Eine salutogenetische Betrachtung von Licht – Umsetzungshindernisse und Chancen

Der sicherste Ort für Schiffe ist der Hafen.
Dafür werden die Schiffe aber nicht gebaut.
Anonymus

Eine salutogenetische Betrachtung von Licht , kurzgefasst

Der Beitrag untersucht die neueste Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1:2025 aus einer salutogenetischen Perspektive und fragt, ob die Norm geeignet ist, Licht nicht nur als technische Mindestanforderung, sondern als Ressource für Gesundheit, Orientierung und Handlungsfähigkeit zu begreifen. Ausgangspunkt ist das Salutogenese-Modell, dessen Kohärenzgefühl aus Verstehbarkeit, Handhabbarkeit und Sinnhaftigkeit besteht. Diese drei Dimensionen werden auf die Beleuchtungsnorm übertragen, um deren praktische und begriffliche Leistungsfähigkeit kritisch zu prüfen.

Im Hinblick auf die Verstehbarkeit zeigt der Text erhebliche Defizite. Die Norm beansprucht, Anforderungen an Beleuchtung für Sehkomfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit zu formulieren. Gerade diese Zielgrößen erscheinen jedoch begrifflich unscharf oder unzureichend definiert. Der Begriff des Sehkomforts bleibt ohne belastbare Definition, Leistungsfähigkeit wird als zu weit gefasster Allgemeinbegriff kritisiert, und der Sicherheitsbegriff steht nach meiner Auffassung in Spannung zu normativen Vorgaben, die eine präzise Zweck- oder Schutzzielformulierung verlangen. Zusätzlich problematisiert der Beitrag den Geltungsbereich für Personen mit „normalem“ oder auf Normalwerte korrigiertem Sehvermögen und Lichtempfinden, da solche Normalwerte praktisch und rechtlich fragwürdig sind.

Die Handhabbarkeit wird vor allem daran gemessen, ob Betroffene oder Lichtplanende über geeignete Mittel verfügen, um Beleuchtung an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Ich argumentiere, dass starre Beleuchtungsstärken, komplexe Tabellenwerte, unklare Begriffe und schwer überprüfbare Anforderungen die praktische Aneignung erschweren. Besonders problematisch erscheinen Bildschirmarbeitsplätze, an denen Fremdlicht Reflexionen, Blendung und visuelle Belastungen erzeugen kann. Diese werden kaum berücksichtigt, als wäre der Computer gerade erfunden worden. Zugleich weist der Beitrag darauf hin, dass moderne LED-Technik, tunable White, zonale Beleuchtung und individuell steuerbare Lichtsysteme neue Möglichkeiten eröffnen, Licht flexibler, nutzerbezogener und experimentell handhabbar zu machen.

Die Dimension der Sinnhaftigkeit verschiebt den Blick von bloßer Normkonformität auf gesundheitsförderliche Lichtumgebungen. Sichtverbindung nach außen, Tageslichtdynamik, atmosphärische Raumqualität und anpassbare Beleuchtung werden als Faktoren beschrieben, die biologische Rhythmen, Motivation und Wohlbefinden unterstützen können. Insgesamt kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass eine rein pathogenetische Lichtplanung, die Augenbeschwerden, Unfälle oder Mindestwerte vermeiden will, nicht ausreicht. Eine salutogenetische Lichtplanung fragt vielmehr, wie Licht Verstehen, Bewältigen und Sinnstiftung im Arbeitsraum ermöglicht. Damit wird Licht als Bestandteil einer menschengerechten, flexiblen und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung verstanden, insbesondere im Kontext digitaler Arbeit und New-Work-Konzepte.

Eine salutogenetische Betrachtung von Licht - Umsetzungshindernisse und Chancen

Zum Thema

Der Beitrag Warum wir eine neue Perspektive für Lichtwirkungen brauchen kam mir in den Sinn, als ich versuchte, die neueste Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1:2025 zu verstehen. Denn die in dem Beitrag vorgeschlagene Methode, Licht salutogenetisch zu betrachten, setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • der Verstehbarkeit(Fähigkeit die Situation auf ihre Ursachen hin zu analysieren)
  • der Handhabbarkeit(Wissen um die eigenen Ressourcen) und
  • der Sinnhaftigkeit(Sinnhaftigkeit eines Bewältigungsversuches)

 

Die besagte Norm ist eine wie keine andere. Sie soll global gelten, außer im erdnahen Orbit. Sie fasst in 113 Seiten so ziemlich alles zusammen, was Lichttechniker gut für die arbeitende Bevölkerung halten. Daher gelten die nachfolgenden Ausführungen auch global, also für jeden arbeitenden Menschen auf allen 6 Kontinenten.

Zu Verstehbarkeit

Die Verstehbarkeit steht nicht ohne Grund an erster Stelle in der Liste der Komponenten der Salutogenese, die eine aktive Form der Auseinandersetzung mit der Umwelt ist. So müssten die Betroffenen zumindest verstehen, was die Norm will, soll, und was sie als Instrumente bietet.

Die Norm ISO/CIE 8995-1 dient als eine globale Norm für Arbeitsplätze nach eigenem Anspruch hierzu:

Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Bedürfnissen hinsichtlich Sehkomfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Personen entsprechen, deren Sehvermögen und Lichtempfindlichkeit normal sind oder auf einen normalen Wert korrigiert wurden.

Um zu verstehen, was die Norm erreichen will, müsste jeder Mensch eine ungefähre Vorstellung davon haben, was Sehkomfort bedeutet. Aber unter den 1.347 Definitionen der CIE, dem Herausgeber dieser Norm, findet sich keine Definition von Sehkomfort. Anderswo kann man trotz intensiver Suche auch keine Definition entdecken.

Bei der Leistungsfähigkeit braucht man erst gar nicht zu suchen, denn das englische Original, performance, ist ein Allgemeinplatz. Es kann alles bedeuten, oder auch nichts. Man könnte der Meinung sein, dass es sich dabei um Sehleistung handelt. Denn die Vorlage für diese Norm, EN 12464-1, spricht im Geltungsbereich tatsächlich von Sehleistung. Warum man in der globalen Norm lieber von Leistungsfähigkeit spricht, ist vermutlich der Marketingidee für diese Norm zu verdanken. Denn mit Licht die Leistungsfähigkeit zu fördern, war schon immer ein Ziel des Lichtmarketings. Allerdings ist bereits der erste Großversuch kläglich gescheitert. (s. Kapitel Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure und Außergewöhnliche Folgen des Hawthorne-Projekts)

Bleibt noch Sicherheit als Ziel. Die Sicherheit darf in der Normung seit 1990 nicht ohne einen Qualifier benutzt werden, schon gar nicht im Geltungsbereich. Es gibt hierzu eine offizielle Vorgabe (ISO/IEC Guide 51) den Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen, wonach das Wort „Sicherheit“ (oder „sicher“) aus zwei wesentlichen Gründen nicht ohne präzisen Kontext oder Zusatz (Qualifier) verwendet werden darf:

  • Das Missverständnis der „absoluten Sicherheit“
  • Die Pflicht zur Präzision (Gegenstandsbezug)

 

Bei ISO-Standards gibt es noch ein Hindernis bei der Benutzung des Wortes Sicherheit wie safety: Ein ISO-Standard darf keine Information enthalten, die gegen örtliche gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnte. Dazu gehören zumindest Arbeitsschutzbestimmungen, die es in den meisten Ländern gibt. Allerdings unterschieden sich diese Bestimmungen wie die Arbeitskultur selbst. Bei ISO 8995-1 steht bereits im Geltungsbereich, dass die Regelsetzer nicht allzu viel von Regeln halten, an die sich jeder halten muss.

Normen müssen eindeutig, prüfbar und unmissverständlich sein. Ein reines „Dieses Gerät ist sicher“ erfüllt dieses Kriterium nicht. Der ISO/IEC Guide 51 verpflichtet Normengremien dazu, das Wort „Sicherheit“ durch den konkreten Zweck oder das Schutzziel zu ersetzen oder zu ergänzen. Beispiele: „Schutzhelm“ (Indikation des Ziels), „Verbund-Sicherheitsglas“ (technische Eigenschaft), „Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen“ (Art der Sicherheit).

Dass die CIE im Jahr 2025, also 35 Jahre nach der Veröffentlichung von ISO/IEC Guide 51, einen Sündenfall begeht, ist kein Zufall, auch kein Versehen. Man beansprucht seit Jahrzehnten das Feld Arbeitsschutz – in Deutschland seit 1935 (sic!) – obwohl hierzu die Grundlage fehlt. Nach einer CIE-Untersuchung hatten 14 Staaten der Welt Vorschriften dazu, aber keiner konnte die Grundlage benennen (s. CIE 103-1993 Technical Reports, Research Notes and Reporters' Reports 103/2 Industrial Lighting and Safety at Work).

Dass die Norm gegen die ISO-Regularien verstößt und trotzdem wundersamerweise dennoch veröffentlicht wurde, macht sie nicht formal richtig, zumindest nicht für die 27 EU-Staaten. Denn die EU-Arbeitsschutzrichtlinien verbieten seit 1990 den „privaten“ Normern (z.B. IEC, CIE, ISO, DIN, VDI), auch nur zu behaupten, ihre Standards würden sich um den Arbeitsschutz kümmern. Die in Deutschland gültige „Version“ von ISO 8995-1, DIN EN 12464-1, trägt ein nationales Vorwort, in dem dies ausdrücklich klargestellt wird:

Sicherheit und Gesundheitsschutz
Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland nicht in dieser Norm, sondern in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. ...”

Können Menschen oder Lichtplaner das alles verstehen? Sollten sie das wider Erwarten einigermaßen schaffen, werden sie spätestens an dieser Stelle echte Schwierigkeiten bekommen: Die Norm gilt gemäß Geltungsbereich für Personen „deren Sehvermögen und Lichtempfindlichkeit normal sind oder auf einen normalen Wert korrigiert wurden.“

Solche Personen existieren vermutlich nicht. Ich kenne jedenfalls weder Personen, deren Lichtempfindlichkeit normal ist, noch irgendwelche Methoden, die eine Anpassung bewerkstelligen sollen, falls einer nicht „normal“ sein soll. Ein „normales“ Sehvermögen gibt es auch nicht.

Es gibt nur einen Visus (Sehschärfe) von 1,0, der in der Ophthalmologie als Standardwert gilt. Es gibt aber Leute, die einen Visus bis 1,6 erreichen. In der Arbeitswelt gibt es Menschen, deren Visus aber bei 0,3 liegt, die bestimmte Aufgaben noch wahrnehmen können. Was normal sein soll, weiß niemand. Muss auch keiner wissen. Denn Normen für Arbeitsstätten müssen für alle Arbeitnehmer gelten und nicht nur für manche. Das Prinzip dahinter heißt Accessibility (meist übersetzt als Barrierefreiheit) und begründet ein Menschenrecht. (s. Human Factors in Lighting – alias Ergonomie der Beleuchtung). Von Rechts wegen darf eine solche Norm gar nicht veröffentlicht werden. (ISO 8995-1 wird in Deutschland nicht als nationale Norm veröffentlicht.)

Die erste Komponente der Salutogenese, die Verstehbarkeit, ist m.E. bereits durch den oben erklärten Gültigkeitsbereich nicht gegeben. Die Norm hat gemäß den Regularien der herausgebenden Stelle mindestens einen schweren formalen Fehler. Zudem ist sie nicht innerhalb der EU zulässig, weil sie die Sicherheit regeln will. Außerdem verstößt sie mit ihrem Geltungsbereich gegen ein fundamentales Menschenrecht (UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)). Sämtliche Zielvorgaben (Sehkomfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Personen) sind entweder nicht definiert oder nicht einmal eindeutig benannt.

Bleibt noch das Problem mit der Verstehbarkeit des Inhalts, der selbst mir als promovierter Lichttechniker und Autor von 20 Normen, davon drei mit lichttechnischem Inhalt, schwerfällt. Die inhaltlichen Fragen will ich unter Handhabbarkeit behandeln.

Zu Handhabbarkeit

Was ist Handhabbarkeit?

Handhabbarkeit ist das tiefe, innere Vertrauen einer Person, dass geeignete Ressourcen zur Verfügung stehen, um die anstehenden Anforderungen und Belastungen des Lebens erfolgreich zu bewältigen.

Dabei bedeutet Handhabbarkeit nicht, dass man jedes Problem im Alleingang oder aus eigener Kraft lösen muss. Es geht vielmehr um das Wissen: „Ich habe die Mittel, um damit umzugehen – entweder durch meine eigenen Fähigkeiten oder durch die Hilfe von außen.“

Die gemeinte Hilfe von außen kann im Falle von Licht beispielsweise durch den Lichtplaner erfolgen, der den wohlgemeinten Rat von Experten, in diesem Falle die Norm, i.S. des Individuums in die Praxis umsetzt. Im Idealfall verstehen die Autoren einer Norm oder einer Arbeitsstättenregel ihr Werk als ein “antizipiertes Sachverständigengutachten”, d.h., sie erkennen die Bedürfnisse des Betroffenen bezüglich der Beleuchtung und beschreiben eine Lösung. Der Betroffene muss nur noch erkennen, wo diese Lösung seine persönlichen Bedürfnisse berührt oder diesen zuwiderläuft, um geeignete Mittel zu aktivieren. Der Lichtplaner sorgt durch seine Tätigkeit im Voraus dafür, dass der Einzelne später möglichst wenig tun muss.

Beispiel für Handhabbarkeit

Um diese Vorstellung an einem einfachen Beispiel zu erklären, reicht die Arbeitsplatzleuchte als Zusatz zur Deckenbeleuchtung eines Raumes. Wenn die Letztere für einen größeren Teil der Rauminsassen hinreichend viel Licht produziert, kann die Beleuchtungsstärke an einem bestimmten Arbeitsplatz problemlos verdoppelt werden, wo es einen Bedarf gibt. Es gibt Leuchten dieser Art, mit denen man für Schwerbehinderte bis zu 10.000 lx auf dem Sehobjekt erzeugen kann. Wem das Licht in einem Raum nicht hell genug erscheint, muss also nicht allzu viel tun. Zudem betrifft die individuelle Maßnahme niemanden sonst, wenn die Leuchte nach DIN 5035-8 gebaut ist. Diese Norm verlangt zu jeder Leuchte eine Anleitung für deren sinnvolle Nutzung, die mit der Leuchte zusammen ausgeliefert werden muss. Leuchten nach DIN 5035-8 liefern auch die einzige Beleuchtung, die ihre Aufgabe nachweisbar erfüllt. (s. Beitrag: Die einzige zertifizierbare Beleuchtung).

Wenn aber die geplante Beleuchtung eines Raumes für bestimmte Leute zu viel LIcht generiert oder blendet, gibt es keine Lösung außer Abschalten. Dazu müsste man nur einen Schalter umlegen. Doch so leicht ist die Sache nicht, denn die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung schreibt nicht nur Beleuchtungsstärken für die Arbeitsplätze vor. Sie gibt sogar die Punkte an, an denen diese gemessen werden müssen.

Die vorgeschriebenen Werte sind einer Beleuchtungsnorm entnommen, deren Verwendung theoretisch freiwillig ist. Auch die ASR A3.4 muss niemand so anwenden, wie sie geschrieben steht. Mir ist aber weder ein Lichtplaner noch ein Arbeitgeber bekannt, der diese erfolgreich in Frage gestellt hat. Wie soll man denn gegen eine Vorschrift argumentieren, die vorgibt, die geforderten Beleuchtungsstärken an allen in dem unteren Bild gegebenen Punkten zu messen?

Bedauerlicherweise ist ASR A3.4 zum Planen einer Beleuchtung nicht gut geeignet, sodass man in der Praxis zumindest zu den Normen greifen muss. Da wird es richtig schwierig, weil nicht einmal die Autoren der Normen einem genau erklären können, wie man eigentlich die im Geltungsbereich angeführten Ziele erreichen kann.

Mehr Licht = Besseres Licht?

Wenn man dem Tenor der Norm (z.B. EN 12464-1 oder ISO/CIE 8995-1) folgt, geschieht dies primär durch Einhalten einer bestimmten Beleuchtungsstärke, die nie unterschritten werden darf. Dieser Wert heißt seit 2001 Wartungsbeleuchtungsstärke, wurde aber neuerdings ergänzt durch einen “höheren” Wartungswert, der eigentlich auch nie unterschritten werden darf, wenn eine der folgenden Bedingungen gilt:

— die Sehaufgabe kritisch für den Arbeitsablauf ist;

— Fehler nur unter hohen Kosten behoben werden können;

— Genauigkeit, höhere Produktivität oder erhöhte Konzentration von großer Bedeutung sind;

— Aufgabendetails ungewöhnlich klein oder ungewöhnlich geringen Kontrast aufweisen;

— die Aufgabe ungewöhnlich lange ausgeführt wird;

— der Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit über wenig Tageslicht verfügt.

— die Sehfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem üblichen Sehvermögen liegt.

Eigentlich gilt eine dieser Bedingungen immer. Nehmen wir an, dass der Arbeitnehmer, der das Licht seines Arbeitsplatzes salutogenetisch handhaben will, derjenige mit dem zu geringen Sehvermögen ist. Welche Mittel stehen ihm zur Verfügung, um eine Änderung zu bewirken? Was sagen seine Kolleginnen zu seinen Bemühungen, wenn sie schon beim minimalen Wartungswert zu viel Licht und zu viel Blendung erleben?

Was mag es bedeuten, dass die Sehfähigkeit eines Menschen unter dem üblichen Sehvermögen liegt? Man wird auch bei einer langen Literatursuche keine Quelle finden, aus der man das übliche Sehvermögen ableiten  kann.

Was ist, wenn das Licht einem zu viel wird?

Die Frage nach zu viel Licht ist nicht etwa von theoretischer Natur. Denn die Normen EN 12464-1 und ihr Abkömmling ISO/CIE 8995-1 sind praktisch ohne Berücksichtigung der Computertechnik entstanden, die die Mehrzahl der Arbeitsplätze in den meisten Wirtschaftsbereichen dominiert. Für alle Arbeitsplätze werden 8 Werte vorgegeben, davon sind  fünf Beleuchtungsstärken. Dort, wo die Autoren der Norm Computerarbeitsplätze vermuten, steht eine Bemerkung in der Spalte „Besondere Anforderungen“: „DSE-work, siehe 5.10“. DSE steht für display screen equipment. Ihre Nutzung scheint sehr selten zu erfolgen, denn diese besondere Anforderung erscheint nur 10-mal in 53 Tabellen mit 331 Arbeitsplatztypen. Meiner Erfahrung nach war die Verbreitung von Computerarbeitsplätzen bereits 1990 viel weiter.

Wer der Anforderung in der Tabelle nachgeht, findet unter Abschnitt 5.10 neben einer allgemeinen Erläuterung zu Bildschirmarbeit eine Tabelle mit maximalen Leuchtdichten in Abhängigkeit von der Helligkeit des Bildschirms. Woher der Lichtplaner das Wissen herholen soll, was der künftige Betreiber eines Arbeitsraums an Displays installieren wird, wäre eine Preisfrage. Welche Technik der spätere Arbeitgeber auch nehmen mag, die Norm gilt für Bildschirme, deren Neigung maximal 15° beträgt. Sie gilt daher nicht für Laptops, die heute etwa die Hälfte der Arbeitsplätze bevölkern. Deren Neigung beträgt etwa 35°. Auch die restliche Hälfte der Bildschirme sollte gemäß einer ergonomischen Norm (DIN EN ISO 9241-500) 35° nach hinten geneigt sein.

Einäugige Betrachtung der Sehleistung

Bleibt noch das Problem mit den unerwünschten Reflexionen. Dazu verweist die Norm auf ISO 9241-307: „Die Norm ISO 9241-307 enthält Empfehlungen zu den visuellen Eigenschaften von Displays hinsichtlich unerwünschter Reflexionen.“ Erstens enthält dieser Standard keine einzige Empfehlung. Und zweitens: Sie darf keine Empfehlungen enthalten, weil sie eine Messnorm ist. Drittens: Wenn unter der Bezeichnung besondere Anforderung für einen bestimmten Arbeitsplatztyp ein Hinweis steht, man solle sich eine bestimmte Norm ansehen, kann sich der Lichtplaner veräppelt vorkommen, weil nicht angegeben ist, was man danach machen soll. Bei dem fraglichen Sachverhalt handelt es sich immerhin um eine erhebliche Beeinträchtigung der Sehleistung und um eine starke Belästigung. Wenn ISO 8995-1 vorgibt, für Sehleistung, Sehkomfort und Sicherheit zu sorgen, und dabei die Reflexionen auf Bildschirmen auf die leichte Schulter nimmt, liegt sie hinter dem Stand der Normung von 1977 zurück. Denn die Bekämpfung von Reflexionen war Gegenstand einer der ersten Bildschirmnormen in Deutschland.

Der Bezug in einer Norm von 2025 auf die ISO 9241-307 ist besonders pikant. Denn diese Norm war bereits im Entwurfsstadium für eine Bewertung von Displays erkennbar ungeeignet. So baten deutsche Prüfstellen meinen Ausschuss bereits in den Nuller-Jahren eine praktische Hilfe zu schaffen, damit man die Norm überhaupt hätte verwenden können. So entstand DIN SPEC 92413:2014-12 - Leitfaden zur Anwendung der ISO 9241-307 - LCD-Bildschirme für Bildschirmarbeitsplätze. Auch im internationalen Bereich gab es Bedarf für eine praktische Hilfe. So bekam mein internationaler Normenausschuss den Auftrag, den deutschen Standard in einen internationalen überzuführen. Das Ergebnis ist ISO/TR 9241-311:2022- Ergonomics of human-system interaction — Part 311: Guidance on application of ISO 9241-307: LCD screens for workstations. Beide Papiere sind gültige Standards. Beide wurden bei der Erstellung von ISO/CIE 8995-1:2025 nicht zur Kenntnis genommen.

 Während die Sehleistung bei der Hauptsehaufgabe für mindestens die Hälfte der Arbeitnehmerschaft immer mehr oder weniger stark unter Fremdlicht leidet, ist die Sehleistung, die man mit der Beleuchtung erzielen kann, seit etwa drei Jahrzehnten unbedeutsam. In den Büros sind die papiergebundenen Informationen, zu deren Lesen man Licht gebraucht hat, längst verschwunden. Und die Computermonitore brauchen kein Licht. Ganz im Gegenteil, jedes Fremdlicht stört die Funktion der Monitore mehr oder weniger stark.

Das betrifft insbesondere kreative Arbeiten im graphischen Gewerbe und überall dort, wo man Farben und Linien erkennen muss. Während in der Praxis die Nutzer von CAD-Bildschirmen am liebsten im Dunkeln sitzen, soll die Beleuchtungsstärke an ihrem Arbeitsplatz von 500 lx mindestens auf 1.000 lx erhöht werden, z.B. wenn Fehler nur unter hohen Kosten behoben werden können. Mir ist kein Konstruktionsarbeitsplatz bekannt, an dem Fehler ohne Kosten behoben werden können.

Welche Mittel kann ein Nutzer aktivieren, um sich vor zu viel Licht zu schützen, wenn er meint, es schade seiner Gesundheit? Systematische Abhilfen sind mir nicht bekannt, aber rabiate Methoden wie das Ausschlagen von Lampen mit einem Besenstiel oder das Abdunkeln mit Bordmitteln u.ä. Besonders durch die Beleuchtung gequälte Mitarbeitende greifen sogar zu der Maßnahme der Selbstverdunkelung.

Man kann überall ähnliche Vorgehensweisen entdecken, aber keine Systematik, wonach Lichtplaner oder Nutzer vorgehen, um Lichtbedürfnisse mit der Realität ihrer Arbeitsumgebung in Harmonie zu bringen.

Wer es dennoch versucht, wird sehr schnell kapitulieren, denn die neuen Normen reden nicht von einer Beleuchtungsstärke, sondern von vielen. Wer sie, also die Normen, verstehen will, müsste all die Beleuchtungsstärken, ihre Höhen und Gleichmäßigkeiten kennen und deren Auswirkungen auf seine Umgebung verstehen. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Auslese von Formeln und Begriffen, die man alle kennen muss, aber nicht kennen kann. Dabei reicht nicht einmal Kennen, man müsste begriffen haben, was das alles heißt.

Die nachfolgende Tabelle habe ich aufgestellt, um einen Einspruch gegen die Norm EN 12464-1 zu formulieren. Als die Tabelle fertig war, habe ich auf den Einspruch gerne verzichtet. Wer soll wissen, was eine mittlere modifizierte Beleuchtungsstärke im Bereich der Tätigkeit ist?

Wer Weiss Denn Sowas Bedeutung
𝐸in Neuwert der Beleuchtungsstärke
𝑓m Wartungsfaktor
Ēm,r Minimaler Wartungswert der Beleuchtungsstärke
Ēm,u Höherer Wartungswert der Beleuchtungsstärke
Uo Gleichmäßigkeit
Ra Mindestwerte der Farbwiedergabe-Indizes
RUGL Maximale UGR-Grenzwerte
ĒZ Mindestwert der zylindrischen Beleuchtungsstärke
Ēm,Wand Mittlere Beleuchtungsstärke, Wand
Ēm,Decke Mittlere Beleuchtungsstärke, Decke
Ēm,modified Mittlere modifizierte Beleuchtungsstärke
Änderungen der Präferenzen der Anwender undefiniert
Bereich der Tätigkeit Nur in dieser Norm definiert
Minimaler Wartungswert Nur in dieser Norm definiert
Intervall von Wartungswerten undefiniert
Höherer Wartungswert Nur in dieser Norm definiert
maximale UGR-Grenzwerte definiert
Mindestwert der mittleren Beleuchtungsstärke an Decken Nur in dieser Norm definiert
Neu-Adaptation Undefiniert, jede Adaptation ist neu
Sehaufgabe Undefiniert (Die visuellen Elemente der auszuführenden Arbeit)
Sehkomfort undefiniert
Sehleistung undefiniert
Sichtbarkeit der Sehaufgabe undefiniert
Typ der Sehaufgabe undefiniert
Ungewöhnlich kurze Zeit undefiniert
Visuelle ergonomische Parameter Undefiniert, nicht einmal beabsichtigt
Wartungsplan definiert

Wer z.B. die Norm 8995-1 hinsichtlich der Auswirkungen auf seine visuelle Umgebung verstehen und ggf. seinen Bedürfnissen entsprechend modifizieren, will, muss ein lichttechnisches Fachbuch mit 113 Seiten lesen, verstehen und auch noch das nötige Wissen mitbringen, um sich gegen eventuelle negative Wirkungen zu schützen, die man selbst verursacht.

Hilfe durch die Technik

Eine salutogenetische Sichtweise bekommt eine erhebliche Hilfe durch die neue Technik, z.B. bei der Umsetzung von ISO/CIE 8995-1, die anders als ihre Vorgänger sehr leicht regelbar bzw. steuerbar ist. Insbesondere die im Wohnbereich einst sehr beliebten Halogenlampen reagierten auf eine Regelung mit einer Zerstörung, weil der Halogenkreisprozess nicht mehr funktionierte. Man konnte sie zwar noch durch „Freibrennen“ retten. Dazu musste man aber den Prozess verstanden haben. Während man bei Glühlampen nur den Lichtstrom steuern konnte, und das auf Kosten der Lichtfarbe, und bei Leuchtstofflampen eine Steuerung häufig mit Flimmern verbunden war, kann man bei LEDs den Lichtstrom und die Lichtfarbe (Farbtemperatur) sehr einfach ändern. Mit ausgeklügelten Techniken kann man sogar gezielt die Richtung steuern, einzelne Flächen aussparen u.Ä., was man bei Kfz-Scheinwerfern und Straßenbeleuchtungen einsetzt.

So enthält die neueste Beleuchtungsnorm eine ungewöhnlich lange Erläuterung von „Variabilität und Einstellbarkeit des Lichts“. Diese Erläuterung hat nicht nur das Vierfache ihrer Vorgängerin in EN 12464-1. Sie umfasst wesentlich mehr Aspekte und Möglichkeiten. Alle dort aufgezählten Möglichkeiten können i.S. einer salutogenetischen Betrachtung von Licht ausgenutzt werden.

Hinzu kommt, dass eine Realisierung der angeführten Möglichkeiten nicht mehr prohibitiv teuer ist. Vielmehr ist die Steuerbarkeit Teil der Technologie. tunable White (auch als Dynamic White oder CCT-Steuerung bekannt) bezeichnet eine Lichttechnologie, bei der die Farbtemperatur von weißem Licht stufenlos zwischen warmen und kühlen Tönen verändert werden kann, während die Helligkeit reguliert wird. Materialien wirken je nach Lichtfarbe völlig unterschiedlich. Während Holz, Leder und warme Farben bei 2.700 K einladend und wohnlich wirken, benötigen Sichtbeton, Glas, Stahl oder weiße Oberflächen oft kühleres Licht (4.000 K bis 5.000 K), um sauber, präzise und modern zu wirken. Mit Tunable White lässt sich die Raumwirkung flexibel an die Nutzung anpassen.

Die Handhabbarkeit in diesem Sinne ist relativ einfach, wenn man einmal den Sinn der Sache verstanden hat. Da man aufgrund der geringen Kosten und der guten Handhabbarkeit ohne viel Mühe viel experimentieren kann, kann man das Anliegen der Salutogenese besser verstehen lernen.

Zu Sinnhaftigkeit

Während die anderen beiden Komponenten (Verstehbarkeit und Handhabbarkeit) eher kognitiver und praktischer Natur sind, bildet die Sinnhaftigkeit das motivationale Fundament. Sie entscheidet darüber, ob ein Mensch überhaupt die Energie aufbringt, sich den Herausforderungen des Lebens zu stellen.

Ein Mensch mit einem hohen Maß an Sinnhaftigkeit:

  • Sieht Herausforderungen nicht als unfaire Bestrafung oder sinnlose Quälerei, sondern als lohnende Aufgaben, an denen man wachsen kann.
  • Empfindet wichtige Lebensbereiche (wie Familie, Beruf, Hobbys oder ein Ehrenamt) als zutiefst bedeutsam.
  • Er ist bereit, Unannehmlichkeiten, Schmerz oder Stress vorübergehend zu ertragen, weil das übergeordnete Ziel als wertvoll erachtet wird.

 

Ein Beispiel für die Sinnhaftigkeit der visuellen Umgebung ist die Sichtverbindung nach außen. Das Licht stiftet eine tiefe Verbindung zur Natur, unterstützt die innere Uhr (circadianer Rhythmus) und signalisiert dem Gehirn die emotionale und biologische "Richtigkeit" der Situation. Wie in dem Beitrag Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne gezeigt, kann der Mensch in der Folge sogar mit argen Widrigkeiten wie Arbeiten an einem Bildschirm an einem Südfenster ohne Sonnenschutz fertig werden. Andere Widrigkeiten wie Lärm im Büro, zu hohe oder geringe Temperaturen stören weniger.

Ein anderes Beispiel ist sog. dynamisches Licht. Der Mensch ist evolutionär an den dynamischen Verlauf des Tageslichts angepasst. Künstliches, statisches "Dauerlicht" entzieht dem Körper den zeitlichen Kontext. Salutogenetischer Wert: Eine dynamische Beleuchtung, die den Tagesverlauf simuliert (morgens aktivierendes Blaulicht, abends beruhigendes warmes Licht), vermittelt dem Körper biologische Sinnhaftigkeit. Melatonin- und Cortisolspiegel harmonieren mit der realen Uhrzeit. Der Körper versteht, warum er jetzt wach oder müde sein soll.

Nicht zuletzt sollte die Raumatmosphäre genannt werden, die Licht sehr positiv beeinflussen kann: Licht gestaltet Räume und erzeugt Stimmungen. Ein rein funktional, rein pragmatisch ausgeleuchteter Raum (z. B. sterile Rasterdeckenleuchten) wirkt oft emotional "leer" oder gar entfremdend (Stichwort Sick Building Syndrome). Salutogenetischer Wert: Eine differenzierte Beleuchtung (Akzentlicht, Lichtzonen, warme Farbtemperaturen in Ruhebereichen) schafft Aufenthaltsqualität. Sie signalisiert Geborgenheit oder Fokus und gibt dem Raum eine emotionale Bedeutung. Wenn sich ein Raum "richtig" anfühlt, steigt das psychische Wohlbefinden und die Bereitschaft, sich auf die Umgebung einzulassen. Salutogenetischer Wert: Eine differenzierte Beleuchtung (Akzentlicht, Lichtzonen, warme Farbtemperaturen in Ruhebereichen) schafft Aufenthaltsqualität. Sie signalisiert Geborgenheit oder Fokus und gibt dem Raum eine emotionale Bedeutung. Wenn sich ein Raum "richtig" anfühlt, steigt das psychische Wohlbefinden und die Bereitschaft, sich auf die Umgebung einzulassen.

Eine rein pathogenetische Lichtplanung fragt nur: „Wie verhindern wir Augenbeschwerden oder Unfälle?“ (Einhaltung von Mindest-Luxwerten und UGR-Grenzwerten). Eine salutogenetische Lichtplanung geht einen Schritt weiter und fragt:

„Wie unterstützt das Licht den Menschen aktiv dabei, vital, motiviert und im Einklang mit seiner Biologie zu bleiben?“

Die Sinnhaftigkeit ist dabei der Hebel, der aus einem rein "normgerecht beleuchteten Arbeitsplatz" eine gesundheitsfördernde, lebendige Umgebung macht. Sie sorgt dafür, dass das visuelle System und der Hormonhaushalt nicht gegen die Umwelt ankämpfen müssen, sondern durch sie gestärkt werden.

Was bringt eine salutogenetische Betrachtungsweise des Lichts?

Die Verbesserungen, die wir vor vielen Jahren durch eine nutzerorientierte Beleuchtungsentwicklung erzielt haben, sprechen dafür, dass eine konzeptionelle Änderung vielversprechend ausfallen wird. Das nachfolgende Bild vergleicht die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Benutzer an 1500 Arbeitsplätzen mit ihrer Beleuchtung erlebten (Bezeichnung: Decke, BAP = tiefstrahlende Beleuchtung nach DIN 5035-7:1988), und deren Änderung nach der Installation einer optimierten Beleuchtung (2K-Opt), bei der die Benutzer eine gute Kontrolle über ihren Arbeitsplatz bekommen hatten. (Legende: 1 = gar nicht, 4 = stark)

Obwohl die mit relativ einfachen Mitteln erzielten Verbesserungen erheblich waren, kann man von einer konzeptionellen Neuausrichtung sehr viel mehr erwarten. Was dabei herauskommen kann, behandelt der Beitrag Licht für New Work.

In der modernen Arbeitswelt assoziieren wir New Work meist mit:

  • Flexibilität: Zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten.
  • Agilität: Flache Hierarchien und eigenverantwortliche Teams.
  • Digitalisierung: Einsatz moderner Tools zur Zusammenarbeit.
  • Purpose: Die Suche nach Sinnhaftigkeit im Job.

Eine für solche Arbeitsumgebungen geeignete Beleuchtung harmoniert mit der Möblierung und Architektur des Raums. New Work setzt z.B. agile Setups voraus. Wenn Möbel rollbar sind und Wände verschoben werden, darf das Licht nicht festgeschraubt sein. Beispiele sind:

  • Stehleuchten statt Deckenraster: Moderne LED-Stehleuchten mit Präsenz- und Tageslichtsensoren sind ideal, weil sie mit dem Arbeitsplatz „mitwandern“ können.
  • Schienensysteme (Track Lighting): Ermöglichen sie, Strahler je nach Bedarf neu zu positionieren?
  • Zonale Beleuchtung: Wenn Möbel und Wände verschiebbar sind, müssen nicht unbedingt die Leuchten mitwandern, es geht auch, wenn sich die Charakteristik der Beleuchtung lokal verändern lässt. Dies hat die LED-Technik sehr erleichtert.
  • Mobile Akkuleuchten: Diese können frei im Raum platziert werden, wenn Teams Tische für ein Projekt zusammenschieben.

 

Die in dem Beitrag „Licht für New Work“ behandelten Konzepte sind ziemlich das Gegenteil der Beleuchtung, die heute bei einer Umwandlung von Büros für andere Verwendungen als Erstes rausfliegt. Und in Büros, in denen die Arbeitenden viel mitbestimmen, wird niemand Reihen von Industrieleuchten an der Decke platzierren.

Warum wir eine neue Perspektive für Lichtwirkungen brauchen

Der sicherste Ort für Schiffe ist der Hafen.
Dafür werden die Schiffe aber nicht gebaut.
Anonymus

Eine neue Perspektive für Lichtwirkungen, kurzgefasst

Die Lichttechnik hat sich über Jahrzehnte vor allem „pathogenetisch“ entwickelt: Sie fragt danach, was stört, blendet, schädigt oder vermieden werden muss. Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung, matte Oberflächen, Farbwiedergabe nach Mindestwerten und photobiologische Sicherheit bilden daher den Kern vieler Normen. Diese Sicht ist unverzichtbar, wenn klar definierte Gefahren bestehen, etwa bei UV-Strahlung, Lasern oder akuter Blendung.

Sie greift jedoch zu kurz, wenn Licht nicht nur Schäden verhindern, sondern Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität fördern soll. Hier setzt die salutogenetische Perspektive an. Sie fragt nicht primär, was krank macht, sondern welche Lichtumgebungen Menschen stärken, orientieren, aktivieren und ihnen Handlungsspielraum geben.

Dazu gehören visuelle Klarheit, lebendige Farben, Glanz als positive Qualität, Tageslichtbezug, individuelle Steuerbarkeit und eine zeitlich passende biologische Lichtdosis. Besonders deutlich wird dies bei UV-Licht und circadian wirksamer Beleuchtung: Nicht jede Exposition ist gefährlich, und nicht jede pauschale Empfehlung ist praktisch sinnvoll. Entscheidend ist die angemessene Dosis zur richtigen Zeit, angepasst an Menschen, Tätigkeiten und Lebensrhythmen.

Während die bestehenden Regeln künstliche Beleuchtung meist zeitlos und statisch behandeln, sind die nichtvisuellen Wirkungen des Lichts längst als tageszeitabhängig bekannt. Eine moderne Lichtplanung müsste daher pathogenetische Schutzprinzipien mit salutogenetischer Gestaltung verbinden. Ziel wäre nicht eine störungsfreie, aber freudlose Umgebung, sondern Licht, das Sehen ermöglicht, Ressourcen stärkt und den Menschen in seinem biologischen und psychischen Alltag unterstützt. Hier ist das Individuum besonders gefragt, weil niemand sonst seine circadiane Rhythmik erfolgreicher beeinflussen kann.

Warum wir eine neue Perspektive für Lichtwirkungen brauchen

Die Lichttechnik hat sich seit rund 100 Jahren im Wesentlichen damit beschäftigt, Helligkeit zu erzeugen. Das erkennt man vor allem daran, dass die Basis aller ihrer Größen die V(λ)-Kurve ist, die die Hellempfindung beschreibt, die die optische Strahlung mit den Wellenlängen von 380 nm bis 780 nm hervorruft. Nicht ohne Grund wollte die CIE die Einheit des Lichtstroms, Lumen, zu einer Basiseinheit des internationalen SI-Systems anerkennen lassen. Die Menge an „Lumen“, die auf eine beleuchtete Fläche fällt, die Beleuchtungsstärke, ist bei Weitem das meistgenutzte Wort in der lichttechnischen Literatur und die Basis aller Beleuchtungsnormen.

Man kann dies einerseits dadurch verstehen, dass das Helle für den Menschen immer etwas Positives bedeutet. Den Menschen nannte Carl von Linné in seinem Werk Systema Naturae homo diurnus (Tagmensch). Die Schöpfungsgeschichte der Bibel beginnt ja mit Licht; die Dunkelheit folgt danach.

Man kann es andererseits auch dadurch verstehen, dass das verfügbare künstliche Licht dem Bedarf an Licht für viele Sehaufgaben nicht ausreichte. Fast über die gesamte Geschichte der Menschheit herrschte in Arbeitsräumen ein Lichtmangel vor. Seit 2021 behaupten die Chronobiologen, existierende Beleuchtungen würden nicht hinreichend viel Vertikalbeleuchtungsstärke erzeugen, um den circadianen Rhythmus des Menschen zu aktivieren. Diese sind nicht etwa Randfiguren, die sich mit esoterischen Fragen beschäftigen, sondern eine Elite der medizinischen Forschenden, die die Chronobiologie vorwärtsgebracht hat. Somit darf die Lichttechnik des Segens der Medizin sich sicher fühlen.

Wenn man einen Schritt weitergeht und der Vorstellung folgt, dass der Mensch täglich eine bestimmte Lichtdosis braucht, unabhängig davon, wo er sich aufhält, kann man auch verstehen, dass man in Innenräumen Licht in ähnlicher Größenordnung wie draußen erzeugen wollte. Allerdings bin ich mir sicher, dass die Wahl der Vorbilder nicht glücklich war. (s. Falsche Vorbilder – Die Sonne und der Himmel.)

Das Vorgehen wurde allerdings zum einen durch die Blendung gebremst, die bereits Edison kannte. Er hatte, wie immer zu Beginn eines Projekts, sein Ziel in seinem Notizbuch präzise skizziert: Ich will ein Licht erfinden, das so wenig kostet, dass nur reiche Leute sich Kerzen leisten wollen. Und das Licht wird nicht blenden. So sind die Bemühungen um eine Begrenzung der Blendung fast so alt wie das elektrische Licht, leider bis heute nicht sehr erfolgreich. (s. Kapitel Blendung – Was ich schon immer wusste und nie nachfragen wollte)

Der fehlende Erfolg für eine Frage von zentraler Bedeutung, Blendung, trotz aller Bemühungen kann eine Folge davon sein, dass der Begriff falsch gesetzt ist. In dem oben zitierten Kapitel habe ich detailliert ausgeführt, was falsch sein kann bzw. vermutlich ist. Das Vorgehen kann aber ebenso fundamental falsch sein, weil die Sichtweise fehlerhaft ist. Denn genau dieselben physikalischen Merkmale, die zu einer Blendung führen, können positive Emotionen auslösen. Nicht nur die gesamte Beleuchtung von Jahrmärkten oder Konzerthallen ist pure „Blendung“. Alles, was glänzt, kann man als Störung bezeichnen oder ebenso als schönen Glanz, der einem Freude macht. Ein Kollege hatte dies auf einen klaren Nenner gebracht: Beim Make-up beträgt der Abstand zwischen Positiv (Lipgloss) und Negativ (glänzende Nasenspitze) nur wenige Millimeter. So kann es sein, dass man in dem Bemühen, störungsfreies Sehen zu ermöglichen, alles verhindert, was positive Wirkungen entfalten kann. Man lebt ungestört, aber nicht gerade glücklich.

Die mächtigere Bremse, die die Lichttechnik davon abhielt, im Innenraum ähnlich hohe Beleuchtungsstärken wie draußen zu generieren, war die Energie. Zum einen war die elektrische Energie recht teuer. Zum anderen wandelten die Lampen sie nur zu einem Teil in Licht um. Der Rest lastete als Wärmestrahlung auf den Benutzern. So war es mit Glühlampen kaum möglich, eine Allgemeinbeleuchtung mit mehr als 500 lx zu erzeugen. Die Grenze lag bei Leuchtstofflampen deutlich höher, aber die Strahlungsbelastung war schon bei 2000 lx merklich. Diese Beleuchtungsstärke entspricht aber nicht unserer Vorstellung von einem heiteren Himmel, sondern nicht einmal einem trüben Novembertag in Hamburg.

So leben wir mit einem künstlichen Licht, das für viele Fachleute unzureichend ausfällt. Nicht nur Fachleuten ist das Problem der Blendung bewusst, die trotz über 100 Jahren Forschung wenig verstanden ist. Heute sagt die medizinische Forschung dazu auch noch, die künstliche Beleuchtung müsse ganz anders werden. Sollen wir etwa in Trauer versinken, weil etwas, was wir dringend brauchen, auch Probleme verursacht?

Ich will in diesem Beitrag die zwei Perspektiven in der Medizin gegenüberstellen, die allerdings keine Alternativen sind: Pathogenese und Salutogenese. Diese behandeln Störungen, Probleme, Krankmacher u. Ä. auf zweierlei Art. Daraus kann man eine Antwort auf die obige Frage geben.

Die Konzepte und ihre Unterschiede

Die Pathogenese (páthos (Leiden/Krankheit) und génesis (Entstehung)) reflektiert die Sichtweise der klassischen Medizin, die nach Faktoren sucht, die Menschen krank machen. Die Suche erfolgt mit dem Ziel, die Faktoren ausfindig zu machen und ggf. zu eliminieren. Bei Licht müssen die gesuchten Faktoren nicht unbedingt krank machen. Es genügt, wenn es die Menschen sich krank fühlen lässt, statt ihnen eine Freude zu bereiten.

Zumindest dann, wenn ein untersuchter Faktor ein biologischer Krankheitserreger war, war die Pathogenese äußerst erfolgreich. So hatte Robert Koch einwandfrei festgestellt, dass Krankheiten nicht etwa durch Myasmen entstehen, die den Menschen schwächen und mürbe machen, sondern durch jeweils einen Erreger. Zwar kann ein bestimmter Erreger einem anderen das Feld ebnen, damit auch dieser zum Zuge kommt, aber ein Tuberkuloseerreger wird nie Malaria erzeugen. Das ist seit Robert Koch bekannt, war aber nicht immer selbstverständlich. Allein dieser Erkenntnis dürfte ein erheblicher Teil der Menschheit seine Existenz verdanken.

Während die Pathogenese eine historisch lange (erfolgreiche) Tradition hat, ist die Salutogenese noch sehr jung. Sie bedeutet Entstehung und Erhaltung von Gesundheit. Das Wort setzt sich aus dem lateinischen salus (Gesundheit/Wohlbefinden) und dem griechischen génesis (Entstehung) zusammen. Das Konzept wurde in den 1970er-Jahren vom Medizinsoziologen Aaron Antonovsky als Gegenmodell zur Pathogenese entwickelt. Es fragt nicht, warum Menschen krank werden, sondern warum sie trotz Belastungen gesund bleiben. Der fundamentale Unterschied zwischen den beiden Modellen liegt in der Blickrichtung. Während die klassische Medizin (Pathogenese) den Blick auf das Defizit und die Ursache von Krankheiten richtet, fokussiert die Salutogenese die Ressourcen und die Entstehung von Gesundheit.

Antonovsky kam zu seiner Vorstellung, als er den Gesundheitszustand von Frauen untersuchte, die das Schlimmste überlebt hatten, dem Menschen vermutlich begegnen können: Trotz der unvorstellbaren Grauen und Traumata des Holocausts wurden 29 % der früher im KZ internierten Frauen als psychisch „völlig gesund“ und beschwerdefrei eingestuft (in der Kontrollgruppe „gesunde Frauen“ waren es 51 %), also nicht einmal doppelt so hoch. Das hat selbst einen Medizinsoziologen überrascht. So entstand die Vorstellung, dass Menschen nicht gesund oder krank sind, sondern sich auf einem Zustand zwischen völliger Gesundheit und schwerer Krankheit bewegen. Die Salutogenese zielt nicht auf völlige Gesundheit, sondern auf eine – möglichst hohe – Verbesserung weg von Krankheit.

Zum Verständnis für meinen Beitrag stelle ich die besonderen Merkmale der Konzepte gegenüber:

Merkmal Pathogenese Salutogenese
Zentralfrage Was macht den Menschen krank? Was hält den Menschen gesund?
Verständnis von Gesundheit Zustand: Die Abwesenheit von Krankheit (Dichotomie: gesund oder krank). Dynamischer Prozess: Ein Kontinuum zwischen völliger Gesundheit und schwerer Krankheit.
Hauptfokus Risikofaktoren, Defizite, Erreger, Symptome und Anomalien. Schutzfaktoren, Ressourcen, Resilienz und Bewältigungsstrategien.
Rolle des Menschen Eher passiv: Patient leidet unter einer Störung und wird therapiert/„repariert“. Aktiv: Mensch reguliert sich ständig selbst und gestaltet seine Gesundheit mit.
Ziel der Maßnahme Kuration & Schadensbegrenzung: Beseitigung von Krankheitsursachen, Schmerzlinderung. Prävention & Stärkung: Aufbau von Widerstandsressourcen und Erhöhung des Kohärenzgefühls.
Umgang mit Stress Stressoren sind primär schädlich, pathogen und müssen vermieden werden. Stressoren sind normaler Teil des Lebens; entscheidend ist die erfolgreiche Bewältigung.

 

Um den Unterschied zu verdeutlichen, nutzte Aaron Antonovsky das Bild eines wilden Flusses:

  • Der pathogenetische Ansatz: Der Mensch ist in den Fluss gefallen und droht zu ertrinken. Die Pathogenese konzentriert sich darauf, den Ertrinkenden mit hohem technischem Aufwand aus dem Wasser zu retten (Therapie) oder Warnschilder an reißenden Stellen aufzustellen (klassische Risikovermeidung).
  • Der salutogenetische Ansatz: Da der Fluss des Lebens ohnehin voller Gefahren und unvorhersehbarer Strömungen ist, fragt die Salutogenese nicht nur, wie man jemanden herausholt. Sie fragt: „Wie lernt der Mensch, in diesem Fluss ein guter Schwimmer zu werden?“ (Ressourcenstärkung).

 

Dieses Modell war mir bereits als Kind aus einer anderen Welt bekannt: In der Türkei findet man an unendlich vielen Stellen am Wasser Schilder, die dort das Schwimmen verbieten. Sie werden aufgestellt, nachdem dort ein Mensch ertrinkt. Das Verbot bleibt ewig bestehen. Trotzdem oder gerade deswegen  ertrinken viele Menschen, weil man nirgendwo vernünftig schwimmen lernen kann.

Beide Modelle schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich in der modernen Medizin und Arbeitswissenschaft. Während die Pathogenese in der Akutmedizin unverzichtbar ist, bildet die Salutogenese das Fundament für nachhaltige Prävention, ganzheitliche Ergonomie und Gesundheitsförderung. Kurz gesagt, bedeutet eine salutogenetische Orientierung eine Ausrichtung auf attraktive Gesundheitsziele und Erschließen bzw. Schaffen hilfreicher Ressourcen.

Ist die Betrachtungsweise der Lichttechnik eher pathogenetisch?

Nach meiner obigen Darstellung der Blendung ist zumindest die Betrachtung der Blendung eher pathogenetisch. Vermeide Blendung – und du bist ungestört. Dass man eine physikalische Erscheinung, die die Lichttechnik Blendung nennt, auch positiv sehen kann und für anregend halten, bleibt anderen überlassen. Die beiden Vorstellungen kollidieren insbesondere dort, wo Arbeitnehmer, die man vor Blendung schützen soll, mit Menschen zusammenkommen, für die der Arbeitsbereich der anderen als “stimmungsbetonter” Raum gestaltet wird. So etwa große Verkaufsräume, Restaurants oder Opernfoyers.

Eine Welt ohne Glanz, damit man nie gestört werde

Viel problematischer ist der Umgang mit dem Glanz in der Lichttechnik. Seit Jahrzehnten predigen die Beleuchtungsnormen, dass alles matt sein müsste, damit die Beleuchtung keine Störungen durch Glanz oder Reflexblendung erzeugen kann. Am schlimmsten kam es mit der DIN 5035-7:1988. Dort werden für alles im Raum Reflexionsgrade und Glanzgrade vorgegeben. Besonders restriktiv sind die Vorgaben bezüglich der Dinge, die sich im Bildschirm spiegeln könnten (Wände, Stellwände, Betriebseinrichtungen).

Die letztere Idee ist eigentlich nicht falsch oder auch nur problematisch, wenn man sie in einem eingerichteten Raum an einem existierenden Arbeitsplatz ausführt. Man kann gleich sehen, was dort stört, und eine Lösung finden. Manchmal dreht man den Bildschirm um 20° und schon ist man das Problem los. Wenn man aber Räume plant, muss man dafür sorgen, dass die Bedingungen immer eingehalten werden. So wird niemand damit glücklich werden, dass die Reflexionen auf seinem Bildschirm weniger geworden sind, aber dafür alle Wände einen Reflexionsgrad von 0,3 bis 0,5 haben müssen, wie die Norm es empfiehlt. Sie müssten auch matt bis halbmatt ausgeführt sein. Sollte irgendwo ein Bild hinter dem Bildschirm hängen, dürfte es nicht in einem Glasrahmen sein. In einem solchen Raum möchte aber niemand sitzen.

Die Norm ist derart rigoros, dass sie selbst helle Oberbekleidung zu Dingen zählt, die sich im Bildschirm spiegeln können. Einen salutogenetischen Umgang mit der Arbeitsumgebung stellt man sich besser anders vor.

Man stelle sich ein Haus, einen Laden oder ein Opernfoyer vor, wo sämtliche Gegenstände matt sind, damit sich nichts in einem Bildschirm spiegeln kann, der sich heute in allen Lebenslagen finden lässt. Der Bildschirm heißt heute Display, aber ansonsten spiegelt er immer noch. Man müsste sich selbst seine Hemden danach aussuchen. Eine freudlosere Umgebung lässt sich schwer vorstellen. Dem Menschen werden die Lösungen normativ vorgegeben, auch wenn die Probleme ihn gar nicht berühren.

Farben zählen nicht zur Sehleistung …

Den Umgang mit der Farbe kann ich nicht richtig einordnen. Hierzu gehört zum einen die Tatsache, dass das Farbenerkennen nicht als Sehleistung zählt und daher nicht zu den Zielen der Beleuchtungstechnik gehört. Man beleuchtet eine Umgebung, um die Welt zu sehen, wie sie ist. Dabei soll es egal sein, wie ihre Farben erscheinen?

Zum Glück ist es nicht egal. Denn da Licht ohne Farbwiedergabe so gut wie wertlos ist, verlangen die Normen immerhin einen CRI ≥ 80 für viele Arbeitsplätze. Selbst wenn dieser Wert 100 beträgt und nicht mehr gesteigert werden kann, muss eine Beleuchtung keine einzige gesättigte Farbe wiedergeben können. Gefragt sind nur 8 Pastellfarben wie Altrose, Senfgelb oder Fliederviolett. Wenn ein Mensch seine Umgebung so beleuchtet, dass er von lauter solchen Farben umgeben ist, ist es kaum wahrscheinlich, dass Freude aufkommt. Daher würde ich den Umgang mit Farbe pathogenisch nennen.

Ob eine Beleuchtung die erforderliche Farbwiedergabe erreicht, prüft indes niemand, da die Anforderung nur für die Lampen gilt. Das Farbklima in einem Raum wird aber von den Leuchten und von dem Raum selbst mitbestimmt. Die einzige Anforderung an die Erkennung von Farben betrifft die Sicherheitsfarben. Ihre Erkennbarkeit muss jede Beleuchtung gewährleisten.

Etwas verkürzt gesagt, gewährleistet die Beleuchtung das Erkennen von Objekten, aber nicht deren Farben. So hilft sie Formen in Graustufen erkennen. Wenn es mehr ist, ist es eher dem Zufall zu verdanken. Glanz wird eher verboten denn gefördert. Einen Anlass zur Freude bietet eine Beleuchtung kaum, wenn sie nur ihre Pflicht tut.

Selbstverständliches ausgespart, obwohl als wichtig bekannt

Eine Spezialität, die nur wenige kennen, hat mir sehr angetan. Die seit den 1960er Jahren bis heute geltenden Bestimmungen für die Festlegung der Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen berücksichtigen die Wirkung von UV auf die Wiedergabe von Farben in einem Raum systematisch nicht. Die UV-Strahlung wirkt sich auf die “Weißmacher“ aus und sorgt für frische Farben. Das kennt die Menschheit länger als den Namen und die Bedeutung der Strahlung, die UV genannt wird. Der Effekt wurde einst mit dem Sud der Roßkastanie erreicht. Ansonsten wirkt z.B. Weiß leicht vergilbt.

Optische Aufheller (auch bekannt als fluoreszierende Weißmacher oder „optische Aufheller“) werden überall dort eingesetzt, wo Materialien von Natur aus einen leichten Gelbstich haben, aber strahlend weiß, sauber oder brillant wirken sollen. Sie funktionieren, indem sie unsichtbares UV-Licht absorbieren und als sichtbares, bläuliches Licht wieder abgeben, was das menschliche Auge als „schneeweiß“ wahrnimmt. Sie sind in allen Wasch- und Reinigungsmitteln enthalten. Viele Textilien (weiße Kleidung (T-Shirts, Hemden, Socken), Bettwäsche, Handtücher, Gardinen und Vorhänge) enthalten optische Aufheller wie auch Wandanstriche, Lacke, Papier, Kartonagen u.Ä. In der Kosmetikbranche wird davon fleißig Gebrauch gemacht.

Während der Farbwiedergabeindex Ra der Lampen ohne eine Berücksichtigung ihrer Wirkung auf die optischen Aufheller erfolgt, also ohne UV, haben alle neu definierten Normlichter der CIE (D50, D65, D75) einen UV-Anteil. Weil eine Abmusterung von Farben von Oberflächen ohne UV wenig Sinn macht, musste die CIE wider die eigene Definition des Lichts handeln und eben die neuen Tageslicht(er) festlegen. Ansonsten wären die Normlichtarten der CIE wertlos für die Farbabmusterung.

Frische Farben, schneeweiße Bettwäsche, aufregendes Make-up – alles bei der Herstellung geprüft und gut gefunden. Ob man sie so sieht, wie der Hersteller es annimmt, ist dem Zufall überlassen. Manche LEDs haben UV, andere nicht. Das steht aber auf keiner Lampenverpackung. Man merkt es erst, wenn es Nacht wird und die Umgebung eigenartig traurig ausschaut.

Um die Psyche sollen sich andere kümmern

Beim Umgang mit Farbe gehören die psychische Wirkung von Farben und ihre kulturelle Bedeutung dazu. Die Technik (Lichtechnik, Farbmesstechnik) betrachtet Farben physikalisch und neutral. Ihre Methoden sind weltweit gleich, die Bewertung der Ergebnisse auch. Hingegen besitzen manche Farben kulturell unabhängig bestimmte Bedeutungen, andere sind hingegen stark kulturabhängig. So die Farbe Rot, die als Zeichen immer Gefahr bedeutet. Die Farbe Rot ist aber psychologisch und kulturell wohl die intensivste Farbe überhaupt. Weil sie evolutionär sofort unsere Aufmerksamkeit fesselt (Blut, Feuer, reife Früchte), hat fast jede Kultur ihr eine starke Bedeutung zugeschrieben – die sich allerdings drastisch unterscheiden können.

So ist Rot in Ostasien die Farbe für Glück, Wohlstand & Erfolg. In Indien oder Südasien bedeutet sie Reinheit & Ehe, in Südafrika aber Trauer & Opfer. Nichts von alledem gilt in der Technik. Sie überlässt alles der Architektur, dem Design oder der Innenarchitektur. Die Standardlichtfarbe für Lichtquellen ist Weiß. Sie sollen farbige Flächen angemessen beleuchten, so deren Farben existieren. Das Licht soll aber nicht in der Farbgebung intervenieren, außer wenn dies ausdrücklich beabsichtigt wird.

Dieser Umgang entspricht einer pathogenischen Betrachtung.

Sicher strahlen ist Pflicht

Die Behandlung von Lichtquellen bezüglich möglicher Strahlungsschäden (photobiologische Sicherheit von Lampen und Leuchten, DIN EN 62471) ist hingegen klar und deutlich pathogenisch. Dasselbe gilt auch für spezifische Normen für UV-Strahlung (z.B. UV-C-Strahler) oder Laser (DIN EN 60825-1 - Sicherheit von Lasereinrichtungen).

Da es sich um klar definierte Gefahren handelt, wäre eine Relativierung nicht zulässig.

Gesunde circadiane Beleuchtung

Die pathogene Betrachtungsweise wird bei den Regeln für die circadian wirksame Beleuchtung besonders deutlich erkennbar.

So legt ein internationaler Standard (CIE S026 CIE System for Metrology of Optical Radiation for ipRGC-Influenced Responses to Light) fest, dass die Basis aller Betrachtungen das Spektrum des Tageslichts sei. Da es viele Tageslicht(er) gibt, wählt man dazu die CIE-Normlichtart D65. Allerdings ist diese Lichtfarbe (6504 K) für die Beleuchtung von Innenräumen wenig oder gar nicht geeignet. So ist ausgerechnet die Basis eines Standards, der die lichttechnischen Größen stärker physiologisch ausrichtet, eine Lichtfarbe, die in der Architektur kaum vorkommt.

Weiterhin wird nach der Logik hinter dem Standard, Melatoninsuppression, die Berechnung der Beleuchtungsstärke nach dem Alter des Benutzers vorgenommen. Dies entspricht der längst bekannten Tatsache, dass ältere Menschen mehr Licht brauchen, und ist daher ausgesprochen logisch.

Weniger logisch indes ist, dass es sich um die Beleuchtungsstärke am Auge handelt, die bei Älteren eine viel höhere Blendung hervorruft als bei Jüngeren. Auch das war schon lange bekannt. Darum sollen sich wohl andere kümmern.

Während sich CIE S026 um die Messbarkeit kümmert, haben Chronobiologen starre Vorgaben für die Beleuchtungspraxis aufgestellt: In Innenräumen soll die Beleuchtungsstärke am Auge zwischen 06:00 Uhr morgens und 19:00 Uhr abends immer über 250 lx m-EDI betragen (zu m-EDI und deren Berechnung s. Wie circadian wirksam ist mein Licht?). Dazu müssten alle vorhandenen Beleuchtungen mehrfach verstärkt werden, weil 250 lx m-EDI eine Menge Licht ist. Wer statt D65 eine angenehme Lichtfarbe wählen will, müsste die Lichtanlage noch einmal etwa verdoppeln.

Während dies noch bewerkstelligt werden kann, muss ab 19:00 Uhr die Beleuchtungsstärke immer unter 10 lx bleiben. Bereits übliche Bildschirme produzieren aber mehr Licht. So müsste man mit gedimmtem Monitor und ausgeschaltetem Licht arbeiten. Ab 22:00 ist volle Dunkelheit angesagt. Jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland müsste dann die Arbeit einstellen.

Können Menschen begreifen, dass die künstliche Beleuchtung für die Nutzung am Tage verstärkt werden soll, während sie in dem Zeitraum gedimmt und abgestellt werden soll, für den man die künstliche Beleuchtung überhaupt entwickelt hat?

Die Begründung der Empfehlungen ist nicht einmal falsch. Was fehlt, ist die Praktikabilität. Bei einer salutogenetischen Betrachtung würde man nach circadianer Toleranz der Individuen vorgehen und keine starren Vorgaben machen. (Anm.: Wenn man den Chronotypen von permanenten Nachtarbeitern ermittelt, findet man schnell heraus, dass dies auch ohne Wissenschaft und Regeln bereits erfolgt ist. Innerhalb bestimmter Berufsgruppen gibt es mehr Eulen als sonst in der Bevölkerung.)

Ein salutogenetischer Umgang mit Licht und Beleuchtung

Wie kann ein Umgang mit Licht die Perspektive verlassen, eine Mindestsehleistung (in Graustufen) bereitzustellen, glänzende Objekte zu vermeiden, damit sie den Sehvorgang nicht stören, und die Umwelt eher in Moll darzustellen, damit ja nichts blendet? Muss ich mich vor jedem Gang in die Sonne kräftig mit Sonnenschutz eincremen? Oft ist die Angst vor dem Schaden zerstörerischer als der Schaden selbst.

Ich will einen salutogenen Umgang mit Licht an zwei Beispielen erklären. An den Anfang stelle ich den salutogenen Ansatz mit UV-Licht, weil mir am meisten daran liegt. Allein deswegen bin ich gegen einen CIE-Standard vorgegangen: ISO/TR 21783 Light and lighting — Integrative lighting — Non-visual effects und habe einen ISO-Standard geschrieben, der für die nicht-visuellen Effekte die Berücksichtigung des gesamten optischen Spektrums (UV – Licht - IR) begründet: ISO/TR 9241-610:2022  Ergonomics of human-system interaction —  Part 610: Impact of light and lighting on users of interactive systems. Dieser Standard erklärt die Fakten, zählt die zehn wichtigsten Erkenntnisse zu chronobiologischen Wirkungen der Beleuchtung auf den Menschen und erklärt, wie der einzelne Mensch damit umgehen kann.

UV-Licht salutogen betrachtet

Wie in dem Beitrag Zu Tode geschützt? Warum die UV-Exposition neu bewertet werden muss: dargelegt, gibt es seit mehr als 100 Jahren zwei diametral entgegengesetzte Vorgehensweisen. Die einen knallen sich auch mal in die Mittagssonne, um eine „gesunde“ Bräune zu bekommen. Das andere Extrem sind Hautärzte, die ab Ende März vor den Gefahren der Sonne warnen und empfehlen, sich mehrmals am Tage mit dem Sonnenschutzfaktor 50 vor Hautkrebs zu schützen.

Dabei weiß jeder, wie sich die Stimmung oder die Energie verändert, wenn man nach ein paar Tagen in geschlossenen Räumen wieder länger draußen in der Sonne ist. Soll man sich den Spaß mit düsteren Gedanken an den schwarzen Hautkrebs verderben lassen?

Die Salutogenese von UV-Licht ist ein spannender Ansatz! Während meistens über die Risiken von UV-Strahlung gesprochen wird (Pathogenese), blickt die Salutogenese auf die Faktoren, die unsere Gesundheit aktiv erhalten und fördern. UV-Strahlung hat nämlich wesentliche gesundheitsfördernde Eigenschaften, wenn sie richtig dosiert ist.

Hier sind die wichtigsten salutogenen Aspekte der UV-Strahlung im Überblick:

  • Vitamin-D-Synthese: Rund 80–90 % des benötigten Vitamin D bildet der Körper selbst mithilfe von UVB-Strahlung in der Haut. Es ist essenziell für Knochen, Muskeln und das Immunsystem.
  • Photoimmunologie und Entzündungsregulation: Eine moderate, chronisch-adaptierte Exposition induziert eine physiologische Immunmodulation (lokale Immunsuppression). Dieser Mechanismus dämpft überschießende autoimmune Prozesse.
  • Botenstoffe und Psyche: Sonnenlicht stimuliert die Freisetzung von Serotonin (dem „Glücksmonolog“) und Melatonin, was den Schlaf-Wach-Rhythmus reguliert, und die Stimmung hebt. Die salutogenetische Wirkung von UV-Licht betrifft auch das Nervensystem und die hormonelle Achse.
  • Neurobiologische Effekte und psychisches Wohlbefinden: UV-Strahlung auf der Haut stimuliert die Synthese von Proopiomelanocortin (POMC). Daraus entsteht nicht nur das hautbräunende Hormon MSH, sondern auch -Endorphin, das zu einer direkten Stimmungsaufhellung und Schmerzlinderung beiträgt.
  • Blutdrucksenkung: UVA-Strahlung setzt Stickstoffmonoxid (NO) in den Blutgefäßen frei, was zu einer Weitung der Gefäße und somit zu einer Senkung des Blutdrucks führen kann.

 

All dies lässt sich unter dem Prinzip Hormesis zusammenfassen (die Dosis-Wirkungs-Beziehung, bei der ein an sich schädlicher Stoff in geringer Dosierung eine positive biologische Reaktion hervorruft). Die  Hormesis ist das Kernprinzip der Salutogenese beim UV-Licht.

Während die Pathogenese sich auf DNA-Schäden (Cyclobutan-Pyrimidin-Dimere) und das Karzinomrisiko bei Überdosierung konzentriert, betont die Salutogenese die biologische Notwendigkeit des Reizes zur Aufrechterhaltung der Homöostase. Das Erreichen einer optimalen Balance – angepasst an den individuellen Hauttyp (Phänotyp) und den solaren UV-Index – ist die Voraussetzung für die körpereigenen Widerstandsressourcen.

Licht salutogen betrachtet

Wenn wir die Brücke schlagen zwischen der Definition der Salutogenese – also der Frage, wie wir im „Fluss des Lebens“ zu guten Schwimmern werden – und der Lichtwissenschaft, wird schnell klar, dass Licht einer der mächtigsten externen Taktgeber für unsere Widerstandsressourcen ist. Also nicht nur Taktgeber für die Körperfunktionen, sondern auch für die individuellen Widerstandsressourcen.

Zu diesem Schluss war ich am Ende der Studien gekommen, die zu dem Forschungsbericht Licht und Gesundheit geführt hatten. Zum einen lag der ermittelte Einfluss der Beleuchtung auf die Gesundheit weit jenseits meiner Erwartungen. Ein üblicher Umweltfaktor wie Akustik wirkte sich bei Weitem nicht so stark aus wie Licht, obwohl sich Menschen über die Akustik im Büro stets mehr beschweren als über Licht. Mich hatte vor allem überrascht, dass sich Menschen selbst bei Fehlen von Sonnenschutz an südlichen Fenstern besser fühlten als weiter im Rauminnern. Zum andern hatte sich eine Kombination von zwei für sich genommen störenden Elementen (Deckenbeleuchtung und Tischbeleuchtung) als die beste Lösung herausgestellt, was die gesundheitlichen Wirkungen anging. Das war weniger gut verstehbar als der erstgenannte Befund. Erklärbar indes ist beides, wenn man annimmt, dass eine gute Beleuchtung die Widerstandsreserven des Menschen schont oder gar stärkt, die damit für die Arbeit aufgewendet werden können.

Im biologischen Sinne ist die Evolution des Menschen darauf ausgerichtet, im Rhythmus des natürlichen Tageslichts zu funktionieren. Moderne Lebens- und Arbeitswelten entziehen uns jedoch oft dieses natürliche Umfeld. Die Salutogenese des Lichts setzt genau hier an: Sie repariert nicht primär Schäden, sondern stärkt die biologische Resilienz. Am klarsten lässt sich diese Sichtweise mit den Erfolgen beim Krankenhausbau demonstrieren. Gutes  Licht und gute Sicht vermeiden nicht nur gesundheitliche Probleme, sie fördern die Heilung. (s. hierzu die Beiträge Wunden, die Licht heilt – zusammengefasst und Wunden, die Licht heilt.) 

Betrachten wir das Konzept der Salutogenese – die drei Säulen des Kohärenzgefühls (SOC) – konkret angewendet auf die Lichtumgebung:

Das Kohärenzgefühl im Spiegel der Lichtarchitektur
Verstehbarkeit (Comprehensibility) durch visuelle Klarheit

Ein Raum, der visuell diffus, flach oder extrem kontrastreich (Blendung) und ohne fühlbare Lichtrichtung beleuchtet ist, erzeugt im Gehirn unbewusst Stress, weil die visuelle Exploration erschwert wird. Auch wenn ein Mensch die Aufgabe nicht bewusst wahrnimmt, versucht sein Gehirn, sich in Raum und Zeit zu orientieren. (Für diesen Aspekt gibt es bei Cyberlux eine wunderbare Abhandlung von dem Lichtdesigner Heinrich Kramer: ÜBERLEGUNGEN ZU EINEM NEUEN „LIGHTING CODE“)

  • Salutogener Ansatz: Eine klare Lichtarchitektur schafft visuelle Hierarchien. Ein ausgewogenes Verhältnis von gerichtetem Licht (Erzeugung von Schatten für dreidimensionale Tiefenwahrnehmung und gute Gesichtserkennung) und diffusem Lichtanteil hilft dem Gehirn, Räume sofort kognitiv zu „verstehen“.
  • Technische Komponente: Der Ausschluss von Störfaktoren wie temporalen Lichtartefakten (Flimmern, Stroboskopeffekte, gemessen an niedrigen SVM-Werten) schützt das Nervensystem vor unbewusster visueller Ermüdung.

Handhabbarkeit (Manageability) durch physiologische Unterstützung

Hier geht es darum, ob die Umwelt den Menschen in seinem Tun unterstützt oder ihn behindert. Licht liefert die biologische Energie und Sehleistung für den Alltag.

  • Salutogener Ansatz: Die Bereitstellung von hoher visueller Qualität – exzellente Farbwiedergabe (z.B. nach IES TM-30-20), ausreichende Beleuchtungsstärken auf der Arbeits- und Nutzebene. Die Farbwiedergabe ist nicht mehr ein nebensächlicher Faktor, sondern Ziel der Beleuchtung und gehört zur Sehleistung.
  • Nutzerautonomie: Die Möglichkeit, Lichtverhältnisse individuell anpassen zu können (Einstellung der Lichteinfallsrichtung, Dimmen, Verändern der Farbtemperatur etc.), gibt dem Individuum die Kontrolle über seine unmittelbare Umgebung zurück. Das stärkt die psychische Selbstwirksamkeit.

 

Wie wichtig die Nutzerautonomie ist, zeigt sich zum einen bei einem oben erklärten Befund (eine störende Deckenbeleuchtung und eine ebenfalls störende Tischleuchte ergeben zusammen die beste Beleuchtung, weil der Benutzer Herr (oder Frau) der Lichtquellen ist. Weitere Aspekte werden in dem Kapitel Entmündigung des Benutzers und des Planers  detailliert diskutiert.

Sinnhaftigkeit (Meaningfulness) durch den circadianen Bezug

Der Mensch empfindet Umgebungen dann als sinnvoll und stimmig, wenn sie im Einklang mit seiner inneren Natur stehen. Monotones, statisches Kunstlicht über 12 Stunden bricht diesen Sinnbezug. Das Ideal der sog. Intelligent Buildings, in denen überall auf der Welt 24 Stunden am Tag der milde Sommertag herrscht, ist für den Menschen nicht sinnhaft.

  • Salutogener Ansatz (integrierte Beleuchtungsplanung): Tageslicht und Kunstlicht werden gemeinsam geplant. Das Tageslicht liefert die primäre Beleuchtung. Die zeitliche Dynamik des Lichts spiegelt den natürlichen Tagesverlauf wider. Dynamische Wechsel der Farbtemperatur und Helligkeit synchronisieren die innere Uhr (ipRGCs im Auge).
  • Biophile Qualität: Auch die visuelle Verbindung zum Außenraum (Sichtverbindung nach draußen, Wahrnehmung von Wetter und Tageszeit) bedient das tief sitzende Bedürfnis nach Naturbezug und stützt die psychische Stabilität elementar.

 

Den letzteren Aspekt habe ich in einem getrennten Beitrag behandelt: Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne. Dieser hat sich bis in die Gesetzgebung durchgesetzt, die eine Sichtverbindung nach draußen für jeden deutschen Arbeitnehmer vorschreibt und selbst bei einer fehlenden physikalischen Realisierbarkeit eine Kompensation verlangt.

Die biologische Dosis: Melanopische Lichtdosimetrie

Im pathogenetischen Modell fragt man: Ab wie viel Lux oder bei welcher Bestrahlungsstärke treten Augenschäden oder unzulässige Blendung auf? (Schadensvermeidung). Im salutogenetischen Modell fragt man: Wie viel biologisch wirksames Licht benötigt der Körper über den Tag verteilt, um gesund zu bleiben?

Hier rückt die Lichtdosimetrie in den Fokus. Licht wird wie ein aufgenommener Wirkstoff verstanden:

  • Der Tag (biologische Aktivierung): Eine hohe Beleuchtungsstärke und ein hohes Angebot an kurzwelligem (blauem) Licht am Vormittag unterdrücken die Melatoninausschüttung und fördern die Ausschüttung von Cortisol. Das stärkt die akute Leistungsfähigkeit und stabilisiert das Immunsystem.
  • Die Nacht (zelluläre Regeneration): Die konsequente Reduktion von melanopisch wirksamem Licht am Abend bereitet den Körper auf eine ungestörte Melatoninsynthese in der Nacht vor. Melatonin ist nicht nur ein Schlafhormon, sondern einer der stärksten körpereigenen Radikalfänger und damit essenziell für die zelluläre Regeneration bzw. Krebsvermeidung gemäss der Kausalkette: Licht in der Nacht verhindert die Melatoninausschüttung.Da Melatonin als „Krebszellenkiller“ gilt, bedeutet ein längerer Zeitraum mit weniger Melatonin im Blut als zu Zeiten ohne künstliches Licht eine größere Krebsgefahr.

 

Nach meiner Kenntnis sprechen wissenschaftliche Erkenntnisse für eine bestimmte Lichtdosis, zu bestimmten Zeiten aufgenommen, um die erwünschte circadiane Regulierung zu erzielen.

Fazit:

Während die Lichttherapie (z.B. 10.000 Lux bei SAD) als kurative, also pathogenetische Intervention bei bereits bestehender Störung genutzt wird, ist die Salutogenese des Lichts ein präventiver Gestaltungsansatz. Sie schafft Lebens- und Arbeitsräume, die durch ihre visuelle und biologische Qualität den Menschen dauerhaft widerstandsfähig gegen chronischen Stress und circadiane Degradation machen.

Wenn man eine circadian wirksame Beleuchtung über eine Dosis definiert, statt sie mit einer Dauerbestrahlung über den ganzen Tag realisieren zu wollen, bekommen Individuen mehr Möglichkeiten, ihr individuelles Regime zu realisieren. Es ist ohnehin fragwürdig, eine über den Tag gleichbleibende Beleuchtungsstärke zu fordern, um eine Rhythmik anzuregen.

Wo Recht und Ordnung derzeit versagen

Das oben dargelegte salutogenetische Vorgehen in Sachen Beleuchtung lässt sich im Bereich des Privatlebens realisieren. Im Bereich des Arbeitslebens wird man hingegen auf ein Hindernis stoßen, das eigentlich nicht mehr existieren sollte: Sowohl die Beleuchtungsnormen als auch das staatliche Regelwerk (hier ASR A 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung) geben Beleuchtungsstärken für die künstliche Beleuchtung ohne Zeitbezug vor. Sie gelten für alle 24 Stunden des Tages und 365 Tage. Hingegen ist seit mindestens 20 Jahren allen relevanten Stakeholdern bekannt:

  1. Nicht-visuelle Wirkungen der Beleuchtung sind abhängig von der Tageszeit
  2. Nächtliches Licht kann ernstzunehmende Gefahren für die Gesundheit bedeuten.

Ad 1: Spätestens seit der Planung des PLACAR-Projekts (s. Kapitel PLACAR – Die letzte Plasmalampe) wussten die Vertreter der Industrie von den tageszeitlich unterschiedlichen Wirkungen der Beleuchtung und von den Gefahren. Daher versuchten sie, eine “Morgenlampe” und eine “Abendlampe” zu entwickeln. Die – anzunehmende – Gefahr war die karzinogene Wirkung des abendlichen Lichts: Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) stufte 2007 die Schichtarbeit in der Nacht als „wahrscheinlich karzinogen“ ein und benannte als wesentlich ursächlichen Teilaspekt die Unterdrückung von Melatonin durch Licht. (s. Straif K, Baan R, Grosse Y et al. (2007). Carcinogenicity of shift-work, fire-fighting. Lancet Oncology 8:1065 - 1066.)

In 2015 veröffentlichte die CIE ein Memorandum mit einem unmissverständlichen Ziel: CIE Statement on Non-Visual Effects of Light - RECOMMENDING PROPER LIGHT AT THE PROPER TIME (CIE-Stellungnahme zu den nicht-visuellen Auswirkungen von Licht – EMPFEHLUNG FÜR DIE RICHTIGE BELEUCHTUNG ZUR RICHTIGEN ZEIT). Spätestens 2015 hatte also die Weltorganisation lichttechnischer Gesellschaften anerkannt, dass die gleiche Beleuchtung bei Tage physiologisch anders wirkt als bei Nacht.

Ad 2: Die Wirkungen nächtlicher Beleuchtung auf Organismen sind seit mehreren Jahrzehnten Forschungsgegenstand. Hierbei wird zum einen auf die Unterdrückung des Melatonins abgehoben, das als Radikalenfänger gilt. D.h., das Fehlen des Melatonins im Blut zu einem Zeitpunkt, wo es vorhanden sein sollte, erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs von Krebszellen. Daher sucht man seit Jahrzehnten nach Beleuchtungen, bei denen die Melatoninsuppression möglichst unterbleibt. An dieser Suche sind auch Arbeitschutzorganisationen beteiligt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – insbesondere über ihre Spitzeninstitute wie das IPA (Institut für Prävention und Arbeitsmedizin) und das IFA (Institut für Arbeitsschutz) sowie in Kooperation mit der KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung) – beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den sogenannten nichtvisuellen (biologischen) Wirkungen von Licht. (s. auch Kantermann, T.; Schierz, C.: Gesicherte arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse über die nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen, KAN, 2017,  DGUV Information 215-220 („Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen“) und DGUV Information 215-211 („Tageslicht am Arbeitsplatz“)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beschäftigt sich seit langem mit diesem Themenkreis. Für die Festlegung eines Forschungsprogramms hat sie einen Forschungsauftrag an uns und an die Universität Ilmenau vergeben (s. Çakir, A., Çakir, G., Kramer, H., Schierz, C., Wunsch, A. (2011). Der Stand von Wissenschaft und Technik bei neuen Beleuchtungstechnologien am Arbeitsplatz und ihre Auswirkungen. BAuA, Dortmund). Das auf dieser Basis begonnene Programm wird bis 2029 fortgesetzt: Visuelle und nicht visuelle Lichtwirkungen mit dem Ziel konsistenter Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung .

All dies hat nicht dazu führen können, dass die Arbeitsstätten tageszeitlich unterschiedlich beleuchtet werden, obwohl die drohende Gefahr nicht vernachlässigbar ist. Die europäische Beleuchtungsnorm EN 12464-1 wurde in dem fraglichen Zeitraum zweimal revidiert (2011 und 2021). Die physiologischen Wirkungen der Beleuchtung haben es gerade mal zu einem informativen Anhang geschafft: “Anhang C (informativ) Zusätzliche Informationen zu visuellen und nichtvisuellen Lichteffekten”. Aber auch in einem untergeordneten Anhang wird das Thema, das die Fachwelt für eine revolutionäre Entwicklung hält, in drei kleinen Absätzen abgehandelt. Deren Tenor lautet mehr oder weniger: Wichtig, aber zu einem späteren Zeitpunkt:

"Es ist auch wichtig, dass die Bedeutung von Dunkelheit und Tageslichtrhythmen anerkannt wird, insbesondere vor, nach und während der Schlafenszeit. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen in der Verteilung des Lichtspektrums zu verschiedenen Tageszeiten hilfreich sein, um circadiane Rhythmen zu fördern. Um dies als allgemeinen Grundsatz zu festzulegen sind jedoch weitere Beweise erforderlich. Eine Analyse der Beteiligung der verschiedenen Photorezeptoren wäre essentiell, um zu verstehen, wie Effekte mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zustande kommen.”

Weiterhin heißt es:

Die biologischen nichtvisuellen Effekte von Licht wirken sich direkt auf die menschliche Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden aus, mit großen Konsequenzen für die verwendete Architektur, Innenarchitektur und Beleuchtung sowie das Sozial- und Arbeitsleben. Die Integration dieser nichtvisuellen Effekte in Beleuchtungsanwendungen und -designs erfordert neue Messgrößen zur Quantifizierung von Licht.“

Darüber hinaus werden Empfehlungen für eine gute Umsetzung der Beleuchtung gegeben, einschließlich visueller und nichtvisueller Beleuchtungsanforderungen.“

Nicht nur, dass solche Empfehlungen für die nichtvisuellen Wirkungen fehlen, ist zu beanstanden, sondern auch, dass die Norm diesbezüglich das wichtigste Erkenntnis ignoriert.

Gesundes Licht reloaded

Die Elektrizität hat die Nacht aufgehoben,
aber sie hat uns auch den Himmel genommen.
Anonymus

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Diesen Beitrag hat eine KI aus dem Kapitel Die Legende vom gesunden Licht reloaded unter Berücksichtigung späterer Beiträge im Blog erstellt. Dazu gehören u.a. Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?, Eine zweite Revolution in Sachen Licht und Gesundheit von Lisa Heschong oder Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne.

Der Beitrag ist, das Fazit eingeschlossen, unredigiert. Er darf frei kopiert und verwendet werden. 

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Gesundes Licht reloaded

Wenn man die Vorstellung „Gesundes Licht“ einem unvoreingenommenen Update unterzieht – sozusagen die Version reloaded aufmacht –, muss man die nostalgische Werberomantik der 1930er bis 1950er Jahre („Hell wie der lichte Tag“) radikal abstreifen.

Heute geht es nicht mehr nur um die bloße Abwesenheit von Augenschmerzen oder das Verhindern von Unfällen am Arbeitsplatz. Gesundes Licht im 21. Jahrhundert will eine präzise, wissenschaftlich untermauerte und technologisch anspruchsvolle Disziplin werden, die sich an der Schnittstelle von Physik, Architektur und Chronobiologie bewegt.

Was macht das Update aus? Ein Blick auf die Kernkomponenten von „Gesundes Licht reloaded“:

Die melanopische Revolution (Weg von Lux und Lumen)

Die Entdeckung der intrinsisch photosensitiven retinalen Ganglienzellen (ipRGCs) im Auge hat die Lichtplanung auf den Kopf gestellt. Diese Zellen messen nicht, was wir sehen, sondern steuern über das Fotopigment Melanopsin unsere innere Uhr (suprachiasmatischer Nukleus).

  • Die alte Welt: Man plante stumpf nach photopischen Beleuchtungsstärken ( in Lux), optimiert für die rein visuelle Leistung am Tag.
  • Reloaded: Wer modern denken und handeln will, misst und plant man in melanopischen Äquivalent-Tageslicht-Lux (mEDI). Es geht um Lichtdosimetrie. Gesundes Licht bedeutet, dem Körper zur richtigen Tageszeit die richtige spektrale Dosis zukommen zu lassen: hohe melanopische Wirksamkeit am Vormittag zur Melatonsuppression und Aktivierung, minimale melanopische Reize am Abend, um den Schlaf nicht zu sabotieren.

Spektrale Qualität statt bloßem „Warmweiß/Kaltweiß“

Früher reichte die Angabe der Farbtemperatur (z. B. 4000 Kelvin) und ein Farbwiedergabeindex (Ra > 80). Heute wissen wir, dass zwei Spektren bei exakt gleicher Farbtemperatur völlig unterschiedliche biologische Wirkungen und visuelle Qualitäten haben können.

  • TM-30-20 statt : Der alte Ra-Wert (CRI) mit seinen wenigen Testfarben wird durch das differenzierte TM-30-Verfahren ersetzt, das mit Fidelity (Rf) und Gamut (Rg) die Farbentreue und Farbsättigung präzise über 99 Testfarben abbildet.
  • Vollspektrum-Zentrierung: Moderne LED-Technologie versucht nicht mehr, durch aggressive Blaumaxima und gelbe Leuchtstoffe eine weiße Lichtfarbe zu „erzwingen“, sondern bildet kontinuierliche, sonnenlichtähnliche Spektren ab (Cyan-Gap-Minimierung), die das Auge entlasten und die visuelle Ergonomie maximieren.

Zeitliche Dynamik (HCL ernst genommen)

Human Centric Lighting (HCL) wurde als Marketing-Buzzword erfunden und lange missbraucht, bei dem morgens kaltes und abends warmes Licht eingeschaltet wurde. Das Reloaded-Konzept begreift Licht als dynamischen, chronobiologischen Taktgeber.

  • Es geht um den Dynamikbereich: Ein statisches Büro-Lichtband ist das Gegenteil von gesund. Das Auge und der Organismus brauchen die natürliche Dynamik von Lichtrichtung, Intensität und Farbtemperatur im Tagesverlauf.

Radikale Reduktion von temporalen Lichtartefakten (TLM)

Gesundes Licht ist stabiles Licht. Schlecht angesteuerte LEDs erzeugen hochfrequente Fluktuationen, die visuell oft nicht bewusst wahrgenommen werden, aber im Gehirn zu chronischer Ermüdung, Kopfschmerzen und Leistungsabfall führen können.

  • SVM (Stroboscopic Visibility Measure) und PstLM: Die Bewertung von flimmerndem Licht erfolgt heute über strenge Metriken. Ein SVM-Wert nahe Null ist bei „Gesundem Licht reloaded“ Pflicht – insbesondere in Arbeitsumgebungen, in denen visuelle Ergonomie oberste Priorität hat.

Die Renaissance der Architektur und des Tageslichts

Kein künstliches Spektrum ist so perfekt wie das natürliche Tageslicht. Das Update des gesunden Lichts fordert daher eine Rückbesinnung auf die Architektur mit Aussicht:

  • Sichtverbindung nach außen: Lichtkomfort ist untrennbar mit dem Blick aus dem Fenster verbunden (visuelle Ergonomie, Tiefenschärfe-Entlastung der Augenmuskulatur). Ein rein künstlich optimierter Raum bleibt ein Defizit-Raum. Die Architektur muss den Rahmen bieten, damit Kunstlicht nur dort substituiert, wo Tageslicht physikalisch nicht hinkommt.

Fazit:

„Gesundes Licht reloaded“ ist die Transformation von der rein normativen Erfüllung von Sehaufgaben (DIN EN 12464-1) hin zu einer ganzheitlichen, nicht-visuellen und visuellen Lichtgestaltung. Es ist die Erkenntnis, dass Licht ein wirkmächtiges Umwelthormon ist. Wer heute Beleuchtung plant, greift direkt in die Endokrinologie und Chronobiologie des Menschen ein – und trägt damit eine völlig neue Verantwortung.

KI denkt über Genesis 2.0 nach

Die Elektrizität hat die Nacht aufgehoben,
aber sie hat uns auch den Himmel genommen.
Anonymus

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Ich wollte wissen, ob das Buch Genesis 2.0 - Schöpfung der elektrischen Sonne seine Spuren im Internet spürbar hinterlassen hat. Dazu habe ich den Titel des Buchs ohne Kommentar in eine Suchmaschine eingegeben. Der nachfolgende Beitrag ist unredigiert, was Gemini aus dem Buch und meinen erklärenden Beiträgen gemacht hat.

Leider kann ich nicht garantieren, dass jeder den gleichen Text erhält, wenn er die angegebene Prozedur einhält. Man kann es versuchen. 

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Es werde Licht. Doch diesmal erging der Befehl nicht an das Urchaos, sondern an die Glasbläser, Vakuumtechniker und Kohlemahlwerke der späten Gründerzeit. Mit der Erfindung der elektrischen Glühlampe und dem Aufbau der ersten städtischen Stromnetze Ende des 19. Jahrhunderts vollzog die Menschheit eine technologische Re-Inszenierung der Schöpfungsgeschichte: die Erschaffung einer künstlichen, autarken Sonne.

Diese „Genesis 2.0“ war weit mehr als eine Evolution der Kerze oder der Gaslaterne – sie war der radikale Bruch mit dem natürlichen Rhythmus der Erde.

Die Vertreibung aus dem circadianen "Paradies"

Jahrtausende lang war der menschliche Alltag an das Diktat des Zentralgestirns gebunden. Das Licht bestimmte das Erwachen, die Dunkelheit erzwang die Ruhe. Zwar bot das Feuer Schutz und die Gasbeleuchtung des 19. Jahrhunderts verlängerte bereits den Arbeitstag in den Fabriken, doch erst das elektrische Licht war:

  • Konstant: Kein Flackern, kein Rußen, kein fließendes Wachs.
  • Geruchlos und sauber: Keine giftigen Abgase oder verbrauchte Raumluft wie bei der Gasflamme.
  • Omnipräsent: Unabhängig von Sauerstoffzufuhr und Wetterbedingungen überall einsetzbar.

 

Mit der „elektrischen Sonne“ emanzipierte sich die Industrie endgültig von den Tages- und Jahreszeiten. Die Nacht wurde vom Zustand der Ohnmacht zu einer gestaltbaren Ressource. Schichtarbeit rund um die Uhr, die lückenlose Überwachung von Produktionsprozessen und die totale Urbanisierung waren die unvermeidliche Folge.

Die Suche nach dem perfekten Spektrum

Die ersten künstlichen Sonnen waren aus heutiger Sicht allerdings recht düstere, rötliche Gestirne. Die Kohlefadenlampe glich eher einem glühenden Abendrot als dem gleißenden Mittagslicht.

Die technische Evolution liest sich wie ein physikalischer Schöpfungsbericht, getrieben vom Streben nach höherer Lichtausbeute und einer tageslichtähnlichen Farbwiedergabe:

Ära / Technologie Charakter des "künstlichen Gestirns" Technologischer Sprung
Die Kohlefadenlampe (ab ca. 1880) Warm, funkelnd, hochempfindlich. Vakuum im Glaskolben verhindert das sofortige Verglühen des Kohlefadens.
Die Metallfadenlampe (Osmium, Tantal, Wolfram) Deutlich weißer, effizienter, stabiler. Der extrem hohe Schmelzpunkt von Wolfram erlaubt höhere Temperaturen und damit helleres Licht.
Die Gasentladung & Fluoreszenz (20. Jh.) Kühl, diffus, flächig. Nicht mehr die Hitze eines Drahts erzeugt Licht, sondern die Anregung von Gasen und Leuchtstoffen.
Die Halbleiter-Sonne (LED) (21. Jh.) Digital, hochgradig steuerbar, spektral maßgeschneidert. Rekombination von Ladungsträgern im Kristall. Das Spektrum lässt sich exakt modulieren.

 

Vom Luxusgut zur biologischen Macht

In den Anfangsjahren war die elektrische Sonne ein Statussymbol der Metropolen. Wer Werbeplakate der frühen Lichtkonzerne wie Osram oder General Electric aus den 1920er Jahren betrachtet, sieht oft strahlende, fast sakrale Lichtkegel, die dunkle Städte in die Moderne reißen – getreu Motiven wie „Hell wie der lichte Tag“. Licht bedeutete Fortschritt, Sicherheit und Hygiene.

Heute, im Zeitalter der LED-Technologie, ist die künstliche Sonne omnipräsent und wir beginnen, ihre Kehrseite zu verstehen. Was als Befreiung vom Diktat der Natur begann, stellt die Chronobiologie vor neue Aufgaben:

  • Der visuelle Fokus weitet sich zum biologischen: Wir begreifen Licht nicht mehr nur als Werkzeug zum „Sehen“, sondern als Taktgeber für unsere innere Uhr (Stichwort: melanopische Lichtwirkung, Unterdrückung von Melatonin durch blauanteiliges Licht).
  • Integrative Lighting / HCL: Die moderne Lichttechnik versucht nun, die Dynamik der echten Sonne im Innenraum zu kopieren – den natürlichen Wandel von kühl-hellem Morgenlicht zu warm-gedimmtem Abendlicht –, um den circadianen Rhythmus zu reparieren, den die erste elektrische Welle einst durcheinanderbrachte. Schlagworte wie integrative Lighting sollen dem neuen Licht zum Erfolg verhelfen. Man gibt vor, das Licht menschengerecht zu gestalten.

 

Die Elektrizität hat die Nacht aufgehoben, aber sie hat uns auch den Himmel genommen.“ Unbekannt (oft im Kontext der Lichtverschmutzung moderner Megacitys zitiert)

Die Schöpfung der elektrischen Sonne hat die Zivilisation unumkehrbar beschleunigt. Sie hat uns produktiver, sicherer und unabhängiger von den natürlichen Verläufen gemacht – und uns gleichzeitig vor die Herausforderung gestellt, die Balance zwischen der künstlichen Sonne an der Decke und der biologischen Uhr in unserem Inneren neu zu justieren.

Beleuchtungswissen der allgemeinen Bevölkerung

Es gibt eine Art von Bildung,
die darin besteht, dass man alles Mögliche weiß,
außer dem, was man wissen müsste.
Giacomo Leopardi

Beleuchtungswissen der allgemeinen Bevölkerung, kurzgefasst

Der Beitrag fasst eine österreichische Studie zum Beleuchtungswissen der Bevölkerung zusammen. Die Ergebnisse zeigen, dass viele Menschen Lichtwirkungen zwar für relevant halten, ihr tatsächliches Wissen über gesundheitliche, visuelle, energetische und ökologische Folgen von Beleuchtung jedoch lückenhaft ist. Besonders groß ist die Wissenslücke bei Umweltwirkungen, etwa bei Lichtverschmutzung und ihren Folgen für Pflanzen, Tiere und Biodiversität.

Daraus leite ich ab, dass bisherige Informationsangebote der Lichttechnik trotz jahrzehntelanger Bemühungen die breite Öffentlichkeit nur unzureichend erreicht haben. Wirksamer könnten künftig Kooperationen mit Fachverbänden, Umweltorganisationen, Forschungseinrichtungen und praxisnahen Projekten sein, um Wissen über gesundes und umweltverträgliches Licht verständlicher und breiter zu vermitteln.

Beleuchtungswissen der allgemeinen Bevölkerung

Zu der Studie

Forschende aus Österreich haben eine Lücke im Wissen der Forschenden über das Wissen in der Allgemeinheit zu Lichtwirkungen entdeckt. Johannes Weninger und Maximilian Dick, Bartenbach GmbH, sind der Frage nachgegangen, was der Mann auf der Straße oder der Durchschnittsösterreicher über Lichtwirkungen weiß. Die Ergebnisse gelten nicht nur für die Durchschnittsösterreicherin, sondern vermutlich auch für den fachlich nicht gebildeten Deutschen. Denn ich erkenne in der Studienbeschreibung keine speziellen Bedingungen für Österreich.[1]

Motivation der Forschenden

Die Motivation für diese Forschungsarbeit wird in dem Artikel ausführlich erläutert. Ich kann sie zunächst ganz kurz fassen: Viele nicht-visuelle Wirkungen von Beleuchtung, deren Existenz seit mindestens 40 Jahren dokumentiert ist, kommen mit einer langen zeitlichen Latenz zur Geltung. So wirkt sich die Beleuchtung am Arbeitsplatz am Morgen auf das nächtliche Schlafen aus. Umgekehrt kann die Beleuchtung in der Nacht die Arbeit am nächsten Tag beeinträchtigen. Daher gibt es keine Instanz, die Regeln aufstellen und durchsetzen kann, die ein „gesundes“ circadianes Licht in die Praxis umsetzt, außer dem Menschen selbst. Daher sind das Wissen und das Bewusstsein über Lichtwirkungen für den Menschen lebenswichtig. Der Arbeitgeber kann nur die Beleuchtung in der Arbeitszeit regeln. Der Arbeitnehmer kann für diesen Anteil des Tages keine Ansprüche an die Beleuchtung stellen, weil diese rechtlich geregelt ist. Es kommt daher wesentlich auf das Wissen und das Bewusstsein des Einzelnen an.

Allerdings ist das nur die halbe Miete. Denn Licht in der Nacht, das man mit geringem Aufwand herstellen darf und kann, birgt nicht nur gesundheitliche Risiken für den Einzelnen, sondern verursacht auch Probleme für die Natur durch Lichtverschmutzung. So ist zwischen 1989 und 2016 die Gesamtmasse (das reine Gewicht) der fliegenden Insekten in den untersuchten Schutzgebieten in Deutschland um rund 76 Prozent (lokal in der Spitze sogar um bis zu 80 Prozent) zurückgegangen. In welchem Maße dies auf die nächtliche Beleuchtung zurückzuführen ist, wäre eine Untersuchung wert. Lichtverschmutzung, verstanden als großräumige Aufhellung des Nachthimmels, wird inzwischen als signifikanter Faktor im globalen Biodiversitätsverlust eingeordnet.[2] Denn zumindest geht der Verlust der Insekten mit dem Verlust der Vögel einher, die von ihnen leben. Zudem kann nächtliches Kunstlicht die Blühzeitpunkte von Pflanzen verschieben, Bestäubungsinteraktionen stören und infolgedessen Ernteerträge um bis zu 20–40 % mindern. (s. dazu Lichtverschmutzung verlängert die Vegetationsperiode von Stadtpflanzen)

All dies und viel mehr können durch ein allgemeines Bewusstsein über Lichtwirkungen gemildert oder gar vermieden werden.

Art und Umfang der Fragen

Der finale Fragebogen umfasste drei Abschnitte:

  • Soziodemographische Angaben (Alter, Geschlecht, Bildung, Bundesland, Ortsgröße, lichtbezogene Ausbildung oder Beruf),
  • Selbsteinschätzung der wahrgenommenen Relevanz (Rangordnung) sowie des eigenen Wissensstandes (6-stufige Likert-Skala) für die vier Themenbereiche und
  • einen objektiven Wissenstest.

 

Die im Fragebogen abgebildeten Themenbereiche und zugehörigen Unterthemen umfassten:

  • gesundheitliche Aspekte im Zusammenhang mit dem zirkadianen Rhythmus, Schlaf sowie körperlicher und psychischer Gesundheit,
  • visuelle Aspekte in Bezug auf Komfort, Leistungsfähigkeit, Stimmung und Aufmerksamkeit,
  • energetische Aspekte, einschließlich Angaben auf Lampenverpackungen, Einsparpotenziale, energieeffiziente Beleuchtung im Haushalt sowie die Nachhaltigkeit von LEDs, und
  • Umweltauswirkungen in Bezug auf Lichtverschmutzung, Effekte auf Pflanzen und Tiere sowie die Aufhellung des Nachthimmels.

Resultate

Gesundheitliche Aspekte wurden von den Befragten als mit Abstand relevantester Themenbereich eingestuft:

  • Gesundheitliche Aspekte: 40 % platzierten diesen Bereich auf Rang 1.
  • Energieeffizienz folgte auf Platz 2 (25 % Erstplatzierungen),
  • visuelle Qualität und Umweltauswirkungen belegten gemeinsam die hintersten Ränge (mehr als 30 % der Befragten rangierten beide Bereiche an letzter Stelle).

 

Über alle vier Themenbereiche hinweg hatten die Teilnehmer ein insgesamt moderates Wissensniveau gezeigt. Kein einziger der 1.004 Teilnehmenden beantwortete alle 16 Fragen korrekt. Im Median wurden pro Bereich nur 1 von 4 Fragen vollständig richtig beantwortet. Trotz hoher Antwortkonfidenzen (60 % der Befragten gaben beispielsweise an, bei Gesundheitsfragen sicher zu sein) belegen diese Befunde erhebliche faktische Wissenslücken in allen untersuchten Bereichen.

Im Bereich Gesundheit wurde die Frage zur psychischen Gesundheit am häufigsten korrekt beantwortet, während Fragen zur körperlichen Gesundheit, etwa zu Augenschäden oder chronischen Erkrankungen, deutlich schwieriger waren. Im Bereich visueller Aspekte erzielte die Frage zur visuellen Leistungsfähigkeit den höchsten Wert, während Fragen zum Einfluss von Licht auf Aufmerksamkeit und Stimmung vergleichsweise schlecht abschnitten.

Im Bereich Energieeffizienz war das Wissen über allgemeine Einsparpotenziale und sparsamen Umgang mit Licht im Haushalt am besten ausgeprägt, während Fragen zur Nachhaltigkeit von LED-Produkten und zu Verpackungsangaben schwächere Ergebnisse zeigten. Innerhalb des Themenfelds Umweltauswirkungen waren die Unterschiede am deutlichsten ausgeprägt. Während Auswirkungen auf Tiere noch am ehesten richtig eingeschätzt wurden, konnten Auswirkungen auf Pflanzen mit kaum besser als Zufall beantwortet werden.

Die Ergebnisse der Befragung zeigten deutlich, dass das Beleuchtungswissen der Bevölkerung insgesamt niedrig, ungleich verteilt und stark von der öffentlichen Kommunikation der jeweiligen Themen abhängig ist. Gesundheitliche Aspekte werden von der Bevölkerung als hochrelevant empfunden und Themen wie Schlaf und zirkadianer Rhythmus sind zunehmend im öffentlichen Diskurs präsent. Das tatsächliche Wissen erweist sich jedoch lückenhafter als das Bewusstsein. Viele der Befragten ahnen, dass Licht die Gesundheit beeinflusst, verstehen aber die zugrunde liegenden physiologischen Mechanismen nicht.

Am deutlichsten erweist sich die Lücke im Bereich der Umweltauswirkungen. Trotz hoher Selbsteinschätzung wurden hier die schlechtesten Testergebnisse erzielt. Insbesondere die Auswirkungen von Kunstlicht auf Pflanzen sind nahezu unbekannt. Ökologische Systemzusammenhänge bleiben für die meisten Menschen abstrakt und kognitiv schwer zugänglich.

Was man aus dieser Studie lernen sollte

Die Ergebnisse dieser Studie sind keineswegs überraschend. Gerade aus diesem Befund sollte man daher zuerst lernen. Denn die Bemühungen der lichttechnischen Industrie, das Licht und seine Anwendungen der Allgemeinheit nahezubringen, sind uralt und reichen bis kurz nach dem 2. Weltkrieg zurück. Die gewählten Mittel sind nicht einmal schlecht oder unwirksam gewesen. Eher war das Gegenteil der Fall.

Wer wollte, hatte seit spätestens 1970 die Möglichkeit zu lernen, was das Licht so alles bewirkt. Das folgende Bild stammt aus einer Broschüre aus dem Jahr 1970, mit der Studenten schon lange vor diesem Jahr ausgebildet wurden.

Dazu stand im Text noch geschrieben:

Wenn über ein halbes Jahrhundert danach ein allgemein verbreitetes Unwissen zu dem Thema vorgefunden wird, das die Befragten als am wichtigsten einstufen, muss die Kommunikation versagt haben.

Zu dieser Diagnose zu kommen, war nicht schwer. Hingegen gestaltete es sich zumindest bei mir schwer, die richtige Kommunikation zu finden. Meine öffentlich verfügbaren Medien sind zwar mit 27 Jahren (Cyberlux.de) bzw. 17 Jahren (Licht und Gesundheit) recht alt und umfangreich. Sie haben wohl genauso versagt wie noch ältere und umfangreichere Angebote wie licht.de und dessen analoger Vorgänger FGL – Fördergemeinschaft Gutes Licht mit sehr guten Broschüren (heute licht.wissen).

Hilfreich hat sich in der Vergangenheit erwiesen, andere Organisationen als Partner zu gewinnen. So wurde unser Forschungsbericht Licht und Gesundheit von 1990 über die Fachverbände von Sicherheitsingenieuren gezielt an diese verteilt. Die Inhalte habe ich etwa 25 Jahre lang  über Sicherheitsseminare von Berufsgenossenschaften vermittelt, an denen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsräte teilnahmen.

Das Wissen um die nicht-visuellen Wirkungen wurde über DIN-Expertenveranstaltungen den Stakeholdern vermittelt, bevor daraus eine Norm wurde. Die Vortragenden dieser Veranstaltungen selbst haben die Beiträge weiter verbreitet. Offenbar war das alles nicht hinreichend.

Bei Umweltwirkungen  lief es anscheinend anders. Hier gibt es interessierte Gruppierungen wie die Dark Sky International, die schon sehr lange mitmachen. Aber auch ganz unverdächtige Mitwirkende wie die Deutsche Bahn AG betreiben erfolgreiche Projekte wie BALIN - Insektenschutz an Bahnhöfen durch insektenfreundliche Beleuchtung. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei führt seit 2019 das Projekt Artenschutz durch umweltverträgliche Beleuchtung (AuBe) durch. Möglicherweise verdanken wir diesen und ähnlich agierenden Organisationen, dass in Europa der Nachthimmel nicht ständig heller wurde, obwohl der Rest der Welt fröhlich den Nachthimmel anstrahlt. Dazu schrieb die Berliner taz: „Immer mehr künstliche Lichtquellen verhindern weltweit natürliche Dunkelheit. Ausgerechnet Europa zeigt, dass das keine unumkehrbare Entwicklung ist.“ Anlass war ein Bericht in NATURE, dass die Lichtemissionen in einigen Regionen der Welt insgesamt um 34 Prozent zunahmen, während sie anderenorts um 18 Prozent rückläufig waren. (Nature, 08. April 2026, download)

Wie viel professionelle Arbeit hinter solchen Bemühungen steckt, macht das Black Marble Projekt der NASA deutlich (hier). Der Name bezieht sich auf Blue Marble, eine Bezeichnung der Erde bei Tage. Black Marble spürt alle Lichtquellen auf, die die Nacht erhellen. Der Unterschied zu früheren Projekten der NASA ist frappierend, die noch vor einem halben Jahrhundert die Welt mit einer Wolke aus Kupferkristallen umgeben wollte, die die Nacht aufhellen, damit die Kriminalität in den Städten der USA besser bekämpft werden sollte.

[1]  Johannes Weninger, Maximilian Dick: Beleuchtungswissen in Österreich: Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung, LTG Wien, Lichttechnischer Kongress 2026 

[2] Gaston, K. J., & Sánchez de Miguel, A. (2022). Environmental impacts of artificial light at night. Annual Review of Environment and Resources, 47(1), 373-398.

 

Wie das Licht von Monitoren kranke Gebäude retten soll

Die Wissenschaft liefert die Fakten,
aber die Zertifizierung entscheidet,
welche davon ins Licht gerückt werden..

Anonymus

Wie das Licht von Monitoren kranke Gebäude retten soll, kurzgefasst

Der Beitrag rekonstruiert die Genese und Deutungsgeschichte des Sick Building Syndrome und problematisiert die verbreitete Engführung des Phänomens auf Innenraumluftverunreinigungen und raumlufttechnische Defizite.

Im Zentrum steht die These, dass gesundheitliche Diskurse über Bürogebäude zunehmend durch ökonomische Interessen, Zertifizierungssysteme und technische Normierungspraktiken strukturiert werden. Am Beispiel des WELL Building Standard wird kritisch untersucht, wie Anforderungen an circadian wirksame Beleuchtung operationalisiert und nachgewiesen werden. Eine Fallstudie aus Sydney dient dabei als Ausgangspunkt, um die Einbeziehung von Monitorlicht in die Bewertung melanopischer Beleuchtungsstärken zu hinterfragen.

Der Beitrag zeigt, dass Gebäudezertifizierungen nicht nur als Instrumente zur Förderung gesundheits- und nachhaltigkeitsorientierter Bauweisen fungieren, sondern unter bestimmten Bedingungen auch dazu beitragen können, bauliche und beleuchtungstechnische Defizite nachträglich zu legitimieren.
gleichermaßen einbezieht.

Wie das Licht von Monitoren kranke Gebäude retten soll

Historie der kranken Gebäude

Sick buildings, wörtlich übersetzt „kranke Gebäude“, sind Gebäude, die die Menschen krank machen, so zumindest nach dem Erfinder des Begriffs Sick Building Syndrome (SBS). Dass sich Menschen, die in einem Gebäude arbeiten, nach der Arbeit oft krank fühlen, ist sicher nicht unüblich. Wenn ich danach gefragt werde, um welche Gebäude es sich dabei handeln könnte, würde ich auf diverse Fabrikgebäude tippen, in denen die Arbeiter unter unsäglichen Bedingungen malochten. Aber weit gefehlt: Es sind Bürohäuser. Nicht die schlechtesten davon, sondern klimatisierte Bürohäuser, deren Betreiber die Klimatisierung haben was kosten lassen: Etwa 25% der Baukosten der in den 1970er Jahren gebauten Bürohäuser und rund 30% der Betriebskosten entfielen auf die Klimatechnik. Nach der Meinung des zuständigen Wirtschaftsverbandes war alles in Ordnung. Wissenschaftler haben aber fast immer festgestellt, dass klimatisierte Gebäude die Menschen stark belasten.

Solche Gebäude gab es in den USA schon lange. Als das erste (beinahe) moderne Bürogebäude mit mechanischer Lüftung und Kühlung gilt das von Frank Lloyd Wright entworfene Larkin Administration Building in Buffalo (New York), das 1906 fertiggestellt wurde. Das erste echte, voll-klimatisierte Hochhaus war das Milam Building in San Antonio, Texas, erbaut 1928. Warum wartete die Vorstellung von krankmachenden Bürohäusern bis in die 1970er Jahre?

Anders als in Deutschland helfen in den USA Klimatisierungen Gegenden zu besiedeln, die eigentlich unbewohnbar sind. So wurde die Klimatisierung überhaupt erfunden, damit man in der Hauptstadt der USA, Washington, D.C., das ganze Jahr arbeiten konnte. Die mehr oder weniger schlecht funktionierende Technik wurde in der Ölkrise zu Beginn der 1970er Jahre schlicht missbraucht. Um Energie zu sparen, wurde der Außenluftanteil der Belüftung reduziert oder gar eliminiert. Das merkten zuerst die jungen Rekruten der Streitkräfte, die meist aus ländlichen Gebieten stammten. Sie fühlten sich schlapp und krank. Wenig später fühlten es auch die Angestellten in den Büros. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis das Kind einen Namen bekam, Sick Building Syndrome.

Die Erscheinung hat mit echten Erkrankungen nichts zu tun, so auch nicht mit der Legionärskrankheit. Die Legionärskrankheit wird auch Legionellose oder Legionellen-Pneumonie genannt und ist eine besonders schwere Form der Lungenentzündung. Erstmals wurde die Legionellose im Jahr 1976 anlässlich einer Tagung der Kriegsveteranenvereinigung „The American Legion" in Philadelphia bekannt, nachdem mehrere Tagungsteilnehmer an einer untypischen Lungenentzündung erkrankten. Während und bis zu 2 Wochen nach der für die Krankheit namensgebenden Tagung erkrankten 221 Männer, von denen 34 starben. Wie später nachgewiesen wurde, waren Bakterien der Art Legionella pneumophila in der Klimaanlage eines Hotels die Verursacher der Epidemie.

Dennoch wird SBS häufig im gleichen Atemzug genannt wie die Legionärskrankheit. Der Grund ist, dass in beiden Fällen die Klimaanlage eine Rolle spielt bzw. zu spielen scheint. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat SBS im Jahr 1983 definiert. Dieser Definition entsprechend erklärt das Umweltbundesamt die Erscheinung so: „Seit Jahren beobachten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders bei Menschen, die in Büroräumen arbeiten, dass diese sich nach längerem Aufenthalt am Arbeitsplatz und abends, nachdem sie das Büro verlassen haben, krank fühlen. Die Beschwerden verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder, sobald sich die Betroffenen nicht mehr in den Büroräumen oder in den betreffenden Gebäuden aufhalten.“ (UBA, 2026, seit 2017 nicht mehr aktualisiert).

Interessant in diesem Zusammenhang ist der Titel der Veröffentlichung: „Indoor Air Pollutants: Exposure and Health Effects“. Damit war klar, wonach man sucht: Verschmutzung der Innenluft. Ein Jahr später, 1984, schätzte die WHO in einem umfassenden Bericht, dass weltweit bis zu 30 % aller neuen oder sanierten Gebäude von solchen raumlufttechnischen und strukturellen Problemen betroffen sein könnten.

Geschäfte, von denen man weniger weiß

Die einfache Erklärung, dass Bürogebäude ihre Insassen krank machen, weil die Luft darin verschmutzt sei, war mir viel zu einfach. Dieser Ansicht war auch ein britischer Kollege, Prof. Alan Hedge, der das Phänomen gründlich untersucht hatte. Uns beiden war aufgestoßen, dass die Beleuchtung keine Rolle zu spielen schien. Das war aber nicht alles, denn die betroffenen Gebäude waren Arbeitsstätten, in denen es viele andere Belastungen gab, die wir wie viele andere Ergonomen ausführlich untersucht hatten. Warum gerade die Luftverschmutzung? Es war zudem nicht zu verstehen, warum klimatisierte Räume, deren Luft gefiltert wurde, eine größere Luftverschmutzung aufweisen sollten als übliche Räume, deren Luftqualität niemanden interessierte.

Als der deutsche Arbeitsschutz zu Beginn der 1990er Jahre gezwungen werden sollte, gegen SBS vorzugehen, bekam ich den Auftrag, das Phänomen und dessen Hintergründe zu untersuchen, da ich mich über Jahrzehnte intensiv mit den ergonomischen und physiologischen Einflussfaktoren auf das Wohlbefinden am Arbeitsplatz auseinandergesetzt hatte. Das Ergebnis wurde u.a. vom Fachausschuss Verwaltung der damaligen Zentralstelle der Berufsgenossenschaften publiziert. Ein maschinell lesbares Manuskript aus dem Jahr 2001 ist angehängt (hier). Meine damaligen Argumente sind in einem Vorlesungsmanuskript aufbereitet, das ich 2002 bei der EBS Immobilienakademie (damals European Business School, heute EBS Universität für Wirtschaft und Recht) präsentierte. Das Manuskript ist auch beigefügt (download)

Bei den Recherchen war ich auf den Namen Gray Robertson gestoßen, dessen Firma Healthy Buildings International, Inc. hinter vielen Publikationen steckte, die zum Thema SBS erschienen waren. Die Firma HBI trat besonders dadurch hervor, dass sie  die Forschungsergebnisse anderer Stellen in ihrem Sinne interpretierte. So zog Gray Robertson, der Präsident dieser Firma, aus der epidemiologischen Literatur die Schlussfolgerung, „dass ca. 50% aller Erkrankungen der Büroangestellten in bestimmten Ländern Erkrankungen der oberen Atemwege sind und vom Büro selbst verursacht werden: “ Er behauptete u.a. „ .... Die (höhere Erkrankungsrate bei Soldaten in gut isolierten Gebäuden) wurde auf die größere Raumluftverschmutzung zurückgeführt, die ja Hauptursache für das Sick- Building-Syndrom ist. Damit haben wir zum ersten Mal Beweise dafür in der Hand, dass bis zu 50% der Erkrankungen der oberen Atemwege von Büroangestellten u.U. auf das Büro selbst zurückzuführen sind.” (Robertson,1991)[1].

Dadurch wurde damals klar, warum laut Robertson gerade Büroangestellte unter schlechter Luft leiden sollten: Erstens, damit er sich als Experte für Innenraumluftqualität etablieren konnte. Zweitens, um Filter zu verkaufen. Beides hängt damit zusammen, dass er Mykologie studiert hatte. So wollte er in jedem Bürohaus, das Beschwerden verursachte, Pilze in der Luft erkannt haben.

Während solche Vorgehensweisen auch anderswo üblich sind, war im gegebenen Fall besonders perfide, dass man die Aufmerksamkeit auf Luftverunreinigungen z.B. durch Schimmelpilze, lenkte. In den USA führten damals Klagen von Angestellten oder Hausbesitzern wegen Schimmelpilzen (insb. Stachybotrys chartarum) und SBS zu milliardenschweren Prozessen. Mikrobiologen, Toxikologen und Umweltmediziner verdienten als gerichtliche Gutachter oft tausende Dollar pro Stunde, um vor Gericht die Schädlichkeit (oder Unschädlichkeit) von Gebäuden zu belegen.

Die Champions des gesunden Büros wurden ab Mitte der 1980er Jahre heimlich von der Tabakindustrie (über das Tobacco Institute) mit Millionen Dollar finanziert. Ihr Auftrag war es, bei SBS-Untersuchungen in Büros die Schuld auf schlechte Lüftung, Kopierer oder Teppichkleber zu schieben, um vom Passivrauchen abzulenken. Die Perfidie ließ sich vielleicht dadurch toppen, dass man in Deutschland einen Statistikprofessor zum Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes machte, der für die Zigarettenindustrie Studien absolviert hatte. Die deutsche Entgleisung endete schließlich mit der Abschaffung des Bundesgesundheitsamtes. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) ist das prominenteste und drastischste Beispiel für die tatsächliche Zerschlagung und Abschaffung einer deutschen Bundesoberbehörde.

Nunmehr war das Passivrauchen Geschichte. Wie kann man aus krankmachenden Gebäuden mehr Geld herausholen? Zum einen schwenkte man von krank auf gesund. Deswegen heißt das Unternehmen seit längerer Zeit Healthy Buildings. Aber auch deren Ziel, Unbill von den Angestellten abzuhalten und so für Zufriedenheit zu sorgen, war eigentlich geschäftsschädigend. Es musste ein neues Modell her, und dieses heißt nunmehr WELL, WELL wie well-being. Auf Deutsch: Wohlbefinden. Mit positiven Produkten verdient man eben mehr als mit negativen.

Ein solches Wort wie Wohlbefinden darf man im Kreise deutscher Arbeitgeber nicht in den Mund nehmen, wenn es um den Arbeitsschutz geht. Denn Wohlbefinden kann alles sein. Arbeitgeber haben zwar nichts dagegen, dass sie für positive Wirkungen auf ihre Mitarbeitenden Geld ausgeben, wollen aber wissen, worin sie investieren.

So kam man auf die Idee, das Geld über die Zertifizierung von Gebäuden zu holen. In der Werbung von WELL Building Institute heißt es: „Unternehmen aller Art – von Start-ups bis hin zu Fortune-500-Unternehmen – nutzen WELL, um der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter Vorrang einzuräumen, den Wert ihrer Immobilien zu maximieren und die Leistung ihres Unternehmens im Hinblick auf das Human- und Sozialkapital zu optimieren.“ (Quelle hier) Mich interessiert es seit Langem, wie WELL das anstellt.

Eigenbild vom WELL-Standard

Wie das Unternehmen seinen Standard selbst sieht, kann man an seinen Prinzipien ablesen:

Gerecht: Zielt darauf ab, einer Vielzahl von Menschen zu helfen, darunter insbesondere benachteiligte oder schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen.

Global: Schlägt Maßnahmen vor, die weltweit in vielen Anwendungsbereichen umsetzbar, erreichbar und relevant sind.

Evidenzbasiert: Stützt sich auf ein vielfältiges und fundiertes Forschungswerk aus verschiedenen Disziplinen, das von einem gemeinsamen Expertengremium, darunter auch IWBI-Berater, validiert wurde.

Technisch fundiert: Definiert bewährte Verfahren der Branche und validiert Strategien durch Leistungsüberprüfung sowie einen strengen Verifizierungsprozess durch unabhängige Dritte.

Kundenorientiert: Fördert den Erfolg der WELL-Nutzer durch engagierte Coaching-Angebote, dynamische Ressourcen und eine intuitive Plattform, die sie auf ihrem Weg begleitet.

Anpassungsfähig: Hält mit den Fortschritten in Forschung, Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft Schritt und verbessert sich kontinuierlich durch die Einbeziehung neuer Erkenntnisse.

Zu den 10 Concepts, wonach Gebäude beurteilt und zertifiziert werden, gehört auch Licht. Und dabei will sich WELL von niemandem übertrumpfen lassen: „Der WELL Building Standard™ (WELL) enthält Richtlinien, die Störungen des zirkadianen Rhythmus des Körpers minimieren, die Produktivität steigern, eine gute Schlafqualität fördern und für eine angemessene Sehschärfe sorgen.

WELL- Licht Standard sorgt für …

WELL scheint zwei getrennte Ziele zu verfolgen. Das Kleinere davon ist der Traum eines jeden Lichttechnikers, der auf die Sehleistung schwört: Eine angemessene Sehschärfe bedeutet, dass das Licht adäquat für die Aufgabe und für den Menschen ist. Wie in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne dargestellt, haben sich Generationen von Lichttechnikern daran abgearbeitet. Ihr vorgebliches Ziel war allerdings nicht Sehschärfe, sondern Arbeitsleistung. Wie erfolgreich sie dabei waren, kann man z.B. hier lesen: Leistung, Leistung über Alles! Es gelang leider nicht, nachzuweisen, dass gutes Licht zu besserer Leistung führt. (Anm.: Die Abhandlung zeigt allerdings nicht, dass das Gegenteil erwiesen wäre.)

WELL-Licht-Standard sorgt für einen gesunden circadianen Rhythmus auf eine sehr eigenwillige Art und Weise:

„Melanopische Lichtstärke für Arbeitsbereiche – NACHWEIS:

  1. An mindestens 75 % der Arbeitsplätze liegt eine melanopische Lichtstärke von mindestens 200 äquivalenten Lux vor, gemessen in der vertikalen Ebene in Blickrichtung nach vorne, 1,2 m [4 ft] über dem Fußboden (um die Sicht des Nutzers zu simulieren). Diese Beleuchtungsstärke kann Tageslicht beinhalten und muss an jedem Tag des Jahres mindestens in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr gegeben sein.
  2. An allen Arbeitsplätzen sorgen elektrische Leuchten für eine konstante Beleuchtungsstärke auf der vertikalen, nach vorne gerichteten Ebene (um die Sicht des Nutzers zu simulieren) von mindestens 150 äquivalenten melanopischen Lux.

Auf gut Deutsch: Um eine gesunde circadiane Rhythmik zu gewährleisten, genügt elektrisches Licht mit einer Vertikalbeleuchtungsstärke von 150 EML. Vermutlich ist dann auch ein gesunder Schlaf[2] gewährleistet. Wenn es etwas Sonnenlicht gibt, soll es an 75% der Arbeitsplätze mindestens 200 EML geben. 150 EML mit künstlicher Beleuchtung bedeutet etwa eine Vertikalbeleuchtungsstärke von rund 250 - 300 lx  auf dem Auge (Umrechnung hier)

Was tun, wenn die Lichtintensität nicht ausreicht?

Drei Architekten aus der Sydney Universität[3] untersuchten ein Gebäude, das mit Arbeitsplätzen mit einer Tiefe von 17 m besetzt ist, um festzustellen, ob die Beleuchtung dem WELL-Standard genügt.

Der Raum ist mit Downlights beleuchtet, die alles andere als für die Erzeugung einer Vertikalbeleuchtungsstärke geeignet sind. Die Anlage erzeugte nach Angaben der Autoren eine Beleuchtungsstärke (horizontal) von 323,42 lx. Eine erstaunliche Präzision in der Angabe, da die Gleichmäßigkeit etwas über 0,5 betrug. D.h., es gibt Arbeitsplätze mit einer Beleuchtungsstärke von 161,71 lx.

Rechnerisch würde sich aus den 323,42 lx etwa 25% des Wertes, also 80,86 lx, als Vertikalbeleuchtungsstärke ergeben, weil Downlights das Licht direkt nach unten abstrahlen. Würde man die 80 lx in EML umrechnen, käme man zu rund 40-50 lx.

Wie der Belegungsplan zeigt, erfüllt der untersuchte Raum eigentlich alle Voraussetzungen dafür, die circadiane Rhythmik der Menschen zu stören, insbesondere in der Raumtiefe (Bereich C). Von den „Private Offices“ ohne Blick auf Fenster ganz zu schweigen. Die Betrachtung der Tageslichtautonomie (= Anzahl der Betriebsstunden mit ausreichendem Tageslicht) zeigt, dass im Bereich A  60% bis 100 % der Arbeitsplätze zu 50% der Betriebszeit mit Tageslicht auskämen. Im Bereich C gibt es keine Tageslichtautonomie, man muss ständig unter einer künstlichen Beleuchtung von Downlights arbeiten.

Wie kommt man unter diesen Umständen dazu, den WELL-Standard für die circadiane Rhythmik zu erfüllen? Hier setzt die Genialität der Forschenden ein: Sie zählen das Licht der Computerbildschirme zu dem künstlichen Licht und haben circadian wirksames Licht. So steht es im Ergebnis geschrieben: „Die Ergebnisse unterstrichen die entscheidende Rolle der zusätzlichen Monitorbeleuchtung bei der Erfüllung der geforderten Standards.“

Fazit

Bereits die Anforderung des WELL-Standards, entweder 75% der Arbeitsplätze mit 200 EML oder elektrisches Licht mit 150 EML, kann man mit kritischen Augen sehen. Seit wann unterstützt konstantes künstliches Licht die circadiane Rhythmik?

Aber das Licht der Monitore zur Beleuchtung hinzuzufügen, damit ein Gebäude einen Standard erfüllt, haut dem Fass den Boden aus.

Kranke Gebäude gesund beten – wäre eine bessere Überschrift für den Artikel. (Hier der komplette Artikel zum Prüfen.)

Wo ist der Elefant im Raum

Wem das Ganze hier seltsam riecht, hat den richtigen Riecher. Ein Gebäude, mit Downlights allein beleuchtet, kann keine Vertikalbeleuchtungsstärken erzeugen, die der Störung der circadianen Rhythmik entgegenwirken. Schon gar nicht, wenn die Beleuchtungsstärke 323,42 lx visuell beträgt. Wozu denn so viel Aufwand?

Der Elefant im Raum ist riesig. Ein Großteil moderner Gebäude in den USA, in Australien oder gar in Frankreich ist mit sog. Open Plan Offices belegt. So sollen in den USA ca. 60% der Arbeitsplätze in Büros in Großräumen untergebracht sein. Das sind allerdings Großräume, deren Insassen wenig davon mitbekommen. Die Räume sind meist in winzige Parzellen aufgeteilt, die nach oben offen sind. Diese lassen nur einen Lichteinfall von oben nach unten zu, egal wie die Leuchten aussehen. Die sehen meist so aus:

Dass sich das künstliche Licht in solchen Gebilden in waagrechter Richtung ausbreiten könnte, ist bestenfalls ein Gerücht. Was macht man dann, wenn Mediziner behaupten, eine Büroumgebung könne nur dann circadian-gesund sein, wenn zu bestimmten Tageszeiten eine ordentliche, starke Beleuchtung herrscht, die direkt das Auge trifft?

 In Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne ist der Erfindung von Legenden breiter Raum gewidmet , so hier: Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure. Damit waren aber andere Märchen und Legenden gemeint, die meist aus der Lichtbranche stammen. Hier haben wir es mit anderen Größenordnungen zu tun. Und mit anderen Akteuren. Zum einen sind dies die selbsternannten Schutzpatrone von Gebäudeinsassen, deren Gesundheit angeblich ruiniert werde. Und die, die mit Zertifikaten dagegenhalten.

Zum anderen sind es die Eigner oder Betreiber von Bürohäusern, deren Wert seit der Corona-Zeit erheblich gesunken ist. Man könnte theoretisch alle installierten Beleuchtungen mit Haut und Haaren entfernen und neu bauen, ohne dass die Wirtschaft ächzen müsste. Im Konzept falsche Gebäude sind aber eine andere Hausnummer.

Gebäudezertifizierungen sollen nachhaltiges und gesundes Bauen fördern. Das in diesem Beitrag behandelte Thema zeigt, dass sie auch nachhaltiges Einkommen sichern, indem man Gebäude gesund betet.

 

[1] Robertson, G.: Sick Buildings, Ursachen und Folgen, Analyse und Prophylaxe, Vortrag auf dem EUROFORUM, Antwerpen, Oktober 1991

[2] Gemeint ist nicht ein gesunder Büroschlaf, sondern die Vermeidung, dass der circadiane Rhythmus leidet, so dass man nach der Arbeit nachts gut schlafen kann, sofern man sonst gesund ist.

[3] Audrey Tara Dianagri, Ozgur Gocer, Wenye Hu: Integrating monitors into circadian lighting strategies for offices, Journal of Building Engineering, Volume 110, 2025, 113051, ISSN 2352-7102,

 

Human Factors in Lighting – alias Ergonomie der Beleuchtung

Wenn man von den Dingen keine Ahnung hat,
gründet man am besten einen Ausschuss
und erlässt eine Verordnung.
Anonymus

Licht und Ergonomie, kurzgefasst

Der vorliegende Beitrag untersucht das Verhältnis von Beleuchtung und Ergonomie unter historischer, fachsystematischer und normativer Perspektive. Er zeigt, dass Beleuchtung trotz ihrer grundlegenden Bedeutung für Arbeit, Gesundheit, Sehleistung und Wohlbefinden in der Ergonomie bislang nur randständig behandelt wurde. Auf der Grundlage von Fachliteratur, Normungsgeschichte und begrifflicher Analyse wird herausgearbeitet, dass die Lichttechnik überwiegend technisch-funktional argumentiert, während zentrale ergonomische Kategorien wie Nutzerorientierung, Accessibility, Architekturbezug und differenzierte Anforderungen menschlicher Arbeit unzureichend berücksichtigt bleiben. Die Analyse von Peter Boyces Human Factors in Lighting verdeutlicht exemplarisch die terminologischen und konzeptionellen Divergenzen zwischen Lichttechnik und Ergonomie. Insgesamt plädiert der Text für eine integrierte, menschenzentrierte und barrierefreie Beleuchtungsplanung, die Tageslicht, Kunstlicht sowie die Heterogenität menschlicher Voraussetzungen gleichermaßen einbezieht.

Human Factors in Lighting – alias Ergonomie der Beleuchtung

Das Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne beschreibt unter anderem die Entwicklung der künstlichen Beleuchtung seit der Eiszeit. Über lange Zeit war Beleuchtung vor allem Handwerk; erst in den vergangenen hundert Jahren wurde sie systematisch wissenschaftlich untersucht – mit den im Buch geschilderten Erfolgen, Folgen und Fehlentwicklungen. Aus beruflichen Gründen richte ich den Blick dabei auf die Arbeitswelt: als Lichttechniker mit Interesse an der Beleuchtung selbst und als Ergonom mit Interesse an der Arbeit des Menschen. Diese beiden Begriffe, Arbeit und Beleuchtung, stehen in der Arbeitswelt in enger Beziehung zueinander. So bestimmte einst die Verfügbarkeit von (Tages)Licht den Tagesrhythmus der gesamten Industriegesellschaft. Aber auch nachdem das künstliche Licht ausgereicht hatte, um fast alle Sehaufgaben hinreichend zu unterstützen, bestimmt der Takt der Sonne den Gang des Lebens, auch wenn wir nicht mehr von ihr abhängig sind. Bis auf sehr wenige Ausnahmen ist unser Arbeitsleben von der natürlichen oder von der künstlichen Beleuchtung abhängig. Wie wir mühsam lernen mussten, hängt unsere Arbeitswelt zu einem erheblichen Teil von einem Zusammenspiel der beiden. So wäre zu erwarten, dass sich die Wissenschaft, die sich mit der Arbeit befasst, die Ergonomie, vornehmlich mit Licht und Beleuchtung befasst.

Ergonomie ist keine eng abgegrenzte Einzelwissenschaft. Sie bündelt vielmehr Erkenntnisse verschiedener Disziplinen, wenn konkrete Probleme analysiert oder gelöst werden sollen. Ein klassisches Beispiel ist Alphonse Chapanis, ein Psychologe, der im Zweiten Weltkrieg das Cockpit des B-17-Bombers menschengerechter gestaltete. Er erkannte, dass selbst hervorragend ausgebildete Piloten kurz vor der Landung abstürzten, weil sie die nahezu identischen Hebel für Fahrwerk und Landeklappen verwechselten. Seine Lösung war das Shape Coding: Hebel mit fühlbar unterschiedlichen Formen, etwa als Rad oder Keil. Chapanis‘ Vorstellungen kamen Jahrzehnte später auf den Tisch, als das Kernkraftwerk Three Mile Island havarierte. Eine von Präsident Carter eingesetzte Kommission fand als primäre Ursache des Unfalls ergonomische Gestaltungsmängel heraus.  In dem Bericht der Kommission (Kemeny-Report) nimmt das einst für die militärische Luftfahrt entwickelte Wissen einen breiten Raum ein.

Ebenso prägend wie Chapanis war Lillian Moller Gilbreth, eine der Wegbereiterinnen der Ergonomie. Sie war nicht nur eine der ersten weiblichen Werksingenieurinnen und Organisationspsychologinnen, sondern übertrug Prinzipien der Arbeitsoptimierung auf Bereiche, die zuvor kaum beachtet wurden: Haushalt und Familienorganisation. Auf sie gehen unter anderem der Tretmülleimer, die Fußpedal-Öffnung für Kühlschränke und die Ablagefächer in Kühlschranktüren zurück.

Die Zahl der Menschen, die mit ergonomischen Methoden weit über ihr ursprüngliches Fachgebiet hinaus Erkenntnisse gewonnen haben, ist groß. Mindestens ebenso lang ist die Liste derer, die mit ihrem Fachwissen wesentliche Beiträge zur Gestaltung menschlicher Arbeit geleistet haben. Dazu zählen auch Lichtingenieure. Ihr Wirken hat entscheidend dazu beigetragen, die 24/7-Gesellschaft möglich zu machen – eine Gesellschaft, die nie schläft. Wie Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne zeigt, ist künstliches Licht einer der wichtigsten Treiber der Industriegeschichte – mit allen ihren Fortschritten und Schattenseiten.

Wegen dieser fachgebietübergreifenden Bedeutung galten die Regeln für die Beleuchtung, also die ersten Beleuchtungsnormen, als eine Grundnorm, die in allen Bereichen der Wirtschaft galt.

Schattenseiten und offene Fragen

Zu den dunklen Seiten des Lichts zählen Themen, die ich unter Im Zenit und weiter behandle – darunter die globale Lichtverschmutzung. Noch umfangreicher sind jedoch die gesundheitlichen Belastungen, die inzwischen dazu geführt haben, dass Licht und Gesundheit nicht nur ein Buchtitel, sondern ein Dauerthema auf Tagungen sowie in Institutionen und Professuren ist. Führende Chronobiologen forderten 2021 in einem Memorandum sogar eine grundlegende Änderung der Beleuchtungspraxis. Mehr dazu etwa hier: Irren ist menschlich – Künstliches Licht wird gesund – Irgendwann.

Wie wahrscheinlich ist dieses „Irgendwann“? Anders gefragt: Wer hat die besten Voraussetzungen, um künstliches Licht am Arbeitsplatz tatsächlich menschengerecht zu gestalten?

Ergonomen, wer denn sonst?

Wenn in einem Projekt ergonomisches Wissen gefragt ist, sollten Ergonominnen und Ergonomie-Experten eigentlich besonders gut geeignet sein, die relevanten Probleme zu lösen. Umso auffälliger ist ihre tatsächliche Abwesenheit: Im deutschen DIN-Expertenforum, in dem zwischen 2007 und 2022 die einschlägigen Themen zur circadianen Beleuchtung von Stakeholdern diskutiert wurden, war kein Ergonom vertreten. Auch unter den eingeladenen Vortragenden fand sich niemand aus diesem Bereich.

Angesichts des veröffentlichten ergonomischen Wissens zu Licht und Beleuchtung überrascht das kaum. Fast alle Handbücher der Ergonomie enthalten keinen eigenständigen Beitrag zur Beleuchtung. Dasselbe gilt für die Proceedings der Kongresse der IEA (International Ergonomics Association): Sie können bis zu 2000 Beiträge umfassen, ohne dass jemand systematisch über die Beziehung zwischen menschlicher Arbeit und künstlichem Licht berichtet. Es bleibt bemerkenswert, dass eine Disziplin die menschliche Arbeit untersucht, ohne ernsthaft über das Licht nachzudenken.

Experten für Human Factors in der Beleuchtung?

Während die Ergonomie beim Thema Licht weitgehend durch Abwesenheit auffällt, gab es in der Lichttechnik einzelne profilierte Experten, die sich früh mit diesen Fragen befassten. Einer von ihnen war R. G. Hopkinson. Gemeinsam mit John B. Collins veröffentlichte er 1970 das Buch The Ergonomics of Lighting.

Hopkinson trat früh für eine integrierte Lichtplanung ein, die Tages- und Kunstlicht zusammendenkt (Permanent Supplementary Artificial Lighting – PSALI). Trotz seiner fachlichen Autorität setzte sich dieses Konzept hierzulande lange nicht durch. Erst in den letzten Jahren wird die gemeinsame Betrachtung von Tages- und Kunstlicht wieder stärker diskutiert, etwa im Zusammenhang mit den Ideen zum circadianen Licht Weimarer Lichttagen – nachbelichtet.

Fast zeitgleich brachte die CIE den Begriff der integrativen Lichtplanung ins Spiel. Gemeint ist dabei nicht die Verbindung von Tages- und Kunstlicht, sondern die gemeinsame Betrachtung visueller und gesundheitlicher Wirkungen. Die Nähe der Begriffe – integriert und integrativ – wirkt verwirrend; sachlich beschreiben sie indes unterschiedliche Ansätze. Diese dürfen aber nicht unterschiedlich sein, denn bereits die erste Norm für die künstliche Beleuchtung, DIN 5035, Jahrgang 1935, enthielt in ihren Grundsätzen die Gesundheit: „Die künstliche Beleuchtung von Innenräumen muß den Forderungen der Gesundheit und Schönheit entsprechen …“ Es war also vor 90 Jahren bewusst gewesen, dass man künstliches Licht nicht nur aus funktionaler Sicht sehen darf, sondern ebenso unter ästhetischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Von Hopkinson blieb vor allem sein Beitrag zum UGR-Konzept (Unified Glare Rating) im Gedächtnis. Mehr dazu hier: Blendung – Was ich schon immer wusste und nie nachfragen wollte. Nur zwei Jahre nach dem Erscheinen seines Buches zur Ergonomie der Beleuchtung verabschiedete sich der zuständige deutsche Normenausschuss jedoch vom Tageslicht: Künstliche Allgemeinbeleuchtung wurde zur Norm – die Sonne blieb außen vor.

Zur nachfolgenden Generation britischer Lichttechniker gehört Peter Boyce. Sein Buch Human Factors in Lighting zählt zu den interessantesten Werken der Fachliteratur. Es erschien erstmals 1981 und wurde seither zweimal überarbeitet. Boyce verbrachte den Großteil seiner Laufbahn in der Beleuchtungsforschung: von 1966 bis 1990 am Forschungszentrum des Electricity Council in Capenhurst, England, und von 1990 bis 2004 als Leiter des Bereichs Human Factors am Lighting Research Center des Rensselaer Polytechnic Institute in New York.

Seine Forschungsschwerpunkte umfassten unter anderem visuelle Ermüdung, den Einfluss des Alters auf die Sehleistung, Sehprobleme bei der Arbeit am Bildschirm, Farbunterscheidung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Sehkomfort, circadiane Effekte, Sicherheitswahrnehmung und Beleuchtung beim Autofahren. Von 2008 bis 2020 war Boyce zudem Chefredakteur der Fachzeitschrift Lighting Research and Technology, dem führenden internationalen Peer-Review-Journal der Branche. Für Lichtplaner, Forschende, Ergonomen und Ingenieure ist diese Zeitschrift eine zentrale Referenz des wissenschaftlich gesicherten Stands der Technik.

Gerade deshalb ist Boyces Buch so relevant: Mangels eigener Aktivitäten der Ergonomie könnte es die Lücke zwischen Lichttechnik und Arbeitswelt schließen. Das liegt nahe, weil der Autor über viele Jahre eine der renommiertesten Forschungsgruppen für Human Factors in der Lichttechnik leitete.

Etwa diesem Ruf entsprechend darf man das Buch sehen. Wie ich bereits mehrfach angeführt habe, gibt es im Bereich Ergonomie kaum Interesse an Themen aus der Beleuchtung, obwohl sich die Ergonomie so definiert: „Ergonomie (oder Human Factors) ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis von Interaktionen zwischen Menschen und anderen Elementen eines Systems befasst, und der Berufszweig, der Theorie, Prinzipien, Daten und Methoden zur Gestaltung anwendet, um das menschliche Wohlbefinden und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren.“ (IEA International Ergonomics Association) Sie verfolgt zwei Kernziele:

  1. Optimierung des menschlichen Wohlbefindens (Gesundheit, Sicherheit, Komfort und Lebensqualität).
  2. Optimierung der Leistung des Gesamtsystems (Effizienz, Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Fehlerfreiheit).

Da die Ergonomie keine klassische Disziplin ist wie z.B. Physik oder Chemie, bündelt sie Wissen aus vielen Disziplinen oder sie erzeugt diese interdisziplinär, so entstand z.B. aus Computertechnik und Psychologie das Konzept Usability in der Ergonomie. Etwas weitergehend wurde User Experience (UX) aus Computertechnik, Psychologie und Architektur (Vitruvsche Grundsätze) entwickelt.

Um die Inhalte der dritten Ausgabe von Human Factors in Lighting zu überblicken, genügte mir ein Blick ins Inhaltsverzeichnis nicht. Ein Inhaltsverzeichnis zeigt vor allem die Ordnung, die ein Autor seinem Stoff gibt. Für einen anderen Zugang nutzte ich daher Data Mining: die Auswertung der Häufigkeit wichtiger Fachbegriffe, ihres Fehlens und ihrer typischen Kombinationen – etwa, ob Ermüdung häufig zusammen mit Blendung erscheint.

Welche Begriffe kommen in dem Buch Human Factors in Lighting mit 611 Seiten Text und 55 Seiten Literaturverzeichnis (ca. 1250 Literaturstellen) am häufigsten vor? „Lighting“ (= Beleuchtung) ist das häufigste Wort.[1] Wenig überraschend, denn das Buch handelt von Beleuchtungstechnik. Aber bereits das dritthäufigste Wort im Buch ließ mich zweifeln, denn der Begriff Leuchtdichte, der in dem Buch 1034 Mal auftaucht (1,55-mal pro Seite), ist außerhalb der Lichttechnik niemandem ein Begriff. Selbst notorisch neugierige Leser ergonomischer Literatur können sich kaum einen Reim darauf machen, wenn das Wort fast 2-mal auf jeder Seite auftaucht. Da Boyce keine Anstalten macht, den Begriff zu erklären oder gar zu definieren, wird der geneigte Leser zwar häufig über den stolpern, allzu schlau werden kann er aber nicht. (Anm.: Da der Begriff Leuchtdichte eine enorme Bedeutung hat, habe ich ihn in dem Buch ausführlich kommentiert: Ein unmöglicher Umgang mit der wichtigsten Größe – Leuchtdichte).

Lichttechnischer Begriff und Häufigkeit Ergonomischer Begriff und Häufigkeit
Wort Gesamt Pro Seite Wort Gesamt Pro Seite
Beleuchtung 3988 6,99 Ermüdung 27 0,04
Beleuchtungsstärke 1234 1,95 Lesbarkeit 10 0,02
Leuchtdichte 1034 1,55 User 39 0,06
Lampe 1036 1,55 User Experience 0 0,00
Leuchte 698 1,05 Architektur 6 0,01
Blendung 589 0,88 Human Factors 3 0,00
Sehleistung 183 0,28 Ergonomie 1 0,00

Die Beleuchtungsstärke (fast 2 Erscheinungen auf jeder Seite) ist nur bei den Lichtnormen häufiger auf jeder Seite zu sehen. Wenn die Ergonomen dahintergucken wollen, was der Begriff in der Praxis bedeutet, kriegen sie graue Haare, weil kaum ein Fachbegriff derart häufig in irreführender Weise eingesetzt wird. Oder der Autor behandelt gerade diesen Aspekt und erklärt dem Leser, was die Beleuchtungsstärke im Labor bedeutet, was sie in den Normen bedeuten soll und was ein Lichtdesigner daraus macht. Boyce tut es nicht. Er muss davon ausgehen, dass jeder Leser seines Buches weiß, was die Beleuchtungsstärke ist. Dabei kann man bei genauem Hinsehen feststellen, dass kaum eine Größe mehr Verwirrung verursacht als die Beleuchtungsstärke (s. z.B. Beleuchtungsstärke – Grundgröße oder Irreführung? ).

Nun zu den Begriffen, die nicht so häufig auftauchen, wie man es erwartet hätte. Da überraschen die Wörter „Human Factors“ (3-mal) und Ergonomie (1-mal). Sie sind laut IEA etwa Synonyme, die laut Titel der Hauptgegenstand des Buches sind. Man muss sie unter den 1.659.095 Anschlägen des Buchs (die Gesamtzahl im Urtext der Bibel ist ca. 1.740.000 Buchstaben) sehr lange suchen. Und wenn man sie denn findet, fehlt der Kontext: Das Kürzel IEA kommt in dem Buch nur als International Energy Agency vor, während die internationale Organisation, die sich mit der Ergonomie befasst, vollends fehlt. Dafür wird die CIE, der Internationale Verband der Lichttechnischen Gesellschaften, 438-mal angeführt. Auch IESNA (alias IES = Illuminating Engineering Society) wird zu häufig erwähnt.

Wo bleiben die Begriffe, wegen denen man Beleuchtungsnormen schreibt: „Dieses Dokument legt Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalem oder auf normalkorrigiertem Sehvermögen entsprechen.“ (Geltungsbereich von DIN EN 12464-1). Sehkomfort scheint durch Blendung ersetzt zu werden. Aber die Sehleistung (181-mal präsent) scheint unwichtig, Gesundheit wird kaum erwähnt, obwohl ein ganzes Kapitel zu Licht und Gesundheit gewidmet ist. Ermüdung liegt ganz außen vor (27-mal). Sehkomfort scheint voll durch Blendung ersetzt zu werden, was zwar den lichttechnischen Gepflogenheiten entspricht, aber nicht den ergonomischen.

Die Themen, zu denen ich über Jahrzehnte Forschung treiben musste, um bessere Bedingungen für die Arbeitenden zu normen, so auch Lesbarkeit von Bildschirmen (10-mal) oder Glanz auf Sehobjekten (14-mal) kommen in dem Buch so gut wie nicht vor.

Von fundamentaler Bedeutung für die Ergonomie der Beleuchtung ist die Anpassung an die Architektur. Denn Architektur ohne Beleuchtung ist ebenso wenig denkbar wie eine Beleuchtung, die keinen Bezug zu der Architektur hat. Die Architektur wird in dem Buch nur 6-mal erwähnt.

Bleibt noch zu erwähnen, dass der Begriff Benutzer (bzw. User) aus der Ergonomie vollständig fehlt. Was dieser von der Beleuchtung hält (Akzeptanz), scheint nebensächlich. User Experience, ein modernes Zauberwort für die Erfahrungen mit der Umwelt und Technik, das sich aus den Vitruvschen Prinzipien der Architektur ableitet, wird nicht einmal angedeutet.

Die Wortwolke der meistbenutzten Begriffe in diesem Buch sieht nicht überraschenderweise wie folgt aus:

Peter Boyce behandelt in seinem Buch viele Aspekte, die zum Bereich Ergonomie gehören. Das von ihm benutzte Vokabular unterscheidet sich aber sehr stark von dem ergonomischen Wortschatz. Dies hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass eine Verständigung zwischen den beiden Disziplinen ausgeblieben ist. Während dies die Praktiker, die sich mit der Arbeit beschäftigen, nicht direkt berührt, stellt das inkompatible Vokabular zwischen dem Bereich der Arbeitsorganisation, dem Arbeitsschutz und der Beleuchtungstechnik ein großes Hindernis dar. Das gilt selbst für grundlegende Begriffe wie  task (= Arbeitsaufgabe) oder Arbeitsplatz. So werden die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten (DIN EN 12464-1) nicht an den Begriff „Arbeitsplatz“ gebunden, wie er in der Arbeitsstättenverordnung definiert ist, sondern für einen „Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit”. Was der „Bereich der Sehaufgabe“ ist, wird niemand in dieser Norm erklärt bekommen. Der Begriff sollte aber in einer der angegebenen Quellen definiert sein: „Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 12665, EN 17037 und die folgenden Begriffe.“ In EN 12665:2024, wo er hingehört hätte, ist er nicht zu finden. Dafür wird in EN 12464-1 der „Bereich der Tätigkeit” definiert, er ist „Bereich, der eine oder mehrere Sehaufgaben enthält“.

Der Tod einer Norm zur visuellen Ergonomie

Wäre die Angelegenheit der Beziehungen zwischen Beleuchtung und Ergonomie auf ein mangelndes Verständnis eines Autors beschränkt oder auf ein Buch, das offensichtlich nicht seinem Titel gerecht wird, könnte man hoffen, dass andere es besser machen. Der Autor Peter Boyce hat aber mehr bewirkt. Er ist verantwortlich dafür, dass aus einer Norm zur visuellen Ergonomie (ISO 8995 Principles of visual ergonomics — The lighting of indoor work systems ((Prinzipien der visuellen Ergonomie — Die Beleuchtung von Innenräumen/-arbeitssystemen)) eine Beleuchtungsnorm wie jede andere entstanden ist (ISO/CIE 8995-1 Light and lighting — Lighting of work places).

Die Fassung von ISO 8995 von 1989 unterschied sich in ihrer Herangehensweise grundlegend von rein technischen, installationsorientierten Dokumenten jener Zeit. Sie stellte den arbeitenden Menschen und dessen Sehkomfort in den Mittelpunkt:

  • Abkehr von reiner Quantität: Statt nur starre “Lux-Zahlen” (Beleuchtungsstärken) vorzugeben, definierte die Norm erstmals die physikalischen Parameter, die die visuelle Leistungsfähigkeit (Visual Performance) direkt beeinflussen.
  • Drei-Säulen-Modell des Sehkomforts: Sie legte fest, dass ein akzeptables visuelles Umfeld ein ausgewogenes Verhältnis aus drei Faktoren erfordert:
    1. Visueller Komfort: Das Wohlbefinden der Beschäftigten (Vermeidung von Müdigkeit und Kopfschmerzen).
    2. Visuelle Leistung: Die Fähigkeit, Sehaufgaben auch unter Zeitdruck oder bei geringem Kontrast schnell und fehlerfrei auszuführen.
    3. Sicherheit: Das rechtzeitige Erkennen von Gefahren im Raum.

Ihre Prinzipien zeigt das folgende Bild:

Peter Boyce schrieb diese Norm im Alleingang um und machte daraus eine Ansammlung großer Tabellen mit Werten für Beleuchtungsstärken für Hunderte Arbeitsplatztypen nach der Vorlage der DIN 5035-2. Er übersah dabei, dass die Norm DIN 5035 auch einen Teil 1 hatte, der die Gütekriterien der Beleuchtung seit 1935 gepflegt hatte. Das Ergebnis, ISO/CIE 8995-1:2001, erschien im Jahr 2001 und wurde nirgendwo angewendet. Der zuständige Ergonomie-Ausschuss (ISO/TC 159/SC 5 Ergonomics of the physical environment) distanzierte sich von dem Vorhaben. Daher wurde die Norm nur noch als CIE S 008/E vermarktet. Auch im Jahr 2026 gehört die Norm ISO 8995-1 nicht zu den Normen von ISO/TC 159/SC 5. Seine Beschäftigung mit Licht und Beleuchtung wurde 2001 beendet.

Nach rund 20 Jahren entschied sich die CIE für eine Revision der Norm, die nunmehr als globale Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1:2025 Light and Lighting – Lighting of workplaces  vorliegt. Wer diese Norm benutzen soll, ist nicht klar. Klar ist hingegen: In Deutschland (DIN), Österreich (ÖNORM), der Schweiz (SN) und den anderen 30+ Ländern des Europäischen Komitees für Normung (CEN) wird die ISO 8995-1 nicht als nationale Norm ausgegeben. In den USA und Kanada werden ISO-Normen im Alltag seltener direkt angewendet. Dort greift die Praxis primär auf die Standards und Empfehlungen der IES (Illuminating Engineering Society) zurück. So haben Vertreter von bestimmten Industriestaaten eine Norm für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in unbeteiligten Ländern produziert, die keine Ahnung von ihrem Glück haben.

Über den Sinn bzw. den Unsinn globaler Beleuchtungsnormen habe ich mich klar positioniert (s. z.B. Globale Normen für Licht – Gnadenlos global. Vor einer Standardisierung der Beleuchtung über Länder- und Kulturgrenzen hinweg hatte ein guter Freund, der ehemalige Präsident der LiTG, Prof. Gall gewarnt. Nicht etwa leise, sondern vor der größten Versammlung von Fachleuten in Europa. Er kannte sich nicht nur auf dem Fachgebiet sehr gut aus, sondern auch in der gesamten Geschichte des Fachs. So hat er mit Zitaten von früheren Kollegen wie Lax, 1928, Arndt, 1938, Köhler 1952, Hentschel, 1975, Kramer 1998, belegt, warum es Sinn macht. am Althergebrachten zu bleiben, was gar nicht alt klingt. Normen und Richtlinien zur Lichttechnik zu internationalisieren macht Sinn, dasselbe mit Regeln zu Beleuchtung zu betreiben, ist eher Wahnsinn. Als feiner Mensch hat Gall dies nicht so brutal ausgedrückt, aber ziemlich deutlich gesagt. Deswegen hänge ich sein Papier aus dem Jahr 2003 an: “Chancen und Risiken internationaler Vereinheitlichung von Beleuchtungsnormen”. Aufruf hier.

Warum Gall und ich die Regelung der Beleuchtung von lokaler Bedeutung halten, lässt sich damit erklären, dass man das Tageslicht und das Kunstlicht gemeinsam betrachten sollte (integrierte Beleuchtungsplanung). Die DIN EN 12464-1 lädt dazu ausdrücklich ein: „Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliche Beleuchtung oder eine Kombination aus beidem erfolgen.“ (DIN EN 12464-1:2021, Anwendungsbereich). Wenn das kein Lippenbekenntnis ist, müssten Lichtplaner auf aller Welt in der Lage sein, Tageslichtverhältnisse vom hohen Norden (Nordnorwegen, über 2 Monate Nacht, vornehmlicher Tageslichteinfall fast horizontal) bis zu den Tropen angemessen zu berücksichtigen.  Wie die Erfahrung lehrt, ist das allein in Deutschland schwierig. In Flensburg steht die Sonne zur Sonnenwende knapp 1,5 Stunden länger über dem Horizont als in München (ca. 17 Stunden und 20 Minuten im Vergleich zu gut 16 Stunden). Mittags im Sommer steht die Sonne in München rund 6 Grad höher am Himmel als in Flensburg. Das Licht ist dadurch intensiver, direkter und die solare Einstrahlung (Globalstrahlung) ist höher.

Barrierefreiheit – Die große Unbekannte

Die Ergonomie musste sich von der großen Politik ein Thema aufdrücken lassen, deren Ursprünge nicht in der Technik oder der Wissenschaft liegen: Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit. Da die deutschen Begriffe häufig missverstanden werden, benutze ich lieber den amerikanischen Begriff Accessibility.

Die Idee stammt aus der Bürgerrechtsbewegung und entstand aus dem Bestreben, alle öffentlichen Gebäude zugänglich für alle zu machen. Nach relativ kurzer Zeit wurde die Idee auf alle Lebensbereiche ausgedehnt, die für ein Individuum relevant sind, so auch auf öffentliche Kommunikationssysteme, Software, Telefonzellen u.ä. Der Erfinder des WWW, Tim Berners Lee, wendet die Idee auf das Internet an und strebt an, dass jedes Individuum ungeachtet seiner Herkunft und Klasse in die Lage gebracht werden müsse, zu kommunizieren, d.h. zu lesen und zu veröffentlichen. Tim Berners Lee lässt es nicht beim Denken bewenden. Er gründete 1994 das World Wide Web Consortium (kurz W3C), das die Politik des Internets bis heute fest in der Hand hält.

Die Ergonomie nimmt den Auftrag Accessibility seit mindestens einem Vierteljahrhundert sehr ernst. Weder Arbeitsplätze noch Arbeitsmittel noch Software dürfen genormt werden, ohne dass Aspekte der Accessibility berücksichtigt werden. Dabei geht die Ergonomie viel weiter als die Gesetzgebung, die als Adressaten nur die Behinderten im gesetzlichen Sinne kennt. In der Ergonomie hingegen sollen alle berücksichtigt werden, die permanent oder zeitweilig nicht alle ihre Sinne, Fähigkeiten und Fertigkeiten einsetzen können. So wird z.B. ein Chirurg, der in seinen Händen ein Skalpell hält, ähnlich behandelt wie einer, der keine Hände hat, wenn es um die Bedienung einer Software geht. Im Vordergrund steht das Individuum und nicht der „normale“ Mensch unter „üblichen“ Bedingungen. Hingegen gelten die Festlegungen in lichttechnischen Normen für normalsichtige Menschen und übliche Sehbedingungen, was das auch immer heißen mag.

Wie die Vorstellung der Accessibility Technik ändern kann, kann man am Beispiel der Dimensionierung der Arbeitsplätze sehen. Nachdem die Dimensionierung lange Zeit für den „durchschnittlichen“ Benutzer vorgenommen wurde, führte die Ergonomie vor Jahrzehnten das Prinzip ein, dass 90% der Benutzer berücksichtigt werden müssen. In traditionellen Normen (wie Teilen der DIN EN ISO 7250 oder älteren ergonomischen Leitfäden) wurden Arbeitsplätze meist für die Spanne vom 5. Perzentil der Frauen bis zum 95. Perzentil der Männer ausgelegt. Damit deckte man formal 90 % der Gesamtpopulation ab. So wollte man sichern, dass jeder an jedes Element herankommt und niemand sich stößt, oder stecken bleibt.

Was mit den zu kleinen Frauen und den zu großen Männern geschah, war ihnen überlassen. Wenn der Betrachtungsgegenstand der Arbeitstisch war, hatten die zu kleinen Frauen den Bodenkontakt verloren, die zu großen Männer mussten sich unter den Tisch klemmen, so gut es ging. Am schlimmsten war es, wenn mehrere Maße nicht stimmten. So waren einst die Bürotische oben zu niedrig für große Menschen, ihr Beinraum endete in Kniehöhe. Wenn darauf ein Computer stand, dessen Bildschirm zu niedrig angebracht war und die Tastatur zu hoch, wurde die Arbeit zu einer wahren Herausforderung.

Die Situation ist nicht fiktiv ausgedacht, sondern am gleichen Arbeitsplatz fotografiert worden. Die Frau auf der linken Bildhälfte war ca. 1,65 m hoch, der Mann ihr gegenüber über 1,85 m.

Da die beiden Personen nicht einmal extrem unterschiedlich waren, muss ein Konzept, das (fast) alle denkbaren Menschen abdeckt, radikal ausfallen. Von dieser Vorstellung ausgehend, habe ich die Anforderungen an die Dimensionierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln in einer Norm generalisiert. Das Konzept heißt Fit auf Englisch und liest sich so:

Der Begriff Anpassung (Fit)  bezieht sich darauf, inwieweit Möbel und Ausstattungsgegenstände (z. B. Arbeitsstühle, Arbeitsflächen, Bildschirme, Eingabegeräte) den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden. 

Eine gute Anpassung ist für die vorgesehene Nutzergruppe erforderlich, einschließlich Nutzern, die sich Arbeitsplätze teilen, und Nutzern mit besonderen Bedürfnissen.”

Nutzer mit besonderen Bedürfnissen sind behinderte Menschen. Durch deren Mitberücksichtigung werden Designer verpflichtet, für alle Menschen zu gestalten. Da es allerdings häufig nicht möglich sein wird, das Prinzip uneingeschränkt umzusetzen, wird in einer getrennten Norm dargestellt, wie man erkennen kann, welcher Prozentsatz der Menschen nicht berücksichtigt werden kann. Für diese muss man Ersatzmaßnahmen realisieren.

Das Prinzip wurde zuletzt in der Norm DIN EN ISO 9241-500:2018 Ergonomische Grundsätze zur Gestaltung und Beurteilung der Benutzungsumgebung festgelegt. Es wurde von den nordamerikanischen Möbelherstellern als einziger Grundsatz für ihre Büromöbelnormen übernommen. Die erste Normung des Prinzips war im Jahr 1998 erfolgt.

Die allgemeine Regel für alle ergonomischen Gestaltungen hört auf den Namen Design for All . Design for All (Design für alle) ist ein gestalterisches Konzept, dessen Ziel es ist, Produkte, Dienstleistungen, Gebäude und Umgebungen so zu entwerfen, dass sie von möglichst allen Menschen ohne zusätzliche Anpassung oder Barrieren genutzt werden können.

Es ist eng verwandt mit Begriffen wie Universal Design (universelles Design) oder inklusives Design und ist ein zentraler Baustein der Barrierefreiheit.

Ein ähnliches Konzept fehlt in der Lichttechnik vollständig, obwohl in dieser Disziplin sehr früh festgestellt wurde, dass der Bedarf der Individuen enorm unterschiedlich ist. Das älteste Dokument, das mir vorliegt, stammt aus den 1960er Jahren:

Es zeigt, dass eine relative Mehrheit etwa 1000 lx als richtig bewertet. Aber die Präferenzen reichen von 100 lx bis 10.000 lx. Welchen Wert man davon auch auswählt, wird nach diesem Bild eine mehr oder weniger große Gruppe die gewählte Beleuchtungsstärke für zu dunkel oder zu hell halten.

Mit ähnlichen Daten arbeitet man auch heute z.B. bei der Klimatisierung von Gebäuden. Aber anders als die Klimatechnik, hat die Lichttechnik aus der Praxis der letzten Jahrzehnte nicht gelernt. So hieß es 1979 “Die Zuordnung eines bestimmten Wertes der Nennbeleuchtungsstärke zu einer Sehaufgabe bezieht sich auf normalsichtige Personen.“ (DIN 5035-1:1979 4.1. Nennbeleuchtungsstärke). Dabei hatte im Juli 1953 in der gleichen Norm gestanden: „Mit zunehmendem Lebensalter nimmt die Sehleistung ab, so daß höhere Beleuchtungsstärken notwendig sein können.“ Weitere 10 Jahre später sagt die gleiche Norm dazu: „Bei steigendem Lebensalter nimmt die Sehleistung ab. Für ältere Menschen sind deshalb höhere Beleuchtungsstärken bis zum doppelten Betrag der angeführten Werte erforderlich.“ (DIN 5035, Entwurf Juni 1962, Grundlagen der Beleuchtung mit künstlichem Licht). Die heute gültige Beleuchtungsnorm (DIN EN 12464-1:2020) grenzt ihren Anwendungsbereich fast wortgleich ein: “Dieses Dokument legt Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalen oder auf normal korrigiertem Sehvermögen entsprechen.” Allerdings gelten die Anforderungen nur beschränkt: „Die Werte gelten für übliche Sehbedingungen.“

Die in jeder Ausgabe der Norm DIN 5035-1 enthaltene Bemerkung über ältere Menschen beweist nur eins: Die Beleuchtungsnorm war nur für jüngere Menschen gemacht. Die musste nicht nur jung sein, sondern auch normalsichtig, was das auch immer bedeuten mag. Es war ja nicht nur so, dass die Norm Beleuchtungsstärke für jüngere Arbeitnehmer empfahl, sondern auch die benutzte Größe, die Beleuchtungsstärke, war einst mit jüngeren Probanden bestimmt worden.

Wenn man für deutsche Arbeitnehmer eine Norm für die Beleuchtung des Arbeitsplatzes macht, müssen alle zwischen 14 (Azubi) und 67 Jahren (angehender Rentner) konzeptionell berücksichtigt werden. Eine Differenzierung sollte erst dann erfolgen, wenn spezifische Anforderungen vorliegen. Eine Norm für junge normalsichtige Personen zu schreiben, ist im Zeitalter von Accessibility schlicht unzulässig.

Dass das Vorgehen in der Lichttechnik über Jahrzehnte falsch gewesen ist, beweist die neue Festlegung der „melanopischen“ Beleuchtungsstärke, die altersabhängig ist. Der Grund für die Änderung liegt nicht in der Berücksichtigung von circadianen Effekten, er war schon immer vorhanden.

Genauso falsch war die Festlegung der Anforderungen an die Beleuchtung nach einer fiktiven „Sehaufgabe“ in Arbeitsbereichen, deren Größe von einer kleinen Zelle bis hin zu Fußballfeldern reichen kann. Dass die Individuen, die in solchen Bereichen arbeiten, sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, was das Sehen angeht, war ja hinlänglich lange bekannt, wie ich durch die Texte der Normen aus vielen Jahrzehnten belegt habe.

Ergonomie der Beleuchtung – Ein Fazit

Zusammenfassend kann ich ein sehr negatives Fazit ziehen:

  • Fachleute, die sich mit der Gestaltung von Arbeit und Arbeitsstätten befassen, die Belastung der Beschäftigten untersuchen bzw. beurteilen, sind nicht im Geringsten an Beleuchtung interessiert.
  • In einem fundamental wichtigen Buch eines der renommiertesten Lichttechniker, das vorgibt, sich mit Human Factors, also Ergonomie, zu befassen, lassen sich keine Spuren ergonomischen Wissens nachweisen.
  • Lichttechniker normen Beleuchtung global für alle Arbeitsstätten, obwohl ihre Normen aus dem eigenen Land große Probleme aufwerfen.
  • Der Lichttechnik fehlt der Begriff Accessibility vollständig, obwohl dies zu den Menschenrechten zählt: Barrierefreiheit (Accessibility) ist im Rahmen der Vereinten Nationen kein bloßer Fürsorgedienst, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Menschenrecht. Sie bildet das grundlegende Fundament der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu garantieren.

Wer dennoch globale lichttechnische Normen veröffentlicht, sollte sich keine Illusionen über die Erfolgschancen machen.  

[1] Die angegebenen Zahlen wurden zuletzt mit Voyant Tools  ermittelt. Da PDFs häufig Satzfehler enthalten (es fehlen häufig Leerstellen oder nicht vorgesehene Leerstellen tauchen mitten in einem Wort auf, können sich die Zahlen merklich unterscheiden, wenn man andere Tools benutzt.

 

 

Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne

Wer im Sturm nicht umkehrt,
dem gehört am Ende der Horizont.

Anonymus

Kampf um ein Plätzchen an der Sonne, kurzgefasst

Der Beitrag zeichnet die Geschichte eines leisen, über Jahrzehnte geführten Kampfes nach: den Kampf um den Platz am Fenster im Büro. Was zunächst wie eine Frage der Bequemlichkeit oder Gewohnheit erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als Ausdruck grundlegender menschlicher Bedürfnisse. Fenster sind weit mehr als bauliche Elemente oder Lichtquellen – sie verbinden den Menschen mit der Außenwelt, geben Orientierung im Tagesverlauf und verhindern das Gefühl des Eingeschlossenseins.

Anhand persönlicher Erfahrungen, wissenschaftlicher Studien und rechtlicher Entwicklungen zeige ich, dass Beschäftigte intuitiv jene Arbeitsplätze bevorzugen, die ihnen Nähe zum Tageslicht und zur Außenwelt bieten. Bemerkenswert ist dabei, dass diese Präferenz selbst dann bestehen bleibt, wenn objektive Nachteile wie Blendung oder ungünstige physikalische Bedingungen auftreten. Die Ursache liegt offenbar in tiefergehenden psychischen und physiologischen Wirkungen des Tageslichts, insbesondere in seinem Einfluss auf Wohlbefinden, Ermüdung und die innere Uhr des Menschen.

Gleichzeitig beschreibt der Beitrag die wiederkehrenden Versuche von Technik, Architektur und Arbeitsorganisation, den Menschen vom Fenster zu entkoppeln – sei es durch fensterferne Bildschirmarbeitsplätze, Großraumbüros oder flexible, aber eher entmenschlichte Raumkonzepte. Diese Ansätze scheitern langfristig an der Realität menschlicher Bedürfnisse.

So wird der „stille Kampf“ um den Fensterplatz zu einem Sinnbild für eine grundlegende Erkenntnis: Gute Arbeitsbedingungen lassen sich nicht allein technisch oder ökonomisch definieren. Die Sichtverbindung nach außen ist kein Luxus, sondern ein zentraler Bestandteil menschengerechter Arbeit – und letztlich ein Schlüssel zu Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Würde im Arbeitsalltag.

Wer mit einem Raumkonzept dagegen handeln will, muss mächtige Vorteile bieten, damit seine Rechnung aufgeht. Bislang hat es allerdings nicht geklappt. So waren fensterlose Gebäude, sogar unterirdisch, Ende der 1920er Jahre für realistisch gehalten worden. In den 2020er Jahren haben Neubauten nicht einmal eine Fensterbrüstung.
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Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne

Prolog

Im Jahr 1969 wurde ich, wie jeder andere Student der Lichttechnik auch, an einem Tag von Professor Helwig gebeten, für meine Abschlussprüfung Platz zu nehmen. Wie immer stand er vor einem Tisch, der am Fenster seines Arbeitszimmers platziert war, und sagte: “Nehmen Sie bitte lichttechnisch günstig Platz.”  Da ich das Prozedere von anderen Kommilitonen kannte, gehorchte ich scheinbar und setzte mich auf der rechten Tischseite nieder. Die Augen des Professors wurden schmaler, und er wollte etwas unwirsch einwerfen. Da sagte der Beisitzer lächelnd: “Herr Professor, der Kandidat ist Linkshänder.” Die Welt war wieder in Ordnung.

Oder auch nicht. Denn wenn zwei Personen arbeitsmäßig günstig zusammensitzen, also die Tische Kopf-an-Kopf, dann sitzt einer lichttechnisch falsch. Aber das kennt man, wenn man seine Jahre in einem Büro verbracht hat.

Ob man glaubt oder nicht, die Sitzordnung gilt heute noch. Wenn zwei Angestellte gebeten werden, sich in einem Doppelzimmer einen Arbeitsplatz auszusuchen, nimmt der erste den linken Tisch von der Tür aus gesehen, auch wenn die Richtung des Tageslichts nicht mehr so wichtig ist wie einst, als man alles mit der Hand schrieb.

Der rechte Tisch ist immer weniger begehrt als der linke. Als es noch drei Tische gab, von denen der dritte quer zu den beiden anderen stand, war dieser immer dem Underdog der drei vorbehalten. In den letzten Jahren dieser Zeiten wollte niemand mehr dort sitzen. Deswegen platzierte man den Azubi dort. Dieser hatte zwar die beste Aussicht, genoss diese aber nie, weil sie mit einer mehr oder weniger starken Blendung verbunden war.

In modernen Büros ist dieser Tisch fast immer verschwunden. In unzähligen Bürohäusern in Deutschland, in Dänemark oder in den Niederlanden werden die Bürotische wie hier angeordnet.

Welche Rolle spielt das Fenster in einem Büro?

Hoher Besuch in Deutschland – Ein Gast von der Building Research Station

Während die Lichttechnik wie die Architektur Ende der 1960er Jahre noch fleißig an der Idee fensterloser Räume arbeitete, haben einige versucht, die Rolle des Fensters zu ermitteln, um sie aufzuwerten. Hierzu gehörte die britische Building Research Station (ursprünglich Building Research Board, heute BRE = Building Research Establishment ). Von dort kam kein geringerer als Jimmy Longmore zu uns, die rechte Hand des R.G. Hopkinson, der sich der nachhaltigen Gestaltung von Bauten gewidmet hatte. Die Rolle der beiden kann man in voller Länge in einer Festschrift zum 60. Jahrestag von The Bartlett Institute for Environmental Design and Engineering (IEDE) lesen (hier). Insbesondere Hopkinson wollte Licht, Architektur und Human Factors (Ergonomie) in der Gebäudegestaltung integrieren. Das humane Gebäude sozusagen.

Von BRE stammt z.B. BREEAM  (Building Research Establishment Environmental Assessment Method). BREEAM wurde entwickelt, um die Umweltleistung von Gebäuden zu bewerten und zu verbessern, und gilt weithin als das weltweit älteste System seiner Art.

Als Jimmy Longmore bei uns weilte, standen in Berlin drei Projekte im Vordergrund. Das zunächst Wichtigste war die Erforschung des Konzepts STEB alias Ständige Tageslichtergänzungbeleuchtung, wie man viel später erkannte. Daraus ist zum einen eine Dissertation geworden (Die ständige  Tageslichtergänzungsbeleuchtung - Eine experimentelle Untersuchung ihrer psychophysiologischen Grundlagen).  Zum anderen haben der Doktorand, Geord Roessler, und der Doktorvater, Prof. Jürgen Krochmann, es geschafft, die Bedeutung des Fensters in eine gesetzliche Bestimmung zu bringen.

Die besagte Bestimmung ist die Vorschrift 7.1 in der Arbeitsstättenverordnung von 1975. Sie steht unter Beleuchtung an erster Stelle:

„§ 7 Beleuchtung

  • Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben.“

Welche Bedeutung diese Vorschrift hat, stellte z.B. das BVerwG am 31.01.1997 fest: Das Gericht stellte klar, dass der Blick nach draußen kein ästhetischer Luxus ist, sondern eine elementare gesundheitliche Notwendigkeit. Die Sichtverbindung erfüllt demnach zwei Zwecke:

Gegen die Zerstörung des Gefühls des Eingeschlossenseins: Die Sichtverbindung verhindert psychische Belastungen, die durch das visuelle Isolieren von der Umwelt entstehen (Klausur-Effekt).

Orientierung in Raum und Zeit: Der Beschäftigte muss die Möglichkeit haben, das Tagesgeschehen, die Witterung, den Wechsel von Tag und Nacht sowie die Umgebung optisch mitzuvollziehen.

Das BVerwG stellte also klar, dass eine Sichtverbindung nach außen ein grundlegendes psychologisches Bedürfnis von Arbeitnehmern (Vermeiden des Gefühls der Eingeschlossenheit = Klausureffekt) erfüllt. Eine wichtige Rolle des Fensters war damit juristisch quasi endgültig festgeschrieben, auch wenn nicht alle Stakeholder daran hielten, darunter ein Arbeitsminister von Bundeskanzler Schröder. Das ist eine andere Geschichte, die weiter unten erzählt wird.

Warum sollen Gebäude bestimmte Abstände zueinander halten?

Das zweite damals anhängige Projekt behandelte die Frage nach den Mindestabstandsflächen zwischen Gebäuden. Der exakte Titel der Veröffentlichung (erschienen 1976/1978) lautet: „Forderungen an Abstandsflächen und Fenster im Hinblick auf Kommunikation und Privatheit“ (H. Klingenberg / M. Seidl)  Das Projekt von Klingenberg und Seidl war bahnbrechend, weil es die rein technischen Berechnungsmodelle um sozialpsychologische und ergonomische Kriterien erweiterte. Sie untersuchten Abstandsflächen und Fensterabstände konsequent aus der Nutzerspektive. Dabei galt das Fenster als Schnittstelle für „Kommunikation“: Der Mensch hat nach Ansicht der Forschenden ein natürliches Bedürfnis nach visueller Teilhabe an der Außenwelt (Sichtverbindung, Wahrnehmung von Wetter, Straßenleben und Umwelt). Sind Gebäude zu nah oder barriereartig voreinander platziert, wird diese Kommunikationsachse zur Umwelt psychologisch blockiert. Nicht ohne Grund haben sich solche Gebäudekomplexe nach wenigen Jahren zu sozialen Brennpunkten entwickelt.

Das Interessante an diesem Projekt war, dass die Probanden die Bedeutung des Fensters für die Kommunikation nicht offen akzeptieren wollten. Nach ihrer Meinung würden insbesondere bei der Arbeit nur faule Zeitgenossen „die ganze Zeit aus dem Fenster gucken.“ Die Forschenden mussten einen Trick verwenden, um die wahre Meinung zu ermitteln. Dazu haben sie die Probanden die Bedeutung des Fensters einmal aus der Sicht eines fleißigen Mitarbeiters beurteilen lassen, der seine Arbeitszeit ständig  mit Arbeit verbringt. Im Kontrast dazu urteilte man das Fenster aus der Sicht eines Hallodri, der nichts Besseres zu tun hat, als ständig die Gegend zu betrachten.

Durch diese beiden Arbeiten wurde nachgewiesen, dass die Rolle des Fensters, wie sie auch in der Arbeitsstättenverordnung anerkannt wurde, durch keine andere physikalische Einrichtung übernommen werden kann. Diese Rolle des Fensters bildet bis heute einen wichtigen Gegenstand in der Lichtforschung und auch im Gesundheitswesen. (Mehr siehe Wunden, die Licht heilt und Wunden, die Licht heilt – zusammengefasst. Wenn manche Leute euphorisch meinen, Licht sei Medizin, kann man nur ergänzen, Medizin ohne Nebenwirkungen.

Hoher Besuch aus dem Norden

Dieser Besuch kam aus Flensburg, der nördlichsten Stadt Deutschlands. Dort waren in den 1970ern zwei besondere Institutionen zu Hause, Versandhaus Beate Uhse und die Verkehrssünderkartei alias Fahreignungsregister in Amtshochdeutsch. Die wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Da beide zu den zuallererst computerisierten Institutionen Deutschlands gehörten, hatten wir dort die Arbeitsplätze untersucht und einige wichtige Empfehlungen gegeben. Der alleinige Grund des hohen Besuchs hatte aber nichts mit dem Computer zu tun, sondern mit den Fenstern. In den Ecken des Großraumbüros gab es damals keine Möglichkeit, die Reflexionen des Tageslichts auf dem Bildschirm zu vermeiden, es sei denn, man macht die Ecken lichtdicht. Genau das hatten wir empfohlen.

Die Delegation umfasste 10 Personen, zu denen ein Vertreter der Amtsleitung, zwei Personalräte, der Organisator und auch der Architekt angehörten. Die Besucher drucksten herum, weil sie ihre wahre Meinung nicht klar ausdrücken wollten: So ein Mist, was Sie da empfehlen! Der Vertreter der Amtsleitung drückte sich lieber so aus: „Bei uns beginnt ein neuer Mitarbeiter die Karriere genau in der Mitte des Großraumbüros. In den ersten Jahren bewegt sich sein Arbeitsplatz in die Richtung der nächsten Fensterfront. Wenn er dort angekommen ist, hat er erst die halbe Strecke hinter sich. Jetzt geht es weiter in die Ecke. Da, wo Sie das Licht wegnehmen wollen.“

Die Reise hat sich für alle Beteiligten  gelohnt. Ich war dabei, eine Norm zu formulieren, die die Empfehlung mit den lichtdichten Eckfenstern für alle festzimmern sollte. Stattdessen habe ich lieber Dinge genormt, die die Bildschirme vom Licht unabhängiger machen sollten. Dies ist zwar bis heute nicht vollständig gelungen. Aber ich konnte immerhin meine Büroarbeit unter der Sonne der Ägäis beim Segeln mit einem iPad erledigen. Kein kleiner Erfolg, wenn man bedenkt, dass in den 1970ern Arbeitsmediziner alle Computerräume verdunkeln wollten.

Ein Computerpionier wundert sich – seine Mitarbeitenden auch

Da die Bestimmungen von Normen zur Bildschirmarbeit nicht nur Erfahrungen wie oben entsprechend festgelegt wurden, sondern auch den Interessen der „Wirtschaft“ entsprechen sollten, drückten die Computerhersteller durch, dass man Bildschirme mit Stellwänden schützen sollte. Außerdem könnte man sie doch irgendwo anders aufstellen, wo es kein Tageslicht gibt. So kamen fiktive Anordnungen wie unten in das Regelwerk. So etwa dieses Bild der Firma Nixdorf, das eine „optimale“ Anordnung von Arbeitsplätzen in einem Büro vorgeben sollte. Niemand sah etwas Optimales an dieser Anordnung außer dem Computerhersteller, der damit den Weg zeigen wollte, wie man seine Geräte in Tageslichträumen benutzt – weit weg vom Tageslicht. Die ersten zwei Reihen waren mit Schreibtischen besetzt, die aus meiner Sicht aber über kurz oder lang Geschichte werden würden.

Nicht viel anders sah der Vorschlag einer anderen Computerfirma aus. Da diese auch noch Leuchten baute, die einen geringeren Abstand zueinander haben mussten, sind die nach hinten verbannten Computerarbeitsplätze auch noch verkleinert worden, während sie in der Praxis viel größer wurden.

Das so hübsch aussehende obere Bild zeigt die Folgen einer Schmalspurdenke, sobald man sich ein paar Gedanken macht.  Da der Abstand zwischen zwei Leuchtenreihen etwa 2,40 m bis 3,00 m misst, werden Arbeitsplätze mit Bildschirm in mindestens 7 m bis 9,5 m vom Fenster angeordnet. Solche Büros sind aber recht selten. Die gab es eigentlich nur in Großraumbüros, die aber in ihrer Glanzzeit nur etwa 5% aller Büroarbeitsplätze aufnahmen.

Realistischer sind Raumtiefen unter 7 m. Genau solche Räume waren für das Projekt SUPRENUM (Superrechner für numerische Anwendungen, 1985 - 1990) von Prof. Wolfgang Giloi vorgesehen. Suprenum-1 war für kurze Zeit sogar das leistungsfähigste massiv parallele Rechnersystem der Welt. (mehr unter SUPRENUM) Aber auch der wurde von Menschen entwickelt, die Probleme mit ihren Bildschirmen hatten. So ließ sich der Arbeitgeber von zwei Professoren für Lichttechnik aus Berlin beraten. Diese hatten das oben abgebildete Büro im Hinterkopf und passten die Sache der Raumtiefe von 6,5 m an. So sollten etwa 2 m vom Fenster entfernt eine Reihe Stellwände aufgestellt werden, weil es bei SUPRENUM keine Arbeitsplätze ohne Bildschirm gab. Die Arbeitsplätze sollten hinter diesen Stellwänden aufgestellt werden. Die ersten zwei Meter eines Raums lässt man vollkommen frei, um die Mitarbeitenden hinter einer Stellwand zu platzieren?

Obwohl die drei Professoren miteinander gut bekannt waren, weil sie aus der gleichen Fakultät stammten, wollte Herr Giloi die Lösung nicht akzeptieren. Sie kam ihm irgendwie komisch vor. So wandte sich sein Betriebsrat an uns. Bei einem Lokaltermin erklärte ich allen Beteiligten den Sachverhalt und auch meine Erfahrung, die ich mir selber nicht genau erklären konnte: Fast alle Menschen bauten ihren Arbeitsplatz bei maximal 2 m vom Fenster auf, wenn es physikalisch möglich war. Das war auch bei Arbeitsräumen der Fall, die keinen Sonnenschutz hatten. Und sie leisteten nicht weniger als andere, die gut lichtgeschützt arbeiteten. Vor allem: Sie beklagten weniger Probleme als andere. Allerdings waren die Probleme auch ohne Messgerät erfassbar: Die Bildschirme hatten kaum Kontrast und waren voller Spiegelungen.

Ich konnte damals keine wissenschaftlich belegten Erkenntnisse allgemeiner Art vorweisen. Aber wenige Jahre später hat diese unser Projekt Licht und Gesundheit geliefert. Unabhängig von der gestellten Frage, ob ein Mitarbeitender sich über Wärme, Lärm oder Licht beklagt oder über allgemeines Unwohlsein, und auch unabhängig von der Art der Arbeit, Schreibtischarbeit, Schreibarbeit oder Bildschirmarbeit, ergab sich etwa der gleiche Verlauf von Beschwerden in Abhängigkeit von der Entfernung des Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster.

Bei diesem Projekt wurde eine repräsentative Stichprobe von 1000 deutschen Büromitarbeitenden nach ihren Arbeitsumständen (Raumgröße, Beleuchtung, Arbeitsweise u.ä.) befragt. Sie sollten zudem beurteilen, welche Arbeitsbedingungen sie regelmäßig beeinträchtigen (Lärm, räumliche Verhältnisse, zu warme oder zu kühle Temperaturen, zu viel oder zu wenig Tageslicht etc.) (Fragebogen download hier)

Entscheidend für die Belastung der Mitarbeitenden war die Entfernung ihres Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster, wie das folgende Bild beispielhaft zeigt. (1 = gar nicht, 2= kaum, 3= mäßig 4 = stark)

Die räumlichen Verhältnisse wirken sich demnach immer negativer aus, je weiter der Arbeitsplatz vom nächsten Fenster entfernt steht. Dies gilt erstaunlicherweise auch dann, wenn die physikalischen Fakten dem entgegenstehen. So müssten die nahe am Fenster sitzenden Personen durch kühle Temperaturen (Winter) wie auch durch zu warme Temperaturen (Sommer) stärker gestört werden als die Personen, die weiter weg vom Fenster arbeiten. Das Gegenteil ist aber der Fall. Auch die Akustik müsste schlechter beurteilt werden, weil es näher am Fenster mehr Außenlärm gibt. Auch die Quellen im Büro müssten stärker stören, weil die Fenster schallhart sind, was man mit akustischen Messungen belegen kann.

Die Frage nach der Störung durch zu kühle Temperaturen wird wie folgt beantwortet:

Dies widerspricht dem tatsächlichen Temperaturgefälle in den meisten Räumen. Aber die Bewertung zu hoher Temperaturen ist erst recht widersprüchlich:

Die Bewertung ist praktisch unabhängig von der Raumtiefe, während man in der Praxis sogar erstaunlich hohe Temperaturen am Fenster messen konnte, weil damals rund ein Viertel der Arbeitsplätze keinen Sonnenschutz hatten.

Ein entscheidendes Indiz war die Bewertung von Tageslicht, zu viel oder zu wenig. Die Bewertung von Störungen durch zu wenig Tageslicht fällt etwa erwartungsgemäß aus.

Hingegen wäre zu erwarten, dass man direkt am Fenster zu viel Tageslicht eher zu beklagen hätte. Das ist aber nicht der Fall. Zudem liegen die Bewertungen zwischen „gar nicht“ und „kaum“

Es ist denkbar, dass Menschen widrige Umstände gerne ertragen, wenn sie darin auch Positives sehen. Das wohl schlagkräftigste Argument ist die Arbeit. Sie belastet, sie macht krank oder gar tot, dennoch ist keine Arbeit schlimmer als eine stark belastende Arbeit. Allerdings lassen sich Belastungsfolgen nicht vermeiden. So müsste die Sehbelastung am Fenster geringer ausfallen als in der Raumtiefe, weil die Aussicht auch mit einer Blendung verbunden ist. In den Beurteilungen war dies aber nicht zu erkennen.

Wenn man durch widrige Sehverhältnisse dennoch keine Sehbeschwerden bekommen will, können sich diese in der Ermüdung niederschlagen. Und hier kam die große Überraschung:

Unabhängig von der Arbeit empfinden die Mitarbeitenden die gleiche geringste Ermüdung am Fenster. Das war die Antwort auf die Frage von Prof. Giloi gewesen. Wenn man sich die Daten genauer anguckt, kann man weitere Aussagen treffen. So unterschieden sich die Bewertungen der Mitarbeitenden mit und ohne Bildschirm am Fenster kaum, aber in der Raumtiefe. So nehmen bei den Computerarbeitern die Sehbeschwerden mit der Entfernung vom Fenster nicht ab, sondern zu. Und das stärker als bei den Mitarbeitenden ohne Bildschirm.

Insgesamt spielte ein Zuviel an Tageslicht bei dem Projekt Licht und Gesundheit die geringste Rolle von allen abgefragten Umweltbedingungen.

Allerdings muss man sich eine besondere Erklärung ausdenken, wieso sich Menschen durch Umweltbedingungen dort am wenigsten gestört fühlen, wo diese physikalisch gemessen am ungünstigsten sind. Diese haben wir im Jahr 1990 auf die möglichen Auswirkungen des Tageslichts auf die circadiane Rhythmik der Mitarbeitenden geschoben, weil alle anderen Erklärungen nicht halfen.

So postulierten wir, dass die unerwarteten Bewertungen nicht durch physikalische Umstände erklärt werden können, sondern eher durch eine Stärkung des Menschen durch bessere circadiane Rhythmik in der Nähe von Fenstern: „Als zweifelsfrei nachgewiesen und anerkannt kann man jedoch die Erkenntnisse über die Steuerung des menschlichen Organismus durch das Tageslicht bezeichnen.“[1] Diese Erkenntnis stand nicht nur in der ersten Ausgabe des Forschungsberichts „Licht und Gesundheit“ von 1990, sondern als Hypothese in dem Antrag zu einem gleichnamigen Forschungsprojekt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in 1978.

Wahrnehmung der Probleme mit den Bildschirmen in der Praxis

Die Jahre zwischen 1974 und 1990 waren geprägt von Diskussionen über die Computerisierung. Es gab weltweit Tausende von Studien zu Augenbelastungen in Ländern von Norwegen bis Neuseeland. In Deutschland hat sich selbst das Bundesarbeitsministerium um das Thema gekümmert. Unsere Studie Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen[2] verkaufte sich wie Belletristik. Ein darauf aufbauendes Buch wurde international zum Bestseller und wurde in vier Sprachen übersetzt.[3] Bei den Gewerkschaften gehörte das Thema zu den Highlights.

Welche Spuren mag das alles in der Praxis hinterlassen haben? Würden die Argumente mit den Sehbedingungen in der Praxis ins Gewicht fallen, müsste man feststellen können, dass Bildschirmarbeitsplätze möglichst weit entfernt von Fenstern aufgestellt werden. Ein Blick auf die Verteilung der deutschen Büroarbeitsplätze in der Entfernung vom Fenster zeigt, dass dies keinerlei Bedeutung gehabt hat.

Eine Kurve zeigt die Verteilung der Arbeitsplätze mit Bildschirm in Bezug auf das Fenster, die andere gilt für Schreibtische. Nirgendwo sind Unterschiede feststellbar. Dieses Bild zeigt aber auch etwas noch Überraschenderes: Etwa 70% der Büroarbeitsplätze befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung in  etwa 2 m Entfernung vom nächsten Fenster.

Ein Bürohaus wird unvermietbar

Dass die Bedeutung der Kommunikation mit der Außenwelt recht schnell in der Praxis angekommen war, habe ich durch einen Prozess gelernt, bei dem ich Anfang 1990 zum Gutachter berufen wurde. Es ging um die Klage eines Unternehmerehepaars gegen einen Architekten, der für dieses ein Bürohaus in Stuttgart bauen sollte. Wegen der Aussagen in Licht und Gesundheit wäre meine Einschätzung entscheidend gewesen, weil die juristischen Mittel ausgeschöpft waren. Die Bauherren hatten zum Abschluss der Arbeiten am Rohbau Immobilienmakler eingeladen, die das Gebäude vermieten sollten. Diese hatten nach einem kurzen Blick in den Rohbau gesagt, dieses Gebäude ließe sich nicht vermieten.

Der Grund war die Höhe der Fensterbrüstung, die nach Meinung der Makler zu hoch war. Der Architekt legte aber ein Gutachten von einem Institut für Arbeitssicherheit vor, wonach eine sichere Brüstung so hoch sein müsste, wie der Architekt sie geplant hatte. Für Arbeitsstätten schreibt eine Arbeitsstättenregel (heute ASR 2.1, in 1990 ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände) bei einer Absturzhöhe bis 12 Meter ist meist eine Umwehrung von 100 cm vor. Über 12 Meter sind es 110 cm. Auch 1990 galt: „Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.“

War die Klage also gegenstandslos? Ich suchte nach vergleichbaren Klagen gegen Architekten und fand heraus, dass solche Klagen nicht existierten. Wenn zum Thema Fensterbrüstung eine Klage eingereicht worden war, dann meist von der Gewerbeaufsicht wegen zu niedriger Brüstungshöhe, aber nie umgekehrt. Wie kann es sein, dass der Staat beim Arbeitsschutz von einer Brüstung von 1,10 m ausgeht und Immobilienmakler ein Haus mit einer sicheren Gestaltung für unvermietbar halten?

Die Antwort gibt meine Vorstellung von einem stillen langen Kampf um ein Plätzchen an der Sonne. Man kann sie auch verstehen, wenn man sich alte Gebäudefassaden aus den 1960ern mit den späteren vergleicht: Fensterbrüstungen sind verzichtbar. Es bedarf aber bestimmter Verfahren in der Glasherstellung. Der echte Verzicht auf die klassische Fensterbrüstung im Wohnungs- und Verwaltungsbau begann in den 1920er Jahren. Architekten der Moderne und des Bauhauses (wie Le Corbusier, Ludwig Mies van der Rohe oder Walter Gropius) revolutionierten die Konstruktion von Gebäuden. Anstatt dass die Außenwand das gesamte Gewicht des Hauses tragen musste, übernahm nun ein Skelett aus Stahl oder Stahlbeton die Traglast. Die Fassade wurde zur "Vorhangfassade" (Curtain Wall). Sie war nur noch eine raumabschließende Hülle. Da die Wand unter dem Fenster keine statische Funktion mehr hatte, konnte die Brüstung komplett entfallen. Obwohl die Architektur der Moderne die Brüstung theoretisch schon in den 1920er Jahren abgeschafft hatte, blieb das bodentiefe Fenster im normalen Wohnungsbau lange Zeit die Ausnahme. Das hatte rein praktische Gründe: Die Scheiben waren extrem teuer, optisch oft noch leicht verzerrt und energetisch eine Katastrophe (Einfachverglasung führte zu enormem Wärmeverlust und Zugluft). Seit den 1990er und 2000er Jahren erlauben es moderne Mehrscheiben-Isolierverglasungen (Wärmeschutzglas), Häuser mit riesigen Glasflächen ohne Brüstung zu bauen, ohne dass die Räume im Winter auskühlen oder im Sommer überhitzen.

Man muss nur noch die Wirkung der fehlenden Brüstung als Absturzsicherung ersetzen, z.B. durch Sicherheitsglas.

Die Entwicklung war Mitte der 1990er-Jahre so weit gediehen, dass ein Haus mit einer „klassischen“ Brüstung als Büro nicht mehr vermietbar geworden war.

Weg mit der Sichtverbindung – Ein Minister dereguliert den Arbeitsschutz

Die Vorschrift bezüglich der Sichtverbindung fiel im Jahr 2004 der Deregulierung des Arbeitsschutzes zum Opfer. Der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, der sich als „Super-Minister“ auch das Ressort Arbeitsministerium, angeeignet hatte, wollte die Arbeitsstättenverordnung „deregulieren“, was nach der damaligen Auffassung eine Modernisierung bedeutete. Die Aktion war Teil der damaligen "Initiative Bürokratieabbau" der rot-grünen Bundesregierung (unter dem Stichwort Moderne Staatstätigkeit und Verwaltung). Das Ziel war es, das starre, detailverliebte Ordnungsrecht der alten ArbStättV von 1975 zu zertrümmern und durch ein flexibles, europarechtlich harmonisiertes System zu ersetzen. Die ArbStättV 2004 hat diese konkreten Zahlen fast vollständig gestrichen. Standen genaue Maße und Verbote direkt im Gesetzestext, wurden nur noch abstrakte Schutzziele formuliert. Im Gesetz stand plötzlich nur noch, dass Arbeitsräume „eine ausreichende Grundfläche und eine ausreichende lichte Höhe“ aufweisen müssen oder dass Fenster „sicher zu öffnen“ sein müssen. Wie der Arbeitgeber das anstellt, blieb ihm überlassen.[4]

Ein solches Vorgehen ist immer zu begrüßen, wenn es mehrere Lösungen zu einem Problem geben kann, die man aus betrieblicher Sicht unterschiedlich bewerten kann. So musste z.B. die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz früher mindestens 1,5 m² messen und an keiner Stelle weniger als 1 m breit sein. In der Version von 2004 heißt es:
(1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.

(2) Ist dies nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.

Das hört sich nach einer großen Freiheit für Betriebe an, war aber nicht, weil die einst im Gesetz vorgeschriebenen Größen ein Minimum waren. Hätte ein Betrieb die neue Vorschrift sinngemäß gelesen und sich die neuen „Maße“ der Mitarbeitenden angeschaut, hätte man die Bewegungsfläche vergrößern müssen, weil die Menschen in Deutschland zwischen 1975 und 2004 sowohl in der Höhe als auch in der Breite „gewachsen“ sind.

Völlig versagt hat das Konzept bezüglich der Sichtverbindung, bei der es, wie oben dargestellt, an Alternativen mangelt. Dennoch verschwand sie aus der ArbStättV. Allerdings nicht ohne Spuren: Die Überschrift lautete 2004: 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung.

Noch bevor die ArbStättV in Kraft trat, begannen die Arbeitsschützer (Technische Aufsichtsbeamte von Berufsgenossenschaften, Mitarbeitende von Gewerbeaufsichten) damit, gegen den Wegfall der Vorschrift zu arbeiten. Nach gängiger Meinung hätte dies ohnehin keine Bedeutung, weil die Erkenntnis eine gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis sei. Solches Wissen muss nicht in einer Vorschrift stecken und ist relevant per Gesetz (Betriebsverfassungsgesetz). Zudem gibt es noch den Begriff Stand der Baukunst, dessen Wurzeln in die Gründungszeit Preußens reichen. Selbst wenn eine relevante Erkenntnis nirgendwo fixiert vorliegt, gilt der Stand der Baukunst.

Am Ende schafften es die Anhänger der Sichtverbindung nach außen, dass erstens die Vorschrift wieder in die ArbStättV kam (2016) und zweitens die zuständige Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4 revidiert und umbenannt wurde. Ich war glücklich darüber, in dem zuständigen Ausschuss mitzuarbeiten.

Über die Ausschussarbeit darf ich verständlicherweise nicht berichten, aber über die späteren Ereignisse, die öffentlich geworden sind. Die Arbeitgeber haben ihre Vertreter, die das Konzept mitgetragen hatten, abgelehnt, um die Wiedereinführung der Sichtverbindung zu blockieren. Die Blockade hätte sich allerdings zu einem Rohrkrepierer entwickelt, denn die Vorschrift war schon gültig, nur die ASR nicht, die zahlreiche Ausnahmen von der Vorschrift rechtfertigte. Die Aussicht, solche Ausnahmen vor ordentlichen Gerichten diskutieren lassen zu müssen, schien nicht gerade aussichtsreich.

Was die ASR A3.4 anders macht als ihre Vorgänger, ist, dass sie die gesamte Erfahrung seit 1975 in einem klaren Grundsatz ausdrückt: „(1) Die Sichtverbindung nach außen ermöglicht den visuellen Kontakt zur Umwelt. Sie unterstützt die positiven Wirkungen des Tageslichts am Arbeitsplatz und dient der Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit. Die Verbindung zur Außenwelt durch eine Sicht in die Umgebung ermöglicht das Erleben des Tagesablaufs und der Witterung und vermindert das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein.”

Zudem enthält die ASR Ausgleichsmaßnahmen bei einer unzureichenden Sichtverbindung, statt diese zu akzeptieren, wenn sie unabwendbar ist. D.h., wenn eine Sichtverbindung nicht realisiert werden kann, muss der Arbeitgeber die negativen Folgen minimieren. Zur Minderung der negativen Folgen des Fehlens der Sichtverbindung können folgende Maßnahmen dienen. Beispielhafte Aufzählung in Abhängigkeit der Tätigkeit:

  1. Begrenzung des Aufenthalts in dem betroffenen Raum,
  2. Aufgabenwechsel mit Aufgaben in Arbeitsräumen mit Sichtverbindung nach außen oder im Freien,
  3. Tageslicht (z. B. durch Oberlichter, wenn Fenster nicht möglich sind),
  4. regelmäßige Erholungszeiten in Räumen mit Sichtverbindung nach außen oder im Freien,
  5. Kantinen mit Sichtverbindung nach außen, oder
  6. Pausengestaltung in Räumen mit Sichtverbindung ins Freie oder im Freien.

Dieser Teil des von mir erläuterten Kampfes dauerte von 2004 bis Mai 2023. In diesem Zeitraum sind mir fast nur Fachleute begegnet, die sich positiv um die Sichtverbindung kümmerten. Die einzigen, die etwas dagegen zu haben schienen, waren anonyme Funktionäre der Arbeitgeberschaft, jedoch keine Arbeitgeber selbst.

Was ist mit Tageslicht?

Neben der Sichtverbindung spielen die Fenster eine Rolle bei der Versorgung mit Tageslicht. Allerdings nicht allzu perfekt. Denn in Innenräumen kann man nur maximal 10% der draußen herrschenden Beleuchtungsstärke realisieren, ohne dass die Räume aus thermischen Gründen unbewohnbar werden. Die in der ArbStättV festgeschriebene Vorschrift von ausreichendem Tageslicht wird erreicht, wenn am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird.

Wenn eine Arbeit eine Beleuchtungsstärke[5] von 100 lx erfordert, muss es draußen 5000 lx herrschen. An einem üblichen Novembertag in Hamburg wird dieser Wert etwa 4 bis 5 Stunden zu Beginn des Monats erreicht. Gegen Ende November kann man die Werte für etwa 2 Stunden erreichen. An vielen Tagen überhaupt nicht.

Man kann nicht von der Hand weisen, dass Fenster eine wichtige Rolle in der Tageslichtversorgung hatten, die im Zeitalter der Leuchtstofflampe eigentlich nicht mehr relevant sein soll. Der führende Sehphysiologe der Zeit, Prof. Schober[6] hatte im Jahr 1961 geschrieben: „Erst die Einführung der Leuchtstofflampen hat es ermöglicht, zwei alte Wünsche der Technik zu erfüllen, nämlich die Arbeit in fensterlosen und genau klimatisierten Räumen auf der einen Seite und die von der Tageszeit unabhängige kontinuierliche Maschinenarbeit auf der anderen Seite.“

Die Frage hier war allerdings nicht so eindeutig zu beantworten, ob diese Rolle zu 100% von der künstlichen Beleuchtung übernommen werden kann. Die besagte Rolle spielen die Fenster seit Jahrtausenden. So wurden einst Burgen mit Erkern gebaut, damit der Buchhalter möglichst lange Licht hatte. Und die Bürohäuser des 19. Jahrhunderts hatten über 6 Meter hohe Räume, damit das Tageslicht möglichst weit hineinkommt. Das Tageslicht hatte also immer auch eine funktionelle Rolle als Beleuchtung gespielt. Ob ihm weitere Rollen zukamen, musste man nicht diskutieren.

Genau die beiden Aspekte, Geschosshöhen und Abstandsflächen, sind entscheidend für den Städtebau. Deswegen hörte die Architektur gerne von den Vorstellungen eines Matthew Luckiesh, der zwar das gesunde Licht des Tages pries, aber nur um zu behaupten, dass sein Licht es noch besser könne. (Mehr unter Auftritt Matthew Luckiesh – Von der Überlegenheit der elektrischen Sonne). In den USA war man bereits 1930 der Meinung, man könne auf Fenster verzichten und besser mit Licht und Luft versorgte unterirdische Siedlungen bauen. In Deutschland hatten allerdings führende Architekten und Sozialreformer zum einen für Vorschriften gesorgt, die eine Tageslichtversorgung sicherstellten (Landesbauordnungen) und andererseits auch Häuser, Siedlungen oder Schrebergärten gebaut, die auf Tageslicht beruhten. (mehr unter Meanwhile in Old Germany …)

Während die Technikgläubigen fensterlose Hochhäuser oder gar Schulen bauten, ging die aus London stammende Gartenstadtidee wie ein Lauffeuer um die Welt. Somit war die Frage des Tageslichts für die Städtebauer beantwortet. Für Nicht-Wohngebäude allerdings nicht. Denn es schien wirtschaftlich zu sein, wenn man möglichst viele Menschen auf möglichst kleinem Raum einpferchte. Ein ikonisches Bild aus einem alten Film von King Vidor zeigt die eine Seite der Lösung: All die Menschen, die man im Bild sieht, arbeiten an gleichen Tischen an derselben Arbeit. Die zweite Seite kann man in anderen Filmen erleben, bei denen ein erfolgreicher Mensch aus einem solchen Raum aufsteigt. Er bekommt ein Büro mit einem Fenster (so z.B. in Das Appartement)

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Das Missverhältnis, das in diesen Bildern offensichtlich wird, ließ die Facility Manager nicht kalt. So entstand die sog. Plastiketage nach Tom DeMarco[7], die „gerechte“ Lösung. In vielen modernen Bürohäusern der USA besteht die gesamte Fensterfront des Hauses aus einem Gang. Die Arbeitsplätze sind in sog. Cubicles untergebracht, die nach oben hin offen sind. So sieht man keinen Kollegen, bekommt aber den Lärm von allen mit.

Gerechtigkeit ist also, wenn niemand mehr das Tageslicht wahrnehmen kann. Die deutschen Architekten hatten keine Chance, diese Idee auch nur zu probieren. Bei uns wurde stattdessen ein „soziales“ System eingeführt, das das Gegenteil von dem oben abgebildeten Massenbüro in einer Bürolandschaft bewirken sollte. Das deutsche Großraumbüro war ein Sozialexperiment, mit dem man die Hierarchie in der Bürowelt abbauen wollte. Dummerweise war „man“ ein Büromöbelhersteller[8] und kein Architekt. (Mehr zur Historie hier.)

Was die Architektur aus der Idee gemacht hat, zeigt ein Diagramm aus dem Buch des damals erfolgreichsten Bürohausarchitekts[9], das rund zwei Jahrzehnte als Lehrbuch für Architekten kursierte:

Einzelzimmer für Kreative, Großraumbüro für repetitive Arbeit. Indes wollten die Insassen von diesen Räumen kaum den sozialen Aspekt anerkennen, was man angesichts solcher Bilder wie unten sehr gut verstehen kann:

Solche Gebäude mussten, dank einer Sondergenehmigung, keine Fenster haben. Wenn sie doch welche hatten, kann man deren Wirkung nach dem unteren Bild abschätzen:

Das Bild zeigt den Rohbau eines Mittelstufenzentrums, das den deutschen Schulbau revolutionieren sollte. Die Berliner Schulen erlebten den Kampf um das Tageslicht, den die Angestellten still und leise führten, in voller Lautstärke. Eltern und Kinder protestierten öffentlich. Viele der Schulgebäude mussten noch vor dem Bezug entkernt werden. (Mehr hier)

Die in diesem Abschnitt dargestellten Raumformen haben nie Akzeptanz gefunden außer bei bestimmten Architekten. So hat eine vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beauftragte Studie zur Humanisierung des Großraumbüros mit einem fatalen Statement geendet: „Großraumbüros sind nicht humanisierbar.“ Das ist das Ergebnis einer Studie vom TÜV Rheinland, die 1981 für einen vorläufigen Baustopp für solche Räume sorgte. (mehr zu der Studie und zu ihren Folgen  unter Gleiches Licht für Alle – Ein unglückliches Erbe der 1930er Jahre)

Das vernichtende Urteil „nicht humanisierbar“ für das Großraumbüro allgemein wurde vom TÜV Rheinland als Ergebnis einer Studie gefällt, die eigentlich Wege zu deren Humanisierung aufzeigen sollte. Die Studie, bei der ich mit Prof. Albert Armbruster als Gutachter tätig war, hatte zunächst in nur einem Gebäude stattgefunden. Die Gutachter verlangten, dass die Forschenden mehr Gebäude untersuchen sollten, um ihre Befunde generalisieren zu dürfen. Diesem Wunsch wurde entsprochen. Das Ergebnis nach weiteren untersuchten 6 Gebäuden war aber kaum unterschiedlich, weil sie alle ein Konzept befolgt hatten, das von dem der Erfinder abwich.

In der Folge stellte die Staatsekretärin Anke Fuchs vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Studie in einer Pressekonferenz vor. Das Echo konnte schlimmer nicht sein. So schrieb der Spiegel am 13.12.1981: „Großraumbüros müßten, weil krank machend und inhuman, abgeschafft werden“, forderte Staatssekretärin Anke Fuchs. Doch die Untersuchung, auf die sich die Politikerin stützt, ist von zweifelhaftem Wert.“ Und dieser zweifelhafte Wert bezog sich auf solche Erfahrungen: „Die Untersuchung, angefertigt von Wissenschaftlern des TÜV Rheinland e.V., habe erwiesen, daß Arbeit in Großraumbüros krank mache“, so Anke Fuchs auf einer Pressekonferenz Anfang Dezember. Angestellte in solchen Büros litten häufiger unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Verdauungsbeschwerden. Besonders nachteilig sei, der Untersuchung zufolge, der »Mangel an Privatheit« in Großraumbüros sowie das Unvermögen, an den Arbeitsbedingungen wie Klima, Akustik oder Beleuchtung etwas ändern zu können.”

Nicht nur die Zeitschrift Der Spiegel erging sich in TÜV-Bashing. Eine beanstandete Aussage wurde besonders hervorgehoben: „Sämtliche Erhebungen über Gesundheitsschädigungen und psychisches Unbehagen beruhen allein auf subjektiven Aussagen.“ Dummerweise kann man auch heute psychisches Unbehagen nicht mit objektiven Methoden messen, weil die einfach nicht gibt. Und Gesundheitsschädigungen hatten die Forscher nicht untersucht, sondern angegeben, mit einem Gesundheitsfragebogen gearbeitet zu haben.

Das ist nicht nur korrekt und legitim, sondern auch üblich. Die Firma Quickborner Team, die Erfinder des Großraumbüros, formierte ihre Kunden, die solche gebaut hatten, zum Protest. Ein großer Kongress mit vielen Betroffenen folgte. Allerdings war keiner der Betroffenen ein Bewohner eines Großraumbüros. Vielmehr trafen sich dort Architekten, Bürobetreiber oder Planer. Dennoch – der Spiegel-Artikel las sich, trotz der harten Kritik an der Methodik der Studie, wie ein Menetekel an. Die heftig kritisierte Studie führte mit zum Untergang der Vorstellung, mit dem Großraumbüro ein humanes Konzept gefunden zu haben. Heute wird jeder, der ein Großraumbüro plant oder betreibt, den Begriff meiden wie der Teufel das Weihwasser. Solche Gebilde heißen heute z.B. open space oder ähnlich.

Zwischen 1981 und 2026 sind Tausende von wissenschaftlichen Studien zu Büroraumformen erstellt worden. Fast immer enden solche Studien negativ für diese Büroform. Eine der jüngsten Studien kommentiert der Berliner Tagesspiegel vom 22 Mai 2026 wie folgt: „Schick, aber unproduktiv - Neue Hirnforschung belegt, was viele Beschäftigte längst geahnt haben: Offene Büroflächen kosten mentale Kraft.” David John, der nach eigenen Angaben regelmäßig Feedback von Büroangestellten sammelt, bringt es auf den Punkt: „Die meisten sagen mir, dass sie lieber von zu Hause arbeiten, weil sie sich dort produktiver fühlen.“

Es geht aber nicht nur um Meinungen oder Präferenzen der Menschen, sondern insbesondere um physiologische Fakten: “Das Ergebnis, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Buildings“, war eindeutig: In der Kabine sank die Gehirnaktivität im Frontalbereich – also dort, wo Konzentration und Aufmerksamkeit gesteuert werden – im Verlauf der Arbeit kontinuierlich ab. Das Gehirn arbeitete sich gleichsam warm und wurde effizienter.

Im Großraumbüro hingegen verlief es umgekehrt: Die Hirnaktivität stieg stetig an, das mentale Engagement nahm zu, ebenso wie die messbare Erregung. Kurz gesagt: Das Gehirn musste immer mehr Energie aufwenden, um das gleiche Leistungsniveau aufrechtzuerhalten.” (mehr zu dieser Studie hier)

Die letztere Feststellung, dass das Gehirn immer mehr Energie aufwenden muss, um das gleiche Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, war unsere Schlussfolgerung, als die oben dargestellten Verläufe der Belastungen in zunehmender Entfernung vom Fenster ermittelt wurden. Da die von einem geforderte Leistung nicht etwa davon abhängt, wo einem der Arbeitsgeber einen Platz im Büro gibt, sind diejenigen höher belastet, bei denen der Körper gegen die circadianen Rhythmen arbeiten muss. So gesehen haben die Mitarbeitenden intuitiv nach günstigeren Räumen gesucht, in denen die Leistungserbringung für sie am wenigsten Stress bedeutete.

Epilog

Der in diesem Beitrag erläuterte stille Kampf um den Fensterplatz macht deutlich, dass Bürogestaltung stets ein Spannungsfeld zwischen persönlichen Präferenzen und mehreren vitalen Interessen eröffnet. Diese Interessen reichen weit über wirtschaftliche Überlegungen hinaus, auch wenn gerade diese in der Praxis häufig in den Vordergrund gestellt werden.

Theoretisch ergibt ein großer quadratischer Saal ohne störende Einbauten die flexibelste Raumnutzung. Man kann ihn beliebig unterteilen, gleich oder unterschiedlich möblieren und vor allem an wechselnde Teamgrößen anpassen. Ebenso theoretisch lässt sich die gesamte Einrichtung binnen Stunden umstellen. Für größere Teams, die von häufigen persönlichen Interaktionen leben, sind solche Raumformen nahezu ideal.

Doch aus dieser theoretischen Stärke folgt noch keine gute Praxis. Wenn man in solchen Räumen nach jahrzehntelanger Nutzung die Stellwände bewegen will, sieht man nicht selten die ursprüngliche Farbe des Teppichbodens. Der Raum ist flexibel, die Nutzer viel weniger.

Aber auch das Gegenstück, Arbeitsplätze, die ausschließlich in Fensternähe liegen, ergibt hingegen keine sinnvolle Struktur, sie fördern kein Teambuilding. Sind sie zudem in Einzelräumen untergebracht, leidet nachweislich nicht nur die persönliche Produktivität, sondern vor allem insbesondere die Teambildung.

Wie problematisch die Umsetzung theoretisch günstiger Konzepte werden kann, zeigt der Blick in die USA. Anstatt die Flexibilität großer quadratischer Bürosäle produktiv zu nutzen, entstanden dort jene Karnickelställe, die sich in zahllosen Comics verewigt haben: Cubicle-Farmen.

Der Protagonist dieser theoretisch flexiblen Einrichtungen, der Erfinder des Action Office, Robert Propst, wurde darüber sogar weniger glücklich als die Insassen der Cubicle-Farmen. Während die deutsche Bürolandschaft zu einem Sparkonzept wurde, bei dem man so viele Routinearbeiter wie möglich in den gleichen Raum stopfen konnte, traf es das Open Plan Office noch schlimmer. Das Action Office verglich dessen Erfinder in seiner Wirkung mit der Atombombe; mildere Beurteiler sprechen von Käfighaltung. Dabei hatte Propst neueste Managementtheorien und soziologische Befunde aufgenommen und sein Konzept „action office“ genannt, weil darin ständig alles in Bewegung sein sollte: sowohl der Mensch als auch seine Gedanken. Am Ende wurde das bewegliche Büro unbeweglicher als Gebäude mit festen Wänden.

Als ein Rettungsanker soll das Open Space helfen. Es ist wieder ein großer Raum, den man nicht mit gleichartigen Arbeitsplätzen ausfüllt wie anno Tobak. Er soll nicht Großraumbüro genannt werden, weil der Begriff verbrannt ist. Man versucht es mit unterschiedlich ausgestatteten Inseln, die für unterschiedliche Tätigkeiten genutzt werden sollen. Von Arbeit bis Party. Wenn Open Space als Coworking-Space genutzt werden soll, kann es sogar Co-Living-Space heißen.

Was man auch immer gestaltet, das Streben nach dem Fensterplatz wird wahrscheinlich über Erfolg oder Pleite mitentscheiden. Die Sichtverbindung nach außen, deren psychische Wirkungen sogar durch hohe Gerichte anerkannt wurden, wurde durch die Anerkennung ihrer physiologischen Wirkung, der circadianen Synchronisierung der Körperrhythmen, noch einmal aufgewertet.

___________

[1] Çakir, A.  Licht und Gesundheit – Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros, Ergonomic, Berlin, 1990

[2] Çakir, A.; Reuter; H.-J.; V. Schmude, L.; Armbruster, A., Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen, Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, 1978

[3] Çakir, A.; Hart, D.J.; Stewart, T.F.M., The VDT Manual, IFRA, Darmstadt, 1979

[4] Dieser Umstand rührt nicht von einer Beliebigkeit her, die alles dem Arbeitgeber überlässt. Die Grundlage ist das Konzept des gesamten Gesetzes, das auf einer Verbetrieblichung beruht.

[5] Der Wert von 100 lx scheint gering, weil die Beleuchtungsnormen meist mindestens 500 lx fordern. Solche Werte sind meist illusorisch und nicht durch die Sehaufgabe bedingt.

[6] Schober, H.: Licht und Beleuchtung, in: Baader, W.; Lehmann, G. (Hrsg.): Handbuch der gesamtem Arbeitsmedizin, Band I, Arbeitsphysiologie, Berlin, München, Wien, 1961, S. 446

[7] DeMarco, T.; Lister, T., (1987). Peopleware: Productive Projects and Teams. New York: Dorset House, 1987, Deutscher Titel Wien wartet auf dich

[8] Die Idee der deutschen Bürolandschaft haben Eberhard und Wolfgang Schnelle, zwei Möbelfabrikanten. Entwickelt.

[9] Sieverts, E. : Bürohaus- und Verwaltungsbau, Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz, 1980

 

Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?

Die Zeit mag den Stein schleifen,
aber ein wahrer Gedanke bricht nicht.

Anonymus

Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?, kurzgefasst

Dieser Beitrag ist eine kurze Zusammenfassung eines wichtigen Vortrags von Jennifer Veitch, der derzeitigen Präsidentin der CIE, zu Licht und Gesundheit. Sie fasste das im Jahr 2008 vorhandene Wissen über Licht und Gesundheit zusammen und ordnete es unter fünf Grundsätze der CIE ein. Diese Grundsätze wurden in dem CIE Report 158:2004 „Ocular Lighting Effects on Human Physiology and Behaviour“ unter ihrer Leitung erarbeitet. Dieser Report untersucht die nicht-visuellen biologischen und verhaltensbezogenen Wirkungen von Licht auf den Menschen, einschließlich der Einflüsse auf die zirkadiane Rhythmik und Hormonspiegel. Die Publikation dient als wissenschaftliche Grundlage für die Planung gesundheitsfördernder Innenraumbeleuchtung und behandelt Anwendungen für Schlafprobleme oder Schichtarbeit. (mehr zu dem Bericht hier).

Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?

Kurzgefasst durch die Autorin

Eine gute Beleuchtung bringt die Bedürfnisse des Menschen, wirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie architektonische Gestaltung in Einklang. Eine gute Beleuchtung sorgt für die erforderliche Sehleistung, bestimmt aber auch die räumliche Wirkung, sorgt für Sicherheit und trägt zur Gesundheit und zum Wohlbefinden des Menschen bei. Unsere tägliche Exposition gegenüber Licht und Dunkelheit beeinflusst die zirkadianen Rhythmen der Hormonausschüttung, der Körperfunktionen und der Aktivität. Dieses neue Grundlagenwissen führt unter anderem zu Lichttherapien bei Schlafstörungen und saisonalen Stimmungsstörungen sowie zu Methoden zur Linderung von Problemen im Zusammenhang mit Schichtarbeit und Jetlag. Einige Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass eine Erhöhung der täglichen Lichtexposition das Wohlbefinden sogar bei gesunden Menschen verbessern könnte, die tagsüber aktiv sind. Dieser Vortrag fasst diese Forschungsergebnisse zusammen, erläutert ihre Grenzen und zeigt auf, auf welche Aspekte Fachleute in den kommenden Jahren achten sollten, während diese spannende neue Forschung unser Verständnis erweitert.

Gesamtvortrag zum Download

Grundsätze vom CIE Report 158:2004

CIE-Grundsatz 1: Die tägliche Lichtexposition der Menschen in westlichen Ländern könnte zu gering sein.

CIE-Grundsatz 2: Gesundes Licht ist untrennbar mit gesunder Dunkelheit verbunden.

CIE-Grundsatz 3: Licht, das biologische Wirkungen hervorruft, sollte in den Bereichen des Spektrums besonders stark vertreten sein, für die das nichtvisuelle System am empfindlichsten ist.

CIE-Grundsatz 4: Bei der Bestimmung der Lichtdosis ist vor allem das Licht zu berücksichtigen, das das Auge erreicht – sowohl direkt von der Lichtquelle als auch durch Reflexion an umgebenden Oberflächen

CIE-Grundsatz 5: Der Zeitpunkt der Lichtexposition beeinflusst die Wirkung der Dosis.

Anmerkungen 2026

Die Grundsätze werden in einem CIE Report dargelegt, in dessen Titel der Begriff „ocular light“ steht, also das Licht, das ins Auge eintritt. Die Lichttechnik ist dabei geblieben und will die nicht-visuellen Wirkungen auf dieses Licht, und zwar in der Definition der CIE, beschränken. Diesem Zweck dient der ISO/CIE Technical Report ISO/CIE TR 21783: 2022 Light and lighting — Integrative lighting — Non-visual effects. Ein ergonomischer Standard der ISO/TR 9241-610:2022 Ergonomics of human-system interaction - Part 610: Impact of light and lighting on users of interactive systems spricht dagegen. Die Argumentation bedient sich zum einen einem IES-Report zu dem Thema (IES TM-18-08 Light and Human Health: An Overview of the Impact of Optical Radiation on Visual, Circadian, Neuroendocrine, and Neurobehavioral Responses) und dem Nachfolger davon mit dem gleichen Titel, der 10 Jahre später erschien (IES TM-18-18). Zum anderen wird argumentiert, dass die Beschränkung auf das okulare Licht nur dann zulässig wäre, wenn nachgewiesen wird, dass alle Wirkungen über die Haut vernachlässigbar wären.

IES TM-18-08 und IES TM-18-18 gehen beide davon aus, dass das von der CIE definierte Licht nicht ausreiche, um nicht-visuelle Wirkungen hinreichend zu beschreiben. Man müsse die gesamte optische Strahlung berücksichtigen.[1]

CIE-Grundsatz 1 scheint nicht mehr nur für die „westlichen“ Länder zu gelten. In meinen Beiträgen Zurück in die Höhle Dank iPhone & Co? und Zurück in die Höhle Dank iPhone reloaded wird dargelegt, dass die Jugend in ostasiatischen Ländern sogar physiologische Schäden (Myopisierung) zu erleiden scheint.

CIE-Grundsatz 2 hat sogar an Bedeutung gewonnen, was eigentlich nicht sein dürfte, weil die Bedeutung der Dunkelheit schon in der Bibel an den Anfang gestellt wurde, und zwar in dieser Reihenfolge: Erst kommt der Tag, danach die Nacht: „Und Gott sprach: Es werde Licht! Und es ward Licht. Und Gott sah, dass das Licht gut war. Da schied Gott das Licht von der Finsternis und nannte das Licht Tag und die Finsternis Nacht.“ (hier)

CIE-Grundsatz 3 präferiert das bläuliche Licht. Die Beiträge Blau macht schlau und Blau macht schlau erklären, was daraus geworden ist. Im Jahre 2008 war die Wissenschaft der Meinung, dass der neu entdeckte Empfänger im Auge, der im Blauen empfindlich ist, die nicht-visuelle Wirkung auf das circadiane System eigenständig bestimme. Der in 2018 erschienene Standard CIE S 026 CIE System for Metrology of Optical Radiation for ipRGC-Influenced Responses to Light geht davon aus, dass alle Empfänger im Auge berücksichtigt werden müssen. Dieser Grundsatz wurde somit 2018 revidiert.

CIE Grundsatz 4 ist nach wie vor uneingeschränkt gültig.

CIE-Grundsatz 5: Der Zeitpunkt der Lichtexposition beeinflusst die Wirkung der Dosis; das entspricht einer echten Zeitenwende in der Betrachtung von Lichteinwirkungen. Denn für das Sehen bedeutet 1 lx Licht dasselbe rund um den Tag und das ganze Jahr über. Bei den nicht-visuellen Wirkungen hingegen kann die Bedeutung je nach Expositionszeit zwischen positiv und negativ schwanken oder gar unmessbar sein.

Diese Vorstellung ist nach wie vor gültig. Zu ihr kommt noch etwas hinzu, was in der Wissenschaft recht einmalig ist: die Individualisierung der Zeit. Wahrer relevanter Zeitpunkt der Exposition ist nicht die politische Zeit (Uhrzeit, MEZ oder UTC), er ist auch nicht die physikalische Zeit (Sonnenzeit), sondern die individuelle Zeit.

Welche Bedeutung ein solches Umdenken haben kann, erkennt man z.B. an der Chronopharmakologie, die die Wirkung von Medikamenten maximieren will, indem sie zu dem günstigsten Zeitpunkt für das jeweilige Individuum verabreicht werden. Ein entsprechendes Projekt habe ich unter Fundamente der Circadianen Medizin dargestellt.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt auf, was sich auf dem Gebiet Licht und Gesundheit zwischen 2008 und heute geändert hat. Angesichts der intensiven Forschungsaktivitäten in diesem Zeitraum zeigen sich die Grundsätze erstaunlich stabil geblieben.

[1] Licht gemäß CIE ist optische Strahlung, die eine Sehempfindung hervorruft. Es umfasst die Wellenlängen von 380 nm bis 780 nm. Die IES war nie mit dieser Definition einverstanden. Nach ihrer Darstellung galt diese Definition nur für die Zwecke der Beleuchtung zum Sehen.

 

Kapitelübersichten

Licht ist die Sprache des Universums.
Es verändert alles, worauf es trifft.
Anonymus

Genesis 2.0 - Schöpfung der elektrischen Sonne, kurzgefasst

Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über alle Kapitel von Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne in Form von Kurzfassungen der einzelnen Kapitel. 

Im Anfang waren Götter und Titanen

Ausgehend von der Figur des Prometheus erzählt dieses Buch die Geschichte eines Menschheitstraums, der zum Epochenprojekt geworden ist: die Vertreibung der Nacht.

Was als mythischer Feuerraub beginnt, setzt sich in den technischen Verheißungen der Moderne fort – vom Schein der Flamme bis zum kalten Glanz elektrischer Dauerbeleuchtung. Licht erscheint dabei nicht nur als Triumph der Erkenntnis, sondern auch als Geste der Selbstermächtigung: Der Mensch löst sich aus kosmischen Ordnungen, überbietet alte Götterbilder und rückt der Sonne selbst auf den Leib.

Epochen der Kunst der Lichtmacher

Das Kapitel beschreibt die Geschichte der künstlichen Beleuchtung als Entwicklung in vier Epochen.

Licht 1.0 beruht auf brennbaren Stoffen wie Kienspan, Fackel, Öllampe, Kerze und Gaslicht. Diese Lichtquellen waren mit vielen Nachteilen verbunden: kurze Brenndauer, ständige Überwachung, Wärme, Rauch, Ruß, Brandgefahr und geringe Effizienz. Trotzdem prägten sie über Jahrtausende das Leben der Menschen und ihre Kultur.

Der Stromkrieg – Kampf der Giganten, bevor sie welche wurden

Dieses Kapitel analysiert den historischen Stromkrieg zwischen Gleichstrom und Wechselstrom als zentrale technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung der frühen Elektrifizierung.

Im Mittelpunkt stehen die konkurrierenden Konzepte von Thomas Edison, der auf lokal begrenzte Gleichstromnetze setzte, und von George Westinghouse sowie Nikola Tesla, die den Wechselstrom wegen seiner einfachen Transformierbarkeit und seiner Eignung zur verlustärmeren Fernübertragung vorantrieben.

Geburtsjahre der elektrischen Sonne

Dieses Kapitel zeichnet die Geschichte des elektrischen Lichts nicht als isolierte Erfindung eines einzelnen Genies nach, sondern als Ergebnis eines langen, vielschichtigen historischen Prozesses im „Langen 19. Jahrhundert“.

Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass sich mit der Industrialisierung, der Urbanisierung und dem Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft auch die Bedeutung des Lichts grundlegend veränderte. Während frühere Gesellschaften weitgehend vom natürlichen Sonnenlicht lebten, entstanden im 19. Jahrhundert neue Arbeits- und Lebensformen, die dieses Licht immer weniger verfügbar machten. Fabrikarbeit, lange Arbeitszeiten, dichte Bebauung, Rauch, Ruß und Luftverschmutzung verdunkelten die Städte und ließen künstliche Beleuchtung zu einer sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Notwendigkeit werden.

 

Meanwhile in Old Germany …

Dieses  Kapitel arbeitet heraus, dass die Entwicklung von Licht, Stadtplanung und Wohnkultur in Deutschland nicht einfach als Nachwirkung amerikanischer Entwicklungen verstanden werden kann, sondern einen eigenen historischen Verlauf nahm. Deutschland war im langen 19. Jahrhundert zwar kein Vorreiter der Industrialisierung wie England oder später die USA, nahm jedoch eine herausragende Stellung in jenen wissenschaftlichen und technischen Bereichen ein, die mit Licht, Optik und Physik verbunden waren. Namen wie Fraunhofer, Abbe, Schott und Einstein stehen dabei für eine Tradition, in der Forschung, Technik und gesellschaftliche Wirkung eng miteinander verknüpft waren.

Die Dämmerung - Als die Lichter glänzen lernten

Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des elektrischen Lichts von der Glühlampe bis zur modernen Lichttechnik nach und zeigt, dass es dabei nie nur um Beleuchtung ging. Zwar wird Thomas Edison oft als Erfinder der Glühlampe angesehen, entscheidend war aber vor allem der Aufbau eines stabilen Systems zur Stromerzeugung und -verteilung. Elektrisches Licht trat damit nicht einfach an die Stelle des Gaslichts, sondern entwickelte sich schrittweise zu einer Technik mit weitreichendem gesellschaftlichem Anspruch.

Der Aufstieg - Idealisten danken ab – Bürokraten übernehmen

Dieses Kapitel analysiert den Aufstieg der künstlichen Beleuchtung im Spannungsfeld von Industrialisierung, Scientific Management und arbeitswissenschaftlicher Rationalisierung. Im Zentrum steht die Rekonstruktion der Hawthorne-Experimente, die ursprünglich den Zusammenhang zwischen Beleuchtung und Arbeitsleistung empirisch belegen sollten, jedoch in methodischer, wissenschaftshistorischer und disziplinärer Hinsicht zu Befunden führten, die weit über die Lichttechnik hinauswirkten.

 Im Zenit und weiter

Dieses Kapitel beschreibt den allmählichen Bedeutungsverlust der künstlichen Beleuchtung als einstiges Fortschrittssymbol trotz einer hohen technischen Qualität, die erreicht worden ist. Seit den 1980er Jahren ist deutlich geworden, dass Menschen Tageslicht fast immer bevorzugen und künstliches Licht am Arbeitsplatz oft als störend, belastend oder sogar gesundheitlich problematisch empfinden. Gleichzeitig verlagerte sich das Interesse der Forschung stärker auf Energieeffizienz statt auf Lichtqualität.

Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass sich die Lichttechnik an falschen Vorbildern orientiert hat – vor allem an der Sonne und an hohen Beleuchtungsstärken in der Natur. Diese Maßstäbe sind für Innenräume ungeeignet, weil Menschen auch in der Natur nicht dauerhaft unter maximaler Helligkeit leben, sondern Schatten, Wechsel und Anpassungsmöglichkeiten brauchen. Technische Versuche, natürliche Lichtverhältnisse künstlich nachzuahmen, gelten deshalb weitgehend gescheitert.

Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure

Dieser Teil des Buches behandelt in sechs Kapiteln, dass viel von dem lichttechnischen Wissen keinen belastbaren Hintergrund hat.

Kapitel 1 erklärt, dass die Beleuchtungsstärke als physikalische Messgröße im Labor zwar klar bestimmbar ist, ihre praktische Bedeutung für reale Arbeitsplätze jedoch stark begrenzt bleibt. Der Text zeigt, dass Richtung, Verteilung und Reflexion des Lichts für das tatsächliche Sehen entscheidend sind, in Normen und Messverfahren aber oft unzureichend berücksichtigt werden. Dadurch entsteht eine scheinbar exakte, in Wirklichkeit aber nur eingeschränkt aussagekräftige Grundlage für Beleuchtungsanforderungen.

Die Methode Wissenschaft, mit der man Wissenschaft verhindert

Dieses Kapitel kritisiert nicht Wissenschaft an sich, sondern bestimmte Vorgehensweisen, mit denen wissenschaftliches Arbeiten in sein Gegenteil verkehrt werden kann. Die zentrale These lautet, dass Methoden, die eigentlich der Erkenntnisgewinnung dienen sollen, in der Praxis häufig dazu benutzt werden, gewünschte Ergebnisse zu erzeugen, unpassende Befunde zu verschleiern oder unbequeme Erkenntnisse zu ignorieren. Am Beispiel der Lichttechnik zeigt der Autor, wie aus einzelnen wahren oder plausiblen Aussagen weitreichende Behauptungen konstruiert werden, die wissenschaftlich klingen, aber oft weder sauber begründet noch für den jeweiligen Anwendungsbereich hinreichend belegt sind.

Erbschaft der 1920er Jahre – Wo Sie heutiges Wissen bestimmt

Das Kapitel untersucht, wie stark Vorstellungen aus den 1920er Jahren das heutige Denken über Licht, Beleuchtung und gute Sehbedingungen noch immer prägen.

Im Mittelpunkt steht die Kritik, dass viele Grundannahmen der Lichttechnik zwar den Anschein von Genauigkeit und Wissenschaftlichkeit haben, aber bis heute nur unzureichend erklären, was Menschen tatsächlich für gutes Sehen, angenehmes Arbeiten und räumliches Wohlbefinden benötigen.

Geheimnisse in Blau

Dieses Kapitel analysiert kritisch die verbreitete Annahme, blau angereichertes künstliches Licht wirke grundsätzlich gesundheitsförderlich und könne circadiane Prozesse in verlässlicher Weise optimieren.

Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass dem Blauanteil des Lichts sowohl historisch als auch in aktuellen Debatten eine besondere biologische Wirksamkeit zugeschrieben wird. Vor diesem Hintergrund rekonstruiert der Text ältere Deutungen von Blaulicht als heilsamer oder leistungssteigernder Größe und zeigt, dass gegenwärtige Konzepte wie melanopische Bewertung, mel-EDI und Human-Centric Lighting zwar an wissenschaftliche Befunde anknüpfen, in ihrer praktischen Anwendung jedoch häufig auf vereinfachenden Prämissen beruhen.

Die Legende vom gesunden Licht reloaded

Das Kapitel rekonstruiert die Entwicklung des Diskurses über „Licht und Gesundheit“ von frühen programmatischen Erwartungen im 20. Jahrhundert bis hin zu gegenwärtigen Konzepten der Lichtplanung und unterzieht Positionen aus Forschung, Industrie und Normung einer umfassenden kritischen Analyse.

Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass die Hoffnung, gesundheitliche Wirkungen des Lichts technisch gezielt nutzbar zu machen, in wiederkehrenden Wellen auftritt, ohne dass frühere Fehlschläge oder methodische Probleme hinreichend aufgearbeitet worden wären. Im Zentrum der Argumentation steht die These, dass Tageslicht hinsichtlich seiner gesundheitlichen Relevanz, seiner physiologischen Wirksamkeit und seiner subjektiven Qualität eine grundlegend andere Bedeutung besitzt als künstliche Beleuchtung und dass diese Differenz in der lichttechnischen Debatte wiederholt durch technikzentrierte und marktorientierte Deutungen relativiert worden ist.

Blendung – Was ich schon immer wusste und nie nachfragen wollte

Dieses Kapitel untersucht den Begriff der Blendung in seinen unterschiedlichen Bedeutungen und konzentriert sich dabei auf jene Erscheinungsformen, die das Sehen durch Licht beeinträchtigen.

Es zeigt, dass Blendung nicht nur als klar messbare physiologische Minderung der Sehleistung verstanden werden kann, sondern auch als psychologisch wahrgenommene Störung, deren Bewertung in Forschung und Normung vielfach auf unsicheren oder veralteten Grundlagen beruht.

Das Phoebus-Kartell – Gerücht - Legende – Realität

Dieses Kapitel untersucht das Phoebus-Kartell als eines der ersten globalen Kartelle der Wirtschaftsgeschichte und ordnet dessen Bedeutung zwischen technischer Standardisierung, Marktregulierung und geplanter Obsoleszenz ein. Im Zentrum steht die Frage, ob die Festlegung einer Lebensdauer von 1.000 Stunden für Glühlampen als verbraucherorientierte Normung oder als wettbewerbsbeschränkende Absprache zu bewerten ist.

PLACAR – Die letzte Plasmalampe

Das Kapitel zeichnet die Geschichte des PLACAR-Projekts nach, eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundvorhabens zur Entwicklung von Plasmalampen für circadiane Rhythmen.

Ausgangspunkt war die wachsende Einsicht, dass künstliches Licht nicht nur der visuellen Beleuchtung dient, sondern auch biologische Prozesse beeinflusst. Vor allem die Unterdrückung der Melatoninausschüttung durch nächtliches Licht wurde als gesundheitlich problematisch angesehen. Daraus entstand die Idee, künstliche Beleuchtung zeitlich und spektral an den natürlichen Tagesrhythmus des Menschen anzupassen. Gesucht wurde deshalb nach zwei unterschiedlichen Lampentypen: einer „Morgenlampe“ mit höherem Blauanteil zur Förderung von Wachheit und Aktivierung sowie einer „Abendlampe“ mit möglichst geringem Blauanteil, um den abendlichen Anstieg des Melatonins nicht zu stören.

Angaben für die Lebensdauer von Leuchtmitteln

Das Kapitel setzt sich mit der Lebensdauer von Leuchtmitteln auseinander, aus der die Hersteller ein großes Geheimnis machen.

Die Lebensdauer von Leuchtmitteln ist keine eindeutig feststehende Größe, sondern hängt von technischen Kriterien, Betriebsbedingungen und statistischen Verfahren ab. Diese Verfahren unterscheiden sich erheblich voneinander.

 

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