Kampf um ein Plätzchen an der Sonne, kurzgefasst
Der Beitrag zeichnet die Geschichte eines leisen, über Jahrzehnte geführten Kampfes nach: den Kampf um den Platz am Fenster im Büro. Was zunächst wie eine Frage der Bequemlichkeit oder Gewohnheit erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als Ausdruck grundlegender menschlicher Bedürfnisse. Fenster sind weit mehr als bauliche Elemente oder Lichtquellen – sie verbinden den Menschen mit der Außenwelt, geben Orientierung im Tagesverlauf und verhindern das Gefühl des Eingeschlossenseins.
Anhand persönlicher Erfahrungen, wissenschaftlicher Studien und rechtlicher Entwicklungen zeige ich, dass Beschäftigte intuitiv jene Arbeitsplätze bevorzugen, die ihnen Nähe zum Tageslicht und zur Außenwelt bieten. Bemerkenswert ist dabei, dass diese Präferenz selbst dann bestehen bleibt, wenn objektive Nachteile wie Blendung oder ungünstige physikalische Bedingungen auftreten. Die Ursache liegt offenbar in tiefergehenden psychischen und physiologischen Wirkungen des Tageslichts, insbesondere in seinem Einfluss auf Wohlbefinden, Ermüdung und die innere Uhr des Menschen.
Gleichzeitig beschreibt der Beitrag die wiederkehrenden Versuche von Technik, Architektur und Arbeitsorganisation, den Menschen vom Fenster zu entkoppeln – sei es durch fensterferne Bildschirmarbeitsplätze, Großraumbüros oder flexible, aber eher entmenschlichte Raumkonzepte. Diese Ansätze scheitern langfristig an der Realität menschlicher Bedürfnisse.
So wird der „stille Kampf“ um den Fensterplatz zu einem Sinnbild für eine grundlegende Erkenntnis: Gute Arbeitsbedingungen lassen sich nicht allein technisch oder ökonomisch definieren. Die Sichtverbindung nach außen ist kein Luxus, sondern ein zentraler Bestandteil menschengerechter Arbeit – und letztlich ein Schlüssel zu Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Würde im Arbeitsalltag.
Wer mit einem Raumkonzept dagegen handeln will, muss mächtige Vorteile bieten, damit seine Rechnung aufgeht. Bislang hat es allerdings nicht geklappt. So waren fensterlose Gebäude, sogar unterirdisch, Ende der 1920er Jahre für realistisch gehalten worden. In den 2020er Jahren haben Neubauten nicht einmal eine Fensterbrüstung.
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Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne
Prolog
Im Jahr 1969 wurde ich, wie jeder andere Student der Lichttechnik auch, an einem Tag von Professor Helwig gebeten, für meine Abschlussprüfung Platz zu nehmen. Wie immer stand er vor einem Tisch, der am Fenster seines Arbeitszimmers platziert war, und sagte: “Nehmen Sie bitte lichttechnisch günstig Platz.” Da ich das Prozedere von anderen Kommilitonen kannte, gehorchte ich scheinbar und setzte mich auf der rechten Tischseite nieder. Die Augen des Professors wurden schmaler, und er wollte etwas unwirsch einwerfen. Da sagte der Beisitzer lächelnd: “Herr Professor, der Kandidat ist Linkshänder.” Die Welt war wieder in Ordnung.
Oder auch nicht. Denn wenn zwei Personen arbeitsmäßig günstig zusammensitzen, also die Tische Kopf-an-Kopf, dann sitzt einer lichttechnisch falsch. Aber das kennt man, wenn man seine Jahre in einem Büro verbracht hat.
Ob man glaubt oder nicht, die Sitzordnung gilt heute noch. Wenn zwei Angestellte gebeten werden, sich in einem Doppelzimmer einen Arbeitsplatz auszusuchen, nimmt der erste den linken Tisch von der Tür aus gesehen, auch wenn die Richtung des Tageslichts nicht mehr so wichtig ist wie einst, als man alles mit der Hand schrieb.
Der rechte Tisch ist immer weniger begehrt als der linke. Als es noch drei Tische gab, von denen der dritte quer zu den beiden anderen stand, war dieser immer dem Underdog der drei vorbehalten. In den letzten Jahren dieser Zeiten wollte niemand mehr dort sitzen. Deswegen platzierte man den Azubi dort. Dieser hatte zwar die beste Aussicht, genoss diese aber nie, weil sie mit einer mehr oder weniger starken Blendung verbunden war.
In modernen Büros ist dieser Tisch fast immer verschwunden. In unzähligen Bürohäusern in Deutschland, in Dänemark oder in den Niederlanden werden die Bürotische wie hier angeordnet.

Welche Rolle spielt das Fenster in einem Büro?
Hoher Besuch in Deutschland – Ein Gast von der Building Research Station
Während die Lichttechnik wie die Architektur Ende der 1960er Jahre noch fleißig an der Idee fensterloser Räume arbeitete, haben einige versucht, die Rolle des Fensters zu ermitteln, um sie aufzuwerten. Hierzu gehörte die britische Building Research Station (ursprünglich Building Research Board, heute BRE = Building Research Establishment ). Von dort kam kein geringerer als Jimmy Longmore zu uns, die rechte Hand des R.G. Hopkinson, der sich der nachhaltigen Gestaltung von Bauten gewidmet hatte. Die Rolle der beiden kann man in voller Länge in einer Festschrift zum 60. Jahrestag von The Bartlett Institute for Environmental Design and Engineering (IEDE) lesen (hier Jimmy Longmore pdf). Insbesondere Hopkinson wollte Licht, Architektur und Human Factors (Ergonomie) in der Gebäudegestaltung integrieren. Das humane Gebäude sozusagen.
Von BRE stammt z.B. BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method). BREEAM wurde entwickelt, um die Umweltleistung von Gebäuden zu bewerten und zu verbessern, und gilt weithin als das weltweit älteste System seiner Art.
Als Jimmy Longmore bei uns weilte, standen in Berlin drei Projekte im Vordergrund. Das zunächst Wichtigste war die Erforschung des Konzepts STEB alias Ständige Tageslichtergänzungbeleuchtung, wie man viel später erkannte. Daraus ist zum einen eine Dissertation geworden (Die ständige Tageslichtergänzungsbeleuchtung - Eine experimentelle Untersuchung ihrer psychophysiologischen Grundlagen). Zum anderen haben der Doktorand, Geord Roessler, und der Doktorvater, Prof. Jürgen Krochmann, es geschafft, die Bedeutung des Fensters in eine gesetzliche Bestimmung zu bringen.
Die besagte Bestimmung ist die Vorschrift 7.1 in der Arbeitsstättenverordnung von 1975. Sie steht unter Beleuchtung an erster Stelle:
„§ 7 Beleuchtung
- Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben.“
Welche Bedeutung diese Vorschrift hat, stellte z.B. das BVerwG am 31.01.1997 fest: Das Gericht stellte klar, dass der Blick nach draußen kein ästhetischer Luxus ist, sondern eine elementare gesundheitliche Notwendigkeit. Die Sichtverbindung erfüllt demnach zwei Zwecke:
Gegen die Zerstörung des Gefühls des Eingeschlossenseins: Die Sichtverbindung verhindert psychische Belastungen, die durch das visuelle Isolieren von der Umwelt entstehen (Klausur-Effekt).
Orientierung in Raum und Zeit: Der Beschäftigte muss die Möglichkeit haben, das Tagesgeschehen, die Witterung, den Wechsel von Tag und Nacht sowie die Umgebung optisch mitzuvollziehen.
Das BVerwG stellte also klar, dass eine Sichtverbindung nach außen ein grundlegendes psychologisches Bedürfnis von Arbeitnehmern (Vermeiden des Gefühls der Eingeschlossenheit = Klausureffekt) erfüllt. Eine wichtige Rolle des Fensters war damit juristisch quasi endgültig festgeschrieben, auch wenn nicht alle Stakeholder daran hielten, darunter ein Arbeitsminister von Bundeskanzler Schröder. Das ist eine andere Geschichte, die weiter unten erzählt wird.
Warum sollen Gebäude bestimmte Abstände zueinander halten?
Das zweite damals anhängige Projekt behandelte die Frage nach den Mindestabstandsflächen zwischen Gebäuden. Der exakte Titel der Veröffentlichung (erschienen 1976/1978) lautet: „Forderungen an Abstandsflächen und Fenster im Hinblick auf Kommunikation und Privatheit“ (H. Klingenberg / M. Seidl) Das Projekt von Klingenberg und Seidl war bahnbrechend, weil es die rein technischen Berechnungsmodelle um sozialpsychologische und ergonomische Kriterien erweiterte. Sie untersuchten Abstandsflächen und Fensterabstände konsequent aus der Nutzerspektive. Dabei galt das Fenster als Schnittstelle für „Kommunikation“: Der Mensch hat nach Ansicht der Forschenden ein natürliches Bedürfnis nach visueller Teilhabe an der Außenwelt (Sichtverbindung, Wahrnehmung von Wetter, Straßenleben und Umwelt). Sind Gebäude zu nah oder barriereartig voreinander platziert, wird diese Kommunikationsachse zur Umwelt psychologisch blockiert. Nicht ohne Grund haben sich solche Gebäudekomplexe nach wenigen Jahren zu sozialen Brennpunkten entwickelt.
Das Interessante an diesem Projekt war, dass die Probanden die Bedeutung des Fensters für die Kommunikation nicht offen akzeptieren wollten. Nach ihrer Meinung würden insbesondere bei der Arbeit nur faule Zeitgenossen „die ganze Zeit aus dem Fenster gucken.“ Die Forschenden mussten einen Trick verwenden, um die wahre Meinung zu ermitteln. Dazu haben sie die Probanden die Bedeutung des Fensters einmal aus der Sicht eines fleißigen Mitarbeiters beurteilen lassen, der seine Arbeitszeit ständig mit Arbeit verbringt. Im Kontrast dazu urteilte man das Fenster aus der Sicht eines Hallodri, der nichts Besseres zu tun hat, als ständig die Gegend zu betrachten.
Durch diese beiden Arbeiten wurde nachgewiesen, dass die Rolle des Fensters, wie sie auch in der Arbeitsstättenverordnung anerkannt wurde, durch keine andere physikalische Einrichtung übernommen werden kann. Diese Rolle des Fensters bildet bis heute einen wichtigen Gegenstand in der Lichtforschung und auch im Gesundheitswesen. (Mehr siehe Wunden, die Licht heilt und Wunden, die Licht heilt – zusammengefasst. Wenn manche Leute euphorisch meinen, Licht sei Medizin, kann man nur ergänzen, Medizin ohne Nebenwirkungen.
Hoher Besuch aus dem Norden
Dieser Besuch kam aus Flensburg, der nördlichsten Stadt Deutschlands. Dort waren in den 1970ern zwei besondere Institutionen zu Hause, Versandhaus Beate Uhse und die Verkehrssünderkartei alias Fahreignungsregister in Amtshochdeutsch. Die wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Da beide zu den zuallererst computerisierten Institutionen Deutschlands gehörten, hatten wir dort die Arbeitsplätze untersucht und einige wichtige Empfehlungen gegeben. Der alleinige Grund des hohen Besuchs hatte aber nichts mit dem Computer zu tun, sondern mit den Fenstern. In den Ecken des Großraumbüros gab es damals keine Möglichkeit, die Reflexionen des Tageslichts auf dem Bildschirm zu vermeiden, es sei denn, man macht die Ecken lichtdicht. Genau das hatten wir empfohlen.
Die Delegation umfasste 10 Personen, zu denen ein Vertreter der Amtsleitung, zwei Personalräte, der Organisator und auch der Architekt angehörten. Die Besucher drucksten herum, weil sie ihre wahre Meinung nicht klar ausdrücken wollten: So ein Mist, was Sie da empfehlen! Der Vertreter der Amtsleitung drückte sich lieber so aus: „Bei uns beginnt ein neuer Mitarbeiter die Karriere genau in der Mitte des Großraumbüros. In den ersten Jahren bewegt sich sein Arbeitsplatz in die Richtung der nächsten Fensterfront. Wenn er dort angekommen ist, hat er erst die halbe Strecke hinter sich. Jetzt geht es weiter in die Ecke. Da, wo Sie das Licht wegnehmen wollen.“
Die Reise hat sich für alle Beteiligten gelohnt. Ich war dabei, eine Norm zu formulieren, die die Empfehlung mit den lichtdichten Eckfenstern für alle festzimmern sollte. Stattdessen habe ich lieber Dinge genormt, die die Bildschirme vom Licht unabhängiger machen sollten. Dies ist zwar bis heute nicht vollständig gelungen. Aber ich konnte immerhin meine Büroarbeit unter der Sonne der Ägäis beim Segeln mit einem iPad erledigen. Kein kleiner Erfolg, wenn man bedenkt, dass in den 1970ern Arbeitsmediziner alle Computerräume verdunkeln wollten.
Ein Computerpionier wundert sich – seine Mitarbeitenden auch
Da die Bestimmungen von Normen zur Bildschirmarbeit nicht nur Erfahrungen wie oben entsprechend festgelegt wurden, sondern auch den Interessen der „Wirtschaft“ entsprechen sollten, drückten die Computerhersteller durch, dass man Bildschirme mit Stellwänden schützen sollte. Außerdem könnte man sie doch irgendwo anders aufstellen, wo es kein Tageslicht gibt. So kamen fiktive Anordnungen wie unten in das Regelwerk. So etwa dieses Bild der Firma Nixdorf, das eine „optimale“ Anordnung von Arbeitsplätzen in einem Büro vorgeben sollte. Niemand sah etwas Optimales an dieser Anordnung außer dem Computerhersteller, der damit den Weg zeigen wollte, wie man seine Geräte in Tageslichträumen benutzt – weit weg vom Tageslicht. Die ersten zwei Reihen waren mit Schreibtischen besetzt, die aus meiner Sicht aber über kurz oder lang Geschichte werden würden.

Nicht viel anders sah der Vorschlag einer anderen Computerfirma aus. Da diese auch noch Leuchten baute, die einen geringeren Abstand zueinander haben mussten, sind die nach hinten verbannten Computerarbeitsplätze auch noch verkleinert worden.

Das so hübsch aussehende obere Bild zeigt die Folgen einer Schmalspurdenke, sobald man sich ein paar Gedanken macht. Da der Abstand zwischen zwei Leuchtenreihen etwa 2,40 m bis 3,00 m misst, werden Arbeitsplätze mit Bildschirm in mindestens 7 m bis 9,5 m vom Fenster angeordnet. Solche Büros sind aber recht selten. Die gab es eigentlich nur in Großraumbüros, die aber in ihrer Glanzzeit nur etwa 5% aller Büroarbeitsplätze aufnahmen.
Realistischer sind Raumtiefen unter 7 m. Genau solche Räume waren für das Projekt SUPRENUM (Superrechner für numerische Anwendungen, 1985 - 1990) von Prof. Wolfgang Giloi vorgesehen. Suprenum-1 war für kurze Zeit sogar das leistungsfähigste massiv parallele Rechnersystem der Welt. (mehr unter SUPRENUM) Aber auch der wurde von Menschen entwickelt, die Probleme mit ihren Bildschirmen hatten. So ließ sich der Arbeitgeber von zwei Professoren für Lichttechnik aus Berlin beraten. Diese hatten das oben abgebildete Büro im Hinterkopf und passten die Sache der Raumtiefe von 6,5 m an. So sollten etwa 2 m vom Fenster entfernt eine Reihe Stellwände aufgestellt werden, weil es bei SUPRENUM keine Arbeitsplätze ohne Bildschirm gab. Die Arbeitsplätze sollten hinter diesen Stellwänden aufgestellt werden. Die ersten zwei Meter eines Raums vollkommen frei?
Obwohl die drei Professoren miteinander gut bekannt waren, weil sie aus der gleichen Fakultät stammten, wollte Herr Giloi die Lösung nicht akzeptieren. Sie kam ihm irgendwie komisch vor. So wandte sich sein Betriebsrat an uns. Bei einem Lokaltermin erklärte ich allen Beteiligten den Sachverhalt und auch meine Erfahrung, die ich mir selber nicht genau erklären konnte: Fast alle Menschen bauten ihren Arbeitsplatz bei maximal 2 m vom Fenster auf, wenn es physikalisch möglich war. Das war auch bei Arbeitsräumen der Fall, die keinen Sonnenschutz hatten. Und sie leisteten nicht weniger als andere, die gut lichtgeschützt arbeiteten. Vor allem: Sie beklagten weniger Probleme als andere. Allerdings waren die Probleme auch ohne Messgerät erfassbar: Die Bildschirme hatten kaum Kontrast und waren voller Spiegelungen.
Ich konnte damals keine wissenschaftlich belegten Erkenntnisse allgemeiner Art vorweisen. Aber wenige Jahre später hat diese unser Projekt Licht und Gesundheit geliefert. Unabhängig von der gestellten Frage, ob ein Mitarbeitender sich über Wärme, Lärm oder Licht beklagt oder über allgemeines Unwohlsein, und auch unabhängig von der Art der Arbeit, Schreibtischarbeit, Schreibarbeit oder Bildschirmarbeit, ergab sich etwa der gleiche Verlauf von Beschwerden in Abhängigkeit von der Entfernung des Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster.
Bei diesem Projekt wurde eine repräsentative Stichprobe von 1000 deutschen Büromitarbeitenden nach ihren Arbeitsumständen (Raumgröße, Beleuchtung, Arbeitsweise u.ä.) befragt. Sie sollten zudem beurteilen, welche Arbeitsbedingungen sie regelmäßig beeinträchtigen (Lärm, räumliche Verhältnisse, zu warme oder zu kühle Temperaturen, zu viel oder zu wenig Tageslicht etc.) (Fragebogen download hier)
Entscheidend für die Belastung der Mitarbeitenden war die Entfernung ihres Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster, wie das folgende Bild beispielhaft zeigt. (1 = gar nicht, 2= kaum, 3= mäßig 4 = stark)

Die räumlichen Verhältnisse wirken sich demnach immer negativer aus, je weiter der Arbeitsplatz vom nächsten Fenster entfernt steht. Dies gilt erstaunlicherweise auch dann, wenn die physikalischen Fakten dem entgegenstehen. So müssten die nahe am Fenster sitzenden Personen durch kühle Temperaturen (Winter) wie auch durch zu warme Temperaturen (Sommer) stärker gestört werden als die Personen, die weiter weg vom Fenster arbeiten. Das Gegenteil ist aber der Fall. Auch die Akustik müsste schlechter beurteilt werden, weil es näher am Fenster mehr Außenlärm gibt. Auch die Quellen im Büro müssten stärker stören, weil die Fenster schallhart sind, was man mit akustischen Messungen belegen kann.
Die Frage nach der Störung durch zu kühle Temperaturen wird wie folgt beantwortet:
Dies widerspricht dem tatsächlichen Temperaturgefälle in den meisten Räumen. Aber die Bewertung zu hoher Temperaturen ist erst recht widersprüchlich:

Die Bewertung ist praktisch unabhängig von der Raumtiefe, während man in der Praxis sogar erstaunlich hohe Temperaturen am Fenster messen konnte, weil damals rund ein Viertel der Arbeitsplätze keinen Sonnenschutz hatten.
Ein entscheidendes Indiz war die Bewertung von Tageslicht, zu viel oder zu wenig. Die Bewertung von Störungen durch zu wenig Tageslicht fällt etwa erwartungsgemäß aus.

Hingegen wäre zu erwarten, dass man direkt am Fenster zu viel Tageslicht eher zu beklagen hätte. Das ist aber nicht der Fall. Zudem liegen die Bewertungen zwischen „gar nicht“ und „kaum“

Es ist denkbar, dass Menschen widrige Umstände gerne ertragen, wenn sie darin auch Positives sehen. Das wohl schlagkräftigste Argument ist die Arbeit. Sie belastet, sie macht krank oder gar tot, dennoch ist keine Arbeit schlimmer als eine stark belastende Arbeit. Allerdings lassen sich Belastungsfolgen nicht vermeiden. So müsste die Sehbelastung am Fenster geringer ausfallen als in der Raumtiefe, weil die Aussicht auch mit einer Blendung verbunden ist. In den Beurteilungen war dies aber nicht zu erkennen.

Wenn man durch widrige Sehverhältnisse dennoch keine Sehbeschwerden bekommen will, können sich diese in der Ermüdung niederschlagen. Und hier kam die große Überraschung:
Unabhängig von der Arbeit empfinden die Mitarbeitenden die gleiche geringste Ermüdung am Fenster. Das war die Antwort auf die Frage von Prof. Giloi gewesen. Wenn man sich die Daten genauer anguckt, kann man weitere Aussagen treffen. So unterschieden sich die Bewertungen der Mitarbeitenden mit und ohne Bildschirm am Fenster kaum, aber in der Raumtiefe. So nehmen bei den Computerarbeitern die Sehbeschwerden mit der Entfernung vom Fenster nicht ab, sondern zu. Und das stärker als bei den Mitarbeitenden ohne Bildschirm.

Insgesamt spielte ein Zuviel an Tageslicht bei dem Projekt Licht und Gesundheit die geringste Rolle von allen abgefragten Umweltbedingungen.

Allerdings muss man sich eine besondere Erklärung ausdenken, wieso sich Menschen durch Umweltbedingungen dort am wenigsten gestört fühlen, wo diese physikalisch gemessen am ungünstigsten sind. Diese haben wir im Jahr 1990 auf die möglichen Auswirkungen des Tageslichts auf die circadiane Rhythmik der Mitarbeitenden geschoben, weil alle anderen Erklärungen nicht halfen.
So postulierten wir, dass die unerwarteten Bewertungen nicht durch physikalische Umstände erklärt werden können, sondern eher durch eine Stärkung des Menschen durch bessere circadiane Rhythmik in der Nähe von Fenstern: „Als zweifelsfrei nachgewiesen und anerkannt kann man jedoch die Erkenntnisse über die Steuerung des menschlichen Organismus durch das Tageslicht bezeichnen.“[1] Diese Erkenntnis stand nicht nur in der ersten Ausgabe des Forschungsberichts „Licht und Gesundheit“ von 1990, sondern als Hypothese in dem Antrag zu einem gleichnamigen Forschungsprojekt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in 1978.
Wahrnehmung der Probleme mit den Bildschirmen in der Praxis
Die Jahre zwischen 1974 und 1990 waren geprägt von Diskussionen über die Computerisierung. Es gab weltweit Tausende von Studien zu Augenbelastungen in Ländern von Norwegen bis Neuseeland. In Deutschland hat sich selbst das Bundesarbeitsministerium um das Thema gekümmert. Unsere Studie Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen[2] verkaufte sich wie Belletristik. Ein darauf aufbauendes Buch wurde international zum Bestseller und wurde in vier Sprachen übersetzt.[3] Bei den Gewerkschaften gehörte das Thema zu den Highlights.
Welche Spuren mag das alles in der Praxis hinterlassen haben? Würden die Argumente mit den Sehbedingungen in der Praxis ins Gewicht fallen, müsste man feststellen können, dass Bildschirmarbeitsplätze möglichst weit entfernt von Fenstern aufgestellt werden. Ein Blick auf die Verteilung der deutschen Büroarbeitsplätze in der Entfernung vom Fenster zeigt, dass dies keinerlei Bedeutung gehabt hat.

Eine Kurve zeigt die Verteilung der Arbeitsplätze mit Bildschirm in Bezug auf das Fenster, die andere gilt für Schreibtische. Nirgendwo sind Unterschiede feststellbar. Dieses Bild zeigt aber auch etwas noch Überraschenderes: Etwa 70% der Büroarbeitsplätze befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung in etwa 2 m Entfernung vom nächsten Fenster.
Ein Bürohaus wird unvermietbar
Dass die Bedeutung der Kommunikation mit der Außenwelt recht schnell in der Praxis angekommen war, habe ich durch einen Prozess gelernt, bei dem ich Anfang 1990 zum Gutachter berufen wurde. Es ging um die Klage eines Unternehmerehepaars gegen einen Architekten, der für dieses ein Bürohaus in Stuttgart bauen sollte. Wegen der Aussagen in Licht und Gesundheit wäre meine Einschätzung entscheidend gewesen, weil die juristischen Mittel ausgeschöpft waren. Die Bauherren hatten zum Abschluss der Arbeiten am Rohbau Immobilienmakler eingeladen, die das Gebäude vermieten sollten. Diese hatten nach einem kurzen Blick in den Rohbau gesagt, dieses Gebäude ließe sich nicht vermieten.
Der Grund war die Höhe der Fensterbrüstung, die nach Meinung der Makler zu hoch war. Der Architekt legte aber ein Gutachten von einem Institut für Arbeitssicherheit vor, wonach eine sichere Brüstung so hoch sein müsste, wie der Architekt sie geplant hatte. Für Arbeitsstätten schreibt eine Arbeitsstättenregel (heute ASR 2.1, in 1990 ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände) bei einer Absturzhöhe bis 12 Meter ist meist eine Umwehrung von 100 cm vor. Über 12 Meter sind es 110 cm. Auch 1990 galt: „Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.“
War die Klage also gegenstandslos? Ich suchte nach vergleichbaren Klagen gegen Architekten und fand heraus, dass solche Klagen nicht existierten. Wenn zum Thema Fensterbrüstung eine Klage eingereicht worden war, dann meist von der Gewerbeaufsicht wegen zu niedriger Brüstungshöhe, aber nie umgekehrt. Wie kann es sein, dass der Staat beim Arbeitsschutz von einer Brüstung von 1,10 m ausgeht und Immobilienmakler ein Haus mit einer sicheren Gestaltung für unvermietbar halten?
Die Antwort gibt meine Vorstellung von einem stillen langen Kampf um ein Plätzchen an der Sonne. Man kann sie auch verstehen, wenn man sich alte Gebäudefassaden aus den 1960ern mit den späteren vergleicht: Fensterbrüstungen sind verzichtbar. Es bedarf aber bestimmter Verfahren in der Glasherstellung. Der echte Verzicht auf die klassische Fensterbrüstung im Wohnungs- und Verwaltungsbau begann in den 1920er Jahren. Architekten der Moderne und des Bauhauses (wie Le Corbusier, Ludwig Mies van der Rohe oder Walter Gropius) revolutionierten die Konstruktion von Gebäuden. Anstatt dass die Außenwand das gesamte Gewicht des Hauses tragen musste, übernahm nun ein Skelett aus Stahl oder Stahlbeton die Traglast. Die Fassade wurde zur "Vorhangfassade" (Curtain Wall). Sie war nur noch eine raumabschließende Hülle. Da die Wand unter dem Fenster keine statische Funktion mehr hatte, konnte die Brüstung komplett entfallen. Obwohl die Architektur der Moderne die Brüstung theoretisch schon in den 1920er Jahren abgeschafft hatte, blieb das bodentiefe Fenster im normalen Wohnungsbau lange Zeit die Ausnahme. Das hatte rein praktische Gründe: Die Scheiben waren extrem teuer, optisch oft noch leicht verzerrt und energetisch eine Katastrophe (Einfachverglasung führte zu enormem Wärmeverlust und Zugluft). Seit den 1990er und 2000er Jahren erlauben es moderne Mehrscheiben-Isolierverglasungen (Wärmeschutzglas), Häuser mit riesigen Glasflächen ohne Brüstung zu bauen, ohne dass die Räume im Winter auskühlen oder im Sommer überhitzen.
Man muss nur noch die Wirkung der fehlenden Brüstung als Absturzsicherung ersetzen, z.B. durch Sicherheitsglas.
Die Entwicklung war Mitte der 1990er-Jahre so weit gediehen, dass ein Haus mit einer „klassischen“ Brüstung als Büro nicht mehr vermietbar geworden war.
Weg mit der Sichtverbindung – Ein Minister dereguliert den Arbeitsschutz
Die Vorschrift bezüglich der Sichtverbindung fiel im Jahr 2004 der Deregulierung des Arbeitsschutzes zum Opfer. Der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, der sich als „Super-Minister“ auch das Ressort Arbeitsministerium, angeeignet hatte, wollte die Arbeitsstättenverordnung „deregulieren“, was nach der damaligen Auffassung eine Modernisierung bedeutete. Die Aktion war Teil der damaligen "Initiative Bürokratieabbau" der rot-grünen Bundesregierung (unter dem Stichwort Moderne Staatstätigkeit und Verwaltung). Das Ziel war es, das starre, detailverliebte Ordnungsrecht der alten ArbStättV von 1975 zu zertrümmern und durch ein flexibles, europarechtlich harmonisiertes System zu ersetzen. Die ArbStättV 2004 hat diese konkreten Zahlen fast vollständig gestrichen. Standen genaue Maße und Verbote direkt im Gesetzestext, wurden nur noch abstrakte Schutzziele formuliert. Im Gesetz stand plötzlich nur noch, dass Arbeitsräume „eine ausreichende Grundfläche und eine ausreichende lichte Höhe“ aufweisen müssen oder dass Fenster „sicher zu öffnen“ sein müssen. Wie der Arbeitgeber das anstellt, blieb ihm überlassen.[4]
Ein solches Vorgehen ist immer zu begrüßen, wenn es mehrere Lösungen zu einem Problem geben kann, die man aus betrieblicher Sicht unterschiedlich bewerten kann. So musste z.B. die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz früher mindestens 1,5 m² messen und an keiner Stelle weniger als 1 m breit sein. In der Version von 2004 heißt es:
„(1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.
(2) Ist dies nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.”
Das hört sich nach einer großen Freiheit für Betriebe an, war aber nicht, weil die einst im Gesetz vorgeschriebenen Größen ein Minimum waren. Hätte ein Betrieb die neue Vorschrift sinngemäß gelesen und sich die neuen „Maße“ der Mitarbeitenden angeschaut, hätte man die Bewegungsfläche vergrößern müssen, weil die Menschen in Deutschland zwischen 1975 und 2004 sowohl in der Höhe als auch in der Breite „gewachsen“ sind.
Völlig versagt hat das Konzept bezüglich der Sichtverbindung, bei der es, wie oben dargestellt, an Alternativen mangelt. Dennoch verschwand sie aus der ArbStättV. Allerdings nicht ohne Spuren: Die Überschrift lautete 2004: 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung.
Noch bevor die ArbStättV in Kraft trat, begannen die Arbeitsschützer (Technische Aufsichtsbeamte von Berufsgenossenschaften, Mitarbeitende von Gewerbeaufsichten) damit, gegen den Wegfall der Vorschrift zu arbeiten. Nach gängiger Meinung hätte dies ohnehin keine Bedeutung, weil die Erkenntnis eine gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis sei. Solches Wissen muss nicht in einer Vorschrift stecken und ist relevant per Gesetz (Betriebsverfassungsgesetz). Zudem gibt es noch den Begriff Stand der Baukunst, dessen Wurzeln in die Gründungszeit Preußens reichen. Selbst wenn eine relevante Erkenntnis nirgendwo fixiert vorliegt, gilt der Stand der Baukunst.
Am Ende schafften es die Anhänger der Sichtverbindung nach außen, dass erstens die Vorschrift wieder in die ArbStättV kam (2016) und zweitens die zuständige Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4 revidiert und umbenannt wurde. Ich war glücklich darüber, in dem zuständigen Ausschuss mitzuarbeiten.
Über die Ausschussarbeit darf ich verständlicherweise nicht berichten, aber über die späteren Ereignisse, die öffentlich geworden sind. Die Arbeitgeber haben ihre Vertreter, die das Konzept mitgetragen hatten, abgelehnt, um die Wiedereinführung der Sichtverbindung zu blockieren. Die Blockade hätte sich allerdings zu einem Rohrkrepierer entwickelt, denn die Vorschrift war schon gültig, nur die ASR nicht, die zahlreiche Ausnahmen von der Vorschrift rechtfertigte. Die Aussicht, solche Ausnahmen vor ordentlichen Gerichten diskutieren lassen zu müssen, schien nicht gerade aussichtsreich.
Was die ASR A3.4 anders macht als ihre Vorgänger, ist, dass sie die gesamte Erfahrung seit 1975 in einem klaren Grundsatz ausdrückt: „(1) Die Sichtverbindung nach außen ermöglicht den visuellen Kontakt zur Umwelt. Sie unterstützt die positiven Wirkungen des Tageslichts am Arbeitsplatz und dient der Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit. Die Verbindung zur Außenwelt durch eine Sicht in die Umgebung ermöglicht das Erleben des Tagesablaufs und der Witterung und vermindert das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein.”
Zudem enthält die ASR Ausgleichsmaßnahmen bei einer unzureichenden Sichtverbindung, statt diese zu akzeptieren, wenn sie unabwendbar ist. D.h., wenn eine Sichtverbindung nicht realisiert werden kann, muss der Arbeitgeber die negativen Folgen minimieren. Zur Minderung der negativen Folgen des Fehlens der Sichtverbindung können folgende Maßnahmen dienen. Beispielhafte Aufzählung in Abhängigkeit der Tätigkeit:
- Begrenzung des Aufenthalts in dem betroffenen Raum,
- Aufgabenwechsel mit Aufgaben in Arbeitsräumen mit Sichtverbindung nach außen oder im Freien,
- Tageslicht (z. B. durch Oberlichter, wenn Fenster nicht möglich sind),
- regelmäßige Erholungszeiten in Räumen mit Sichtverbindung nach außen oder im Freien,
- Kantinen mit Sichtverbindung nach außen, oder
- Pausengestaltung in Räumen mit Sichtverbindung ins Freie oder im Freien.
Dieser Teil des von mir erläuterten Kampfes dauerte von 2004 bis Mai 2023. In diesem Zeitraum sind mir fast nur Fachleute begegnet, die sich positiv um die Sichtverbindung kümmerten. Die einzigen, die etwas dagegen zu haben schienen, waren anonyme Funktionäre der Arbeitgeberschaft, jedoch keine Arbeitgeber selbst.
Was ist mit Tageslicht?
Neben der Sichtverbindung spielen die Fenster eine Rolle bei der Versorgung mit Tageslicht. Allerdings nicht allzu perfekt. Denn in Innenräumen kann man nur maximal 10% der draußen herrschenden Beleuchtungsstärke realisieren, ohne dass die Räume aus thermischen Gründen unbewohnbar werden. Die in der ArbStättV festgeschriebene Vorschrift von ausreichendem Tageslicht wird erreicht, wenn am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird.
Wenn eine Arbeit eine Beleuchtungsstärke[5] von 100 lx erfordert, muss es draußen 5000 lx herrschen. An einem üblichen Novembertag in Hamburg wird dieser Wert etwa 4 bis 5 Stunden zu Beginn des Monats erreicht. Gegen Ende November kann man die Werte für etwa 2 Stunden erreichen. An vielen Tagen überhaupt nicht.
Man kann nicht von der Hand weisen, dass Fenster eine wichtige Rolle in der Tageslichtversorgung hatten, die im Zeitalter der Leuchtstofflampe eigentlich nicht mehr relevant sein soll. Der führende Sehphysiologe der Zeit, Prof. Schober[6] hatte im Jahr 1961 geschrieben: „Erst die Einführung der Leuchtstofflampen hat es ermöglicht, zwei alte Wünsche der Technik zu erfüllen, nämlich die Arbeit in fensterlosen und genau klimatisierten Räumen auf der einen Seite und die von der Tageszeit unabhängige kontinuierliche Maschinenarbeit auf der anderen Seite.“
Die Frage hier war allerdings nicht so eindeutig zu beantworten, ob diese Rolle zu 100% von der künstlichen Beleuchtung übernommen werden kann. Die besagte Rolle spielen die Fenster seit Jahrtausenden. So wurden einst Burgen mit Erkern gebaut, damit der Buchhalter möglichst lange Licht hatte. Und die Bürohäuser des 19. Jahrhunderts hatten über 6 Meter hohe Räume, damit das Tageslicht möglichst weit hineinkommt. Das Tageslicht hatte also immer auch eine funktionelle Rolle als Beleuchtung gespielt. Ob ihm weitere Rollen zukamen, musste man nicht diskutieren.
Genau die beiden Aspekte, Geschosshöhen und Abstandsflächen, sind entscheidend für den Städtebau. Deswegen hörte die Architektur gerne von den Vorstellungen eines Matthew Luckiesh, der zwar das gesunde Licht des Tages pries, aber nur um zu behaupten, dass sein Licht es noch besser könne. (Mehr unter Auftritt Matthew Luckiesh – Von der Überlegenheit der elektrischen Sonne). In den USA war man bereits 1930 der Meinung, man könne auf Fenster verzichten und besser mit Licht und Luft versorgte unterirdische Siedlungen bauen. In Deutschland hatten allerdings führende Architekten und Sozialreformer zum einen für Vorschriften gesorgt, die eine Tageslichtversorgung sicherstellten (Landesbauordnungen) und andererseits auch Häuser, Siedlungen oder Schrebergärten gebaut, die auf Tageslicht beruhten. (mehr unter Meanwhile in Old Germany …)
Während die Technikgläubigen fensterlose Hochhäuser oder gar Schulen bauten, ging die aus London stammende Gartenstadtidee wie ein Lauffeuer um die Welt. Somit war die Frage des Tageslichts für die Städtebauer beantwortet. Für Nicht-Wohngebäude allerdings nicht. Denn es schien wirtschaftlich zu sein, wenn man möglichst viele Menschen auf möglichst kleinem Raum einpferchte. Ein ikonisches Bild aus einem alten Film von King Vidor zeigt die eine Seite der Lösung: All die Menschen, die man im Bild sieht, arbeiten an gleichen Tischen an derselben Arbeit. Die zweite Seite kann man in anderen Filmen erleben, bei denen ein erfolgreicher Mensch aus einem solchen Raum aufsteigt. Er bekommt ein Büro mit einem Fenster (so z.B. in Das Appartement)

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Das Missverhältnis, das in diesen Bildern offensichtlich wird, ließ die Facility Manager nicht kalt. So entstand die sog. Plastiketage nach Tom DeMarco[7], die „gerechte“ Lösung. In vielen modernen Bürohäusern der USA besteht die gesamte Fensterfront des Hauses aus einem Gang. Die Arbeitsplätze sind in sog. Cubicles untergebracht, die nach oben hin offen sind. So sieht man keinen Kollegen, bekommt aber den Lärm von allen mit.

Gerechtigkeit ist also, wenn niemand mehr das Tageslicht wahrnehmen kann. Die deutschen Architekten hatten keine Chance, diese Idee auch nur zu probieren. Bei uns wurde stattdessen ein „soziales“ System eingeführt, das das Gegenteil von dem oben abgebildeten Massenbüro in einer Bürolandschaft bewirken sollte. Das deutsche Großraumbüro war ein Sozialexperiment, mit dem man die Hierarchie in der Bürowelt abbauen wollte. Dummerweise war „man“ ein Büromöbelhersteller[8] und kein Architekt. (Mehr zur Historie hier.)
Was die Architektur aus der Idee gemacht hat, zeigt ein Diagramm aus dem Buch des damals erfolgreichsten Bürohausarchitekts[9], das rund zwei Jahrzehnte als Lehrbuch für Architekten kursierte:

Einzelzimmer für Kreative, Großraumbüro für repetitive Arbeit. Indes wollten die Insassen von diesen Räumen kaum den sozialen Aspekt anerkennen, was man angesichts solcher Bilder wie unten sehr gut verstehen kann:
Solche Gebäude mussten, dank einer Sondergenehmigung, keine Fenster haben. Wenn sie doch welche hatten, kann man deren Wirkung nach dem unteren Bild abschätzen:

Das Bild zeigt den Rohbau eines Mittelstufenzentrums, das den deutschen Schulbau revolutionieren sollte. Die Berliner Schulen erlebten den Kampf um das Tageslicht, den die Angestellten still und leise führten, in voller Lautstärke. Eltern und Kinder protestierten öffentlich. Viele der Schulgebäude mussten noch vor dem Bezug entkernt werden. (Mehr hier)
Die in diesem Abschnitt dargestellten Raumformen haben nie Akzeptanz gefunden außer bei bestimmten Architekten. So hat eine vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beauftragte Studie zur Humanisierung des Großraumbüros mit einem fatalen Statement geendet: „Großraumbüros sind nicht humanisierbar.“ Das ist das Ergebnis einer Studie vom TÜV Rheinland, die 1981 für einen vorläufigen Baustopp für solche Räume sorgte. (mehr zu der Studie und zu ihren Folgen unter Gleiches Licht für Alle – Ein unglückliches Erbe der 1930er Jahre)
Das vernichtende Urteil „nicht humanisierbar“ für das Großraumbüro allgemein wurde vom TÜV Rheinland als Ergebnis einer Studie gefällt, die eigentlich Wege zu deren Humanisierung aufzeigen sollte. Die Studie, bei der ich mit Prof. Albert Armbruster als Gutachter tätig war, hatte zunächst in nur einem Gebäude stattgefunden. Die Gutachter verlangten, dass die Forschenden mehr Gebäude untersuchen sollten, um ihre Befunde generalisieren zu dürfen. Diesem Wunsch wurde entsprochen. Das Ergebnis nach weiteren untersuchten 6 Gebäuden war aber kaum unterschiedlich, weil sie alle ein Konzept befolgt hatten, das von dem der Erfinder abwich.
In der Folge stellte die Staatsekretärin Anke Fuchs vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Studie in einer Pressekonferenz vor. Das Echo konnte schlimmer nicht sein. So schrieb der Spiegel am 13.12.1981: „Großraumbüros müßten, weil krank machend und inhuman, abgeschafft werden“, forderte Staatssekretärin Anke Fuchs. Doch die Untersuchung, auf die sich die Politikerin stützt, ist von zweifelhaftem Wert.“ Und dieser zweifelhafte Wert bezog sich auf solche Erfahrungen: „Die Untersuchung, angefertigt von Wissenschaftlern des TÜV Rheinland e.V., habe erwiesen, daß Arbeit in Großraumbüros krank mache“, so Anke Fuchs auf einer Pressekonferenz Anfang Dezember. Angestellte in solchen Büros litten häufiger unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Verdauungsbeschwerden. Besonders nachteilig sei, der Untersuchung zufolge, der »Mangel an Privatheit« in Großraumbüros sowie das Unvermögen, an den Arbeitsbedingungen wie Klima, Akustik oder Beleuchtung etwas ändern zu können.”
Nicht nur die Zeitschrift Der Spiegel erging sich in TÜV-Bashing. Eine beanstandete Aussage wurde besonders hervorgehoben: „Sämtliche Erhebungen über Gesundheitsschädigungen und psychisches Unbehagen beruhen allein auf subjektiven Aussagen.“ Dummerweise kann man auch heute psychisches Unbehagen nicht mit objektiven Methoden messen, weil die einfach nicht gibt. Und Gesundheitsschädigungen hatten die Forscher nicht untersucht, sondern angegeben, mit einem Gesundheitsfragebogen gearbeitet zu haben.
Das ist nicht nur korrekt und legitim, sondern auch üblich. Die Firma Quickborner Team, die Erfinder des Großraumbüros, formierte ihre Kunden, die solche gebaut hatten, zum Protest. Ein großer Kongress mit vielen Betroffenen folgte. Allerdings war keiner der Betroffenen ein Bewohner eines Großraumbüros. Vielmehr trafen sich dort Architekten, Bürobetreiber oder Planer. Dennoch – der Spiegel-Artikel las sich, trotz der harten Kritik an der Methodik der Studie, wie ein Menetekel an. Die heftig kritisierte Studie führte mit zum Untergang der Vorstellung, mit dem Großraumbüro ein humanes Konzept gefunden zu haben. Heute wird jeder, der ein Großraumbüro plant oder betreibt, den Begriff meiden wie der Teufel das Weihwasser. Solche Gebilde heißen heute z.B. open space oder ähnlich.
Zwischen 1981 und 2026 sind Tausende von wissenschaftlichen Studien zu Büroraumformen erstellt worden. Fast immer enden solche Studien negativ für diese Büroform. Eine der jüngsten Studien kommentiert der Berliner Tagesspiegel vom 22 Mai 2026 wie folgt: „Schick, aber unproduktiv - Neue Hirnforschung belegt, was viele Beschäftigte längst geahnt haben: Offene Büroflächen kosten mentale Kraft.” David John, der nach eigenen Angaben regelmäßig Feedback von Büroangestellten sammelt, bringt es auf den Punkt: „Die meisten sagen mir, dass sie lieber von zu Hause arbeiten, weil sie sich dort produktiver fühlen.“
Es geht aber nicht nur um Meinungen oder Präferenzen der Menschen, sondern insbesondere um physiologische Fakten: “Das Ergebnis, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Buildings“, war eindeutig: In der Kabine sank die Gehirnaktivität im Frontalbereich – also dort, wo Konzentration und Aufmerksamkeit gesteuert werden – im Verlauf der Arbeit kontinuierlich ab. Das Gehirn arbeitete sich gleichsam warm und wurde effizienter.
Im Großraumbüro hingegen verlief es umgekehrt: Die Hirnaktivität stieg stetig an, das mentale Engagement nahm zu, ebenso wie die messbare Erregung. Kurz gesagt: Das Gehirn musste immer mehr Energie aufwenden, um das gleiche Leistungsniveau aufrechtzuerhalten.” (mehr zu dieser Studie hier)
Die letztere Feststellung, dass das Gehirn immer mehr Energie aufwenden muss, um das gleiche Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, war unsere Schlussfolgerung, als die oben dargestellten Verläufe der Belastungen in zunehmender Entfernung vom Fenster ermittelt wurden. Da die von einem geforderte Leistung nicht etwa davon abhängt, wo einem der Arbeitsgeber einen Platz im Büro gibt, sind diejenigen höher belastet, bei denen der Körper gegen die circadianen Rhythmen arbeiten muss. So gesehen haben die Mitarbeitenden intuitiv nach günstigeren Räumen gesucht, in denen die Leistungserbringung für sie am wenigsten Stress bedeutete.
Epilog
Der in diesem Beitrag erläuterte stille Kampf um den Fensterplatz macht deutlich, dass Bürogestaltung stets ein Spannungsfeld zwischen persönlichen Präferenzen und mehreren vitalen Interessen eröffnet. Diese Interessen reichen weit über wirtschaftliche Überlegungen hinaus, auch wenn gerade diese in der Praxis häufig in den Vordergrund gestellt werden.
Theoretisch ergibt ein großer quadratischer Saal ohne störende Einbauten die flexibelste Raumnutzung. Man kann ihn beliebig unterteilen, gleich oder unterschiedlich möblieren und vor allem an wechselnde Teamgrößen anpassen. Ebenso theoretisch lässt sich die gesamte Einrichtung binnen Stunden umstellen. Für größere Teams, die von häufigen persönlichen Interaktionen leben, sind solche Raumformen nahezu ideal.
Doch aus dieser theoretischen Stärke folgt noch keine gute Praxis. Wenn man in solchen Räumen nach jahrzehntelanger Nutzung die Stellwände bewegen will, sieht man nicht selten die ursprüngliche Farbe des Teppichbodens. Der Raum ist flexibel, die Nutzer viel weniger.
Aber auch das Gegenstück, Arbeitsplätze, die ausschließlich in Fensternähe liegen, ergibt hingegen keine sinnvolle Struktur, sie fördern kein Teambuilding. Sind sie zudem in Einzelräumen untergebracht, leidet nachweislich nicht nur die persönliche Produktivität, sondern vor allem insbesondere die Teambildung.
Wie problematisch die Umsetzung theoretisch günstiger Konzepte werden kann, zeigt der Blick in die USA. Anstatt die Flexibilität großer quadratischer Bürosäle produktiv zu nutzen, entstanden dort jene Karnickelställe, die sich in zahllosen Comics verewigt haben: Cubicle-Farmen.
Der Protagonist dieser theoretisch flexiblen Einrichtungen, der Erfinder des Action Office, Robert Propst, wurde darüber sogar weniger glücklich als die Insassen der Cubicle-Farmen. Während die deutsche Bürolandschaft zu einem Sparkonzept wurde, bei dem man so viele Routinearbeiter wie möglich in den gleichen Raum stopfen konnte, traf es das Open Plan Office noch schlimmer. Das Action Office verglich dessen Erfinder in seiner Wirkung mit der Atombombe; mildere Beurteiler sprechen von Käfighaltung. Dabei hatte Propst neueste Managementtheorien und soziologische Befunde aufgenommen und sein Konzept „action office“ genannt, weil darin ständig alles in Bewegung sein sollte: sowohl der Mensch als auch seine Gedanken. Am Ende wurde das bewegliche Büro unbeweglicher als Gebäude mit festen Wänden.
Als ein Rettungsanker soll das Open Space helfen. Es ist wieder ein großer Raum, den man nicht mit gleichartigen Arbeitsplätzen ausfüllt wie anno Tobak. Er soll nicht Großraumbüro genannt werden, weil der Begriff verbrannt ist. Man versucht es mit unterschiedlich ausgestatteten Inseln, die für unterschiedliche Tätigkeiten genutzt werden sollen. Von Arbeit bis Party. Wenn Open Space als Coworking-Space genutzt werden soll, kann es sogar Co-Living-Space heißen.
Was man auch immer gestaltet, das Streben nach dem Fensterplatz wird wahrscheinlich über Erfolg oder Pleite mitentscheiden. Die Sichtverbindung nach außen, deren psychische Wirkungen sogar durch hohe Gerichte anerkannt wurden, wurde durch die Anerkennung ihrer physiologischen Wirkung, der circadianen Synchronisierung der Körperrhythmen, noch einmal aufgewertet.
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[1] Çakir, A. Licht und Gesundheit – Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros, Ergonomic, Berlin, 1990
[2] Çakir, A.; Reuter; H.-J.; V. Schmude, L.; Armbruster, A., Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen, Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, 1978
[3] Çakir, A.; Hart, D.J.; Stewart, T.F.M., The VDT Manual, IFRA, Darmstadt, 1979
[4] Dieser Umstand rührt nicht von einer Beliebigkeit her, die alles dem Arbeitgeber überlässt. Die Grundlage ist das Konzept des gesamten Gesetzes, das auf einer Verbetrieblichung beruht.
[5] Der Wert von 100 lx scheint gering, weil die Beleuchtungsnormen meist mindestens 500 lx fordern. Solche Werte sind meist illusorisch und nicht durch die Sehaufgabe bedingt.
[6] Schober, H.: Licht und Beleuchtung, in: Baader, W.; Lehmann, G. (Hrsg.): Handbuch der gesamtem Arbeitsmedizin, Band I, Arbeitsphysiologie, Berlin, München, Wien, 1961, S. 446
[7] DeMarco, T.; Lister, T., (1987). Peopleware: Productive Projects and Teams. New York: Dorset House, 1987, Deutscher Titel Wien wartet auf dich
[8] Die Idee der deutschen Bürolandschaft haben Eberhard und Wolfgang Schnelle, zwei Möbelfabrikanten. Entwickelt.
[9] Sieverts, E. : Bürohaus- und Verwaltungsbau, Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz, 1980