Inhalt
ToggleWeitsicht ist die Kunst,
das Ganze zu sehen, bevor man
den ersten Teil bewegt.
Anonymus
Prüfbare Beleuchtungsqualität, kurzgefasst
Dieser Beitrag erzählt vom paradoxen Schicksal der „elektrischen Sonne“: Während die Erde insgesamt heller wird, verliert künstliches Licht zugleich kulturellen Glanz. Aus der einst bestaunten Lunapark-Beleuchtung ist vielerorts Lichtmüll geworden – ein Bewusstseinswandel, befeuert durch Debatten um Lichtverschmutzung und Energiesparen. Doch der Niedergang verläuft nicht überall gleich. Im Privaten, lange von der Lichttechnik gering geschätzt, eröffnet die LED ein neues Spiel aus Atmosphäre, Akzenten und Ritualen (man denke an Weihnachtslichter). Dagegen wirkt professionelle Beleuchtung, besonders im Büro, wie eine Normmaschine: 500 Lux, Gleichmäßigkeit, „Zahnarztpraxis-Effekt“.
Sichtbar wird das beim Trend, Bürohäuser in Wohnungen umzuwidmen: Fast nichts an der alten Beleuchtung passt zur neuen Logik des Wohnens. Spätestens mit Homeoffice und New Work bröckelt die alte Gewissheit, dass Normlicht gute Beleuchtung und gute Beleuchtung bessere Arbeit bedeutet. Zwischen Wohlbefinden und Sehleistung rückt die Frage nach prüfbarer, brauchbarer Lichtqualität erneut ins Zentrum.
Niedergang der elektrischen Sonne?
In dem Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne widmet sich ein Kapitel dem Bedeutungsverlust des künstlichen Lichts: Selbstverdienter Niedergang der elektrischen Sonne. Damit ist nicht gemeint, dass die elektrische Sonne unter dem Horizont verschwindet und damit der künstliche Tag endet. Neueste Statistiken zeigen, dass der Lichtverbrauch auf der Erde in den letzten Jahren sogar gestiegen ist (s. Künstliches Licht auf der Erde nimmt zu oder Studie: Künstliche Beleuchtung hat weltweit stark zugenommen). Sie zeigen auch, dass die Steigerung des ins Weltall abgestrahlten Lichts (s. Der blauere Planet) nur für die anderen Teile der Welt gilt. in Europa hat das nächtliche künstliche Licht abgenommen, als es sonst um ca. 25% angestiegen ist.
Ich verbinde dies mit den Bemühungen um die Verringerung der Lichtverschmutzung, so auch mit besseren Straßenleuchten und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Die Lichtverschmutzung war Teil des Niedergangs der elektrischen Sonne, weil das einst bewunderte nächtliche Licht (Lunaparks) im Bewusstsein vieler zum Müll geworden war.
Der Niedergang der Bedeutung der Beleuchtung betrifft nicht alle Anwendungen gleichermaßen. So hat die “private” Beleuchtung, also die von der Lichttechnik einst verschmähte Wohnraumbeleuchtung, ungeahnte neue Möglichkeiten durch die LED-Technik bekommen. Man denke nur an die Weihnachtsbeleuchtung. Nicht einmal eingefleischte Nostalgiker werden da an die gute alte Zeit denken. Hingegen mag niemand die “professionelle” Beleuchtung, die man seit mehr als 100 Jahren auch mit Hilfe des Arbeitsschutzes den Menschen mehr oder weniger aufzwingt.
Wer ein Bürohaus in ein Wohnhaus konvertieren will …

Am deutlichsten erkennt man dies, wenn man sich die Umwidmung von Bürohäusern in Wohnhäuser ansieht. Die Umwandlung von ungenutzten Büroflächen in Wohnraum (das sogenannte „Office-to-Residential Conversion“) ist aktuell ein großes Thema in der Stadtentwicklung. Das hat meistens handfeste wirtschaftliche und gesellschaftliche Gründe (hoher Leerstand): Besonders in älteren Bürogebäuden in Randlagen stehen ganze Etagen leer. Hingegen herrscht in fast allen Metropolen akute Wohnungsnot. Während Büros leer stehen, suchen Tausende Menschen verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum.
Da Bürohäuser nach anderen Gesichtspunkten geplant und gebaut werden, bedeutet Konversion das Entfernen von allem, was stören kann. So muss der Asbest aus allen alten Gebäuden entfernt werden, während man manches gerne übernimmt, so z.B. die Aufzüge. Die Beleuchtung ist bei einer Umwidmung einer der Punkte, bei denen man fast nichts vom alten Bestand übernehmen kann. Wenn man Architekten fragt, die solche Projekte realisieren, sagen diese: Büro- und Wohnbeleuchtung folgt völlig unterschiedlichen Logiken, Normen und technischen Anforderungen.
Nicht, dass dies in der Lichttechnik unbekannt gewesen ist. Ganz im Gegenteil. In DIN 5035-1 wurden zwar Festlegungen für alle Innenräume getroffen, aber sog. „stimmungsbetonte“ Räume wurden weitgehend ausgenommen. Für Wohnräume schrieb die Norm: „3.5 Wohnbereich: Die Gestaltung der Beleuchtung im Wohnbereich lässt sich nicht in Normen festlegen.“
Wie gut wurde die Beleuchtung in den Bereichen, in denen man die Normen und „Logiken“ angewendet hatte, die man erstellt hat? Die Beleuchtung ist bei einer Umwidmung einer der Punkte, bei denen man fast nichts vom alten Bestand übernehmen kann. Dies erklären Fachleute so: „Bürobeleuchtung ist auf horizontale Gleichmäßigkeit ausgelegt (überall 500 Lux auf Tischhöhe). Das wirkt in einer Wohnung extrem ungemütlich und steril („Zahnarztpraxis-Effekt“).“
Wenn man darum bittet, den Kontrast zwischen der Beleuchtung des Bürohauses und der daraus zu entstehenden Beleuchtung des Wohnhauses zusammenzufassen, kommt die folgende Tabelle heraus:
Der Kontrast
| Merkmal | Büro (alt) | Wohnhaus (neu) |
| Ziel | Sehleistung (500 Lux) | Wohlbefinden & Entspannung |
| Lichtfarbe | Kühl (4000 K) | Warm (2700 K) |
| Steuerung | Zentral / Präsenzmelder | Individuell / Schalter & Dimmer |
| Position | Starre Raster an der Decke | Flexibel (Wand, Stehlampen, Akzente) |
Warum es Gemeinsamkeiten zwischen Wohnbeleuchtung und Arbeitsbeleuchtung gibt
Das Argument, dass man die Beleuchtung fürs Büro nach anderen Logiken, Normen und technischen Anforderungen erstellen müsse, fiel zuletzt in der Corona-Pandemie in sich zusammen, als ein Großteil der Bevölkerung im Homeoffice arbeiten musste. Niemand hat das Büro vermisst, weil dort die bessere Beleuchtung installiert wäre. Ganz im Gegenteil: Die Erfahrung im Homeoffice lehrt, dass man eher die Beleuchtung im Büro der im Homeoffice angleichen will. Was dies im Einzelnen bedeutet, beschreibe ich in dem Beitrag Licht für New Work. In einem klassischen Büro geht es meist nur darum, den Raum hell genug zu bekommen (die typischen 500 Lux überall). Bei New Work ändern sich aber die Tätigkeiten – wir arbeiten nicht mehr acht Stunden starr am selben Platz. Es wird kollaboriert, entspannt, konzentriert, fokussiert und agil präsentiert.
In dem Beitrag wird u.a. auf die Schattenseite des „wohnlichen“ Lichts hingewiesen. Denn was so gemütlich wirkt, kann versagen, wenn es darum geht, dass man im Wohnraum das erzeugen muss, wonach die Normer ihre Werke ausgerichtet haben: die Sehleistung. Das ist nicht erst erforderlich geworden, als die Menschen im Homeoffice arbeiten mussten. Jeder, der seine Zeitung oder Zeitschrift liest oder einen Brief liest oder schreibt, benötigt funktionelles Licht. Dieses kann man sehr wohl normativ beschreiben und mit Regeln versehen.
Ein Gewinner: Leuchte für den Arbeitsplatz
Der Fehler, Wohn- und Arbeitsräume als unterschiedliche Domänen anzusehen und nur für Arbeitsräume funktionelles Licht zu normen, rächt sich nun. Davon profitiert aber mein Lieblingsprojekt: die Normung von Arbeitplatzbeleuchtung. Diese Arbeit hat etwa 1990 begonnen und hiess DIN 5035-8: Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 8: Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung. Was es damit auf sich hat, beschreibt der Beitrag Die einzige zertifizierbare Beleuchtung. Die erste Version der Norm erschien 1994. Sie beschreibt Arbeitsplatzleuchten, die nach der eigenen Definition “Leuchte für die Arbeitsplatzbeleuchtung” ist. Die Norm geht mit der jetzigen Überarbeitung in 2026 in die dritte Runde bzw. ins vierte Jahrzehnt.
Als einziger Teil aus der Reihe DIN 5035 ist diese Norm eine Produktnorm. Das Besondere an dieser Norm ist die genaue Festlegung aller Gebrauchstauglichkeitsmerkmale der Arbeitsplatzbeleuchtung, also Usability. D.h., wenn man eine Arbeitplatzbeleuchtung kauft, weiß man, was man hat. Eine gerüfte Leuchte für die Arbeitsplatzbeleuchtung ist sozusagen steckerfertig.
Ein Produkt für einen bestimmten Bedarf ist garantiert keine allgemeine Lösung für das Problem der Beleuchtung. Auf der anderen Seite ist es auch keine Lösung, Hunderte und Tausende von Leuchtenmodellen zu produzieren, aus denen ein Lichtplaner später eine Beleuchtung erstellt, so er es schafft, hundert und mehr Seiten Norm zu lesen. Ob er das Ziel getroffen hat, wird kaum jemand in der Lage sein, zu prüfen.
Komplexe Regeln, die niemand nachprüfen kann
Wie es mit der Anwendbarkeit von DIN EN 12464-1 aussieht, weiß ich nicht. Eine Vorgängernorm (DIN 5035-7) habe ich über Jahrzehnte in Betrieben gerichtsfest geprüft. Keine einzige Beleuchtung konnte diese Norm erfüllen. Ich habe auch keinen Betrieb gesehen, der in der Lage gewesen wäre, sie zu überprüfen.
Eigentlich war auch jede Prüfung sinnlos, weil etwa nur 5 % der Projekte in den Jahrzehnten von 1970er bis 2010er Jahren einen Lichtplaner gesehen hatten. Ich rede nicht von Büros von Klempnern oder Schreinern, sondern von Projekten der größten Konzerne und Unternehmen von Deutschland.
Apropos Klempner und Schreiner: In einem Betrieb mit bis zu 10 Mitarbeitern (z. B. einer Schreinerei oder ein lokales Café) gibt es oft keine reine Bürostelle. Der Chef erledigt die Buchhaltung abends am Küchentisch, und die Angestellten sind fast ausschließlich produktiv tätig. Eine dedizierte Bürokraft wird oft erst eingestellt, wenn die administrative Last die Kapazität der Inhaber übersteigt. Solche Firmen machen 84% bis 89% aller deutschen Unternehmen aus. Bei denen würde eine zertifizierbare Beleuchtung ein Segen sein.


Eine Antwort auf „Prüfbare Beleuchtungsqualität“