Wie das Licht von Monitoren kranke Gebäude retten soll

Die Wissenschaft liefert die Fakten,
aber die Zertifizierung entscheidet,
welche davon ins Licht gerückt werden..

Anonymus

Wie das Licht von Monitoren kranke Gebäude retten soll, kurzgefasst

Der Beitrag rekonstruiert die Genese und Deutungsgeschichte des Sick Building Syndrome und problematisiert die verbreitete Engführung des Phänomens auf Innenraumluftverunreinigungen und raumlufttechnische Defizite.

Im Zentrum steht die These, dass gesundheitliche Diskurse über Bürogebäude zunehmend durch ökonomische Interessen, Zertifizierungssysteme und technische Normierungspraktiken strukturiert werden. Am Beispiel des WELL Building Standard wird kritisch untersucht, wie Anforderungen an circadian wirksame Beleuchtung operationalisiert und nachgewiesen werden. Eine Fallstudie aus Sydney dient dabei als Ausgangspunkt, um die Einbeziehung von Monitorlicht in die Bewertung melanopischer Beleuchtungsstärken zu hinterfragen.

Der Beitrag zeigt, dass Gebäudezertifizierungen nicht nur als Instrumente zur Förderung gesundheits- und nachhaltigkeitsorientierter Bauweisen fungieren, sondern unter bestimmten Bedingungen auch dazu beitragen können, bauliche und beleuchtungstechnische Defizite nachträglich zu legitimieren.
gleichermaßen einbezieht.

Wie das Licht von Monitoren kranke Gebäude retten soll

Historie der kranken Gebäude

Sick buildings, wörtlich übersetzt „kranke Gebäude“, sind Gebäude, die die Menschen krank machen, so zumindest nach dem Erfinder des Begriffs Sick Building Syndrome (SBS). Dass sich Menschen, die in einem Gebäude arbeiten, nach der Arbeit oft krank fühlen, ist sicher nicht unüblich. Wenn ich danach gefragt werde, um welche Gebäude es sich dabei handeln könnte, würde ich auf diverse Fabrikgebäude tippen, in denen die Arbeiter unter unsäglichen Bedingungen malochten. Aber weit gefehlt: Es sind Bürohäuser. Nicht die schlechtesten davon, sondern klimatisierte Bürohäuser, deren Betreiber die Klimatisierung haben was kosten lassen: Etwa 25% der Baukosten der in den 1970er Jahren gebauten Bürohäuser und rund 30% der Betriebskosten entfielen auf die Klimatechnik. Nach der Meinung des zuständigen Wirtschaftsverbandes war alles in Ordnung. Wissenschaftler haben aber fast immer festgestellt, dass klimatisierte Gebäude die Menschen stark belasten.

Solche Gebäude gab es in den USA schon lange. Als das erste (beinahe) moderne Bürogebäude mit mechanischer Lüftung und Kühlung gilt das von Frank Lloyd Wright entworfene Larkin Administration Building in Buffalo (New York), das 1906 fertiggestellt wurde. Das erste echte, voll-klimatisierte Hochhaus war das Milam Building in San Antonio, Texas, erbaut 1928. Warum wartete die Vorstellung von krankmachenden Bürohäusern bis in die 1970er Jahre?

Anders als in Deutschland helfen in den USA Klimatisierungen Gegenden zu besiedeln, die eigentlich unbewohnbar sind. So wurde die Klimatisierung überhaupt erfunden, damit man in der Hauptstadt der USA, Washington, D.C., das ganze Jahr arbeiten konnte. Die mehr oder weniger schlecht funktionierende Technik wurde in der Ölkrise zu Beginn der 1970er Jahre schlicht missbraucht. Um Energie zu sparen, wurde der Außenluftanteil der Belüftung reduziert oder gar eliminiert. Das merkten zuerst die jungen Rekruten der Streitkräfte, die meist aus ländlichen Gebieten stammten. Sie fühlten sich schlapp und krank. Wenig später fühlten es auch die Angestellten in den Büros. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis das Kind einen Namen bekam, Sick Building Syndrome.

Die Erscheinung hat mit echten Erkrankungen nichts zu tun, so auch nicht mit der Legionärskrankheit. Die Legionärskrankheit wird auch Legionellose oder Legionellen-Pneumonie genannt und ist eine besonders schwere Form der Lungenentzündung. Erstmals wurde die Legionellose im Jahr 1976 anlässlich einer Tagung der Kriegsveteranenvereinigung „The American Legion" in Philadelphia bekannt, nachdem mehrere Tagungsteilnehmer an einer untypischen Lungenentzündung erkrankten. Während und bis zu 2 Wochen nach der für die Krankheit namensgebenden Tagung erkrankten 221 Männer, von denen 34 starben. Wie später nachgewiesen wurde, waren Bakterien der Art Legionella pneumophila in der Klimaanlage eines Hotels die Verursacher der Epidemie.

Dennoch wird SBS häufig im gleichen Atemzug genannt wie die Legionärskrankheit. Der Grund ist, dass in beiden Fällen die Klimaanlage eine Rolle spielt bzw. zu spielen scheint. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat SBS im Jahr 1983 definiert. Dieser Definition entsprechend erklärt das Umweltbundesamt die Erscheinung so: „Seit Jahren beobachten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders bei Menschen, die in Büroräumen arbeiten, dass diese sich nach längerem Aufenthalt am Arbeitsplatz und abends, nachdem sie das Büro verlassen haben, krank fühlen. Die Beschwerden verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder, sobald sich die Betroffenen nicht mehr in den Büroräumen oder in den betreffenden Gebäuden aufhalten.“ (UBA, 2026, seit 2017 nicht mehr aktualisiert).

Interessant in diesem Zusammenhang ist der Titel der Veröffentlichung: „Indoor Air Pollutants: Exposure and Health Effects“. Damit war klar, wonach man sucht: Verschmutzung der Innenluft. Ein Jahr später, 1984, schätzte die WHO in einem umfassenden Bericht, dass weltweit bis zu 30 % aller neuen oder sanierten Gebäude von solchen raumlufttechnischen und strukturellen Problemen betroffen sein könnten.

Geschäfte, von denen man weniger weiß

Die einfache Erklärung, dass Bürogebäude ihre Insassen krank machen, weil die Luft darin verschmutzt sei, war mir viel zu einfach. Dieser Ansicht war auch ein britischer Kollege, Prof. Alan Hedge, der das Phänomen gründlich untersucht hatte. Uns beiden war aufgestoßen, dass die Beleuchtung keine Rolle zu spielen schien. Das war aber nicht alles, denn die betroffenen Gebäude waren Arbeitsstätten, in denen es viele andere Belastungen gab, die wir wie viele andere Ergonomen ausführlich untersucht hatten. Warum gerade die Luftverschmutzung? Es war zudem nicht zu verstehen, warum klimatisierte Räume, deren Luft gefiltert wurde, eine größere Luftverschmutzung aufweisen sollten als übliche Räume, deren Luftqualität niemanden interessierte.

Als der deutsche Arbeitsschutz zu Beginn der 1990er Jahre gezwungen werden sollte, gegen SBS vorzugehen, bekam ich den Auftrag, das Phänomen und dessen Hintergründe zu untersuchen, da ich mich über Jahrzehnte intensiv mit den ergonomischen und physiologischen Einflussfaktoren auf das Wohlbefinden am Arbeitsplatz auseinandergesetzt hatte. Das Ergebnis wurde u.a. vom Fachausschuss Verwaltung der damaligen Zentralstelle der Berufsgenossenschaften publiziert. Ein maschinell lesbares Manuskript aus dem Jahr 2001 ist angehängt (hier). Meine damaligen Argumente sind in einem Vorlesungsmanuskript aufbereitet, das ich 2002 bei der EBS Immobilienakademie (damals European Business School, heute EBS Universität für Wirtschaft und Recht) präsentierte. Das Manuskript ist auch beigefügt (download)

Bei den Recherchen war ich auf den Namen Gray Robertson gestoßen, dessen Firma Healthy Buildings International, Inc. hinter vielen Publikationen steckte, die zum Thema SBS erschienen waren. Die Firma HBI trat besonders dadurch hervor, dass sie  die Forschungsergebnisse anderer Stellen in ihrem Sinne interpretierte. So zog Gray Robertson, der Präsident dieser Firma, aus der epidemiologischen Literatur die Schlussfolgerung, „dass ca. 50% aller Erkrankungen der Büroangestellten in bestimmten Ländern Erkrankungen der oberen Atemwege sind und vom Büro selbst verursacht werden: “ Er behauptete u.a. „ .... Die (höhere Erkrankungsrate bei Soldaten in gut isolierten Gebäuden) wurde auf die größere Raumluftverschmutzung zurückgeführt, die ja Hauptursache für das Sick- Building-Syndrom ist. Damit haben wir zum ersten Mal Beweise dafür in der Hand, dass bis zu 50% der Erkrankungen der oberen Atemwege von Büroangestellten u.U. auf das Büro selbst zurückzuführen sind.” (Robertson,1991)[1].

Dadurch wurde damals klar, warum laut Robertson gerade Büroangestellte unter schlechter Luft leiden sollten: Erstens, damit er sich als Experte für Innenraumluftqualität etablieren konnte. Zweitens, um Filter zu verkaufen. Beides hängt damit zusammen, dass er Mykologie studiert hatte. So wollte er in jedem Bürohaus, das Beschwerden verursachte, Pilze in der Luft erkannt haben.

Während solche Vorgehensweisen auch anderswo üblich sind, war im gegebenen Fall besonders perfide, dass man die Aufmerksamkeit auf Luftverunreinigungen z.B. durch Schimmelpilze, lenkte. In den USA führten damals Klagen von Angestellten oder Hausbesitzern wegen Schimmelpilzen (insb. Stachybotrys chartarum) und SBS zu milliardenschweren Prozessen. Mikrobiologen, Toxikologen und Umweltmediziner verdienten als gerichtliche Gutachter oft tausende Dollar pro Stunde, um vor Gericht die Schädlichkeit (oder Unschädlichkeit) von Gebäuden zu belegen.

Die Champions des gesunden Büros wurden ab Mitte der 1980er Jahre heimlich von der Tabakindustrie (über das Tobacco Institute) mit Millionen Dollar finanziert. Ihr Auftrag war es, bei SBS-Untersuchungen in Büros die Schuld auf schlechte Lüftung, Kopierer oder Teppichkleber zu schieben, um vom Passivrauchen abzulenken. Die Perfidie ließ sich vielleicht dadurch toppen, dass man in Deutschland einen Statistikprofessor zum Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes machte, der für die Zigarettenindustrie Studien absolviert hatte. Die deutsche Entgleisung endete schließlich mit der Abschaffung des Bundesgesundheitsamtes. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) ist das prominenteste und drastischste Beispiel für die tatsächliche Zerschlagung und Abschaffung einer deutschen Bundesoberbehörde.

Nunmehr war das Passivrauchen Geschichte. Wie kann man aus krankmachenden Gebäuden mehr Geld herausholen? Zum einen schwenkte man von krank auf gesund. Deswegen heißt das Unternehmen seit längerer Zeit Healthy Buildings. Aber auch deren Ziel, Unbill von den Angestellten abzuhalten und so für Zufriedenheit zu sorgen, war eigentlich geschäftsschädigend. Es musste ein neues Modell her, und dieses heißt nunmehr WELL, WELL wie well-being. Auf Deutsch: Wohlbefinden. Mit positiven Produkten verdient man eben mehr als mit negativen.

Ein solches Wort wie Wohlbefinden darf man im Kreise deutscher Arbeitgeber nicht in den Mund nehmen, wenn es um den Arbeitsschutz geht. Denn Wohlbefinden kann alles sein. Arbeitgeber haben zwar nichts dagegen, dass sie für positive Wirkungen auf ihre Mitarbeitenden Geld ausgeben, wollen aber wissen, worin sie investieren.

So kam man auf die Idee, das Geld über die Zertifizierung von Gebäuden zu holen. In der Werbung von WELL Building Institute heißt es: „Unternehmen aller Art – von Start-ups bis hin zu Fortune-500-Unternehmen – nutzen WELL, um der Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter Vorrang einzuräumen, den Wert ihrer Immobilien zu maximieren und die Leistung ihres Unternehmens im Hinblick auf das Human- und Sozialkapital zu optimieren.“ (Quelle hier) Mich interessiert es seit Langem, wie WELL das anstellt.

Eigenbild vom WELL-Standard

Wie das Unternehmen seinen Standard selbst sieht, kann man an seinen Prinzipien ablesen:

Gerecht: Zielt darauf ab, einer Vielzahl von Menschen zu helfen, darunter insbesondere benachteiligte oder schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen.

Global: Schlägt Maßnahmen vor, die weltweit in vielen Anwendungsbereichen umsetzbar, erreichbar und relevant sind.

Evidenzbasiert: Stützt sich auf ein vielfältiges und fundiertes Forschungswerk aus verschiedenen Disziplinen, das von einem gemeinsamen Expertengremium, darunter auch IWBI-Berater, validiert wurde.

Technisch fundiert: Definiert bewährte Verfahren der Branche und validiert Strategien durch Leistungsüberprüfung sowie einen strengen Verifizierungsprozess durch unabhängige Dritte.

Kundenorientiert: Fördert den Erfolg der WELL-Nutzer durch engagierte Coaching-Angebote, dynamische Ressourcen und eine intuitive Plattform, die sie auf ihrem Weg begleitet.

Anpassungsfähig: Hält mit den Fortschritten in Forschung, Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft Schritt und verbessert sich kontinuierlich durch die Einbeziehung neuer Erkenntnisse.

Zu den 10 Concepts, wonach Gebäude beurteilt und zertifiziert werden, gehört auch Licht. Und dabei will sich WELL von niemandem übertrumpfen lassen: „Der WELL Building Standard™ (WELL) enthält Richtlinien, die Störungen des zirkadianen Rhythmus des Körpers minimieren, die Produktivität steigern, eine gute Schlafqualität fördern und für eine angemessene Sehschärfe sorgen.

WELL- Licht Standard sorgt für …

WELL scheint zwei getrennte Ziele zu verfolgen. Das Kleinere davon ist der Traum eines jeden Lichttechnikers, der auf die Sehleistung schwört: Eine angemessene Sehschärfe bedeutet, dass das Licht adäquat für die Aufgabe und für den Menschen ist. Wie in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne dargestellt, haben sich Generationen von Lichttechnikern daran abgearbeitet. Ihr vorgebliches Ziel war allerdings nicht Sehschärfe, sondern Arbeitsleistung. Wie erfolgreich sie dabei waren, kann man z.B. hier lesen: Leistung, Leistung über Alles! Es gelang leider nicht, nachzuweisen, dass gutes Licht zu besserer Leistung führt. (Anm.: Die Abhandlung zeigt allerdings nicht, dass das Gegenteil erwiesen wäre.)

WELL-Licht-Standard sorgt für einen gesunden circadianen Rhythmus auf eine sehr eigenwillige Art und Weise:

„Melanopische Lichtstärke für Arbeitsbereiche – NACHWEIS:

  1. An mindestens 75 % der Arbeitsplätze liegt eine melanopische Lichtstärke von mindestens 200 äquivalenten Lux vor, gemessen in der vertikalen Ebene in Blickrichtung nach vorne, 1,2 m [4 ft] über dem Fußboden (um die Sicht des Nutzers zu simulieren). Diese Beleuchtungsstärke kann Tageslicht beinhalten und muss an jedem Tag des Jahres mindestens in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr gegeben sein.
  2. An allen Arbeitsplätzen sorgen elektrische Leuchten für eine konstante Beleuchtungsstärke auf der vertikalen, nach vorne gerichteten Ebene (um die Sicht des Nutzers zu simulieren) von mindestens 150 äquivalenten melanopischen Lux.

Auf gut Deutsch: Um eine gesunde circadiane Rhythmik zu gewährleisten, genügt elektrisches Licht mit einer Vertikalbeleuchtungsstärke von 150 EML. Vermutlich ist dann auch ein gesunder Schlaf[2] gewährleistet. Wenn es etwas Sonnenlicht gibt, soll es an 75% der Arbeitsplätze mindestens 200 EML geben. 150 EML mit künstlicher Beleuchtung bedeutet etwa eine Vertikalbeleuchtungsstärke von rund 250 - 300 lx  auf dem Auge (Umrechnung hier)

Was tun, wenn die Lichtintensität nicht ausreicht?

Drei Architekten aus der Sydney Universität[3] untersuchten ein Gebäude, das mit Arbeitsplätzen mit einer Tiefe von 17 m besetzt ist, um festzustellen, ob die Beleuchtung dem WELL-Standard genügt.

Der Raum ist mit Downlights beleuchtet, die alles andere als für die Erzeugung einer Vertikalbeleuchtungsstärke geeignet sind. Die Anlage erzeugte nach Angaben der Autoren eine Beleuchtungsstärke (horizontal) von 323,42 lx. Eine erstaunliche Präzision in der Angabe, da die Gleichmäßigkeit etwas über 0,5 betrug. D.h., es gibt Arbeitsplätze mit einer Beleuchtungsstärke von 161,71 lx.

Rechnerisch würde sich aus den 323,42 lx etwa 25% des Wertes, also 80,86 lx, als Vertikalbeleuchtungsstärke ergeben, weil Downlights das Licht direkt nach unten abstrahlen. Würde man die 80 lx in EML umrechnen, käme man zu rund 40-50 lx.

Wie der Belegungsplan zeigt, erfüllt der untersuchte Raum eigentlich alle Voraussetzungen dafür, die circadiane Rhythmik der Menschen zu stören, insbesondere in der Raumtiefe (Bereich C). Von den „Private Offices“ ohne Blick auf Fenster ganz zu schweigen. Die Betrachtung der Tageslichtautonomie (= Anzahl der Betriebsstunden mit ausreichendem Tageslicht) zeigt, dass im Bereich A  60% bis 100 % der Arbeitsplätze zu 50% der Betriebszeit mit Tageslicht auskämen. Im Bereich C gibt es keine Tageslichtautonomie, man muss ständig unter einer künstlichen Beleuchtung von Downlights arbeiten.

Wie kommt man unter diesen Umständen dazu, den WELL-Standard für die circadiane Rhythmik zu erfüllen? Hier setzt die Genialität der Forschenden ein: Sie zählen das Licht der Computerbildschirme zu dem künstlichen Licht und haben circadian wirksames Licht. So steht es im Ergebnis geschrieben: „Die Ergebnisse unterstrichen die entscheidende Rolle der zusätzlichen Monitorbeleuchtung bei der Erfüllung der geforderten Standards.“

Fazit

Bereits die Anforderung des WELL-Standards, entweder 75% der Arbeitsplätze mit 200 EML oder elektrisches Licht mit 150 EML, kann man mit kritischen Augen sehen. Seit wann unterstützt konstantes künstliches Licht die circadiane Rhythmik?

Aber das Licht der Monitore zur Beleuchtung hinzuzufügen, damit ein Gebäude einen Standard erfüllt, haut dem Fass den Boden aus.

Kranke Gebäude gesund beten – wäre eine bessere Überschrift für den Artikel. (Hier der komplette Artikel zum Prüfen.)

Wo ist der Elefant im Raum

Wem das Ganze hier seltsam riecht, hat den richtigen Riecher. Ein Gebäude, mit Downlights allein beleuchtet, kann keine Vertikalbeleuchtungsstärken erzeugen, die der Störung der circadianen Rhythmik entgegenwirken. Schon gar nicht, wenn die Beleuchtungsstärke 323,42 lx visuell beträgt. Wozu denn so viel Aufwand?

Der Elefant im Raum ist riesig. Ein Großteil moderner Gebäude in den USA, in Australien oder gar in Frankreich ist mit sog. Open Plan Offices belegt. So sollen in den USA ca. 60% der Arbeitsplätze in Büros in Großräumen untergebracht sein. Das sind allerdings Großräume, deren Insassen wenig davon mitbekommen. Die Räume sind meist in winzige Parzellen aufgeteilt, die nach oben offen sind. Diese lassen nur einen Lichteinfall von oben nach unten zu, egal wie die Leuchten aussehen. Die sehen meist so aus:

Dass sich das künstliche Licht in solchen Gebilden in waagrechter Richtung ausbreiten könnte, ist bestenfalls ein Gerücht. Was macht man dann, wenn Mediziner behaupten, eine Büroumgebung könne nur dann circadian-gesund sein, wenn zu bestimmten Tageszeiten eine ordentliche, starke Beleuchtung herrscht, die direkt das Auge trifft?

 In Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne ist der Erfindung von Legenden breiter Raum gewidmet , so hier: Legendenbildung und Märchenerzählung – Ungewöhnliche Aktivitäten für Ingenieure. Damit waren aber andere Märchen und Legenden gemeint, die meist aus der Lichtbranche stammen. Hier haben wir es mit anderen Größenordnungen zu tun. Und mit anderen Akteuren. Zum einen sind dies die selbsternannten Schutzpatrone von Gebäudeinsassen, deren Gesundheit angeblich ruiniert werde. Und die, die mit Zertifikaten dagegenhalten.

Zum anderen sind es die Eigner oder Betreiber von Bürohäusern, deren Wert seit der Corona-Zeit erheblich gesunken ist. Man könnte theoretisch alle installierten Beleuchtungen mit Haut und Haaren entfernen und neu bauen, ohne dass die Wirtschaft ächzen müsste. Im Konzept falsche Gebäude sind aber eine andere Hausnummer.

Gebäudezertifizierungen sollen nachhaltiges und gesundes Bauen fördern. Das in diesem Beitrag behandelte Thema zeigt, dass sie auch nachhaltiges Einkommen sichern, indem man Gebäude gesund betet.

 

[1] Robertson, G.: Sick Buildings, Ursachen und Folgen, Analyse und Prophylaxe, Vortrag auf dem EUROFORUM, Antwerpen, Oktober 1991

[2] Gemeint ist nicht ein gesunder Büroschlaf, sondern die Vermeidung, dass der circadiane Rhythmus leidet, so dass man nach der Arbeit nachts gut schlafen kann, sofern man sonst gesund ist.

[3] Audrey Tara Dianagri, Ozgur Gocer, Wenye Hu: Integrating monitors into circadian lighting strategies for offices, Journal of Building Engineering, Volume 110, 2025, 113051, ISSN 2352-7102,

 

Human Factors in Lighting – alias Ergonomie der Beleuchtung

Wenn man von den Dingen keine Ahnung hat,
gründet man am besten einen Ausschuss
und erlässt eine Verordnung.
Anonymus

Licht und Ergonomie, kurzgefasst

Der vorliegende Beitrag untersucht das Verhältnis von Beleuchtung und Ergonomie unter historischer, fachsystematischer und normativer Perspektive. Er zeigt, dass Beleuchtung trotz ihrer grundlegenden Bedeutung für Arbeit, Gesundheit, Sehleistung und Wohlbefinden in der Ergonomie bislang nur randständig behandelt wurde. Auf der Grundlage von Fachliteratur, Normungsgeschichte und begrifflicher Analyse wird herausgearbeitet, dass die Lichttechnik überwiegend technisch-funktional argumentiert, während zentrale ergonomische Kategorien wie Nutzerorientierung, Accessibility, Architekturbezug und differenzierte Anforderungen menschlicher Arbeit unzureichend berücksichtigt bleiben. Die Analyse von Peter Boyces Human Factors in Lighting verdeutlicht exemplarisch die terminologischen und konzeptionellen Divergenzen zwischen Lichttechnik und Ergonomie. Insgesamt plädiert der Text für eine integrierte, menschenzentrierte und barrierefreie Beleuchtungsplanung, die Tageslicht, Kunstlicht sowie die Heterogenität menschlicher Voraussetzungen gleichermaßen einbezieht.

Human Factors in Lighting – alias Ergonomie der Beleuchtung

Das Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne beschreibt unter anderem die Entwicklung der künstlichen Beleuchtung seit der Eiszeit. Über lange Zeit war Beleuchtung vor allem Handwerk; erst in den vergangenen hundert Jahren wurde sie systematisch wissenschaftlich untersucht – mit den im Buch geschilderten Erfolgen, Folgen und Fehlentwicklungen. Aus beruflichen Gründen richte ich den Blick dabei auf die Arbeitswelt: als Lichttechniker mit Interesse an der Beleuchtung selbst und als Ergonom mit Interesse an der Arbeit des Menschen. Diese beiden Begriffe, Arbeit und Beleuchtung, stehen in der Arbeitswelt in enger Beziehung zueinander. So bestimmte einst die Verfügbarkeit von (Tages)Licht den Tagesrhythmus der gesamten Industriegesellschaft. Aber auch nachdem das künstliche Licht ausgereicht hatte, um fast alle Sehaufgaben hinreichend zu unterstützen, bestimmt der Takt der Sonne den Gang des Lebens, auch wenn wir nicht mehr von ihr abhängig sind. Bis auf sehr wenige Ausnahmen ist unser Arbeitsleben von der natürlichen oder von der künstlichen Beleuchtung abhängig. Wie wir mühsam lernen mussten, hängt unsere Arbeitswelt zu einem erheblichen Teil von einem Zusammenspiel der beiden. So wäre zu erwarten, dass sich die Wissenschaft, die sich mit der Arbeit befasst, die Ergonomie, vornehmlich mit Licht und Beleuchtung befasst.

Ergonomie ist keine eng abgegrenzte Einzelwissenschaft. Sie bündelt vielmehr Erkenntnisse verschiedener Disziplinen, wenn konkrete Probleme analysiert oder gelöst werden sollen. Ein klassisches Beispiel ist Alphonse Chapanis, ein Psychologe, der im Zweiten Weltkrieg das Cockpit des B-17-Bombers menschengerechter gestaltete. Er erkannte, dass selbst hervorragend ausgebildete Piloten kurz vor der Landung abstürzten, weil sie die nahezu identischen Hebel für Fahrwerk und Landeklappen verwechselten. Seine Lösung war das Shape Coding: Hebel mit fühlbar unterschiedlichen Formen, etwa als Rad oder Keil. Chapanis‘ Vorstellungen kamen Jahrzehnte später auf den Tisch, als das Kernkraftwerk Three Mile Island havarierte. Eine von Präsident Carter eingesetzte Kommission fand als primäre Ursache des Unfalls ergonomische Gestaltungsmängel heraus.  In dem Bericht der Kommission (Kemeny-Report) nimmt das einst für die militärische Luftfahrt entwickelte Wissen einen breiten Raum ein.

Ebenso prägend wie Chapanis war Lillian Moller Gilbreth, eine der Wegbereiterinnen der Ergonomie. Sie war nicht nur eine der ersten weiblichen Werksingenieurinnen und Organisationspsychologinnen, sondern übertrug Prinzipien der Arbeitsoptimierung auf Bereiche, die zuvor kaum beachtet wurden: Haushalt und Familienorganisation. Auf sie gehen unter anderem der Tretmülleimer, die Fußpedal-Öffnung für Kühlschränke und die Ablagefächer in Kühlschranktüren zurück.

Die Zahl der Menschen, die mit ergonomischen Methoden weit über ihr ursprüngliches Fachgebiet hinaus Erkenntnisse gewonnen haben, ist groß. Mindestens ebenso lang ist die Liste derer, die mit ihrem Fachwissen wesentliche Beiträge zur Gestaltung menschlicher Arbeit geleistet haben. Dazu zählen auch Lichtingenieure. Ihr Wirken hat entscheidend dazu beigetragen, die 24/7-Gesellschaft möglich zu machen – eine Gesellschaft, die nie schläft. Wie Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne zeigt, ist künstliches Licht einer der wichtigsten Treiber der Industriegeschichte – mit allen ihren Fortschritten und Schattenseiten.

Wegen dieser fachgebietübergreifenden Bedeutung galten die Regeln für die Beleuchtung, also die ersten Beleuchtungsnormen, als eine Grundnorm, die in allen Bereichen der Wirtschaft galt.

Schattenseiten und offene Fragen

Zu den dunklen Seiten des Lichts zählen Themen, die ich unter Im Zenit und weiter behandle – darunter die globale Lichtverschmutzung. Noch umfangreicher sind jedoch die gesundheitlichen Belastungen, die inzwischen dazu geführt haben, dass Licht und Gesundheit nicht nur ein Buchtitel, sondern ein Dauerthema auf Tagungen sowie in Institutionen und Professuren ist. Führende Chronobiologen forderten 2021 in einem Memorandum sogar eine grundlegende Änderung der Beleuchtungspraxis. Mehr dazu etwa hier: Irren ist menschlich – Künstliches Licht wird gesund – Irgendwann.

Wie wahrscheinlich ist dieses „Irgendwann“? Anders gefragt: Wer hat die besten Voraussetzungen, um künstliches Licht am Arbeitsplatz tatsächlich menschengerecht zu gestalten?

Ergonomen, wer denn sonst?

Wenn in einem Projekt ergonomisches Wissen gefragt ist, sollten Ergonominnen und Ergonomie-Experten eigentlich besonders gut geeignet sein, die relevanten Probleme zu lösen. Umso auffälliger ist ihre tatsächliche Abwesenheit: Im deutschen DIN-Expertenforum, in dem zwischen 2007 und 2022 die einschlägigen Themen zur circadianen Beleuchtung von Stakeholdern diskutiert wurden, war kein Ergonom vertreten. Auch unter den eingeladenen Vortragenden fand sich niemand aus diesem Bereich.

Angesichts des veröffentlichten ergonomischen Wissens zu Licht und Beleuchtung überrascht das kaum. Fast alle Handbücher der Ergonomie enthalten keinen eigenständigen Beitrag zur Beleuchtung. Dasselbe gilt für die Proceedings der Kongresse der IEA (International Ergonomics Association): Sie können bis zu 2000 Beiträge umfassen, ohne dass jemand systematisch über die Beziehung zwischen menschlicher Arbeit und künstlichem Licht berichtet. Es bleibt bemerkenswert, dass eine Disziplin die menschliche Arbeit untersucht, ohne ernsthaft über das Licht nachzudenken.

Experten für Human Factors in der Beleuchtung?

Während die Ergonomie beim Thema Licht weitgehend durch Abwesenheit auffällt, gab es in der Lichttechnik einzelne profilierte Experten, die sich früh mit diesen Fragen befassten. Einer von ihnen war R. G. Hopkinson. Gemeinsam mit John B. Collins veröffentlichte er 1970 das Buch The Ergonomics of Lighting.

Hopkinson trat früh für eine integrierte Lichtplanung ein, die Tages- und Kunstlicht zusammendenkt (Permanent Supplementary Artificial Lighting – PSALI). Trotz seiner fachlichen Autorität setzte sich dieses Konzept hierzulande lange nicht durch. Erst in den letzten Jahren wird die gemeinsame Betrachtung von Tages- und Kunstlicht wieder stärker diskutiert, etwa im Zusammenhang mit den Ideen zum circadianen Licht Weimarer Lichttagen – nachbelichtet.

Fast zeitgleich brachte die CIE den Begriff der integrativen Lichtplanung ins Spiel. Gemeint ist dabei nicht die Verbindung von Tages- und Kunstlicht, sondern die gemeinsame Betrachtung visueller und gesundheitlicher Wirkungen. Die Nähe der Begriffe – integriert und integrativ – wirkt verwirrend; sachlich beschreiben sie indes unterschiedliche Ansätze. Diese dürfen aber nicht unterschiedlich sein, denn bereits die erste Norm für die künstliche Beleuchtung, DIN 5035, Jahrgang 1935, enthielt in ihren Grundsätzen die Gesundheit: „Die künstliche Beleuchtung von Innenräumen muß den Forderungen der Gesundheit und Schönheit entsprechen …“ Es war also vor 90 Jahren bewusst gewesen, dass man künstliches Licht nicht nur aus funktionaler Sicht sehen darf, sondern ebenso unter ästhetischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Von Hopkinson blieb vor allem sein Beitrag zum UGR-Konzept (Unified Glare Rating) im Gedächtnis. Mehr dazu hier: Blendung – Was ich schon immer wusste und nie nachfragen wollte. Nur zwei Jahre nach dem Erscheinen seines Buches zur Ergonomie der Beleuchtung verabschiedete sich der zuständige deutsche Normenausschuss jedoch vom Tageslicht: Künstliche Allgemeinbeleuchtung wurde zur Norm – die Sonne blieb außen vor.

Zur nachfolgenden Generation britischer Lichttechniker gehört Peter Boyce. Sein Buch Human Factors in Lighting zählt zu den interessantesten Werken der Fachliteratur. Es erschien erstmals 1981 und wurde seither zweimal überarbeitet. Boyce verbrachte den Großteil seiner Laufbahn in der Beleuchtungsforschung: von 1966 bis 1990 am Forschungszentrum des Electricity Council in Capenhurst, England, und von 1990 bis 2004 als Leiter des Bereichs Human Factors am Lighting Research Center des Rensselaer Polytechnic Institute in New York.

Seine Forschungsschwerpunkte umfassten unter anderem visuelle Ermüdung, den Einfluss des Alters auf die Sehleistung, Sehprobleme bei der Arbeit am Bildschirm, Farbunterscheidung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Sehkomfort, circadiane Effekte, Sicherheitswahrnehmung und Beleuchtung beim Autofahren. Von 2008 bis 2020 war Boyce zudem Chefredakteur der Fachzeitschrift Lighting Research and Technology, dem führenden internationalen Peer-Review-Journal der Branche. Für Lichtplaner, Forschende, Ergonomen und Ingenieure ist diese Zeitschrift eine zentrale Referenz des wissenschaftlich gesicherten Stands der Technik.

Gerade deshalb ist Boyces Buch so relevant: Mangels eigener Aktivitäten der Ergonomie könnte es die Lücke zwischen Lichttechnik und Arbeitswelt schließen. Das liegt nahe, weil der Autor über viele Jahre eine der renommiertesten Forschungsgruppen für Human Factors in der Lichttechnik leitete.

Etwa diesem Ruf entsprechend darf man das Buch sehen. Wie ich bereits mehrfach angeführt habe, gibt es im Bereich Ergonomie kaum Interesse an Themen aus der Beleuchtung, obwohl sich die Ergonomie so definiert: „Ergonomie (oder Human Factors) ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis von Interaktionen zwischen Menschen und anderen Elementen eines Systems befasst, und der Berufszweig, der Theorie, Prinzipien, Daten und Methoden zur Gestaltung anwendet, um das menschliche Wohlbefinden und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren.“ (IEA International Ergonomics Association) Sie verfolgt zwei Kernziele:

  1. Optimierung des menschlichen Wohlbefindens (Gesundheit, Sicherheit, Komfort und Lebensqualität).
  2. Optimierung der Leistung des Gesamtsystems (Effizienz, Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Fehlerfreiheit).

Da die Ergonomie keine klassische Disziplin ist wie z.B. Physik oder Chemie, bündelt sie Wissen aus vielen Disziplinen oder sie erzeugt diese interdisziplinär, so entstand z.B. aus Computertechnik und Psychologie das Konzept Usability in der Ergonomie. Etwas weitergehend wurde User Experience (UX) aus Computertechnik, Psychologie und Architektur (Vitruvsche Grundsätze) entwickelt.

Um die Inhalte der dritten Ausgabe von Human Factors in Lighting zu überblicken, genügte mir ein Blick ins Inhaltsverzeichnis nicht. Ein Inhaltsverzeichnis zeigt vor allem die Ordnung, die ein Autor seinem Stoff gibt. Für einen anderen Zugang nutzte ich daher Data Mining: die Auswertung der Häufigkeit wichtiger Fachbegriffe, ihres Fehlens und ihrer typischen Kombinationen – etwa, ob Ermüdung häufig zusammen mit Blendung erscheint.

Welche Begriffe kommen in dem Buch Human Factors in Lighting mit 611 Seiten Text und 55 Seiten Literaturverzeichnis (ca. 1250 Literaturstellen) am häufigsten vor? „Lighting“ (= Beleuchtung) ist das häufigste Wort.[1] Wenig überraschend, denn das Buch handelt von Beleuchtungstechnik. Aber bereits das dritthäufigste Wort im Buch ließ mich zweifeln, denn der Begriff Leuchtdichte, der in dem Buch 1034 Mal auftaucht (1,55-mal pro Seite), ist außerhalb der Lichttechnik niemandem ein Begriff. Selbst notorisch neugierige Leser ergonomischer Literatur können sich kaum einen Reim darauf machen, wenn das Wort fast 2-mal auf jeder Seite auftaucht. Da Boyce keine Anstalten macht, den Begriff zu erklären oder gar zu definieren, wird der geneigte Leser zwar häufig über den stolpern, allzu schlau werden kann er aber nicht. (Anm.: Da der Begriff Leuchtdichte eine enorme Bedeutung hat, habe ich ihn in dem Buch ausführlich kommentiert: Ein unmöglicher Umgang mit der wichtigsten Größe – Leuchtdichte).

Lichttechnischer Begriff und Häufigkeit Ergonomischer Begriff und Häufigkeit
Wort Gesamt Pro Seite Wort Gesamt Pro Seite
Beleuchtung 3988 6,99 Ermüdung 27 0,04
Beleuchtungsstärke 1234 1,95 Lesbarkeit 10 0,02
Leuchtdichte 1034 1,55 User 39 0,06
Lampe 1036 1,55 User Experience 0 0,00
Leuchte 698 1,05 Architektur 6 0,01
Blendung 589 0,88 Human Factors 3 0,00
Sehleistung 183 0,28 Ergonomie 1 0,00

Die Beleuchtungsstärke (fast 2 Erscheinungen auf jeder Seite) ist nur bei den Lichtnormen häufiger auf jeder Seite zu sehen. Wenn die Ergonomen dahintergucken wollen, was der Begriff in der Praxis bedeutet, kriegen sie graue Haare, weil kaum ein Fachbegriff derart häufig in irreführender Weise eingesetzt wird. Oder der Autor behandelt gerade diesen Aspekt und erklärt dem Leser, was die Beleuchtungsstärke im Labor bedeutet, was sie in den Normen bedeuten soll und was ein Lichtdesigner daraus macht. Boyce tut es nicht. Er muss davon ausgehen, dass jeder Leser seines Buches weiß, was die Beleuchtungsstärke ist. Dabei kann man bei genauem Hinsehen feststellen, dass kaum eine Größe mehr Verwirrung verursacht als die Beleuchtungsstärke (s. z.B. Beleuchtungsstärke – Grundgröße oder Irreführung? ).

Nun zu den Begriffen, die nicht so häufig auftauchen, wie man es erwartet hätte. Da überraschen die Wörter „Human Factors“ (3-mal) und Ergonomie (1-mal). Sie sind laut IEA etwa Synonyme, die laut Titel der Hauptgegenstand des Buches sind. Man muss sie unter den 1.659.095 Anschlägen des Buchs (die Gesamtzahl im Urtext der Bibel ist ca. 1.740.000 Buchstaben) sehr lange suchen. Und wenn man sie denn findet, fehlt der Kontext: Das Kürzel IEA kommt in dem Buch nur als International Energy Agency vor, während die internationale Organisation, die sich mit der Ergonomie befasst, vollends fehlt. Dafür wird die CIE, der Internationale Verband der Lichttechnischen Gesellschaften, 438-mal angeführt. Auch IESNA (alias IES = Illuminating Engineering Society) wird zu häufig erwähnt.

Wo bleiben die Begriffe, wegen denen man Beleuchtungsnormen schreibt: „Dieses Dokument legt Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalem oder auf normalkorrigiertem Sehvermögen entsprechen.“ (Geltungsbereich von DIN EN 12464-1). Sehkomfort scheint durch Blendung ersetzt zu werden. Aber die Sehleistung (181-mal präsent) scheint unwichtig, Gesundheit wird kaum erwähnt, obwohl ein ganzes Kapitel zu Licht und Gesundheit gewidmet ist. Ermüdung liegt ganz außen vor (27-mal). Sehkomfort scheint voll durch Blendung ersetzt zu werden, was zwar den lichttechnischen Gepflogenheiten entspricht, aber nicht den ergonomischen.

Die Themen, zu denen ich über Jahrzehnte Forschung treiben musste, um bessere Bedingungen für die Arbeitenden zu normen, so auch Lesbarkeit von Bildschirmen (10-mal) oder Glanz auf Sehobjekten (14-mal) kommen in dem Buch so gut wie nicht vor.

Von fundamentaler Bedeutung für die Ergonomie der Beleuchtung ist die Anpassung an die Architektur. Denn Architektur ohne Beleuchtung ist ebenso wenig denkbar wie eine Beleuchtung, die keinen Bezug zu der Architektur hat. Die Architektur wird in dem Buch nur 6-mal erwähnt.

Bleibt noch zu erwähnen, dass der Begriff Benutzer (bzw. User) aus der Ergonomie vollständig fehlt. Was dieser von der Beleuchtung hält (Akzeptanz), scheint nebensächlich. User Experience, ein modernes Zauberwort für die Erfahrungen mit der Umwelt und Technik, das sich aus den Vitruvschen Prinzipien der Architektur ableitet, wird nicht einmal angedeutet.

Die Wortwolke der meistbenutzten Begriffe in diesem Buch sieht nicht überraschenderweise wie folgt aus:

Peter Boyce behandelt in seinem Buch viele Aspekte, die zum Bereich Ergonomie gehören. Das von ihm benutzte Vokabular unterscheidet sich aber sehr stark von dem ergonomischen Wortschatz. Dies hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass eine Verständigung zwischen den beiden Disziplinen ausgeblieben ist. Während dies die Praktiker, die sich mit der Arbeit beschäftigen, nicht direkt berührt, stellt das inkompatible Vokabular zwischen dem Bereich der Arbeitsorganisation, dem Arbeitsschutz und der Beleuchtungstechnik ein großes Hindernis dar. Das gilt selbst für grundlegende Begriffe wie  task (= Arbeitsaufgabe) oder Arbeitsplatz. So werden die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten (DIN EN 12464-1) nicht an den Begriff „Arbeitsplatz“ gebunden, wie er in der Arbeitsstättenverordnung definiert ist, sondern für einen „Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit”. Was der „Bereich der Sehaufgabe“ ist, wird niemand in dieser Norm erklärt bekommen. Der Begriff sollte aber in einer der angegebenen Quellen definiert sein: „Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 12665, EN 17037 und die folgenden Begriffe.“ In EN 12665:2024, wo er hingehört hätte, ist er nicht zu finden. Dafür wird in EN 12464-1 der „Bereich der Tätigkeit” definiert, er ist „Bereich, der eine oder mehrere Sehaufgaben enthält“.

Der Tod einer Norm zur visuellen Ergonomie

Wäre die Angelegenheit der Beziehungen zwischen Beleuchtung und Ergonomie auf ein mangelndes Verständnis eines Autors beschränkt oder auf ein Buch, das offensichtlich nicht seinem Titel gerecht wird, könnte man hoffen, dass andere es besser machen. Der Autor Peter Boyce hat aber mehr bewirkt. Er ist verantwortlich dafür, dass aus einer Norm zur visuellen Ergonomie (ISO 8995 Principles of visual ergonomics — The lighting of indoor work systems ((Prinzipien der visuellen Ergonomie — Die Beleuchtung von Innenräumen/-arbeitssystemen)) eine Beleuchtungsnorm wie jede andere entstanden ist (ISO/CIE 8995-1 Light and lighting — Lighting of work places).

Die Fassung von ISO 8995 von 1989 unterschied sich in ihrer Herangehensweise grundlegend von rein technischen, installationsorientierten Dokumenten jener Zeit. Sie stellte den arbeitenden Menschen und dessen Sehkomfort in den Mittelpunkt:

  • Abkehr von reiner Quantität: Statt nur starre “Lux-Zahlen” (Beleuchtungsstärken) vorzugeben, definierte die Norm erstmals die physikalischen Parameter, die die visuelle Leistungsfähigkeit (Visual Performance) direkt beeinflussen.
  • Drei-Säulen-Modell des Sehkomforts: Sie legte fest, dass ein akzeptables visuelles Umfeld ein ausgewogenes Verhältnis aus drei Faktoren erfordert:
    1. Visueller Komfort: Das Wohlbefinden der Beschäftigten (Vermeidung von Müdigkeit und Kopfschmerzen).
    2. Visuelle Leistung: Die Fähigkeit, Sehaufgaben auch unter Zeitdruck oder bei geringem Kontrast schnell und fehlerfrei auszuführen.
    3. Sicherheit: Das rechtzeitige Erkennen von Gefahren im Raum.

Ihre Prinzipien zeigt das folgende Bild:

Peter Boyce schrieb diese Norm im Alleingang um und machte daraus eine Ansammlung großer Tabellen mit Werten für Beleuchtungsstärken für Hunderte Arbeitsplatztypen nach der Vorlage der DIN 5035-2. Er übersah dabei, dass die Norm DIN 5035 auch einen Teil 1 hatte, der die Gütekriterien der Beleuchtung seit 1935 gepflegt hatte. Das Ergebnis, ISO/CIE 8995-1:2001, erschien im Jahr 2001 und wurde nirgendwo angewendet. Der zuständige Ergonomie-Ausschuss (ISO/TC 159/SC 5 Ergonomics of the physical environment) distanzierte sich von dem Vorhaben. Daher wurde die Norm nur noch als CIE S 008/E vermarktet. Auch im Jahr 2026 gehört die Norm ISO 8995-1 nicht zu den Normen von ISO/TC 159/SC 5. Seine Beschäftigung mit Licht und Beleuchtung wurde 2001 beendet.

Nach rund 20 Jahren entschied sich die CIE für eine Revision der Norm, die nunmehr als globale Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1:2025 Light and Lighting – Lighting of workplaces  vorliegt. Wer diese Norm benutzen soll, ist nicht klar. Klar ist hingegen: In Deutschland (DIN), Österreich (ÖNORM), der Schweiz (SN) und den anderen 30+ Ländern des Europäischen Komitees für Normung (CEN) wird die ISO 8995-1 nicht als nationale Norm ausgegeben. In den USA und Kanada werden ISO-Normen im Alltag seltener direkt angewendet. Dort greift die Praxis primär auf die Standards und Empfehlungen der IES (Illuminating Engineering Society) zurück. So haben Vertreter von bestimmten Industriestaaten eine Norm für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in unbeteiligten Ländern produziert, die keine Ahnung von ihrem Glück haben.

Über den Sinn bzw. den Unsinn globaler Beleuchtungsnormen habe ich mich klar positioniert (s. z.B. Globale Normen für Licht – Gnadenlos global. Vor einer Standardisierung der Beleuchtung über Länder- und Kulturgrenzen hinweg hatte ein guter Freund, der ehemalige Präsident der LiTG, Prof. Gall gewarnt. Nicht etwa leise, sondern vor der größten Versammlung von Fachleuten in Europa. Er kannte sich nicht nur auf dem Fachgebiet sehr gut aus, sondern auch in der gesamten Geschichte des Fachs. So hat er mit Zitaten von früheren Kollegen wie Lax, 1928, Arndt, 1938, Köhler 1952, Hentschel, 1975, Kramer 1998, belegt, warum es Sinn macht. am Althergebrachten zu bleiben, was gar nicht alt klingt. Normen und Richtlinien zur Lichttechnik zu internationalisieren macht Sinn, dasselbe mit Regeln zu Beleuchtung zu betreiben, ist eher Wahnsinn. Als feiner Mensch hat Gall dies nicht so brutal ausgedrückt, aber ziemlich deutlich gesagt. Deswegen hänge ich sein Papier aus dem Jahr 2003 an: “Chancen und Risiken internationaler Vereinheitlichung von Beleuchtungsnormen”. Aufruf hier.

Warum Gall und ich die Regelung der Beleuchtung von lokaler Bedeutung halten, lässt sich damit erklären, dass man das Tageslicht und das Kunstlicht gemeinsam betrachten sollte (integrierte Beleuchtungsplanung). Die DIN EN 12464-1 lädt dazu ausdrücklich ein: „Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliche Beleuchtung oder eine Kombination aus beidem erfolgen.“ (DIN EN 12464-1:2021, Anwendungsbereich). Wenn das kein Lippenbekenntnis ist, müssten Lichtplaner auf aller Welt in der Lage sein, Tageslichtverhältnisse vom hohen Norden (Nordnorwegen, über 2 Monate Nacht, vornehmlicher Tageslichteinfall fast horizontal) bis zu den Tropen angemessen zu berücksichtigen.  Wie die Erfahrung lehrt, ist das allein in Deutschland schwierig. In Flensburg steht die Sonne zur Sonnenwende knapp 1,5 Stunden länger über dem Horizont als in München (ca. 17 Stunden und 20 Minuten im Vergleich zu gut 16 Stunden). Mittags im Sommer steht die Sonne in München rund 6 Grad höher am Himmel als in Flensburg. Das Licht ist dadurch intensiver, direkter und die solare Einstrahlung (Globalstrahlung) ist höher.

Barrierefreiheit – Die große Unbekannte

Die Ergonomie musste sich von der großen Politik ein Thema aufdrücken lassen, deren Ursprünge nicht in der Technik oder der Wissenschaft liegen: Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit. Da die deutschen Begriffe häufig missverstanden werden, benutze ich lieber den amerikanischen Begriff Accessibility.

Die Idee stammt aus der Bürgerrechtsbewegung und entstand aus dem Bestreben, alle öffentlichen Gebäude zugänglich für alle zu machen. Nach relativ kurzer Zeit wurde die Idee auf alle Lebensbereiche ausgedehnt, die für ein Individuum relevant sind, so auch auf öffentliche Kommunikationssysteme, Software, Telefonzellen u.ä. Der Erfinder des WWW, Tim Berners Lee, wendet die Idee auf das Internet an und strebt an, dass jedes Individuum ungeachtet seiner Herkunft und Klasse in die Lage gebracht werden müsse, zu kommunizieren, d.h. zu lesen und zu veröffentlichen. Tim Berners Lee lässt es nicht beim Denken bewenden. Er gründete 1994 das World Wide Web Consortium (kurz W3C), das die Politik des Internets bis heute fest in der Hand hält.

Die Ergonomie nimmt den Auftrag Accessibility seit mindestens einem Vierteljahrhundert sehr ernst. Weder Arbeitsplätze noch Arbeitsmittel noch Software dürfen genormt werden, ohne dass Aspekte der Accessibility berücksichtigt werden. Dabei geht die Ergonomie viel weiter als die Gesetzgebung, die als Adressaten nur die Behinderten im gesetzlichen Sinne kennt. In der Ergonomie hingegen sollen alle berücksichtigt werden, die permanent oder zeitweilig nicht alle ihre Sinne, Fähigkeiten und Fertigkeiten einsetzen können. So wird z.B. ein Chirurg, der in seinen Händen ein Skalpell hält, ähnlich behandelt wie einer, der keine Hände hat, wenn es um die Bedienung einer Software geht. Im Vordergrund steht das Individuum und nicht der „normale“ Mensch unter „üblichen“ Bedingungen. Hingegen gelten die Festlegungen in lichttechnischen Normen für normalsichtige Menschen und übliche Sehbedingungen, was das auch immer heißen mag.

Wie die Vorstellung der Accessibility Technik ändern kann, kann man am Beispiel der Dimensionierung der Arbeitsplätze sehen. Nachdem die Dimensionierung lange Zeit für den „durchschnittlichen“ Benutzer vorgenommen wurde, führte die Ergonomie vor Jahrzehnten das Prinzip ein, dass 90% der Benutzer berücksichtigt werden müssen. In traditionellen Normen (wie Teilen der DIN EN ISO 7250 oder älteren ergonomischen Leitfäden) wurden Arbeitsplätze meist für die Spanne vom 5. Perzentil der Frauen bis zum 95. Perzentil der Männer ausgelegt. Damit deckte man formal 90 % der Gesamtpopulation ab. So wollte man sichern, dass jeder an jedes Element herankommt und niemand sich stößt, oder stecken bleibt.

Was mit den zu kleinen Frauen und den zu großen Männern geschah, war ihnen überlassen. Wenn der Betrachtungsgegenstand der Arbeitstisch war, hatten die zu kleinen Frauen den Bodenkontakt verloren, die zu großen Männer mussten sich unter den Tisch klemmen, so gut es ging. Am schlimmsten war es, wenn mehrere Maße nicht stimmten. So waren einst die Bürotische oben zu niedrig für große Menschen, ihr Beinraum endete in Kniehöhe. Wenn darauf ein Computer stand, dessen Bildschirm zu niedrig angebracht war und die Tastatur zu hoch, wurde die Arbeit zu einer wahren Herausforderung.

Die Situation ist nicht fiktiv ausgedacht, sondern am gleichen Arbeitsplatz fotografiert worden. Die Frau auf der linken Bildhälfte war ca. 1,65 m hoch, der Mann ihr gegenüber über 1,85 m.

Da die beiden Personen nicht einmal extrem unterschiedlich waren, muss ein Konzept, das (fast) alle denkbaren Menschen abdeckt, radikal ausfallen. Von dieser Vorstellung ausgehend, habe ich die Anforderungen an die Dimensionierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln in einer Norm generalisiert. Das Konzept heißt Fit auf Englisch und liest sich so:

Der Begriff Anpassung (Fit)  bezieht sich darauf, inwieweit Möbel und Ausstattungsgegenstände (z. B. Arbeitsstühle, Arbeitsflächen, Bildschirme, Eingabegeräte) den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht werden. 

Eine gute Anpassung ist für die vorgesehene Nutzergruppe erforderlich, einschließlich Nutzern, die sich Arbeitsplätze teilen, und Nutzern mit besonderen Bedürfnissen.”

Nutzer mit besonderen Bedürfnissen sind behinderte Menschen. Durch deren Mitberücksichtigung werden Designer verpflichtet, für alle Menschen zu gestalten. Da es allerdings häufig nicht möglich sein wird, das Prinzip uneingeschränkt umzusetzen, wird in einer getrennten Norm dargestellt, wie man erkennen kann, welcher Prozentsatz der Menschen nicht berücksichtigt werden kann. Für diese muss man Ersatzmaßnahmen realisieren.

Das Prinzip wurde zuletzt in der Norm DIN EN ISO 9241-500:2018 Ergonomische Grundsätze zur Gestaltung und Beurteilung der Benutzungsumgebung festgelegt. Es wurde von den nordamerikanischen Möbelherstellern als einziger Grundsatz für ihre Büromöbelnormen übernommen. Die erste Normung des Prinzips war im Jahr 1998 erfolgt.

Die allgemeine Regel für alle ergonomischen Gestaltungen hört auf den Namen Design for All . Design for All (Design für alle) ist ein gestalterisches Konzept, dessen Ziel es ist, Produkte, Dienstleistungen, Gebäude und Umgebungen so zu entwerfen, dass sie von möglichst allen Menschen ohne zusätzliche Anpassung oder Barrieren genutzt werden können.

Es ist eng verwandt mit Begriffen wie Universal Design (universelles Design) oder inklusives Design und ist ein zentraler Baustein der Barrierefreiheit.

Ein ähnliches Konzept fehlt in der Lichttechnik vollständig, obwohl in dieser Disziplin sehr früh festgestellt wurde, dass der Bedarf der Individuen enorm unterschiedlich ist. Das älteste Dokument, das mir vorliegt, stammt aus den 1960er Jahren:

Es zeigt, dass eine relative Mehrheit etwa 1000 lx als richtig bewertet. Aber die Präferenzen reichen von 100 lx bis 10.000 lx. Welchen Wert man davon auch auswählt, wird nach diesem Bild eine mehr oder weniger große Gruppe die gewählte Beleuchtungsstärke für zu dunkel oder zu hell halten.

Mit ähnlichen Daten arbeitet man auch heute z.B. bei der Klimatisierung von Gebäuden. Aber anders als die Klimatechnik, hat die Lichttechnik aus der Praxis der letzten Jahrzehnte nicht gelernt. So hieß es 1979 “Die Zuordnung eines bestimmten Wertes der Nennbeleuchtungsstärke zu einer Sehaufgabe bezieht sich auf normalsichtige Personen.“ (DIN 5035-1:1979 4.1. Nennbeleuchtungsstärke). Dabei hatte im Juli 1953 in der gleichen Norm gestanden: „Mit zunehmendem Lebensalter nimmt die Sehleistung ab, so daß höhere Beleuchtungsstärken notwendig sein können.“ Weitere 10 Jahre später sagt die gleiche Norm dazu: „Bei steigendem Lebensalter nimmt die Sehleistung ab. Für ältere Menschen sind deshalb höhere Beleuchtungsstärken bis zum doppelten Betrag der angeführten Werte erforderlich.“ (DIN 5035, Entwurf Juni 1962, Grundlagen der Beleuchtung mit künstlichem Licht). Die heute gültige Beleuchtungsnorm (DIN EN 12464-1:2020) grenzt ihren Anwendungsbereich fast wortgleich ein: “Dieses Dokument legt Beleuchtungsanforderungen für Menschen an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest, die den Anforderungen an den Sehkomfort und die Sehleistung von Personen mit normalen oder auf normal korrigiertem Sehvermögen entsprechen.” Allerdings gelten die Anforderungen nur beschränkt: „Die Werte gelten für übliche Sehbedingungen.“

Die in jeder Ausgabe der Norm DIN 5035-1 enthaltene Bemerkung über ältere Menschen beweist nur eins: Die Beleuchtungsnorm war nur für jüngere Menschen gemacht. Die musste nicht nur jung sein, sondern auch normalsichtig, was das auch immer bedeuten mag. Es war ja nicht nur so, dass die Norm Beleuchtungsstärke für jüngere Arbeitnehmer empfahl, sondern auch die benutzte Größe, die Beleuchtungsstärke, war einst mit jüngeren Probanden bestimmt worden.

Wenn man für deutsche Arbeitnehmer eine Norm für die Beleuchtung des Arbeitsplatzes macht, müssen alle zwischen 14 (Azubi) und 67 Jahren (angehender Rentner) konzeptionell berücksichtigt werden. Eine Differenzierung sollte erst dann erfolgen, wenn spezifische Anforderungen vorliegen. Eine Norm für junge normalsichtige Personen zu schreiben, ist im Zeitalter von Accessibility schlicht unzulässig.

Dass das Vorgehen in der Lichttechnik über Jahrzehnte falsch gewesen ist, beweist die neue Festlegung der „melanopischen“ Beleuchtungsstärke, die altersabhängig ist. Der Grund für die Änderung liegt nicht in der Berücksichtigung von circadianen Effekten, er war schon immer vorhanden.

Genauso falsch war die Festlegung der Anforderungen an die Beleuchtung nach einer fiktiven „Sehaufgabe“ in Arbeitsbereichen, deren Größe von einer kleinen Zelle bis hin zu Fußballfeldern reichen kann. Dass die Individuen, die in solchen Bereichen arbeiten, sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, was das Sehen angeht, war ja hinlänglich lange bekannt, wie ich durch die Texte der Normen aus vielen Jahrzehnten belegt habe.

Ergonomie der Beleuchtung – Ein Fazit

Zusammenfassend kann ich ein sehr negatives Fazit ziehen:

  • Fachleute, die sich mit der Gestaltung von Arbeit und Arbeitsstätten befassen, die Belastung der Beschäftigten untersuchen bzw. beurteilen, sind nicht im Geringsten an Beleuchtung interessiert.
  • In einem fundamental wichtigen Buch eines der renommiertesten Lichttechniker, das vorgibt, sich mit Human Factors, also Ergonomie, zu befassen, lassen sich keine Spuren ergonomischen Wissens nachweisen.
  • Lichttechniker normen Beleuchtung global für alle Arbeitsstätten, obwohl ihre Normen aus dem eigenen Land große Probleme aufwerfen.
  • Der Lichttechnik fehlt der Begriff Accessibility vollständig, obwohl dies zu den Menschenrechten zählt: Barrierefreiheit (Accessibility) ist im Rahmen der Vereinten Nationen kein bloßer Fürsorgedienst, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Menschenrecht. Sie bildet das grundlegende Fundament der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu garantieren.

Wer dennoch globale lichttechnische Normen veröffentlicht, sollte sich keine Illusionen über die Erfolgschancen machen.  

[1] Die angegebenen Zahlen wurden zuletzt mit Voyant Tools  ermittelt. Da PDFs häufig Satzfehler enthalten (es fehlen häufig Leerstellen oder nicht vorgesehene Leerstellen tauchen mitten in einem Wort auf, können sich die Zahlen merklich unterscheiden, wenn man andere Tools benutzt.

 

 

Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne

Wer im Sturm nicht umkehrt,
dem gehört am Ende der Horizont.

Anonymus

Kampf um ein Plätzchen an der Sonne, kurzgefasst

Der Beitrag zeichnet die Geschichte eines leisen, über Jahrzehnte geführten Kampfes nach: den Kampf um den Platz am Fenster im Büro. Was zunächst wie eine Frage der Bequemlichkeit oder Gewohnheit erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als Ausdruck grundlegender menschlicher Bedürfnisse. Fenster sind weit mehr als bauliche Elemente oder Lichtquellen – sie verbinden den Menschen mit der Außenwelt, geben Orientierung im Tagesverlauf und verhindern das Gefühl des Eingeschlossenseins.

Anhand persönlicher Erfahrungen, wissenschaftlicher Studien und rechtlicher Entwicklungen zeige ich, dass Beschäftigte intuitiv jene Arbeitsplätze bevorzugen, die ihnen Nähe zum Tageslicht und zur Außenwelt bieten. Bemerkenswert ist dabei, dass diese Präferenz selbst dann bestehen bleibt, wenn objektive Nachteile wie Blendung oder ungünstige physikalische Bedingungen auftreten. Die Ursache liegt offenbar in tiefergehenden psychischen und physiologischen Wirkungen des Tageslichts, insbesondere in seinem Einfluss auf Wohlbefinden, Ermüdung und die innere Uhr des Menschen.

Gleichzeitig beschreibt der Beitrag die wiederkehrenden Versuche von Technik, Architektur und Arbeitsorganisation, den Menschen vom Fenster zu entkoppeln – sei es durch fensterferne Bildschirmarbeitsplätze, Großraumbüros oder flexible, aber eher entmenschlichte Raumkonzepte. Diese Ansätze scheitern langfristig an der Realität menschlicher Bedürfnisse.

So wird der „stille Kampf“ um den Fensterplatz zu einem Sinnbild für eine grundlegende Erkenntnis: Gute Arbeitsbedingungen lassen sich nicht allein technisch oder ökonomisch definieren. Die Sichtverbindung nach außen ist kein Luxus, sondern ein zentraler Bestandteil menschengerechter Arbeit – und letztlich ein Schlüssel zu Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Würde im Arbeitsalltag.

Wer mit einem Raumkonzept dagegen handeln will, muss mächtige Vorteile bieten, damit seine Rechnung aufgeht. Bislang hat es allerdings nicht geklappt. So waren fensterlose Gebäude, sogar unterirdisch, Ende der 1920er Jahre für realistisch gehalten worden. In den 2020er Jahren haben Neubauten nicht einmal eine Fensterbrüstung.
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Der längste Kampf des deutschen Angestellten – Ein Plätzchen an der Sonne

Prolog

Im Jahr 1969 wurde ich, wie jeder andere Student der Lichttechnik auch, an einem Tag von Professor Helwig gebeten, für meine Abschlussprüfung Platz zu nehmen. Wie immer stand er vor einem Tisch, der am Fenster seines Arbeitszimmers platziert war, und sagte: “Nehmen Sie bitte lichttechnisch günstig Platz.”  Da ich das Prozedere von anderen Kommilitonen kannte, gehorchte ich scheinbar und setzte mich auf der rechten Tischseite nieder. Die Augen des Professors wurden schmaler, und er wollte etwas unwirsch einwerfen. Da sagte der Beisitzer lächelnd: “Herr Professor, der Kandidat ist Linkshänder.” Die Welt war wieder in Ordnung.

Oder auch nicht. Denn wenn zwei Personen arbeitsmäßig günstig zusammensitzen, also die Tische Kopf-an-Kopf, dann sitzt einer lichttechnisch falsch. Aber das kennt man, wenn man seine Jahre in einem Büro verbracht hat.

Ob man glaubt oder nicht, die Sitzordnung gilt heute noch. Wenn zwei Angestellte gebeten werden, sich in einem Doppelzimmer einen Arbeitsplatz auszusuchen, nimmt der erste den linken Tisch von der Tür aus gesehen, auch wenn die Richtung des Tageslichts nicht mehr so wichtig ist wie einst, als man alles mit der Hand schrieb.

Der rechte Tisch ist immer weniger begehrt als der linke. Als es noch drei Tische gab, von denen der dritte quer zu den beiden anderen stand, war dieser immer dem Underdog der drei vorbehalten. In den letzten Jahren dieser Zeiten wollte niemand mehr dort sitzen. Deswegen platzierte man den Azubi dort. Dieser hatte zwar die beste Aussicht, genoss diese aber nie, weil sie mit einer mehr oder weniger starken Blendung verbunden war.

In modernen Büros ist dieser Tisch fast immer verschwunden. In unzähligen Bürohäusern in Deutschland, in Dänemark oder in den Niederlanden werden die Bürotische wie hier angeordnet.

Welche Rolle spielt das Fenster in einem Büro?

Hoher Besuch in Deutschland – Ein Gast von der Building Research Station

Während die Lichttechnik wie die Architektur Ende der 1960er Jahre noch fleißig an der Idee fensterloser Räume arbeitete, haben einige versucht, die Rolle des Fensters zu ermitteln, um sie aufzuwerten. Hierzu gehörte die britische Building Research Station (ursprünglich Building Research Board, heute BRE = Building Research Establishment ). Von dort kam kein geringerer als Jimmy Longmore zu uns, die rechte Hand des R.G. Hopkinson, der sich der nachhaltigen Gestaltung von Bauten gewidmet hatte. Die Rolle der beiden kann man in voller Länge in einer Festschrift zum 60. Jahrestag von The Bartlett Institute for Environmental Design and Engineering (IEDE) lesen (hier Jimmy Longmore pdf). Insbesondere Hopkinson wollte Licht, Architektur und Human Factors (Ergonomie) in der Gebäudegestaltung integrieren. Das humane Gebäude sozusagen.

Von BRE stammt z.B. BREEAM  (Building Research Establishment Environmental Assessment Method). BREEAM wurde entwickelt, um die Umweltleistung von Gebäuden zu bewerten und zu verbessern, und gilt weithin als das weltweit älteste System seiner Art.

Als Jimmy Longmore bei uns weilte, standen in Berlin drei Projekte im Vordergrund. Das zunächst Wichtigste war die Erforschung des Konzepts STEB alias Ständige Tageslichtergänzungbeleuchtung, wie man viel später erkannte. Daraus ist zum einen eine Dissertation geworden (Die ständige  Tageslichtergänzungsbeleuchtung - Eine experimentelle Untersuchung ihrer psychophysiologischen Grundlagen).  Zum anderen haben der Doktorand, Geord Roessler, und der Doktorvater, Prof. Jürgen Krochmann, es geschafft, die Bedeutung des Fensters in eine gesetzliche Bestimmung zu bringen.

Die besagte Bestimmung ist die Vorschrift 7.1 in der Arbeitsstättenverordnung von 1975. Sie steht unter Beleuchtung an erster Stelle:

„§ 7 Beleuchtung

  • Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben.“

Welche Bedeutung diese Vorschrift hat, stellte z.B. das BVerwG am 31.01.1997 fest: Das Gericht stellte klar, dass der Blick nach draußen kein ästhetischer Luxus ist, sondern eine elementare gesundheitliche Notwendigkeit. Die Sichtverbindung erfüllt demnach zwei Zwecke:

Gegen die Zerstörung des Gefühls des Eingeschlossenseins: Die Sichtverbindung verhindert psychische Belastungen, die durch das visuelle Isolieren von der Umwelt entstehen (Klausur-Effekt).

Orientierung in Raum und Zeit: Der Beschäftigte muss die Möglichkeit haben, das Tagesgeschehen, die Witterung, den Wechsel von Tag und Nacht sowie die Umgebung optisch mitzuvollziehen.

Das BVerwG stellte also klar, dass eine Sichtverbindung nach außen ein grundlegendes psychologisches Bedürfnis von Arbeitnehmern (Vermeiden des Gefühls der Eingeschlossenheit = Klausureffekt) erfüllt. Eine wichtige Rolle des Fensters war damit juristisch quasi endgültig festgeschrieben, auch wenn nicht alle Stakeholder daran hielten, darunter ein Arbeitsminister von Bundeskanzler Schröder. Das ist eine andere Geschichte, die weiter unten erzählt wird.

Warum sollen Gebäude bestimmte Abstände zueinander halten?

Das zweite damals anhängige Projekt behandelte die Frage nach den Mindestabstandsflächen zwischen Gebäuden. Der exakte Titel der Veröffentlichung (erschienen 1976/1978) lautet: „Forderungen an Abstandsflächen und Fenster im Hinblick auf Kommunikation und Privatheit“ (H. Klingenberg / M. Seidl)  Das Projekt von Klingenberg und Seidl war bahnbrechend, weil es die rein technischen Berechnungsmodelle um sozialpsychologische und ergonomische Kriterien erweiterte. Sie untersuchten Abstandsflächen und Fensterabstände konsequent aus der Nutzerspektive. Dabei galt das Fenster als Schnittstelle für „Kommunikation“: Der Mensch hat nach Ansicht der Forschenden ein natürliches Bedürfnis nach visueller Teilhabe an der Außenwelt (Sichtverbindung, Wahrnehmung von Wetter, Straßenleben und Umwelt). Sind Gebäude zu nah oder barriereartig voreinander platziert, wird diese Kommunikationsachse zur Umwelt psychologisch blockiert. Nicht ohne Grund haben sich solche Gebäudekomplexe nach wenigen Jahren zu sozialen Brennpunkten entwickelt.

Das Interessante an diesem Projekt war, dass die Probanden die Bedeutung des Fensters für die Kommunikation nicht offen akzeptieren wollten. Nach ihrer Meinung würden insbesondere bei der Arbeit nur faule Zeitgenossen „die ganze Zeit aus dem Fenster gucken.“ Die Forschenden mussten einen Trick verwenden, um die wahre Meinung zu ermitteln. Dazu haben sie die Probanden die Bedeutung des Fensters einmal aus der Sicht eines fleißigen Mitarbeiters beurteilen lassen, der seine Arbeitszeit ständig  mit Arbeit verbringt. Im Kontrast dazu urteilte man das Fenster aus der Sicht eines Hallodri, der nichts Besseres zu tun hat, als ständig die Gegend zu betrachten.

Durch diese beiden Arbeiten wurde nachgewiesen, dass die Rolle des Fensters, wie sie auch in der Arbeitsstättenverordnung anerkannt wurde, durch keine andere physikalische Einrichtung übernommen werden kann. Diese Rolle des Fensters bildet bis heute einen wichtigen Gegenstand in der Lichtforschung und auch im Gesundheitswesen. (Mehr siehe Wunden, die Licht heilt und Wunden, die Licht heilt – zusammengefasst. Wenn manche Leute euphorisch meinen, Licht sei Medizin, kann man nur ergänzen, Medizin ohne Nebenwirkungen.

Hoher Besuch aus dem Norden

Dieser Besuch kam aus Flensburg, der nördlichsten Stadt Deutschlands. Dort waren in den 1970ern zwei besondere Institutionen zu Hause, Versandhaus Beate Uhse und die Verkehrssünderkartei alias Fahreignungsregister in Amtshochdeutsch. Die wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Da beide zu den zuallererst computerisierten Institutionen Deutschlands gehörten, hatten wir dort die Arbeitsplätze untersucht und einige wichtige Empfehlungen gegeben. Der alleinige Grund des hohen Besuchs hatte aber nichts mit dem Computer zu tun, sondern mit den Fenstern. In den Ecken des Großraumbüros gab es damals keine Möglichkeit, die Reflexionen des Tageslichts auf dem Bildschirm zu vermeiden, es sei denn, man macht die Ecken lichtdicht. Genau das hatten wir empfohlen.

Die Delegation umfasste 10 Personen, zu denen ein Vertreter der Amtsleitung, zwei Personalräte, der Organisator und auch der Architekt angehörten. Die Besucher drucksten herum, weil sie ihre wahre Meinung nicht klar ausdrücken wollten: So ein Mist, was Sie da empfehlen! Der Vertreter der Amtsleitung drückte sich lieber so aus: „Bei uns beginnt ein neuer Mitarbeiter die Karriere genau in der Mitte des Großraumbüros. In den ersten Jahren bewegt sich sein Arbeitsplatz in die Richtung der nächsten Fensterfront. Wenn er dort angekommen ist, hat er erst die halbe Strecke hinter sich. Jetzt geht es weiter in die Ecke. Da, wo Sie das Licht wegnehmen wollen.“

Die Reise hat sich für alle Beteiligten  gelohnt. Ich war dabei, eine Norm zu formulieren, die die Empfehlung mit den lichtdichten Eckfenstern für alle festzimmern sollte. Stattdessen habe ich lieber Dinge genormt, die die Bildschirme vom Licht unabhängiger machen sollten. Dies ist zwar bis heute nicht vollständig gelungen. Aber ich konnte immerhin meine Büroarbeit unter der Sonne der Ägäis beim Segeln mit einem iPad erledigen. Kein kleiner Erfolg, wenn man bedenkt, dass in den 1970ern Arbeitsmediziner alle Computerräume verdunkeln wollten.

Ein Computerpionier wundert sich – seine Mitarbeitenden auch

Da die Bestimmungen von Normen zur Bildschirmarbeit nicht nur Erfahrungen wie oben entsprechend festgelegt wurden, sondern auch den Interessen der „Wirtschaft“ entsprechen sollten, drückten die Computerhersteller durch, dass man Bildschirme mit Stellwänden schützen sollte. Außerdem könnte man sie doch irgendwo anders aufstellen, wo es kein Tageslicht gibt. So kamen fiktive Anordnungen wie unten in das Regelwerk. So etwa dieses Bild der Firma Nixdorf, das eine „optimale“ Anordnung von Arbeitsplätzen in einem Büro vorgeben sollte. Niemand sah etwas Optimales an dieser Anordnung außer dem Computerhersteller, der damit den Weg zeigen wollte, wie man seine Geräte in Tageslichträumen benutzt – weit weg vom Tageslicht. Die ersten zwei Reihen waren mit Schreibtischen besetzt, die aus meiner Sicht aber über kurz oder lang Geschichte werden würden.

Nicht viel anders sah der Vorschlag einer anderen Computerfirma aus. Da diese auch noch Leuchten baute, die einen geringeren Abstand zueinander haben mussten, sind die nach hinten verbannten Computerarbeitsplätze auch noch verkleinert worden.

Das so hübsch aussehende obere Bild zeigt die Folgen einer Schmalspurdenke, sobald man sich ein paar Gedanken macht.  Da der Abstand zwischen zwei Leuchtenreihen etwa 2,40 m bis 3,00 m misst, werden Arbeitsplätze mit Bildschirm in mindestens 7 m bis 9,5 m vom Fenster angeordnet. Solche Büros sind aber recht selten. Die gab es eigentlich nur in Großraumbüros, die aber in ihrer Glanzzeit nur etwa 5% aller Büroarbeitsplätze aufnahmen.

Realistischer sind Raumtiefen unter 7 m. Genau solche Räume waren für das Projekt SUPRENUM (Superrechner für numerische Anwendungen, 1985 - 1990) von Prof. Wolfgang Giloi vorgesehen. Suprenum-1 war für kurze Zeit sogar das leistungsfähigste massiv parallele Rechnersystem der Welt. (mehr unter SUPRENUM) Aber auch der wurde von Menschen entwickelt, die Probleme mit ihren Bildschirmen hatten. So ließ sich der Arbeitgeber von zwei Professoren für Lichttechnik aus Berlin beraten. Diese hatten das oben abgebildete Büro im Hinterkopf und passten die Sache der Raumtiefe von 6,5 m an. So sollten etwa 2 m vom Fenster entfernt eine Reihe Stellwände aufgestellt werden, weil es bei SUPRENUM keine Arbeitsplätze ohne Bildschirm gab. Die Arbeitsplätze sollten hinter diesen Stellwänden aufgestellt werden. Die ersten zwei Meter eines Raums vollkommen frei?

Obwohl die drei Professoren miteinander gut bekannt waren, weil sie aus der gleichen Fakultät stammten, wollte Herr Giloi die Lösung nicht akzeptieren. Sie kam ihm irgendwie komisch vor. So wandte sich sein Betriebsrat an uns. Bei einem Lokaltermin erklärte ich allen Beteiligten den Sachverhalt und auch meine Erfahrung, die ich mir selber nicht genau erklären konnte: Fast alle Menschen bauten ihren Arbeitsplatz bei maximal 2 m vom Fenster auf, wenn es physikalisch möglich war. Das war auch bei Arbeitsräumen der Fall, die keinen Sonnenschutz hatten. Und sie leisteten nicht weniger als andere, die gut lichtgeschützt arbeiteten. Vor allem: Sie beklagten weniger Probleme als andere. Allerdings waren die Probleme auch ohne Messgerät erfassbar: Die Bildschirme hatten kaum Kontrast und waren voller Spiegelungen.

Ich konnte damals keine wissenschaftlich belegten Erkenntnisse allgemeiner Art vorweisen. Aber wenige Jahre später hat diese unser Projekt Licht und Gesundheit geliefert. Unabhängig von der gestellten Frage, ob ein Mitarbeitender sich über Wärme, Lärm oder Licht beklagt oder über allgemeines Unwohlsein, und auch unabhängig von der Art der Arbeit, Schreibtischarbeit, Schreibarbeit oder Bildschirmarbeit, ergab sich etwa der gleiche Verlauf von Beschwerden in Abhängigkeit von der Entfernung des Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster.

Bei diesem Projekt wurde eine repräsentative Stichprobe von 1000 deutschen Büromitarbeitenden nach ihren Arbeitsumständen (Raumgröße, Beleuchtung, Arbeitsweise u.ä.) befragt. Sie sollten zudem beurteilen, welche Arbeitsbedingungen sie regelmäßig beeinträchtigen (Lärm, räumliche Verhältnisse, zu warme oder zu kühle Temperaturen, zu viel oder zu wenig Tageslicht etc.) (Fragebogen download hier)

Entscheidend für die Belastung der Mitarbeitenden war die Entfernung ihres Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster, wie das folgende Bild beispielhaft zeigt. (1 = gar nicht, 2= kaum, 3= mäßig 4 = stark)

Die räumlichen Verhältnisse wirken sich demnach immer negativer aus, je weiter der Arbeitsplatz vom nächsten Fenster entfernt steht. Dies gilt erstaunlicherweise auch dann, wenn die physikalischen Fakten dem entgegenstehen. So müssten die nahe am Fenster sitzenden Personen durch kühle Temperaturen (Winter) wie auch durch zu warme Temperaturen (Sommer) stärker gestört werden als die Personen, die weiter weg vom Fenster arbeiten. Das Gegenteil ist aber der Fall. Auch die Akustik müsste schlechter beurteilt werden, weil es näher am Fenster mehr Außenlärm gibt. Auch die Quellen im Büro müssten stärker stören, weil die Fenster schallhart sind, was man mit akustischen Messungen belegen kann.

Die Frage nach der Störung durch zu kühle Temperaturen wird wie folgt beantwortet:

Dies widerspricht dem tatsächlichen Temperaturgefälle in den meisten Räumen. Aber die Bewertung zu hoher Temperaturen ist erst recht widersprüchlich:

Die Bewertung ist praktisch unabhängig von der Raumtiefe, während man in der Praxis sogar erstaunlich hohe Temperaturen am Fenster messen konnte, weil damals rund ein Viertel der Arbeitsplätze keinen Sonnenschutz hatten.

Ein entscheidendes Indiz war die Bewertung von Tageslicht, zu viel oder zu wenig. Die Bewertung von Störungen durch zu wenig Tageslicht fällt etwa erwartungsgemäß aus.

Hingegen wäre zu erwarten, dass man direkt am Fenster zu viel Tageslicht eher zu beklagen hätte. Das ist aber nicht der Fall. Zudem liegen die Bewertungen zwischen „gar nicht“ und „kaum“

Es ist denkbar, dass Menschen widrige Umstände gerne ertragen, wenn sie darin auch Positives sehen. Das wohl schlagkräftigste Argument ist die Arbeit. Sie belastet, sie macht krank oder gar tot, dennoch ist keine Arbeit schlimmer als eine stark belastende Arbeit. Allerdings lassen sich Belastungsfolgen nicht vermeiden. So müsste die Sehbelastung am Fenster geringer ausfallen als in der Raumtiefe, weil die Aussicht auch mit einer Blendung verbunden ist. In den Beurteilungen war dies aber nicht zu erkennen.

Wenn man durch widrige Sehverhältnisse dennoch keine Sehbeschwerden bekommen will, können sich diese in der Ermüdung niederschlagen. Und hier kam die große Überraschung:

Unabhängig von der Arbeit empfinden die Mitarbeitenden die gleiche geringste Ermüdung am Fenster. Das war die Antwort auf die Frage von Prof. Giloi gewesen. Wenn man sich die Daten genauer anguckt, kann man weitere Aussagen treffen. So unterschieden sich die Bewertungen der Mitarbeitenden mit und ohne Bildschirm am Fenster kaum, aber in der Raumtiefe. So nehmen bei den Computerarbeitern die Sehbeschwerden mit der Entfernung vom Fenster nicht ab, sondern zu. Und das stärker als bei den Mitarbeitenden ohne Bildschirm.

Insgesamt spielte ein Zuviel an Tageslicht bei dem Projekt Licht und Gesundheit die geringste Rolle von allen abgefragten Umweltbedingungen.

Allerdings muss man sich eine besondere Erklärung ausdenken, wieso sich Menschen durch Umweltbedingungen dort am wenigsten gestört fühlen, wo diese physikalisch gemessen am ungünstigsten sind. Diese haben wir im Jahr 1990 auf die möglichen Auswirkungen des Tageslichts auf die circadiane Rhythmik der Mitarbeitenden geschoben, weil alle anderen Erklärungen nicht halfen.

So postulierten wir, dass die unerwarteten Bewertungen nicht durch physikalische Umstände erklärt werden können, sondern eher durch eine Stärkung des Menschen durch bessere circadiane Rhythmik in der Nähe von Fenstern: „Als zweifelsfrei nachgewiesen und anerkannt kann man jedoch die Erkenntnisse über die Steuerung des menschlichen Organismus durch das Tageslicht bezeichnen.“[1] Diese Erkenntnis stand nicht nur in der ersten Ausgabe des Forschungsberichts „Licht und Gesundheit“ von 1990, sondern als Hypothese in dem Antrag zu einem gleichnamigen Forschungsprojekt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in 1978.

Wahrnehmung der Probleme mit den Bildschirmen in der Praxis

Die Jahre zwischen 1974 und 1990 waren geprägt von Diskussionen über die Computerisierung. Es gab weltweit Tausende von Studien zu Augenbelastungen in Ländern von Norwegen bis Neuseeland. In Deutschland hat sich selbst das Bundesarbeitsministerium um das Thema gekümmert. Unsere Studie Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen[2] verkaufte sich wie Belletristik. Ein darauf aufbauendes Buch wurde international zum Bestseller und wurde in vier Sprachen übersetzt.[3] Bei den Gewerkschaften gehörte das Thema zu den Highlights.

Welche Spuren mag das alles in der Praxis hinterlassen haben? Würden die Argumente mit den Sehbedingungen in der Praxis ins Gewicht fallen, müsste man feststellen können, dass Bildschirmarbeitsplätze möglichst weit entfernt von Fenstern aufgestellt werden. Ein Blick auf die Verteilung der deutschen Büroarbeitsplätze in der Entfernung vom Fenster zeigt, dass dies keinerlei Bedeutung gehabt hat.

Eine Kurve zeigt die Verteilung der Arbeitsplätze mit Bildschirm in Bezug auf das Fenster, die andere gilt für Schreibtische. Nirgendwo sind Unterschiede feststellbar. Dieses Bild zeigt aber auch etwas noch Überraschenderes: Etwa 70% der Büroarbeitsplätze befanden sich zum Zeitpunkt der Befragung in  etwa 2 m Entfernung vom nächsten Fenster.

Ein Bürohaus wird unvermietbar

Dass die Bedeutung der Kommunikation mit der Außenwelt recht schnell in der Praxis angekommen war, habe ich durch einen Prozess gelernt, bei dem ich Anfang 1990 zum Gutachter berufen wurde. Es ging um die Klage eines Unternehmerehepaars gegen einen Architekten, der für dieses ein Bürohaus in Stuttgart bauen sollte. Wegen der Aussagen in Licht und Gesundheit wäre meine Einschätzung entscheidend gewesen, weil die juristischen Mittel ausgeschöpft waren. Die Bauherren hatten zum Abschluss der Arbeiten am Rohbau Immobilienmakler eingeladen, die das Gebäude vermieten sollten. Diese hatten nach einem kurzen Blick in den Rohbau gesagt, dieses Gebäude ließe sich nicht vermieten.

Der Grund war die Höhe der Fensterbrüstung, die nach Meinung der Makler zu hoch war. Der Architekt legte aber ein Gutachten von einem Institut für Arbeitssicherheit vor, wonach eine sichere Brüstung so hoch sein müsste, wie der Architekt sie geplant hatte. Für Arbeitsstätten schreibt eine Arbeitsstättenregel (heute ASR 2.1, in 1990 ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände) bei einer Absturzhöhe bis 12 Meter ist meist eine Umwehrung von 100 cm vor. Über 12 Meter sind es 110 cm. Auch 1990 galt: „Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.“

War die Klage also gegenstandslos? Ich suchte nach vergleichbaren Klagen gegen Architekten und fand heraus, dass solche Klagen nicht existierten. Wenn zum Thema Fensterbrüstung eine Klage eingereicht worden war, dann meist von der Gewerbeaufsicht wegen zu niedriger Brüstungshöhe, aber nie umgekehrt. Wie kann es sein, dass der Staat beim Arbeitsschutz von einer Brüstung von 1,10 m ausgeht und Immobilienmakler ein Haus mit einer sicheren Gestaltung für unvermietbar halten?

Die Antwort gibt meine Vorstellung von einem stillen langen Kampf um ein Plätzchen an der Sonne. Man kann sie auch verstehen, wenn man sich alte Gebäudefassaden aus den 1960ern mit den späteren vergleicht: Fensterbrüstungen sind verzichtbar. Es bedarf aber bestimmter Verfahren in der Glasherstellung. Der echte Verzicht auf die klassische Fensterbrüstung im Wohnungs- und Verwaltungsbau begann in den 1920er Jahren. Architekten der Moderne und des Bauhauses (wie Le Corbusier, Ludwig Mies van der Rohe oder Walter Gropius) revolutionierten die Konstruktion von Gebäuden. Anstatt dass die Außenwand das gesamte Gewicht des Hauses tragen musste, übernahm nun ein Skelett aus Stahl oder Stahlbeton die Traglast. Die Fassade wurde zur "Vorhangfassade" (Curtain Wall). Sie war nur noch eine raumabschließende Hülle. Da die Wand unter dem Fenster keine statische Funktion mehr hatte, konnte die Brüstung komplett entfallen. Obwohl die Architektur der Moderne die Brüstung theoretisch schon in den 1920er Jahren abgeschafft hatte, blieb das bodentiefe Fenster im normalen Wohnungsbau lange Zeit die Ausnahme. Das hatte rein praktische Gründe: Die Scheiben waren extrem teuer, optisch oft noch leicht verzerrt und energetisch eine Katastrophe (Einfachverglasung führte zu enormem Wärmeverlust und Zugluft). Seit den 1990er und 2000er Jahren erlauben es moderne Mehrscheiben-Isolierverglasungen (Wärmeschutzglas), Häuser mit riesigen Glasflächen ohne Brüstung zu bauen, ohne dass die Räume im Winter auskühlen oder im Sommer überhitzen.

Man muss nur noch die Wirkung der fehlenden Brüstung als Absturzsicherung ersetzen, z.B. durch Sicherheitsglas.

Die Entwicklung war Mitte der 1990er-Jahre so weit gediehen, dass ein Haus mit einer „klassischen“ Brüstung als Büro nicht mehr vermietbar geworden war.

Weg mit der Sichtverbindung – Ein Minister dereguliert den Arbeitsschutz

Die Vorschrift bezüglich der Sichtverbindung fiel im Jahr 2004 der Deregulierung des Arbeitsschutzes zum Opfer. Der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, der sich als „Super-Minister“ auch das Ressort Arbeitsministerium, angeeignet hatte, wollte die Arbeitsstättenverordnung „deregulieren“, was nach der damaligen Auffassung eine Modernisierung bedeutete. Die Aktion war Teil der damaligen "Initiative Bürokratieabbau" der rot-grünen Bundesregierung (unter dem Stichwort Moderne Staatstätigkeit und Verwaltung). Das Ziel war es, das starre, detailverliebte Ordnungsrecht der alten ArbStättV von 1975 zu zertrümmern und durch ein flexibles, europarechtlich harmonisiertes System zu ersetzen. Die ArbStättV 2004 hat diese konkreten Zahlen fast vollständig gestrichen. Standen genaue Maße und Verbote direkt im Gesetzestext, wurden nur noch abstrakte Schutzziele formuliert. Im Gesetz stand plötzlich nur noch, dass Arbeitsräume „eine ausreichende Grundfläche und eine ausreichende lichte Höhe“ aufweisen müssen oder dass Fenster „sicher zu öffnen“ sein müssen. Wie der Arbeitgeber das anstellt, blieb ihm überlassen.[4]

Ein solches Vorgehen ist immer zu begrüßen, wenn es mehrere Lösungen zu einem Problem geben kann, die man aus betrieblicher Sicht unterschiedlich bewerten kann. So musste z.B. die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz früher mindestens 1,5 m² messen und an keiner Stelle weniger als 1 m breit sein. In der Version von 2004 heißt es:
(1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.

(2) Ist dies nicht möglich, muss den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.

Das hört sich nach einer großen Freiheit für Betriebe an, war aber nicht, weil die einst im Gesetz vorgeschriebenen Größen ein Minimum waren. Hätte ein Betrieb die neue Vorschrift sinngemäß gelesen und sich die neuen „Maße“ der Mitarbeitenden angeschaut, hätte man die Bewegungsfläche vergrößern müssen, weil die Menschen in Deutschland zwischen 1975 und 2004 sowohl in der Höhe als auch in der Breite „gewachsen“ sind.

Völlig versagt hat das Konzept bezüglich der Sichtverbindung, bei der es, wie oben dargestellt, an Alternativen mangelt. Dennoch verschwand sie aus der ArbStättV. Allerdings nicht ohne Spuren: Die Überschrift lautete 2004: 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung.

Noch bevor die ArbStättV in Kraft trat, begannen die Arbeitsschützer (Technische Aufsichtsbeamte von Berufsgenossenschaften, Mitarbeitende von Gewerbeaufsichten) damit, gegen den Wegfall der Vorschrift zu arbeiten. Nach gängiger Meinung hätte dies ohnehin keine Bedeutung, weil die Erkenntnis eine gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis sei. Solches Wissen muss nicht in einer Vorschrift stecken und ist relevant per Gesetz (Betriebsverfassungsgesetz). Zudem gibt es noch den Begriff Stand der Baukunst, dessen Wurzeln in die Gründungszeit Preußens reichen. Selbst wenn eine relevante Erkenntnis nirgendwo fixiert vorliegt, gilt der Stand der Baukunst.

Am Ende schafften es die Anhänger der Sichtverbindung nach außen, dass erstens die Vorschrift wieder in die ArbStättV kam (2016) und zweitens die zuständige Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4 revidiert und umbenannt wurde. Ich war glücklich darüber, in dem zuständigen Ausschuss mitzuarbeiten.

Über die Ausschussarbeit darf ich verständlicherweise nicht berichten, aber über die späteren Ereignisse, die öffentlich geworden sind. Die Arbeitgeber haben ihre Vertreter, die das Konzept mitgetragen hatten, abgelehnt, um die Wiedereinführung der Sichtverbindung zu blockieren. Die Blockade hätte sich allerdings zu einem Rohrkrepierer entwickelt, denn die Vorschrift war schon gültig, nur die ASR nicht, die zahlreiche Ausnahmen von der Vorschrift rechtfertigte. Die Aussicht, solche Ausnahmen vor ordentlichen Gerichten diskutieren lassen zu müssen, schien nicht gerade aussichtsreich.

Was die ASR A3.4 anders macht als ihre Vorgänger, ist, dass sie die gesamte Erfahrung seit 1975 in einem klaren Grundsatz ausdrückt: „(1) Die Sichtverbindung nach außen ermöglicht den visuellen Kontakt zur Umwelt. Sie unterstützt die positiven Wirkungen des Tageslichts am Arbeitsplatz und dient der Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit. Die Verbindung zur Außenwelt durch eine Sicht in die Umgebung ermöglicht das Erleben des Tagesablaufs und der Witterung und vermindert das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein.”

Zudem enthält die ASR Ausgleichsmaßnahmen bei einer unzureichenden Sichtverbindung, statt diese zu akzeptieren, wenn sie unabwendbar ist. D.h., wenn eine Sichtverbindung nicht realisiert werden kann, muss der Arbeitgeber die negativen Folgen minimieren. Zur Minderung der negativen Folgen des Fehlens der Sichtverbindung können folgende Maßnahmen dienen. Beispielhafte Aufzählung in Abhängigkeit der Tätigkeit:

  1. Begrenzung des Aufenthalts in dem betroffenen Raum,
  2. Aufgabenwechsel mit Aufgaben in Arbeitsräumen mit Sichtverbindung nach außen oder im Freien,
  3. Tageslicht (z. B. durch Oberlichter, wenn Fenster nicht möglich sind),
  4. regelmäßige Erholungszeiten in Räumen mit Sichtverbindung nach außen oder im Freien,
  5. Kantinen mit Sichtverbindung nach außen, oder
  6. Pausengestaltung in Räumen mit Sichtverbindung ins Freie oder im Freien.

Dieser Teil des von mir erläuterten Kampfes dauerte von 2004 bis Mai 2023. In diesem Zeitraum sind mir fast nur Fachleute begegnet, die sich positiv um die Sichtverbindung kümmerten. Die einzigen, die etwas dagegen zu haben schienen, waren anonyme Funktionäre der Arbeitgeberschaft, jedoch keine Arbeitgeber selbst.

Was ist mit Tageslicht?

Neben der Sichtverbindung spielen die Fenster eine Rolle bei der Versorgung mit Tageslicht. Allerdings nicht allzu perfekt. Denn in Innenräumen kann man nur maximal 10% der draußen herrschenden Beleuchtungsstärke realisieren, ohne dass die Räume aus thermischen Gründen unbewohnbar werden. Die in der ArbStättV festgeschriebene Vorschrift von ausreichendem Tageslicht wird erreicht, wenn am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird.

Wenn eine Arbeit eine Beleuchtungsstärke[5] von 100 lx erfordert, muss es draußen 5000 lx herrschen. An einem üblichen Novembertag in Hamburg wird dieser Wert etwa 4 bis 5 Stunden zu Beginn des Monats erreicht. Gegen Ende November kann man die Werte für etwa 2 Stunden erreichen. An vielen Tagen überhaupt nicht.

Man kann nicht von der Hand weisen, dass Fenster eine wichtige Rolle in der Tageslichtversorgung hatten, die im Zeitalter der Leuchtstofflampe eigentlich nicht mehr relevant sein soll. Der führende Sehphysiologe der Zeit, Prof. Schober[6] hatte im Jahr 1961 geschrieben: „Erst die Einführung der Leuchtstofflampen hat es ermöglicht, zwei alte Wünsche der Technik zu erfüllen, nämlich die Arbeit in fensterlosen und genau klimatisierten Räumen auf der einen Seite und die von der Tageszeit unabhängige kontinuierliche Maschinenarbeit auf der anderen Seite.“

Die Frage hier war allerdings nicht so eindeutig zu beantworten, ob diese Rolle zu 100% von der künstlichen Beleuchtung übernommen werden kann. Die besagte Rolle spielen die Fenster seit Jahrtausenden. So wurden einst Burgen mit Erkern gebaut, damit der Buchhalter möglichst lange Licht hatte. Und die Bürohäuser des 19. Jahrhunderts hatten über 6 Meter hohe Räume, damit das Tageslicht möglichst weit hineinkommt. Das Tageslicht hatte also immer auch eine funktionelle Rolle als Beleuchtung gespielt. Ob ihm weitere Rollen zukamen, musste man nicht diskutieren.

Genau die beiden Aspekte, Geschosshöhen und Abstandsflächen, sind entscheidend für den Städtebau. Deswegen hörte die Architektur gerne von den Vorstellungen eines Matthew Luckiesh, der zwar das gesunde Licht des Tages pries, aber nur um zu behaupten, dass sein Licht es noch besser könne. (Mehr unter Auftritt Matthew Luckiesh – Von der Überlegenheit der elektrischen Sonne). In den USA war man bereits 1930 der Meinung, man könne auf Fenster verzichten und besser mit Licht und Luft versorgte unterirdische Siedlungen bauen. In Deutschland hatten allerdings führende Architekten und Sozialreformer zum einen für Vorschriften gesorgt, die eine Tageslichtversorgung sicherstellten (Landesbauordnungen) und andererseits auch Häuser, Siedlungen oder Schrebergärten gebaut, die auf Tageslicht beruhten. (mehr unter Meanwhile in Old Germany …)

Während die Technikgläubigen fensterlose Hochhäuser oder gar Schulen bauten, ging die aus London stammende Gartenstadtidee wie ein Lauffeuer um die Welt. Somit war die Frage des Tageslichts für die Städtebauer beantwortet. Für Nicht-Wohngebäude allerdings nicht. Denn es schien wirtschaftlich zu sein, wenn man möglichst viele Menschen auf möglichst kleinem Raum einpferchte. Ein ikonisches Bild aus einem alten Film von King Vidor zeigt die eine Seite der Lösung: All die Menschen, die man im Bild sieht, arbeiten an gleichen Tischen an derselben Arbeit. Die zweite Seite kann man in anderen Filmen erleben, bei denen ein erfolgreicher Mensch aus einem solchen Raum aufsteigt. Er bekommt ein Büro mit einem Fenster (so z.B. in Das Appartement)

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Das Missverhältnis, das in diesen Bildern offensichtlich wird, ließ die Facility Manager nicht kalt. So entstand die sog. Plastiketage nach Tom DeMarco[7], die „gerechte“ Lösung. In vielen modernen Bürohäusern der USA besteht die gesamte Fensterfront des Hauses aus einem Gang. Die Arbeitsplätze sind in sog. Cubicles untergebracht, die nach oben hin offen sind. So sieht man keinen Kollegen, bekommt aber den Lärm von allen mit.

Gerechtigkeit ist also, wenn niemand mehr das Tageslicht wahrnehmen kann. Die deutschen Architekten hatten keine Chance, diese Idee auch nur zu probieren. Bei uns wurde stattdessen ein „soziales“ System eingeführt, das das Gegenteil von dem oben abgebildeten Massenbüro in einer Bürolandschaft bewirken sollte. Das deutsche Großraumbüro war ein Sozialexperiment, mit dem man die Hierarchie in der Bürowelt abbauen wollte. Dummerweise war „man“ ein Büromöbelhersteller[8] und kein Architekt. (Mehr zur Historie hier.)

Was die Architektur aus der Idee gemacht hat, zeigt ein Diagramm aus dem Buch des damals erfolgreichsten Bürohausarchitekts[9], das rund zwei Jahrzehnte als Lehrbuch für Architekten kursierte:

Einzelzimmer für Kreative, Großraumbüro für repetitive Arbeit. Indes wollten die Insassen von diesen Räumen kaum den sozialen Aspekt anerkennen, was man angesichts solcher Bilder wie unten sehr gut verstehen kann:

Solche Gebäude mussten, dank einer Sondergenehmigung, keine Fenster haben. Wenn sie doch welche hatten, kann man deren Wirkung nach dem unteren Bild abschätzen:

Das Bild zeigt den Rohbau eines Mittelstufenzentrums, das den deutschen Schulbau revolutionieren sollte. Die Berliner Schulen erlebten den Kampf um das Tageslicht, den die Angestellten still und leise führten, in voller Lautstärke. Eltern und Kinder protestierten öffentlich. Viele der Schulgebäude mussten noch vor dem Bezug entkernt werden. (Mehr hier)

Die in diesem Abschnitt dargestellten Raumformen haben nie Akzeptanz gefunden außer bei bestimmten Architekten. So hat eine vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beauftragte Studie zur Humanisierung des Großraumbüros mit einem fatalen Statement geendet: „Großraumbüros sind nicht humanisierbar.“ Das ist das Ergebnis einer Studie vom TÜV Rheinland, die 1981 für einen vorläufigen Baustopp für solche Räume sorgte. (mehr zu der Studie und zu ihren Folgen  unter Gleiches Licht für Alle – Ein unglückliches Erbe der 1930er Jahre)

Das vernichtende Urteil „nicht humanisierbar“ für das Großraumbüro allgemein wurde vom TÜV Rheinland als Ergebnis einer Studie gefällt, die eigentlich Wege zu deren Humanisierung aufzeigen sollte. Die Studie, bei der ich mit Prof. Albert Armbruster als Gutachter tätig war, hatte zunächst in nur einem Gebäude stattgefunden. Die Gutachter verlangten, dass die Forschenden mehr Gebäude untersuchen sollten, um ihre Befunde generalisieren zu dürfen. Diesem Wunsch wurde entsprochen. Das Ergebnis nach weiteren untersuchten 6 Gebäuden war aber kaum unterschiedlich, weil sie alle ein Konzept befolgt hatten, das von dem der Erfinder abwich.

In der Folge stellte die Staatsekretärin Anke Fuchs vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Studie in einer Pressekonferenz vor. Das Echo konnte schlimmer nicht sein. So schrieb der Spiegel am 13.12.1981: „Großraumbüros müßten, weil krank machend und inhuman, abgeschafft werden“, forderte Staatssekretärin Anke Fuchs. Doch die Untersuchung, auf die sich die Politikerin stützt, ist von zweifelhaftem Wert.“ Und dieser zweifelhafte Wert bezog sich auf solche Erfahrungen: „Die Untersuchung, angefertigt von Wissenschaftlern des TÜV Rheinland e.V., habe erwiesen, daß Arbeit in Großraumbüros krank mache“, so Anke Fuchs auf einer Pressekonferenz Anfang Dezember. Angestellte in solchen Büros litten häufiger unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Verdauungsbeschwerden. Besonders nachteilig sei, der Untersuchung zufolge, der »Mangel an Privatheit« in Großraumbüros sowie das Unvermögen, an den Arbeitsbedingungen wie Klima, Akustik oder Beleuchtung etwas ändern zu können.”

Nicht nur die Zeitschrift Der Spiegel erging sich in TÜV-Bashing. Eine beanstandete Aussage wurde besonders hervorgehoben: „Sämtliche Erhebungen über Gesundheitsschädigungen und psychisches Unbehagen beruhen allein auf subjektiven Aussagen.“ Dummerweise kann man auch heute psychisches Unbehagen nicht mit objektiven Methoden messen, weil die einfach nicht gibt. Und Gesundheitsschädigungen hatten die Forscher nicht untersucht, sondern angegeben, mit einem Gesundheitsfragebogen gearbeitet zu haben.

Das ist nicht nur korrekt und legitim, sondern auch üblich. Die Firma Quickborner Team, die Erfinder des Großraumbüros, formierte ihre Kunden, die solche gebaut hatten, zum Protest. Ein großer Kongress mit vielen Betroffenen folgte. Allerdings war keiner der Betroffenen ein Bewohner eines Großraumbüros. Vielmehr trafen sich dort Architekten, Bürobetreiber oder Planer. Dennoch – der Spiegel-Artikel las sich, trotz der harten Kritik an der Methodik der Studie, wie ein Menetekel an. Die heftig kritisierte Studie führte mit zum Untergang der Vorstellung, mit dem Großraumbüro ein humanes Konzept gefunden zu haben. Heute wird jeder, der ein Großraumbüro plant oder betreibt, den Begriff meiden wie der Teufel das Weihwasser. Solche Gebilde heißen heute z.B. open space oder ähnlich.

Zwischen 1981 und 2026 sind Tausende von wissenschaftlichen Studien zu Büroraumformen erstellt worden. Fast immer enden solche Studien negativ für diese Büroform. Eine der jüngsten Studien kommentiert der Berliner Tagesspiegel vom 22 Mai 2026 wie folgt: „Schick, aber unproduktiv - Neue Hirnforschung belegt, was viele Beschäftigte längst geahnt haben: Offene Büroflächen kosten mentale Kraft.” David John, der nach eigenen Angaben regelmäßig Feedback von Büroangestellten sammelt, bringt es auf den Punkt: „Die meisten sagen mir, dass sie lieber von zu Hause arbeiten, weil sie sich dort produktiver fühlen.“

Es geht aber nicht nur um Meinungen oder Präferenzen der Menschen, sondern insbesondere um physiologische Fakten: “Das Ergebnis, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Buildings“, war eindeutig: In der Kabine sank die Gehirnaktivität im Frontalbereich – also dort, wo Konzentration und Aufmerksamkeit gesteuert werden – im Verlauf der Arbeit kontinuierlich ab. Das Gehirn arbeitete sich gleichsam warm und wurde effizienter.

Im Großraumbüro hingegen verlief es umgekehrt: Die Hirnaktivität stieg stetig an, das mentale Engagement nahm zu, ebenso wie die messbare Erregung. Kurz gesagt: Das Gehirn musste immer mehr Energie aufwenden, um das gleiche Leistungsniveau aufrechtzuerhalten.” (mehr zu dieser Studie hier)

Die letztere Feststellung, dass das Gehirn immer mehr Energie aufwenden muss, um das gleiche Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, war unsere Schlussfolgerung, als die oben dargestellten Verläufe der Belastungen in zunehmender Entfernung vom Fenster ermittelt wurden. Da die von einem geforderte Leistung nicht etwa davon abhängt, wo einem der Arbeitsgeber einen Platz im Büro gibt, sind diejenigen höher belastet, bei denen der Körper gegen die circadianen Rhythmen arbeiten muss. So gesehen haben die Mitarbeitenden intuitiv nach günstigeren Räumen gesucht, in denen die Leistungserbringung für sie am wenigsten Stress bedeutete.

Epilog

Der in diesem Beitrag erläuterte stille Kampf um den Fensterplatz macht deutlich, dass Bürogestaltung stets ein Spannungsfeld zwischen persönlichen Präferenzen und mehreren vitalen Interessen eröffnet. Diese Interessen reichen weit über wirtschaftliche Überlegungen hinaus, auch wenn gerade diese in der Praxis häufig in den Vordergrund gestellt werden.

Theoretisch ergibt ein großer quadratischer Saal ohne störende Einbauten die flexibelste Raumnutzung. Man kann ihn beliebig unterteilen, gleich oder unterschiedlich möblieren und vor allem an wechselnde Teamgrößen anpassen. Ebenso theoretisch lässt sich die gesamte Einrichtung binnen Stunden umstellen. Für größere Teams, die von häufigen persönlichen Interaktionen leben, sind solche Raumformen nahezu ideal.

Doch aus dieser theoretischen Stärke folgt noch keine gute Praxis. Wenn man in solchen Räumen nach jahrzehntelanger Nutzung die Stellwände bewegen will, sieht man nicht selten die ursprüngliche Farbe des Teppichbodens. Der Raum ist flexibel, die Nutzer viel weniger.

Aber auch das Gegenstück, Arbeitsplätze, die ausschließlich in Fensternähe liegen, ergibt hingegen keine sinnvolle Struktur, sie fördern kein Teambuilding. Sind sie zudem in Einzelräumen untergebracht, leidet nachweislich nicht nur die persönliche Produktivität, sondern vor allem insbesondere die Teambildung.

Wie problematisch die Umsetzung theoretisch günstiger Konzepte werden kann, zeigt der Blick in die USA. Anstatt die Flexibilität großer quadratischer Bürosäle produktiv zu nutzen, entstanden dort jene Karnickelställe, die sich in zahllosen Comics verewigt haben: Cubicle-Farmen.

Der Protagonist dieser theoretisch flexiblen Einrichtungen, der Erfinder des Action Office, Robert Propst, wurde darüber sogar weniger glücklich als die Insassen der Cubicle-Farmen. Während die deutsche Bürolandschaft zu einem Sparkonzept wurde, bei dem man so viele Routinearbeiter wie möglich in den gleichen Raum stopfen konnte, traf es das Open Plan Office noch schlimmer. Das Action Office verglich dessen Erfinder in seiner Wirkung mit der Atombombe; mildere Beurteiler sprechen von Käfighaltung. Dabei hatte Propst neueste Managementtheorien und soziologische Befunde aufgenommen und sein Konzept „action office“ genannt, weil darin ständig alles in Bewegung sein sollte: sowohl der Mensch als auch seine Gedanken. Am Ende wurde das bewegliche Büro unbeweglicher als Gebäude mit festen Wänden.

Als ein Rettungsanker soll das Open Space helfen. Es ist wieder ein großer Raum, den man nicht mit gleichartigen Arbeitsplätzen ausfüllt wie anno Tobak. Er soll nicht Großraumbüro genannt werden, weil der Begriff verbrannt ist. Man versucht es mit unterschiedlich ausgestatteten Inseln, die für unterschiedliche Tätigkeiten genutzt werden sollen. Von Arbeit bis Party. Wenn Open Space als Coworking-Space genutzt werden soll, kann es sogar Co-Living-Space heißen.

Was man auch immer gestaltet, das Streben nach dem Fensterplatz wird wahrscheinlich über Erfolg oder Pleite mitentscheiden. Die Sichtverbindung nach außen, deren psychische Wirkungen sogar durch hohe Gerichte anerkannt wurden, wurde durch die Anerkennung ihrer physiologischen Wirkung, der circadianen Synchronisierung der Körperrhythmen, noch einmal aufgewertet.

___________

[1] Çakir, A.  Licht und Gesundheit – Eine Untersuchung zum Stand der Beleuchtungstechnik in deutschen Büros, Ergonomic, Berlin, 1990

[2] Çakir, A.; Reuter; H.-J.; V. Schmude, L.; Armbruster, A., Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen, Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, 1978

[3] Çakir, A.; Hart, D.J.; Stewart, T.F.M., The VDT Manual, IFRA, Darmstadt, 1979

[4] Dieser Umstand rührt nicht von einer Beliebigkeit her, die alles dem Arbeitgeber überlässt. Die Grundlage ist das Konzept des gesamten Gesetzes, das auf einer Verbetrieblichung beruht.

[5] Der Wert von 100 lx scheint gering, weil die Beleuchtungsnormen meist mindestens 500 lx fordern. Solche Werte sind meist illusorisch und nicht durch die Sehaufgabe bedingt.

[6] Schober, H.: Licht und Beleuchtung, in: Baader, W.; Lehmann, G. (Hrsg.): Handbuch der gesamtem Arbeitsmedizin, Band I, Arbeitsphysiologie, Berlin, München, Wien, 1961, S. 446

[7] DeMarco, T.; Lister, T., (1987). Peopleware: Productive Projects and Teams. New York: Dorset House, 1987, Deutscher Titel Wien wartet auf dich

[8] Die Idee der deutschen Bürolandschaft haben Eberhard und Wolfgang Schnelle, zwei Möbelfabrikanten. Entwickelt.

[9] Sieverts, E. : Bürohaus- und Verwaltungsbau, Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz, 1980

 

Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?

Die Zeit mag den Stein schleifen,
aber ein wahrer Gedanke bricht nicht.

Anonymus

Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?, kurzgefasst

Dieser Beitrag ist eine kurze Zusammenfassung eines wichtigen Vortrags von Jennifer Veitch, der derzeitigen Präsidentin der CIE, zu Licht und Gesundheit. Sie fasste das im Jahr 2008 vorhandene Wissen über Licht und Gesundheit zusammen und ordnete es unter fünf Grundsätze der CIE ein. Diese Grundsätze wurden in dem CIE Report 158:2004 „Ocular Lighting Effects on Human Physiology and Behaviour“ unter ihrer Leitung erarbeitet. Dieser Report untersucht die nicht-visuellen biologischen und verhaltensbezogenen Wirkungen von Licht auf den Menschen, einschließlich der Einflüsse auf die zirkadiane Rhythmik und Hormonspiegel. Die Publikation dient als wissenschaftliche Grundlage für die Planung gesundheitsfördernder Innenraumbeleuchtung und behandelt Anwendungen für Schlafprobleme oder Schichtarbeit. (mehr zu dem Bericht hier).

Beleuchtung für die Gesundheit: Zeit, Ihr Leben zu erhellen?

Kurzgefasst durch die Autorin

Eine gute Beleuchtung bringt die Bedürfnisse des Menschen, wirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie architektonische Gestaltung in Einklang. Eine gute Beleuchtung sorgt für die erforderliche Sehleistung, bestimmt aber auch die räumliche Wirkung, sorgt für Sicherheit und trägt zur Gesundheit und zum Wohlbefinden des Menschen bei. Unsere tägliche Exposition gegenüber Licht und Dunkelheit beeinflusst die zirkadianen Rhythmen der Hormonausschüttung, der Körperfunktionen und der Aktivität. Dieses neue Grundlagenwissen führt unter anderem zu Lichttherapien bei Schlafstörungen und saisonalen Stimmungsstörungen sowie zu Methoden zur Linderung von Problemen im Zusammenhang mit Schichtarbeit und Jetlag. Einige Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass eine Erhöhung der täglichen Lichtexposition das Wohlbefinden sogar bei gesunden Menschen verbessern könnte, die tagsüber aktiv sind. Dieser Vortrag fasst diese Forschungsergebnisse zusammen, erläutert ihre Grenzen und zeigt auf, auf welche Aspekte Fachleute in den kommenden Jahren achten sollten, während diese spannende neue Forschung unser Verständnis erweitert.

Gesamtvortrag zum Download

Grundsätze vom CIE Report 158:2004

CIE-Grundsatz 1: Die tägliche Lichtexposition der Menschen in westlichen Ländern könnte zu gering sein.

CIE-Grundsatz 2: Gesundes Licht ist untrennbar mit gesunder Dunkelheit verbunden.

CIE-Grundsatz 3: Licht, das biologische Wirkungen hervorruft, sollte in den Bereichen des Spektrums besonders stark vertreten sein, für die das nichtvisuelle System am empfindlichsten ist.

CIE-Grundsatz 4: Bei der Bestimmung der Lichtdosis ist vor allem das Licht zu berücksichtigen, das das Auge erreicht – sowohl direkt von der Lichtquelle als auch durch Reflexion an umgebenden Oberflächen

CIE-Grundsatz 5: Der Zeitpunkt der Lichtexposition beeinflusst die Wirkung der Dosis.

Anmerkungen 2026

Die Grundsätze werden in einem CIE Report dargelegt, in dessen Titel der Begriff „ocular light“ steht, also das Licht, das ins Auge eintritt. Die Lichttechnik ist dabei geblieben und will die nicht-visuellen Wirkungen auf dieses Licht, und zwar in der Definition der CIE, beschränken. Diesem Zweck dient der ISO/CIE Technical Report ISO/CIE TR 21783: 2022 Light and lighting — Integrative lighting — Non-visual effects. Ein ergonomischer Standard der ISO/TR 9241-610:2022 Ergonomics of human-system interaction - Part 610: Impact of light and lighting on users of interactive systems spricht dagegen. Die Argumentation bedient sich zum einen einem IES-Report zu dem Thema (IES TM-18-08 Light and Human Health: An Overview of the Impact of Optical Radiation on Visual, Circadian, Neuroendocrine, and Neurobehavioral Responses) und dem Nachfolger davon mit dem gleichen Titel, der 10 Jahre später erschien (IES TM-18-18). Zum anderen wird argumentiert, dass die Beschränkung auf das okulare Licht nur dann zulässig wäre, wenn nachgewiesen wird, dass alle Wirkungen über die Haut vernachlässigbar wären.

IES TM-18-08 und IES TM-18-18 gehen beide davon aus, dass das von der CIE definierte Licht nicht ausreiche, um nicht-visuelle Wirkungen hinreichend zu beschreiben. Man müsse die gesamte optische Strahlung berücksichtigen.[1]

CIE-Grundsatz 1 scheint nicht mehr nur für die „westlichen“ Länder zu gelten. In meinen Beiträgen Zurück in die Höhle Dank iPhone & Co? und Zurück in die Höhle Dank iPhone reloaded wird dargelegt, dass die Jugend in ostasiatischen Ländern sogar physiologische Schäden (Myopisierung) zu erleiden scheint.

CIE-Grundsatz 2 hat sogar an Bedeutung gewonnen, was eigentlich nicht sein dürfte, weil die Bedeutung der Dunkelheit schon in der Bibel an den Anfang gestellt wurde, und zwar in dieser Reihenfolge: Erst kommt der Tag, danach die Nacht: „Und Gott sprach: Es werde Licht! Und es ward Licht. Und Gott sah, dass das Licht gut war. Da schied Gott das Licht von der Finsternis und nannte das Licht Tag und die Finsternis Nacht.“ (hier)

CIE-Grundsatz 3 präferiert das bläuliche Licht. Die Beiträge Blau macht schlau und Blau macht schlau erklären, was daraus geworden ist. Im Jahre 2008 war die Wissenschaft der Meinung, dass der neu entdeckte Empfänger im Auge, der im Blauen empfindlich ist, die nicht-visuelle Wirkung auf das circadiane System eigenständig bestimme. Der in 2018 erschienene Standard CIE S 026 CIE System for Metrology of Optical Radiation for ipRGC-Influenced Responses to Light geht davon aus, dass alle Empfänger im Auge berücksichtigt werden müssen. Dieser Grundsatz wurde somit 2018 revidiert.

CIE Grundsatz 4 ist nach wie vor uneingeschränkt gültig.

CIE-Grundsatz 5: Der Zeitpunkt der Lichtexposition beeinflusst die Wirkung der Dosis; das entspricht einer echten Zeitenwende in der Betrachtung von Lichteinwirkungen. Denn für das Sehen bedeutet 1 lx Licht dasselbe rund um den Tag und das ganze Jahr über. Bei den nicht-visuellen Wirkungen hingegen kann die Bedeutung je nach Expositionszeit zwischen positiv und negativ schwanken oder gar unmessbar sein.

Diese Vorstellung ist nach wie vor gültig. Zu ihr kommt noch etwas hinzu, was in der Wissenschaft recht einmalig ist: die Individualisierung der Zeit. Wahrer relevanter Zeitpunkt der Exposition ist nicht die politische Zeit (Uhrzeit, MEZ oder UTC), er ist auch nicht die physikalische Zeit (Sonnenzeit), sondern die individuelle Zeit.

Welche Bedeutung ein solches Umdenken haben kann, erkennt man z.B. an der Chronopharmakologie, die die Wirkung von Medikamenten maximieren will, indem sie zu dem günstigsten Zeitpunkt für das jeweilige Individuum verabreicht werden. Ein entsprechendes Projekt habe ich unter Fundamente der Circadianen Medizin dargestellt.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt auf, was sich auf dem Gebiet Licht und Gesundheit zwischen 2008 und heute geändert hat. Angesichts der intensiven Forschungsaktivitäten in diesem Zeitraum zeigen sich die Grundsätze erstaunlich stabil geblieben.

[1] Licht gemäß CIE ist optische Strahlung, die eine Sehempfindung hervorruft. Es umfasst die Wellenlängen von 380 nm bis 780 nm. Die IES war nie mit dieser Definition einverstanden. Nach ihrer Darstellung galt diese Definition nur für die Zwecke der Beleuchtung zum Sehen.

 

Wenn Licht krank macht: Zur langen Suche nach Ursache und Wirkung

Wer das Licht der Wahrheit sehen will,
muss erst durch den Tunnel
der Ungewissheit kriechen.

Anonymus

Wenn Licht krank macht: Zur langen Suche nach Ursache und Wirkung, kurzgefasst

Der Beitrag analysiert die komplexen und bislang nur unvollständig geklärten Zusammenhänge zwischen Lichtexposition und menschlicher Gesundheit mit besonderem Fokus auf potenzielle Beziehungen zur Krebsentstehung. Ausgehend von der Feststellung, dass bereits grundlegende Lichtwirkungen – wie die Sehleistung – wissenschaftlich schwer eindeutig zu fassen sind, wird gezeigt, dass sich diese Schwierigkeit bei der Untersuchung langfristiger gesundheitlicher Effekte erheblich verstärkt. Auf Basis arbeitswissenschaftlicher, photobiologischer und medizinischer Ansätze wird ein Wirkmodell vorgestellt, das primäre (direkte), sekundäre (mittelbar vermittelte) und tertiäre (langfristige) Lichtwirkungen unterscheidet. Historische und experimentelle Befunde zur kanzerogenen Wirkung ultravioletter Strahlung werden ebenso diskutiert wie neuere Erkenntnisse zu hormonellen Veränderungen, circadianen Störungen und Licht in der Nacht. Diese indirekten Wirkpfade, etwa über Melatonin und Cortisolregulation, werden als zentral für das Verständnis möglicher Zusammenhänge zwischen Licht und bestimmten Krebserkrankungen herausgearbeitet. Der Beitrag verdeutlicht, dass Licht nur selten als unmittelbarer Krankheitsauslöser wirkt, sondern überwiegend Bestandteil komplexer biologischer Wirkungsketten ist. Abschließend wird betont, dass die Erforschung von Lichtwirkungen auf die Gesundheit zwingend interdisziplinäre Ansätze erfordert und einfache Ursache Wirkungs Modelle der Problematik nicht gerecht werden.

Wenn Licht krank macht: Zur langen Suche nach Ursache und Wirkung

Viele Menschen können nicht glauben, dass es so schwer ist, eine bestimmte Wirkung von Licht zu ermitteln. Dabei fängt die Schwierigkeit bereits bei dem üblichen Zweck an, den man mit einer Lichtanwendung gemeinhin verfolgt, Sehen. Vermutlich haben Menschen künstliches Licht – hier gemeint die Öllampe – erfunden, um Sehleistung zu erzeugen. Das war vor mehr als 17.000 Jahren. Das Feuer war schon länger bekannt. Daher können die Menschen, die die Öllampe geformt haben, damit nur bezweckt haben, das Feuer dorthin zu tragen, wo man etwas sehen wollte. Wie erklärt man dann, dass die Sehleistung heute so unbrauchbar definiert ist, dass man mit der Definition kaum etwas anfangen kann? (s. Es war einmal … - Drei Ingenieure und das Märchen von der Sehleistung).

Wenn diese scheinbar so triviale Aufgabe schwer fällt, wie mühsam muss es erst werden, wenn man nach Wirkungen aus ist, an die man zuletzt an Licht denkt, so z.B. eine Beziehung zwischen Licht und Darmkrebs? Tatsächlich hatten die Menschen selbst bei Rachitis Probleme damit gehabt, zu glauben, dass das Licht auf der Haut etwas damit zu tun haben könnte, dass den Menschen die Knochen erweichen, die das Licht kaum erreichen kann.

Als die Tagungsreihe „Licht und Gesundheit“ im Jahr 1997 an der TU Berlin konzipiert wurde, sollte ich einen Vortrag zu meinen Arbeiten halten. Stattdessen lieferte ich einen Beitrag mit dem Titel „Licht als Stressor oder Stimulans - Psychophysiologische Wirkungen der Beleuchtung auf den arbeitenden Menschen“ (Download hier). Ich hatte mittlerweile ein Vierteljahrhundert über die Wirkungen des Lichts auf den Menschen geforscht, etwa 1.000 Menschen in Fußballstadien befragt, 4.500 Arbeitsplätze studiert. Aber ich konnte mich immer noch nicht entscheiden, ob Licht „gut“ ist (Stimulans) oder eher „schlecht“ (Stressor).

Was mir insbesondere fehlte, war ein Modell für “Licht und Gesundheit”. Eine Beschreibung der Auswirkungen von Licht auf die Gesundheit des arbeitenden Menschen setzt voraus, dass man eine modellhafte Vorstellung von den Wirkungsmechanismen entwickelt. Diese nennt sich im Arbeitsschutz Einwirkungsdefinition. Bevor man einen Umweltfaktor, der als „unangenehm“ erlebt wird, auch als einen Faktor der Beeinträchtigung der Gesundheit bezeichnen kann, ist die Festlegung der Einwirkungsdefinition erforderlich. Der betrachtete Faktor muss eine nachvollziehbare Einwirkung auf den Organismus ausüben, damit sich dieser überhaupt verändert. Aber nicht jede feststellbare Veränderung eines Organismus wird gleichsam als eine Beeinträchtigung der Gesundheit bezeichnet, da jede Information aus der Umwelt eine Veränderung hervorruft. So verändert z.B. ein Warnsignal die Hirnströme, ohne dass man dies als Beeinträchtigung der Gesundheit ansieht.

Richtig schwierig wird die Sache, wenn man nicht nach einer „Beeinträchtigung“ der Gesundheit sucht, sondern nach einer manifesten Erkrankung, als deren Verursacher man Licht nachweisen will. Die größte Schwierigkeit dürfte dabei sein, dass nur Mediziner relevante gesundheitliche Daten erheben dürfen. Sie sind auch die Einzigen, die Diagnosen stellen können und dürfen. Beiden Problemen kann man begegnen, indem ein Mediziner die Projektleitung übernimmt oder wenigstens sich maßgeblich beteiligt. Dann bleibt aber immer noch das Problem, dass Licht in der Medizin etwas anderes ist als in der Lichttechnik. Viele Heilmethoden in der Medizin nutzen Wirkungen von Strahlungen, die für die Lichttechnik kein Licht sind. Für den Lichttechniker gehört das alles zu „Photobiologie“.

Die Geschichte der Photobiologie reicht hinter unsere Zeitrechnung zurück. Schon in der Antike beobachteten Menschen den Einfluss des Lichts auf das Leben. Der Begriff "Photobiologie" existierte zwar noch nicht, aber die Konzepte waren da: Die Nutzung von Sonnenlicht zu Heilzwecken (Heliotherapie) war bei den Griechen und Römern bekannt. Die "moderne" Photobiologie ist etwa 120 bis 150 Jahre alt. In dieser Zeit wurden die Mechanismen dahinter entschlüsselt, z.B.: Downes und Blunt bewiesen 1877, dass ultraviolettes (UV) Licht Bakterien abtöten kann. Niels Finsen erhielt 1903 den Nobelpreis für die Behandlung von Hautkrankheiten mit konzentrierter Lichtstrahlung (Lichttherapie). Die Photobiologie ist als eigenständige, organisierte Fachdisziplin etwa 70 bis 80 Jahre alt. 1954 wurde das Comité International de Photobiologie (heute die International Union of Photobiology) gegründet.

Will man mit einer Studie ursächliche Beziehungen zwischen Licht und ihren Wirkungen aufdecken, muss man neben direkten Wirkungen wie Blendung („primäre“ Wirkung“) auch „sekundäre“ Wirkungen wie die Ausschüttung von Hormonen wie Cortisol  erfassen. Ist das Licht vermutlich erst über den Umweg von hormonellen Veränderungen  (z.B. Beeinflussung der Arbeitsleistung infolge circadianer Rhythmusstörungen) beteiligt, spricht man von „tertiären“ Wirkungen.

Zusammenfassung der Wirkungen

Primäre Wirkungen (momentan eintretende Wirkungen)

Das sind durch Strahlungseinfluss unmittelbar entstehende Wirkungen, wozu insbesondere die Sehvorgänge zählen. Die darüber hinausgehenden primären Wirkungen (z.B. Hautpigmentierung) beschreibt die Photobiologie. Bei den primären Wirkungen kann man eindeutige Ursache-Wirkungs-Beziehungen finden und diese mit geeigneten technischen Einrichtungen messbar machen. Aus diesem Grunde lassen sich Techniken und Maßnahmen entwickeln, die primäre Wirkungen gezielt erzeugen, beispielsweise Ausleuchtung von Arbeitsobjekten zum besseren Erkennen oder Bestrahlung von Haut, um eine Bräunung zu erreichen.

Sekundäre Wirkungen (nach längerer Dauer eintretende Wirkungen)

Diese Wirkungen werden mittelbar verursacht, so z.B. die Aktivierung des Körpers infolge einer hellen Umgebung oder die Steigerung der Leistungsfähigkeit durch eine als angenehm empfundene Beleuchtung. Bei diesen Wirkungen lassen sich Ursache-Wirkungs-Beziehungen nicht einfach herstellen bzw. messen. Man weiß beispielsweise, dass eine Beleuchtung mit geringer Blendwirkung nicht nur durch ihre primäre Wirkung (bessere Sehleistung) die Belastung des Menschen mindert, sondern auch durch Minderung der subjektiven Ermüdung. Die letztere Wirkung entzieht sich aber in der Regel einer genauen Ermittlung. Zu den wichtigsten sekundären Wirkungen können Einflüsse auf die Hormonausschüttung gezählt werden, die vom Licht erzeugt werden.

Tertiäre Wirkungen (langfristig eintretende Wirkungen)

Diese Wirkungen werden durch Vorgänge beeinflusst bzw. ausgelöst, die mit den primären und sekundären Wirkungen der Strahlung zusammenhängen. Zu solchen Wirkungen gehören Einflüsse auf das Immunsystem oder Beeinflussung bestimmter Krebserkrankungen, deren Entstehung und Verlauf in einer noch nicht bekannten Weise mit Licht zusammenhängen. Eine Ermittlung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen ist bei diesen Einflüssen naturgemäß noch schwieriger als bei den primären und sekundären Wirkungen.

Eines der langlebigsten Probleme der Lichtforschung besteht in dem Bemühen, eine Beziehung zwischen Lichtexpositionen und Krebsentstehung zu finden.

Licht als Stimulans oder Stressor – und was das mit Krebs zu tun hat

Die Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der „Beleuchtung“ und der Gefahr einer Krebsentstehung blickt auf eine lange Geschichte zurück. Eigentlich war der zuerst vermutete Verursacher gar keine Beleuchtung, sondern die Sonne selbst. Der deutsche Hautarzt Paul Gerson Unna untersuchte Seeleute in Hamburg und stellte fest, dass diejenigen, die jahrelang der Witterung und der Sonne ausgesetzt waren, eine spezifische Form der Hautalterung und schließlich bösartige Veränderungen entwickelten (1894). Unna eröffnete 1884 eine private Hautklinik in Hamburg-Eimsbüttel, die er Dermatologicum nannte und in der er sich ganz auf sein Spezialgebiet konzentrieren konnte. Sein in diesem Jahr veröffentlichtes Buch Histopathologie der Hautkrankheiten fasste das gesamte damalige Wissen zu Hautkrankheiten zusammen und machte ihn zu einem der führenden Dermatologen seiner Zeit.

Unna arbeitete eng mit dem Apotheker Paul Beiersdorf und seinem Nachfolger zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit ist später Nivea entstanden, die erste Hautcreme der Welt. Deren Rezeptur ist bis heute nahezu unverändert geblieben.

Unna prägte den Begriff "Seemannshaut" (Cutis nautica). Er vermutete bereits damals, dass das Sonnenlicht nicht nur die Haut altern lässt, sondern direkt für die Tumorentstehung verantwortlich ist. Obwohl Unna die klinische Beobachtung machte, fehlte der experimentelle Beweis. Diesen lieferte der Brite George Milner Findlay. Findlay setzte Mäuse künstlicher UV-Strahlung aus und konnte so zum ersten Mal in einer kontrollierten Umgebung Hautkrebs induzieren. Damit war bewiesen, dass es kein Zufall war, sondern dass die physikalische Strahlung des Lichts biologische Schäden verursacht, die zu Krebs führen.

Noch war es nicht genau bekannt, was von der Strahlung der Verursacher war. Im Prinzip kann jede Energiezufuhr Zellen schädigen und Mutationen verursachen, darunter auch solche, die man Tumor nennt. Der argentinische Forschende Angel Roffo untersuchte in den 1930ern die Wirkung verschiedener Lichtspektren. Er konnte zeigen, dass nicht das sichtbare Licht, sondern der ultraviolette Bereich (UV) die krebserzeugende Wirkung hat. Er bewies zudem, dass Glas (das UV-B filtert) vor dieser Wirkung schützt, was die Gefahr weiter auf die unsichtbaren UV-Strahlen eingrenzte.

Wie im Kapitel Licht und Gesundheit – Untrennbar aber diskutierbar … beschrieben, war ein großer Teil der Menschheit auf dem anderen Trip. Man sah in UV die heilenden Strahlen der Sonne, die himmlische Medizin. Die einen versuchten, mit speziellen Gläsern (z.B. Vita-Glass) die UV-Strahlen in die Räume zu holen. Selbst Züge und Reisebusse sollten “UV-durchlässig” und damit gesund werden. General Electric hat gar Lampen entwickelt, die die Beleuchtung in den Räumen “gesund” machen sollten, indem sie UV erzeugen. Sie wurden in Räumen installiert, die man in dunklen Stadtvierteln bewohnte. Schulen und Kitas wurden für "gesundes" Licht, sprich viel UV, umgestaltet.

Im Grunde genommen waren die Zielkonflikte, die ich in den Beiträgen Wirkung von UV auf Mortalität und Zu Tode geschützt? Warum UV-Exposition neu bewertet werden muss behandele, programmiert. Dass sie bis heute in einer Form weiterbestehen, ist kein Wunder. Denn Schaden oder Nutzen ist im Allgemeinen eine Sache der Dosis, man kann mit Giften heilen und mit Heilmitteln vergiften. Wie die Dosis bei UV zusammenkommt, ist nicht einmal allen Dermatologen bekannt. Sie argumentieren mit der Gefahr des Hautkrebses. Die gefährlichere Form davon, der schwarze Hautkrebs, wird hauptsächlich durch erlittene Sonnenbrände in der Kindheit verursacht. Mir ist nicht gelungen, eine statistische Unterscheidung zwischen dieser Ursache und den restlichen Ursachen dieser Krebsart aufzufinden. Es besteht eine seltene Einigkeit in dieser Frage, man redet von 5 Sonnenbränden oder einem Sonnenbrand und gibt die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung an (1 schwerer Sonnenbrand (Kindheit) ca. 2-faches Risiko, 5+ Sonnenbrände (Kindheit/Jugend) ca. 3,5 bis 5-faches Risiko). Sonnenbrände werden primär von der UV-B-Strahlung ausgelöst.

Die weniger gefährliche Art, der weiße Hautkrebs, scheint hingegen durch eine lebenslange Kumulation von UV-A-Strahlungsexpositionen verursacht zu werden. Eine entsprechende Dosis kann man an ganz unverdächtiger Stelle bekommen, so z.B. durch Autofahren. Klimatisierte und gut gegen Lärm abgedichtete Autos geben einem das Gefühl, gegen alles Mögliche geschützt zu sein. Gegen UV-A schützt kein Glas und keine Klimaanlage.

Es waren also zwei recht unterschiedliche Einwirkungsmechanismen für die Krebsentstehung durch Licht im Gespräch: kumulative Wirkung von Einzelereignissen (Sonnenbrände, UV-B) und kumulative Wirkung einer Strahlexposition über lange Zeiten (Haut vergisst nicht!, UV-A). Mit Fritz Hollwich, einem renommierten deutschen Professor für Augenheilkunde, kam ein anderer Wirkungsmechanismus ins Gespräch. Hollwich argumentierte nicht, dass Leuchtstofflampen direkt wie UV-Strahlung Mutationen in der Haut auslösen. Seine Theorie war komplexer und basierte auf der Endokrinologie (Hormonlehre): Er behauptete, dass das Spektrum von herkömmlichen Leuchtstofflampen, das oft starke Peaks in bestimmten Farben hat und andere Wellenlängen ausspart, den menschlichen Hormonhaushalt massiv störe. Er zeigte auf, dass die Bestrahlung mit künstlichem Licht zu einem unnatürlichen Anstieg von Stresshormonen wie Cortisol und ACTH führe.

Hollwichs Studien wurden von der Lichttechnik heftig zurückgewiesen. So hat die Erwiderung seiner Thesen durch Münchner Professoren eine gewisse Tradition (Schober, H., 1950, Schober, H. 1954, Schober, H. 1971, Hartmann, E.; Müller-Limmroth, W. 1981)[1]. Insbesondere fehlte eine glaubhafte Einwirkungsdefinition. Allerdings lag Hollwich mit der Endokrinologie nicht weit von der wahren Wirkungsweise entfernt. Die moderne Forschung (seit den 2000ern) konzentriert sich eher auf den Zeitpunkt der Lichtexposition (Störung des Biorhythmus/Melatonin durch Licht in der Nacht), was tatsächlich als „wahrscheinlich krebserregend“ (Gruppe 2A der IARC) eingestuft wird – allerdings geht es hier um Schichtarbeit, nicht um das Spektrum der Lampe an sich. Aber auch die Wirksamkeit des Spektrums wurde nicht zuletzt durch den Standard der CIE S 026:2018 “CIE System for Metrology of Optical Radiation for ipRGC-Influenced Responses to Light” anerkannt: Die Berechnung der melanopischen Wirksamkeit des Lichts hängt eindeutig vom Spektrum ab. Vielmehr beruht sie auf dem Spektrum.

Die in dem letzten Teil behandelte Wirkungsweise weicht von der üblichen Vorstellung über die Einwirkung physikalischer Faktoren erheblich ab. Licht ist nicht primär verantwortlich für die fragliche Wirkung, sondern nur über seinen Einfluss auf Körperhormone. Man könnte sie sekundär oder tertiär nennen. Oder der Wirkungspfad sitzt noch tiefer, weil an dem Vorgang Melatonin beteiligt ist, dessen Alter in der gleichen Größenordnung liegt wie das Alter der Erde.(s. Beitrag Portrait: Melatonin – Archaisch und lebenswichtig)

Einen weitaus umfangreicheren Ansatz verfolgen US-amerikanische Epidemiologen bei der Erforschung der möglichen Ursachen von Brustkrebs. Sie haben festgestellt, dass bestimmte biologische Funktionen in Abhängigkeit von der Entfernung des Aufenthaltsortes vom Äquator anders verlaufen. So z.B. der Blutdruck.

Diese Feststellung widerspricht der allgemeinen Vorstellung, dass die Lebensbedingungen am Äquator am problematischsten sind und in den gemäßigten Breiten geünder sind. Auch die Kurve der Überlebenschancen von Frauen nach einer Brustoperation verläuft ähnlich.

Michael Holick, von dem diese Bilder stammen, führt die Wirkung auf Lichteinflüsse zurück. Allerdings fehlt auch hier eine Einwirkungsdefinition außer einer Erklärung mit den Vitamin-D-Werten (s. Beitrag Wirkung von UV auf Mortalität) Damit wäre der Wirkungspfad noch verschlungener als der über die Beeinflussung der Hormone: Menschen bleiben länger als früher in Innenräumen ➪ Es fehlt an UV-Strahlung ➪ Mangel an UV-Strahlung verursacht diverse Wirkungen ➪ Künstliches Licht erhöht Brustkrebsrisiko.

Fazit

Lichtwirkungen auf den Menschen zu untersuchen, scheint auf den ersten Blick nicht allzu kompliziert zu sein. In Wirklichkeit sind mehrere Disziplinen wie Medizin. Chronobiologie, Photobiologie et al. sind seit Jahrzehnten oder noch länger damit befasst, solche Wirkungen überhaupt zu verstehen. Fiat lux – Es werde Licht oder Lux vita est  - Licht ist Leben, sind uralte Sprüche, deren tieferer Sinn ist, dass das Leben so tief mit dem Licht verwoben ist, dass jede Erforschung eine Herausforderung bedeutet.

[1]  Schober, H.: Die angeblichen Sehstörungen bei Beleuchtung durch Entladungslampen, Lichttechnik 2, 1950, S. 103; Schober, H.: Die angeblichen Sehstörungen bei Beleuchtung durch Entladungslampen, Lichttechnik 6, 1954, Schober, H.: Gutachtliche Denkschrift zur Verträglichkeit des Leuchtstofflampenlichts, LiTG Karlsruhe, 2. Auflage, 1971 S. 215-218; Hartmann, E.; Müller-Limmroth, W.: Stellungnahme zur Frage der Verträglichkeit des Leuchtstofflampenlichtes, LiTG, Karlsruhe, 1981

 

Ist LED-Beleuchtung effizienter als die Glühlampenbeleuchtung? Eine physiologische Betrachtung

Zahlen sind hervorragende Diener,
aber miserable Wegweiser
Anonymus

Kurzfassung

LED‑Beleuchtung gilt als energieeffizient, weil sie fast ausschließlich Licht im sichtbaren Bereich erzeugt – üblicherweise zwischen 380 und 650 nm. Glühlampen und Sonnenlicht hingegen strahlen über ein viel breiteres Spektrum (300–2500 nm), das auch UV‑ und vor allem Infrarotanteile umfasst.

Eine aktuelle Studie von Barrett & Jeffery (2026) zeigt, dass diese Spektralverengung bei LEDs negative Auswirkungen auf die Mitochondrien und damit auf Stoffwechsel, Alterung und visuelle Leistungsfähigkeit haben kann. Insbesondere kurze Wellenlängen (420–450 nm), die bei LEDs dominieren, unterdrücken die mitochondriale Atmung, während längere Wellenlängen (670–900 nm) diese verbessern.

Insgesamt argumentiert dieser Beitrag, dass die Beurteilung von Lichtquellen nicht nur auf ihrer Lichtausbeute in Lumen/Watt basieren sollte: Die gesundheitlichen und visuellen Auswirkungen des Spektrums sind mindestens ebenso entscheidend.

Was ist die visuelle Effizienz?

Die Effizienz von Lichtquellen wird sinnvollerweise daran gemessen, welchen Gegenwert man für die Energie erhält, die man in die Lampe steckt. Die Größe, die man hierzu heranzieht, ist üblicherweise die Lichtausbeute in Lumen/Watt. Lumen ist die Einheit des Lichtstroms, den ein Leuchtmittel erzeugt. Dieser gilt als die erwünschte Nutzwirkung.

Die Rechnung geht dann ohne Einschränkung auf, wenn das so berechnete Licht für die erzeugte Sehleistung allein maßgeblich ist. Man nimmt im Allgemeinen an, das sei der Fall, weil der Lichtstrom auf der Basis der Definition von Licht nach CIE (V(λ)-Kurve) erfolgt, die alle Strahlung berücksichtigt, die eine Sehempfindung hervorruft. Die hier besprochene Beziehung ist die Grundlage für den Handel mit Licht und Lichtprodukten.

Während die Glühlampe als sehr ineffizient galt und deswegen von der EU verboten wurde, wurde die LED-Technologie insbesondere wegen der Energieeffizienz gefördert. Der Unterschied ist immens. Während die Allgebrauchsglühlampe etwa bei 15 lm/W lag, erreichen weiße LEDs mittlerweile Werte bei 140 lm/W.

Die wahre Rechnung wäre, wenn man die durch die Beleuchtung erzeugte Sehleistung dem Energieverbrauch gegenüberstellen würde. Dies ist allein deswegen nicht möglich, weil es keine vernünftige Definition von Sehleistung gibt. (mehr dazu z.B. hier Vom Elend, ein Lichtplaner in Deutschland zu sein oder da Halbe oder doppelte Beleuchtungsstärke bei Tageslicht?) Welche Definition man auch heranziehen mag, eine der wichtigsten Leistungen des Auges, Farben zu erkennen, gehört nicht zur Sehleistung.

Woher kommt der Effizienzunterschied zwischen Leuchtmitteln

Da ein Leuchtmittel weder Energie erzeugen noch vernichten kann, strahlt es alle Energie, die man in sie hineinsteckt, wieder ab. Dies kann bei Stralungsquellen, die zur Lichterzeugung verwendet werden, in drei Bereichen erfolgen: Wellenlänge < 380 nm (UV) , 380 nm – 780 nm (Licht) und über 780 nm (IR). Der gesamte Bereich wird optische Strahlung genannt, weil man sie mit optischen Instrumenten messen kann.

LEDs kann man so bauen, dass ihre gesamte Strahlung als Licht erzeugt wird. Daher die große Effizienz. Die allergrößte Effizienz würde eine LED erreichen, die alles Licht bei 555 nm abstrahlt. Allerdings kann man mit diesem Licht keine Beleuchtung betreiben. Deswegen erfolgt die Effizienzbetrachtung nur für weißes Licht.

Schwachstelle der Betrachtungsweise

Die Schwachstelle dieser allgemein üblichen Betrachtungsweise sehen Forschende darin, dass die Hellempfindung nicht den gesamten Sehvorgang erfasst. Sie gehen davon aus, dass sich das menschliche Leben unter einer Strahlung mit Wellenlängen von 300 nm bis 2500 nm entwickelt hat. Hingegen würden die LED-Beleuchtungen sich auf den Bereich von 380 bis 650 nm beschränken. Daher wäre die Lichtausbeute nur scheinbar hoch.

In Nature wurde in Januar eine Studie von E. M. Barrett und G. Jeffrey veröffentlicht, die nachweist, dass die LED-Beleuchtung mit diesem schmalen Frequenzband die Sehleistung gegenüber Sonnenlicht verschlechtert.

Barrett, E.M., Jeffery, G. LED lighting (350-650nm) undermines human visual performance unless supplemented by wider spectra (400-1500nm+) like daylight. Sci Rep 16, 3061 (2026). https://doi.org/10.1038/s41598-026-35389-6

Ergebnis der Nature-Studie)

Nachfolgend die Kurzfassung der Autoren übersetzt durch deepl (Absätze von mir eingefügt, um das Lesen zu erleichtern.. Die benutzten Daten können bei Glenn Jefffrey mit einer Begründung abgerufen werden: g.jeffery@ucl.ac.uk

Das Leben hat sich unter breitspektralem Sonnenlicht entwickelt, das von Ultraviolett bis Infrarot (300–2500 nm) reicht. Dieses spektral ausgewogene Licht hat die Physiologie und den Stoffwechsel des Lebens geprägt. In der modernen Beleuchtung dominieren jedoch seit kurzem Leuchtdioden mit eingeschränktem Spektrum (350–650 nm).

Das Fehlen längerer Wellenlängen bei LEDs und die Dominanz kurzer Wellenlängen wirken sich auf die Physiologie aus und beeinträchtigen die normale mitochondriale Atmung, die den Stoffwechsel, Krankheiten und den Alterungsprozess reguliert. Mitochondrien sind lichtempfindlich.

Das in LEDs vorherrschende Licht im Bereich von 420–450 nm unterdrückt die Atmung, während tiefes Rot/Infrarot (670–900 nm) die Atmung bei Alterungsprozessen und einigen Krankheiten, einschließlich der Blutzuckerregulation, steigert. Hier ergänzen wir LED-Licht zwei Wochen lang durch Breitbandlicht (400–1500 nm+) und testen die Farbkontrastempfindlichkeit. Wir zeigen eine signifikante Verbesserung dieses Messwerts, die auch nach dem Wegfall der zusätzlichen Beleuchtung noch 2 Monate anhält.

Mitochondrien kommunizieren im gesamten Körper und haben systemische Auswirkungen nach regionaler Lichtexposition. Dies beinhaltet wahrscheinlich veränderte Muster der Serum-Zytokin-Expression, was die Möglichkeit weiterer negativer Auswirkungen von LEDs auf die menschliche Gesundheit nahelegt, insbesondere bei älteren Menschen oder in klinischen Umgebungen, in denen Personen geschwächt sind. Eine Änderung der Beleuchtung in diesen Umgebungen könnte ein äußerst kostengünstiger Weg zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sein.

Diskussion durch die Autoren (nicht editiert)

Wir zeigen, dass sich die Sehleistung von Personen, die unter Standard-LED-Beleuchtung arbeiten, durch die Einwirkung von Glühlampenlicht, dessen Spektrum dem Tageslicht ähnelt und eine umfangreiche Infrarotkomponente aufweist, deutlich verbessert. Diese Daten stimmen mit der Hypothese überein, dass LED-Beleuchtung die Sehleistung des Menschen beeinträchtigt. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit Laborversuchen, bei denen bestimmte von LEDs erzeugte Rot-/Infrarot-Wellenlängenbereiche genutzt wurden, um die Sehfunktion bei Tieren und Menschen auf konservative Weise zu verbessern. Es gibt jedoch drei entscheidende Unterschiede zu diesen früheren Studien. Erstens haben wir lediglich die Umgebungsbeleuchtung in einer Arbeitsumgebung mit Bewegungsfreiheit verändert. Zweitens haben wir signifikante, ausgewogene Verbesserungen sowohl im Protan- als auch im Tritan-Bereich erzielt. Zuvor führte die Exposition gegenüber einem begrenzten experimentellen 670-nm-Licht zu Verbesserungen, die stark zugunsten der Tritan-Funktion verzerrt waren. Daher führt die Exposition gegenüber Vollspektrum-Beleuchtung zu einem ausgewogenen Muster der Verbesserung der Sehleistung. Drittens haben wir gezeigt, dass Verbesserungen der Sehfunktion nach der Exposition gegenüber Glühlampenlicht bis zu 6 Wochen und möglicherweise darüber hinaus anhalten, während die Vorteile von rotem Licht mit eingeschränktem Spektrum aus einer einzelnen LED auf etwa 5 Tage begrenzt waren. Diese drei Merkmale verändern die Art und Weise, wie langwelliges Licht zur Verbesserung der menschlichen Physiologie eingesetzt werden kann, indem es in normalen Umgebungen mit anhaltenden, ausgewogenen Effekten bereitgestellt wird. Diese Ergebnisse sind neuartig und könnten Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben.

Die Evolution des Lebens auf der Erde erstreckt sich über 4 Milliarden Jahre, die des Menschen über etwa 4 bis 5 Millionen Jahre seit dem letzten gemeinsamen Vorfahren der Primaten. All dies fand unter Sonnenlicht statt, dessen Spektralbereich etwa 300 bis 2500 nm+ umfasst, wobei innerhalb dieses Bereichs stets ein Gleichgewicht zwischen kurzen und längeren Wellenlängen herrschte. Die Nutzung des Feuers durch den Menschen vor 1–2 Millionen Jahren ergänzte das Sonnenlicht, als dieser Afrika verließ, da dessen Spektrum ähnlich ist und einen hohen Infrarotanteil aufweist. Ebenso wies die bis etwa zum Jahr 2000 verbreitete Edison-Glühfadenlampe ein dem Sonnenlicht ähnliches Spektrum auf. Um 2010 herum setzte sich jedoch die LED-Beleuchtung mit ihrem stark eingeschränkten Spektrum (350–650 nm) und ihren energiesparenden Eigenschaften durch, was zu einem Verlust an Infrarotlicht in der bebauten Umwelt führte.

Die Physiologie von Lebewesen ist in einem über die Arten hinweg hochkonservierten Muster an das natürliche Umgebungslicht angepasst. Licht beeinflusst die Mitochondrienfunktion, die ein zentraler Regulator des Stoffwechsels und des Alterungsprozesses bei Tieren ist. Wenn sich das Gleichgewicht zwischen kurzen und langen Wellenlängen verschiebt, hat dies Auswirkungen auf die Mitochondrien. Bei vorherrschender Exposition gegenüber kürzeren Wellenlängen, wie bei LED-Beleuchtung, nimmt die Mitochondrienfunktion ab. Die Proteine der Mitochondrienkomplexe werden abgebaut, und die ATP-Produktion ist verringert. Mit einem verringerten Glukosebedarf der Mitochondrien kommt es zu einer Gewichtszunahme und zu Störungen der Serumzytokine. Folglich besteht, im Einklang mit der mitochondrialen Theorie des Alterns, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das Altern und den Tod von Zellen bzw. Organismen. Es wird vermutet, dass dies teilweise darauf zurückzuführen ist, dass Licht im Bereich von 420–450 nm, das bei LEDs vorherrscht, von Porphyrin absorbiert wird und die daraus resultierende Produktion von Sauerstoffsingulett-Radikalen Entzündungen fördert.

Umgekehrt wird die Exposition gegenüber längeren Wellenlängen mit einem erhöhten mitochondrialen Membranpotenzial und einer erhöhten Konzentration von Proteinen der mitochondrialen Komplexe in Verbindung gebracht, deren Gehalt mit zunehmendem Alter und bei Erkrankungen abnimmt. Dies wiederum geht mit einem erhöhten ATP-Spiegel, einer verminderten Entzündungsreaktion und einer verlängerten durchschnittlichen Lebenserwartung einher. Die experimentelle Anwendung längerer Wellenlängen in solchen Situationen wird gemeinhin als Photobiomodulation bezeichnet.

Die Netzhaut weist den höchsten Stoffwechsel im Körper sowie eine hohe Mitochondrienkonzentration auf. Der Stoffwechsel der Netzhaut nimmt mit zunehmendem Alter ab, was jedoch bei verschiedenen Spezies durch langwelliges Licht teilweise ausgeglichen werden kann. Beim Menschen verbessert eine einzige 3-minütige Bestrahlung mit 670 nm das Farbsehen innerhalb von 3 Stunden, wobei dieser Effekt fast eine Woche lang anhält. Was die Autoren dieser Studie jedoch nicht berücksichtigten, war, dass dies in einer Population geschah, die hauptsächlich unter LED-Belechtung arbeitete und lebte, was ihre Ausgangswerte möglicherweise verfälscht hat. Hier haben wir keinen Versuch unternommen, die Lichtexposition oder die Bewegungen der Probanden zu kontrollieren, wie es bei Laborversuchen der Fall wäre. Vielmehr war es unser Ziel, breitbandiges Langwellenlicht in eine Arbeitsumgebung einzubringen, um die menschliche Leistungsfähigkeit durch mitochondriale Manipulation in einem translationalen Schritt zu verbessern.

Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass die Einwirkung längerer Wellenlängen systemische Auswirkungen hat. Durieux et al. stellten im Zusammenhang mit Experimenten an C.elegans fest: „Wir haben festgestellt, dass eine Störung der Mitochondrien in einem Gewebe vom mitochondrialen Stressreaktionsweg in einem entfernten Gewebe wahrgenommen und darauf reagiert wird.“ Bei Mäusen zeigen sich signifikante, deutliche Veränderungen der Serumzytokin-Expression bei Expositionen sowohl gegenüber kurzwelligem als auch langwelligem Licht. In ähnlicher Weise senkt die Exposition der Körperoberfläche (mit Ausnahme der Augen) gegenüber langwelligem Licht den Blutzuckerspiegel beim Menschen signifikant und erhöht den Sauerstoffverbrauch. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass eine mitochondriale Hochregulation den Kohlenhydratbedarf erhöht, um die gesteigerte ATP-Produktion zu unterstützen. Weitere systemische Auswirkungen lassen sich bei experimentell induziertem Parkinson bei Primaten beobachten und sind dort deutlich erkennbar. Licht, das durch Implantate gezielt auf die Substantia nigra gerichtet wird, ist wirksam bei der Linderung der Symptome, aber ebenso wirksam ist Licht, das auf distale Stellen gerichtet wird.

Einzelne 3-minütige Bestrahlungen bei 670 nm bleiben etwa 5 Tage lang wirksam. Wir zeigen jedoch, dass sie bei einem breiteren Spektrum 6 Wochen lang wirksam bleiben, obwohl wir das Ende der Wirkung nicht feststellen konnten. An dieser Stelle lohnt es sich, mögliche Wirkmechanismen zu betrachten, die nach wie vor umstritten sind. Historisch gesehen wurde angenommen, dass Verbesserungen durch rotes Licht auf die Lichtabsorption durch Cytochrom C in der Atmungskette zurückzuführen sind. Positive Effekte werden jedoch in vitro auch in Abwesenheit dieses Cytochroms festgestellt. Folglich wurde vermutet, dass längere Wellenlängen die Viskosität des Wassers um die rotierenden ATP-Pumpen herum verringern, wodurch der Rotor an Geschwindigkeit zunehmen kann. Dies kann die anhaltenden Auswirkungen der Lichtexposition nicht erklären, da dieser Effekt relativ vorübergehend sein müsste, da die Viskosität nach Entzug des Lichts rasch ansteigen würde. Ein wesentliches Merkmal der Absorption von Licht mit langer Wellenlänge ist jedoch die erhöhte Proteinsynthese in der Atmungskette. Diese Proteine unterliegen im Laufe des Tages Schwankungen, und Komplex IV wird nach Bestrahlung mit rotem Licht hochreguliert. Während rotes Licht also zunächst die Drehzahl der Rotorpumpen erhöhen mag, folgt darauf rasch eine Steigerung der Proteinsynthese, die zu einer höheren Kapazität der Atmungskette führen könnte. Die Lebensdauer dieser Proteine könnte dann die Dauer der Wirkung bestimmen.

Bei der mitochondrialen Proteinsynthese werden lediglich dreizehn Polypeptide gebildet. Dieser Prozess verlangsamt sich wahrscheinlich mit zunehmendem Alter und trägt vermutlich zum altersbedingten Rückgang der Mitochondrienfunktion bei. Entscheidend ist jedoch, dass wir weder die Geschwindigkeit der mitochondrialen Proteinsynthese noch die Lebensdauer dieser Proteine noch das Tempo ihres Abbaus kennen. Wir vermuten, dass dies entscheidende Faktoren für die Dauer der Auswirkungen von Lichteinwirkung sein könnten.

LED-Beleuchtung hat eindeutig das Potenzial, die Sehleistung zu beeinträchtigen, wahrscheinlich durch eine verminderte mitochondriale Funktion. Da sich gezeigt hat, dass lichtinduzierte Veränderungen der mitochondrialen Leistungsfähigkeit systemische Auswirkungen haben, könnten die hier aufgezeigten Auswirkungen von LEDs weitreichender sein als ursprünglich angenommen. Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von LEDs könnte dies ein wichtiges Thema für die öffentliche Gesundheit und klinische Umgebungen darstellen, wo eine Anpassung der Beleuchtungsmuster unter Berücksichtigung dieses Aspekts zu bedeutenden positiven Ergebnissen führen kann.

Angesichts unserer Ergebnisse stellt sich die Frage, welche Lösungen zur Verbesserung der Gesundheit im Hinblick auf die Beleuchtung in der bebauten Umwelt gefunden werden können. Glühlampen, die, wie wir hier zeigen, einen deutlich positiveren Einfluss haben als herkömmliche LEDs, werden aus Gründen der Energieeffizienz weltweit aus dem Verkehr gezogen, wobei der Fokus ausschließlich auf dem erzeugten sichtbaren Licht liegt.

Eine Lösung könnte in der Entwicklung von Beleuchtungskörpern mit mehreren LEDs längerer Wellenlänge liegen, um einen größeren Bereich des nahen Infrarots abzudecken. Unsere Versuche in dieser Hinsicht waren jedoch nur begrenzt erfolgreich. Mehrere eng beieinander liegende Spektralpeaks erzeugen keine gleichmäßige Spektralstrahlung, wie sie bei Glühlampen und Sonnenlicht zu finden ist, was für die Funktionsverbesserung problematisch ist und bislang noch keine Ergebnisse gebracht hat. Dies könnte möglicherweise durch eine größere Anzahl von Spektralpeaks mit engerem Abstand überwunden werden. Dies wirft jedoch eine Reihe anderer Probleme hinsichtlich der Kosten und des erhöhten Energieverbrauchs auf, wodurch diese Lösung im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit nicht besser ist als die Beibehaltung von Glühlampen.

Entscheidend bei diesem Thema ist die Frage, wie viel Infrarotstrahlung erforderlich ist, um eine verbesserte Funktion aufrechtzuerhalten. Infrarotstrahlung wird in der bebauten Umgebung von relativ wenigen Materialien absorbiert, und aktuellen Studien zufolge muss der Umgebung nur relativ wenig hinzugefügt werden, um eine Wirkung zu erzielen. Eine praktikable Option besteht jedoch darin, eine Glühlampe bei einer niedrigeren Temperatur zu betreiben, was sowohl zu Energieeinsparungen als auch zu einer längeren Lebensdauer des Geräts führt und zudem das spektrale Leistungsmaximum in Richtung längerer Wellenlängen verschiebt.

Wird dies mit einer Halogenlampe durchgeführt, bei der es sich um eine Art Glühlampe mit Wolframfaden handelt, hält der Faden länger, da sich verdampftes Wolfram wieder auf dem Faden ablagert, anstatt das Lampenglas zu schwärzen. Daher ist die Verwendung einer Halogenlampe bei niedrigerer Spannung eine realistische Alternative in Bezug auf Gesundheit und Energieverbrauch.

Anm.: Halogenlampen funktionieren bei niedrigen Temperaturen nicht. Aber auch eine normale Glühlampe kann bei halber Betriebsspannung praktisch unendlich leben.

Links und Literatur

Die Studie ist in vollem Umfang online erhältlich. Für Interessierte füge ich einen Download-Link bei.

Die Autoren zitieren 29 Studien. Hiervon scheinen mir einige besonders interessant:

Jeffery, G. et al. Longer wavelengths in sunlight pass through the human body and have a systemic impact which improves vision. Sci. Rep. 2025 July;15(1);24435. https://doi.org/10.1038/s41598-025-09785-3

Begum, R. et al. Near-infrared light increases ATP, extends lifespan and improves mobility in aged Drosophila melanogaster. Biol.Lett. ;11(3):20150073. (2015). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25788488/ PMID: 25788488.

Powner, M. B. & Jeffery, G. Light stimulation of mitochondria reduces blood glucose levels. J.Biophotonics. ;17(5):e202300521. (2024). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38378043/. PMID: 38378043.

Shore-Lorenti, C. et al. Shining the light on Sunshine: a systematic review of the influence of sun exposure on type 2 diabetes mellitus-related outcomes. Clin. Endocrinol. ;81(6):799–811. (2014). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25066830/ PMID: 25066830.

Sivapathasuntharam, C., Sivaprasad, S., Hogg, C. & Jeffery, G. Aging retinal function is improved by near infrared light (670 nm) that is associated with corrected mitochondrial decline. Neurbiol. Aging 2017 Apr:52:66–70. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28129566/ PMID: 28129566.

Erinnerung an die Zukunft von einst

Das in diesem Artikel in Nature vor zwei Monaten veröffentlichte Argument war im Zuge der Diskussion eines Glühlampenverbots zu Beginn des Jahrhunderts mehrfach vorgebracht worden. Der Grundstein zum Verbot wurde mit der Verabschiedung der ersten Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) im Juli 2005 gelegt. Diese Richtlinie schuf den Rahmen, um Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Produkten festzulegen. Damals wurde die Glühbirne noch nicht namentlich verboten, aber sie rückte als ineffizienter "Energiefresser" (da rechnerisch bis 95 % der Energie in Wärme statt Licht umgewandelt werden) ins Visier der Experten.

Der wichtigste Protagonist in Deutschland war Alexander Wunsch, der die Argumentation mit dem evolutionsbegleitenden Spektrum jüngst in Licht 1/26 präzisiert hat. Der Beitrag ist hier abrufbar:  Rückkehr der verbotenen Lampe. Wunsch führte in einem Beitrag von 2009 die Rolle des Infrarotanteils für die Funktion der Mitochondrien an: “Der Nahinfrarot-Anteil der Glühlampe stärkt die Funktion der Mitochondrien (Zellkraftwerke).“  Auch das Argument mit besserem Sehen wurde vorgebracht: „Durch die niedrigen Blauanteile erleichtert das Licht der Glühlampe den Sehvorgang, Kontrast und Sehschärfe werden um bis zu 50% erhöht.”

Sein damaliges Fazit lautete: “Aus ganzheitsmedizinischer Sicht käme das Verbot der Verwendung von Glühlampen einer staatlich verordneten KÖRPERVERLETZUNG gleich, solange kein gleichwertiges Leuchtmittel zur Verfügung steht!” (abrufbar unter Creative Commons Lizenz hier