Phantome, die unser Wissen beherrschen IX

Die größte Gefahr für die Erkenntnis ist
nicht das Unwissen, sondern die Faulheit,
die sich hinter Fachbegriffen versteckt
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Phantom Lambertscher Strahler

Der Beitrag erläutert, warum das Lambertsche Gesetz – ein mathematisches Modell für ideal diffuse Reflexion – in der realen Beleuchtungspraxis häufig zu Fehlinterpretationen führt. Ein Lambert Strahler würde in alle Richtungen gleich hell erscheinen, doch kein reales Material verhält sich exakt so. Trotzdem wird dieser Idealzustand in vielen Normen und Berechnungen vorausgesetzt. Viele Normen und Regelwerke (z. B. DIN-Normen zu Arbeitsstätten, Sportstättenbeleuchtung, Bildschirmarbeitsplätzen) basieren auf Annahmen, die physikalisch nicht zutreffen. Sogar eine Grundgröße wie die Beleuchtungsstärke oder eine wichtige Größe wie der Reflexionsgrad machen nur Sinn, wenn man von einer Lambertschen Reflexion ausgeht.
Vorschriften zur Leuchtenanordnung und zum Arbeitsraum führten zu teils absurden Anforderungen (z. B. ausschließlich matte Oberflächen, stark eingeschränkte Raumzonen für Arbeitsplätze). Viele Anforderungen sind praktisch nicht erfüllbar und werden daher ignoriert – zu Lasten der Benutzer. Man hätte besser mehr diffuses Licht statt direkter Beleuchtung vorsehen sollen, entspiegelte Bildschirme statt Vorschriften zu deren Aufstellung. Man muss anerkennen, dass das Lambert-Modell ein hilfreiches Ideal ist, aber keine reale Grundlage für praktische Normen.

Zur Geschichte des Phantoms

Dieses Phantom kennen nur Fachleute unter seinem Namen, den dessen Erfinder ihm gegeben hat, Johann Heinrich Lambert, seines Zeichens schweizerisch-elsässischer Mathematiker, Logiker, Physiker, Astronom und Philosoph der Aufklärung, der u. a. die Irrationalität der Zahl Pi bewies. Die Folgen des großzügigen Umgangs mit dem Phantom kann man in allen Lebenslagen erfahren.

Wenn man eine genaue Erklärung für Lamberts Kosinus-Gesetz aus dem 18. Jahrhundert braucht, kommt meistens etwas zusammen, dass auch manche Fachleute rätseln müssen, was das denn sein soll. Hier ist ein gutes Beispiel für (k)eine gute Visualisierung:

Anschaulicher stellt das Lambertsche Gesetz Wikipedia dar du sagt dazu: „…Wenn eine Fläche dem Lambertschen Gesetz folgt und die Strahldichte der Fläche konstant ist, so ergibt sich eine kreisförmige Verteilung der Strahlstärke.

Legende: Winkelabhängigkeit der Strahlstärke bei einem Lambert-Strahler.
I: Strahlstärke; S: Quelle oder Reflexionsfläche

Allerdings kann auch diese Abbildung nicht allzu viel helfen, das Thema zu verstehen, weil sie zwar simpel ausschaut, aber trotzdem sehr technisch ist. Für den in diesem Beitrag verfolgten Zweck ist eine verbale Beschreibung viel erhellender: Ein Objekt, das dem Lambertschen Gesetz genügt, sieht aus allen Richtungen gesehen gleich hell aus, egal ob es selbst strahlt oder fremdes Licht reflektiert. Bei der Reflexion ist es vollkommen gleichgültig, ob das Licht aus einem einzigen  Punkt kommt (z.B. von der Sonne, von einer Lampe) oder aus einer gleichmäßig leuchtenden Halbkugel um das Objekt herum. Dieses Verhalten zeigt das Bild unten. Das aus einer einzigen Richtung einfallende Licht wird so gestreut, dass man aus jeder Richtung die gleiche Helligkeit sieht.

Es geht genau um die mit den kleinen blauen Pfeilen angedeutete Verteilung des reflektierten Lichts. Es gibt nämlich überhaupt kein Material, dessen Oberfläche so reflektieren kann. Das Problem entsteht dadurch, dass man in der Beleuchtungstechnik so tut, als ob dies (fast) immer gelten würde. Das macht ein perfektes mathematisches Modell zum Phantom. Viele Irrungen und Wirrungen in der Beleuchtungstechnik lassen sich auf Missverständnisse zurückführen.

Wo es überall kneift und schwitzt

Was es in etwa bedeutet, kann man an diesem Bild erkennen, das einen Tisch zeigt, dessen Oberfläche nicht ganz dem Gesetz entspricht, was man an den Schatten erkennen kann. Auf dem Bild sind mehrere Objekte abgebildet, deren Reflexionsvermögen sehr unterschiedlich ist.

Auf dem Tisch befindet sich ein Computer, dessen Bildschirm stark von dem Lambertschen Gesetz abweicht. Davor sieht man ein bedrucktes Blatt Büropapier, das dem Lambertschen Ideal recht nahekommt. Während der Monitor neben der beabsichtigten Information alles Mögliche noch zeigt, z.B. den Kopf des Benutzers und die Nachbargebäude, scheint das Papier frei von Reflexionen aller Art.

Das Bild, vollkommen unbearbeitet, zeigt trotzdem nicht die „Wahrheit“, also ein physikalische Gegebenheit. Der abgebildete Monitor ist für dessen Benutzer hervorragend entspiegelt, sieht aber wie ein perfekter Spiegel aus. Der Benutzer sieht aber nichts von allem, was das die Monitoroberfläche gespiegelt abbildet. Das matte Papier ist matt nur für weitgehend gestreutes Licht. Die darauf gedruckte Schrift glänzt noch etwas, je nachdem, wie der Drucker sie fixiert hat.

Im übelsten Fall, streifendes Licht, kann ein passables Bild (s. unten, links) zu einem katastrophalen werden (unten, Mitte). Der Kontrast kann sich sogar umkehren (unten, rechts)

Mit einfachen Worten, die Abweichung der realen Reflexionsbedingungen kann bis zu einer fast vollständigen Verfälschung eines gegebenen Bildes führen. Daher macht es Sinn, anzusehen, wo überall in unserer Denke und Praxis das Phantom zuschlägt.

Die Größe Beleuchtungsstärke macht Sinn, wenn …

Der Begriff Beleuchtungsstärke stammt aus dem Labor und gilt genau genommen nur in der Art, wie sie dort benutzt wird. Beleuchtungsstärke ist der an einem Punkt ankommende Lichtstrom (rechts im Bild). Wenn dort ein Photometer hängt, liest man den Wert ab. Wenn dort ein Objekt hängt, das so reflektiert wie nach dem Lambertschen Gesetz, entsteht eine Leuchtdichte

L = ρ • E
Wobei L für Leuchtdichte steht und ρ für den Reflexionsgrad.

Dieselbe Formel verwendet man aber auch, um die Leuchtdichte des Papiers anzugeben, das z.B. unter sehr verschiedenen Beleuchtungen liegt, die unten skizziert sind.

Wenn man die Beleuchtungsstärke an einem Punkt links oder rechts im Bild misst und dort einen Wert X liest, rechnet man mal die Leuchtdichte eines dort befindlichen Objekts nach diesem Wert. Das ist aber nur dann zulässig, wenn das Objekt richtungsunabhängig reflektiert. Ansonsten kann der abgelesene Wert alles Mögliche bedeuten, nur nicht die errechnete Leuchtdichte.

Man liegt mit der Bewertung einer Beleuchtungsstärke umso weiter daneben, je weiter sich die Beleuchtung von einer idealen Halbkugel mit gleicher Abstrahlung unterscheidet. Der eklatanteste praktische Fall liegt bei älteren Sportstätten vor, die mit vier Masten beleuchtet werden. Bei diesen hat die auf dem Feld gemessene Beleuchtungsstärke mit der tatsächlich relevanten Leuchtdichte (Richtung zur Hauptkamera des Fernsehens) so gut wie nichts zu tun. Dies habe ich 1973 mit simultanen Messungen der Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte in einem Stadion nachgewiesen. Kurz gesagt: An 13 von 100 Messpunkten versagt die Größe der Beleuchtungsstärke bei der Angabe der gemessenen Leuchtdichte. Stand heute gelten aber die “Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke nach Sportarten gemäß DIN EN 12193:2008-04

Wenn man das Licht aus diesen vier Masten an einer bestimmten Stelle des Spielfeldes zusammenzählen  will, um daraus eine sinnvolle Größe für die Leuchtdichte zu erhalten, die für die Kameras und Menschen relevant ist, muss der Rasen ein Lambert-Strahler sein. Dass er das bestimmt nicht ist, kann man als Fussballfan ein paar Mal in jeder Woche am Fernseher erleben. Wie der Rasen in einem Stadion wirklich reflektiert, ist hier skizziert:

Dieser Effekt ist seit etwa 60 Jahren bekannt und gehört mittlerweile zum Erscheinungsbild eines Fussballstadions. Er wird mit Hilfe von besonderen Einrichtungen hergestellt.

Dass die Horizontalbeleuchtungsstärke bei Sportarten wie Fussball nicht nur wenig Bedeutung hat, war dem deutschen Fernsehen in den 1960ern bekannt. Deswegen verlangte es für die Olympiasportstätten in München Vertikalbeleuchtungsstärken. Dennoch blieb es bis heute nicht nur bei den unsinnigen Anforderungen. Die Praxis liegt noch schlimmer daneben.

Die Annahme, dass eine Horizontalbeleuchtungsstärke bei den vorliegenden Lichtverteilungen Sinn mache, der die Vorstellung einer Lambertschen Reflexion zugrunde liegt, enthebt die Notwendigkeit, sich Gedanken über die Ebene zu machen, in der das Licht einfällt. Das untere Bild zeigt einen Ball, der von zwei Seiten beleuchtet wird.

Die beiden Scheinwerfer links und rechts werden in der Berechnung ihrer Wirkung einfach zusammengezählt. Wenn ein Mensch oder eine Kamera diesen Ball von links aufnimmt, nützt ihnen der Lichteinfall von rechts garantiert nicht. Somit ist der Kontrast des Balls zu seinem Hintergrund halb so hoch wie berechnet.

Das scheinbar unlösbare Problem der Bildschirmreflexionen

Reflexionen auf Bildschirmen sind seit ihrer Einführung im Büro in den 1960ern ein Thema. Ein Nachweis dafür, dass sie auch heute relevant sind, liefert ein Blick in die Arbeitsstättenverordnung, bei der ein ganzes Kapitel der Gestaltung und dem Betrieb von Bildschirmarbeitsplätzen gewidmet ist.  Wie die Beleuchtung von Arbeitsstätten damit erfolgreich umgehen könnte, steht in DIN EN 12464-1: “EN ISO 9241-307 enthält Anforderungen an die visuellen Eigenschaften von Displays bezüglich unerwünschter Reflexionen.”

Offenbar hat aber niemand einen Blick in ISO 9241-307 geworfen. Denn dort stehen keine Anforderungen. Anforderungen können auch nicht dort stehen, was man am Titel der Norm erkennen kann: „DIN EN ISO 9241-307:2009-06  Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 307: Analyse- und Konformitätsverfahren für elektronische optische Anzeigen” .

Tatsächlich sollte die gesamte Normenreihe ISO 9241-30X dazu dienen, die ergonomischen Eigenschaften von Monitoren zu normen. Der Teil ISO 9241-303 heißt dieser Aufgabe entsprechend “Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 303: Anforderungen an elektronische optische Anzeigen”. Doch die Autoren dieser Norm sind in die gleiche Falle getappt wie die Autoren der Norm für die Beleuchtung von Sportstätten. Sie gingen davon aus, dass sich eine Beleuchtung durch die Horizontalbeleuchtungsstärke charakterisieren lasse. Sie rechneten diese Größe lediglich in die Ebene des Bildschirms um. So gelten 2026 die Anforderungen an elektronische optische Anzeigen” für eine bestimmte Beleuchtungsstärke im Büro, z.B. 300 lx oder 500 lx. Wenn die Norm anwendbar wäre, wären Monitore für diese Beleuchtungsstärken zertifiziert worden. Ein Monitor, der nur in Räumen ordentlich funktioniert, deren Beleuchtungsstärke 500 lx oder weniger beträgt?

Reflexionen auf optischen Anzeigen gibt es aber immer. Ob sie für den Benutzer überhaupt relevant sind, hängt von seiner Position und von den Leuchtdichten der Flächen ab, die der Benutzer gespiegelt sehen kann. So wird der Benutzer des zu Beginn des Kapitels abgebildeten Computers auch bei 5000 lx seinen Bildschirm gut lesen können. Wenn er 50 cm daneben sitzt, wird das Bild ihn stören, auch wenn die Beleuchtungsstärke nur 100 lx beträgt.

Ein Foto eines kleinen Monitors (< 25 cm in der Breite) mit Reflexionen darauf zeigt, dass die Beleuchtungsstärke im Raum gegenüber der Verteilung von Leuchtdichten fast völlig irrelevant ist.

Eigentlich braucht es keine Bilder, um zu wissen, dass die Beleuchtungsstärke nur eine geringe Rolle spielt. Wäre dem so, würde kein Navigationsgerät in Autos tagüber funktionieren, auch kein großes Display, wie es heute in allen Autos der Fall ist. Denn tagsüber liegt die Beleuchtungsstärke in Fahrzeugen weit jenseits von den Werten in Büroräumen. Man benutzt aber in beiden Fällen eine ähnliche Technik.

Das ist nur ein Beispiel, wie eine Vorstellung, die auf der Lambertschen Reflexionscharakteristik  beruht, einen ganzen Normenausschuss in die Irre geführt hat.[1]

Anordnung der Leuchtenreihen in Arbeitsstätten

Die Gründe, warum man in Deutschland (aber auch in vielen anderen Ländern) die Leuchten in Arbeitsräumen in Reihen parallel zur Fensterfront hängt, sind längst vergessen. Man macht es seit mindestens 40 Jahren so.

Was würde sich ändern, wenn ,man sich nicht daran hielte? Man kann sich den Spaß erlauben und einen kleinen Büroraum (Breite 3,60 m, 3 Modulmaße a 1,20 m) mit zwei Leuchtenreihen senkrecht zur Fensterfront anordnen. Dann würde das, was man auf den nächsten Bildern sieht, um 90° gedreht in zweifacher Ausfertigung über die ganze Breite des Arbeitsplatzes möglich sein und sich bei jeder Körperbewegung in Richtung des Monitors mitbewegen.

Um solche Effekte zu vermeiden, geben die Beleuchtungsnormen immer vor, bestimmte Maßnahmen zur Verminderung der Reflexblendung zu treffen. Deren Aufzählung begann in der ältesten mir vorliegenden Norm, DIN 5035-1:1962 (Entwurf) so: “Blendung hervorgerufen durch Spiegelung von Leuchten in beleuchteten Gegenständen (Reflexblendung) kann im allgemeinen durch geeignete Wahl der Lichteinfallsrichtung, in manchen Fällen durch entsprechende Behandlung der Oberfläche (mattes Papier, matter Kopierstift, Tasten von Schreibmaschinen aus nicht speigelndem Material und dergleichen vermieden werden.” Wenn man sich nicht auf dergleichen verlassen wollte, konnte man dem Rat der Norm folgen, der da hieß: “Allgemein kann Reflexblendung durch Erhöhung des diffusen Anteils der Beleuchtung gemildert werden.”

Da man sich 1962 schon auf die kommende Änderung des Bürohausbaus freute – man dachte , 1980 würden alle Büroarbeitsplätze im Großraumbüro angesiedelt sein -, war die Sache mit der Lichteinfallsrechnung nicht gerade der große Hit. Eine “durch Erhöhung des diffusen Anteils der Beleuchtung”  wäre problemlos und effizient, indem man Indirektbeleuchtung einführte. Aber gegen diese hatte die Lichttechnik immer was. So blieb die einzige beherzigte Empfehlung “entsprechende Behandlung der Oberfläche (mattes Papier, matter Kopierstift, Tasten von Schreibmaschinen aus nicht speigelndem Material und dergleichen” übrig. Man verordnete allen alle Tischoberflächen, Arbeitsgeräte und Materialien matt zu machen. Mattes Papier kann man kaufen, auch wenn man nicht selten glänzendes braucht. Wie soll ein Arbeitgeber aber Schreibmaschinen kaufen, die der Beleuchtung passen?

Im Entwurf von DIN 5035-1:1969 war nicht viel anderes zu lesen: “Reflexblendung lässt sich durch Festlegen einer geeigneten Lichteinfallsrichtung, Erhöhung des diffusen Anteils der Beleuchtung oder durch Anwendung großer Leuchtflächen verringern. Ferner sollen Arbeitsflächen, Papier, Schriften, Tasten von Schreibmaschinen und dergleichen möglichst matte Oberflächen haben.

Als die Norm 1972 erschien, wurden die diffusen Anteile nicht größer, sondern kleiner, weil man statt Plexiglasabdeckungen (= Diffusoren) nunmehr Raster verwendete. Da die Lampen auch effizienter wurden, wuchs die Leuchtdichte der Reflexe. Insgesamt wurden die leuchtenden Teile kleiner, somit die Blendung stärker.

In der letzten Ausgabe der DIN 5035-1:1990 war die Vermeidung der Reflexblendung zu einem längeren Abschnitt geworden. Auch hier beginnt die Aufzählung der Maßnahmen mit “Anordnung von Leuchten und Arbeitsplätzen”: “Durch geeignete Anordnung sind Leuchten und Arbeitsplätze einander so zuzuordnen, daß für den arbeitenden Menschen möglichst keine störenden Lichtreflexe auf dem Sehobjekt entstehen können. Für ebene, waagerecht liegende Sehobjekte ist dies bei seitlicher Lichteinfalssrichtung gegeben.” Und die Sehobjekte, die nicht matt flach vor einem liegen? “Oberflächen, in denen sich Leuchten spiegeln können, sollen matt oder entspiegelt gestaltet sein.” Solche Oberflächen sind nach der Norm Oberflächen von Arbeitsplätzen, Papier, Schreibmaterialien wie Tinte, Tusche usw., Tasten von Schreibmaschinen, EDV-Terminals usw., Bildschirmgeräte.

Kurz gesagt, um eine störungsfreie Beleuchtung zu genießen, müssen die gesamte Umwelt und alle Geräte matt gestaltet sein. Wer das nicht schafft, ist selber schuld. Was ist, wenn Computerhersteller “glossy” Displays anbieten, die heute bei drei von vier Handys hübsch glänzen?

Die Lichttechnik wollte aber auch selber etwas tun und gab dies vor: “Leuchten, die für den arbeitenden Menschen Lichtreflexe auf dem Sehobjekt erzeugen können, sollen für die kritischen Ausstrahlungsrichtungen niedrige Leuchtdichten haben.” Das würde unter zwei Bedingungen helfen:

  1. Man berücksichtigt alle Richtungen, die störanfällig sind.
  2. Man misst die Leuchtdichte, die die Störung verursacht.

Leider ist beides nicht geschehen. Die Normer postulierten, nur der Bereich zwischen 20° und 30° von der Vertikalen unter der Leuchte wäre störend, als würden die arbeitenden Menschen in Normhaltungen unter den Leuchten sitzen. Und die Messung der Leuchtdichte ist fehlerhaft. Man misst die Lichtstärke in einer gegebenen Richtung und berechnet daraus die mittlere Leuchtdichte unter der Annahme, dass die gesamte Leuchtenfläche Licht abstrahlt. Das gilt für Spiegelrasterleuchten nicht.

Zu guter Letzt war, bei einem etwa gleichbleibenden Katalog an Methoden, die Leuchtdichte der benutzten Lampen durch den Fortschritt der Technik in einem unvorstellbaren Maß gewachsen. Hier ein Vergleich der Lampendurchmesser, wobei die Leuchtdichte in dem Maße wächst, wie der Lampenquerschnitt geschrumpft ist (gelbe Fläche gegen die rote)

Der wahre Hammer kam aber mit DIN 5035-7:1988. Obwohl die Autoren dieser Norm teilweise die gesamte Geschichte der Normenreihe DIN 5035 kannten, weil sie sie selbst geschrieben hatten, war die “Begrenzung der Reflexblendung” mittlerweile auf zwei Seiten angewachsen, beschrieben wurde aber auf diesen zwei Seiten akribisch, wie man dem neuen Gütekriterium dient, das da hieß: “Vermeidung störender Spiegelungen heller Flächen auf dem Bildschirm”. Und das, was man seit Jahrzehnten immer wieder neu formuliert, aber weitgehend beibehalten hatte, war plötzlich fast zu einer Fußnote geschrumpft. Weil es so schön aussieht, zeige ich die in Faximile.

Reflexblendung muss begrenzt werden. Basta! Es gibt nur ein Problem, und dies hatte der Initiator dieser Norm sogar selbst veröffentlicht. Wenn jemand die Norm DIN 5035-7 anwendet, kann man die Reflexblendung auf dem Bildschirm vielleicht mindern, aber die auf allen anderen Oberflächen, Tastaturen, Tischen, Telefonen wird stärker. Das ist unvermeidbar, weil diese Norm eine Beleuchtung mit tiefstrahlenden Leuchten vorschrieb, die jegliche diffuse Beleuchtung unterdrückte. Da die Raumflächen auch abgedunkelt werden sollten, wurde der diffuse Anteil an der Beleuchtung noch geringer.

Auf die Idee, den Bildschirm zu entspiegeln, statt die ganze Beleuchtung und den Raum umzugestalten, kam man wundersamerweise nicht. Diese Lösung war aber allen Autoren der Norm aus einem Forschungsbericht des Arbeitsministeriums aus dem Jahr 1978 bekannt, den ich geschrieben hatte. Diese Arbeit sollte als Grundlage der Normung der Bildschirmarbeitsplätze dienen und ist praktisch in jedes Regelwerk eingeflossen, das seitdem zu diesem Bereich entstanden ist, auch in viele ausländische regelwerke. Den Anfang machten die “Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich” der deutschen Berufsgenossenschaften im Jahr 1980. Im Jahr 1990 kam die europäische Bildschirmrichtlinie dazu, die die Sicherheit und Gesundheit des arbeitenden Menschen zum Ziel hat. Diese wurde in Deutschland 1996 in die Bildschirmarbeitsverordnung umgesetzt. Im Jahr 2016 wurde sie in die Arbeitsstättenverordnung umgesetzt. Die diesbezügliche Anforderung hieß

  • Der Bildschirm muß so ausgeführt sein, daß Spiegelungen und Reflexionen weitgehend vermieden werden und sich nicht mehr störend bemerkbar machen. (1980)
  • Der Bildschirm muss frei von Reflexen und Spiegelungen sein, die den Benutzer stören können. (1990)
  • Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein. (1996)
  • Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. (2016 – heute)

Hätte man also das Wissen um die Lambertsche Reflexion richtig gewertet und angewandt, hätte man sich den ganzen Unsinn mit der Beleuchtung zum Entspiegeln der Bildschirme ersparen können. Das sonderbare Gütekriterium “Vermeidung störender Spiegelungen heller Flächen auf dem Bildschirm” wäre uns auch erspart geblieben.

Das alles ist aber nicht so schlimm wie eine weitere Konsequenz, die im nächsten Abschnitt dargestellt wird.

Wenn große Teile des Arbeitsraums leer stehen müssen …

Dieses Thema wird im Kapitel Wenn nur ein Wenn man die störenden Elemente aus dem Bild links entfernt, sieht man deutlich den Anteil der Raumfläche, der besiedelbar wäre, wenn man eine Allgemeinbeleuchtung realisiert. des Arbeitsraums benutzbar ist ausführlich diskutiert. Hier erfolgt eine kurze Erwähnung. Wenn man die seit Jahrzehnten propagierte Maßnahme zur Vermeidung der Reflexblendung, Anordnung der Arbeitsplätze, erweitert, wie in DIN 5035-7:1988 geschehen, um auch die Entspiegelung der Bildschirme in die Betrachtungen einzubeziehen, musste man sehr viel mehr berücksichtigen als nur die Anordnung flacher Tische. Man musste nicht weniger als die empfohlene Beleuchtungsart ändern. Wurde seit 1972 die Allgemeinbeleuchtung als Regel empfohlen, musste man jetzt auch die arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung als gleichwertig zulassen.[2]

Weiterhin mussten die Bildschirmarbeitsplätze in das Rauminnere verbannt werden, was das untere Bild verdeutlicht. Einen besseren Beweis dafür, dass das Konzept während des Tages schlecht aufgeht, gibt es kaum: diese Empfehlung. Sie wirkt nur dann, wenn die dominierende Beleuchtung künstlich ist. Das ist in den meisten deutschen Büros zwischen Ende März und Anfang Oktober nicht der Fall. Wenn ein Raum ordentlich gebaut ist, braucht man in diesem Zeitraum zu 90% der Zeit kein künstliches Licht.

Die – angeblich – erforderlichen Bedingungen für einen störungsfreien Betrieb würden dann realisiert, wenn die Arbeitsplätze in einem engen Bereich aufgestellt würden.

Die Bestimmung dieses Bereichs sollte in Abhängigkeit von der Röhrenkrümmung erfolgen, die man auch für die Abstrahlcharakteristik von Leuchten heranzog.

Bilder wie diese aus DIN 5035-7 verschleiern etwas Wichtiges durch die Eintragung der Leuchtenreihen. Entfernt man sie aus solchen Bildern, wird der Unsinn, der hinter solchen Ideen steckt, sehr deutlich. Dies habe ich in dem unteren Bild dargestellt.

Links sieht man einen Raum mit diversen Einträgen, die man in Natura nicht sieht, rechts ist der Raum von allen Elementen befreit. Wenn man die störenden Elemente aus dem Bild links entfernt, sieht man deutlich den Anteil der Raumfläche, der besiedelbar wäre, wenn man eine Allgemeinbeleuchtung realisiert. Kein Unternehmen kann sich leisten, einen solchen Unsinn umzusetzen. Sollte es doch eine Firma geben, die die Kosten tragen will, wird die Belegschaft nicht mitspielen. Niemand will auf einsamen Inseln in einem fast leeren Raum arbeiten.

Wenn sich der übermäßige Flächenverbrauch zu den weiteren unerfüllbaren Anforderungen wie von Tinte bis zum Computer alle Gegenstände im Arbeitsraum matt zu gestalten hinzukommt, können die Betriebe nur eins: ignorieren. Und dies geht zu Lasten der arbeitenden Menschen. Denn die durch die Beleuchtung vorgeblich zu lösenden Probleme sind real, nur die Lösungen sind untauglich.

Wenn man Meldungen wie diese in der Zeitung liest, sollte man immer wieder an das Licht denken:

In einer Umfrage, bei der sich 78% der Befragten mit ihrem Raum zufrieden zeigten, wollte nur 1% (!) im Großraum arbeiten.

Noch heftiger fällt das Urteil von deutschen Managern aus. Nach ihrem wichtigsten Kriterium für ihren Arbeitsplatz gefragt, wünschen sich 37% einen Arbeitsplatz frei von künstlichen Lichtquellen. Das größte Problem der Büromenschen nach ergonomischen Studien, Lärm im Büro, kommt weit abgeschlagen auf Platz 2.

Wie hätte man denn agieren müssen?

Arbeitsplätze mit Problemen, für die es keine oder mäßig erfolgreiche Lösungen gibt, sind nicht selten. Das liegt manchmal an den Problemen, manchmal an dem lieben Geld. Zuweilen liegt es sogar daran, dass die störende Wirkung Folge einer erwünschten Lösung ist. So gibt es für Problem Nummer 1 im Büro, Lärm, eine einfache Lösung: Einzelzimmer. Diese Büroform ist aber nicht die beliebteste, sondern das Doppelzimmer. Aber in keiner anderen Büroform kann es nach akustischen Messungen lauter werden. Das Doppelzimmer ist aus verschiedenen Gründen beliebt.

Daher sollte man mit Lösungen vorsichtig sein, wenn Fachleute nicht zu denen greifen. Aus diesem Grunde habe ich einige Jahrzehnte mit Beleuchtung experimentiert, bis ich mir eine finale Meinung gebildet habe.

Hätte man der Reflexblendung mit dem Wissen begegnet, das 1962 in der Beleuchtungsnorm gestanden hat, Erhöhung des diffusen Anteils an Beleuchtungsstärke hilft, wären die meisten Probleme nicht entstanden. Wir haben dies in der Studie Licht und Gesundheit bis 1990 mit Untersuchungen an 2.000 Arbeitsplätzen und Befragungen von ca. 900 Personen ermittelt. Anschließend haben wir 1.500 Arbeitsplätze mit neu entwickelter Beleuchtung ausgestattet, um den Nachweis zu führen, dass die Verbesserungen tatsächlich auf die Eigenschaften der Beleuchtung zurückzuführen sind.

Man kann die notwendige Maßnahme mit Indirektbeleuchtung oder mit (teilweise) leuchtenden Decken realisieren. Das Entscheidende ist, dass die leuchtenden Flächen eine geringe Leuchtdichte besitzen. Wer eine vernünftige Indirektbeleuchtung realisiert, braucht keine Anforderungen an die Aufstellung der Arbeitsplätze, die kaum jemand erfüllen kann außer auf Zeichnungen. Vor allem muss man nicht fordern, dass von der Tinte bis zum Computerterminal alles matt sein soll. Wer soll denn das realisieren?

Man hätte einfach einsehen müssen, dass das Lambertsche Gesetz ein mathematisches Konstrukt ist, dem die wenigsten physikalischen Materialien bzw. deren Oberflächen genügen. Von betrieben Dinge zu verlangen, die sie nicht realisieren können, kann nur Scheinlösungen hervorbringen.

Was die Bildschirme angeht, hätte man unter Beachtung ihrer Reflexionscharakteristika feststellen können, dass ihr Verhalten so weit von einer Lambertschen Reflexion abweicht, dass eine Lösung auf der Basis einer fest installierten Beleuchtung nicht gefunden werden kann. Die einzig gangbare Lösung, Bildschirme zu entspiegeln und Reflexe zusätzlich durch einen hellen Hintergrund relativ unsichtbar zu machen, war 1975 von mir formuliert und 1980 vom Arbeitsschutz akzeptiert worden. Warum musste ein Jahrzehnt später eine „lichttechnische“ Lösung gesucht werden?

Wann werden wir das Phantom los?

Ein mathematisches Modell kann man leider nicht loswerden. Wenn es eine gute Lösung beschreibt, kann man versuchen, sich dem Ideal anzunähern. Mir schwebt in dieser Hinsicht das Beispiel der Kugel vor. Diese ist mathematisch absolut rund in allen Richtungen. Reale Kugeln sind nicht rund, sie weichen etwas vom Ideal ab. Mit üblichen Kugeln kann man hinreichend gute Kugellager bauen. Will man sehr leise Kugellager bauen, müssen die Kugeln runder sein. Diese kann man auch fertigen. Es wird nur teurer. Braucht man Kugeln, die sehr nahe an die mathematische Form der Kugel kommen, muss man sie selektieren. Ähnlich verfährt man heute auch bei LEDs. Früher war das Vorgehen bei Transistoren üblich.

Was wir loswerden müssen, ist, dass man Beleuchtungen normt oder erstellt, die nur unter unerfüllbaren Bedingungen gut funktionieren. Zwar ist jeder Hersteller frei, die Einsatzbedingungen seines Produktes vorzugeben. Wenn man allerdings zu viel voraussetzt, kann es sein, dass die Anwender zu einfachen Mitteln greifen. So herrscht heute bei Standard-LED-Leuchtmitteln (Retrofits) ein extremer Preisdruck durch asiatische Massenware. Wenn man sich nach einer langen Planung eh Ärger einhandelt, greift man gleich zu Billigware.

Zudem ziehen viele Menschen vor, möglichst selten im Büro zu weilen. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden mit einer angenehmen Umgebung ins Büro locken. Trotz aller Bemühungen haben wir in Deutschland derzeit ca. 8 % Büroleerstand. Wenn man sich die Bürokonzepte anguckt, mit denen man das Bürohaus für die arbeitenden Menschen schmackhaft machen will, liest man sehr häufig „Stehleuchten, Tischlampen statt Deckenlicht“, „keine Deckenbeleuchtung“ oder „keine Neonlampen an der Decke“. Was sich Menschen wünschen, habe ich unter Licht für New Work  dargelegt.

[1] Da diese Normenreihe zwar nicht anwendbar ist, aber dennoch in Deutschland aus rechtlichen Gründen angewendet werden muss, hat mein Ausschuss für den Gebrauch der Prüfstellen in Deutschland einen Standard produzieren müssen, der eine Prüfung dennoch möglich macht.

[2] Zu dem Begriff Allgemeinbeleuchtung ist zu bedenken, dass es diese ohnehin nicht gegeben hat. Wenn man Allgemeinbeleuchtung definiert als eine Beleuchtung, die an allen Stellen des Raums etwa gleich gute Sehbedingungen schafft und gleichzeitig empfiehlt, Arbeitsplätze der Anordnung der Leuchten entsprechend zu platzieren, gesteht man, dass es keine Allgemeinbeleuchtung gibt.

 

Phantome, die unser Wissen beherrschen VIII

Daten-Yoga: Wir biegen uns die Zahlen
so zurecht, bis sie entspannt aussehen
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Allgemeiner Farbwiedergabeindex Ra

Der klassische Farbwiedergabeindex CRI/Ra basiert auf nur 8 blassen Testfarben und einem veralteten Farbraum. Er bildet reale Farbwahrnehmung schlecht ab, besonders gesättigte Farben wie Rot (R9). Moderne Lichtquellen wie LEDs können dadurch trotz hohen CRI schlechte Farbwiedergabe haben.

Neue Methoden wie IES TM‑30‑20 mit 99 Testfarben, Rf (Fidelity) und Rg (Gamut) liefern wesentlich präzisere und realistischere Ergebnisse. TM-30 zeigt realitätsnahe und differenzierte Ergebnisse – wichtig für Museen, Handel, Architektur und LED-Technik. Dennoch bleibt CRI in vielen Normen, einschließlich ISO/CIE 8995-1:2025, weiterhin vorgeschrieben. Das Phantom kann man eher als Zombie beschreiben.

Zur Geschichte des Phantoms

Den genauen Zeitpunkt, an dem das Phantom geboren wurde, kann ich nicht angeben. Aber es ist feststellbar, wann die Bedeutung einer guten Farbwiedergabe erkannt wurde. Es war Matthew Luckiesh, der postulierte, dass die menschliche Wahrnehmung auf das Tageslicht angewiesen wäre, weil nur das Tageslicht die Farben gut wiedergeben könne. Das war im Jahre 1926.

Es dauerte eine gute Weile, bis ein offizielles Verfahren entstand. Dessen Geburtsstunde kam 1965, als die erste offizielle Empfehlung für ein Verfahren zur Messung und Kennzeichnung der Farbwiedergabe veröffentlicht wurde. Damals wurde das Verfahren entwickelt, um die neuen[1] Leuchtstofflampen mit klassischen Glühlampen und dem Tageslicht vergleichbar zu machen. Die Methode (CIE 13) entwickelte sinnvollerweise die CIE, um eine weltweit gültige Basis zu erstellen.

Dass man sich damit so viel Zeit lassen konnte, war der Glühlampe zu verdanken, die große Bereiche dominierte, bis die Leuchtstofflampe sie in der Arbeitswelt ablöste. Zuvor galt die Farbwiedergabe der Glühlampe als "natürlich".  Sie sieht ja dem Sonnenuntergang ähnlich aus. Dass es in der Natur viele andere Lichtfarben gibt, ändert nichts an der Tatsache, dass man der Glühlampe Naturnähe nachsagt.

Die heute verwendete Methode (CIE 13.2) stammt aus dem Jahr 1974. Die Version von 1974 ist im Wesentlichen das, was wir heute noch als Standard verwenden. Dabei wurden die Testfarben präzisiert, auf denen die Berechnung des Ra-Wertes basiert.

Wie die Methode (nicht) funktioniert

Da es keine „absoluten“ Farben geben kann, beruht die Methode immer auf einer Referenzlichtquelle mit einem bestimmten Spektrum, die ausgewählte Farbmuster beleuchtet. Man legte fest, dass eine Lampe immer mit einer "idealen" Lichtquelle derselben Farbtemperatur verglichen wird (die war z. B. eine Glühlampe bei 2700 K).

Man wählte aus naheliegenden Gründen zwei Referenzlichtquellen, die Glühlampe und das Tageslicht. Wenn eine Testfarbe unter der neuen Lampe genau so aussah wie unter der Referenz, gab es 100 Punkte. Jede Abweichung führte zu einem Punktabzug.

Während man die Glühlampe sehr gut mit ihrer Farbtemperatur kennzeichnen kann, ist es mit dem „Tageslicht“ nicht so einfach. Wenn man über die Farbwiedergabe (CRI) spricht, ist das "Tageslicht" nicht einfach nur Sonnenschein, sondern eine mathematisch präzise definierte Referenzlichtquelle.

Dieses Tageslicht war zunächst die Normlichtart C. Das war eine echte Lampe mit einem speziellen Blaufilter. Wenn man die Wiedergabe von Farben mit dieser Normlichtart zur Grundlage macht, kann man die Bezeichnung Tageslicht gleich vergessen. Denn das Spektrum der Normlichtart C endete bei 380 nm, wo für die CIE Licht beginnt. Es entsprach auch nicht der natürlichen Strahlungsverteilung des Himmels.  Wer Farben bei diesem künstlichen Tageslicht betrachtet, wird nicht selten den falschen Eindruck bekommen, weil das Un-Licht (UV-Strahlung) fehlt. Diese gehört aber zur Farbwiedergabe vieler Objekte (Textilien, Papier, Wandfarben, Makeup), weil deren Farbwirkung erheblich von optischen Aufhellern bestimmt wird. Deswegen musste die CIE wider die eigene Definition des Lichts handeln und ein neues Tageslicht festlegen, die Reihe DXX. Hierbei steht D (=daylight) für Tageslicht und XX für die Farbtemperatur (D65 = Tageslicht mit der Farbtemperatur 6504 K). Die in 1964 eingeführten Spektren der neuen Tageslicht(er) sehen so aus. Was man sehr deutlich erkennt, ist, dass die Lichtkurve (V(λ)-Kurve) in allen Fällen das Licht im kurzwelligen Bereich (links bis 450 nm) sehr schlecht bewertet. Was dieses Bild aber (fast) verschweigt, ist in der Abbildung darunter hervorgehoben, die UV-Strahlung unter 380 nm.

Die hier abgebildete Strahlung erzeugt den Effekt der optischen Aufheller, ohne den eine Farbprüfung keinen Sinn macht.

Die Farbwiedergabequalität, die mit dem Index R gekennzeichnet wird, wird nicht etwa durch einen Vergleich eines bekannten Objektes, z.B. eines Orientteppichs, unter dem Referenzlicht und der zu prüfenden Lampe bestimmt. Das wäre viel zu unwissenschaftlich. Obwohl der Orientteppich aus farbechten Fasern besteht, die ihre Farbtreue über Jahrhunderte bewiesen haben, wird mit einem Satz von 8 Prüfmustern (R1 … R8) aus dem Munsell-Farben-Spektrum rechnerisch geprüft.

Um von einem wirren Spektrum (unten, rechts) zu einer sauberen Zahl wie Ra = 83 zu kommen, brauchte man 1965 ein mehrstufiges Rezept. Zuerst berechnete man für jede der acht Testfarben, wie stark sie sich unter der Testlampe im Vergleich zur Referenz verschiebt. Man nutzt dafür den CIE 1960 UCS-Farbraum. Danach wurde diese Verschiebung in eine Punktzahl zwischen 0 und 100 umgewandelt. Die Formel lautet:

Ri = 100 - 4,6 • ΔEi

Wobei ΔEi aus dem Farbraum[1] berechnet wird. Wie kommt man aber auf den Faktor 4,6? Das ist der "Skalierungsfaktor". Die CIE hat diesen Wert so gewählt, dass eine damals handelsübliche Standard-Leuchtstofflampe (Typ "Warmweiß") genau einen Wert von 50 erhält. Man wollte eine Skala konstruieren, die für den Nutzer intuitiv sein soll.[2]

Danach rechnet man die Werte für die 8 Testfarben zusammen und mittelt. So entsteht der CRI-Wert, den man 2026 auf jeder Lampenverpackung liest. Denn CRI ist eine relevante Größe, die auch im Marketing eine große Rolle spielt. Deswegen muss der entsprechende Wert angegeben werden. Die Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2019/2015 macht die Angabe von Ra oder CRI zur Pflicht. Der Hersteller ist gesetzlich verpflichtet, den genauen CRI-Wert in die europäische Produktdatenbank (EPREL) einzutragen. Über den QR-Code auf der Packung muss dieser Wert für dich als Verbraucher jederzeit abrufbar sein.

Die oben angegebene Berechnungsmethode nach 8 Testfarben ist aber längst Geschichte.

Das ist der Moment, in dem die Mathematik auf die physikalische Realität trifft. Um zu verstehen, warum das 1965er-System heute "schwitzt", muss man sich ansehen, wie unterschiedlich diese Lampen ihr Licht zusammenmischen. So sieht z.B. das Spektrum einer Lampe im Vergleich mit echtem Tageslicht aus, deren Farbwiedergabeindex besser ist als in allen Beleuchtungsnormen gefordert. Das Spektrum der Lampe hat mehr Lücken als Fleisch.

Frühere Leuchtstofflampen (Halophosphat-Lampen) funktionierten wie ein schlechtes Orchester, das nur drei Töne spielt, aber behauptet, eine Sinfonie zu spielen. Deren Spektrum bestand aus extrem hohen, schmalen Spitzen. Zwischen diesen Spitzen gab es riesige Lücken. Wenn eine der acht Testfarben genau in eine solche Lücke fiel, sah sie unter der Lampe völlig grau oder verfälscht aus. Die Hersteller optimierten ihre Gase und Leuchtstoffe oft genau so, dass sie die acht Testfarben (R1–R8) der CIE perfekt trafen, während andere Farbtöne dazwischen völlig vernachlässigt wurden.

Ein Experte, der die Leute gut kannte, die die 8 Testfarben aussuchten, sagte seinerzeit: “Da habt ihr aber ganz gut hin- und hergeschoben, bis eure Lampen nicht drittklassig wurden.

Da die acht CIE-Testfarben von 1965 allesamt eher blasse Pastelltöne sind, bemerken sie das Fehlen von sattem Rot kaum. Eine Lampe kann also einen CRI von 85 haben, aber die Tomaten in der Küche sehen trotzdem blass und unappetitlich aus, weil das gesättigte Rot im Spektrum einfach fehlt. Das waren die 8 Testfarben von 1965.

Ich denke, ein Blick auf #6 Himmelblau genügt, mit was für einer Gesamtqualität man rechnen konnte. Man merkte schnell, dass die Pastelltöne wie Altrosa oder Fliederviolett nicht ausreichten, um die Qualität von Lichtquellen für gesättigte Farben oder spezielle Objekte (wie Haut oder Pflanzen) zu bewerten. Die acht Standardfarben von 1965 wurden mathematisch so gewählt, dass sie den gesamten Farbkreis abdecken sollten, aber sie sind alle wenig gesättigt. So musste 1974 nachgebessert werden. Es kamen vier gesättigte Farben hinzu, zu denen man noch die Hautfarbe (R13  nachgestellt nach europäischem Teint (Munsell 5 YR 8/4)) und Blattgrün R14 addierte. So ganz nach Frühling sieht das gewählte Blattgrün nicht aus. Die letzte Testfarbe, Blattgrün, zeigt deutlich, was diesem System gefehlt hat. Es gibt selten eine Farbe, die unsere Umwelt prägt. Eine Lampe konnte also volle 100 Punkte bekommen, ohne dass sie Blattgrün wiedergeben konnte.

Wo die Methode krankte

Die Methode 1965 krankte zum einen daran, dass zwei unterschiedliche Lichtquellen (Normlichtart A und Normlichtart C/D65 einen Höchstwert von 100 erreichen konnten. Dies lesen bis heute viele so, dass die Zahl 100 eine Prozentzahl wäre. Und eine 100-prozentige Farbwiedergabe? Perfekt! Es kann nicht besser gehen. Ein Ra = 100 heißt nur, dass jemand berechnet hat, dass die 8 Testfarben gut wiedergegeben werden sollen. Beleuchtungen mit der Glühlampe und D65 ergeben sehr unterschiedliche Farbumgebungen. Aber für beide gilt CRI = 100.

Die Berechnung wird meines Wissens nicht nachgeprüft. Obwohl ich im Laufe meiner Karriere viele Jahre im Lichtlabor verbracht habe, vier Semester Farbenlehre studiert und im Farblabor gearbeitet habe und rund einem Drittel der großen Namen der Branche persönlich begegnet bin, habe ich nie einen Menschen erlebt, der den Farbwiedergabeindex für eine Lampe berechnet.

Die Angabe von Zahlenwerten, die mit 100 enden, suggeriert, dass es sich um eine Art Skala handele, die sich von der simplen Nominalskala unterschiedet. Eine Nominalskala kategorisiert die Objekte der Betrachtung (z.B. in Rot, Grün, Blau). Folgt diese Kategorisierung einem Wertesystem, spricht man von einer Ordinal-Skala. Bei dem Beispiel von Rot, Grün und Blau kann man die Einordnung nach der Wellenlänge des Lichts vornehmen und die Aufzählung als Blau (kürzeste Wellenlänge), Grün und Rot (längste Wellenlänge) aufsetzen.Beide Skalenformen rechtfertigen eine Angabe von Zahlen nicht, weil diese in die Irre führen. Skalen mit echten Zahlenwerten sind zum einen Intervall-Skalen, bei denen der Abstand zwischen Punkten (1 und 2 oder 3 und 4) gleich ist. Das gilt z.B. für die Celsius-Skala für Temperaturen. Eine Differenz von 2 °C bleibt stets gleich.

Die höchste Skalenform ist die Verhältnisskala. Sie hat einen echten Nullpunkt und immer gleiche Abstände. Sie kann positive wie negative Werte einnehmen, wie bei Höhen. Da man bei einer Farbwiedergabe einen negativen Index nicht deuten kann, erwartet man einen Nullpunkt. Dies stimmt leider nicht, CRI kann auch – 44 betragen (Natriumdampflampe). Warum man je einen CRI von 0 berechnen sollte, wüsste ich nicht, außer dass die Lampe kein Licht abgibt. Eine Kerze hat einen CRI von fast 100, obwohl man bei Kerzenschein blaue Socken kaum von schwarzen unterscheiden kann. Eine Lampe kann einen stolzen CRI von 90 haben, aber eine Tomate trotzdem braun aussehen lassen, weil das wichtige R9 (gesättigtes Rot) nicht Teil der Berechnung ist. Man hat sich nur darauf geeinigt, bei 0 die Grenze für die Vermarktung zu ziehen, weil „CRI - 40“ im Baumarkt schwer zu verkaufen wäre.

Der CRI bestraft jede Abweichung von der Referenz – egal in welche Richtung. Eine LED, die Obst knackiger aussehen lässt als das echte Sonnenlicht, kriegt einen schlechteren CRI als eine LED, die Farben einfach nur stumpf wiedergibt. Schlicht gesagt: Die Skalenqualität des Farbwiedergabeindexs ist sehr fragwürdig. Wenn es nur dabei bliebe! Obwohl die CIE bereits 1964 ihre Normlichtart C ohne UV-Anteil abschaffen musste, weil Produkte, deren Farbe unter diesem Standardlicht geurteilt wurde, nicht allzu viel Ähnlichkeit mit ihrer Farbe unter realen Bedingungen hatten, wird auch heute noch der allgemeine Farbwiedergabeindex Ra von 1965 mit 8 Testfarben angegeben. D.h., das Testen von Produkten wie Autos oder Textilien findet unter dem Einfluss von UV-Licht statt. Die Fähigkeit von Lampen, Farben wiederzugeben, gibt man aber wie am ersten Tag ohne UV an.

Zu guter Letzt: die Benutzung des Wortes Tageslicht für eine fiktive Normlichart. Erstens gibt es mehrere Normlichtarten, deren Name mit D wie daylight anfängt. Zweitens – und das ist schlimmer – schließt die Definition des Tageslichts durch die CIE die Tageslicht genannten Normlichtarten aus: Licht bedeutet (e-ilv Begriff 17-21-013) Strahlung in dem Spektralbereich der sichtbaren Strahlung (= optische Strahlung, die in der Lage ist, eine Sehempfindung direkt hervorzurufen). Tageslicht bedeutet (e-ilv Begriff 17-29-105) Teil der globalen Sonnenstrahlung, die in der Lage ist, eine Sehempfindung hervorzurufen.

Somit wird als Tageslicht etwas definiert, das in der Natur nicht existiert. Dieses Tageslicht entspricht nicht der Normlichtart, die als Tageslicht angegeben wird.

Das „wahre“ Tageslicht wird im normalen Leben Tageslicht genannt, wo man natürliche Strahlung wahrnimmt. Bei Gebäuden gilt dies auf beiden Seiten von Fenstern. Überall, wo man Innenräume mit natürlicher Strahlung beleuchtet, wird sie Tageslichtbeleuchtung genannt. In Wirklichkeit handelt es sich im Innenraum um sehr stark gefiltertes Licht. Während der allgemeine Glaube herrscht. Glas sei lichtdurchlässig, also transparent, ist die Situation sehr intransparent, ohne dass relevante Leute wie Architekten dies immer merken. Das untere Bild zeigt die Filterwirkung von einigen Gläsern im Vergleich mit einer einfachen Verglasung. Eine Verglasung, die das Licht nur schwächt, aber farblich unbeeinflusst lässt, würde eine horizontale Gerade ergeben. Dies entspricht etwa der einfachen Verglasung, die rund 90% des Lichts hineinlässt. Alle anderen abgebildeten Gläser sind nicht farbneutral.

Nach dem Standard ISO/TR 9241-610 kann die Verglasung von Gebäuden im Minimum die Lichtmenge um 8% reduzieren. Maximalwerte für verschiedene moderne Gläser liegen zwischen 69% und 29%. Hierbei wird das Licht so gefiltert, dass CRI maximal 97 beträgt, d.h. die Verglasung reduziert die Güte der Farbwiedergabe etwas. Die Reduktion kann bis CRI = 77 erfolgen. Eine Lampe mit dieser Qualität der Farbwiedergabe darf in der EU nicht für Innenräume verkauft werden. Das bedeutet schlicht, dass das natürliche Tageslicht in Innenräumen nicht nur in der Größenordnung von etwa 1% ihrer natürlichen Intensität ankommt, sondern auch spektral erheblich verfälscht werden kann.

Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass das Glas mittlerweile die gesamte UV-Strahlung wegfiltert. D.h., ein schönes Weiß, das erst mit Hilfe von optischen Aufhellern erzeugt wird, sieht man in Innenräumen nicht mehr. Es sieht aus, als wäre der Gilb drin.

Fazit und Aussichten

Das hier besprochene Phantom verdient eigentlich die Bezeichnung Zombie, zumal seine Fehler bereits in den 1970ern erkannt worden waren. Obwohl Korrekturen erfolgten (CIE 13.2 1974  und CIE 13.3 1995) blieb es bei der Größe Ra, die nunmehr in der neuesten Beleuchtungsnorm der CIE ISO/CIE 8995-1:2025 für die Beschreibung der Farbwiedergabe herangezogen wird. Da die Überarbeitung dieser Norm über 20 Jahre gedauert hat, die letzte Version war 2002, wird es keine baldige Änderung geben.

CIE hat 2017 mit CIE 224 CIE Technical Report Colour Fidelity Index for Scientific Use eine verbesserte Methode vorgelegt. Allerdings soll sie nur für „wissenschaftliche“ Anwendung gelten, was immer das sein mag. Zuvor hatte die US-amerikanische IES mit IES TM-30-15 Method for Evaluating Light Source Color Rendition, Illuminating Engineering Society eine Alternative vorgelegt. Danach folgten aber noch IES TM-30-18 Method for Evaluating Light Source Color Rendition, 2018 und IES TM-30-20 Method for Evaluating Light Source Color Rendition, 2019.

Diese plötzliche Eile hat viel mit der LED als Leuchtmittel zu tun. LEDs haben ein völlig anderes Spektrum als Glühlampen. Sie können bei den 8 Standardfarben super abschneiden, aber bei gesättigten Farben (besonders Rot, bekannt als R9) kläglich versagen. Auf der anderen Seite können LED sehr gute Spektren erreichen, ohne dafür an Effizienz einzubüßen.[1] Mit IES TM-30-15 kam der Gamechanger. Das war kein simpler Index, sondern ein komplexes System mit 99 Testfarben statt nur 8, einem neuen Fidelity Index Rf, der den Unterschied zwischen Licht und Referenzlicht angibt. Hinzu kam noch ein Rg wie Gamut, der beschreibt, wie intensiv oder gesättigt die Farben unter einer Lichtquelle erscheinen. Der Gamut ist die Gesamtheit aller Farben, die ein System (eine Lampe, ein Monitor oder ein Drucker) darstellen kann. Rg > 100: Die Farben wirken gesättigter und kräftiger. Ein Apfel sieht unter diesem Licht „roter“ aus, als er eigentlich ist. Das wirkt oft brillant und attraktiv. Rg <100: Die Farben wirken blasser oder „entsättigt“. Das Licht wirkt flach und lässt Oberflächen oft etwas grau oder leblos erscheinen.

Somit haben wir eine Methode, die nicht nur angibt, ob die Farbe “richtig” ist. Bei hoher Fidelity und einem Gamut von 100 werden die Farben “naturgetreu” wiedergegeben, was z.B. für Museen oder Kleidung wichtig ist. Bei Gamut über 100 wirken Farben frisch und lebendig. So etwas lässt die Obstauslagen im Supermarkt oder modische Artikel in Boutiquen anziehender erscheinen. LEDs mit einem Gamut-Wert unter 90 lassen die Farben müde und gräulich wirken. Die findet man häufig in Büros, bei denen sich die Lichttechnik nicht gerade viel Mühe macht.

Die letztere Methode (IES TM-30-20) soll die Zukunft bedeuten. Sie wurde 2020 aktualisiert, die besagte Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1 von 2025 hat sie noch nicht wahrgenommen.

Merkmal CRI (CIE 13.3) IES TM-30-20
Anzahl Testfarben 8 (Pastelltöne) 99 (reale Objekte, Natur, Haut)
Farbraum Veraltet (1964) Modern und präzise (CAM02-UCS)
Aussagekraft Nur Genauigkeit Genauigkeit + Sättigung + visuelle Grafik
LED-Optimierung Mangelhaft (R9-Problem) Exzellent für moderne LED-Spektren

[1] Bei Leuchtstofflampen war die Güte des Spektrums mit einem höheren Energieverbrauch für den gleichen Lichtstrom verbunden. So konnte eine Beleuchtung mit einem Vollspektrum bis 60% mehr Energie bei der gleichen Beleuchtungsstärke verbrauchen wie eine vergleichbare Dreibandenlampe.

[1] Ein Farbraum ist im Grunde ein mathematisches Koordinatensystem, das dazu dient, Farben messbar und vergleichbar zu machen. In diesem Raum wird jeder Farbe eine Adresse zugewiesen. Die meisten Farbräume basieren auf drei Achsen (Dimensionen), da das menschliche Auge drei Arten von Farbrezeptoren hat. Je nachdem, wie man diese Achsen definiert, entstehen unterschiedliche Modelle. Manche dieser Modelle sind technikorientiert. In der Wissenschaft ist der Farbraum wahrnehmungsorientiert und unabhängig von der Technik.

[2] So ganz intuitiv wurde die Skala dennoch nicht. Da musste man etwas nachhelfen. So gilt der Bereich CRI 90 – 100 als 1A. CRI zwischen 80 und 89 wurde 1B genannt, damit die Dreibandenlampe nicht zweitklassig erscheint. Danach kommt 2A (CRI 70 – 79).

[1] In 1965 war die Leuchtstofflampe nicht neu. Sie hatte sich aber weitgehend durchgesetzt, so dass die Glühlampe in Arbeitsbereichen weitgehend abgelöst wurde.

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Phantome, die unser Wissen beherrschen VII

Wichtige Dinge brauchen Weile,
damit die Seele hinterherkommt
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Tageslichtquotient als Maß für das Tageslicht

Der Tageslichtquotient (D) beschreibt das Verhältnis zwischen der Beleuchtungsstärke im Innenraum und derjenigen im Freien unter einem komplett bedeckten Himmel. Entwickelt wurde das Konzept Ende des 19. Jahrhunderts von Alexander Pelham Trotter, um Innenraumbeleuchtung trotz ständig wechselnder Tageslichtbedingungen vergleichbar zu machen.

Obwohl der Ansatz seit 1895 nahezu unverändert existiert und in vielen Regelwerken weiterhin genutzt wird (z. B. DIN 5034, ASR A3.4, DGNB, LEED, BREEAM), ist er aus heutiger Sicht stark veraltet.

Zur Geschichte des Phantoms

Dass dieses Phantom schon tot sei, erzählte mein Doktorvater, als ich noch Student war. Das war so etwa 1969. Prof. Krochmann, einer der besten Tageslichttechniker, erzählte in seiner Vorlesung zu Tageslichttechnik, wir sollten den Begriff Tageslichtquotient nicht mehr benutzen, weil dieser unbrauchbar wäre. Seitdem sind fast sechs Jahrzehnte vergangen, ohne dass sich etwas Besseres eingebürgert hätte.

Dieses Phantom gehört zu den ältesten „Altlasten“ der Lichttechnik und wurde einst von einem Elektrotechniker, Alexander Pelham Trotter, „erfunden“. Alexander Pelham Trotter, ein britischer Elektroingenieur, hat Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts Pionierarbeit auf dem Gebiet der Beleuchtungstechnik geleistet. Er gilt als einer der Gründerväter des Konzepts des Tageslichtquotienten (engl. Daylight Factor). Vor Trotters Arbeit war es extrem schwierig, die Innenraumbeleuchtung objektiv zu bewerten, da sich das Tageslicht ständig ändert. Trotter erkannte, dass man nicht die absolute Helligkeit (Beleuchtungsstärke) messen sollte, sondern das Verhältnis zwischen innen und außen. Zu dieser Ansicht war Trotter durch umfangreiche Messungen in verschiedenen Gebäuden gekommen.

Der Tageslichtquotient (D) beschreibt das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum (Ep) zur Beleuchtungsstärke im Freien bei unverbauter Himmelskugel (Ea). Seit der besagten Vorlesung 1969 hat sich daran nur die Bezeichnung geändert, früher hieß „D“ anders, man schrieb es als „T“. Trotter bemerkte, dass die absolute Helligkeit in einem Raum (gemessen in Lux oder damals Foot-candles) wertlos war, um die Qualität der Architektur zu beurteilen, da sie sich minütlich mit dem Wetter änderte. In seinem Vortrag "The Physics of Artificial Lighting" (und ergänzenden Arbeiten) im Jahr 1895 legte er dar, dass das Verhältnis zwischen Innen- und Außenlicht eine Konstante der Architektur sei. Über ein Jahrzehnt später wurde seine Methode durch das britische National Physical Laboratory (NPL) offiziell für die Planung von Schulen und Fabriken übernommen. Somit wurde das Tageslicht planbar und messbar.

Ansonsten blieb es bei der Bedeutung: Da sich beide Werte bei wechselnder Bewölkung proportional ändern, bleibt der Quotient weitgehend konstant. Das macht den Tageslichtquotient zu einer verlässlichen Messgröße für die architektonische Qualität eines Raumes. Allerdings so lange der Raum so bleibt, wie er ist und nicht etwa durch einen Baum verschattet wird, der später gepflanzt wurde. Die Sache mit der unverbauten Himmelskugel ist wirklich auch so eine Sache. Was sie bedeutet, merkt man, wenn man D tatsächlich gerichtsfest messen muss.

Seit 1895 bis zur Norm DIN EN 17037:2019 hat sich der Begriff, also das Konzept, gehalten. Nur die Anforderungen haben sich geändert.

Was alles an dem Konzept Bauchweh verursacht

Das Problem des "Grauen Himmels"

Der Tageslichtquotient basiert per Definition auf dem CIE-Standardhimmel (vollständig bedeckt). Es gibt keine direkte Sonne, das Licht ist absolut gleichmäßig verteilt. Zu diesem Problem habe ich meine Kommentare in dem Beitrag „Warum ist unser Himmel so grau? erläutert.

Die Realität zeigt ein anderes Bild: In Regionen mit viel Sonnenschein (z. B. Südeuropa oder an klaren Wintertagen) liefert der Quotient völlig falsche Werte, da er die enorme Leuchtdichte der direkten Sonne ignoriert.

Die Problematik hat eine Lichtplanerin, Paulina Villalobos, die aus Chile stammt, wunderbar bildhaft dargestellt. Dieses Land erstreckt sich zwischen dem 17. Breitengrad fast bis zur Antarktis über 4200 km. Es reicht also von den Tropen in die Polarregion. Sie hat den Höchstsand der Sonne in verschiedenen Städten der Welt wie unten abgebildet.

Was dies bedeutet, habe ich mit Hilfe dieses Bildes illustriert:

Das Bild zeigt deutlich, dass die architektonische Qualität eines Raums allenfalls sehr mäßig durch den Tageslichtquotienten beschrieben werden kann.

Ignoranz gegenüber der Dynamik

Ein Gebäude steht 365 Tage im Jahr in verschiedenen Lichtsituationen. Der D ist ein fester Prozentwert. Er sagt nichts darüber aus, wie viele Stunden am Tag es im Raum tatsächlich hell genug ist, um ohne Kunstlicht zu arbeiten. Der Tageslichtquotient gilt auch in der Nacht, obwohl man dann mit der Bestimmung noch mehr Probleme hätte. So gesehen, entspricht D eher der Vorstellung von Architekten, wenn sie von einem gut belichteten Raum sprechen. Zwar ändert sich die Beleuchtungsstärke wie die Lichtqualität über den ganzen Tag, aber man weiß, was ein „heller“ Raum ist.

Die Ignoranz kommt an anderer Stelle zur Geltung. So versuchen Lichttechniker, möglichst hohe Beleuchtungsstärken im Raum über einen möglichst langen Teil des Tages zu erreichen, indem sie das Licht aus dem Teil des Himmels in den Raum holen, der am längsten gleich hell bleibt. Das ist das blaue Himmelslicht. Dass es im Innenraum eher grau gesehen wird, wurde hier erklärt: Künstliche Beleuchtung bildet das Tageslicht nach

Wie man das Licht des Himmels in den Raum führt, zeigt ein Bild von Bartenbach

Dieses Bild verschleiert bewusst die reale Physik. Zum einen wird niemand in der angegebenen Position in Fensterrichtung sitzen. Wenn überhaupt, ist der wahrscheinlichste Punkt etwa 4 m im Rauminneren, wo früher der Azubi saß. Wenn jemand wirklich so sitzt, wie der Augpunkt eingezeichnet ist, sieht der Raum wie unten aus, wo ich die ganzen Spiegel eingetragen habe, die das Licht lenken. Im oberen Teil des Fensters sind die Prismen angebracht, die das Himmelslicht holen. Dicht über dem Kopf des Mannes ragt ein sog. Lichtschwert etwa 1 m in den Raum hinein. Dort darf man nicht stehen.

Das Bild ist ein prägnantes Beispiel dafür, wie man Unmögliches für Fortschritt verkauft. Mehrere Jahrzehnte vor Erscheinen dieses Bildes war diese Blickrichtung für Arbeitsräume ausgeschlossen worden. Sie macht erst recht keinen Sinn, wenn einer mit einem Bildschirm arbeitet. Wenn ein Arbeitgeber jemanden zwingt, in dieser Sitzposition zu arbeiten, verstößt er gegen den Arbeitsschutz. Der Kommentar des Protagonisten dieser Szene zu seinem gesamten Wirken in einer Zeitschrift wirkt da besonders lustig:

Abgesehen vom Arbeitsschutz: Was ist das für eine Raumästhetik, wenn die Decke voller Spiegel hängt? Und die gesamte Fensterfront mit einem Spiegel in  etwa Stehhöhe versehen ist, der in den Raum hineinragt?

Zu demselben Trick mit dem Nordlicht griffen früher Maler, die ihre Ateliers in Nordzimmern hatten. Dort ist die Dynamik des Tages am geringsten. Dummerweise hilft dies nur deswegen, weil man damit möglichst konstante Verhältnisse schaffen wollte. Wie sein Bild unter realen Verhältnissen ausschaut, muss sich der Maler selbst ausmalen.

Bei der Tageslichtbeleuchtung zählt die Dynamik zu den Qualitätsmerkmalen. Gleichbleibendes Licht mit stets gleichen Eigenschaften erzeugt man besser elektrisch, wenn es gebraucht wird.

Vernachlässigung der Orientierung

Für den klassischen Tageslichtquotienten ist es egal, ob ein Fenster nach Norden oder nach Süden zeigt. In der Berechnung nach Trotter liefern beide Himmelsrichtungen das gleiche Ergebnis (da man ja vom trüben Standardhimmel ausgeht). Jeder Bewohner weiß jedoch, dass ein Südzimmer eine völlig andere Lichtcharakteristik und Wärmelast hat als ein Nordzimmer.

Das Konzept ergibt für alle Jahreszeiten den gleichen Wert. Ob die Qualität eines Raums vom 21. Dezember die gleiche ist wie die vom 21. Juni? Man vergleiche die Daten, z.B. den Höchststand der Sonne am Mittag (14° gegen 61°) oder die Tageslänge.

Wo steht das Phantom noch hoch im Kurs?

Die Frage lässt sich nicht zuverlässig beantworten, ohne jedes Regelwerk im Detail abzuprüfen. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass relevante Regelwerke wie DIN 5034-1: 2021-08 den Tageslichtquotienten nicht nur definieren, sondern auch mit Anforderungen verbinden.

Auf jeden Fall wird D in der ASR A3.4 von 2023 definiert und mit einer Anforderung (5.1 Ausreichendes Tageslicht) verbunden. Das Gebäudezertifizierungssystem DGNB nennt die neueste Norm zur Tageslichtbeleuchtung (DIN EN 17037) in Verbindung mit D ≥ 1,0 bis 2,0 für diverse Typen von Bauten. Nach der Bewertung nach LEED (USA) werden unter Daylight (Indoor Environmental Quality) Werte für D angeführt, um Punkte zu erhalten. Auch BREEAM führt unter Daylighting D als eine Alternative zu moderneren Methoden an.

Das Deutsche Architektenblatt hebt bei der Vorstellung der neuen Norm zu Tageslicht in Innenräumen ebenfalls auf den Tageslichtquotient ab. (hier) Allerdings geben die Architekten selbst nicht allzu viel auf den Tageslichtquotient. Denn bei den Regelwerken, die die Qualität der Architektur in Deutschland am stärksten bestimmen, den Landesbauordnungen, steht nichts davon. Stattdessen liest man z.B. in der Muster-LBO: “Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Raumfläche des Raumes einschließlich der Netto-Raumfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.“ Die LBO sprechen nicht einmal von Beleuchtung, sondern von Belichtung. Allerdings scheint die Betrachtungsweise der LBO nicht unbedingt logischer. Denn jedes Zimmer mit einer identischen Fenstergröße in Burj Khalifa (828 Meter hoch, 163 Etagen) in einer der 163 Etagen ist nach dieser Denke gleich mit Tageslicht belichtet. Dabei gilt das nicht einmal für drei Etagen eines freistehenden Einfamilienhauses in Deutschland.

Totgesagte leben lange. So wird dem Phantom Tageslichtquotient unter allen lichttechnischen Begriffen möglicherweise das längste Leben zuteil. Geboren 1895, immer noch wichtig in einer Arbeitsschutzvorschrift in 2023 – das muss man können.

Wer kann das Phantom beerben?

Es gibt eine Reihe methodischer Ansätze, die das starre System des Tageslichtquotienten ablösen können. So wird in DIN EN 17037 auch die geografische Lage eines Gebäudes einbezogen. Es wird geprüft, ob an einer bestimmten Anzahl von Stunden (z. B. 2.190 Stunden pro Jahr) eine Zielbeleuchtungsstärke erreicht wird. Dabei werden reale Klimadaten des Standorts (EPW-Dateien) verwendet, sodass ein Gebäude in Madrid anders bewertet wird als ein identisches Gebäude in Oslo.

Zunehmend werden klimabasierte Tageslichtmodellierungen (kurz CBDM für Climate-Based Daylight Modelling) benutzt. Im Gegensatz zu statischen Methoden nutzt CBDM sogenannte Meteorologische Datensätze (z. B. EPW-Dateien). Diese enthalten für einen spezifischen Standort (z. B. Berlin oder München) stündliche Informationen über die direkte Sonneneinstrahlung, diffuse Himmelsstrahlung und Sonnenstand.

So neu ist diese Denke nicht. Wir haben auf diese Art und Weise die Belichtung der Münchner Olympia-Sportstätten berechnen müssen. Das war allerdings seinerzeit in 1968-1969 ein wissenschaftlicher Akt. Heute kann man auf fertige Methoden und verlässliche Zahlen zurückgreifen.

Phantome, die unser Wissen beherrschen VI

Wo das Licht am hellsten ist,
ist der Schatten am tiefsten.

J.W.v. Goethe

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Sonnenlicht ist gesund

Der Beitrag beschreibt das „Phantom“, die bis heute verbreitete Vorstellung, dass Sonnenlicht grundsätzlich gesund sei. Diese Idee entstand im Zuge der Industriellen Revolution, als Städte im Dunkel von Smog lagen und Menschen das Bedürfnis nach Licht hatten. Lichttechniker nutzten dies für künstliches „Tageslicht“, während Reformbewegungen wie die Progressiven versuchten, natürliche Helligkeit in Städte und Wohngebiete zu bringen. Dadurch wandelte sich weltweit das Schönheitsideal: Gebräunte Haut wurde zum Zeichen von Wohlstand.

Heute besteht ein Spannungsfeld zwischen den Vorteilen und Gefahren der Sonne. UV-Strahlung ist lebenswichtig für die Vitamin‑D‑Produktion, kann aber gleichzeitig schädlich wirken und Haut- sowie Augenerkrankungen auslösen. Besonders im Sommer führt übermäßige Sonnenexposition zu akuten Belastungen wie Sonnenbrand, Hitzeerschöpfung oder Sonnenstich. Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor UV-Strahlen schützen.

Zur Geschichte des Phantoms

Dieses Phantom ist vermutlich so alt wie die Geschichte der menschlichen Zivilisation. In vielen alten Religionen galt die Sonne sogar als Gottheit. Seine heutige Ausprägung verdanken wir der Industriellen Revolution, die die Zentren der wichtigsten Industriestaaten derart in Finsternis hüllte, dass man den Tag kaum von der Nacht unterscheiden konnte. Dadurch setzte eine Pilgerfahrt zur Sonne ein bzw. eine Flucht aus den Industriezentren. Wer nicht verreisen konnte, wollte wenigstens die heilenden Strahlen der Sonne ins Haus holen. Selbst Reisebusse und Bahnzüge wurden mit UV-durchlässigen Fenstern ausgestattet, damit der Mensch den Segen der Natur empfangen konnte. Man erfand komplexe Lampen, die die heilenden Strahlen der Sonne gleich in der Wohnung produzieren sollten.

Den Beginn der Entstehung des Sonnenwahns erzählt das Kapitel Krankheiten der Finsternis – Geschichten aus New York und Chicago. Bei diesen Ereignissen spielten zwei Gruppen eine besondere Rolle. Zum einen waren es die Lichttechniker, die geschickt die historische Strömung für ihr Geschäft nutzten. Wenn Sonnenlicht gesund ist, aber leider nicht immer und nicht überall verfügbar ist, dann  erzeugen wir es eben elektrisch. Und wir machen es besser als die Natur. Deswegen wimmelt es in der Geschichte von Lichttechnik nur so von Tageslichtlampen. Licht mit einer Farbe, die einem das Blut in den Adern gefrieren lässt, heißt auch noch tageslichtweiß. Das gesamte Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne dient eigentlich der Erklärung dieses Narrativs der Techniker.

Eine andere Gruppe, die Progressiven, wollten das Licht der Natur in die Siedlungen und Häuser der Menschen holen. Ihrem Bestreben verdanken wir z.B. die Gartenstädte dieser Welt. In dem Buch werden die Bemühungen der US-amerikanischen Progressiven dargelegt, die nicht wenig von deren Kollegen und Weggefährten aus Deutschland profitierten. Was in Deutschland in dieser Richtung passierte, erzählt das Kapitel Meanwhile in Old Germany …

All dies führte zu einer Änderung des Schönheitsideals weltweit. Hat einst der Adel die blasse Haut stolz getragen, um zu demonstrieren, dass er nicht arbeiten muss wie die armen Bauern, deren Haut die Sonne gerbt, wurde die gebräunte Haut zum Symbol der neuen Reichen, des gehobenen Bürgertums. Die neue Hautfarbe signalisierte, dass man nicht zu den armen Schichten gehörte, die den Sonnentag bei der Arbeit verbringen und den Rest ihres Lebens in lichtarmen Behausungen. Tan wurde nicht etwa in den Adelsstand erhoben, sondern gleich zu den Gottheiten gezählt: Great God Tan!

Vor und in den 1920ern kehrte sich diese Vorstellung aufgrund der hier dargestellten Vorgänge ins Gegenteil um. Was einst nobel und edel aussah, sah jetzt eher wie ein Opfer der Schwindsucht aus. Irgendwie erinnert das Ganze an Effi Briest, eine junge Adlige vom Land, die in Berlin an einer „diffusen“ Krankheit stirbt, die ihr Arzt Dr. Rummschüttel als Schwindsucht bezeichnet. Ein halbes Jahrhundert vor Fontanes Protagonistin war „Die Kameliendame“ von Alexandre Dumas d. J. aus der Welt geschieden, einer anderen Welt in Paris, aber an derselben Malaise.

Nicht nur Effie Briest und die Kameliendame verblassten ohne Sonne. Auch das indigene Mädchen Wildflower siechte dahin, bis eine Krähe sie rettete, indem sie ein Loch in den Himmel pickte. Die himmlische Medizin („The Great Sky Medicine“) verhinderte das Welken der armen Wildblume. Der Spruch der Autorin Elisabeth Jenkins zum Abschluss der Geschichte der Wildflower liest sich beinah herzzerreißend: „Jedes kleine Mädchen, das dahinsiecht und verblasst, wie es die Wildblume tat, kann gesund und glücklich gemacht werden durch die Große Himmlische Medizin, die große, warme und wundervolle Sonne.“

Auf zur Sonne? Brüder, zur Sonne, zur Freiheit – Die deutsche Version des russischen Lieds wurde etwa zur gleichen Zeit gesungen, als die Wildflower-Story erschien.

Ist das Sonnenlicht etwa nicht gesund?

Ein Jahrhundert danach, in unserer Zeit, besteht immer noch dieselbe Vorstellung, die sich damals entwickelt hat. Allerdings herrscht heute ein gnadenloser Kampf zwischen denen, die die Vorteile der UV-Strahlung hervorheben, und jenen, die immer wieder mit dem kommenden Frühling beginnend vor den Gefahren der Sonne warnen. Man hat nämlich in der Zwischenzeit gelernt, dass die UV-Strahlung ein „Agens“ ist, was so viel bedeutet wie ein Krankheiten hervorrufender Faktor.[i]

Eigentlich ist ein Agens „eine treibende Kraft“ oder „einwirkendes Prinzip“. Woraus sich die Rolle der UV-Strahlung bestens erklärt: Zu Urzeiten verhinderte sie die Entwicklung des Lebens überhaupt, weshalb es sich deswegen im Wasser entfalten musste. Später war sie durch Erzeugung von Mutationen an der Evolution beteiligt. Für den Menschen ist sie aufgrund der Vitamin-D-Produktion lebenswichtig. Ebenso kann sie für Organismen schädlich bis tödlich sein und wird seit Langem zur Desinfektion und Entkeimung eingesetzt. Zu Beginn der Evolution war die UV-Strahlung der Sonne tödlich, bis sich die Ozonschicht in der Atmosphäre ausbildete. Eine Schicht aus tödlichem Gas, die dem Leben auf der Erde die Freiheit zur Entfaltung schenkte.

Das Melatonin, von dem in diesen Tagen viel die Rede ist, ist vermutlich in diesen Urzeiten entstanden, die etwa 3 Milliarden Jahre zurückliegen. Es ist das Langzeitgedächtnis des Lebens, das in jenen Zeiten das Signal gab, sich vor der Sonne zu verstecken. Dass es beim heutigen Menschen das Startsignal für die Ruhezeit gibt, ist kein Paradox. Lebewesen beginnen mit der Melatoninproduktion am Ende des Tages. Die tagaktiven Wesen leiten daraus ab, dass sie sich auf die Ruhe vorbereiten sollen, die nachtaktiven verstehen das Gegenteil. So fehlt dem Menschen heute scheinbar die Warnung vor dem Licht. Der Mensch als Lichtwesen (homo diurnus) strebt nach dem Hellen. Und das Helle kommt von der Sonne.

Allerdings hat die Evolution des Menschen nicht in offenen Wüstenlandschaften oder Prärien stattgefunden, wo er große Teile des Tages der Sonne ausgesetzt war. Die Empfindlichkeitskurve des menschlichen Auges, die genau bei den Wellenlängen am höchsten ist, bei denen die Pflanzen das meiste Licht abweisen oder durchlassen, lässt vermuten, dass der Mensch unter dem Blätterdach von Bäumen entstanden sein muss. In solchen Umgebungen herrschen keine 100.000 lx Beleuchtungsstärke. Man ist auch nicht ungefiltertem UV-Licht ausgesetzt, außer durch den natürlichen Filter der Atmosphäre.

Wenn man gesund mit den Bedingungen der Evolution in Harmonie versteht, kann man daraus nur ableiten, dass das Sonnenlicht bei geringen Intensitäten mit Sicherheit gesund ist. Und ohne Dauerbestrahlung.

Heute empfängt die Mittelmeerregion jährlich etwa 360 bis 440 Millionen internationale Gäste, meist aus nördlicheren Ländern. Das entspricht rund einem Drittel aller Touristen weltweit. Great God Tan heißt, sich in die Sonne zu knallen, um möglichst schnell die “gesunde” Bräune zu erwerben. Was sich viele dabei unabsichtlich erwerben, bezeichnen Dermatologen als Acne aestivalis, a.k.a. Mallorca-Akne. Die Sonne ist auch an der Salzwasser-Dermatitis beteiligt. Wenn Salzwasser auf der Haut trocknet, können die Salzkristalle wie kleine Brenngläser wirken und die Haut reizen oder austrocknen.

Eine Erkrankung, mit der Dermatologen einem häufig Angst machen, Hautkrebs, lasse ich lieber weg. Hierzu gibt es erstens genügend Warnungen. Und zweitens, stehen bestimmte Hautschäden auch ohne Krebsentstehung auf dem Plan. UVB-Strahlen verursachen den Sonnenbrand und direkte DNA-Schäden. UVA-Strahlen dringen tiefer ein, sorgen für Hautalterung und bilden freie Radikale, die indirekt Krebs fördern.

Das Sonnenlicht belastet den Körper allein durch den sichtbaren Anteil von etwa 45% der Gesamtenergie. Wenn man unbeschattet in der Sonne steht, kommt etwa dieselbe Energiemenge (48%) hinzu. Bei den Temperaturen, die in der Ferienzeit in Mittelmeerländern herrschen, stellt die direkte Bestrahlung allein eine große Belastung dar. Auswirkungen von einer solchen Belastung können sein:

  • Flüssigkeitsmangel (auch ohne Durstgefühl)
  • Unwohlsein (Hitzeerschöpfung)
  • Sonnenstich
  • Hitzekollaps bis zum lebensbedrohlichen Hitzschlag.

 

Arbeitgeber müssen ihre nicht freiwillig in der Sonne weilenden Mitarbeitenden vor Strahlung schützen. Das gilt selbst für die Verglasung von Fahrzeugen. Seit 2019 ist heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Was das Sonnenlicht sonst an Sachäden verursachen kann, wird in der DGUV-I 203-085 “Arbeiten unter der Sonne” wie folgt aufgelistet:

Unmittelbar auftretende Schäden sind beispielsweise:

  • Sonnenbrand (Rötung bis zur Blasenbildung)
  • Allergien, die durch Sonne mitausgelöst oder verstärkt werden, phototoxische und photoallergische Reaktionen (Photodermatosen)
  • Augenschäden wie Binde- und Hornhautentzündung

 

Chronische Schäden (Spätfolgen) können sein:

  • Hautkrebs einschließlich Frühstadien, z. B. aktinische Keratosen
  • Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
  • Vorzeitige Hautalterung (u. a. übermäßige Faltenbildung, Altersflecken)

Das Sonnenlicht ist die ursprüngliche Quelle allen Lebens. Wie diese Darstellungen zeigen, kann es jedoch auch als Gefahr angesehen werden. Die Natur ist weder gut noch böse.

Mittelbare Schäden durch Schutzmaßnahmen

Immer zu dieser Jahreszeit erscheinen in der ganzen Presse Artikel mit Warnungen vor den Gefahren der Sonne, die meist von der einschlägigen Industrie  „gesponsert“ werden. Häufig werden sie von besorgten Dermatologen verfasst oder stammen aus Berufsverbänden wie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. Sie kulminieren in Empfehlungen, wie man sich im Sommer täglich mehrmals mit einem Lichtschutzfaktor 50 schützen müsse. Es drohe sonst Hautkrebsgefahr.

Andere Leute halten solche Warnungen für eine Aufforderung zum Selbstmord in Raten, weil man damit die Axt an eine vitale Funktion der Haut legt: an die Vitamin-D-Produktion. Diese Substanz ist kein Vitamin, sondern ein Hormon. Dessen Produktion erfolgt in der Haut unter dem Einfluss der UV-Strahlung. Vitamine kann der Körper nicht selbst produzieren. Man muss sie einnehmen. Vitamin D kann man auch durch die Nahrung aufnehmen. Das ist aber nicht sehr effizient.

Das Vitamin D steuert biochemische Reaktionen im gesunden Körper. Es unterstützt den Aufbau von Knochen und Muskulatur, stärkt das Immunsystem, hat eine Schutzfunktion für die Nervenzellen des Gehirns und des Herz-Kreislauf-Systems, senkt den Blutdruck und schützt auch vor Krebserkrankungen. Die Aufnahme von Vitamin D erfolgt zu 90 Prozent über die Sonne, nämlich mithilfe der UV-B-Strahlung, zu 10 Prozent über die Ernährung. Lebensmittel, die besonders viel Vitamin D enthalten, sind beispielsweise Seefische wie Lachs oder Makrele. Man müsste aber schon sehr viel Fisch essen, um Ihren Vitamin-D-Haushalt aufrechtzuerhalten. Besser ist es, viel Sonne zu tanken.

Eine Langzeitfolge des Vitamin-D-Mangels ist Osteoporose. Hierdurch werden die Knochen porös und brüchig. Schon einfache Stürze können dann zu schweren Brüchen führen (besonders Oberschenkelhals oder Wirbelkörper). Ein Oberschenkelhalsbruch in hohem Alter bedeutet meist ein Todesurteil. Vitamin D wirkt nicht nur auf den Knochen selbst, sondern ist auch entscheidend für die Muskelfunktion. Ein Mangel führt zu Muskelschwäche und Gangunsicherheit. Schwache Muskeln können den Körper schlechter stabilisieren ➩ das Sturzrisiko steigt  ➩ die bereits geschwächten Knochen brechen schneller.

Vitamin D  spielt eine entscheidende Rolle bei den Reizübertragungen der Nervenzellen:

Schutz der Myelinschicht (die Isolierung): Nervenleitungen funktionieren wie elektrische Kabel. Damit der Impuls schnell und ohne Verluste ans Ziel kommt, sind sie mit einer Isolierschicht umhüllt, dem Myelin. Vitamin D regt die Produktion von Proteinen an, die für die Bildung und Reparatur dieser Myelinschicht verantwortlich sind. Eine beschädigte Myelinschicht führt dazu, dass Nervensignale langsamer oder fehlerhaft übertragen werden.

Kalzium-Haushalt in der Nervenzelle: Damit eine Nervenzelle einen Impuls abfeuern kann, müssen Ionen (vor allem Kalzium) durch die Zellmembran fließen. Vitamin D reguliert die Kalziumkanäle in den Neuronen. Ist zu wenig Vitamin D vorhanden, gerät das elektrische Gleichgewicht der Zelle durcheinander. Dies kann sich in Missempfindungen wie Kribbeln („Ameisenlaufen“), Taubheitsgefühlen oder Muskelzucken äußern.

Produktion von Neurotransmittern: Vitamin D beeinflusst Enzyme, die für die Herstellung wichtiger Botenstoffe zuständig sind, darunter Dopamin & Serotonin (Stimmung und Signalübertragung im Gehirn) und Acetylcholin, der Hauptbotenstoff für die Steuerung von Muskelbewegungen.

Nervenschutz (Neuroprotektion): Vitamin D wirkt antioxidativ und entzündungshemmend im Nervengewebe. Es hilft dabei, Neurotrophine zu bilden – das sind körpereigene Lockstoffe, die Nervenzellen beim Überleben helfen und das Wachstum neuer Nervenverbindungen fördern.

Rezeptoren für Vitamin D finden sich fast im gesamten Gehirn, besonders in Regionen, die für die Planung von Bewegungen und die Gedächtnisbildung zuständig sind (wie der Hippocampus).

Die lange Aufzählung der Funktionen von Vitamin D sollte verständlich machen, wovor man in jedem Frühling gewarnt wird. Man kann sogar solche Statements lesen: “Tatsächlich zeigen die vorherrschenden Studien, dass Menschen, die täglich Sonnenschutzmittel verwenden, ihren Vitamin-D-Spiegel aufrechterhalten können.” Dumm nur, dass man in Mitteleuropa im Winter auch ohne Sonnenschutzmittel seinen Vitamin-D-Spiegel nicht halten kann.

Das Thema ist höchst umstritten, seit die Vorstellung entstanden ist, dass UV-Licht für das Leben wichtig ist. So wurde auch das Buch von Luckiesh und Pacini Light and Health bereits bei Erscheinen 1926 heftig kritisiert, und zwar von keinem Geringeren als Emery R. Hayhurst, der als Pionier auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin (Industrial Hygiene) gilt.

Der Rezensent stellt, wie hier erkennbar, in Frage, ob UV überhaupt so wichtig für ein gesundes Leben sei, wenn die Inder im Schnitt 25 Jahre alt werden, während der Durchschnittsamerikaner 55 wird. Ergo? Wenn es nach dem Rezensenten ginge, sollte man die Quintessenz des Buches gar nicht zur Kenntnis nehmen. Rayhurst fand das Buch dennoch höchst interessant, weil darin die Entstehung des Menschen mit der Sonnenstrahlung erklärt wurde: “Die Sonnenstrahlung war ein wichtiger Umweltfaktor in der Evolution des Lebens, die schließlich in dem Menschen gipfelte. Offenbar sind Strahlungen bestimmter Wellenlängen für die Gesundheit biologischer Wesen, einschließlich des Menschen, ebenso wichtig wie Sauerstoff.” [1]

Es blieb meist nicht bei dezenter Kritik. Dem großen Protagonisten Michael Holick wurde infolge eines solchen Streits auch seine Professur in der Dermatologie entzogen. Dieser war Professor an der Boston University in der Dermatologie-Abteilung. Holick veröffentlichte das Buch „The UV Advantage“, in dem er „maßvolles Sonnenbaden“ (ca. 5 bis 15 Minuten mehrmals pro Woche ohne Sonnenschutz) empfahl, um die Vitamin-D-Produktion anzuregen. In der Welt der Dermatologie, die konsequente Sonnenvermeidung zur Vorbeugung von Hautkrebs predigt, galt dies als „Häresie“. Die damalige Leiterin der Dermatologie, Dr. Barbara Gilchrest, warf ihm vor, die öffentliche Gesundheit zu gefährden, und verglich seine Empfehlungen sogar damit, das Rauchen zur Entspannung zu bewerben. Holick musste die Dermatologie verlassen.

Seit dem Eklat um Michael Holick im Jahr 2004 hat sich die wissenschaftliche Sicht auf Vitamin D dennoch massiv gewandelt. Man hat erkannt, dass er mit der Bedeutung des "Sonnenvitamins" recht hatte. die Debatte um die richtige Dosierung und den Sonnenschutz bleibt jedoch bis heute ein Drahtseilakt.

Fazit

Dieses Phantom, das wir den Umweltfolgen der Industriellen Revolution verdanken, wird uns wohl sehr lange begleiten. Das liegt an dem “Täter”, der Sonne, der wir alles Leben verdanken. In Maßen genossen, gibt es nichts Besseres als ihr Licht für Leib und Seele. Sie kann aber auch schädlich bis zerstörerisch werden.

Zu dem Thema hat sich 1926 der Pionier der Arbeitsmedizin gemeldet, als das Buch Light and Health eines Lichttechnikers erschien. Im Jahre 2026 haben 5 der 17 Beiträge des Symposiums Licht und Gesundheit sich vornehmlich mit UV beschäftigt. Auf den 84 Seiten der Dokumentation der Veranstaltung erscheint “UV” 96-mal.

[1] Emery R. Hayhurst, Rezension in The American Journal of Public Health, S. 635, 1926

[i] Zum Begriff agens siehe Begriffsbestimmung hier . Ein Agens kann eine wirksame Substanz sein, aber auch negativ beladen. Die neutrale Auffassung entspricht eher der Rolle von Stoffen und Strahlung in der Natur. Luft und Wasser, beide unerlässlich für Leben, können u.U. einen schnellen Tod verursachen. UV kann Zellen angreifen und Mutationen bewirken, Und Mutationen sind nach der Vererbungslehre Grundstein für die Entwicklung der Natur.

Über den Wolken muss das Licht unendlich sein

Wissenschaftliche Durchbrüche
bestehen oft darin, dass man alte Weisheiten
endlich in Tabellenform gepresst hat.

Anonymus

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Vor 5 Jahren überraschte die internationale Elite der Chronobiologen die Lichtwelt mit einer Erklärung[1]. Damit niemand auf die Idee kam, dass sie heimlich anderweitigen Interessen dient, haben alle ihre möglichen Interessenkonflikte dargelegt. Und zwar derart ausführlich, dass die Erklärung länger war als der Inhalt des Papiers. Diese sehr auffällige Erklärung habe ich damals in voller Schönheit kommentiert, z.B. Konflikte von Autoren mit Interessen.

Der Inhalt war eine Erklärung, wie man die Beleuchtung in Innenräumen gestaltet, damit der Mensch im Innenraum in Harmonie mit seinem circadianen Rhythmus leben kann. Die Pundits haben angegeben, tagsüber müsse im Innenraum eine melanopische Beleuchtungsstärke von 250 lx MEDI herrschen. Die jetzt existierenden Beleuchtungen wären dazu nicht in der Lage. (s. hierzu Minimale melanopische Beleuchtungsstärke für Jedermann ). Was die Damen und Herren für erforderlich halten, macht die Skizze deutlich

In diesem Beitrag geht es um die melanopische Beleuchtungsstärke am Tage. Um die Körperrhythmen gesund und munter zu halten, muss zwischen 06:00 morgens und 19:00 abends eine mel-EDI von 250 lx überschritten werden. (Anm.: mel-EDI wird auch mal MEDI oder mEDI geschrieben. Um die Normung der Schreibweise kümmern wir uns, wenn wir mit dem Rest fertig sind.)

Diese Beleuchtungsstärke unterscheidet sich von ihrer berühmteren Cousine durch mehrere Eigenschaften:

  • Sie ist vertikal, d.h. es zählt nur das horizontal fliegende Licht.
  • Sie ist abhängig von der Lichtfarbe bzw. vom Spektrum.
  • Sie ist vom Alter des Betrachters abhängig.

 

Man kann mel-EDI aus der in der Planung angegebenen Horizontalbeleuchtungsstärke überschlägig als ein Drittel des Planungswertes berechnen, also etwa 33%.Dazu kommt ein Abschlag, wenn das Spektrum vom Tageslicht D65 abweicht. Für „normale“ Leuchtstofflampen mit der Lichtfarbe neutralweiß beträgt der Abschlag rund 50 %. Somit hätten wir bei 500 lx Planungswert eine mel-EDI von 82,5 lx für einen 32-jährigen Beobachter. Bei einem angehenden Rentner muss der Wert noch halbiert werden. Der 65-jährige Beobachter erhält bei gleicher Lampe nämlich nur noch ca. 40 % der biologischen Dosis eines jungen Menschen.

Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, muss die Beleuchtung also mindestens um den Faktor 3 erhöht werden. Rechnerisch müsste sie etwa bei dem 6-fachen Wert liegen. Das ist mit künstlichem Licht schlecht machbar. Helfen tut das Tageslicht. Da es durch die Fenster horizontal einfällt, fällt der Faktor 0,33 erst einmal weg. Dann hat es auch noch das gewünschte Spektrum, wenn nicht besser. Also müssten wir die aus medizinischer Sicht erforderliche melanopisch wirksame Beleuchtung in Innenräumen mit Tageslicht lässig erreichen können.

Genau dies untersucht eine Gruppe Forschender in dem EU-Projekt MeLiDos (Metrology for wearable light loggers and op­tical radiation dosimeters).[2] Sie erheben hochaufgelöste persönliche Lichtexpositionsdaten unter Alltagsbedingungen an neun Standorten zwischen dem Äquator und Skandinavien (Schweden, Niederlande, Deutschland, Spanien, Türkei, Costa Rica und Ghana). Deren Sensoren messen die melanopische Bestrahlungsstärke direkt auf Augenhöhe, was wesentlich genauer ist als eine statische Berechnung am Schreibtisch.

In einem Beitrag zum 13. Symposium Licht und Gesundheit 2026, mit dem Titel “Wie viel Licht erreicht uns wirklich? Erkenntnisse aus der Dortmunder MeLiDos-Studie”, stellten Kai Broszio, Johannes Zauner und Manuel Spitschan vor, wie die melanopische Beleuchtungswirkung am Standort Dortmund aussieht.

Es wurden drei Größen betrachtet:

  • melanopische Beleuchtungsstärken (mel-EDI, lx)
  • Time-Above-Threshold-Metriken (TAT, Werte über 500 lx und 1000 lx in h/d)
  • zeitliche Lage der Lichtexposition (mittlerer Zeitpunkt der Exposition oberhalb 250 lx).

 

Die Anforderung der Chronobiologen hieße >TAT250 von 06:00 bis 19:00 Uhr.

Der Beitrag stellt die Messperiode Sommer-Herbst dar, wo die theoretisch mögliche Photoperiode in Dortmund ca. 10,5–16,5 h beträgt.

Das Ergebnis fällt sehr ernüchternd aus.

Melanopische Beleuchtungsstärken (mel-EDI)
Tageszeit 08:00–18:00 ca. 90 lx – 130 lx
Mittagsfenster 11:00–14:00 ca. 120 lx – 180 lx
Abend 18:00–22:00 ca. 5 lx – 15 lx

Der Grenzwert von 250 lx wurde 0,8 h – 1,4 h/Tag (Median) überschritten. Melanopische Beleuchtungsstärken von über 1000 lx sahen die Probanden 0,2 h/Tag. An den meisten Arbeitstagen wurden 1000 lx nie überschritten.

Die zeitliche Verteilung ergab ein weiteres ernüchterndes Ergebnis. Die Exposition oberhalb 250 lx war stark auf die Mittagsstunden konzentriert und weist eine geringe zeitliche Breite auf. Frühmorgendliche hohe Lichtreize, die für eine biologische Wirkung besonders wirksam wären, traten selten auf.

Das Ergebnis werten die Autoren wie folgt:

Die Dortmunder Daten belegen exemplarisch ein urbanes Lichtparadox: Trotz langer Sommertage bleibt die persönliche melanopische Tageslichtexposition niedrig, während abendliche Lichtquellen präsent sind. Die resultierende Lichtprofil – „dim days, bright evenings“ – gilt als Risikofaktor für circadiane Instabilität, Schlafverkürzung und langfristige Gesundheitsfolgen (Lunn et al. 2017; Blume et al. 2019; Haus und Smolensky 2013; Abbott et al. 2020).

Die Ergebnisse zeigen ferner, dass Photoperiode allein kein verlässlicher Prädiktor für individuelle Lichtdosen ist. Entscheidend sind verhaltens- und umgebungsbedingte Faktoren, insbesondere Arbeitsorganisation und Innenraumaufenthalte.“

Warum war dieses Ergebnis zu erwarten?

Frühere Messungen

Im Rahmen des PLACAR-Projektes hatte Dr. Dieter Kunz von der Charité ähnliche Dosismessungen an Berliner Studierenden vorgenommen. Zwar waren die Messmethoden bei Weitem nicht so verfeinert wie heute. Aber Kunz’ Ergebnisse waren schockierend genug: junge Studenten, die ihre hellichten Tage im Dunkeln verbringen. Das Schlagwort biologische Nacht machte schon damals die Runde.

Bei dem damaligen Vortrag wurde das Ergebnis auch mit dem Verhalten der Probanden begründet. Niemand hält die Studenten davon ab, erhebliche Teile des Tages draußen zu verbringen. Ihre Situation ist nicht vergleichbar mit der der Arbeitnehmer, deren Arbeitsstunden nicht zufällig mit dem hellen Tag zusammenfallen. Wenn sie Schicht arbeiten, verbringen sie einen Teil des Tages mit Schlafen.

Wenn sich Studierende mit mehr Freiheiten als Arbeitnehmer auch an hellichten Tagen ihre Zeit lieber in dunklen Umgebungen verbringen, warum sollte es mit der Bevölkerung von Dortmund anders sein. Einen möglichen Grund kann man dem unteren Bild entnehmen, das jüngere Menschen an einem wunderbaren Sonnentag mittags bei ihrer Lieblingsbeschäftigung zeigt.

 

Physik der Beleuchtung

In meinen Blogs wird häufig dargestellt, dass die Beleuchtung in Arbeitsstätten anders “organisiert” ist als in Wohnräumen. Der Tageslichteinfall an einen Arbeitsplatz findet – wenn überhaupt – seitlich aus einer Richtung statt. Die Arbeitsplätze sind parallel zu dieser angeordnet, weil das Tageslicht sonst blendet. Ein Mensch, der im Freien sitzt oder steht, wird sich bei moderaten Lichtverhältnissen von 10.000 lx bis 20.000 lx selten geblendet fühlen. Anders, wenn er durch relativ dunkle Wände eingegrenzt wird. Aus diesem Grund sind die Arbeitsplätze im Prinzip etwa so angeordnet wie in diesem Bild dargestellt.

Wenn man die Beleuchtungsstärke in Richtung des Auges der in diesen Räumen sitzend arbeitenden Personen misst, wird man bei weniger als der Hälfte des Lichts aus der Fensterrichtung landen. Woher soll bei den abgebildeten Arbeitsplätzen eine mel-EDI von 250 lx in Richtung des Auges kommen?

Wenn bei deutschen Büroräumen von Tageslicht die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass sie nach DIN 5034-1 gebaut worden sind. Diese verlangte, dass etwa in Raummitte ein Tageslichtquotient (Verhältnis der Beleuchtungsstärke außen und innen) von 0,9 % herrschen möge. Das ist bei Außenbeleuchtungsstärken von 10.000 bis 20.000 lx gerade mal 90 lx bis 180 lx. Die mickrigen Werte kommen aus dem Licht aus allen Einfallsrichtungen zusammen. Da das Licht aus der Fensterseite dominiert, in die die Mitarbeitenden nicht gucken, liegt der wahre Wert weit darunter.

Mit dem Anteil der künstlichen Beleuchtung sieht es auch nicht besser aus. In Arbeitsstätten fällt das Licht meist von der Decke und wurde immer auf Horizontalbeleuchtungsstärke getrimmt. Eine vertikale Komponente entsteht rechnerisch durch eine aus physiologischer Sicht  fragwürdige Aufspaltung in zwei Komponenten[3] oder durch die innere Reflexion. Diese wird in modernen Büros durch große Bildschirme oder Akustikpaneele am Arbeitsplatz erheblich behindert.

Wie die Helligkeitsverteilung in einem Gesamtraum aussehen müsste, wurde in einem Bild der lichttechnischen Industrie (licht.de) skizziert. Wie man  sie sich vor rund 30 Jahren vorstellte, war es genau umgekehrt.

Das linke Bild zeigt das einstige Ideal, das jetzt millionenfach die Bürohäuser besiedelt, das rechte die physiologisch günstigste Verteilung. Wenn man hier aber etwa eine Angleichung an den Himmel der Natur erkennen will, der irrt. Wie im Kapitel Falsche Vorbilder – Die Sonne und der Himmel dargelegt, ist der Himmel eher ein schlechtes Vorbild, wenn man ihn  nicht so hell machen kann wie in der Natur. Leuchtende Decken, die unten auf den Tischen Beleuchtungsstärken um 500 lx erzeugen, sehen immer grau aus. Ein blauer Himmel weist typischerweise Werte zwischen 2.000 cd/m2 und 10.000 cd/m2 auf (je nach Winkel zur Sonne). Ein trüber Berliner Wintertag hat eine recht gleichmäßige Leuchtdichte von etwa 1.000 cd/m² bis 2.000 cd/m². Solche Werte werden in Innenräumen schlecht erreicht.

Wer tagsüber einen Himmel erlebt, der auf der Erde etwa 5000 lx erzeugt, denkt nicht an einen schönen Tag, sondern an ein nahendes Gewitter. Wenn der Himmel nur 500 lx erzeugen kann, bricht das Gewitter über einem zusammen.

So könnte man statt einer “physiologisch-anregenden” Beleuchtung eine realisieren, die wegen ihres grauen Aussehens für eine einschläfernde Atmosphäre sorgt.

Das schlimmste Hindernis ist aber das Konzept der künstlichen Beleuchtung selber. Man beleuchtete Umgebungen seit Menschengedenken, damit sie sichtbar werden. Es kam also stets auf das reflektierte Licht an. Bis zum Jahr 2011 war Beleuchtung auch technisch so definiert. Eine Umdefinition einer fundamentalen Funktion der Beleuchtung, die nicht einmal die Fachleute bemerkt haben, ändert nichts an der Physik. Und diese Funktion bestand seit der Erfindung der künstlichen Beleuchtung in der Eiszeit.

Hingegen wurde das Licht, das das Auge trifft, ohne es der Beleuchtung eines Gegenstandes zu dienen, als Blendung bezeichnet. Der Beleuchtungstechniker versucht in der Regel, die Blendung zu minimieren, während die “Nutzwirkung”, die Beleuchtung der Arbeitsebene, maximiert wird.

In einem Büro wird jede Erhöhung einer Vertikalbeleuchtungsstärke dazu führen, dass die Leuchten direkt blenden und indirekt über die Reflexion auf den Bildschirmen.  Beide Effekte werden geringer, wenn die Leuchtdichten der Störquellen niedrig sind. Diese wurden aber bei Lichtplanungen entweder gar nicht oder nur teilweise indirekt berücksichtigt.[4] (Eine Abhandlung über die Bedeutung der Leuchtdichte findet sich in dem Kapitel Ein unmöglicher Umgang mit der wichtigsten Größe – Leuchtdichte) Die meisten heute existierenden Beleuchtungen sind ohne jegliche Berücksichtigung der realen Leuchtdichte unter der Leuchte geplant und erstellt worden. Dem Lichtplaner stehen für seine Arbeit Lichtstärkewerte zur Verfügung. Für Blendungen aller Art, psychologische Blendung, Reflexblendung, Kontrastblendung, sind aber Leuchtdichten maßgeblich. Daher ist es angemessen, wenn man die Erhöhung der Vertikalbeleuchtungsstärke mit der Blendung assoziiert.

Ausrichtung der Augen

Die Ausrichtung der Augen bei der Arbeit ist hinderlich für das Erreichen höherer biologisch wirksamer Beleuchtungsstärken. Zwar arbeiten viele Forschende mit der “vertikalen” Beleuchtungsstärke, aber der Mensch kann sie nicht sehen. Das folgende Bild zeigt, wie man sich die melanopisch wirksame Beleuchtung vorstellt.

Nach diesem Bild hat die Größe, nach der man seit Jahrzehnten geplant hat, Lichteinfall 90°, also die Horizontalbeleuchtungsstärke, keine Wirkung. Wenn man das Auge in die wahre Arbeitsposition dreht, bleibt nur noch ein kleiner Schlitz von 10° übrig, aus dem das melanopisch wirksame Licht ins Auge fallen kann. Nach ergonomischen Erkenntnissen liegt nämlich die Blickrichtung 35° unter der Horizontalen.

Hier habe ich bewusst ein altes Bild genommen, um auf das Alter dieser Erkenntnis hinzuweisen. Es sitzen aber nicht alle so vorbildlich wie die hier idealisiert abgebildete Dame. Viele Menschen sahen, als dieses Bild entstand, bei der Arbeit so aus wie links im unteren Bild, das 1976 aufgenommen wurde. Rechts sieht man ein Bild aus einer Broschüre einer Krankenkasse, die ich gestern bekam. Wer so guckt, auf den wird die Vertikalbeleuchtungsstärke keine melanopische Wirkung ausüben können.

Eine Arbeit, unter deren Autoren auch Kai Broszio war, hatte im Jahr 2017 festgestellt, dass übliche Bürobeleuchtungen nicht allzu viel Licht i.S. einer melanopischen Wirkung erzeugen können.[5] Diese Arbeit wurde in Kann die Bürobeleuchtung eine circadiane Wirkung entfalten kommentiert. Warum das so ist, kann man einfach aus der Physik ableiten. Warum es schlimmer aussieht als aus der Physik erwartbar, kann man an der Sitzhaltung ablesen.

Fazit

Leider scheint es so, dass die Dortmunder trotz Tageslichts nicht einmal in die Nähe der 250 lx mel-EDI kommen. Wie sind die Chronobiologen aber auf 250 lx gefolgt von 10 lx am Abend und 0 lx in der Nacht überhaupt gekommen? Wie ich in dem Beitrag Gnadenlos global darstellte, müsste man die Spanier wohl das halbe Jahr in abgedunkelte Räume stecken, weil draußen zu viel Licht ist. Wer kann sich einem solchen Schlaf-/Wach-Rhythmus unterwerfen? Wie realistisch ist dieser Rhythmus z.B. für Dortmund mit echten vier Jahreszeiten?

Das Konzept hat gleich fünf fundamentale Schönheitsfehler;

  • Der vorgegebene Tag existiert in unseren Breitengraden bestenfalls ein paar Mal im Frühling und im Herbst
  • Ein erheblicher Teil der Arbeitskräfte leistet Nacht- und Schichtarbeit, ein noch größerer Teil verbringt den Abend vor dem Fernseher, im Theater, bei Freunden oder in Lokalen.
  • In Deutschland bereiten sich allenfalls Kleinkinder ab 19:00 Uhr auf den Schlaf vor.
  • Die Bildschirme, die man gerne abends benutzt (Fernseher, Computer, Tablets), produzieren fast genauso viel Licht wie die Beleuchtung am Tage.
  • Man muss die vorhandene Beleuchtung tagsüber um ein Mehrfaches erhöhen.

 

Gerüchte sagen, die Vorstellungen kommen nicht von ungefähr. Sie sind wohl auf der ISS ermittelt worden. Tatsächlich wurde das Papier der Chronobiologen zum ersten Mal von einem amerikanischen Professor präsentiert, der seit 1987 für die NASA forscht. Seine Schäfchen sind keine Normalbürger in deutschen Fabriken und Büros, sondern Astronauten, die man fit machen will für die lange Reise zum Mars. Diese sind keine Normalbürger oder Arbeitnehmer, sondern menschliche Versuchskaninchen, die ständig unter gesundheitlicher Kontrolle stehen. Auf der ISS gibt es keine Jahreszeiten und der Tag ist etwa 1,5 Stunden lang. Man kann ihn künstlich auf 24 h trimmen, indem man Teile verdunkelt.

Bei solchen Menschen und ihren Arbeitsverhältnissen kann man den propagierten Tagesrhythmus lässig einhalten. Auch die 250 lx mel-EDI. Über den Wolken gibt es viel Licht. Man muss eigentlich nur für Abdunkelung sorgen. Was empfehlen die Forschenden den Dortmundern, die nur geringe Chancen für einen Aufenthalt auf der ISS haben?

Ich zitiere wörtlich:

"Tageslicht als Gesundheitsressource

  • Erhöhung von TAT250 lx durch gezielte Außenaufenthalte
  • Tageslichtorientierte Arbeitsplatz- und Pausenkonzepte"

Wer also eine Beleuchtung erleben möchte, die ihn mit der Außenwelt in Harmonie halten soll, kann dies nur im Außenraum erreichen. Warum man Tageslichtorientierte Arbeitsplatz- und Pausenkonzepte braucht, hatten wir mit unserer Forschungsarbeit zu Licht und Gesundheit nachgewiesen. (Endbericht von 1998 download). Zuvor hatte das Tageslicht als Beleuchtung im deutschen Arbeitsschutz schlicht nicht existiert.

Ich müsste diesen Beitrag meinen Lehrern widmen, die meine Schulkameraden und mich in den 1950ern in jeder Pause gnadenlos auf den Hof jagten, außer bei heftigem Regen. Vermutlich hatten sie die Weisheit von ihren Lehrern geerbt.

Wer die wahren Quellen finden will, liegt hier richtig: Meanwhile in Old Germany …

[1] Timothy M. Brown, George C. Brainard, Christian Cajochen, Charles A. Czeisler, John P. Hanifin, Steven W. Lockley, Robert J. Lucas, Mirjam Münch, John B. O’Hagan, Stuart N. Peirson, Luke L. A. Price, Till Roenneberg, Luc J.M. Schlangen, Debra J. Skene, Manuel Spitschan, Céline Vetter, Phyllis C. Zee, Kenneth P. Wright Jr Recommendations for healthy daytime, evening, and night-time indoor light exposure

[2] MeLiDos ist ein EURAMET-Projekt und wird kofinanziert durch Horizon EU, Projekt Nummer: 22NRM05

[3] Die Berechnung einer vertikalen und einer horizontalen Komponente aus einer Lichtrichtung geht nur auf bei diffus reflektierenden Oberflächen wie beim Büropapier. Sowohl für die Modellierungswirkung des Lichteinfalls als auch für die nicht-visuelle Wirkung ist die tatsächliche Einfallsrichtung maßgeblich.

[4] Die Daten von Leuchten, mit denen ein Lichtplaner arbeitet, enthalten keine Leuchtdichten. Diese fließen in die Berechnung der Blendung ein. Allerdings sind die hierzu benutzten Daten keine Messwerte, sondern nur mit Hilfe der Lichtstärke errechnete „mittlere“ Leuchtdichten.

[5] Kai Broszio, Mathias Niedling, Martine Knoop und Stephan Völker: Nicht-visuelle Beleuchtung: Reichen integrale Messgrößen aus?, Lux Junior 2017, Dörnfeld

 

Auswirkungen dynamischer Arbeitsplatzbeleuchtung auf chronischen Stress bei Schichtarbeitern: Eine longitudinale Interventionsstudie

Wissenschaft ist die Kunst,
sich von einem Irrtum zum nächsten zu irren,
bis man Heureka sagen darf.
Anonymus

Zu diesem Artikel

Der kommentierte Beitrag ist die Kurzfassung eines Vortrags beim 13. Symposium Licht und Gesundheit der BAuA gemeinsam mit der TU Berlin. Die Autoren sind Sophie Schümann, Robert Herold, Katarzyna Burek, Dirk Pallapies, Thomas Brüning, Thomas Behrens, Volker Harth, Sylvia Rabstein, vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Hamburg, und Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA), Bochum. Zu diesem Projekt gibt es eine vollständige Beschreibung auf der DGUV-Homepage (Project No. FF-FP 0444). Mehr zum Hintergrund dieser Studie hier zum Download.

Zielsetzung

Das Ziel dieser Arbeit ist der Nachweis von behaupteten biologischen Wirkungen  von dynamischer Beleuchtung statt einer statisch gleichbleibenden. Dieser Nachweis sollte bei der Schichtarbeit erbracht werden, die allgemein als Stressfaktor gilt, weil sie die circadiane Rhythmik des Menschen durcheinanderbringt. Da die Arbeit auch die sozialen Beziehungen des Menschen durcheinanderwirft, wäre ein solcher Nachweis enorm bedeutsam.

Schichtarbeit und atypische Arbeitszeiten stören den Tagesrhythmus und können zu erhöhtem chronischem Stress führen. Da Licht ein wichtiger Regulator des Tagesrhythmus ist, können gezielte Maßnahmen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz dazu beitragen, solche negativen Auswirkungen zu mildern. Diese Studie untersuchte, ob dynamische Beleuchtung am Arbeitsplatz den langfristigen physiologischen Stress beeinflusst, gemessen anhand der Cortisolkonzentration im Haar (HCC) als Biomarker für chronischen Stress bei Schichtarbeitern.

Methoden

Die gewählte Methode wird in der Praxis selten angewandt, weil sie aufwendig ist. Dies betrifft insbesondere den Zeitaufwand. Es wurde eine nicht randomisierte komparative Längsschnittstudie unter Schichtarbeitern eines deutschen Herstellers durchgeführt. Zwei Montagehallen wurden mit unterschiedlichen dynamischen Beleuchtungsszenarien ausgestattet: eine im Zwei-Schicht-System (Früh- und Spätschicht) mit erhöhter melanopischer Tageslichtäquivalentbeleuchtungsstärke (MEDI) am Morgen und reduzierter MEDI am Abend, und eine weitere im Drei-Schicht-System (Früh-, Spät- und Nachtschicht) mit dynamischer Nachtbeleuchtung, die die MEDI in der ersten Hälfte der Nachtschicht erhöhte und in der zweiten Hälfte reduzierte. Die Teilnehmer der Vergleichsgruppe wurden aus verschiedenen Abteilungen des Unternehmens rekrutiert, in denen keine Beleuchtungsänderungen vorgenommen wurden.

Nach der Basisuntersuchung T0 (10/2021–11/2021) wurde die Beleuchtung im Dezember 2021 umgestellt. Im Vergleich zur Ausgangssituation wurde in der Montagehalle 1 die melanopische Tageslichtäquivalenz (MEDI) morgens durch Variation der Lichtfarbe und des Lichtstroms dynamisch erhöht und gegen Abend wieder gesenkt. In der Montagehalle 2 wurde die Beleuchtung in der ersten Hälfte der Nachtschicht dynamisch erhöht und ab der Mitte der Nachtschicht wieder reduziert. Für die Analyse der kurzfristigen Auswirkungen wurden die Basis-T0-Messungen mit den ersten Folge-T1-Messungen (01/2022-02/2022) verglichen. Die längerfristigen Auswirkungen wurden mit weiteren Feldphasen ein Jahr nach T0 und T1 (T2: 11/2022, T3: 01/2023) untersucht.

Nach T1 wurden weitere Teilnehmer für die Vergleichsgruppe rekrutiert. Aus allen Teilnehmern der Vergleichsgruppe wurde eine randomisierte Untergruppe gebildet, um die Wirkung individueller Beleuchtungsempfehlungen in der Freizeit zu untersuchen, wobei T2 als Ausgangsbasis und T3 als Follow-up dienten. Die Empfehlungen wurden nach T2 und in T3 individuell über Studienhandys und andere Methoden kommuniziert. Die gesundheitlichen Endpunkte wurden sowohl anhand objektiver Messungen (Aktigraphie, Hormonspiegel in Speichel und Haaren, psychomotorische Wachsamkeit in der Mitte der Schicht) als auch anhand subjektiver Messungen (Schläfrigkeit, individuelle Wahrnehmung der Beleuchtung) bewertet. Darüber hinaus wurden photometrische Messungen am Arbeitsplatz sowie individuelle Lichtmessungen durchgeführt. Die statistischen Analysen umfassten die Verwendung von Algorithmen zur Ableitung der Endpunkte, multiple Imputationsmethoden und deskriptive Analysen. Je nach Endpunkt umfasste die orientierende Modellierung gemischte Modelle unter Berücksichtigung der wiederholten Messungen pro Person und der Anpassung für wichtige Störfaktoren.

Als Stressmarker wurde die Konzentration von Kortisol im Haar (HCC) als potenzieller biologischer Marker für chronischen Stress untersucht. HCC wurde bei anderen Untersuchungen als geeigneter Marker eingestuft, z.B. hier1M. Heming, P. Angerer, UM Nater, N. Skoluda, J. Weber : Selbstberichteter Stress und Haarkortisol bei Medizinstudierenden in Deutschland – eine Querschnittsstudie, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11248595/

Insgesamt wurden zwischen November 2021 und Februar 2023 173 Haarproben von 47 Teilnehmern an vier Messpunkten gesammelt. Der HCC-Wert wurde mittels Immunoassay bestimmt. Lineare gemischte Modelle (LMMs) der logarithmisch transformierten HCC-Werte wurden verwendet, um die Auswirkungen der dynamischen Beleuchtung und der Zeit zu bewerten, wobei Geschlecht, Alter, Body-Mass-Index, vorherrschendes Schichtsystem, Führungsposition und Arbeitsanforderungen berücksichtigt wurden.

Ergebnisse

Eine dynamische Beleuchtung am Arbeitsplatz veränderte zwar die melanopische Lichtexposition wirksam, führte jedoch nicht zu messbaren Veränderungen des langfristigen physiologischen Stresses bei Schichtarbeitern. Der allgemeine Rückgang des HCC könnte kontextuelle Einflüsse widerspiegeln, wie beispielsweise die Lockerung der Pandemie-Beschränkungen und damit verbundene Stressfaktoren.

Bewertung

Die Forschenden scheinen nach der eigenen Bewertung nicht sehr glücklich mit dem Ergebnis zu sein: "Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Interventionen keine negativen Einflüsse auf die Gesundheit haben. In Teilaspekten gibt es Hinweise auf eine positive Wirkung. " Das muss man allerdings an der Schwere der Aufgabe messen, die da Schichtarbeit heißt. Man sollte das Endergebnis lesen, wie es ist: Es ist nicht gelungen, den Nachweis zu führen, dass eine dynamische Beleuchtung die Folgen der Nachtarbeit ausgleichen kann.

 

 

Wie kommt das Grauen in deutsche Büros?

Gedeckte Farben im Büro sind wichtig –
falls die Arbeit stockt,
kann man sich wenigstens
harmonisch langweilen..

Anonymus

Historisches

Ein Artikel von mir mit diesem Titel erschien in Mensch und Büro, einem ehemaligen Lifestyle-Magazin für das gehobene Büro zu Beginn der 1990er-Jahre. Danach durfte ich in gewissen Abständen ähnliche Artikel schreiben, die die Farblosigkeit von Büros thematisierten. Sie beruhten auf zahlreichen Betriebsstudien und Recherchen, die ich anstellte, weil ich nicht glauben wollte, dass das Grau systematische Ursachen hatte.

Die untersuchten Ursachen reichten in die 1950er-Jahre zurück, als das Bürowesen und die Beleuchtungstechnik neu geordnet wurden. Die DIN 4549 wurde erstmals im März 1954 herausgegeben. Sie trug den Titel "Schreibtische für Büro und Verwaltung" und legte die Grundlagen für das, was wir heute als Standard-Büromöbel kennen. Sie diente dem Zweck, die Maße (Höhe, Breite, Tiefe) zu vereinheitlichen, um Schreibtische mit genormten Schubladenelementen und Aktenordnern (DIN 476/ISO 216) kompatibel zu machen. Dies sollte sich erst wieder 1982 grundsätzlich ändern. Der Anlass war die Computerisierung der Bürowelt.

Auch die Beleuchtungstechnik wurde 1953 mit DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht neu geordnet. Auch hierzu folgte die relevante Änderung mit DIN 5035-7 im Jahr 1988. Zum grauen Look verhalf ebenso eine Technik, die schwer mit Normen regelbar ist: die Informatik. Diese beherrschte mit Beginn in den 1960ern zunehmend die Szene: Fernschreiber, Computerterminals, Drucker, Kopierer, PCs…

Der Vierte im Bunde war ein Werkstoff: Beton. Nicht als Material der Skelette, die später die Büros aufnahmen, sondern das Gesicht des Brutalismus, béton brut. Die Epoche des Brutalismus ist eine der markantesten und zugleich umstrittensten Phasen der modernen Architektur. Sie entwickelte sich ab den 1950er Jahren und prägte das Stadtbild weltweit bis in die Mitte der 1970er Jahre. Beton hat diverse gute Eigenschaften, aber eine schlechte: Er sieht immer grau aus, zementgrau, silbergrau oder anthrazit. Bei der Farbgebung spielt sogar die Herstellung eine Rolle, die Verschalung der Form verewigt sich durch den Beitrag des Schalöls zur Farbe der Fassade.

Exakt in diesem Zeitraum (Mitte der 1970er) wurden die Computer in den Büros sichtbar, und zwar in den Großraumbüros, die die prominentesten Artefakte des Brutalismus waren. Dahinter steckte eine gewisse Systematik, die man später nur schwer verstehen konnte. Die damaligen Benutzer der Computer kamen in den Genuss des zweifelhaften Vergnügens, die Großraumbüros zu besiedeln, weil man glaubte, Menschen mit repetitiven Tätigkeiten könne man in solche Räume stecken, während Personen mit höheren Aufgaben Einzel- oder Doppelzimmer geniessen durften.

Die damaligen Büros waren aus einem anderen Grund kompakt gebaut, den man heute sehr gerne vergisst: Die maximale Entfernung zwischen einem Computer und einem Terminal, an dem der Mensch sitzt, durfte maximal 30 m sein. Die Terminals wurden mit einem Koaxialkabel mit dem Computer verbunden, das nahtlos sein musste. Kompakt heißt auch, ohne viel Tageslicht. Der Ersatz, das Kunstlicht, konnte Farben nur schlecht wiedergeben, weil Lampen mit sehr guter Farbwiedergabe sehr viel mehr Strom brauchten.

Beitrag der Entwicklungen zum Grauen

Wenn ein solcher Beitrag in einem Lichtblog erscheint, liegt die Annahme nahe, dass Licht die Hauptrolle spielen würde. Das ist aber falsch, weil eine Eigenschaft der Beleuchtung zwischen 1953 und 2026 keinerlei grundsätzliche Änderungen erfahren hat: Alles Licht, das für allgemeine Beleuchtungszwecke dient, ist (mehr oder weniger) weiß. Zwar wird ein Farbfachmann Weiß immer als eine Graustufe sehen. Dem ist es aber nicht so. Denn man sieht kein Licht, sondern nur dessen Reflexion. So wird eine Fläche mit roten Pigmenten bei weißem Licht eben rot aussehen. Die Lichtqualität bestimmt, wie rot man sie sieht. Es sei denn, Rot fehlt in dem Spektrum wie z.B. tief im Wasser, dann sieht alles Rote schwarz aus. Entscheidend sind also die Reflexionseigenschaften der Möbel, der Geräte und der Wände im Innenraum.

Die Einführung der Computer war da sehr wirksam für die Farbgebung. Dies fing mit einem Forschungsvorhaben an, das ich mit drei Kollegen ausführte.[1] Der Auftraggeber der Studie war der Bundesminister für Arbeit und sorgte dafür, dass die Ergebnisse in die Praxis einflossen. Noch wirksamer war der Wunsch der deutschen Arbeitgeber, die Diskussion über die gesundheitliche Belastung der Computerarbeit zu kontrollieren. Diese bewirkten die Erarbeitung einer Sicherheitsregel für Bildschirmarbeitsplätze.[2] Am mächtigsten wirkte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1983.

Das sogenannte Nikolaus-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 6. Dezember 1983 (Az. 1 ABR 43/81) ist ein Meilenstein der deutschen Arbeitsrechtsgeschichte. Es markiert den Zeitpunkt, an dem der Betriebsrat nach Meinung vieler eine echte Mitspracherechte bei der Einführung moderner Computertechnik erhielt. Die Gewerkschaften sahen in dem Urteil aber eine Katastrophe, weil das Urteil eine Gesundheitsgefährdung nur dann sah, wenn die Gestaltung des Arbeitsplatzes von den Sicherheitregeln abwich. Also musste alles nach diesen Regeln gestaltet werden, um ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auszuschließen. Nunmehr hatte der Betriebsrat allerdings das Recht, alle Änderungen im Büro prüfen zu lassen, ob sie denn den Sicherheitsregeln genügten. Ein Pyrrhussieg, wie er im Buche steht.

In den Regeln stand die Erläuterung dazu: “Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich sind Arbeitsplätze mit Einrichtungen, die grundsätzlich den Festlegungen der "Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze" (ZH 1/535) entsprechen müssen. ... Unfall- und Gesundheitsgefahren können nach dem derzeitigen Erkenntnisstand vermieden werden, wenn die Arbeitsmittel am Bildschirm-Arbeitsplatz und die Arbeitsplatzumgebung den Festlegungen dieser Sicherheitsregeln entsprechen.“

Wie das Grauen seinen Lauf nahm

Damit war eine lichttechnische Größe im Arbeitsrecht angekommen: Reflexionsgrad.  Zwar stand in den Sicherheitsregeln nichts von Grau, aber dies: „Die farbliehe Gestaltung muss einem Reflexionswert zwischen 15 und 75 % entsprechen. Empfohlen werden mittlere Werte zwischen 20 und 50%.“

Das Grauen folgte erst später durch die Interpretation, insbesondere bei der IBM. Diese Firma verfolgt stets das Prinzip, in keinem Land der Erde gegen die örtlichen Gesetze zu verstoßen. Dazu gehören auch die Normen des Landes. IBM wollte erstens in Deutschland sichergehen, und zweitens in allen Ländern, die dem Beispiel Deutschlands folgen könnten. So gab man den Designern Order, alle Geräteoberflächen mit einem Reflexionsgrad von 0,45 zu versehen. Tatsächlich konnte ich fast immer und überall an IBM-Geräten 0,43 messen, was in der Messunsicherheit liegt. In der Welt der Farben und Architektur gilt dieser Wert als mittlere Helligkeit. Er liegt fast exakt im Zentrum der Skala zwischen Schwarz (0) und Weiß ( 1 bzw. 100%).[3]

In dem besagten Bereich liegen die Farben „Betongrau“ oder „Steingrau“, aber auch viele Salbeigreens, Terracotta-Nuancen oder kräftige Beigetöne. Die Presse nannte die neue “Standardfarbe” verächtlich Computerschmuddelgrau, während die amerikanischen Hersteller von Humbug-Gray sprachen. Humbug war abgeleitet von Hamburg, dem Sitz der Berufsgenossenschaft, die die Sicherheitsregeln erlassen hatte.

Ein weiterer Großkonzern, die Siemens AG, hatte diesbezügliche Anweisungen an die Designer aus einem ähnlichen Grund erlassen. Sie hatte festgestellt, dass ihre Fernschreiber in ca. 200 Ländern eingesetzt wurden, in denen jeweils andere Vorstellungen von Farben und Farbgebungen herrschten. Um nirgendwo anzuecken, sollten die Geräte unbunt sein. Damit sie trotzdem ein Gesicht hatten, sollte Kontrast hinein. Daher waren die Siemens-Geräte Schwarz/Grau oder Grau/Schwarz gewesen. Als dann die Sache mit den Sicherheitsregeln kam, wurden sie Beige, aber nicht so kräftig, damit sie nicht auffielen.

Ein weiterer Konzern, genau gesagt der Besitzer des Konzerns, hatte es mit der Unauffälligkeit. Heinz Nixdorf befahl seinen Designern, nur graue und kleine Geräte zu bauen, weil er meinte, die Menschen würden Computer nicht mit offenen Armen empfangen. Hersteller wie HP, Dell oder Canon folgten später willig dem Trend, denn wenn man nur eine Gehäusefarbe produziert, sinken die Logistik- und Lagerkosten drastisch.

Die ganze Sache erwischte die Hersteller von Büromöbeln auf dem falschen Fuss. Diese wollten das alte Eichehell ihrer Tische mit Farben aufpeppen und so einen Kontrast zu den Sichtbetonflächen der Büros setzen. Die Büros waren daher gegen Ende der 1960er Jahre sehr bunt geworden. Nunmehr kam die Kehrtwende, die durch die Erfahrungen der Büroplaner beschleunigt wurde. Wenn man ein gutes Farbkonzept realisiert hat, kann man später davon nicht ein wenig abweichen. Entweder bleibt man dem Konzept treu oder man macht alles neu. Das Letztere ist jedem Kaufmann zuwider, aber auch jedem Menschen, der rational denkt.

Sehr hilfreich erwies sich dabei die (Wieder-)Entdeckung von Melamin als Tischoberfläche. Als Resopal hatte es den Nierentischchen der 1950er Jahre gedient und die Küchen gepflastert. Jetzt waren die Büros dran. Und zwar passend zum Computerschmuddelgrau und fast mit dem gleichen Reflexionsgrad. Ein grauer Drucker passt zu einem grauen Laptop von einem völlig anderen Hersteller. Grau „beißt“ sich mit nichts.

Die einzigen Hersteller, die mit Farben experimentierten, waren die Bürostuhlhersteller. Leider sieht es niemand, wenn alle Stühle besetzt sind.

Für alle sollte später eine Anforderung der DIN 5035-7:1988 gelten: Größere Flächen, die sich im Bildschirm spiegeln könnten, wozu alle Wände gehören, müssen einen Reflexionsgrad zwischen 0,3 und 0,5 haben. Ich weiß nicht, ob jemand schon einmal einen Raum mit Wänden mit einem Reflexionsgrad von 0,3 gesehen hat? So etwas gibt es z.B. in Etablissements, wo man vieles besser nicht sieht, oder in Mahagoni-getäfelten Kabinetts, wo man sich zum Zigarrenrauchen zurückzieht. Mit dieser Norm wurde alles, was sich in einem Bildschirm reflektieren könnte, zum Problem erklärt. Dazu gehörte selbst die helle Oberbekleidung. Zum Glück hat die Norm nicht versucht, Bekleidungsvorschriften am Bildschirm zu etablieren. Bei wortgetreuer Anwendung war die Norm aber geeignet, jeden Arbeitsraum zu einem Ort des Grauens zu gestalten. Die naheliegende Lösung, die bereits in den besagten Sicherheitsregeln schon 1980 eingearbeitet worden war, Bildschirme optisch zu entspiegeln und mit einem hellen Hintergrund zu versehen, war für die lichttechnische Industrie zu effizient.

Des Grauens Ende?

Manchem designorientierten Hersteller geht das Ganze gehörig auf den Senkel. Zwar hatten skandinavische Hersteller bereits in den 1950ern auf Farbe gesetzt (Facit aus Schweden). Die Farben waren aber sehr dezent, z.B. helles Lindgrün. Einen gewaltigen Paukenschlag setzte es 1998: Der erste iMac – offiziell der iMac G3 – war der Befreiungsschlag für Apple und markierte 1998 das Ende der „grau-beigen Ära“, über die ich gerade bei den Bürogeräten schrieb. Die erste Ausgabe erschien in Bondi Blue (einem blau-grünen Transparent-Look), benannt nach dem Wasser am Bondi Beach in Australien. Es folgten fünf weitere Farbkonzepte, die Apple flavor nannte, also Geschmacksrichtung, Strawberry, Blueberry, Grape, Lime und Tangerine – ein direkter Angriff auf das triste Einheitsgrau der IT-Welt. Der direkte farbliche Partner des Bondi Blue kam 2000 mit dem MacOS X auch auf die Bildschirme: Aqua. Es war die radikale Abkehr vom grauen, flachen „Fenster-Design“ der 90er Jahre und ein Meilenstein des Skeuomorphismus (Design, das reale Materialien nachahmt).

Der iMac rettete Apple vor dem fast sicheren Bankrott. Die Geräte waren fast so bunt wie das damalige Apple-Logo. Dies war wohl das ikonischste Logo, entworfen von Rob Janoff. Es sollte den Apple II bewerben, der als einer der ersten Computer Farben auf dem Monitor darstellen konnte. Die Farben waren (von oben nach unten) Grün, Gelb, Orange, Rot, Violett, Blau.

Damit war aber bald Schluss, auch mit den Flavors von Apple. Die Farbkonzepte zu beliefern hatte sich zu einem logistischen Alptraum entwickelt. Das konnte sich nicht einmal die Firma Apple leisten, die sich von einer Pleitefirma (1988) zum wertvollsten Unternehmen der Welt gemausert hat. Das Produkt, das nicht nur Apple veränderte, das iPhone, kam mit einem gebürsterten Metall-Look (Skeuomorphismus). Hat der einstige Pionier des Computers mit dem Regenbogen  Menschlichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Farbgrafik-Pionierarbeit ausdrücken wollen, will er seitdem Präzision, Hochwertigkeit, zeitlose Eleganz ausstrahlen.

Bleibt am Ende doch alles Grau?

Unermesslich grau, damit man seine Ruhe hat?

Im neuen Jahrhundert hat sich eine an sich erfreuliche Folge der Computerisierung zu einer Pest entwickelt: Moderne Büros sind unheimlich leise geworden, weil die lärmenden Maschinen fehlen. Das hat sich zwar bereits in den 1970ern angekündigt. Aber man dachte damals, das Problem beträfe nur wenige. Tatsächlich gab es in vielen Büros noch “Lärmquellen” wie raschelndes Papier oder Tastaturen, die angeblich mit Pieptönen besser funktionierten. Hier und da hantierte jemand noch mit einem Locher, der zum Inventar des Beamtendreikamps gehörte. Auch die weiteren Gerätschaften, die diesem Arsenal zugezählt werden, Bumser und Heftordner, haben die Szene verlassen.

Sie sind alle einem neuen “Werkzeug” gewichen, der menschlichen Stimme. Diese ist praktisch die einzige Lärmquelle, die übriggeblieben ist. Dummerweise ist sie auch das Werkzeug, mit dem man arbeitet. Anders als alle anderen Lärmquellen, die uns stören, greift die menschliche Sprache direkt in den Arbeitsablauf ein. Alle Menschen, die denken, schreiben, lesen oder tippen, werden von der inneren Stimme geleitet, die sehr störempfindlich ist.

So werden immer mehr Büros mit Schallpaneelen ausgestattet. Obwohl diese eigentlich jede Farbe haben können, greift das vollkommen ungeschriebene Gesetz, das hinter diesem Beitrag steckt: Grau beißt sich mit nichts! Ergo sehen immer häufiger Büros aus wie in diesem Bild

Die Farben dieses Bildes geben noch nicht alles wieder, was die bessere Akustik uns kostet. Wie in dem Beitrag Beleuchtungsstärke(n) dargestellt, ist die Vertikalbeleuchtungsstärke (bzw. alternativ die zylindrische) verantwortlich für die visuelle Kommunikation zwischen den Menschen in einem Raum. Diese Beleuchtungsstärken entstehen weitgehend durch Reflexionen  an den Wänden und auf den Möbeln. Sie können  in dem abgebildeten Raum gar nicht entstehen.

Selbst wenn es diese Beleuchtungsstärken physikalisch gäbe, würde man den Kollegen oder die Kollegin nur seitlich sehen, weil die Paneele nicht nur grau, sondern auch noch intransparent sind. Man blickt, wenn überhaupt, in Gesichter, auf die ein fahles graues Licht fällt, das von den Akustikschirmen reflektiert wird.

Die Akustikpaneele machen nicht nur die Arbeit des Lichtplaners zunichte. Sie verhindern auch die Ausbreitung des Tageslichts. Wenn man sie ungünstig anbringt, stören sie auch die Luftzirkulation.

Warum keine farbigen Schallschirme?

Man kann Schallschirme nicht nur in jeder Farbe kaufen, sondern sogar mit Gemälden darauf. Aber auch für sie gilt, woran selbst Apple gescheitert ist, Logistik. So kann man farbige Akustikpaneele nur auf Bestellung produzieren. Was man nicht kann, ist auch den bunten Büromöbeln zum Verhängnis geworden: Man kann die Farben später nicht mehr ändern. Entweder bleibt man seinem Farbkonzept treu oder macht alles neu. Allzu eng darf man mit dem Farbkonzept auch nicht sehen, denn die Struktur der Oberfläche von Schallschirmen kann man nicht frei wählen. Diese wird durch die erwünschte Funktion vorgegeben.

Bei diesen Objekten muss man noch dazu auf ihre Funktionalität achten. Schallschirme, die vor der Sprache schützen sollen, wirken nur, wenn sie vor der sprechenden Person platziert werden. Wer möchte die nächsten 10 oder 20 Jahre auf dasselbe Bild gucken?

Es gehört zwar nicht in ein Büro. Aber man kann sich ein Bild daraus machen, was passiert, wenn man der lieben Akustik zuliebe sichtbare Flächen anders formt, als man in freier Wahl tun würde. Dieses Bild stammt aus der Elphi in Hamburg. Die Wände und manche Deckenteile verdanken ihre Form der Akustik. Für mich eine erhebliche Einschränkung der Formgebung.

Bürodesign heute

Das Grau der 1990er ist heute passé. Der moderne Büroplaner greift zu Greige. Greige? Das ist Grau und Beige zusammen. Die 1980er sind wohl noch nicht ganz vorbei. Wer herausstechen will, nimmt sogar Weiß. Allerdings kann man bei Bürokonzepten wie Recimercial Design nicht auf Weiß setzen, Cremeweiß & Buttergelb oder Salbeigrün & Waldgrün sind in. Auch die ursprünglichen Resopaloberflächen strahlen heute in Eiche & Nussbaum, so auch zuweilen in Echtholz.

Neo-Mint gefällig, ein sehr helles, fast futuristisches Grün, das Frische und Technologie verbindet. Oder ein sanftes Koralle? Soll Optimismus in Team-Bereiche bringen, ohne die Augen zu überfordern. Möglicherweise nicht in alle Team-Bereiche.

Wenn es einem allzu bunt wird, ist zwar das alte Grauen weg, aber manchem Innenarchitekten graut es aus anderen Gründen.

[1] Cakir, A. et al Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen, BMAS, Bonn, 1978

[2] ZH1/618 „Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich“, VBG, Hamburg, 1980

[3] Die Angaben von Reflexionsgraden in der Lichttechnik entsprechen nicht der Helligkeitswirkung

Beleuchtungsstärke(n)

Wer nur eine Saite kennt,
sollte besser nicht behaupten,
er beherrsche das Instrument.

Anonymus

Zusammenfassung

Beleuchtungsstärke ist mehr als nur der oft genannte Wert von 500 lx ohne Richtungsangabe – je nach Anwendung gibt es verschiedene Arten, wie die horizontal, vertikal, halbräumlich, raumbezogen, halb-zylindrisch und zylindrisch gemessene Beleuchtungsstärke. Die Art, wie die Messung hängt vom jeweiligen Einsatzgebiet ab: Im Büro zählt meist die Horizontalbeleuchtungsstärke, für Pflanzen oder spezielle Sehaufgaben werden andere Messungen benötigt. Moderne Normen fordern oft zylindrische Werte, besonders bei visueller Kommunikation. Lichtmessgeräte unterscheiden sich je nach Sensor und Bewertung des Lichtspektrums, weshalb nicht jeder Wert in Lux vergleichbar ist. Die korrekte Beleuchtungsstärkeangabe richtet sich immer nach der Aufgabe und dem richtigen Licht für den jeweiligen Zweck.

Beleuchtungsstärken - Welche hätten Sie denn gerne?

Wer viel über Licht und Beleuchtung liest, kann sich nicht des Gefühls erwehren, dass es nur eine Beleuchtungsstärke gäbe und diese die Stärke von exakt 500 lx hätte. Dieser Wert mag gut sein für den Büromenschen, aber auch für seine Zimmerpflanzen? Ein gewisser Jürgen Hermannsdörfer, seines Zeichens Vorstand des Fachverbands Raumbegrünung und Hydrokultur in Berlin, hat einen ikonischen Satz losgelassen, der die Frage beantwortet.

Ihm pflichteten damals sogar leibhaftige Professoren bei. Indes, solche Herren meinen, wenn sie von 500 lx reden, zumindest in einer Hinsicht etwas völlig anderes als Leute, die vom Büro reden. Sie könnten zwar alle von 500 lx sprechen, aber in mehr als einer Hinsicht etwas anderes meinen.

Das liegt an der “Beleuchtungsstärke”, die sie für ihre Tätigkeit brauchen. Dass andere alles Mögliche verstehen, liegt daran, dass nur Fachleute wissen, was gemeint ist. Reden und schreiben diese Leute aber selten. Daher dieser Beitrag.

Wenn ein Fachkundiger, z.B. ein Architekt, nach dem Begriff Beleuchtungsstärke sucht, wird er im Angebot von BauNetz, wo notwendiges Fachwissen für ihn zusammengetragen ist, nur eine Beleuchtungsstärke finden. Dort steht zu lesen:

Die wichtigste Einheit aus einer Reihe von Begriffen zur Lichtplanung ist die Beleuchtungsstärke. Alle gesetzlichen Vorschriften, z.B. über die Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder anderen Aufenthaltsorten, beziehen sich im Wesentlichen auf sie. Die Beleuchtungsstärke ist der Quotient aus dem auf eine Fläche auftreffenden Lichtstrom (lm) und der beleuchteten Fläche.”

Diese Beleuchtungsstärke hat zwar eine Quantität, aber ihr fehlt die Richtung. Diese muss man dazu denken. Und sie steht einsam in der Landschaft. Der Architekt darf sich beschweren, denn er wird fehlgeleitet. Es gibt mehrere Beleuchtungsstärken, die der Architekt intuitiv kennt.

Beleuchtungstärke, zum Ersten

Die meistgenannte Beleuchtungsstärke wird in einer Ebene gemessen, so auch diejenige, die das BauNetz Wissen kennt. Diese Ebene kann sich beliebig im Raum befinden und schneidet diesen in zwei Teile. Die eine ist die Seite, aus der das Licht einfällt. Es wird nur in diese Richtung reflektiert und kann nur aus dieser Seite gesehen werden. Fast alle Planungen erfolgen für eine horizontale Ebene, die fiktiv seit 1913 in 0,85 m Höhe liegt. Weil diese Ebene horizontal liegt, heißt die dort gemessene Beleuchtungsstärke Horizontalbeleuchtungsstärke und nicht etwa horizontale Beleuchtungsstärke, wie man häufig lesen kann. Die Ebene nennt sich Arbeitshöhe. Bei der ersten gesetzlichen Festlegung der Beleuchtung von Arbeitsstätten wurde diese Größe allein vorgeschrieben.[1]

Dass diese Größe einst eingeführt wurde, verdanken wir den Schreibtischen, die die Blätter aufnehmen, auf denen der Büromensch liest. Die Ausrichtung ist nicht etwa optimal fürs Lesen, wie man alten Schultischen entnehmen kann, die geneigte Oberflächen hatten wie die Lesepulte im Mittelalter. Leider sind die alten Pulte  sehr unpraktisch, da alles Richtung Erde rollt, wenn man es loslässt. Daher bürgerte sich der horizontale Tisch ein und mit dem die Horizontalbeleuchtungsstärke. Würde man an einem Bürotisch nur lesen, wären beide Unsinn. Aber man benutzt das gute Ding für viele andere Zwecke, z.B. zum Aufstellen von Kaffeetassen, die in keinem Büro fehlen dürfen. Blumenvasen oder Bildschirme stehen auch dort.

Für manche Sehaufgaben, so etwa zum Lesen von Buchrücken in Regalen oder den Warenetiketten in Hochregalen, ist die Horizontalbeleuchtungsstärke sehr unpraktisch. Deswegen gibt es die Vertikalbeleuchtungsstärke, die auch in einer Ebene gemessen wird. Diese steht vertikal, deswegen muss das Licht parallel zur Decke fliegen, um sie zu erzeugen. Früher war sie nur wegen der Zeichentische und Bücherregale wichtig,. Seit der Lichttechniker den Mediziner gibt, dient diese Beleuchtungsstärke als die Messlatte für das gesunde Licht. Die sogenannte melanopische Wirkung wird vertikal gemessen. Da sie aber nicht den ganzen Tag gebraucht wird - melanopisch soll Licht tagsüber wirken und sich abends möglichst zurückziehen - ähnelt ihre Bedeutung eher Yin und Yang als eine physikalische Größe.

Beleuchtungstärke, zum Zwoten

Bestimmte Berufe können mit den beiden Beleuchtungsstärken kaum was anfangen, weil diese räumlich nach einer Cosinusfunktion bewertet werden. Diese Funktion habe ich in einem Bild visualisiert, das deutlich macht, dass das schräg einfallende Licht weniger stark bewertet wird. Wer eine Tafel ablichten will, kann mit dieser Beleuchtungsstärke etwas anfangen, aber nicht alle. Diese brauchen zwar Licht aus einem Halbraum, aber kein cos-bewertetes.

Die einfachste Lösung ist eine halbräumlich unbewertete (halbsphärische) Beleuchtungsstärke die symbolisiert so aussieht

Beleuchtungstärke, zum Dritten

Während die halbräumliche Beleuchtungsstärke davon ausgeht, dass der Lichteinfall und die Beobachtung aus derselben Hälfte des Raums erfolgen, brauchen manche nur ein Maß für das einfallende Licht, egal  wo es herkommt. Diese Beleuchtungstärke heißt Raumbeleuchtungsstärke, weil sie den gesamten Raum erfasst. Der Messkopf für diese Beleuchtungsstärke sieht aus wie eine Leuchtkugel, die alles Licht auf den Sensor lenkt, egal woher es einfällt. Diese Größe brauchen z.B. die Meteorologen oder Spinatzüchter, die mit Blättern zu tun haben, deren Ausrichtung man schlecht normieren kann.

Beleuchtungstärke, zum Vierten

Eine besondere Art der Beleuchtungsstärke nennt sich halb-zylindrisch. Bei der Messung wird alles Licht aus einem Halbraum bewertet auf den Mantel eines fiktiven Zylinders. Das Bild macht deutlich, wofür man diese Größe braucht. Sie ist eine Zusammenrechnung der Vertikalbeleuchtungsstärken.

Beleuchtungstärke, zum Fünften

Wenn man das obige Bild durch eine weitere Hälfte ergänzt, erhält man eine zylindrische Beleuchtungsstärke. Diese wird in neueren Beleuchtungsnormen gefordert, wenn es insbesondere auf menschliche Gesichter ankommt. Wer allerdings im Lexikon von licht.de danach sucht, wird nicht fündig. Man findet dort die halbzylindrische mit einem ähnlichen Bild wie oben. Die Messung erfolgt mit einem durchscheinenden optischen Zylinder, der das Licht aus allen vertikalen Einfalssrichtungen einsammelt.

Die zylindrische Beleuchtungsstärke erschien auf der Bühne des Arbeitsschutzes mit BGI 856 Beleuchtung im Büro – Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen in 2003. Dort war als Hilfe für die Planung angegeben, dass die zylindrische Beleuchtungsstärke visueller Kommunikation dient.

Mittlerweile ist das Papier als DGUV-Info 215-442 in Juli 2020 erschienen. Dort ist die zylindrische Beleuchtungsstärke nicht mehr für die visuelle Kommunikation erforderlich. Es reicht die vertikale. Aber die zylindrische Beleuchtungsstärke wird immer noch genannt.

Die neuesten Normen (ISO/CIE 8995-1: 2025 und EN 12464-1:2021) geben zu jedem Arbeitsplatz einen erforderlichen Wert für die zylindrische Beleuchtungsstärke an. Die muss also sehr bedeutsam sein. Warum dies das BauNetz Wissen nicht mitgekriegt hat, verstehe ich nicht. Etwas pikanter klingt. Dass auch das Lichtlexikon von licht.de nur die halbzylindrische kennt, obwohl ansonsten die zylindrische Beleuchtungsstärke in den Beiträgen von licht.de häufig vorkommt. Vorsichtshalber füge ich einen Screenshot vom 4. März 2026 bei, der den dargelegten Umstand dokumentieren soll.

Die zylindrische Beleuchtungsstärke benutzt man immer dann, wenn man nicht weiß, aus welcher Richtung das Licht einfällt und aus welcher Richtung das beleuchtete Objekt gesehen werden soll. Es steht nur fest, dass der Blick horizontal erfolgt. Ob die Rechnung aufgeht, habe ich so meine Sorgen. Man stelle sich vor, ein Gesicht werde in Richtung des vorgegebenen Zylinders gesehen. Der vordere rote Pfeil zeigt die Richtung eines Lichteinfalls, der die Sichtbarkeit verbessert. Aber Ez wächst auch durch das Licht aus den anderen beiden Richtungen, die die anderen roten Pfeile anzeigen. Eigentlich müsste man das Licht aus diesen Richtungen Gegenlicht nennen. Die Rechnung kann also nur aufgehen, wenn man die Quellen dieser Lichter vor dem Auge versteckt. So etwas schaffen Bühnenbeleuchter spielend. In Büros und Arbeitsstätten befinden sich Leuchtkörper, Sehobjekte und die Betrachter in demselben Raum.

Man versuche sein Glück mit diesem Raum, der aus derselben DGUV-Info stammt. Wo müssen die Lichtquellen sitzen, damit sie auf die beiden Insassen des Raums so treffen wie in dem Bild für Ez gezeichnet. Das dürfte schwer werden, denn hinter jedem Insassen steht ein grauer Schrank, der nicht gerade viel Licht auf das Gesicht des Gegenübers wirft. Ein Lichteinfall aus der Türrichtung ist recht unwahrscheinlich. So wird jemand, der hier zylindrische Beleuchtungsstärke misst, nur das Tageslicht messen. Dafür ist die Größe wohl nicht gedacht. Wenn die Zeit kommt, zu der die künstliche Beleuchtung ihre Pracht entfaltet, schlucken die Fenster Licht, statt etwas abzustrahlen.

Unterschiede nur in der räumlichen Bewertung?

Der anfangs angeführte Vorstand des Fachverbands Raumbegrünung und Hydrokultur in Berlin mit seiner Forderung nach 500 lx wird in seinem Betrieb, wo er Blumen züchtet, kaum tatsächlich mit Luxwerten hantieren können, wenn er sich das dort benötigte Licht genauer ansieht. Ein Luxmeter alias Beleuchtungsstärkemesser misst richtig, wenn er das Spektrum des Lichts nach der V(λ)-Kurve bewertet. Die Pflanzen sehen aber nach der Umkehrung dieser Kurve, wie jeder Aquarianer kennt. Daher sieht eine Beleuchtung für Pflanzenwachstum anders aus.

Das Bild erzählt aber nur die Hälfte der Story, die Hälfte über Wachstum. Wenn die  Pflanze blühen soll, kommt es eher auf rötlicheres Licht an. In der vorherrschenden Farbe des Lichts ist eine Nachricht für die Pflanze verborgen.

Welches Spektrum bei welcher Lebensphase richtig ist, hat ein gewisser Keith J. McCree ermittelt. Deswegen heißen die Kurven McCree-Kurven. Bei professionellen Anwendungen misst man das Licht mit anders bewertenden Sensoren. Der Laie muss halt eine Lampe nehmen, die allem etwas dient.

Anpassungen an besondere Spektren sind auch bei anderen Aufgaben als bei der Pflanzenzucht sinnvoll. So wird die Bestrahlung mit blauem Licht bei der Gelbsucht von Neugeborenen als Heilmittel benutzt. Deren “Luxmeter” sind auf das Absorptionspektrum von Bilirubin eingestellt.

Jenseits 500 lx

Der Beitrag zeigt, dass Geräte mit einer Anzeige, die als Lux tituliert wird, und mit einem Messkopf für Licht bestückt sind, nicht immer dasselbe anzeigen. Manchen sieht man das auch an, weil der Messkopf anders ausschaut. Andere sehen gleich aus, messen aber unterschiedlich gefiltertes Licht. Lux darf man den Messwert nur nennen, wenn es sich um eine der fünf Beleuchtungsstärken handelt, die hier skizziert werden.

[1] Code of lighting factories, mills and other workplaces. Transactions of the Illuminating Engineering Society, Vol. 10, pp. 605-641, 1915

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Ausgewogene Leuchtdichteverteilung als Gestaltungsziel

Ich finde es faszinierend,
wenn die gesamte Theoriebildung
bequem auf einen Kühlschrankmagneten passt.
Das spart enorm viel Papier bei den Publikationen.

Anonymus

Zur Natur und Herkunft des Phantoms

Dieses Phantom ist eigentlich gar keins. Als Gestaltungsziel ist es sogar in Feng Shui zu verorten. Es besagt eigentlich, dass große Flächen in der Umgebung eines Menschen nicht allzu große Helligkeitsunterschiede aufweisen sollen. Feng Shui erzählt etwas von schrillen Farbunterschieden. Damit kann die Lichttechnik aber nicht dienen, sie ist die Lehre von Graustufen, daher bleibt sie bei den Leuchtdichteunterschieden.

Licht gilt im Feng Shui als eine der stärksten Formen von Qi (Lebensenergie). Während helles Licht Vitalität bringt, wirkt Blendung wie „pfeilschnelles Qi“ (Sha Qi) – es ist aggressiv, anstrengend und bringt das energetische Gleichgewicht aus der Fassung. Feng Shui strebt nach Sheng Qi – einer sanft fließenden, nährenden Energie. Blendung hingegen erzeugt Stress und „energetische Disharmonie“.

Das älteste Zeugnis, das die Bedeutung des Gestaltungsziels beweist, habe ich bei Leffingwell gefunden. Er begründet in seinem Buch von 1917  Scientific Office Management, warum Tische nicht zu dunkel sein dürfen.[1] Sie blenden dann. So gelten auch heute große Unterschiede der Leuchtdichten im Gesichtsfeld als eine Ursache der Blendung. Man kann nachweisen, dass sogar moderate Leuchtdichteunterschiede heftige physiologische Reaktionen auslösen können. Dies zeigt das Video, das die Pupille eines Menschen zeigt, die auf kleine Leuchtdichteunterschiede von 1:3 blitzartig reagiert. Die geeignete Reaktion des Auges auf Leuchtdichteunterschiede wird Adaptation genannt. Sie beginnt mit einem schnellen Lidschlussreflex. Diesem folgt unmittelbar (200 ms später) der Pupillenreflex. Später kommt die langsamere chemische  Anpassung der Sensoren im Auge.

Wo liegt das Problem? Ich nenne es Science Faction in Anlehnung an den Begriff Science-Fiction. Die Autoren der Science Fiction Literatur nehmen denkbare Vorstellungen wie eine Reise zum Mond und machen eine Story daraus, so ein gewisser Jules Verne. Beim Science Faction nimmt man eine wahre Begebenheit, um diese dem eigenen Zweck entsprechend zu verwursten. Es ist ein Wortspiel und bezeichnet einen eigentlich schlimmen Vorgang: Man führt eine oder mehrere unumstößliche Fakten an, z.B. dass es heller wird, je mehr Licht in einem Raum ist. Oder dass ein Versuch ergeben hätte, dass Sekretärinnen in hellen Büros besser tippen als in der Dunkelheit. Diese Fakten müssen keineswegs konstruiert oder erfunden sein. Sie sind allesamt wahr. Zudem kann man sie nicht widerlegen oder auch nur in Zweifel ziehen. Denn sie sind plausibel. Danach nimmt man diese wahren und plausiblen Fakten und mischt sie mit noch mehr Plausibilität. So etwa, dass man bei gutem Licht weniger ermüde, weil man dieselbe Arbeitsmenge mit sehr viel weniger Aufwand schaffen würde. Danach kann man einen Schritt weitergehen und erklären, dass gutes Licht gesund sei, weil man durch eine geringere Ermüdung weniger an den Folgen der Arbeit leiden muss. Und schon hat man den Nachweis, dass man durch mehr Beleuchtungsstärke mehr leistet und weniger ermüdet. Denn gutes Licht bedeutet immer mehr Beleuchtungsstärke, jedenfalls so wie die Lichttechnik mangels sinnvoller Qualitätsvorstellungen seit Jahrzehnten suggeriert.Das hier betrachtete Gestaltungsziel ist allgemein anerkannt. Zu einem Phantom wird es erst durch leichtfertigen Gebrauch bzw. durch Missbrauch.

Folgen nicht ausgewogener Leuchtdichten

In der Regel wird behauptet, dass man ermüdet, wenn man unausgewogenen Leuchtdichteverhältnissen ausgesetzt wird. Das ist die gängige Behauptung in der Lichttechnik. Dagegen kann man schlecht argumentieren. Soll man etwa behaupten, man könne nicht ermüden, wenn man geblendet wird? Die Blendung ist unangenehm, das Arbeiten unter Blendung erhöht sogar den Stress durch die Arbeit zusätzlich. Ergo?

Dumm ist nur, dass man Ermüdung nicht messen kann. Auch eine Ermüdung des direkt betroffenen Organs, des Auges, ist ebenso wenig messbar. Ergo bleibt man bei der Behauptung und wendet die Regel auf alle Situationen an.

Bei Belastungen, deren Folgen empirisch nachweisbar sind, geht man hingegen anders vor. So weiß man z.B., dass schwere körperliche Arbeit ermüdet. Diese ist chemisch in den Muskeln nachweisbar. Ein Maß für die Schwere einer körperlichen Arbeit ist die Herzschlagfrequenz. So begrenzt man die durch die Arbeit bedingte Erhöhung des Pulses derart, dass ein Mensch diese Arbeit theoretisch bis zur Rente durchhält.

Nicht so bei Leuchtdichteverhältnissen. Man wendet die Regel gnadenlos überall an. Beispiele folgen unten. Sie reichen bis in wahrlich komische Situationen.

Eine besondere Art der Argumentation, eine spezifische Formulierung, erfolgt beim deutschen Arbeitsschutz. Diese ist dem Umstand geschuldet, dass der Arbeitgeber für den „Schaden“ verantwortlich ist, der durch die Arbeit für den Beschäftigten entsteht. Dieser war einst auf Unfälle beschränkt, deren Ursachen und Folgen man ganz gut ermitteln kann. Seit langem geht es aber auch um andere Belastungen, wozu auch die besagten Leuchtdichteverhältnisse gehören. So gesehen ist eine Belastung, die zu einer Berufskrankheit führt, ein 30 Jahre währender Unfall.

Blendung gilt als psychische Belastung, ergo muss der Arbeitsschutz dazu etwas sagen und etwas dagegen tun. Das geschieht immer in Begleitung einer Floskel, die Ansprüche an den Arbeitgeber ausschließt. So spricht man nicht davon, dass eine Belastung der Gesundheit schade, sondern von einer vorzeitigen Ermüdung durch diese Belastung. Das will heißen, die Ermüdung kommt wie das Amen in der Kirche, allerdings früher, wenn Blendung vorliegt. Wenn eine Berufsgenossenschaft also die Blendung als Gesundheitsgefahr bekämpfen will, wird beschrieben, wie man eine vorzeitige Ermüdung verhindern kann. So z.B. dadurch, dass man ausgewogene Leuchtdichteverhältnisse fordert.

Bezüglich Ermüdung gilt das oben Gesagte, man kann sie nicht messen. Was denn die vorzeitige Ermüdung sein soll, wissen nicht einmal alle Fachleute im Arbeitsschutz. Die Floskel haben nämlich die Juristen erfunden.

Wann ermüdet das Auge bei unausgewogenen Leuchtdichteverhältnissen?

Diese Frage lässt sich anhand des oben gezeigten Videos gut behandeln. Die Augenärzte, denen ich von dem Video erzählt hatte, sprachen davon, dass das Auge einen Wechsel der Helligkeiten brauche. Tatsächlich lässt sich das sogar nachweisen. Eine gleichmäßig helle Umgebung ist nicht nur langweilig, sie kann in Extremfällen zu einer Ohnmacht der betroffenen Person führen. Es ist eine Frage des zeitlichen Ablaufs und der Länge der Belastung, ob die Wirkung positiv oder negativ ausfällt. Oder gar nicht feststellbar ist.

Wenn das Auge langsam über den Raum schweift, führen die in dem Video aufgenommenen Leuchtdichteunterschiede zu einer angenehmen Empfindung. Bei der aufgenommenen Tätigkeit richteten sich die Augen aber im Takte von 0,8 Sekunden insgesamt 33.000 Mal am Tag auf unterschiedlich helle Flächen. Die Betroffenen beschwerten sich zu 85% über ihre Augenbelastung. Menschen, die gleich lang vor dem Bildschirm saßen, aber nur darauf schauten, ohne die Augen übermäßig zu bewegen, hatten viel weniger Beschwerden.

Aber auch bei der hochbelasteten Personengruppe konnte man keine Ermüdung der Augen messen. Es ist auch niemandem sonst gelungen, eine Augenermüdung zu messen. Daher gelten Augenbeschwerden wie „müde“ Augen, Augenbrennen etc. als Indikatoren einer Augenermüdung. Hierzu zählt auch der Kopfschmerz. Dieser ist aber noch weniger spezifisch als müde Augen. Daher redet man lieber von asthenopischen Beschwerden, die durch ungünstige Sehbedingungen ausgelöst oder verstärkt werden.

Beispiel: Anwendung des Gestaltungsprinzips stört das Sehen

Ein LiTG-Schrift zur Sportstättenbeleuchtung empfahl, die Tribünen etwa gleich hell wie das Spielfeld zu beleuchten, weil die Leuchtdichteunterschiede ansonsten zur Ermüdung der Fußballspieler infolge häufiger Umadaptationen führen.[2] Dies käme auch dem Fernsehen entgegen, weil man die Tribünen zeigen kann, ohne an der Kamera etwas zu ändern.

Von den von uns befragten 270 Spielern der ersten Bundesliga wollte aber kein einziger etwas von der Tribünenbeleuchtung wissen. Die Erklärung kann man sofort verstehen, wenn man sich auf das Spielfeld begibt. Hohe Bälle fliegen mit über 100 km/h durch ein inhomogenes Lichtfeld. Die Tribünen gleichen bei der üblichen Kleidung der Zuschauer einem Flickenteppich in der Erscheinung. Bei Regen sehen sie noch heller und bunter aus. Der an sich schlecht beleuchtete und bis zu 200 km/h schnelle Ball ist dann insbesondere für den Torwart vor dem Hintergrund der Tribüne schlecht sichtbar. Er verschwindet sogar mehrfach während eines Fluges und taucht ein paar Meter weiter wieder auf.

Beispiel: Verbannung von Arbeitsplatzleuchten aus dem Bildschirmarbeitsplatz

Als die Computer in Büros häufiger benutzt wurden, beschwerten sich die Nutzer immer häufiger über Augenbelastungen. Da die Bildschirme seinerzeit eher schwarz waren als weiß, wurden die Leuchtdichteverhältnisse am Arbeitsplatz thematisiert. Die in 1980 erlassenen Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze (ZH1/618[3]) haben aus diesem Grund von der Benutzung von Arbeitsplatzleuchten abgeraten. Wörtlich hieß es darin:

„4.10.2 Einzelplatzbeleuchtung (Verwendung von Tischleuchten) an Bildschirm- Arbeitsplätzen ist im allgemeinen zu vermeiden.
Einzelplatzbeleuchtung führt durch den damit verbundenen ständigen Wechsel zwischen Hell- und Dunkel-Adaptation, durch unausgewogene Leuchtdichteverteilung im Arbeitsbereich und gegebenenfalls größere Wärmebelastung am Arbeitsplatz zu erhöhten Belastungen der Beschäftigten.”

Dazu muss man berücksichtigen, dass die Leuchtdichten der damaligen Bildschirme und ihrer Umgebung  ein Verhältnis von 1:11 bis über 1:100 aufwiesen. Eine Tischleuchte würde daran kaum etwas ändern.

Beispiel: Verbot der Nutzung von Tischleuchten ohne Allgemeinbeleuchtung bei Tage

Die bizarrste Anwendung der Regel war der Zwang, das Einschalten von Arbeitsplatzleuchten ohne die gleichzeitige Benutzung der Allgemeinbeleuchtung zu verhindern. Hersteller von Arbeitsplatzleuchten wurden von einer Berufsgenossenschaft gezwungen, ihre Leuchten mit der Allgemeinbeleuchtung zu koppeln. Sie konnten daher nur gleichzeitig betrieben werden. Wollte ein Beschäftigter eine Tischlampe einschalten, musste die Beleuchtung des gesamten Raums eingeschaltet werden.

Solch eine Anforderung schien nachts sogar Sinn zu machen, weil die Tischleuchten nur einen begrenzten Raum beleuchteten. Aber tagsüber? Was soll eine Leuchte, die gerade mal 500 lx auf einer kleinen Fläche erzeugt, gegenüber dem Tageslicht anrichten?

Des Rätsels Lösung lag nicht in der Physik, sondern in der Mechanik des deutschen Arbeitsschutzes. Der staatliche Arbeitsschutz hat in seinem Gesetz (Arbeitsstättenverordnung) nur die künstliche Beleuchtung geregelt, weil die Tagesbeleuchtung Sache der Länder war (Landesbauordnungen). Somit existierte für den Hüter des Gesetzes, die besagte Berufsgenossenschaft, tagsüber keine Beleuchtung ohne die künstliche Allgemeinbeleuchtung. Daher rechnete sie eine unausgewogene Leuchtdichteverteilung für den Fall aus, dass jemand einfach eine Tischleuchte anmacht. Zwar kann und darf jeder Mensch überall so viele Leuchten anbringen, wie er will. Bei der Arbeit muss er aber geschützt werden.

Die hier dargestellte Komik war kaum jemandem bekannt. Ich bin beim Studium der Kommentare zur ArbStättV von Opfermann/Streit darauf gestoßen. [4]

Fun fact: Heute würde man das Benutzen von Tischleuchten nachts sogar empfehlen, weil man weiß, dass sie die beste Beleuchtung darstellen, um dem Melatoninpegel im Blut nicht zu schaden.

Wie eine Technik ihre Reputation verlor

Die in diesem Beitrag angeführten Beispiele sind nicht die einzigen, die anderen Disziplinen aufgefallen sind. Kein Architekt und kein Innenarchitekt wird je auf die Idee kommen, die gesamte Umgebung eines Arbeitsplatzes mit der gleichen Helligkeit zu überziehen. Es dürfte schwerfallen, einen Praktiker zu finden, der alle Arbeitsplätze eines Raums heller beleuchtet, wenn nur ein einziger Arbeitsplatz mehr Licht benötigt.

Ein bekannter Architekt, Meinhard von Gerkan, der viel von einer Kooperation mit Lichttechnikern gehalten hatte, gab am Ende enttäuscht auf: „Für sie [Licht-Ingenieure, zumeist Elektrotechniker] gab und gibt es überwiegend nur zwei Kriterien: Die Ausbeute der Lichtmenge gemessen in Lichtstärke und den Aufwand im Verbrauch gemessen in elektrischer Energie. Wir hatten sehr schnell gelernt, dass die Beschränkung auf diese beiden Parameter für die Gestaltung der Architektur und die Erzeugung von Raumstimmung die kurzsichtigsten, um nicht zu sagen unsinnigsten Messgrößen darstellen.“[5] Von Gerkans Beitrag trug immerhin den Titel: Die Gestaltkraft des Lichts in der Architektur. Er hatte den Glauben an Licht nicht verloren, sondern nur an die Technik.

Dieses Phantom wird uns noch lange nicht verlassen. Denn sinnvoll angewendet, besitzt die besagte Regel eine fundamentale Bedeutung. Man muss sie nur dann anwenden, wenn sie Sinn macht und keinem wichtigeren Gestaltungsziel im Wege steht.

 

[1] Leffingwell, W.H.: Scientific Office Management, A.W. Shaw Company, 1917

[2] S. Çakir, A., Sehen beim Sport, Internationaler Arbeitskreis Sport- und Freizeiteinrichtungen e.V., Köln, 1979

[3] Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, ZH1/618 Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich, VBG, Hamburg Oktober 1980

[4] Streit / Opfermann † / Tannenhauer / Pernack / Pangert / Gémesi (Hrsg.) Arbeitsstätten

[5] Meinhard von Gerkan: „Die Gestaltkraft des Lichts in der Architektur“, in: Flagge, I. (Hrsg.): Jahrbuch Licht und Architektur 2000, Müller, Köln, 2000

Phantome, die unser Wissen beherrschen V

Manchmal ist der Fortschritt eben
doch nur eine Seitwärtsbewegung
mit neuem Anstrich..

Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Gleiches Licht für alle

Zusammenfassung

Dieser Beitrag behandelt die Entwicklung und Bedeutung von Lichtkonzepten im Arbeitsumfeld, insbesondere die Entstehung des Begriffs „Allgemeinbeleuchtung“ und dessen historische Wurzeln. Es wird erläutert, wie sich die Beleuchtung von lokalen Lichtquellen zu einer gleichmäßigen Grundbeleuchtung wandelte, und welche Rolle technische Fortschritte sowie gesetzliche Regelungen dabei spielten. Darüber hinaus werden verschiedene Arten der Beleuchtung, wie Allgemeinbeleuchtung und Platzbeleuchtung, beschrieben und deren jeweilige Funktionen für Sicherheit und Arbeitsaufgaben im Raum herausgestellt.

Zur Entstehung und zum Alter des Phantoms

Ich weiß nicht genau, wann dieses Phantom entstanden ist. Vermutungen kann ich aber anstellen. Die krasseste Version dieses Spruchs war “Gleiches Licht für alle Volksgenossen”, formuliert von der Deutschen Arbeitsfront. Gemeint war er als Fortschritt, jeder Arbeitsplatz möge der Arbeitsaufgabe entsprechend beleuchtet werden. Wenn die Arbeitsplätze in einem Raum für gleiche Aufgaben benutzt werden, dann sind sie alle gleich zu beleuchten.

Die Idee fand u.a. als Allgemeinbeleuchtung Verwendung und wurde mit der Revision von DIN 5035-1 1972 zur bevorzugten Art der Beleuchtung. Aber das Wort Allgemeinbeleuchtung wurde viel früher verwendet, vermutlich als Übersetzung von “general lighting”. Während sich der Begriff „Allgemeinbeleuchtung“ wahrscheinlich ganz natürlich entwickelte, als sich die Lichtquellen von lokalen Flammen zu weit verbreiteten elektrischen Lampen verlagerten, wurde er zu Beginn des 20. Jahrhunderts (genauer gesagt in den 1910er und 1920er Jahren) mit der Professionalisierung der Lichttechnik zu einem offiziellen Fachbegriff.

Der Begriff wurde geprägt, um eine bestimmte Lichtart – das Umgebungslicht – von der fokussierteren „lokalen“ oder „Arbeitsbeleuchtung“ (task lighting) zu unterscheiden, die die Menschheitsgeschichte jahrhundertelang dominiert hatte. Diese Dominanz beruhte nicht auf einer Überlegenheit von Task Lighting, sondern auf einem Mangel an anderweitigen Möglichkeiten der Beleuchtung. Man hatte keine andere Wahl.

Vor 1900 (die „lokale” Ära): Vor der Verbreitung der Elektrizität war Licht teuer und gefährlich (Kerzen, Öllampen, Gas). Man beleuchtete nur das, was man gerade betrachtete. Es gab kein Konzept der „Allgemeinbeleuchtung”, da man keinen Brennstoff verschwendete, um eine leere Ecke oder eine Decke zu beleuchten. Wie im Kapitel Epochen der Kunst der Lichtmacher dargelegt wurde, war die Lichterzeugung auch mit einer Zerstörung dessen verbunden, was man sichtbar machen wollte.

Die 1910er Jahre (der technische Wandel): Nach der Gründung der Illuminating Engineering Society (IES) im Jahr 1906 begannen Ingenieure, Licht als „System” zu betrachten. Sie suchten nach einer Möglichkeit, die gleichmäßige „Grundbeleuchtung” zu beschreiben, die es Menschen ermöglichte, sich sicher in einem Raum zu bewegen. In diesem Sinne benutzte die deutsche Arbeitsstättenverordnung von 1975 den Begriff “Allgemeinbeleuchtung”: “Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung muss mindestens 15 Lux betragen (ArbStättV. § 7 Beleuchtung, Absatz (3)) In diesen Jahren hat die IES auch den Auftrag bekommen, Licht i.S. des Arbeitsschutzes als Teil eines Gesetzes festzulegen. (s. Osterhaus 1993[1], kommentiert hier)

Arten der Beleuchtung

Aus der oben skizzierten Sicht kann man die Beleuchtung eines Raums prinzipiell in drei Gruppen einteilen:

Allgemeinbeleuchtung: Dient als Grundbeleuchtung zur sicheren Bewegung im Raum und kann auch für bestimmte Arbeitsaufgaben ausreichen. Ziel ist eine gleichmäßige Helligkeit im gesamten Raum. Mittel können Deckenleuchten, Einbaustrahler oder große Kronleuchter sein.

Platzbeleuchtung (Arbeitslicht / Task Lighting): Dient der Beleuchtung von Sehaufgaben, die man erledigen muss. Ziel ist konzentriertes Licht für spezifizierte Tätigkeiten. Mittel können Schreibtischlampen, Leselampen oder Unterbauleuchten in der Küche sein.

Akzentbeleuchtung (Stimmungslicht): Dient zum Hervorheben von Architektur oder Objekten (Bilder, Pflanzen). Mittel können Spotlights, LED-Streifen oder Wandfluter sein.

Diese Gruppierung wurde in den Normen zur Beleuchtung unterschiedlich gehandhabt. Nach DIN 5035 vom Jahre 1953 existierten zwei Konzepte, eine Allgemeinbeleuchtung - mit einer geringen Beleuchtungsstärke - und die “Platzbeleuchtung mit zusätzlicher Allgemeinbeleuchtung”.[2] Die DIN 5035:1953 sollte sicherstellen, dass die in der Zeit des Wirtschaftswunders erstellten Gebäude nicht nur irgendwie beleuchtet waren, sondern so, dass die Menschen dort effizient und gesundheitsschonend arbeiten konnten.

In der Ausgabe von 1963 sind bereits wesentliche Änderungen feststellbar. Insbesondere wird hier verlangt, dass die Arbeitsplätze entweder mit Allgemeinbeleuchtung oder mit einer Arbeitsplatzbeleuchtung ausgestattet werden, bei der die Allgemeinbeleuchtung mindestens 20% der Beleuchtungsstärke, bei besonderen Aufgaben 10%, erbringen sollte.

Mit der Revision von 1972 wurde die Allgemeinbeleuchtung zum bevorzugten Konzept, nachdem die Beleuchtungstechnik in der Lage fühlte, die geforderten Beleuchtungsstärken mit einer einzigen Komponente zu erbringen. Sie wurde zunächst für Arbeitsräume verlangt, bei denen die Arbeitsplätze nicht fest vorgegeben sind: “Allgemeinbeleuchtung ist in Arbeitsräumen mit nicht festgelegten Arbeitsplätzen notwendig, wenn an allen Arbeitsstellen gleich gute Sehverhältnisse geschaffen werden sollen.” Gegen diese Logik kann man nicht argumentieren, denn sie folgt unmittelbar aus der Aufgabe der Beleuchtung, die so definiert wurde: „In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.

Die Revision von DIN 5035 von 1979, die die letzte vor der Abschaffung in 2001 war, machte die Allgemeinbeleuchtung zum Standard: „In der Regel ist eine Allgemeinbeleuchtung von Räumen vorzusehen. Sie soll an allen Stellen im Raum etwa gleich gute Sehbedingungen schaffen und den Raum zur Wirkung bringen.”

Wer die Normen und die damit von allen Fachleuten unbemerkt erfolgten Änderungen der Grundbegriffe nicht mit akademischer Akribie liest, so z.B. die mit der Durchsetzung der Arbeitsstättenverordnung beauftragte Gewerbeaufsicht, muss nunmehr glauben, dass man in jeder Arbeitsstätte an jeder Ecke  etwa gleich gute Sehbedingungen schaffen müsse.

Exakt in die Falle tappte die größte deutsche Berufsgenossenschaft. Nach ihrer Meinung gehört eine gleichmäßige Beleuchtung mit 500 lx (allgemeine Büroräume) und 1000 lx (Großraumbüros) zur gesunden Umgebung . Und das auf Jahr und Tag, immer und überall. Diese Denke ist 1:1 in die ASR A3.4 geflossen, nach der man die erforderliche Beleuchtungsstärke nach diesem Bild misst:

So wird die Beleuchtungsstärke in diesem Raum durch Mitteln der Werte auf den linken 16 Punkten und den rechten 20 Punkten ermittelt. Auf dem linken Arbeitsplatz befindet sich die Hälfte der 16 Punkte hinter den Benutzern. Was mag die Beleuchtung an diesen Stellen wohl für das Sehen an diesem Arbeitsplatz bedeuten?

Auf der rechten Seite muss man die Beleuchtung auf der Bewegungsfläche des Stuhls messen. Ein Messpunkt befindet sich auf dem Stuhl selbst, auf dem während der Arbeitszeit jemand sitzt. Dieser Punkt dürfte für die Sehaufgabe irrelevant sein. Auf dem Arbeitstisch muss die Beleuchtung auch beim Bildschirm gemessen werden, wo Licht bestenfalls stört. Zudem wird noch rechts vom Benutzer auf der letzten Ecke des Tisches gemessen. Die Expertin der BG begründete diese Forderung damit, dass man sitzend eine Akte in die Hand nehmen könnte, daher die Forderung der Lichtmessung auf der Bewegungsfläche. Der Ordner könnte auch am Ende des Tisches stehen, wo man den Rücken lesen können soll.

(Anm.: Die Auslassung der sonstigen Flächen bei der Lichtmessung wird weiter unten erklärt.)

Wie diese Beschreibung zeigt, wurde aus einem einst schlüssigen Konzept (Grundbeleuchtung + Arbeitsbeleuchtung) ein Mischmasch, was die betrieblichen Fachleute zum Wahnsinn treiben könnte. Dies geschieht im Allgemeinen nicht, sondern erst, wenn es vor Gericht geht. Die Verfahren können sich gegen Lichtplaner richten (falsches Konzept) oder gegen die Arbeitgeber (falsche Beleuchtung). Die Gerichte, die solche Fälle zu entscheiden haben, sind nicht zu beneiden.

Denn die sog. Allgemeinbeleuchtung konnte nie an allen Stellen etwa gleich gute Sehbedingungen schaffen. Um das festzustellen, brauchte es keine Experten, sondern ein Blick in die Normen selbst genügte. Sie gaben genau an, an welcher Stelle im Raum der Arbeitsplatz zu platzieren war. In neueren Normen ist es nicht mehr so klar angegeben wie einst. Aber Gnade Gott, wenn man gegen die nicht mehr beschriebenen Regeln verstößt. Die Benutzer fühlen sich derart unwohl, dass sie diverse Maßnahmen ergreifen, um die Lichtsituation erträglicher zu machen. Was diese sein können, hat der amerikanische Professor Alan Hedge in betrieblicher Praxis untersucht.[3] Er verglich die Situation an Arbeitsplätzen, an denen das Konzept der Allgemeinbeleuchtung funktionierte (mit Indirektbeleuchtung), mit denen, wo das Konzept nur auf dem Papier stand (Direktbeleuchtung). Diese Unterscheidung ist nach einer BAuA-Studie von Bodman und Eberbach gut begründet, die nachgewiesen haben, dass eine Allgemeinbeleuchtung nur mit einer Indirektbeleuchtung realisiert werden kann[4].

Von den Benutzern getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der visuellen Umgebungsbedingungen

Indirekt- beleuchtung Direkt-beleuchtung
Lampen entfernt, um weniger Licht zu erhalten 15% 66%
Lampen entfernt, um Reflexblendung auf Bildschirmen zu reduzieren 12% 55%
Computer umgestellt, um Reflexblendung auf Bildschirmen zu reduzieren 34% 72%
Arbeitstisch umgestellt, um weniger Licht zu erhalten 10% 24%
Beleuchtung meistens abgeschaltet, um Reflexblendung auf Bildschirmen zu reduzieren 10% 39%

Neuere Begriffe in der Regelwerken

Die letzte Version von DIN 5035:1979 kannte drei Arten der Beleuchtung, neben der besagten Allgemeinbeleuchtung eine Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung  sowie eine Einzelplatzbeleuchtung, die man nur in Verbindung mit einer Allgemeinbeleuchtung betreiben durfte. Die Definitionen dieser Beleuchtungsarten sowie die meisten grundsätzlichen Anforderungen wie Blendfreiheit u.Ä. waren im Teil 1 der Norm enthalten, darunter auch die seit 1935 geführten Gütekriterien.

Auf Antrag vom DIN wurde von der europäischen Normungsorganisation CEN eine völlig neue Beleuchtungsnorm mit Gültigkeit in ganz Europa geschaffen. Diese baute auf DIN 5035-2 auf, die Richtwerte für Arbeitsstätten in Deutschland vorgab. Als die Norm EN 12464-1 im Jahr 2002 erschien, musste die deutsche Norm zurückgezogen werden. Bei solchen Vorgängen wird immer der neue Regelungsgegenstand mit dem alten verglichen und eine Restnorm herausgegeben, wenn der neue Regelungsgegenstand den alten nicht vollständig ersetzt. Der Sekretär des zuständigen Normenausschusses hielt die gesamte Norm DIN 5035 (Teile 1 und 2) für ein Äquivalent der neuen Norm und zog damit neben den Gütekriterien auch die Beleuchtungsarten aus dem Verkehr.

Zwar war mir die Allgemeinbeleuchtung sehr verhasst als bevorzugtes Konzept, aber es ist nach wie vor erforderlich immer dann, wenn die Arbeit in einem Raum etwa gleich ist. Da in der EN 12464-1 das Konzept nicht mehr vorhanden war, haben der Lichtplaner Prof. Kramer und ich neue Begriffe ausgedacht. Diese sollten möglichst nichts mit der alten Nomenklatur zu tun haben, weil die Begriffe im Laufe der Jahrzehnte verschliffen waren. So entstanden die Begriffe “raumbezogene” Beleuchtung und “arbeitsbereichsbezogene” Beleuchtung, die der Arbeitsschutz gerne übernommen hat. Nur der Dritte im Bunde, die “arbeitsplatzbezogene” Beleuchtung, fand keinen Gefallen.

Das Letztere ist dem Umstand geschuldet, dass die deutsche Beleuchtungstechnik eine Beleuchtung ablehnt, die keinen Bezug zu der Umwelt eines Arbeitsplatzes hat.

So berücksichtigt eine Beleuchtung gemäß ArbStättV von Deutschland entweder die gesamte Fläche eines Arbeitsraums oder Teile davon, für die die jeweiligen Anforderungen gelten. Diese beziehen sich auf den Arbeitsplatz oder auf Teilflächen davon. Die Flächen zwischen den Teilen, der Umgebungsbereich, werden in das Beleuchtungskonzept einbezogen. Die nachfolgende Prinzipskizze erklärt das Konzept.

((Apl = Bereich des Arbeitsplatzes, TF = Teilfläche, UB = Umgebungsbereich)

Zu beachten bei diesem Bild ist die relative Größe von Teilflächen, die einen Bruchteil des Arbeitsplatzes einnehmen können.

Schwächen der Konzepte

Gleiche Beleuchtungsstärke für alle

Die Lichtplanung entspricht in der Regel nicht der grundsätzlichen Vorgehensweise in der Ergonomie. Diese versucht im Grundsatz der Unterschiedlichkeit der Benutzer Rechnung zu tragen. Hierbei werden Benutzer vom 5. Perzentil, weiblich (theoretisch die kleinste Person), bis zum 95. Perzentil, männlich (theoretisch die größte Person) bei der Dimensionierung von Maschinen oder Arbeitsplätzen berücksichtigt.

Die Berücksichtigung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen. So dimensioniert man z.B. die Arbeitsmöbel derart, dass die gesamte Population dort unbeschwert sitzen kann und keine Zwangshaltungen einnehmen muss. Ist dies nicht möglich, z.B. bei der Dimensionierung von Parkbänken oder öffentlichen Treppen, wird die am schlimmsten Betroffene Gruppe bevorzugt. So werden Treppen im öffentlichen Raum mit kleineren Treppenstufen ausgebildet.

Neuere Konzepte gehen viel weiter. So versucht das Konzept der Barrierefreiheit bzw. Accessibility, jeden einzelnen Benutzer zu berücksichtigen. Öffentliche Treppen, die nach diesem Konzept gebaut sind, haben immer eine Ergänzung ohne Stufen. So können auch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollatoren hochkommen. So nebenbei hilft die Einrichtung auf den Lieferdiensten oder Rollschuhfahrern.

Dieses Konzept habe ich in der von mir beeinflussten Normung weiterentwickelt zum Konzept des FIT wie Anpassung. Danach hat jedes Individuum ein Recht darauf, dass die von ihm zu benutzenden Arbeitsmittel seinen persönlichen Eigenschaften anpassbar sind. Das Konzept wurde zuerst in DIN EN ISO 9241-5:1998 beschrieben. Seit 2024 ist es der oberste Grundsatz für die Gestaltung der Büromöbel in Nordamerika.

Da ein solches Konzept nie lückenlos in die Praxis integriert werden kann, gehören auch Methoden zum Erkennen des nicht berücksichtigten Teils der Benutzer dazu, damit man je nach Schwere des dadurch verursachten Problems Ersatzmaßnahmen planen kann. Um beim Beispiel der öffentlichen Treppe zu bleiben: Die Züge der Deutschen Bahn können nicht gebaut werden wie die der U-Bahn, bei der der Bahnsteig und der Zutritt gleich hoch sind. Die Bahn setzt dafür fahrbare Rampen ein, bei den Straßenbahnen mit gleichen Problemen werden die Haltestellen höher gebaut.

Ein analoges Vorgehen ist der Lichttechnik nicht fremd. So hat man bereits vor etwa sieben Jahrzehnten die individuell bevorzugte Beleuchtungsstärke ermittelt. Das Ergebnis sieht man in diesem Bild

Welche Konsequenzen wurden aus solchen Erkenntnissen gezogen? Ich kenne nur Aussagen wie “Subjektiv bevorzugte Beleuchtungsstärken liegen weit über den realen in den Arbeitsräumen”. Manche sagen, man müsse 2000 lx anstreben, weil dieser Wert von den meisten bevorzugt wird. Was wird dann aus denen, die 200 lx bevorzugten oder 10000 lx?

Auch eine solche Frage ist der Lichttechnik nicht fremd. Das untere Bild zeigt, dass ca. 70% eine Beleuchtungsstärke von 1000 lx für richtig finden würden. Da gäbe es immer noch ca. 15%, denen es zu dunkel scheint, und weiter 15 %, für die es zu hell ist.

Solche Ergebnisse sind bei jeder Untersuchung über persönliche Präferenzen zu erwarten. Im Prinzip kann man bei einer physikalischen Größe mit jeweils 15% an den Enden der Verteilung rechnen. Man kann das Alter dieser Erkenntnis an dem Stil der Grafik erkennen.

Aus den ca. 60 Jahren zwischen der abgebildeten Erkenntnis und  heute ist mir nur bekannt, dass man das Alter der Benutzer und den unterschiedlichen Lichtbedarf thematisiert hat. Ansonsten normte man die Beleuchtung von Arbeitsstätten nach diesem Grundsatz, den die meisten überlesen haben: “Die Zuordnung eines bestimmten Wertes der Nennbeleuchtungsstärke zu einer Sehaufgabe bezieht sich auf normalsichtige Personen.” Nach über 50 Jahren liest man in DIN EN 12464-1: „Dieses Dokument legt Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalen oder auf normal korrigiertem Sehvermögen entsprechen.” Abgesehen davon, dass weder Sehkomfort noch Sehleistung brauchbar definiert sind, ist mir nicht bekannt, was ein  normales Sehvermögen ist. Man hat beim  Verfassen der Norm halt nur die Kritik an „normalsichtigen Personen“ vermeiden wollen.

In einer Welt, in der die Accessibility als Grundsatz über den sonstigen Gesetzen steht und in einer UN-Konvention codifiziert ist (UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf Englisch: Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)), ist die oben angegebene Einschränkung in einer europäischen Norm nicht rechtmäßig.

Lichtsoße statt gute Sehverhältnisse

Die Kritik an der Vorstellung “Gleiches Licht für alle” lässt sich in die 1970er Jahre zurückverfolgen, in denen sie zum Standard erklärt worden war. Sie wurde am klarsten ausgerechnet von dem Wissenschaftler, Erwin Hartmann, formuliert, der ansonsten als Ratgeber der Industrie sehr geschätzt war.[5]

“(1) Das allgemeine Beleuchtungsniveau muß sich nach den höchsten Sehanforderungen richten, das bedeutet, daß auch dort ein hohes Beleuchtungsniveau herrscht, wo das von der Sehaufgabe her vielleicht gar nicht erforderlich ist.

(2) Die Lichtrichtung, d.h. das Verhältnis von gerichteter zu diffuser Beleuchtung … ist durch die Installation für jeden Arbeitsplatz gleichmäßig vorgegeben, und sie kann notwendigerweise nur dann optimal sein, wenn an jedem Arbeitsplatz im wesentlichen die gleiche Tätigkeit verrichtet wird. (Anm. d.V.: Dazu müssen alle Arbeitsplätze auch gleich ausgerichtet sein.)

(3) Wird der Raum im Interesse eines hohen Beleuchtungswirkungsgrades noch einheitlich hell möbliert und ausgestattet, führt die Allgemeinbeleuchtung nur allzu häufig zu einer Kontrastverarmung, die mit dem Schlagwort ‘Lichtsoße’ recht treffend gekennzeichnet ist. Gerade dieser letzte Punkt stellt sehr häufig die Ursache für Klagen über die Sehverhältnisse am Arbeitsplatz und die Beleuchtung dar, obwohl der Lichttechniker guten Gewissens nachweisen kann, daß sowohl das Beleuchtungsniveau, wie auch die Gleichmäßigkeit, die Blendarmut, die Lichtfarbe usw. den Empfehlungen der DIN-Blätter entspricht.

Art der Festlegung der erforderlichen Beleuchtungsstärke

Seit 1913, als die erste Tabelle mit den Anforderungen an die Beleuchtung im New Yorker Work Law verankert wurde, hat sich im Vorgehen wenig geändert. Man listet die für relevant gehaltenen Tätigkeiten auf und gibt dazu die für erforderlich gehaltenen Beleuchtungsstärken an. Diese gelten dann für alle, die dort der angegebenen Tätigkeit nachgehen.

Wie bestimmt man aber, was erforderlich ist. Dazu erklärt die Norm, wie es zu der Festlegung gekommen ist: “„Die Werte gelten für übliche Sehbedingungen und berücksichtigen die folgenden Faktoren:

  • psychophysiologische Aspekte wie Sehkomfort und Wohlbefinden;
  • Anforderungen an Sehaufgaben;
  • visuelle Ergonomie;
  • praktische Erfahrung;
  • Beitrag zur Betriebssicherheit;
  • Wirtschaftlichkeit.”

 

Man legt also einen Wert wie “CAD-Arbeitsplätze: Ēm,u 1000 lx“ normativ fest für Menschen mit normalem Sehvermögen nach Sehkomfort und Wohlbefinden unter Berücksichtigung der visuellen Ergonomie und des Beitrags zur Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit für übliche Sehbedingungen. In diesem Satz werden die Begriffe kursiv geschrieben, wenn sie nirgendwo definiert oder schlüssig erklärt worden sind.

Die in DIN EN 12464-1 als eine Grundlage angeführte visuelle Ergonomie wurde im Zuge der Entstehung dieser Norm aus der einst existierenden Norm ISO 8995 absichtlich entfernt. ISO 8995:1989 hieß: „Principles of visual ergonomics — The lighting of indoor work systems”. Sie wurde von der CIE überarbeitet und heißt seit 2002 nur noch “Lighting of work places” und enthält die Ausführungen zur visuellen Ergonomie nicht mehr.

Nichts dagegen, dass erfahrene Fachleute Psychophysiologie, Sehaufgaben und Betriebssicherheit gegen Wirtschaftlichkeit aufrechnen, um eine Lösung zu finden, damit der Benutzer mit einer gewissen Sehleistung arbeiten kann. Im vorgegebenen Beispiel kann dies aber garantiert nicht sein. Denn die Sehleistung an einem CAD-Arbeitsplatz wird mit 100-prozentiger Sicherheit durch die Beleuchtung gesteigert. Ebenso sicher ist, dass diese durch jegliches Fremdlicht auf dem Bildschirm gestört wird.

Die Norm 12464-1 enthält eine Reihe von Anforderungen, die geeignet sind, die Betriebssicherheit sogar zu mindern. So werden technische Produktionsanlagen mithilfe von Warten gesteuert, die seit Jahrzehnten mit Farbbildschirmen bestückt sind. Solche Stellen waren überhaupt die ersten, die vor über 50 Jahren mit Rechnern ausgestattet wurden. Man muss mächtige Klimmzüge anstellen, um solche Räume mit einer Grundbeleuchtung zu versehen, die eine sichere Bewegung gewährleistet. Der Rest an Beleuchtung ist überflüssig.

Während die Autoren der Beleuchtungsnormen mit 61 Tabellen auf 42 Seiten eine methodische Vorgehensweise bei der Bestimmung der Eigenschaften der Beleuchtung vortäuschen, beschreibt der Autor der ersten Version von EN 12464-1, Prof. Peter Boyce, wie es tatsächlich zugeht. Bereits der Titel seines Beitrags spricht Bände: „Von einer Bestimmung von Beleuchtungsstärken nach Sehleistung – und andere Märchen“. (Weiter zu lesen im Kapitel Es war einmal … - Drei Ingenieure und das Märchen von der Sehleistung)

Peter Boyce hat in einer Betrachtung der Festlegung von Beleuchtungsstärken in den Normen der USA (IES) festgestellt, dass nicht etwa das Sehen die angegebenen Werte bestimmte, sondern eher die wirtschaftliche Lage. So wurde für die Sehaufgabe Lesen in 1947 500 lx gefordert. Dieser Wert kletterte 1959 bei gutem wirtschaftlichem Umfeld auf 2000 lx. In 1981 war die Anforderung infolge der Energiekrise in den 1970er Jahren auf 500-750-1000 lx geschrumpft. Die Differenz zwischen 500 lx und 2000 lx ist in der physiologischen Wirkung nicht so gewaltig groß wie bei den Kosten (mindestens das Vierfache) oder beim Energieverbrauch (etwa das Vierfache bei gleicher Technik).

Boyce war mit solchen Ausführungen in 1993 einige Jahrzehnte zu spät mit der Feststellung, dass man nur vortäuscht, Anforderungen für die Beleuchtung der Arbeitsstätten auf der Basis einer Sehleistung festzulegen. Runde 20 Jahre zuvor hatte Prof. Dietert Fischer begründet, warum man dies nicht können soll. Die Begründung von 1971 ist sogar schlüssig.

Da man unfähig ist, zu bestimmen, welcher Sehaufgabe die Beleuchtung dienen soll, wäre eine Festlegung auf der Basis der Sehleistung willkürlich. Man berechnet also Ergebnisse subjektiver Bewertungen zusammen, um die schönen Tabellen zu füllen. Fischer rechnete für seine Theorie tatsächlich solche Kurven wie hier zusammen:

Die in dem Bild zusammengetragenen Kurven entsprechen alle einer Normalverteilung. Diese gibt es in den Originalstudien nicht. Die von Fischer zitierten Studien haben nämlich mit drei oder fünf Beleuchtungsstärken gearbeitet. Fischer postulierte daraus die dargestellten Einzelkurven, um aus allen die dick eingetragene Kurve zu zeichnen.

Wenn man nach dieser Methode weiterfahren würde, müsste die später unter Mitarbeit von Fischer entstandene Norm 2000 lx fordern. Sie forderte aber nur 300 – 500 lx.

Und diesen Bereich hatte Fischers Vorgänger in dem Philips-Labor, Bodmann, auf der Basis einer anders gearteten Studie in demselben Labor abgeleitet.[6]  Bodmann hatte die Abhängigkeit der Lesbarkeit von Bürodokumenten von der Beleuchtungsstärke untersucht und festgestellt, dass diese über 50 lx kaum ansteigt. Er zog aber den Schluss, dass Arbeitsräume mit 50 lx keine richtige Umgebung für Menschen sein könnten. So empfahl er ein Niveau von 400 lx, um eine helle Umgebung zu gewährleisten.

Bodmanns Festlegung scheint willkürlich. Man kann sich aber eines Besseren belehren lassen, wenn man einen Büroraum mit einer 120 cm langen Lampe beleuchtet, sodass am Ende 50 lx über den Raum gemessen werden. Die Beleuchtung besteht in diesem Falle eher aus Blendung, weil die Lampe ja nur an einer Stelle sein kann.

Bemerkenswerterweise wurden weder der Ansatz von Bodmann noch die Argumentation von Fischer später diskutiert. Eine Gesellschaft, die nach Objektivität strebt, kann solche Ansätze nicht ernst nehmen. Auch die Märchen, die laut Peter Boyce die Lichtingenieure erzählen, sind bedingt durch den Glauben, man könne Technik nur auf der Basis von Fakten formen. Das ist ein fundamentaler Irrtum.

Wie man Opfer irrtümlicher Annahmen werden kann, lässt sich sogar besser anhand des Versagens einer ansonsten sehr erfolgreichen Disziplin, der technischen Akustik, demonstrieren. Diese hat es geschafft, aus einst buchstäblich ohrenbetäubenden Bürogeräten, Drucker, flüsterleise Technik zu formen (Pegeldifferenz ca. 40 dB(A) = 0,1 Promille der ursprünglichen Schallenergie). In dem Zeitraum, in dem dies bewerkstelligt wurde, zwischen den 1970ern und 2000, blieben die Beschwerden über Lärm aber immer an der Spitze der Probleme der Beschäftigten. Die technische Akustik versucht immer noch, dieser Erscheinung mit technischen Mitteln zu Leibe zu rücken. Es ist aber offiziell dokumentiert, dass der Erfolg begrenzt bleiben wird: „Lärmwirkung im Büro – Anspruch und Realität - … Abschließend muss erwähnt werden, dass nur zirka 30 % bis 40 % der Belästigungswirkung aus Lärm durch technisch-akustische Faktoren erklärbar sind. Der überwiegende Anteil geht auf sogenannte Moderatoren der Belästigung zurück.“ (VDI 2569:2019)[7]

In Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne habe ich großen Raum der Legendenbildung und Märchenerzählung gewidmet, damit das Spannungsfeld zwischen einer reinen Ingenieurskunst und Gestaltung klarer wird: Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure.

Entmündigung des Benutzers und des Planers

Das normative Festlegen praktisch aller relevanten Eigenschaften der Beleuchtung greift sogar in die Gestaltungsfreiheit des Architekten, dessen Beruf nicht ohne Grund einen gewissen Schutz genießt. Hierbei beginnt der Konflikt bereits in der Bezeichnung der Aktivität. Der Lichttechniker spricht von Beleuchtung, der Architekt von Belichtung. Wenn man den Architekten als den Hauptverantwortlichen für die Gestaltung des gebauten Umwelts ansieht, müsste diesem die Freiheit zustehen, auch die künstliche Beleuchtung weitgehend zu bestimmen, u.a. weil dieser nach wie vor die erste Rolle bei der Gestaltung des Tageslichts spielt. Kunstlicht und Tageslicht gemeinsam optimieren kann nur der Architekt.

Theoretisch gesehen, hieße das, dass sich die Lichttechnik an die Architektur anpassen müsste. Das passiert tatsächlich, wenn bei einem Projekt ein qualifizierter Lichtplaner beteiligt ist, der als Dolmetscher zwischen der Technik und der Architektur effektiv fungiert. Leider gibt es sowohl zu wenig Lichtplaner als auch zu wenig Lichttechniker. So wird man am Baustellenschild eines üblichen Projektes, an dem die wichtigsten Akteure angegeben werden, sehr selten einen Lichtplaner finden.

Den Mangel an qualifizierten Gestaltern sollen deswegen die Normen kompensieren, die praktisch alle relevanten Eigenschaften der Beleuchtung vorgeben. Damit ist sogar der Auftraggeber entmündigt, weil die Beleuchtung ein Bauprodukt ist. Wo der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber kaum Gestaltungsspielräume genießt, hat der einzelne Benutzer nichts zu bestimmen.

Dieser Zustand sollte bei den sog, Intelligent Buildings, deren Lebensfunktionen durch Computer der Haustechnik bestimmt und gesteuert werden sollten, zur Perfektion getrieben werden. Bezeichnend war das Fehlen von Lichtschaltern, denn die Technik kannte, was der Mensch braucht, und hat alles eingestellt oder geregelt. Wenn man diesen Anspruch einer oben dargestellten Kurve der bevorzugten Beleuchtungsstärken zwischen 20 lx und 20.000 lx gegenüberstellt, wird klar, was für ein Wahnsinn da betrieben wurde. Es ist einsam geworden um die einstigen „Intelligent Buildings“, weil es intelligenter ist, der Einzelperson einen gewissen Spielraum zu verschaffen. Heute werden solche als intelligente Gebäude gehalten, die nachhaltig gebaut werden und viel Tageslicht zulassen (s. Beitrag Wer sorgt für ein gesundes Licht im Büro?)

Bei der Beleuchtung durfte man aber lange Einflussmöglichkeiten für den Nutzer geben, weil der Einzelne nicht wissen würde, was für ihn gut ist. Aber die Norm wusste es. Allerdings nicht für alle Lebenslagen. Denn die Normung klammerte erstens den Bereich privaten Wohnens komplett aus und erklärte sich für unzuständig: „Die Gestaltung der Beleuchtung lässt sich nicht in Richtlinien festlegen.“ Auch bestimmte Arbeitsbereiche wurden ausgeklammert: . „In den stimmungsbetonten Räumen spielen gestalterische Gesichtspunkte und solche der Behaglichkeit eine Rolle.“, so die Norm DIN 5035 in Abschnitt 3.5. Im Gegensatz dazu heißt es „In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.

Die scharfe Trennung zwischen den Arbeitsräumen mit einer einzigen funktionellen Anforderung und dem Wohnbereich, für den es weder Hinweise noch Regeln gab, war vermutlich der größte Fehler, den die lichttechnische Industrie sich geleistet hat. Denn auch in Arbeitsräumen möchten die Menschen behaglich „wohnen“. Und im Wohnbereich benötigt man funktionelle Beleuchtung, nur keine Industrieleuchten aus Blech. Man kann sehr wohl Leitsätze für alle Aufenthaltsräume für Menschen aufstellen, egal, was sie darin tun. Das muss man sogar realisieren, weil neue Bürokonzepte ein wohnliches Design (resimercial Design) oder alternativ Collegiate Design vorsehen. Die dritte Alternative wäre Hotelification, ein Konzept, das Anleihen bei Profis macht, die von Hospitality leben. Bei solchen Konzepten haben sog. Industrieleuchten keine Chance.

Wenn man sich die Wünsche von Menschen anschaut, für die New Work eine Normalität ist, fällt als Erstes ein: keine Deckenleuchten mit einem sterilen "Neonröhren-Look". Was das im Einzelnen bedeutet, habe ich in einem getrennten Beitrag erläutert: Licht für New Work. Man vergleiche die dort beschriebenen Licht- und Raumkonzepte mit seiner eigenen Umgebung.

Zukunftsaussichten

Es ist unschwer zu ahnen, was ich mir als zukünftige Beleuchtung wünsche. Wenn man diese in wenigen Punkten zusammenfassen sollte, würde ich Folgendes nennen:

  • Harmonie zwischen Tageslicht und Kunstlicht
  • Individualisierbare flexible Beleuchtung
  • Verschwinden der Grenzen zwischen Arbeitsbeleuchtung und Wohnraumbeleuchtung
  • Viel indirektes Licht statt hoher Beleuchtungsstärke
  • Orientierung im Raum und in der Zeit

 

Ob die Kollegen aus den Produktionsbetrieben solche Beleuchtungen je erleben werden, kann ich nicht garantieren. Aber in Büros habe ich solche Ziele häufig realisieren können. Das Fehlen von Lichtplanern ist erkannt worden, die heute sogar bessere Konzepte realisieren können. So wird es in der Zukunft besser werden.

Leute, die dies glauben, haben durch die Corona-Krise einen mächtigen Verbündeten bekommen: die Immobilienkrise. Denn Bürohäuser vermieten sich nicht mehr wie geschnitten Brot und Menschen müssen heute überzeugt werden, mehr Stunden und Tage im Büro zu verbringen. Beides führt dazu, das Büro wohnlicher zu gestalten, was nicht überraschenderweise bei der Beleuchtung anfängt.

Das Phantom “Gleiches Licht für alle” wird allerdings nicht so schnell Geschichte werden. Dafür hat es sich sehr zählebig erwiesen. Zudem gibt es genügend Anwendungsgebiete, bei denen man gar nicht anders kann als für alle gleich zu realisieren. Man muss aber neu deuten, was gleich bedeutet.

[1] Werner Osterhaus  Office Lighting: A Review of 80 Years of Standards and Recommendations, IEEE Proceedings, 1993, Toronto

[2] DIN 5035:1953 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Leitsätze

[3] Hedge, A.; Sims, W.R.; Becker, F.R.: Cornell University - Lighting the Computerized Office, 1990, abgerufen hier am 03.02.2024

[4] (Bodmann, H.W.; Eberbach, K.; Leszczynska, H., Lichttechnische und ergonomische Gütekriterien der Einzelplatzbeleuchtung im Büro, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 1995, Forschungsbericht BAuA)

[5] Hartmann, E. Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz. Kiehl Verlag Ludwigshafen 1977

[6] Bodmann, H.W.: Beleuchtungsniveaus und Sehtätigkeit, Int. Licht Rundschau, 1962, S. 4; Bodmann, H.W.: Kriterien für optimale Beleuchtungsniveaus, Lichttechnik, 15. Jahrg. Nr. 1/ 1963, S. 24-26

[7] VDI 2569 Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros  Sound protection and acoustical design in offices, DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS)