Die Lichttechnik hat sich auf der einen Seite rasant entwickelt zu einer globalen Technologie. Auf der anderen Seite ist sie bei den Konzepten der 1920er Jahre geblieben (mehr dazu hier.)
In einem Buch von 1924 schrieb der Autor Leffingwell, es gebe drei Arten der Allgemeinbeleuchtung:
- Direktbeleuchtung
- Direkt-/Indirektbeleuchtung und
- Indirektbeleuchtung
Nicht nur damit kennt er etwa so viel wie wir heute. Auch seine Meinung über die Indirektbeleuchtung hat ein Jahrhundert überlebt: Indirekte Beleuchtung zeichnet sich laut Leffingwell durch eine Blendfreiheit aus. Das Licht wird gut gestreut und entspricht in dieser Hinsicht Tageslicht. Aber es kann eintönig wirken, so Leffingwell, 1924.
Zu Beginn der 1950er Jahre hieß es noch: „Die Beleuchtungsstimmung ist gedämpft, es wird eine ruhige Raumwirkung ohne Blendung erzielt, die allerdings, weil eben ruhig, einschläfernd wirken kann.“(Köhler) Der Autor war Gründer des Fachausschusses Lichttechnik und dessen langjahriger Obmann.
Und heute heißt es; "Ein möglicher Nachteil der Indirektbeleuchtung liegt in der verminderte Schattenbildung, die zu einer verunklärten Raumwahrnehmung führen kann.“ Nicht irgendwo, wo Laien Licht beurteilen, sondern im Baunetz vom Architekturmagazin des gleichen Namens (hier)
Leider bleibt die Gestrigkeit nicht dabei. Auch die Tischlampen waren einst teuer und mit großen Nachteilen verbunden dargestellt worden. So h iess es in den 1920ern: „Tischlampen gehören zur selben Kategorie wie abgehängte Lampen, mit dem Zusatz, dass sie auch teuer sind. Zudem örtliche Beleuchtung konzentriert sich auf einen kleinen Fleck auf dem Tisch, der mit 25 foot-candle [ca. 250 lx] beleuchtet wird, während der Rest des Raums nur 3 oder 4 foot-candle [30 lx oder 40 lx] erhält. Das verursacht eine übertriebene und störende Blendung und stört die Sehschärfe …“
Über 50 Jahre danach hat die deutsche Beleuchtungsnorm DIN 5035 solche Lampen trickreich verbannt, indem sie unerfüllbare Anforderungen stellte. Noch weitere 10 Jahre danach hat eine deutsche Arbeitsschutzvorschrift etwa dasselbe wie in den 1920ern, aber mit anderen Worten erzählt: „Einzelplatzbeleuchtung (Verwendung von Tischleuchten) an Bildschirm-Arbeitsplätzen ist im allgemeinen zu vermeiden.“ Die Begründung unterscheidet sich aber nur im Wortlaut von den Ausführungen von Leffingwell: „Einzelplatzbeleuchtung führt durch den damit verbundenen ständigen Wechsel zwischen Hell- und Dunkel-Adaptation, durch unausgewogene Leuchtdichteverteilung im Arbeitsbereich und gegebenenfalls größere Wärmebelastung am Arbeitsplatz zu erhöhten Belastungen der Beschäftigten.“
Eine erstaunliche Konstanz der Vorstellungen über fast ein Jahrhundert, die der Erfahrung der Menschen widerspricht. Die Benutzer liebten Tischleuchten, sogar schlechte.
Was unser heutiges Wissen aus den 1920ern und 1930ern geerbt hat, hae ich unter "Erbschaft der 1920er Jahre – Wo Sie heutiges Wissen bestimmt" ausgeführt.