben auf dem Monitor darstellen konnte. Die Farben waren (von oben nach unten) Grün, Gelb, Orange, Rot, Violett, Blau.

Damit war aber bald Schluss, auch mit den Flavors von Apple. Die Farbkonzepte zu beliefern hatte sich zu einem logistischen Alptraum entwickelt. Das konnte sich nicht einmal die Firma Apple leisten, die sich von einer Pleitefirma (1988) zum wertvollsten Unternehmen der Welt gemausert hat. Das Produkt, das nicht nur Apple veränderte, das iPhone, kam mit einem gebürsterten Metall-Look (Skeuomorphismus). Hat der einstige Pionier des Computers mit dem Regenbogen  Menschlichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Farbgrafik-Pionierarbeit ausdrücken wollen, will er seitdem Präzision, Hochwertigkeit, zeitlose Eleganz ausstrahlen.

Bleibt am Ende doch alles Grau?

Unermesslich grau, damit man seine Ruhe hat?

Im neuen Jahrhundert hat sich eine an sich erfreuliche Folge der Computerisierung zu einer Pest entwickelt: Moderne Büros sind unheimlich leise geworden, weil die lärmenden Maschinen fehlen. Das hat sich zwar bereits in den 1970ern angekündigt. Aber man dachte damals, das Problem beträfe nur wenige. Tatsächlich gab es in vielen Büros noch “Lärmquellen” wie raschelndes Papier oder Tastaturen, die angeblich mit Pieptönen besser funktionierten. Hier und da hantierte jemand noch mit einem Locher, der zum Inventar des Beamtendreikamps gehörte. Auch die weiteren Gerätschaften, die diesem Arsenal zugezählt werden, Bumser und Heftordner, haben die Szene verlassen.

Sie sind alle einem neuen “Werkzeug” gewichen, der menschlichen Stimme. Diese ist praktisch die einzige Lärmquelle, die übriggeblieben ist. Dummerweise ist sie auch das Werkzeug, mit dem man arbeitet. Anders als alle anderen Lärmquellen, die uns stören, greift die menschliche Sprache direkt in den Arbeitsablauf ein. Alle Menschen, die denken, schreiben, lesen oder tippen, werden von der inneren Stimme geleitet, die sehr störempfindlich ist.

So werden immer mehr Büros mit Schallpaneelen ausgestattet. Obwohl diese eigentlich jede Farbe haben können, greift das vollkommen ungeschriebene Gesetz, das hinter diesem Beitrag steckt: Grau beißt sich mit nichts! Ergo sehen immer häufiger Büros aus wie in diesem Bild

Die Farben dieses Bildes geben noch nicht alles wieder, was die bessere Akustik uns kostet. Wie in dem Beitrag Beleuchtungsstärke(n) dargestellt, ist die Vertikalbeleuchtungsstärke (bzw. alternativ die zylindrische) verantwortlich für die visuelle Kommunikation zwischen den Menschen in einem Raum. Diese Beleuchtungsstärken entstehen weitgehend durch Reflexionen  an den Wänden und auf den Möbeln. Sie können  in dem abgebildeten Raum gar nicht entstehen.

Selbst wenn es diese Beleuchtungsstärken physikalisch gäbe, würde man den Kollegen oder die Kollegin nur seitlich sehen, weil die Paneele nicht nur grau, sondern auch noch intransparent sind. Man blickt, wenn überhaupt, in Gesichter, auf die ein fahles graues Licht fällt, das von den Akustikschirmen reflektiert wird.

Die Akustikpaneele machen nicht nur die Arbeit des Lichtplaners zunichte. Sie verhindern auch die Ausbreitung des Tageslichts. Wenn man sie ungünstig anbringt, stören sie auch die Luftzirkulation.

Warum keine farbigen Schallschirme?

Man kann Schallschirme nicht nur in jeder Farbe kaufen, sondern sogar mit Gemälden darauf. Aber auch für sie gilt, woran selbst Apple gescheitert ist, Logistik. So kann man farbige Akustikpaneele nur auf Bestellung produzieren. Was man nicht kann, ist auch den bunten Büromöbeln zum Verhängnis geworden: Man kann die Farben später nicht mehr ändern. Entweder bleibt man seinem Farbkonzept treu oder macht alles neu. Allzu eng darf man mit dem Farbkonzept auch nicht sehen, denn die Struktur der Oberfläche von Schallschirmen kann man nicht frei wählen. Diese wird durch die erwünschte Funktion vorgegeben.

Bei diesen Objekten muss man noch dazu auf ihre Funktionalität achten. Schallschirme, die vor der Sprache schützen sollen, wirken nur, wenn sie vor der sprechenden Person platziert werden. Wer möchte die nächsten 10 oder 20 Jahre auf dasselbe Bild gucken?

Es gehört zwar nicht in ein Büro. Aber man kann sich ein Bild daraus machen, was passiert, wenn man der lieben Akustik zuliebe sichtbare Flächen anders formt, als man in freier Wahl tun würde. Dieses Bild stammt aus der Elphi in Hamburg. Die Wände und manche Deckenteile verdanken ihre Form der Akustik. Für mich eine erhebliche Einschränkung der Formgebung.

Bürodesign heute

Das Grau der 1990er ist heute passé. Der moderne Büroplaner greift zu Greige. Greige? Das ist Grau und Beige zusammen. Die 1980er sind wohl noch nicht ganz vorbei. Wer herausstechen will, nimmt sogar Weiß. Allerdings kann man bei Bürokonzepten wie Recimercial Design nicht auf Weiß setzen, Cremeweiß & Buttergelb oder Salbeigrün & Waldgrün sind in. Auch die ursprünglichen Resopaloberflächen strahlen heute in Eiche & Nussbaum, so auch zuweilen in Echtholz.

Neo-Mint gefällig, ein sehr helles, fast futuristisches Grün, das Frische und Technologie verbindet. Oder ein sanftes Koralle? Soll Optimismus in Team-Bereiche bringen, ohne die Augen zu überfordern. Möglicherweise nicht in alle Team-Bereiche.

Wenn es einem allzu bunt wird, ist zwar das alte Grauen weg, aber manchem Innenarchitekten graut es aus anderen Gründen.

[1] Cakir, A. et al Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen, BMAS, Bonn, 1978

[2] ZH1/618 „Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich“, VBG, Hamburg, 1980

[3] Die Angaben von Reflexionsgraden in der Lichttechnik entsprechen nicht der Helligkeitswirkung

Beleuchtungsstärke(n)

Wer nur eine Saite kennt,
sollte besser nicht behaupten,
er beherrsche das Instrument.

Anonymus

Zusammenfassung

Beleuchtungsstärke ist mehr als nur der oft genannte Wert von 500 lx ohne Richtungsangabe – je nach Anwendung gibt es verschiedene Arten, wie die horizontal, vertikal, halbräumlich, raumbezogen, halb-zylindrisch und zylindrisch gemessene Beleuchtungsstärke. Die Art, wie die Messung hängt vom jeweiligen Einsatzgebiet ab: Im Büro zählt meist die Horizontalbeleuchtungsstärke, für Pflanzen oder spezielle Sehaufgaben werden andere Messungen benötigt. Moderne Normen fordern oft zylindrische Werte, besonders bei visueller Kommunikation. Lichtmessgeräte unterscheiden sich je nach Sensor und Bewertung des Lichtspektrums, weshalb nicht jeder Wert in Lux vergleichbar ist. Die korrekte Beleuchtungsstärkeangabe richtet sich immer nach der Aufgabe und dem richtigen Licht für den jeweiligen Zweck.

Beleuchtungsstärken - Welche hätten Sie denn gerne?

Wer viel über Licht und Beleuchtung liest, kann sich nicht des Gefühls erwehren, dass es nur eine Beleuchtungsstärke gäbe und diese die Stärke von exakt 500 lx hätte. Dieser Wert mag gut sein für den Büromenschen, aber auch für seine Zimmerpflanzen? Ein gewisser Jürgen Hermannsdörfer, seines Zeichens Vorstand des Fachverbands Raumbegrünung und Hydrokultur in Berlin, hat einen ikonischen Satz losgelassen, der die Frage beantwortet.

Ihm pflichteten damals sogar leibhaftige Professoren bei. Indes, solche Herren meinen, wenn sie von 500 lx reden, zumindest in einer Hinsicht etwas völlig anderes als Leute, die vom Büro reden. Sie könnten zwar alle von 500 lx sprechen, aber in mehr als einer Hinsicht etwas anderes meinen.

Das liegt an der “Beleuchtungsstärke”, die sie für ihre Tätigkeit brauchen. Dass andere alles Mögliche verstehen, liegt daran, dass nur Fachleute wissen, was gemeint ist. Reden und schreiben diese Leute aber selten. Daher dieser Beitrag.

Wenn ein Fachkundiger, z.B. ein Architekt, nach dem Begriff Beleuchtungsstärke sucht, wird er im Angebot von BauNetz, wo notwendiges Fachwissen für ihn zusammengetragen ist, nur eine Beleuchtungsstärke finden. Dort steht zu lesen:

Die wichtigste Einheit aus einer Reihe von Begriffen zur Lichtplanung ist die Beleuchtungsstärke. Alle gesetzlichen Vorschriften, z.B. über die Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder anderen Aufenthaltsorten, beziehen sich im Wesentlichen auf sie. Die Beleuchtungsstärke ist der Quotient aus dem auf eine Fläche auftreffenden Lichtstrom (lm) und der beleuchteten Fläche.”

Diese Beleuchtungsstärke hat zwar eine Quantität, aber ihr fehlt die Richtung. Diese muss man dazu denken. Und sie steht einsam in der Landschaft. Der Architekt darf sich beschweren, denn er wird fehlgeleitet. Es gibt mehrere Beleuchtungsstärken, die der Architekt intuitiv kennt.

Beleuchtungstärke, zum Ersten

Die meistgenannte Beleuchtungsstärke wird in einer Ebene gemessen, so auch diejenige, die das BauNetz Wissen kennt. Diese Ebene kann sich beliebig im Raum befinden und schneidet diesen in zwei Teile. Die eine ist die Seite, aus der das Licht einfällt. Es wird nur in diese Richtung reflektiert und kann nur aus dieser Seite gesehen werden. Fast alle Planungen erfolgen für eine horizontale Ebene, die fiktiv seit 1913 in 0,85 m Höhe liegt. Weil diese Ebene horizontal liegt, heißt die dort gemessene Beleuchtungsstärke Horizontalbeleuchtungsstärke und nicht etwa horizontale Beleuchtungsstärke, wie man häufig lesen kann. Die Ebene nennt sich Arbeitshöhe. Bei der ersten gesetzlichen Festlegung der Beleuchtung von Arbeitsstätten wurde diese Größe allein vorgeschrieben.[1]

Dass diese Größe einst eingeführt wurde, verdanken wir den Schreibtischen, die die Blätter aufnehmen, auf denen der Büromensch liest. Die Ausrichtung ist nicht etwa optimal fürs Lesen, wie man alten Schultischen entnehmen kann, die geneigte Oberflächen hatten wie die Lesepulte im Mittelalter. Leider sind die alten Pulte  sehr unpraktisch, da alles Richtung Erde rollt, wenn man es loslässt. Daher bürgerte sich der horizontale Tisch ein und mit dem die Horizontalbeleuchtungsstärke. Würde man an einem Bürotisch nur lesen, wären beide Unsinn. Aber man benutzt das gute Ding für viele andere Zwecke, z.B. zum Aufstellen von Kaffeetassen, die in keinem Büro fehlen dürfen. Blumenvasen oder Bildschirme stehen auch dort.

Für manche Sehaufgaben, so etwa zum Lesen von Buchrücken in Regalen oder den Warenetiketten in Hochregalen, ist die Horizontalbeleuchtungsstärke sehr unpraktisch. Deswegen gibt es die Vertikalbeleuchtungsstärke, die auch in einer Ebene gemessen wird. Diese steht vertikal, deswegen muss das Licht parallel zur Decke fliegen, um sie zu erzeugen. Früher war sie nur wegen der Zeichentische und Bücherregale wichtig,. Seit der Lichttechniker den Mediziner gibt, dient diese Beleuchtungsstärke als die Messlatte für das gesunde Licht. Die sogenannte melanopische Wirkung wird vertikal gemessen. Da sie aber nicht den ganzen Tag gebraucht wird - melanopisch soll Licht tagsüber wirken und sich abends möglichst zurückziehen - ähnelt ihre Bedeutung eher Yin und Yang als eine physikalische Größe.

Beleuchtungstärke, zum Zwoten

Bestimmte Berufe können mit den beiden Beleuchtungsstärken kaum was anfangen, weil diese räumlich nach einer Cosinusfunktion bewertet werden. Diese Funktion habe ich in einem Bild visualisiert, das deutlich macht, dass das schräg einfallende Licht weniger stark bewertet wird. Wer eine Tafel ablichten will, kann mit dieser Beleuchtungsstärke etwas anfangen, aber nicht alle. Diese brauchen zwar Licht aus einem Halbraum, aber kein cos-bewertetes.

Die einfachste Lösung ist eine halbräumlich unbewertete (halbsphärische) Beleuchtungsstärke die symbolisiert so aussieht

Beleuchtungstärke, zum Dritten

Während die halbräumliche Beleuchtungsstärke davon ausgeht, dass der Lichteinfall und die Beobachtung aus derselben Hälfte des Raums erfolgen, brauchen manche nur ein Maß für das einfallende Licht, egal  wo es herkommt. Diese Beleuchtungstärke heißt Raumbeleuchtungsstärke, weil sie den gesamten Raum erfasst. Der Messkopf für diese Beleuchtungsstärke sieht aus wie eine Leuchtkugel, die alles Licht auf den Sensor lenkt, egal woher es einfällt. Diese Größe brauchen z.B. die Meteorologen oder Spinatzüchter, die mit Blättern zu tun haben, deren Ausrichtung man schlecht normieren kann.

Beleuchtungstärke, zum Vierten

Eine besondere Art der Beleuchtungsstärke nennt sich halb-zylindrisch. Bei der Messung wird alles Licht aus einem Halbraum bewertet auf den Mantel eines fiktiven Zylinders. Das Bild macht deutlich, wofür man diese Größe braucht. Sie ist eine Zusammenrechnung der Vertikalbeleuchtungsstärken.

Beleuchtungstärke, zum Fünften

Wenn man das obige Bild durch eine weitere Hälfte ergänzt, erhält man eine zylindrische Beleuchtungsstärke. Diese wird in neueren Beleuchtungsnormen gefordert, wenn es insbesondere auf menschliche Gesichter ankommt. Wer allerdings im Lexikon von licht.de danach sucht, wird nicht fündig. Man findet dort die halbzylindrische mit einem ähnlichen Bild wie oben. Die Messung erfolgt mit einem durchscheinenden optischen Zylinder, der das Licht aus allen vertikalen Einfalssrichtungen einsammelt.

Die zylindrische Beleuchtungsstärke erschien auf der Bühne des Arbeitsschutzes mit BGI 856 Beleuchtung im Büro – Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen in 2003. Dort war als Hilfe für die Planung angegeben, dass die zylindrische Beleuchtungsstärke visueller Kommunikation dient.

Mittlerweile ist das Papier als DGUV-Info 215-442 in Juli 2020 erschienen. Dort ist die zylindrische Beleuchtungsstärke nicht mehr für die visuelle Kommunikation erforderlich. Es reicht die vertikale. Aber die zylindrische Beleuchtungsstärke wird immer noch genannt.

Die neuesten Normen (ISO/CIE 8995-1: 2025 und EN 12464-1:2021) geben zu jedem Arbeitsplatz einen erforderlichen Wert für die zylindrische Beleuchtungsstärke an. Die muss also sehr bedeutsam sein. Warum dies das BauNetz Wissen nicht mitgekriegt hat, verstehe ich nicht. Etwas pikanter klingt. Dass auch das Lichtlexikon von licht.de nur die halbzylindrische kennt, obwohl ansonsten die zylindrische Beleuchtungsstärke in den Beiträgen von licht.de häufig vorkommt. Vorsichtshalber füge ich einen Screenshot vom 4. März 2026 bei, der den dargelegten Umstand dokumentieren soll.

Die zylindrische Beleuchtungsstärke benutzt man immer dann, wenn man nicht weiß, aus welcher Richtung das Licht einfällt und aus welcher Richtung das beleuchtete Objekt gesehen werden soll. Es steht nur fest, dass der Blick horizontal erfolgt. Ob die Rechnung aufgeht, habe ich so meine Sorgen. Man stelle sich vor, ein Gesicht werde in Richtung des vorgegebenen Zylinders gesehen. Der vordere rote Pfeil zeigt die Richtung eines Lichteinfalls, der die Sichtbarkeit verbessert. Aber Ez wächst auch durch das Licht aus den anderen beiden Richtungen, die die anderen roten Pfeile anzeigen. Eigentlich müsste man das Licht aus diesen Richtungen Gegenlicht nennen. Die Rechnung kann also nur aufgehen, wenn man die Quellen dieser Lichter vor dem Auge versteckt. So etwas schaffen Bühnenbeleuchter spielend. In Büros und Arbeitsstätten befinden sich Leuchtkörper, Sehobjekte und die Betrachter in demselben Raum.

Man versuche sein Glück mit diesem Raum, der aus derselben DGUV-Info stammt. Wo müssen die Lichtquellen sitzen, damit sie auf die beiden Insassen des Raums so treffen wie in dem Bild für Ez gezeichnet. Das dürfte schwer werden, denn hinter jedem Insassen steht ein grauer Schrank, der nicht gerade viel Licht auf das Gesicht des Gegenübers wirft. Ein Lichteinfall aus der Türrichtung ist recht unwahrscheinlich. So wird jemand, der hier zylindrische Beleuchtungsstärke misst, nur das Tageslicht messen. Dafür ist die Größe wohl nicht gedacht. Wenn die Zeit kommt, zu der die künstliche Beleuchtung ihre Pracht entfaltet, schlucken die Fenster Licht, statt etwas abzustrahlen.

Unterschiede nur in der räumlichen Bewertung?

Der anfangs angeführte Vorstand des Fachverbands Raumbegrünung und Hydrokultur in Berlin mit seiner Forderung nach 500 lx wird in seinem Betrieb, wo er Blumen züchtet, kaum tatsächlich mit Luxwerten hantieren können, wenn er sich das dort benötigte Licht genauer ansieht. Ein Luxmeter alias Beleuchtungsstärkemesser misst richtig, wenn er das Spektrum des Lichts nach der V(λ)-Kurve bewertet. Die Pflanzen sehen aber nach der Umkehrung dieser Kurve, wie jeder Aquarianer kennt. Daher sieht eine Beleuchtung für Pflanzenwachstum anders aus.

Das Bild erzählt aber nur die Hälfte der Story, die Hälfte über Wachstum. Wenn die  Pflanze blühen soll, kommt es eher auf rötlicheres Licht an. In der vorherrschenden Farbe des Lichts ist eine Nachricht für die Pflanze verborgen.

Welches Spektrum bei welcher Lebensphase richtig ist, hat ein gewisser Keith J. McCree ermittelt. Deswegen heißen die Kurven McCree-Kurven. Bei professionellen Anwendungen misst man das Licht mit anders bewertenden Sensoren. Der Laie muss halt eine Lampe nehmen, die allem etwas dient.

Anpassungen an besondere Spektren sind auch bei anderen Aufgaben als bei der Pflanzenzucht sinnvoll. So wird die Bestrahlung mit blauem Licht bei der Gelbsucht von Neugeborenen als Heilmittel benutzt. Deren “Luxmeter” sind auf das Absorptionspektrum von Bilirubin eingestellt.

Jenseits 500 lx

Der Beitrag zeigt, dass Geräte mit einer Anzeige, die als Lux tituliert wird, und mit einem Messkopf für Licht bestückt sind, nicht immer dasselbe anzeigen. Manchen sieht man das auch an, weil der Messkopf anders ausschaut. Andere sehen gleich aus, messen aber unterschiedlich gefiltertes Licht. Lux darf man den Messwert nur nennen, wenn es sich um eine der fünf Beleuchtungsstärken handelt, die hier skizziert werden.

[1] Code of lighting factories, mills and other workplaces. Transactions of the Illuminating Engineering Society, Vol. 10, pp. 605-641, 1915

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Ausgewogene Leuchtdichteverteilung als Gestaltungsziel

Ich finde es faszinierend,
wenn die gesamte Theoriebildung
bequem auf einen Kühlschrankmagneten passt.
Das spart enorm viel Papier bei den Publikationen.

Anonymus

Zur Natur und Herkunft des Phantoms

Dieses Phantom ist eigentlich gar keins. Als Gestaltungsziel ist es sogar in Feng Shui zu verorten. Es besagt eigentlich, dass große Flächen in der Umgebung eines Menschen nicht allzu große Helligkeitsunterschiede aufweisen sollen. Feng Shui erzählt etwas von schrillen Farbunterschieden. Damit kann die Lichttechnik aber nicht dienen, sie ist die Lehre von Graustufen, daher bleibt sie bei den Leuchtdichteunterschieden.

Licht gilt im Feng Shui als eine der stärksten Formen von Qi (Lebensenergie). Während helles Licht Vitalität bringt, wirkt Blendung wie „pfeilschnelles Qi“ (Sha Qi) – es ist aggressiv, anstrengend und bringt das energetische Gleichgewicht aus der Fassung. Feng Shui strebt nach Sheng Qi – einer sanft fließenden, nährenden Energie. Blendung hingegen erzeugt Stress und „energetische Disharmonie“.

Das älteste Zeugnis, das die Bedeutung des Gestaltungsziels beweist, habe ich bei Leffingwell gefunden. Er begründet in seinem Buch von 1917  Scientific Office Management, warum Tische nicht zu dunkel sein dürfen.[1] Sie blenden dann. So gelten auch heute große Unterschiede der Leuchtdichten im Gesichtsfeld als eine Ursache der Blendung. Man kann nachweisen, dass sogar moderate Leuchtdichteunterschiede heftige physiologische Reaktionen auslösen können. Dies zeigt das Video, das die Pupille eines Menschen zeigt, die auf kleine Leuchtdichteunterschiede von 1:3 blitzartig reagiert. Die geeignete Reaktion des Auges auf Leuchtdichteunterschiede wird Adaptation genannt. Sie beginnt mit einem schnellen Lidschlussreflex. Diesem folgt unmittelbar (200 ms später) der Pupillenreflex. Später kommt die langsamere chemische  Anpassung der Sensoren im Auge.

Wo liegt das Problem? Ich nenne es Science Faction in Anlehnung an den Begriff Science-Fiction. Die Autoren der Science Fiction Literatur nehmen denkbare Vorstellungen wie eine Reise zum Mond und machen eine Story daraus, so ein gewisser Jules Verne. Beim Science Faction nimmt man eine wahre Begebenheit, um diese dem eigenen Zweck entsprechend zu verwursten. Es ist ein Wortspiel und bezeichnet einen eigentlich schlimmen Vorgang: Man führt eine oder mehrere unumstößliche Fakten an, z.B. dass es heller wird, je mehr Licht in einem Raum ist. Oder dass ein Versuch ergeben hätte, dass Sekretärinnen in hellen Büros besser tippen als in der Dunkelheit. Diese Fakten müssen keineswegs konstruiert oder erfunden sein. Sie sind allesamt wahr. Zudem kann man sie nicht widerlegen oder auch nur in Zweifel ziehen. Denn sie sind plausibel. Danach nimmt man diese wahren und plausiblen Fakten und mischt sie mit noch mehr Plausibilität. So etwa, dass man bei gutem Licht weniger ermüde, weil man dieselbe Arbeitsmenge mit sehr viel weniger Aufwand schaffen würde. Danach kann man einen Schritt weitergehen und erklären, dass gutes Licht gesund sei, weil man durch eine geringere Ermüdung weniger an den Folgen der Arbeit leiden muss. Und schon hat man den Nachweis, dass man durch mehr Beleuchtungsstärke mehr leistet und weniger ermüdet. Denn gutes Licht bedeutet immer mehr Beleuchtungsstärke, jedenfalls so wie die Lichttechnik mangels sinnvoller Qualitätsvorstellungen seit Jahrzehnten suggeriert.Das hier betrachtete Gestaltungsziel ist allgemein anerkannt. Zu einem Phantom wird es erst durch leichtfertigen Gebrauch bzw. durch Missbrauch.

Folgen nicht ausgewogener Leuchtdichten

In der Regel wird behauptet, dass man ermüdet, wenn man unausgewogenen Leuchtdichteverhältnissen ausgesetzt wird. Das ist die gängige Behauptung in der Lichttechnik. Dagegen kann man schlecht argumentieren. Soll man etwa behaupten, man könne nicht ermüden, wenn man geblendet wird? Die Blendung ist unangenehm, das Arbeiten unter Blendung erhöht sogar den Stress durch die Arbeit zusätzlich. Ergo?

Dumm ist nur, dass man Ermüdung nicht messen kann. Auch eine Ermüdung des direkt betroffenen Organs, des Auges, ist ebenso wenig messbar. Ergo bleibt man bei der Behauptung und wendet die Regel auf alle Situationen an.

Bei Belastungen, deren Folgen empirisch nachweisbar sind, geht man hingegen anders vor. So weiß man z.B., dass schwere körperliche Arbeit ermüdet. Diese ist chemisch in den Muskeln nachweisbar. Ein Maß für die Schwere einer körperlichen Arbeit ist die Herzschlagfrequenz. So begrenzt man die durch die Arbeit bedingte Erhöhung des Pulses derart, dass ein Mensch diese Arbeit theoretisch bis zur Rente durchhält.

Nicht so bei Leuchtdichteverhältnissen. Man wendet die Regel gnadenlos überall an. Beispiele folgen unten. Sie reichen bis in wahrlich komische Situationen.

Eine besondere Art der Argumentation, eine spezifische Formulierung, erfolgt beim deutschen Arbeitsschutz. Diese ist dem Umstand geschuldet, dass der Arbeitgeber für den „Schaden“ verantwortlich ist, der durch die Arbeit für den Beschäftigten entsteht. Dieser war einst auf Unfälle beschränkt, deren Ursachen und Folgen man ganz gut ermitteln kann. Seit langem geht es aber auch um andere Belastungen, wozu auch die besagten Leuchtdichteverhältnisse gehören. So gesehen ist eine Belastung, die zu einer Berufskrankheit führt, ein 30 Jahre währender Unfall.

Blendung gilt als psychische Belastung, ergo muss der Arbeitsschutz dazu etwas sagen und etwas dagegen tun. Das geschieht immer in Begleitung einer Floskel, die Ansprüche an den Arbeitgeber ausschließt. So spricht man nicht davon, dass eine Belastung der Gesundheit schade, sondern von einer vorzeitigen Ermüdung durch diese Belastung. Das will heißen, die Ermüdung kommt wie das Amen in der Kirche, allerdings früher, wenn Blendung vorliegt. Wenn eine Berufsgenossenschaft also die Blendung als Gesundheitsgefahr bekämpfen will, wird beschrieben, wie man eine vorzeitige Ermüdung verhindern kann. So z.B. dadurch, dass man ausgewogene Leuchtdichteverhältnisse fordert.

Bezüglich Ermüdung gilt das oben Gesagte, man kann sie nicht messen. Was denn die vorzeitige Ermüdung sein soll, wissen nicht einmal alle Fachleute im Arbeitsschutz. Die Floskel haben nämlich die Juristen erfunden.

Wann ermüdet das Auge bei unausgewogenen Leuchtdichteverhältnissen?

Diese Frage lässt sich anhand des oben gezeigten Videos gut behandeln. Die Augenärzte, denen ich von dem Video erzählt hatte, sprachen davon, dass das Auge einen Wechsel der Helligkeiten brauche. Tatsächlich lässt sich das sogar nachweisen. Eine gleichmäßig helle Umgebung ist nicht nur langweilig, sie kann in Extremfällen zu einer Ohnmacht der betroffenen Person führen. Es ist eine Frage des zeitlichen Ablaufs und der Länge der Belastung, ob die Wirkung positiv oder negativ ausfällt. Oder gar nicht feststellbar ist.

Wenn das Auge langsam über den Raum schweift, führen die in dem Video aufgenommenen Leuchtdichteunterschiede zu einer angenehmen Empfindung. Bei der aufgenommenen Tätigkeit richteten sich die Augen aber im Takte von 0,8 Sekunden insgesamt 33.000 Mal am Tag auf unterschiedlich helle Flächen. Die Betroffenen beschwerten sich zu 85% über ihre Augenbelastung. Menschen, die gleich lang vor dem Bildschirm saßen, aber nur darauf schauten, ohne die Augen übermäßig zu bewegen, hatten viel weniger Beschwerden.

Aber auch bei der hochbelasteten Personengruppe konnte man keine Ermüdung der Augen messen. Es ist auch niemandem sonst gelungen, eine Augenermüdung zu messen. Daher gelten Augenbeschwerden wie „müde“ Augen, Augenbrennen etc. als Indikatoren einer Augenermüdung. Hierzu zählt auch der Kopfschmerz. Dieser ist aber noch weniger spezifisch als müde Augen. Daher redet man lieber von asthenopischen Beschwerden, die durch ungünstige Sehbedingungen ausgelöst oder verstärkt werden.

Beispiel: Anwendung des Gestaltungsprinzips stört das Sehen

Ein LiTG-Schrift zur Sportstättenbeleuchtung empfahl, die Tribünen etwa gleich hell wie das Spielfeld zu beleuchten, weil die Leuchtdichteunterschiede ansonsten zur Ermüdung der Fußballspieler infolge häufiger Umadaptationen führen.[2] Dies käme auch dem Fernsehen entgegen, weil man die Tribünen zeigen kann, ohne an der Kamera etwas zu ändern.

Von den von uns befragten 270 Spielern der ersten Bundesliga wollte aber kein einziger etwas von der Tribünenbeleuchtung wissen. Die Erklärung kann man sofort verstehen, wenn man sich auf das Spielfeld begibt. Hohe Bälle fliegen mit über 100 km/h durch ein inhomogenes Lichtfeld. Die Tribünen gleichen bei der üblichen Kleidung der Zuschauer einem Flickenteppich in der Erscheinung. Bei Regen sehen sie noch heller und bunter aus. Der an sich schlecht beleuchtete und bis zu 200 km/h schnelle Ball ist dann insbesondere für den Torwart vor dem Hintergrund der Tribüne schlecht sichtbar. Er verschwindet sogar mehrfach während eines Fluges und taucht ein paar Meter weiter wieder auf.

Beispiel: Verbannung von Arbeitsplatzleuchten aus dem Bildschirmarbeitsplatz

Als die Computer in Büros häufiger benutzt wurden, beschwerten sich die Nutzer immer häufiger über Augenbelastungen. Da die Bildschirme seinerzeit eher schwarz waren als weiß, wurden die Leuchtdichteverhältnisse am Arbeitsplatz thematisiert. Die in 1980 erlassenen Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze (ZH1/618[3]) haben aus diesem Grund von der Benutzung von Arbeitsplatzleuchten abgeraten. Wörtlich hieß es darin:

„4.10.2 Einzelplatzbeleuchtung (Verwendung von Tischleuchten) an Bildschirm- Arbeitsplätzen ist im allgemeinen zu vermeiden.
Einzelplatzbeleuchtung führt durch den damit verbundenen ständigen Wechsel zwischen Hell- und Dunkel-Adaptation, durch unausgewogene Leuchtdichteverteilung im Arbeitsbereich und gegebenenfalls größere Wärmebelastung am Arbeitsplatz zu erhöhten Belastungen der Beschäftigten.”

Dazu muss man berücksichtigen, dass die Leuchtdichten der damaligen Bildschirme und ihrer Umgebung  ein Verhältnis von 1:11 bis über 1:100 aufwiesen. Eine Tischleuchte würde daran kaum etwas ändern.

Beispiel: Verbot der Nutzung von Tischleuchten ohne Allgemeinbeleuchtung bei Tage

Die bizarrste Anwendung der Regel war der Zwang, das Einschalten von Arbeitsplatzleuchten ohne die gleichzeitige Benutzung der Allgemeinbeleuchtung zu verhindern. Hersteller von Arbeitsplatzleuchten wurden von einer Berufsgenossenschaft gezwungen, ihre Leuchten mit der Allgemeinbeleuchtung zu koppeln. Sie konnten daher nur gleichzeitig betrieben werden. Wollte ein Beschäftigter eine Tischlampe einschalten, musste die Beleuchtung des gesamten Raums eingeschaltet werden.

Solch eine Anforderung schien nachts sogar Sinn zu machen, weil die Tischleuchten nur einen begrenzten Raum beleuchteten. Aber tagsüber? Was soll eine Leuchte, die gerade mal 500 lx auf einer kleinen Fläche erzeugt, gegenüber dem Tageslicht anrichten?

Des Rätsels Lösung lag nicht in der Physik, sondern in der Mechanik des deutschen Arbeitsschutzes. Der staatliche Arbeitsschutz hat in seinem Gesetz (Arbeitsstättenverordnung) nur die künstliche Beleuchtung geregelt, weil die Tagesbeleuchtung Sache der Länder war (Landesbauordnungen). Somit existierte für den Hüter des Gesetzes, die besagte Berufsgenossenschaft, tagsüber keine Beleuchtung ohne die künstliche Allgemeinbeleuchtung. Daher rechnete sie eine unausgewogene Leuchtdichteverteilung für den Fall aus, dass jemand einfach eine Tischleuchte anmacht. Zwar kann und darf jeder Mensch überall so viele Leuchten anbringen, wie er will. Bei der Arbeit muss er aber geschützt werden.

Die hier dargestellte Komik war kaum jemandem bekannt. Ich bin beim Studium der Kommentare zur ArbStättV von Opfermann/Streit darauf gestoßen. [4]

Fun fact: Heute würde man das Benutzen von Tischleuchten nachts sogar empfehlen, weil man weiß, dass sie die beste Beleuchtung darstellen, um dem Melatoninpegel im Blut nicht zu schaden.

Wie eine Technik ihre Reputation verlor

Die in diesem Beitrag angeführten Beispiele sind nicht die einzigen, die anderen Disziplinen aufgefallen sind. Kein Architekt und kein Innenarchitekt wird je auf die Idee kommen, die gesamte Umgebung eines Arbeitsplatzes mit der gleichen Helligkeit zu überziehen. Es dürfte schwerfallen, einen Praktiker zu finden, der alle Arbeitsplätze eines Raums heller beleuchtet, wenn nur ein einziger Arbeitsplatz mehr Licht benötigt.

Ein bekannter Architekt, Meinhard von Gerkan, der viel von einer Kooperation mit Lichttechnikern gehalten hatte, gab am Ende enttäuscht auf: „Für sie [Licht-Ingenieure, zumeist Elektrotechniker] gab und gibt es überwiegend nur zwei Kriterien: Die Ausbeute der Lichtmenge gemessen in Lichtstärke und den Aufwand im Verbrauch gemessen in elektrischer Energie. Wir hatten sehr schnell gelernt, dass die Beschränkung auf diese beiden Parameter für die Gestaltung der Architektur und die Erzeugung von Raumstimmung die kurzsichtigsten, um nicht zu sagen unsinnigsten Messgrößen darstellen.“[5] Von Gerkans Beitrag trug immerhin den Titel: Die Gestaltkraft des Lichts in der Architektur. Er hatte den Glauben an Licht nicht verloren, sondern nur an die Technik.

Dieses Phantom wird uns noch lange nicht verlassen. Denn sinnvoll angewendet, besitzt die besagte Regel eine fundamentale Bedeutung. Man muss sie nur dann anwenden, wenn sie Sinn macht und keinem wichtigeren Gestaltungsziel im Wege steht.

 

[1] Leffingwell, W.H.: Scientific Office Management, A.W. Shaw Company, 1917

[2] S. Çakir, A., Sehen beim Sport, Internationaler Arbeitskreis Sport- und Freizeiteinrichtungen e.V., Köln, 1979

[3] Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, ZH1/618 Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich, VBG, Hamburg Oktober 1980

[4] Streit / Opfermann † / Tannenhauer / Pernack / Pangert / Gémesi (Hrsg.) Arbeitsstätten

[5] Meinhard von Gerkan: „Die Gestaltkraft des Lichts in der Architektur“, in: Flagge, I. (Hrsg.): Jahrbuch Licht und Architektur 2000, Müller, Köln, 2000

Phantome, die unser Wissen beherrschen V

Manchmal ist der Fortschritt eben
doch nur eine Seitwärtsbewegung
mit neuem Anstrich..

Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Gleiches Licht für alle

Zusammenfassung

Dieser Beitrag behandelt die Entwicklung und Bedeutung von Lichtkonzepten im Arbeitsumfeld, insbesondere die Entstehung des Begriffs „Allgemeinbeleuchtung“ und dessen historische Wurzeln. Es wird erläutert, wie sich die Beleuchtung von lokalen Lichtquellen zu einer gleichmäßigen Grundbeleuchtung wandelte, und welche Rolle technische Fortschritte sowie gesetzliche Regelungen dabei spielten. Darüber hinaus werden verschiedene Arten der Beleuchtung, wie Allgemeinbeleuchtung und Platzbeleuchtung, beschrieben und deren jeweilige Funktionen für Sicherheit und Arbeitsaufgaben im Raum herausgestellt.

Zur Entstehung und zum Alter des Phantoms

Ich weiß nicht genau, wann dieses Phantom entstanden ist. Vermutungen kann ich aber anstellen. Die krasseste Version dieses Spruchs war “Gleiches Licht für alle Volksgenossen”, formuliert von der Deutschen Arbeitsfront. Gemeint war er als Fortschritt, jeder Arbeitsplatz möge der Arbeitsaufgabe entsprechend beleuchtet werden. Wenn die Arbeitsplätze in einem Raum für gleiche Aufgaben benutzt werden, dann sind sie alle gleich zu beleuchten.

Die Idee fand u.a. als Allgemeinbeleuchtung Verwendung und wurde mit der Revision von DIN 5035-1 1972 zur bevorzugten Art der Beleuchtung. Aber das Wort Allgemeinbeleuchtung wurde viel früher verwendet, vermutlich als Übersetzung von “general lighting”. Während sich der Begriff „Allgemeinbeleuchtung“ wahrscheinlich ganz natürlich entwickelte, als sich die Lichtquellen von lokalen Flammen zu weit verbreiteten elektrischen Lampen verlagerten, wurde er zu Beginn des 20. Jahrhunderts (genauer gesagt in den 1910er und 1920er Jahren) mit der Professionalisierung der Lichttechnik zu einem offiziellen Fachbegriff.

Der Begriff wurde geprägt, um eine bestimmte Lichtart – das Umgebungslicht – von der fokussierteren „lokalen“ oder „Arbeitsbeleuchtung“ (task lighting) zu unterscheiden, die die Menschheitsgeschichte jahrhundertelang dominiert hatte. Diese Dominanz beruhte nicht auf einer Überlegenheit von Task Lighting, sondern auf einem Mangel an anderweitigen Möglichkeiten der Beleuchtung. Man hatte keine andere Wahl.

Vor 1900 (die „lokale” Ära): Vor der Verbreitung der Elektrizität war Licht teuer und gefährlich (Kerzen, Öllampen, Gas). Man beleuchtete nur das, was man gerade betrachtete. Es gab kein Konzept der „Allgemeinbeleuchtung”, da man keinen Brennstoff verschwendete, um eine leere Ecke oder eine Decke zu beleuchten. Wie im Kapitel Epochen der Kunst der Lichtmacher dargelegt wurde, war die Lichterzeugung auch mit einer Zerstörung dessen verbunden, was man sichtbar machen wollte.

Die 1910er Jahre (der technische Wandel): Nach der Gründung der Illuminating Engineering Society (IES) im Jahr 1906 begannen Ingenieure, Licht als „System” zu betrachten. Sie suchten nach einer Möglichkeit, die gleichmäßige „Grundbeleuchtung” zu beschreiben, die es Menschen ermöglichte, sich sicher in einem Raum zu bewegen. In diesem Sinne benutzte die deutsche Arbeitsstättenverordnung von 1975 den Begriff “Allgemeinbeleuchtung”: “Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung muss mindestens 15 Lux betragen (ArbStättV. § 7 Beleuchtung, Absatz (3)) In diesen Jahren hat die IES auch den Auftrag bekommen, Licht i.S. des Arbeitsschutzes als Teil eines Gesetzes festzulegen. (s. Osterhaus 1993[1], kommentiert hier)

Arten der Beleuchtung

Aus der oben skizzierten Sicht kann man die Beleuchtung eines Raums prinzipiell in drei Gruppen einteilen:

Allgemeinbeleuchtung: Dient als Grundbeleuchtung zur sicheren Bewegung im Raum und kann auch für bestimmte Arbeitsaufgaben ausreichen. Ziel ist eine gleichmäßige Helligkeit im gesamten Raum. Mittel können Deckenleuchten, Einbaustrahler oder große Kronleuchter sein.

Platzbeleuchtung (Arbeitslicht / Task Lighting): Dient der Beleuchtung von Sehaufgaben, die man erledigen muss. Ziel ist konzentriertes Licht für spezifizierte Tätigkeiten. Mittel können Schreibtischlampen, Leselampen oder Unterbauleuchten in der Küche sein.

Akzentbeleuchtung (Stimmungslicht): Dient zum Hervorheben von Architektur oder Objekten (Bilder, Pflanzen). Mittel können Spotlights, LED-Streifen oder Wandfluter sein.

Diese Gruppierung wurde in den Normen zur Beleuchtung unterschiedlich gehandhabt. Nach DIN 5035 vom Jahre 1953 existierten zwei Konzepte, eine Allgemeinbeleuchtung - mit einer geringen Beleuchtungsstärke - und die “Platzbeleuchtung mit zusätzlicher Allgemeinbeleuchtung”.[2] Die DIN 5035:1953 sollte sicherstellen, dass die in der Zeit des Wirtschaftswunders erstellten Gebäude nicht nur irgendwie beleuchtet waren, sondern so, dass die Menschen dort effizient und gesundheitsschonend arbeiten konnten.

In der Ausgabe von 1963 sind bereits wesentliche Änderungen feststellbar. Insbesondere wird hier verlangt, dass die Arbeitsplätze entweder mit Allgemeinbeleuchtung oder mit einer Arbeitsplatzbeleuchtung ausgestattet werden, bei der die Allgemeinbeleuchtung mindestens 20% der Beleuchtungsstärke, bei besonderen Aufgaben 10%, erbringen sollte.

Mit der Revision von 1972 wurde die Allgemeinbeleuchtung zum bevorzugten Konzept, nachdem die Beleuchtungstechnik in der Lage fühlte, die geforderten Beleuchtungsstärken mit einer einzigen Komponente zu erbringen. Sie wurde zunächst für Arbeitsräume verlangt, bei denen die Arbeitsplätze nicht fest vorgegeben sind: “Allgemeinbeleuchtung ist in Arbeitsräumen mit nicht festgelegten Arbeitsplätzen notwendig, wenn an allen Arbeitsstellen gleich gute Sehverhältnisse geschaffen werden sollen.” Gegen diese Logik kann man nicht argumentieren, denn sie folgt unmittelbar aus der Aufgabe der Beleuchtung, die so definiert wurde: „In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.

Die Revision von DIN 5035 von 1979, die die letzte vor der Abschaffung in 2001 war, machte die Allgemeinbeleuchtung zum Standard: „In der Regel ist eine Allgemeinbeleuchtung von Räumen vorzusehen. Sie soll an allen Stellen im Raum etwa gleich gute Sehbedingungen schaffen und den Raum zur Wirkung bringen.”

Wer die Normen und die damit von allen Fachleuten unbemerkt erfolgten Änderungen der Grundbegriffe nicht mit akademischer Akribie liest, so z.B. die mit der Durchsetzung der Arbeitsstättenverordnung beauftragte Gewerbeaufsicht, muss nunmehr glauben, dass man in jeder Arbeitsstätte an jeder Ecke  etwa gleich gute Sehbedingungen schaffen müsse.

Exakt in die Falle tappte die größte deutsche Berufsgenossenschaft. Nach ihrer Meinung gehört eine gleichmäßige Beleuchtung mit 500 lx (allgemeine Büroräume) und 1000 lx (Großraumbüros) zur gesunden Umgebung . Und das auf Jahr und Tag, immer und überall. Diese Denke ist 1:1 in die ASR A3.4 geflossen, nach der man die erforderliche Beleuchtungsstärke nach diesem Bild misst:

So wird die Beleuchtungsstärke in diesem Raum durch Mitteln der Werte auf den linken 16 Punkten und den rechten 20 Punkten ermittelt. Auf dem linken Arbeitsplatz befindet sich die Hälfte der 16 Punkte hinter den Benutzern. Was mag die Beleuchtung an diesen Stellen wohl für das Sehen an diesem Arbeitsplatz bedeuten?

Auf der rechten Seite muss man die Beleuchtung auf der Bewegungsfläche des Stuhls messen. Ein Messpunkt befindet sich auf dem Stuhl selbst, auf dem während der Arbeitszeit jemand sitzt. Dieser Punkt dürfte für die Sehaufgabe irrelevant sein. Auf dem Arbeitstisch muss die Beleuchtung auch beim Bildschirm gemessen werden, wo Licht bestenfalls stört. Zudem wird noch rechts vom Benutzer auf der letzten Ecke des Tisches gemessen. Die Expertin der BG begründete diese Forderung damit, dass man sitzend eine Akte in die Hand nehmen könnte, daher die Forderung der Lichtmessung auf der Bewegungsfläche. Der Ordner könnte auch am Ende des Tisches stehen, wo man den Rücken lesen können soll.

(Anm.: Die Auslassung der sonstigen Flächen bei der Lichtmessung wird weiter unten erklärt.)

Wie diese Beschreibung zeigt, wurde aus einem einst schlüssigen Konzept (Grundbeleuchtung + Arbeitsbeleuchtung) ein Mischmasch, was die betrieblichen Fachleute zum Wahnsinn treiben könnte. Dies geschieht im Allgemeinen nicht, sondern erst, wenn es vor Gericht geht. Die Verfahren können sich gegen Lichtplaner richten (falsches Konzept) oder gegen die Arbeitgeber (falsche Beleuchtung). Die Gerichte, die solche Fälle zu entscheiden haben, sind nicht zu beneiden.

Denn die sog. Allgemeinbeleuchtung konnte nie an allen Stellen etwa gleich gute Sehbedingungen schaffen. Um das festzustellen, brauchte es keine Experten, sondern ein Blick in die Normen selbst genügte. Sie gaben genau an, an welcher Stelle im Raum der Arbeitsplatz zu platzieren war. In neueren Normen ist es nicht mehr so klar angegeben wie einst. Aber Gnade Gott, wenn man gegen die nicht mehr beschriebenen Regeln verstößt. Die Benutzer fühlen sich derart unwohl, dass sie diverse Maßnahmen ergreifen, um die Lichtsituation erträglicher zu machen. Was diese sein können, hat der amerikanische Professor Alan Hedge in betrieblicher Praxis untersucht.[3] Er verglich die Situation an Arbeitsplätzen, an denen das Konzept der Allgemeinbeleuchtung funktionierte (mit Indirektbeleuchtung), mit denen, wo das Konzept nur auf dem Papier stand (Direktbeleuchtung). Diese Unterscheidung ist nach einer BAuA-Studie von Bodman und Eberbach gut begründet, die nachgewiesen haben, dass eine Allgemeinbeleuchtung nur mit einer Indirektbeleuchtung realisiert werden kann[4].

Von den Benutzern getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der visuellen Umgebungsbedingungen

Indirekt- beleuchtung Direkt-beleuchtung
Lampen entfernt, um weniger Licht zu erhalten 15% 66%
Lampen entfernt, um Reflexblendung auf Bildschirmen zu reduzieren 12% 55%
Computer umgestellt, um Reflexblendung auf Bildschirmen zu reduzieren 34% 72%
Arbeitstisch umgestellt, um weniger Licht zu erhalten 10% 24%
Beleuchtung meistens abgeschaltet, um Reflexblendung auf Bildschirmen zu reduzieren 10% 39%

Neuere Begriffe in der Regelwerken

Die letzte Version von DIN 5035:1979 kannte drei Arten der Beleuchtung, neben der besagten Allgemeinbeleuchtung eine Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung  sowie eine Einzelplatzbeleuchtung, die man nur in Verbindung mit einer Allgemeinbeleuchtung betreiben durfte. Die Definitionen dieser Beleuchtungsarten sowie die meisten grundsätzlichen Anforderungen wie Blendfreiheit u.Ä. waren im Teil 1 der Norm enthalten, darunter auch die seit 1935 geführten Gütekriterien.

Auf Antrag vom DIN wurde von der europäischen Normungsorganisation CEN eine völlig neue Beleuchtungsnorm mit Gültigkeit in ganz Europa geschaffen. Diese baute auf DIN 5035-2 auf, die Richtwerte für Arbeitsstätten in Deutschland vorgab. Als die Norm EN 12464-1 im Jahr 2002 erschien, musste die deutsche Norm zurückgezogen werden. Bei solchen Vorgängen wird immer der neue Regelungsgegenstand mit dem alten verglichen und eine Restnorm herausgegeben, wenn der neue Regelungsgegenstand den alten nicht vollständig ersetzt. Der Sekretär des zuständigen Normenausschusses hielt die gesamte Norm DIN 5035 (Teile 1 und 2) für ein Äquivalent der neuen Norm und zog damit neben den Gütekriterien auch die Beleuchtungsarten aus dem Verkehr.

Zwar war mir die Allgemeinbeleuchtung sehr verhasst als bevorzugtes Konzept, aber es ist nach wie vor erforderlich immer dann, wenn die Arbeit in einem Raum etwa gleich ist. Da in der EN 12464-1 das Konzept nicht mehr vorhanden war, haben der Lichtplaner Prof. Kramer und ich neue Begriffe ausgedacht. Diese sollten möglichst nichts mit der alten Nomenklatur zu tun haben, weil die Begriffe im Laufe der Jahrzehnte verschliffen waren. So entstanden die Begriffe “raumbezogene” Beleuchtung und “arbeitsbereichsbezogene” Beleuchtung, die der Arbeitsschutz gerne übernommen hat. Nur der Dritte im Bunde, die “arbeitsplatzbezogene” Beleuchtung, fand keinen Gefallen.

Das Letztere ist dem Umstand geschuldet, dass die deutsche Beleuchtungstechnik eine Beleuchtung ablehnt, die keinen Bezug zu der Umwelt eines Arbeitsplatzes hat.

So berücksichtigt eine Beleuchtung gemäß ArbStättV von Deutschland entweder die gesamte Fläche eines Arbeitsraums oder Teile davon, für die die jeweiligen Anforderungen gelten. Diese beziehen sich auf den Arbeitsplatz oder auf Teilflächen davon. Die Flächen zwischen den Teilen, der Umgebungsbereich, werden in das Beleuchtungskonzept einbezogen. Die nachfolgende Prinzipskizze erklärt das Konzept.

((Apl = Bereich des Arbeitsplatzes, TF = Teilfläche, UB = Umgebungsbereich)

Zu beachten bei diesem Bild ist die relative Größe von Teilflächen, die einen Bruchteil des Arbeitsplatzes einnehmen können.

Schwächen der Konzepte

Gleiche Beleuchtungsstärke für alle

Die Lichtplanung entspricht in der Regel nicht der grundsätzlichen Vorgehensweise in der Ergonomie. Diese versucht im Grundsatz der Unterschiedlichkeit der Benutzer Rechnung zu tragen. Hierbei werden Benutzer vom 5. Perzentil, weiblich (theoretisch die kleinste Person), bis zum 95. Perzentil, männlich (theoretisch die größte Person) bei der Dimensionierung von Maschinen oder Arbeitsplätzen berücksichtigt.

Die Berücksichtigung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen. So dimensioniert man z.B. die Arbeitsmöbel derart, dass die gesamte Population dort unbeschwert sitzen kann und keine Zwangshaltungen einnehmen muss. Ist dies nicht möglich, z.B. bei der Dimensionierung von Parkbänken oder öffentlichen Treppen, wird die am schlimmsten Betroffene Gruppe bevorzugt. So werden Treppen im öffentlichen Raum mit kleineren Treppenstufen ausgebildet.

Neuere Konzepte gehen viel weiter. So versucht das Konzept der Barrierefreiheit bzw. Accessibility, jeden einzelnen Benutzer zu berücksichtigen. Öffentliche Treppen, die nach diesem Konzept gebaut sind, haben immer eine Ergänzung ohne Stufen. So können auch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren hochkommen. So nebenbei hilft die Einrichtung auf den Lieferdiensten oder Rollschuhfahrern.

Dieses Konzept habe ich in der von mir beeinflussten Normung weiterentwickelt zum Konzept des FIT wie Anpassung. Danach hat jedes Individuum ein Recht darauf, dass die von ihm zu benutzenden Arbeitsmittel seinen persönlichen Eigenschaften anpassbar sind. Das Konzept wurde zuerst in DIN EN ISO 9241-5:1998 beschrieben. Seit 2024 ist es der oberste Grundsatz für die Gestaltung der Büromöbel in Nordamerika.

Da ein solches Konzept nie lückenlos in die Praxis integriert werden kann, gehören auch Methoden zum Erkennen des nicht berücksichtigten Teils der Benutzer dazu, damit man je nach Schwere des dadurch verursachten Problems Ersatzmaßnahmen planen kann. Um beim Beispiel der öffentlichen Treppe zu bleiben: Die Züge der Deutschen Bahn können nicht gebaut werden wie die der U-Bahn, bei der der Bahnsteig und der Zutritt gleich hoch sind. Die Bahn setzt dafür fahrbare Rampen ein, bei den Straßenbahnen mit gleichen Problemen werden die Haltestellen höher gebaut.

Ein analoges Vorgehen ist der Lichttechnik nicht fremd. So hat man bereits vor etwa sieben Jahrzehnten die individuell bevorzugte Beleuchtungsstärke ermittelt. Das Ergebnis sieht man in diesem Bild

Welche Konsequenzen wurden aus solchen Erkenntnissen gezogen? Ich kenne nur Aussagen wie “Subjektiv bevorzugte Beleuchtungsstärken liegen weit über den realen in den Arbeitsräumen”. Manche sagen, man müsse 2000 lx anstreben, weil dieser Wert von den meisten bevorzugt wird. Was wird dann aus denen, die 200 lx bevorzugten oder 10000 lx?

Auch eine solche Frage ist der Lichttechnik nicht fremd. Das untere Bild zeigt, dass ca. 70% eine Beleuchtungsstärke von 1000 lx für richtig finden würden. Da gäbe es immer noch ca. 15%, denen es zu dunkel scheint, und weiter 15 %, für die es zu hell ist.

Solche Ergebnisse sind bei jeder Untersuchung über persönliche Präferenzen zu erwarten. Im Prinzip kann man bei einer physikalischen Größe mit jeweils 15% an den Enden der Verteilung rechnen. Man kann das Alter dieser Erkenntnis an dem Stil der Grafik erkennen.

Aus den ca. 60 Jahren zwischen der abgebildeten Erkenntnis und  heute ist mir nur bekannt, dass man das Alter der Benutzer und den unterschiedlichen Lichtbedarf thematisiert hat. Ansonsten normte man die Beleuchtung von Arbeitsstätten nach diesem Grundsatz, den die meisten überlesen haben: “Die Zuordnung eines bestimmten Wertes der Nennbeleuchtungsstärke zu einer Sehaufgabe bezieht sich auf normalsichtige Personen.” Nach über 50 Jahren liest man in DIN EN 12464-1: „Dieses Dokument legt Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalen oder auf normal korrigiertem Sehvermögen entsprechen.” Abgesehen davon, dass weder Sehkomfort noch Sehleistung brauchbar definiert sind, ist mir nicht bekannt, was ein  normales Sehvermögen ist. Man hat beim  Verfassen der Norm halt nur die Kritik an „normalsichtigen Personen“ vermeiden wollen.

In einer Welt, in der die Accessibility als Grundsatz über den sonstigen Gesetzen steht und in einer UN-Konvention codifiziert ist (UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf Englisch: Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)), ist die oben angegebene Einschränkung in einer europäischen Norm nicht rechtmäßig.

Lichtsoße statt gute Sehverhältnisse

Die Kritik an der Vorstellung “Gleiches Licht für alle” lässt sich in die 1970er Jahre zurückverfolgen, in denen sie zum Standard erklärt worden war. Sie wurde am klarsten ausgerechnet von dem Wissenschaftler, Erwin Hartmann, formuliert, der ansonsten als Ratgeber der Industrie sehr geschätzt war.[5]

“(1) Das allgemeine Beleuchtungsniveau muß sich nach den höchsten Sehanforderungen richten, das bedeutet, daß auch dort ein hohes Beleuchtungsniveau herrscht, wo das von der Sehaufgabe her vielleicht gar nicht erforderlich ist.

(2) Die Lichtrichtung, d.h. das Verhältnis von gerichteter zu diffuser Beleuchtung … ist durch die Installation für jeden Arbeitsplatz gleichmäßig vorgegeben, und sie kann notwendigerweise nur dann optimal sein, wenn an jedem Arbeitsplatz im wesentlichen die gleiche Tätigkeit verrichtet wird. (Anm. d.V.: Dazu müssen alle Arbeitsplätze auch gleich ausgerichtet sein.)

(3) Wird der Raum im Interesse eines hohen Beleuchtungswirkungsgrades noch einheitlich hell möbliert und ausgestattet, führt die Allgemeinbeleuchtung nur allzu häufig zu einer Kontrastverarmung, die mit dem Schlagwort ‘Lichtsoße’ recht treffend gekennzeichnet ist. Gerade dieser letzte Punkt stellt sehr häufig die Ursache für Klagen über die Sehverhältnisse am Arbeitsplatz und die Beleuchtung dar, obwohl der Lichttechniker guten Gewissens nachweisen kann, daß sowohl das Beleuchtungsniveau, wie auch die Gleichmäßigkeit, die Blendarmut, die Lichtfarbe usw. den Empfehlungen der DIN-Blätter entspricht.

Art der Festlegung der erforderlichen Beleuchtungsstärke

Seit 1913, als die erste Tabelle mit den Anforderungen an die Beleuchtung im New Yorker Work Law verankert wurde, hat sich im Vorgehen wenig geändert. Man listet die für relevant gehaltenen Tätigkeiten auf und gibt dazu die für erforderlich gehaltenen Beleuchtungsstärken an. Diese gelten dann für alle, die dort der angegebenen Tätigkeit nachgehen.

Wie bestimmt man aber, was erforderlich ist. Dazu erklärt die Norm, wie es zu der Festlegung gekommen ist: “„Die Werte gelten für übliche Sehbedingungen und berücksichtigen die folgenden Faktoren:

  • psychophysiologische Aspekte wie Sehkomfort und Wohlbefinden;
  • Anforderungen an Sehaufgaben;
  • visuelle Ergonomie;
  • praktische Erfahrung;
  • Beitrag zur Betriebssicherheit;
  • Wirtschaftlichkeit.”

 

Man legt also einen Wert wie “CAD-Arbeitsplätze: Ēm,u 1000 lx“ normativ fest für Menschen mit normalem Sehvermögen nach Sehkomfort und Wohlbefinden unter Berücksichtigung der visuellen Ergonomie und des Beitrags zur Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit für übliche Sehbedingungen. In diesem Satz werden die Begriffe kursiv geschrieben, wenn sie nirgendwo definiert oder schlüssig erklärt worden sind.

Die in DIN EN 12464-1 als eine Grundlage angeführte visuelle Ergonomie wurde im Zuge der Entstehung dieser Norm aus der einst existierenden Norm ISO 8995 absichtlich entfernt. ISO 8995:1989 hieß: „Principles of visual ergonomics — The lighting of indoor work systems”. Sie wurde von der CIE überarbeitet und heißt seit 2002 nur noch “Lighting of work places” und enthält die Ausführungen zur visuellen Ergonomie nicht mehr.

Nichts dagegen, dass erfahrene Fachleute Psychophysiologie, Sehaufgaben und Betriebssicherheit gegen Wirtschaftlichkeit aufrechnen, um eine Lösung zu finden, damit der Benutzer mit einer gewissen Sehleistung arbeiten kann. Im vorgegebenen Beispiel kann dies aber garantiert nicht sein. Denn die Sehleistung an einem CAD-Arbeitsplatz wird mit 100-prozentiger Sicherheit durch die Beleuchtung gesteigert. Ebenso sicher ist, dass diese durch jegliches Fremdlicht auf dem Bildschirm gestört wird.

Die Norm 12464-1 enthält eine Reihe von Anforderungen, die geeignet sind, die Betriebssicherheit sogar zu mindern. So werden technische Produktionsanlagen mithilfe von Warten gesteuert, die seit Jahrzehnten mit Farbbildschirmen bestückt sind. Solche Stellen waren überhaupt die ersten, die vor über 50 Jahren mit Rechnern ausgestattet wurden. Man muss mächtige Klimmzüge anstellen, um solche Räume mit einer Grundbeleuchtung zu versehen, die eine sichere Bewegung gewährleistet. Der Rest an Beleuchtung ist überflüssig.

Während die Autoren der Beleuchtungsnormen mit 61 Tabellen auf 42 Seiten eine methodische Vorgehensweise bei der Bestimmung der Eigenschaften der Beleuchtung vortäuschen, beschreibt der Autor der ersten Version von EN 12464-1, Prof. Peter Boyce, wie es tatsächlich zugeht. Bereits der Titel seines Beitrags spricht Bände: „Von einer Bestimmung von Beleuchtungsstärken nach Sehleistung – und andere Märchen“. (Weiter zu lesen im Kapitel Es war einmal … - Drei Ingenieure und das Märchen von der Sehleistung)

Peter Boyce hat in einer Betrachtung der Festlegung von Beleuchtungsstärken in den Normen der USA (IES) festgestellt, dass nicht etwa das Sehen die angegebenen Werte bestimmte, sondern eher die wirtschaftliche Lage. So wurde für die Sehaufgabe Lesen in 1947 500 lx gefordert. Dieser Wert kletterte 1959 bei gutem wirtschaftlichem Umfeld auf 2000 lx. In 1981 war die Anforderung infolge der Energiekrise in den 1970er Jahren auf 500-750-1000 lx geschrumpft. Die Differenz zwischen 500 lx und 2000 lx ist in der physiologischen Wirkung nicht so gewaltig groß wie bei den Kosten (mindestens das Vierfache) oder beim Energieverbrauch (etwa das Vierfache bei gleicher Technik).

Boyce war mit solchen Ausführungen in 1993 einige Jahrzehnte zu spät mit der Feststellung, dass man nur vortäuscht, Anforderungen für die Beleuchtung der Arbeitsstätten auf der Basis einer Sehleistung festzulegen. Runde 20 Jahre zuvor hatte Prof. Dietert Fischer begründet, warum man dies nicht können soll. Die Begründung von 1971 ist sogar schlüssig.

Da man unfähig ist, zu bestimmen, welcher Sehaufgabe die Beleuchtung dienen soll, wäre eine Festlegung auf der Basis der Sehleistung willkürlich. Man berechnet also Ergebnisse subjektiver Bewertungen zusammen, um die schönen Tabellen zu füllen. Fischer rechnete für seine Theorie tatsächlich solche Kurven wie hier zusammen:

Die in dem Bild zusammengetragenen Kurven entsprechen alle einer Normalverteilung. Diese gibt es in den Originalstudien nicht. Die von Fischer zitierten Studien haben nämlich mit drei oder fünf Beleuchtungsstärken gearbeitet. Fischer postulierte daraus die dargestellten Einzelkurven, um aus allen die dick eingetragene Kurve zu zeichnen.

Wenn man nach dieser Methode weiterfahren würde, müsste die später unter Mitarbeit von Fischer entstandene Norm 2000 lx fordern. Sie forderte aber nur 300 – 500 lx.

Und diesen Bereich hatte Fischers Vorgänger in dem Philips-Labor, Bodmann, auf der Basis einer anders gearteten Studie in demselben Labor abgeleitet.[6]  Bodmann hatte die Abhängigkeit der Lesbarkeit von Bürodokumenten von der Beleuchtungsstärke untersucht und festgestellt, dass diese über 50 lx kaum ansteigt. Er zog aber den Schluss, dass Arbeitsräume mit 50 lx keine richtige Umgebung für Menschen sein könnten. So empfahl er ein Niveau von 400 lx, um eine helle Umgebung zu gewährleisten.

Bodmanns Festlegung scheint willkürlich. Man kann sich aber eines Besseren belehren lassen, wenn man einen Büroraum mit einer 120 cm langen Lampe beleuchtet, sodass am Ende 50 lx über den Raum gemessen werden. Die Beleuchtung besteht in diesem Falle eher aus Blendung, weil die Lampe ja nur an einer Stelle sein kann.

Bemerkenswerterweise wurden weder der Ansatz von Bodmann noch die Argumentation von Fischer später diskutiert. Eine Gesellschaft, die nach Objektivität strebt, kann solche Ansätze nicht ernst nehmen. Auch die Märchen, die laut Peter Boyce die Lichtingenieure erzählen, sind bedingt durch den Glauben, man könne Technik nur auf der Basis von Fakten formen. Das ist ein fundamentaler Irrtum.

Wie man Opfer irrtümlicher Annahmen werden kann, lässt sich sogar besser anhand des Versagens einer ansonsten sehr erfolgreichen Disziplin, der technischen Akustik, demonstrieren. Diese hat es geschafft, aus einst buchstäblich ohrenbetäubenden Bürogeräten, Drucker, flüsterleise Technik zu formen (Pegeldifferenz ca. 40 dB(A) = 0,1 Promille der ursprünglichen Schallenergie). In dem Zeitraum, in dem dies bewerkstelligt wurde, zwischen den 1970ern und 2000, blieben die Beschwerden über Lärm aber immer an der Spitze der Probleme der Beschäftigten. Die technische Akustik versucht immer noch, dieser Erscheinung mit technischen Mitteln zu Leibe zu rücken. Es ist aber offiziell dokumentiert, dass der Erfolg begrenzt bleiben wird: „Lärmwirkung im Büro – Anspruch und Realität - … Abschließend muss erwähnt werden, dass nur zirka 30 % bis 40 % der Belästigungswirkung aus Lärm durch technisch-akustische Faktoren erklärbar sind. Der überwiegende Anteil geht auf sogenannte Moderatoren der Belästigung zurück.“ (VDI 2569:2019)[7]

In Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne habe ich großen Raum der Legendenbildung und Märchenerzählung gewidmet, damit das Spannungsfeld zwischen einer reinen Ingenieurskunst und Gestaltung klarer wird: Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure.

Entmündigung des Benutzers und des Planers

Das normative Festlegen praktisch aller relevanten Eigenschaften der Beleuchtung greift sogar in die Gestaltungsfreiheit des Architekten, dessen Beruf nicht ohne Grund einen gewissen Schutz genießt. Hierbei beginnt der Konflikt bereits in der Bezeichnung der Aktivität. Der Lichttechniker spricht von Beleuchtung, der Architekt von Belichtung. Wenn man den Architekten als den Hauptverantwortlichen für die Gestaltung des gebauten Umwelts ansieht, müsste diesem die Freiheit zustehen, auch die künstliche Beleuchtung weitgehend zu bestimmen, u.a. weil dieser nach wie vor die erste Rolle bei der Gestaltung des Tageslichts spielt. Kunstlicht und Tageslicht gemeinsam optimieren kann nur der Architekt.

Theoretisch gesehen, hieße das, dass sich die Lichttechnik an die Architektur anpassen müsste. Das passiert tatsächlich, wenn bei einem Projekt ein qualifizierter Lichtplaner beteiligt ist, der als Dolmetscher zwischen der Technik und der Architektur effektiv fungiert. Leider gibt es sowohl zu wenig Lichtplaner als auch zu wenig Lichttechniker. So wird man am Baustellenschild eines üblichen Projektes, an dem die wichtigsten Akteure angegeben werden, sehr selten einen Lichtplaner finden.

Den Mangel an qualifizierten Gestaltern sollen deswegen die Normen kompensieren, die praktisch alle relevanten Eigenschaften der Beleuchtung vorgeben. Damit ist sogar der Auftraggeber entmündigt, weil die Beleuchtung ein Bauprodukt ist. Wo der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber kaum Gestaltungsspielräume genießt, hat der einzelne Benutzer nichts zu bestimmen.

Dieser Zustand sollte bei den sog, Intelligent Buildings, deren Lebensfunktionen durch Computer der Haustechnik bestimmt und gesteuert werden sollten, zur Perfektion getrieben werden. Bezeichnend war das Fehlen von Lichtschaltern, denn die Technik kannte, was der Mensch braucht, und hat alles eingestellt oder geregelt. Wenn man diesen Anspruch einer oben dargestellten Kurve der bevorzugten Beleuchtungsstärken zwischen 20 lx und 20.000 lx gegenüberstellt, wird klar, was für ein Wahnsinn da betrieben wurde. Es ist einsam geworden um die einstigen „Intelligent Buildings“, weil es intelligenter ist, der Einzelperson einen gewissen Spielraum zu verschaffen. Heute werden solche als intelligente Gebäude gehalten, die nachhaltig gebaut werden und viel Tageslicht zulassen (s. Beitrag Wer sorgt für ein gesundes Licht im Büro?)

Bei der Beleuchtung durfte man aber lange Einflussmöglichkeiten für den Nutzer geben, weil der Einzelne nicht wissen würde, was für ihn gut ist. Aber die Norm wusste es. Allerdings nicht für alle Lebenslagen. Denn die Normung klammerte erstens den Bereich privaten Wohnens komplett aus und erklärte sich für unzuständig: „Die Gestaltung der Beleuchtung lässt sich nicht in Richtlinien festlegen.“ Auch bestimmte Arbeitsbereiche wurden ausgeklammert: . „In den stimmungsbetonten Räumen spielen gestalterische Gesichtspunkte und solche der Behaglichkeit eine Rolle.“, so die Norm DIN 5035 in Abschnitt 3.5. Im Gegensatz dazu heißt es „In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.

Die scharfe Trennung zwischen den Arbeitsräumen mit einer einzigen funktionellen Anforderung und dem Wohnbereich, für den es weder Hinweise noch Regeln gab, war vermutlich der größte Fehler, den die lichttechnische Industrie sich geleistet hat. Denn auch in Arbeitsräumen möchten die Menschen behaglich „wohnen“. Und im Wohnbereich benötigt man funktionelle Beleuchtung, nur keine Industrieleuchten aus Blech. Man kann sehr wohl Leitsätze für alle Aufenthaltsräume für Menschen aufstellen, egal, was sie darin tun. Das muss man sogar realisieren, weil neue Bürokonzepte ein wohnliches Design (resimercial Design) oder alternativ Collegiate Design vorsehen. Die dritte Alternative wäre Hotelification, ein Konzept, das Anleihen bei Profis macht, die von Hospitality leben. Bei solchen Konzepten haben sog. Industrieleuchten keine Chance.

Wenn man sich die Wünsche von Menschen anschaut, für die New Work eine Normalität ist, fällt als Erstes ein: keine Deckenleuchten mit einem sterilen "Neonröhren-Look". Was das im Einzelnen bedeutet, habe ich in einem getrennten Beitrag erläutert: Licht für New Work. Man vergleiche die dort beschriebenen Licht- und Raumkonzepte mit seiner eigenen Umgebung.

Zukunftsaussichten

Es ist unschwer zu ahnen, was ich mir als zukünftige Beleuchtung wünsche. Wenn man diese in wenigen Punkten zusammenfassen sollte, würde ich Folgendes nennen:

  • Harmonie zwischen Tageslicht und Kunstlicht
  • Individualisierbare flexible Beleuchtung
  • Verschwinden der Grenzen zwischen Arbeitsbeleuchtung und Wohnraumbeleuchtung
  • Viel indirektes Licht statt hoher Beleuchtungsstärke
  • Orientierung im Raum und in der Zeit

 

Ob die Kollegen aus den Produktionsbetrieben solche Beleuchtungen je erleben werden, kann ich nicht garantieren. Aber in Büros habe ich solche Ziele häufig realisieren können. Das Fehlen von Lichtplanern ist erkannt worden, die heute sogar bessere Konzepte realisieren können. So wird es in der Zukunft besser werden.

Leute, die dies glauben, haben durch die Corona-Krise einen mächtigen Verbündeten bekommen: die Immobilienkrise. Denn Bürohäuser vermieten sich nicht mehr wie geschnitten Brot und Menschen müssen heute überzeugt werden, mehr Stunden und Tage im Büro zu verbringen. Beides führt dazu, das Büro wohnlicher zu gestalten, was nicht überraschenderweise bei der Beleuchtung anfängt.

Das Phantom “Gleiches Licht für alle” wird allerdings nicht so schnell Geschichte werden. Dafür hat es sich sehr zählebig erwiesen. Zudem gibt es genügend Anwendungsgebiete, bei denen man gar nicht anders kann als für alle gleich zu realisieren. Man muss aber neu deuten, was gleich bedeutet.

[1] Werner Osterhaus  Office Lighting: A Review of 80 Years of Standards and Recommendations, IEEE Proceedings, 1993, Toronto

[2] DIN 5035:1953 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Leitsätze

[3] Hedge, A.; Sims, W.R.; Becker, F.R.: Cornell University - Lighting the Computerized Office, 1990, abgerufen hier am 03.02.2024

[4] (Bodmann, H.W.; Eberbach, K.; Leszczynska, H., Lichttechnische und ergonomische Gütekriterien der Einzelplatzbeleuchtung im Büro, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 1995, Forschungsbericht BAuA)

[5] Hartmann, E. Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz. Kiehl Verlag Ludwigshafen 1977

[6] Bodmann, H.W.: Beleuchtungsniveaus und Sehtätigkeit, Int. Licht Rundschau, 1962, S. 4; Bodmann, H.W.: Kriterien für optimale Beleuchtungsniveaus, Lichttechnik, 15. Jahrg. Nr. 1/ 1963, S. 24-26

[7] VDI 2569 Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros  Sound protection and acoustical design in offices, DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS)

Kann die Bürobeleuchtung eine circadiane Wirkung entfalten

Wer strikt nach dem Buchstaben geht,
übersieht meistens den Sinn der Zeile.

Anonymus

Seit der Entdeckung der intrinsisch photosensitiven Ganglienzellen (ipRGC) wird die Umsetzung diesbezüglicher Erkenntnisse in die beleuchtungstechnische Praxis diskutiert. Wenig Beachtung findet hierbei die örtliche Verteilung dieser Zellen in der Netzhaut. Damit ist verbunden die günstige Richtung des Lichteinfalls.

Wenn man Chronobiologen glauben will, wird die nicht-visuelle Wirkung von Beleuchtung im Wesentlichen von der Vertikalbeleuchtungsstärke verursacht. Genauer gesagt, es ist das Licht, das direkt auf das Auge auftrifft. Diese Wirkungsweise wurde mehrfach so skizziert, wie das Bild zeigt. Wichtig ist hier, dass das Fenster für hohe melanopische Wirkungen relativ klein ist. Nur das Licht, das frontal von oben auf das Auge trifft, kann  eine solche Wirkung entfalten. (Anm.:Bei diesen Betrachtungen bleiben die Verbindungen zwischen den verschiedenen Sensortypen außen vor.)

Dagegen ist nichts einzuwenden. Man misst das okulare Licht eben so. Die Frage ist, ob sich die Beleuchtung auch an diese Richtung hält. Denn fast alle Büros werden von der Decke aus beleuchtet. Eigentlich können an der Decke angebrachte Leuchten kein Licht abstrahlen, das sich parallel zu der Decke bewegt. Die sog. Vertikalbeleuchtungsstärke ist nämlich nur ein Rechenkonstrukt. Wenn man nur das direkte Licht berücksichtigt, rechnet man diese über den Einfallswinkel der Lichtstrahlen.

Die Erklärungen benutzen meistens ein Bild wie unten. Aber Licht von der Decke kann zwar in die horizontale Ebene einfallen wie gezeichnet, aber sehr selten in die vertikale Ebene.

Man müsste die Lichtstrahlen eher so zeichnen wie in diesem Bild gezeigt. So ist die Vertikalbeleuchtungsstärke in jeder Höhe rechnerisch anders. Wenn man sie in realen Räumen misst, kann man nicht nur diese Abhängigkeit feststellen, sondern auch, dass die Vertikalbeleuchtungsstärke sehr viel ungleichmäßiger verteilt ist. Das liegt u.a. daran, dass die Beleuchtung fast immer auf eine Optimierung der Horizontalbeleuchtungsstärke hinausläuft.

Wenn man eingezeichneten Lichteinfallsrichtungen in das Bild des Auges setzt, erkennt man, dass die theoretische Vorstellung, dass die errechnete Vertikalbeleuchtungsstärke ein Maß für die melanopische Wirkung sei, nicht stimmen kann.

Der hierbei entstandene Fehler ist aber gering gegenüber einem größeren Fehler: Bei der Arbeit guckt niemand geradeaus mit horizontalem Blick. Wäre dem so, würden die Formeln zur Blendung nicht stimmen. Bei der Betrachtung der Blendung geht man seit Ewigkeiten von einem geneigten Blick aus, der in DIN 5035-1 einst wie hier abgebildet war:

 

Die seit 1998 genormte Blickrichtung ähnelt diesem Bild, geht aber von physiologischen Gegebenheiten aus. Sie beträgt beim Sitzen 35° gegenüber der Horizontalen.


Dieses Bild ist viel älter und wurde 1978 gezeichnet, um das Gesichtsfeld einer sitzend arbeitenden Person zu beschreiben. Die Quelle muss viel älter sein und wurde von Anthropometrikern erstellt.

Demnach ist es theoretisch unmöglich, viel Licht von der Decke eines Raumes ins Auge zu bekommen. Entspricht dies den Tatsachen? Die Antwort auf die Frage fand ich in einer Arbeit von Kai Broszio, Mathias Niedling, Martine Knoop und Stephan Völker, die bei Lux junior 2017 präsentiert wurde.

Hierbei wurde die ungleichmäßige Verteilung der lichtempfindlichen Zellen im Auge berücksichtigt und die Menge des Lichts gemessen, die bei üblichen Bürobeleuchtungen ins Auge treten würde. Diese sehen wie folgt aus:

Das Ergebnis der Arbeit fällt erwartungsgemäß aus: „Die Lichtszenen a - d mit Licht überwiegend von der Decke kommend zeigen im Allgemeinen geringe Werte. Der Winkelbereich ϑ=0° bis 45° hat lediglich einen Anteil von 10 % bis 26 % am integralen Beleuchtungsstärkewert.“

Erst recht ungewöhnliche Lichtszenarien mit beleuchteten Wänden etc. zeigten bessere Werte. Diese zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass die leuchtenden Flächen nicht mehr in der Decke konzentriert sind:

So empfehlen die Autoren: „Unter vergleichbaren Bedingungen, wie z. B. spektrale Zusammensetzung und vertikale Beleuchtungsstärke, haben typische Kunstlichtbeleuchtungslösungen für Büros geringere Beleuchtungsstärkeanteile im für nicht-visuelle Wirkungen wichtigen Bereich, als Lichtszenen mit untypischen Bürobeleuchtungssituationen, mit höheren vertikalen Beleuchtungsstärken aus dem zentralen Teil des Gesichtsfelds, wie z.B. Tageslicht-beleuchtete Räume oder Beleuchtungslösungen mit Wandflutern.

Lassen wir die Wandfluter weg, weil man nie sicher sein kann, wie lange die Wand frei bleibt, wenn sie mal da gewesen ist. Zudem kann man bei einer Planung nicht einmal davon ausgehen, dass eine vorgesehene Wand überhaupt erstellt wird. Hinzu kommt, dass vor nicht langer Zeit eine Norm (DIN 5025-7) verlangte, dass die Flächen, die sich in den Bildschirmen spiegeln können, dunkel zu sein hatten. Zwar gibt es solche Bildschirme nicht mehr, aber so ganz immun gegen Fremdlicht sind die Geräte auch nicht geworden. Wände sehr hell beleuchten, um eine melanopische Wirkung zu erzielen, mag zwar theoretisch Sinn machen. Einen Auftraggeber dafür zu erwärmen, dürfte einem Planer schwerfallen.

Bleibt „Tageslicht-beleuchtete“ Räume. Diese haben i.d.R. vertikale Fenster und liefern hauptsächlich Vertikalbeleuchtungsstärke. Leider gibt es auch da ein Hindernis, die Blendung. Deswegen werden Büros fast immer mit Arbeitsplätzen besetzt, die einen Blick parallel zum Fenster gestatten.

Wie man es auch dreht und wendet, endet die Diskussion immer an einem physikalischen Hindernis: Man kann nicht erfolgreich Licht direkt ins Auge bringen, wenn die Lichtquellen gleichzeitig eine Blendung bedeuten. Theoretisch ist die Aufgabe also nicht lösbar. Man kann nicht melanopische und visuelle Wirkungen gleichzeitig optimieren.

Praktisch kann man hingegen dennoch erfolgreich werden, wenn man etwas anders denkt. So steht durch unsere Studien, die in Licht und Gesundheit dokumentiert wurden, fest, dass Menschen mit fensternahen Arbeitsplätzen viel weniger gesundheitliche Beschwerden haben. Das gilt auch für Wirkungen, die nichts mit dem Sehen zu tun haben, so auch für die Beschwerden über Lärm oder über zu warme oder zu kalte Arbeitsplätze. Zu erwarten war aufgrund der physikalischen Gegebenheiten, dass z.B. die Beschwerden über Lärm häufiger sein müssten (Straßenlärm, schallharte Fensterfront). Auch die Temperaturen und die Sonnenstrahlung in Fensternähe lassen erwarten, dass Menschen mit Arbeitsplätzen in Fensternähe häufiger mit Wärme, Strahlung oder Kälte konfrontiert werden.

Am meisten überraschte aber das Votum derer, die mit Bildschirmen arbeiteten. Man konnte die Reflexionen oder den schwachen Kontrast auf ihren Monitoren messen oder fotografieren. Dennoch konnten wir auch an diesen Arbeitsplätzen den gleichen Verlauf an Beschwerden in Abhängigkeit von der Entfernung des Arbeitsplatzes vom Fenster feststellen.

Das Ergebnis haben wir 1990 so interpretiert, dass als Erklärung der Erscheinungen nur die Stärkung der Immunkräfte durch die bessere Angleichung der Körperrhythmen an den Tagesverlauf in Frage kommt. Geholfen hatte die Untersuchung der Körperrhythmen durch Rikard Küller. „Küller (1987) hat gezeigt, daß die Hormonausschüttung des menschlichen Körpers von der Gesamtheit der Lichteinwirkungen abhängt und daß die Qualität der künstlichen Beleuchtung hierbei eine erhebliche Bedeutung besitzt. Aus seinen Untersuchungen leitet er die Schlußfolgerung ab, daß “das Tageslicht hochkomplexe endocrine und vegetative Prozesse steuert und beeinflußt, die im menschlichen Körper ablaufen.” Die von Küller festgestellten Einflüsse beziehen sich sowohl auf die Tagesrhythmik als auch auf die Jahresrhythmik der Körperfunktionen.“

Da diese Schlussfolgerung in dem neuen Jahrhundert immer wieder bestätigt wurde, ohne dass man etwas an der Anordnung der Arbeitsplätze geändert hätte, muss etwas an der oben dargestellten Denke falsch sein. Was tatsächlich falsch ist, kann ich nicht erschöpfend begründen. Aber einen wichtigen Effekt anführen. Dieser bezieht sich auf die Blickrichtung. Diese ist zwar seit mehreren Jahrzehnten unbestritten normiert, gibt aber die Arbeitshaltung an, die man bei der Arbeitserledigung einnimmt.

Niemand hat aber genau studiert, welchen Anteil des Tages diese Haltung eingenommen wird und wie häufig sie unterbrochen wird. M.E. reichen kurze Blicke ins Freie für eine Synchronisation des Körpers mit der Außenwelt. Man braucht keine Dauerbestrahlung. Wie kurz oder lang diese sein müssten, um auszureichen, ist die Frage. Tatsächlich sagt die letzte Verlautbarung der CIE zum Thema „Das richtige Licht zur rechten Zeit“:

Die Empfehlung [der Chronobiologen] lautet, sich tagsüber kontinuierlich dem Licht auszusetzen, was jedoch schwierig umzusetzen sein kann. Es ist unklar, ob es eine Tageslichtdosis (ausgedrückt vielleicht in lx•h) gibt, mit der derselbe positive Effekt erzielt werden kann. Wenn ja, könnten neue Anwendungsempfehlungen eine intermittierende Exposition gegenüber einer höheren melanopischen EDI anstelle einer kontinuierlichen Exposition vorsehen. Dies würde den Gesamtenergieverbrauch zur Erreichung der minimalen melanopischen EDI von 250 lx reduzieren, insbesondere wenn Tageslicht die Hauptquelle für die Zeiträume mit sehr hoher Exposition wäre.“

Eine Tageslichtdosis anstelle einer Dauerbestrahlung ließe sich erstens leichter realisieren und zweitens die Arbeit erleichtern. Denn eine hohe Vertikalbeleuchtungsstärke bedeutet automatisch eine höhere Störung auf den Bildschirmen, auf denen sich heute die Arbeit abspielt. Warum sie bei der Arbeit ständig vorhanden sein muss, kann auf der Basis der Forschung nicht begründet werden.

Wenn die Tageslichtdosis zudem in kleinen Portionen verabreicht werden kann, kann man dies bei der Pausengestaltung berücksichtigen oder mit dem Arbeitsweg verbinden.

Die Frage in dem Titel dieses Beitrags sollte man vielleicht besser anders stellen: Mit welchen Mitteln kann man dafür sorgen, dass der Körperrhythmus von Arbeitenden mit dem des Tages verbunden bleibt?

 

 

Phantome, die unser Wissen beherrschen IV

In der Theorie gibt es keinen Unterschied
zwischen Theorie und Praxis.
In der Praxis hingegen schon.

Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Kurzfassung

Der Beitrag kritisiert die hartnäckige, aber schlecht begründete Behauptung (u. a. nach Hartmann 1977), dass in einem Raum keine Lichtquellen unterschiedlicher Lichtfarbe oder Farbwiedergabe kombiniert werden dürften, weil dies angeblich „Zwielicht“ und Augenbeschwerden verursache. Er zeigt, wie der Zwielicht-Begriff auf Tageslicht-Ergänzung und gemischte Lichtfarben ausgeweitet wurde, obwohl die zugrunde liegende Theorie heute als widerlegt gilt. Trotzdem prägt sie weiterhin die Beleuchtungspraxis (z. B. „neutralweiß“, Verdrängung von Tischleuchten, Argumente für fensterlose Räume), bevor der Text mit dem Fazit schließt: „Es gibt kein Zwielicht in Innenräumen.”.

In einer Beleuchtung dürfen nicht unterschiedliche Lichtfarben sein

Zu dem Phantom und dessen Alter

Dieses Phantom könnte aus der Fotografie stammen. Wenn einer eine Szene fotografieren oder filmen will, muss auf eine einheitliche Beleuchtung achten, es sei denn, er will bestimmte Effekte erzielen. Etwa im gleichen Alter könnte die Erkenntnis sein, dass Licht mit unterschiedlichen Farben im Auge unterschiedlich gebrochen wird (chromatische Aberration). Diese Erkenntnis lässt sich physikalisch nachprüfen. Fraglich ist die Schlussfolgerung, die man daraus gezogen hat: Lichtquellen mit unterschiedlicher Lichtfarbe (Glühlampe, Leuchtstofflampe, Tageslicht) führen zu Augenbeschwerden, wenn nicht eine davon dominiert. Es herrscht Zwielicht.

Wie sich das Phantom in die Beleuchtung von Arbeitsstätten geschmuggelt hat, ist schwer nachzuvollziehen. Derjenige Wissenschaftler, der sich dafür am heftigsten stark gemacht hatte, Prof. Erwin Hartmann, verrät nicht, woher die Weisheit kommt und wieso er dies fordert, aber umso apodiktischer:

Im übrigen ist es wohl selbstverständlich, daß in ein und demselben Raum keine Lichtquellen unterschiedlicher Lichtfarbe oder Farbwiedergabe verwendet werden dürfen.“ (Erwin Hartmann, im Buch Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz, 1977)

Hartmanns Ausführungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Begriff Zwielicht, der früher nur für das Sehen in der Dämmerung angewendet wurde, hat heute zwei zusätzliche Bedeutungen:

  • Tageslicht-Ergänzung: Wir sprechen dann vom Zwielicht, wenn das Tageslicht im Innenraum zwar noch wirksam ist, aber künstliche Beleuchtung zugeschaltet wird, weil die Beleuchtungsstärke des Tageslichts allein nicht mehr ausreicht.
  • Gemischte Lichtfarben: Zwielicht beschreibt auch Situationen, in denen ein Arbeitsplatz Licht verschiedener Lichtfarben von zwei oder mehr örtlich getrennten Lichtquellen erhält.

Probleme und Lösungen:

  • In solchen Fällen können Störungen durch ungewohnte Licht-Schattenverteilung oder Unsicherheiten bei der Farbunterscheidung auftreten.
  • An jedem Arbeitsplatz sollte zu jeder Zeit eine möglichst homogene Beleuchtung herrschen.
  • Im Idealfall sollte durch das Zuschalten von Kunstlicht geeigneter Lichtfarbe ein nahtloser Übergang geschaffen werden.
  • Innerhalb eines Raumes dürfen keine Lichtquellen mit unterschiedlicher Lichtfarbe oder Farbwiedergabe verwendet werden.

Außer bei Hartmann habe ich die Theorie, dass Lichtquellen mit unterschiedlichen Lichtfarben das Auge irritieren würden, nur bei dem schwedischen Psychologen Olov Östberg gefunden. Vermutlich hat der Altmeister der Ergonomie, Prof. Etienne Grandjean, den „Goldstandard“ der Bürobeleuchtung mit „neutralweiß“ (= 4000 K) propagiert. Das Marketing musste nur mit dem Namen etwas nachhelfen, weil Farbtemperaturen von 3300 K bis 5300 K kaltweiß genannt wurden.

Was ist aus dem Phantom geworden?

Das Phantom ist ziemlich tot. Aber seine Folgen bestimmen immer noch unsere Beleuchtung. So z.B.

Tageslichtlampen“ als bevorzugte Lichtfarbe: Da die meisten Büros in Deutschland Fenster haben, wurden von der Industrie diejenigen Lampen bevorzugt, die dem Tageslicht ähnlich aussehen sollten. Allerdings mochte kein Büromensch die Lichtfarbe „Tageslichtweiß“ (Farbtemperatur über 5000 K). So blieb man bei „neutralweiß“, einer Lichtfarbe, die die meisten Menschen mit kalt verbinden.

Wenn man tatsächlich vorgehabt hätte, die Angleichung der Lichtfarben des Innenraums dem Tageslicht anzupassen, hätte man vermutlich in jeder Himmelrichtung andere Lampen installieren müssen. Denn das Tageslicht hat keine Lichtfarbe und auch keine Farbtemperatur, sondern deren viele.

Verbannung von Tischleuchten aus dem Büro: Die sog. Tischlampen müssen relativ klein sein. Da es keine kleinen Leuchtstofflampen gab, mussten die Tischlampen weg, weil die Industrie die Leuchtstofflampen bevorzugte. Eine der größten deutschen Leuchtenhersteller, die sich jahrzehntelang den sog. Langfeldleuchten verschrieben hatte, behauptete sogar, solche Leuchten wären verboten. Andere, die sich für „richtige“ Vertreter der Lichttechnik hielten, entwickelten keine.

Fensterlose Räume: Viele Anhänger der fensterlosen Räume führten die Zwielicht-Theorie an, um Arbeitsräume ohne Tageslicht und natürliche Belüftung zu propagieren. Man musste solchen Leuten mit dem Gesetz zu Leibe rücken, daher die Vorschrift mit der Sichtverbindung in der Arbeitsstättenverordnung unter dem Paragraphen zur Beleuchtung.

Fensterlose Räume sind erstklassige Garanten für die Entstehung des Sick Building Syndrome, alias krankmachende Gebäude. Zu diesem Suchbegriff zeigt Google Scholar 270.000 wissenschaftliche Artikel an. Davon sind 1.420 in den ersten 90 Tagen des Jahres 2026 erschienen.

Den Totenschein für das Phantom hat der Vorstand der LiTG, Hajo Richter, ausgestellt: „Glauben Sie mir, es gibt kein Zwielicht in Innenräumen.“

Folgende früheren Blogbeiträge kommentieren das Thema

Was aus Zwielicht wurde

Zwielicht zu Twilight

 

Phantome, die unser Wissen beherrschen III

Wer fremden Schatten nachjagt,
verliert das Licht
über dem eigenen Weg.

Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Kurzfassung

Der Beitrag zeichnet nach, wie seit Edison und Luckiesh die Idee verfolgt wird, Tageslicht technisch zu ersetzen – und warum diese Gleichsetzung von natürlichem und künstlichem Licht (in Innenräumen) auf einem grundlegenden Irrtum beruht. Zentral ist die These, dass nicht nur Spektrum und Farbtemperatur zählen, sondern vor allem die in Innenräumen prinzipiell nicht erreichbare Lichtmenge sowie die enorme Vielfalt realer Tageslichtbedingungen. Daraus folgen Fehlannahmen in Normung, Praxis und in heutigen Konzepten „biologisch wirksamen“ Lichts.

  • Seit Edison zielt Lichttechnik darauf, die Nacht „zum Tag“ zu machen; Luckiesh radikalisierte dies zur Vision einer jederzeit verfügbaren „elektrischen Sonne“ in bester Qualität.
  • Der Grundirrtum lautet: Menschen würden Licht in Innenräumen bei gleicher physikalischer Qualität so erleben wie in der Natur.
  • Experimentell sei diese Gleichsetzung kaum prüfbar, weil ein entscheidender Parameter nicht nachbildbar ist: die Quantität des Tageslichts (Natur bis ca. 100.000 lx vs. Innenraum typischerweise Größenordnung 1% davon).
  • „Das Tageslicht“ gibt es nicht: Direkt-/Himmelslicht, Wolken, Wasserdampf, Ort, Tagesverlauf, UV/Wärme und Umgebungsfarben (z.B. Wald/Regenwald) erzeugen stark variierende Spektren und Dynamiken, die technisch nicht realistisch zu reproduzieren sind.
  • Normlichtarten (D50/D65/D75) sind primär für standardisierte Sehbedingungen und Farbmessung definiert, nicht als Blaupause für Raumbeleuchtung.
  • Praxis und Normung weichen der Festlegung der „richtigen“ Lichtfarbe aus; zugleich zeigt die (umstrittene) Kruithof-Idee: hohe Farbtemperaturen werden eher nur bei hoher Beleuchtungsstärke als angenehm empfunden.
  • Der Text problematisiert, dass heutige Konzepte nicht-visueller/„biologischer“ Lichtwirkungen häufig D65 als Referenz setzen und Wirkungen auf melanopische Aspekte verengen, statt das breitere Wirkungsfeld (Auge, Haut, Psyche) zu berücksichtigen.

Künstliche Beleuchtung bildet das Tageslicht nach

Zu dem Phantom und dessen Alter

Dieses Phantom ist vermutlich länger mit uns als die Lichttechnik selbst. Bereits Thomas Edison wollte die Gesellschaft grundlegend verändern, indem er die Abhängigkeit vom natürlichen Sonnenlauf beendete. Bevor Edison die Glühbirne kommerziell nutzbar machte, war künstliches Licht entweder schwach und flackernd (Kerzen, Öllampen) oder aggressiv, stinkend und gefährlich (Gaslicht). (s. dazu das Kapitel Epochen der Kunst der Lichtmacher). Edison sprach oft davon, dass Elektrizität die Nacht in den Tag verwandeln würde. Sein Ziel war es, ein System zu schaffen, das so einfach zu bedienen ist wie das Öffnen eines Vorhangs. Wie das Kapitel zeigt, wurde in Licht 4.0 das Ziel weit hinter sich gelassen. Nicht nur die Menschen leben unabhängig vom Verlauf des Tages, sondern die Gesellschaft hört jetzt auf den Namen 24/7.

Obwohl Edison das Tageslicht in Sachen Verfügbarkeit erfolgreich nachbildete, gab es ein Problem mit der Qualität: Die Farbtemperatur stimmte nicht ebenso wie das Spektrum. Dies wollte Matthew Luckiesh vor genau einem Jahrhundert beseitigen. Er postulierte, der Mensch brauche das Tageslicht, weil nur dieses die Farben zur Geltung bringen könne, wie sie in der Natur vorherrschten. Und dieses Licht sollte nicht so unzuverlässig sein wie in der Natur, sondern jederzeit und in bester Qualität verfügbar sein. Somit war die elektrische Sonne der natürlichen weit überlegen. Man musste sie nur noch in die Wohnungen und Arbeitsstätten bringen.

Dem Irrtum  auf der Spur

Die beiden großen Männer der Lichtgeschichte unterlagen einem Irrtum, der bis heute  noch vorherrscht: Bei gleicher physikalischer Qualität erleben Menschen Licht in der Natur wie in den Innenräumen gleichermaßen. Ob dies überhaupt stimmt, können wir experimentell nicht feststellen. Denn zumindest eine physikalische Eigenschaft des Tageslichts werden wir nie nachbilden können, die Quantität des Lichts. Während Menschen in der Natur Beleuchtungsstärken von 100.000 lx ohne große Probleme überleben, ist es fraglich, ob sie in Räumen mit 10.000 lx nur wenige Minuten aushalten. In der Praxis reden wir von einer Quantität in der Größenordnung von einem Prozent der natürlichen Beleuchtung. Allein energetische Bedingungen grenzten das künstliche Licht derart ein, dass die heutigen Beleuchtungsstärken in Innenräumen sich kaum von denen unterscheiden, die in den 1930ern gefordert wurden.

Wenn man die Natur nachahmen will, muss man vorher lernen, was denn nachzuahmen ist. So gibt es nicht das Tageslicht, sondern das direkte Sonnenlicht mit dem Himmelslicht, modifiziert durch die Wolken und durch den Wasserdampf in der Luft. Deren Verhältnis zueinander ändert sich an jedem Ort der Erde im Verlauf des Tages, aber nicht überall gleich. In offenen Landschaften würde sich dazu immer die Wärme wie die UV-Strahlung hinzugesellen. Im Regenwald, ob tropisch oder valdivianisch, erreicht einen fast immer ein grünliches Licht, weil die Sonne fast nie in die Tiefen eindringen kann. Die Vielfalt der natürlichen Umgebungen ist viel zu groß, um sie nachzuahmen. Die Festlegungen für Tageslicht, z.B. die Normlichtarten D50, D65, D75 wurden nicht getroffen, um Räume danach zu beleuchten, sondern um standardisierte, berechenbare Sehbedingungen für farbige Objekte zu definieren. Nicht einmal die Dynamik des Tageslichts in der Quantität lässt sich einigermaßen nachbilden.

So blieben die Bemühungen der Technik weitgehend auf das Spektrum beschränkt. Ein Mittel, das Spektrum zu charakterisieren, besteht in der Angabe der Farbtemperatur (CCT, häufig auch als Lichtfarbe angegeben). Zu diesem Mittel greifen große Teile der Industrie. So arbeiten die Fotografie und das Druckwesen mit einer Farbtemperatur von 5000 K. Dazu gehört die fiktive Normlichtart D50. Das Fernsehen, das mit der Fotografie verwandt und verschwägert ist, arbeitet lieber mit D65 (6504 K), weil dies oft als Referenzpunkt für Monitore und Displays im Hintergrund verwendet wird, da dies der Standard für die Farbwiedergabe auf Endgeräten darstellt. Die Monitore der Grafiker, auf denen fast alle Bilder verarbeitet werden, die professionell entstehen, sind auf 9300 K eingestellt. Das japanische Fernsehen benutzt gar 11.300 K als Referenz, weil ein "kühleres", bläuliches Weiß von den Zuschauern oft als "reiner" und "heller" wahrgenommen wird als das im Westen bevorzugte, eher gelbliche D65-Weiß.

Wenn man einen deutschen Büroraum tatsächlich mit D65 beleuchtet, wird niemand was von Gelblich sprechen, sondern eher von Blau oder Grau. Der Lichtplaner muss ein echter Künstler sein, um bei dieser Lichtfarbe überhaupt jemanden in die Räume zu locken, weil sie eher wie eine Lagerhalle wirken. Selbst eine wahrlich „gelbliche“  Beleuchtung mit 4000 K wird als zu kalt erlebt. Die meisten Menschen werden eher „warmweiß“ mit einer Farbtemperatur unter 3300 K bevorzugen. Wenn man ein Foto von so beleuchteten Räumen macht, weiß man gleich, wie gelblich dieses Licht ist.

Die Lichttechniker haben sich getraut, Beleuchtungsnormen zu schreiben, die europaweit (EN 12464-1:2021) oder gar global (ISO/CIE 8995:2025) gelten sollen. Sie haben sich aber nach 90 Jahren Normung nicht getraut, die Lichtfarbe festzulegen. In beiden jüngsten Normen steht dazu dasselbe: „Die Wahl der Lichtfarbe ist eine Frage der Psychologie, der Ästhetik und des, was als natürlich angesehen wird. Die Auswahl hängt von der Beleuchtungsstärke, den Farben des Raums und der Möbel, dem Umgebungsklima und der Anwendung ab. In warmen Klimazonen wird im Allgemeinen eine kühlere Lichtfarbe bevorzugt, wohingegen in kaltem Klima eine wärmere Lichtfarbe bevorzugt wird.“

Wenn man die obige Begründung glaubt, hängt die Auswahl der richtigen  Lichtfarbe von der Beleuchtungsstärke ab. Diese liegt in Innenräumen nachweisbar bei einem Prozent der Werte in der Natur. Demnach wäre es ein Wunder, wenn die Menschen die Lichtfarbe in der erbauten Umwelt in der gleichen Weise wie in der Natur erleben würden. Es fragt sich zudem, in welcher Natur?

Tatsächlich gab es einen Fachmann, der behauptete, man müsse die Lichtfarbe in Abhängigkeit von der herrschenden Beleuchtungsstärke wählen. Arie Andries Kruithof stellte in den 1940er Jahren fest, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Farbtemperatur und der Beleuchtungsstärke (Lux) gibt, damit wir Licht als „angenehm“ empfinden. Demnach empfinden wir warmes Licht (niedrige Farbtemperatur) bei niedriger Helligkeit als gemütlich. (Beispiel: Kerzenschein, gedimmte Stehlampe.) Kaltes Licht (hohe Farbtemperatur wie D65) empfinden wir nur dann als angenehm, wenn es sehr hell ist.

Arie Andries Kruithof arbeitete bei Philips, genauer gesagt war er in dem Philips Natuurkundig Laboratorium (kurz: NatLab) in Eindhoven, Niederlande, tätig. Dort führte er in den 1930er und 1940er Jahren seine bahnbrechenden Forschungen zur Lichtwahrnehmung durch. Das NatLab war damals eines der weltweit führenden Forschungszentren für Elektrotechnik und Physik. Kruithof untersuchte dort im Auftrag des Lichtkonzerns, wie Menschen auf die damals neue Technologie der Leuchtstofflampen reagierten. Seine Nachfolger fanden die Forschung indes nicht so bahnbrechend. Prof. Dietert Fischer hat bei einer LiTG-Tagung eine Diskussion über die Kruithof-Kurve mit der Bemerkung abgebrochen: „Diese Kurve stammt aus unseren Laboren. Ich bitte Sie, die Diskussion hier und für immer zu beenden. Da steckt nichts dahinter.“

Die Erklärung „In warmen Klimazonen wird im Allgemeinen eine kühlere Lichtfarbe bevorzugt, wohingegen in kaltem Klima eine wärmere Lichtfarbe bevorzugt wird“ ist in der Lichttechnik seit mindestens 60 Jahren in exakt der vorliegenden Form bekannt. Sie gehörte zum Lehrprogramm für Studenten der Lichttechnik. Das hielt aber einen sehr einflussreichen Lichttechniker nicht davon ab, Folgendes über das Tageslicht zu behaupten: „Bei seitlicher Befensterung können gehobene Ansprüche an die Beleuchtung, wie sie in der künstlichen Beleuchtung gestellt werden, nicht befriedigt werden(H.J. Hentschel, Karlsruhe, 1971). Er sollte später die Leuchtenentwicklung des Marktführers in Deutschland leiten und den zuständigen  Normenausschuss von 1971 bis 1995 führen. In einem Fernsehinterview von 1989 sagte er Folgendes:

Wörtlich: … in Innenräumen kann das Tageslicht nach Quantität und Qualität, d.h. auch in Richtung und Abschirmung, besser durch künstliches Licht nachgebildet werden. Von Farbe redete Hentschel wohl lieber deswegen nicht, weil schon damals längst bekannt war, dass etwas mit der bevorzugten Lichtfarbe nicht stimmen könnte.

Wäre diese Behauptung, man kann das Tageslicht in Innenräumen besser künstlich nachbilden, die Überzeugung einer Person, könnte man getrost zur Tagesordnung übergehen. Die Vorstellung gehört aber eher zur DNA der Welt der künstlichen Beleuchtung. Spätestens mit dem Werk von Luckiesh wurde diese Vorstellung zementiert. Wie das Video zeigt, sogar sehr nachhaltig.

Falsche Vorbilder – Die Sonne und der Himmel

Das Kapitel mit diesem Titel erklärt, warum diese Vorbilder zwar aus der Natur stammen, aber dennoch vermutlich falsch sind. Für den Menschen können natürliche Umgebungen zwar die ideale Umgebung bedeuten. Das können aber nur solche Umgebungen sein, die evolutionstheoretisch die ursprüngliche Umgebung des Menschen sein müssten. Welche diese am wahrscheinlichsten wäre, lässt sich an der Empfindlichkeitskurve des Auges bestimmen. Diese weist ihr Maximum genau dort auf, wo die Pflanzenblätter am meisten Licht reflektieren. Die V(λ)-Kurve ist die Umkehrung der „Chlorophyll-Kurve“, grünes Licht (um 550 nm) wird von Pflanzen kaum absorbiert, sondern reflektiert oder durchgelassen. Deshalb erscheinen uns Blätter grün. Die Evolution hat das menschliche Auge (und das vieler Tiere) so optimiert, dass es dort am empfindlichsten ist, wo die meiste Information in der natürlichen Umgebung verfügbar ist.

Es liegt daher nahe, anzunehmen, dass das „natürliche“ Spektrum des Lichts nicht das des direkten Sonnenlichts ist, und auch nicht das Blau des Himmels. Es wird vom Grün der Flora bestimmt. Hingegen ist das „Tageslicht“ der CIE mit D65 etwa das Licht an einem Juni-Nachmittag in Wien, wo die Zentrale der CIE  sitzt, das mittägliche Nordlicht.

Der Beginn des Spektrums der sichtbaren Strahlung, der Bereich unter 500 nm, enthält die energiereichste Strahlung, die das Auge zum Sehen am schlechtesten verwertet. Dafür sind die Zellen, die das Signal für die innere Uhr herstellen, ipRGCs = intrinsisch photosensitive retinale Ganglienzellen, in diesem Bereich am empfindlichsten. Das kann mit der ursprünglichen Funktion des Melatonin in der Evolutionsgeschichte zusammenhängen, als die Sonnenstrahlung noch eine tödliche Gefahr für jegliches Leben bedeutete.

Bemerkenswerterweise legt man den biologischen Wirkungen des künstlichen Lichts, die neuerdings nicht-visuelle Wirkungen genannt werden, das Tageslichtspektrum D65 zugrunde. So wird dieses Phantom uns noch lange begleiten. Hierfür spricht auch, mit welchen Bildern ein Beratungsinstitut, das ein Marketingskonzept für ein „gesundes“ künstliches Licht generiert hat (HCL), sein Konzept präsentiert.

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Anm.: Da ich die Gleichsetzung von nicht-visuellen Wirkungen des Lichts mit den sog. melanopischen Wirkungen strikt ablehne, habe ich den internationalen Standard ISO/TR 9241-610:2022 Ergonomics of human-system interaction. Impact of light and lighting on users of interactive systems beantragt und geschrieben. Danach übt das Licht über das Auge, die Haut und die Psyche ein großes Spektrum an Wirkungen aus. Diese Wirkungen sind zu einem erheblichen Teil seit den 1940er Jahren durch die Arbeiten von Hollwich, einem deutschen Augenmediziner, bekannt. Sie wurden in den 1980er Jahren durch den schwedischen Psychologen Rikard Küller zusammenfassend betrachtet, der sie NIF (non-image forming) nannte.

Eine Betrachtung solcher Wirkungen ist nur sinnvoll und zulässig, wenn man das gesamte Spektrum der elektromagnetischen Wellen im optischen Bereich betrachtet. Die Lichttechnik besteht darauf, die Betrachtung auf Licht zu beschränken, das ins Auge eintritt und einen Bezug zum Melatoninspiegel aufweist. Die betrachteten Wirkungen beziehen sich auf die Tagesrhythmik des Menschen ohne Einbeziehung längerer biologischer Rhythmen. Dieses Vorgehen halte ich bedenklich, weil niemand die Hintergründe dieser Rhythmen genau kennt. Sie werden von dem Molekül Melatonin gesteuert, das älter ist als alles heute bekannte Leben auf der Erde.

Diesbezügliche Information findet sich in den Beiträgen

Portrait: Melatonin – Archaisch und lebenswichtig
Lichtwirkungen – Vom Augenblick bis ewig

 

Rückkehr der verbotenen Lampe

Das Verbot war auch nur eine
vorübergehende Dunkelphase.

Anonymus

In Licht 1/26 berichtet Dr. Alexander Wunsch von einem besonderen “Revival”, der Rückkehr der Glühlampe im LED-Kleid. Es handelt sich um die COB-LEDs (Chip-on-Board). In dem Artikel werden sie als “Glühlampen-LED” bezeichnet. Diese zeichnen sich durch weniger Blau im Spektrum aus als die üblichen LED. Sie erzeugen zusätzlich Nah-IR, auf die es im dem Artikel besonders ankommt.

Wunsch hatte lange, aber vergeblich, gegen das Glühlampenverbot gekämpft. Auch das Ergonomic-Institut war heftig an dem Kampf beteiligt. Es ging nicht um die Aufbewahrung des Erbes von Edison, sondern um das Spektrum, das weder die damals favorisierte Energiesparlampe alias Kompaktleuchtstofflampe noch die LEDs bieten konnte.

Den Inhalt will ich, wie immer bei ähnlichen Artikeln, nicht kommentieren, weil man ihn zusammenhängend lesen muss. Jeder Kommentar kann in die Irre führen. Am Ende dieses Beitrags sind die Überschriften angeführt, die eine Idee von dem Inhalt geben.

Der Beitrag behandelt alle medizinischen Aspekte, die mit der optischen Strahlung zusammenhängen, und präsentiert 12+1 medizinisch-physiologische Gründe für den gesundheitsfördernden Einsatz von Glühlampen-ähnlichem Licht. Dabei sind die visuellen Aspekte nur ein Teil. Hingegen berücksichtigt die Definition des Lichts durch die CIE, die seit 1924 aufrechterhalten wird, nur den aktiven Sehvorgang, also die visuellen Aspekte. Eine Kritik daran findet sich in zahlreichen Beiträgen in meinen Blogs (z.B. hier und da und dort). Auf der Basis dieser Definition wird der sog. Lichtstrom berechnet, der die Basis des Handels mit Lichtprodukten bildet. Seit jeher war die Effizienz der Umwandlung von Energie in den Lichtstrom ein Maß für jede Lichtquelle, die Lichtausbeute.

Daran ist nichts auszusetzen. Ganz im Gegenteil, die Lichttechnik ist dafür zu loben, dass sie die Energieeffizienz zum Maßstab allen Handelns gemacht hat, lange bevor der Begriff populär wurde. Allerdings gilt das nur für die beabsichtigte Wirkung: Helligskeitsempfindung, präzise gesagt Hellempfindung bei Tage. Gleich mit der Entdeckung einer anderen wichtigen Wirkung, der Beeinflussung des circadianen Rhythmus durch Licht, begann man mit einer weiteren Effizienzberechnung. So gibt es seit 2018 zu lichttechnischen Größen eine melanopische. Wer von Leuchtdichte oder Beleuchtungsstärke spricht, muss dazu angeben, ob er die visuelle oder die melanopische meint.

Wie man auch rechnet, bleibt die Infrarotstrahlung auf der Strecke, weil sie zum aktiven Sehen nicht beiträgt. Leuchtmittel, die auch IR erzeugen, werden daher als wenige effizient eingestuft. Diese Denke bleibt nicht auf Leuchtmittel beschränkt. Alle angeblich energieeffizienten Verglasungen, Low E genannt,   schneiden Infrarot ab, allerdings unterschiedlich. Es gibt eben nicht ein Low-E-Glas, sondern deren zwei. Die als Sonnenschutzgläser eingesetzten Spezies halten nahes Infrarot ab, egal ob Sommer oder Winter.

Erzeugt eine LED Infrarot, wird ihre Lichtausbeute kleiner. Laut Wunsch ist ihr Nutzen aber größer, weil der Körper aus verschiedenen Gründen diese Strahlung benötigt. Selbst das Auge benötigt sie – allerdings zum Erholen vom Sehen und nicht zum Sehen.

Übrigens, die LED ist nicht nur eine Technologie, die Licht aus Halbleitern erzeugt statt aus brennenden Materialien oder erwärmten Metallen oder Gasen. Sie hat eine Eigenschaft, die frühere Techniken nicht erreichen konnten: Ein gewünschtes Spektrum statt des Typischen für den Lichterzeugungsprozess zu erzeugen, ist nicht unbedingt mit Energieverlusten verbunden. So musste man über 90% der Energie vernichten, wenn man “Tageslicht” aus dem Licht einer Glühlampe filtern wollte. Wenn man dies mit Leuchtstofflampen erzeugen wollte, war der Verlust zwar nicht derart immens. Aber eine Beleuchtung mit dem sog. Vollspektrumlicht zu erzeugen, kostete immerhin bis 60% mehr Energie bei der gleichen Beleuchtungsstärke. Das gilt für die LED nicht mehr. (zum Artikel)

Website von Alexander Wunsch: DIE KRAFT DES LICHTS

Das unterschätzte Potenzial der “Glühlampen-LEDs”

Evolutionsbiologisches Referenzspektrum

Geringer HEVL-Anteil
Opthalmologische Aspekte
Dermatologische Aspekte
Überexposition in Innenräumen
Vorteil glühlampenähnlicher LEDs
Balance statt Eliminierung

Wiederherstellung von Nahinfrarot

Physiologische Relevanz
Biologische Implikationen

Verbesserte photobiologische Sicherheit
Hormonelle Neutralität
Individuelle Verträglichkeit

Risiken blaunangereicherten Lichts
Klinische Implikationen

Alterbedingte Verträglichkeit
Schärferes Sehen
Hervorragende Farbwiedergabe
Flimmwerfreie Lichtabgabe
Psycho-emotionale Vorteile
Wahre Kosteneffizienz

Fazit

12+1 regulatorische Perspektive