Phantome, die unser Wissen beherrschen X

Ist das Wissenschaft,
oder eher eine sehr teure Form
der Astrologie mit besseren Grafiken?
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Das fundamentale Phantom

In der Lichttechnik wird Helligkeit bis heute mit einer Standardkurve (V(λ)) bewertet, die vor rund 100 Jahren aus Messungen an wenigen, jungen erwachsenen Männern abgeleitet wurde.

Diese Kurve steckt aber hinter fast allen wichtigen Lichtangaben wie Lumen und Lux – und verleitet dazu zu glauben, sie gelte für „den Menschen“ allgemein. Tatsächlich sehen ältere Menschen, Kinder, aber auch viele Tiere und Pflanzen Licht anders, sodass gleiche Messwerte in der Praxis sehr unterschiedliche Wirkungen haben können.

Neuere Kennzahlen wie „melanopische“ Beleuchtungsstärken sollen biologische Effekte des Lichts besser erfassen, sind folgerichtig von Alter und Lichtspektrum abhängig und dadurch kompliziert zu verwenden. Mit der Einführung melanopischer Kenngrößen (CIE S 026/E:2018) wurde die Problematik sichtbar verschärft: Melanopische Beleuchtungsstärken (z. B. mel-EDI) sind explizit alters- und spektralabhängig; ein Zahlenwert gilt nur für definierte Referenzbedingungen (u. a. ein Referenzalter), während herkömmliche lichttechnische Größen diese Unterschiede nicht erfassen. 

Die zentrale Botschaft ist: Lichttechnische Grundgrößen sind keine einfache „Physiologie in Zahlen“, und gute Beleuchtung muss stärker auf unterschiedliche Menschen und Anwendungsfälle abgestimmt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Licht valide gemessen wird, d.h. eine bestimmte Größe entspricht einer bestimmten Wirkung.

Zur Geschichte des Phantoms

Dieses Phantom ist die Grundlage aller lichttechnischen Größen. Dass es eigentlich längst in die Geschichte gehört, diskutierte ich noch als junger Student, als uns Professor Helwig die V(λ)-Kurve erklärte. Helwig ist schon 55 Jahre tot, das Phantom hat vor zwei Jahren quicklebendig sein erstes Jahrhundert gefeiert.

Die junge Lichttechnik zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich vorgenommen, Lichtgrößen für den Menschen zu bestimmen und Licht an dem Menschen zu messen. Damit war sie vielen Disziplinen weit voraus. Die Physik misst Licht mit ähnlichen Instrumenten wie die Lichttechnik, kommt aber zu einem anderen Ergebnis. Das liegt an der besagten V(λ)-Kurve.

Die Kurve, die sich so schick geschwungen präsentiert, sah nicht immer so aus wie hier. An ihr ist viel poliert worden.

Sie hieß einst relativ visibility und wurde, wie im Bild deutlich erkennbar, aus verschiedenen Studien zusammengestückelt. Die CIE (Commission Internationale de l'Éclairage) sammelte die Daten von etwa 50 Probanden aus verschiedenen Studien. Obwohl die Gruppe statistisch gesehen recht klein war, reichten die Daten aus, um einen Mittelwert zu bilden. So wurden die individuellen Empfindlichkeitskurven der Probanden gemittelt. Der höchste Punkt der Kurve (das Maximum) wurde auf den Wert 1 gesetzt. Dieser Punkt liegt bei einer Wellenlänge von 555 nm (gelb-grün). 1924 wurde diese gemittelte Kurve als internationaler Standard für das photopische Sehen (Tagessehen) definiert.

An sich kein großes Problem. Dumm nur, dass die Probanden in den relevanten Studien der frühen 1920er Jahre (hauptsächlich die Untersuchungen von Gibson und Tyndall sowie Coblentz und Emerson) überwiegend junge Erwachsene waren. Die meisten Teilnehmer waren zwischen 20 und 30 Jahre alt. In der entscheidenden Studie von Gibson und Tyndall (1923), die 52 Probanden umfasste, lag das Durchschnittsalter bei etwa 26 bis 27 Jahren. Noch dümmer: Viele der Probanden waren Mitarbeiter des National Bureau of Standards (NBS) (also vom Fach) oder Studenten – also eine leicht verfügbare, junge Testgruppe.

Was in den Annalen nicht steht, weil man den Fehler in der Forschung bis heute macht: Alle Probanden waren jung, gesund und irgendwie “normal”. Wer im National Bureau of Standards arbeitet, gehört zudem nicht zu Familie Doe, deren Mitglieder John und Jane unserem Max und Erika   Mustermann entsprechen. Und Studenten im Alter von 25 Jahren bildeten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Bevölkerung genauso wenig ab wie im Jahre 2026.

Bei diesem Beitrag geht es insbesondere um die Altersgruppe, weil die Augen von allen Lebewesen mehr oder weniger stark altern. Beim Menschen ändert sich die Lichtwahrnehmung durch rund ein Dutzend Alterungsprozesse, die relevant sind.

Bedeutung der V(λ)-Kurve

Die so definierte Kurve liegt allen lichttechnischen Größen zugrunde. Dies hat zweierlei Auswirkungen. Zum einen die beabsichtigte: Bewerten der Strahlung nach der angestrebten Wirkung, die Hellempfindung. Zum anderen verführt sie zu der Annahme, es handele sich um eine Quantifizierung einer physiologischen Wirkung. Genau dies ist falsch. Wie unten ausgeführt, beweist sogar ein Standard der CIE dies höchstpersönlich.

Die aus der Sicht der lichttechnischen Industrie wichtigste lichttechnische Grundgröße ist der Lichtstrom, also die Menge des Lichts, die ein Leuchtmittel abgibt. Daraus lässt sich z.B. die Effizienz einer Umwandlung von Energie in Licht berechnen. Auch die populärste, weil auch den Laien bekannte, lichttechnische Größe, die Beleuchtungsstärke, lässt sich daraus ableiten.

Damit kommen wir der physiologischen Wirkung näher, die man mit einer Lichtquelle erzielen will, der Sehleistung. Egal wie man diese definiert, landet die Betrachtung immer bei der Leuchtdichte, die z.B. beim Kontrast eine große Rolle spielt, die wiederum z.B. die Lesbarkeit stärker beeinflusst als die meisten anderen Größen. Auch bei der Geschwindigkeit des Erkennens kleiner Objekte spielt die Leuchtdichte die Hauptrolle.

Genau da setzen die diversen Fehlermöglichkeiten an, die sich aus dem Phantom ergeben.

Dieser Herr zeigt, wie aus dem Lichtstrom eine Leuchtdichte wird. Bereits er gehört nicht mehr der Altersgruppe an, für die die V(λ)-Kurve ermittelt worden war. Es kann aber noch schlimmer kommen, wie die beiden Personen in dem unteren Bild zeigen.

Die beiden Menschen sehen sehr unterschiedlich alt aus. Trotzdem ergibt die Beleuchtungsstärke nach der Reflexion die Leuchtdichte. Wenn man die Formel auf beiden anwendet, ist der Wert der Leuchtdichte gleich. In der Realität allerdings nicht. Was der linke junge Mann sieht, hat relativ wenig mit dem zu tun, was sich der Dame präsentiert.

Die Erklärungen der Grundgrößen durch zwei offizielle Stellen, unverkennbar Agrargenossenschaften, illustrieren einen möglicherweise größeren Fehler.

Denn die abgebildeten Beobachter sind keine jungen Männer, sondern Nutztiere. Diese besitzen wie die meisten Säugetiere nur zwei Farbempfänger im Auge (Dichromaten), während die Menschen drei Farbempfänger besitzen (Trichromaten). Wenn das obige Bild von einem Aquarianer gezeichnet werden würde, würde der einen noch größeren Fehler produzieren, weil Vögel und Fische vier Farbempfänger haben und viel mehr sehen können als Menschen. Allein der Unterschied zwischen Säugetieren und Menschen ist derart groß, dass man das Licht für beide mit zwei getrennten Geräten messen müsste.

Die Sicht auf das Licht durch das Auge eines jungen Mannes wird vollends absurd, wenn man sie auf Pflanzen anwendet. Deren „V(λ)-Kurve“ ist eher die Umkehrung der menschlichen.

Nicht nur auf der großen weiten Welt leben Menschen, Tiere und Pflanzen zusammen, sondern zuweilen in kleinen Wohnzimmern. Wenn Licht über die Augenempfindlichkeit von jungen Männern definiert wird, ergeben sich somit erhebliche Probleme.

Vor vier Jahren haben britische Forschende eine Arbeit veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass nicht einmal die Erdüberwachungssatelliten gemerkt haben, dass der Planet nachts blauer strahlt, weil ihre Sensoren im blauen Bereich praktisch blind sind. (s. Der blauere Planet)

Dann kam die Idee mit der mel-Lux …

Mit der Entdeckung eines neuen Sensors im Auge im Jahr 2001 kam man gleich auf die Idee, deren Wirkung ebenso zu quantifizieren wie die Wirkung auf die Hellempfindung mit der V(λ)-Kurve. Die treibende Motivation beruhte auf der Erbsünde der LED, die technologiebedingt immer einen Peak im Blauen aufweist. Im Spektrum sieht das wie folgt aus:

Dass dieser Verlauf des Spektrums für die meisten LEDs gilt, zeigt ein Bild von Bodrogi, der mehrere hundert LED-Spektren gemessen und in einem Diagramm abgebildet hat.

Mit dem Standard CIE S 026/E:2018 wurde die Grundlage dafür gelegt, dass neben den herkömmlichen lichttechnischen Größen wie der Beleuchtungsstärke eine entsprechende melanopische Größe berechnet werden kann.[1] Nunmehr heißen die herkömmlichen Größen visuelle Größen. Im Gegensatz dazu werden die neuen Größen melanopisch bezeichnet, weil sie auf der Empfindlichkeit von Melanopsin beruhen. Im Internationalen Wörterbuch der Lichttechnik (e-ilv) findet sich zu jeder Größe auch eine melanopische.

Jetzt müssen die visuellen Größen mit dem Index „v“ gekennzeichnet werden, d.h. zu Leuchtdichte wird das Kürzel Lv und L angegeben, bei der Beleuchtungsstärke muss man sich viel Mühe geben, keinen Fehler zu machen. Denn Ev ist nicht einfach die visuelle Beleuchtungsstärke, weil es schon einmal eine etablierte Größe mit dieser Bezeichnung gegeben hat. Um die Sache zu verschlimmern, wurde diese Größe auch noch zur bestimmenden Wirkgröße für die melanopische Wirkung auserwählt. Deswegen muss die Vertikalbeleuchtungsstärke Ev,v genannt werden. Wenn man irgendwo nur Ev liest, muss man nachsehen, wann der Artikel veröffentlicht worden ist.

Das grundsätzliche  Problem liegt aber anderswo begraben: Die melanopischen Größen sind altersabhängig. Wenn man die Beleuchtungsstärke mel-EDI mEDI oder MEDI angibt, gilt die Angabe für 32 Jahre alte Menschen. In CIE S 026/E:2018 kann man die Altersabhängigkeit bis zum 90. Lebensjahr ablesen. Allerdings ist das Ablesen nicht nur schwer verständlich, sondern auch noch teilweise unmöglich. Das liegt daran, dass die neuen Größen einen Schritt in Richtung physiologisch gegangen sind und daher die Einflüsse des Alterns auf das Auge besser abbilden. Hinzukommt, dass die neuen Beleuchtungsstärken auch noch vom Spektrum abhängen. Das erkennt man nicht zuletzt an der Angabe einer melanopischen Beleuchtungsstärke:

Der Wert von 128 lx gilt für das Spektrum D65 und 32 Jahre alte Menschen. Für andere Menschen und Spektren muss man mit einem Korrekturfaktor arbeiten. Dieser liegt zwischen 1,052 (Alter 25 Jahre, Spektrum D65) und 0,442 (Alter 90 Jahre, Spektrum Normlichtart LED-B5).

Mit anderen Worten, die melanopische Wirkung des Lichts kann sich um den Faktor 2,38 unterscheiden, während ein Lichtmessgerät, das die Beleuchtungsstärke anzeigt, für alle Lampentypen und alle Menschen von 0 bis 100 Jahren denselben Wert angibt. Dieser Effekt hat aber mit der melanopischen Wirkung des Lichts wenig gemein, außer dass für beide die Vergilbung der Augenmedien maßgeblich ist.

Das Alterungsverhalten des Auges war bereits in der Antike bekannt. Schon im antiken Griechenland und Ägypten wusste man, dass Augen im Alter "blind" und weißlich-trüb werden können. In der Renaissance hatte man die Trübung der Linse im Fokus. Georg Bartisch veröffentlichte 1583 das erste bedeutende Werk der Augenheilkunde ("Ophthalmodouleia"). Darin beschrieb er verschiedene Formen des Stars, doch die chemische Veränderung – also die Vergilbung – blieb noch ein Rätsel.

Die Auflösung folgte im 18. Jahrhundert. Mit der Entwicklung besserer Mikroskope und der Extraktion der Linse bemerkten Ärzte, dass Linsen im Alter nicht nur trüb, sondern oft deutlich bernsteinfarben oder gelblich-braun sind. Mitte des 19. Jahrhunderts begann man zu verstehen, dass diese Gelbfärbung die Farbwahrnehmung beeinflusst (insbesondere die Absorption von kurzwelligem, blauem Licht). Die Auswirkungen dieser neuen Erkenntnisse konnte man bis in die Damenmode (Farbe der Hüte) verfolgen. Auch historische Gemälde von Künstlern im hohen Alter (wie etwa Claude Monet) haben oft einen extremen Gelbstich oder es fehlten Blautöne fast völlig: Die Künstler malten so, wie sie die Welt durch ihre vergilbten Linsen sahen.

So gesehen war die Definition des Lichts ohne Alterungseinflüsse und mit Experimenten mit jungen Männern ein bedenklicher Vorgang gewesen. Forscher wie Weston (1945) und spätere Studien zeigten, dass ein 60-Jähriger etwa dreimal so viel Licht benötigt wie ein 20-Jähriger, um die gleiche Sehaufgabe (z. B. Lesen) mit derselben Genauigkeit zu bewältigen. In den 1960er Jahren wurde nachgewiesen, dass die Netzhaut eines 60-Jährigen nur noch etwa 33 % des Lichts erhält, das die eines 20-Jährigen erreicht.

So wurde in der Lichttechnik folgerichtig gefordert, für ältere Personen höhere Lichtniveaus vorzusehen. Aber die Idee, die Bestimmung des Lichts so zu ändern, dass ein bestimmter Wert für alle Altersgruppen die gleiche Hellempfindung bedeutet, kam man aber nicht. Dies wäre ein weiterer Schritt in Richtung physiologisch richtiger Bestimmung des Lichts geworden.

Stattdessen haben sich die Beleuchtungsnormen auf die “normale” Sehkraft eingeschossen. So hieß es bei der Norm DIN 5035 (Entwurf, 1969): “Die Nennbeleuchtungsstärken nach Tabelle 1 gelten für Räume, die mit Personen unterschiedlichen Alters besetzt sind. Bei für vorwiegend ältere Menschen geplanten Allgemeinbeleuchtungsanlagen sowie bei Arbeitsplatzbeleuchtungen für den Einzelnen sind die Beleuchtungsstärken der nächsthöheren Stufe zu wählen.” Was machen die älteren Mitarbeitenden bei den Standard-Arbeitsplätzen?

In späteren Jahren verschwand die Anforderung für Räume mit vorwiegend älteren Mitarbeitenden und wurde durch etwas Schlimmeres ersetzt: „Die Zuordnung eines bestimmten Wertes der Nennbeleuchtungsstärke zu einer Sehaufgabe bezieht sich auf normalsichtige Personen.” (DIN 5035-1:1979-10). Man schrieb also Beleuchtungsnormen für normalsichtige Personen. Wer sollte das wohl sein? Das konnte man nirgendwo erklärt bekommen. Wenn eine Norm aber nicht für die gesamte Arbeitspopulation gilt, muss in derselben Norm angegeben werden, für wen sie nicht gilt.

Nach jahrelangem Studium der Beleuchtungsnormen und der sonstigen lichttechnischen Regelwerke, die seit 1924 entstanden sind, bin ich zu der Überzeugung gekommen: Die Festlegungen der Beleuchtungsnormen, die auch vom Arbeitsschutz angewendet wurden, galten für die jüngere Arbeitsbevölkerung unter 40 Jahren mit gesunden Augen. Diese muss auch noch Glück haben mit den sonstigen Eigenschaften der Beleuchtung. Denn für die Festlegung gilt: „Dabei wird vorausgesetzt, daß dieser Wert der Beleuchtungsstärke in seiner Auswirkung auf die Sehleistung nicht durch Störeinflüsse wie Direktblendung, Reflexblendung und Kontrastminderung, ungeeignete Lichtfarbe und Farbwiedergabe beeinträchtigt wird.

Wer noch viel schlimmer betroffen sein kann …

Die Gruppe junger Menschen zwischen 0 und 25 Jahren kommt bei der Bestimmung von mel-EDI gemäß CIE S 026/E:2018 nicht vor. Diese ist nicht etwa vergessen worden, sondern ohne Kommentar ignoriert. Denn man weiß nicht viel über die Reaktion jüngerer Menschen bezüglich Melatonin, auf dessen Basis man eine Berechnung durchführen könnte. Was man weiß, ist die wesentlich höhere Transparenz der Augenmedien, bevor deren Vergilbung anfängt, die eine Schutzwirkung gegen blaues Licht entfaltet. Wenn Kinder wie Erwachsene im gleichen Raum der gleichen Beleuchtung ausgesetzt werden, ist die Belastung durch Blaulicht sehr unterschiedlich.

Man hatte früher in Kitas oder Krankenhäusern nicht unbedingt darauf geachtet, dass die für die Erwachsenen geplante Beleuchtung die Augen der auf dem Rücken liegenden Babys schädigen könnte. Dabei gab es vor allem in den 1940ern bis 1960ern viele Erblindungen, die man fälschlicherweise erst nur dem Licht zuschrieb, die aber eine Kombination aus zu viel Sauerstoff und Lichtstress waren. Eines der Opfer war Stevie Wonder, dessen Erblindung zuerst auf das Licht geschoben wurde. Später wurde der Sauerstoff im Inkubator als Ursache identifiziert. Die vermutlich größte Gefährdung erfolgt vermutlich eher an südlichen Stränden, wo blonde und blauäugige Babys und Kleinkinder der Mittelmeersonne ausgesetzt werden.

Systematische Mängel

Unbekanntes Grundkonzept: Accessibility oder Design for All

Die Definition von Licht über die spektrale Empfindlichkeit der Augen junger Männer erschwert die Berücksichtigung des weitaus größeren Teils der arbeitenden Bevölkerung. Die Lichttechnik hat zwar Wörter aus der Antike wie Lux, Lumen oder Candela für ihre Größen ausgewählt und gar den Gott Apollo für den ersten Kartellvertrag der Industriegeschichte eingespannt, der die geplante Obsoleszenz[2] eingeführt hat, aber antike Konzepte wie “Der Mensch ist das Maß aller Dinge” nicht zur Kenntnis genommen.

Die moderne Form des zitierten Spruchs  des antiken Sophisten Protagoras (5. Jh. v. Chr.) trägt den Namen Accessibility. Das ist eine Politik, die der Bürgerrechtsbewegung aus den USA aus den 1960er Jahren entstammt. Sie ist durch viele Länder und auch von der UNO übernommen worden. Die ergonomische Normung wird seit mehr als 20 Jahren mit der zugänglichen Gestaltung der Arbeit und der Arbeitsstätten befasst. Die allgemeine Politik arbeitet nach dem Konzept “Design for All”. Design for All (auch bekannt als „Universal Design“) ist ein Gestaltungskonzept, das darauf abzielt, Produkte, Dienstleistungen und Umgebungen so zu entwickeln, dass sie für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sind – unabhängig von Alter, körperlichen Fähigkeiten oder Lebenssituation. Ein solches Design ist für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten nützlich und marktfähig. Es kommt verschiedenen Vorlieben und Fähigkeiten entgegen (z. B. linkshänder-freundlich).

Die barrierefreie (accessible) Gestaltung der Beleuchtung an Arbeitsplätzen stellt sicher, dass alle Beschäftigten – unabhängig von individuellen Seheinschränkungen, Alter oder spezifischen Sehaufgaben – sicher, ergonomisch und ermüdungsarm arbeiten können. Das Problem ist, dass man das Konzept in der lichttechnischen Literatur lange suchen kann, ohne es zu finden.

Validitätsproblem – Wenn die Maße nicht stimmen

Validität ist einer der drei wichtigsten Grundpfeiler der Statistik und Forschung (die sogenannten Gütekriterien). Vereinfacht gesagt, beantwortet die Validität die Frage: „Misst der Test wirklich das, was er messen soll?“ Weiter gefasst: Was bedeutet Validität? Was bedeutet eine Messgröße?

Welche praktische Bedeutung die richtige Antwort darauf haben kann, kann man in der Historie der Kerntechnik lesen. Am 28. März 1979 bemerkten die Reaktorfahrer in Three-Mile-Island, Harrisburg, Pennsylvania, dass sie einen Unfall hatten. Pflichtgemäß pumpten sie 6.000 Kubikmeter Wasser in den Reaktor, das damit den notwendigen Wasserstand erzielte. Jedenfalls nach der Anzeige. In Wirklichkeit war kein Wasser im Reaktor. Die Anzeige hatte einen Rechenwert angezeigt, der den Wasserstand aus dem gepumpten Wasser und dem Volumen des Reaktorgefäßes errechnet hatte. Seit diesem Tag sind in den USA nur ganze zwei Reaktoren in Betrieb gegangen. Und das in 48 Jahren.

Das Thema Validierung wird in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne hier ausführlich behandelt:  So soll die Leuchtdichte der Helligkeit entsprechen. Die Lichttechnik muss sich mit sehr ernsthaften Validierungsproblemen befassen, denn alle ihre Größen sind linear, zwei Lux sind das Doppelte von ein Lux, ihre Wirkungen aber nicht, sie sind definiert nach physikalischen Entitäten. So soll die Leuchtdichte der Helligkeit entsprechen. Das tut sie nicht, weil sie das nicht kann.

Lichttechnische Grundgrößen entsprechen physikalischen Größen, die man mit Hilfe der V(λ)-Kurve umrechnet. Wenn ihre Werte etwas bedeuten sollen, müssen sie physiologischen Wirkungen entsprechen, welchen auch immer. Im einfachsten Fall sollten z.B. Reflexionsgrade wie 0,3 oder 0,6 etwa dem Helligkeitseindruck entsprechen, den Proben mit solchen Werten erreichen. Rein physikalisch gesehen reflektiert die Probe mit einem Reflexionsgrad von 0,6 tatsächlich exakt doppelt so viel Lichtenergie wie die Probe mit 0,3. Unser visuelles System arbeitet nicht linear, sondern annähernd logarithmisch. Das bedeutet: Damit wir einen Helligkeitsunterschied als gleichmäßig steigend wahrnehmen, muss die physikalische Lichtintensität exponentiell zunehmen. Das ist die Kernaussage des Weber-Fechner-Gesetzes. Das Weber-Fechner-Gesetz beschreibt den Zusammenhang zwischen der objektiven Intensität eines physikalischen Reizes und der subjektiv empfundenen Stärke dieses Reizes. Es bildet das Fundament der Psychophysik.

Jeder Lichttechniker und jeder Akustiker lernt das Gesetz, bestimmte Ingenieure gleich zweimal. Wenn sie sich auf dem Gebiet der technischen Akustik bewegen, arbeiten sie mit einer logarithmischen Größe. Als Lichttechniker müssen sie linear denken. Arbeitswissenschaftler wie ich verzweifeln zuweilen, wenn sie den Umstand Betriebsleuten vermitteln sollen.

Einfach gesagt: Es gibt keine physiologischen Entsprechungen zu lichttechnischen Größen. Man muss Lichtwirkungen mühsam mit den Beleuchtungsbedingungen in Relation bringen. Dabei wird man nicht selten durch die falsch definierten Maße in die Irre geführt.

[1] Wann die melanopischen Größen wirklich in dem Wörterbuch erschienen sind, kann ich nicht zuverlässig angeben. Die CIE hat bis zum Jahr 2021 das Zitieren der Begriffe aus ihrem Wörterbuch e-ilv im Internet nicht anerkannt. Sie bestand darauf, dass man die gedruckte Version benutzt. Diese gab es aber in keiner Bibliothek. Mir ist nicht einmal auf offiziellem Weg gelungen, ein Exemplar zu Gesicht zu bekommen. Das wird erst verständlich, wenn man berücksichtigt, dass das Wörterbuch komplett überarbeitet werden musste.

[2] Gemeint ist das Phoebus-Kartell, mit dem weltweit eine feste Dauer für die Glühlampe festgelegt wurde. (mehr hier Das Phoebus-Kartell – Gerücht - Legende – Realität) Phoebus (Phoibos) ist der Beiname von Apoll, besser bekannt als Apollon, des Olympischen Gottes des Lichts und der Heilkunst.

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Wie verdient man sich einen schlechten Ruf? Fallstudien aus der Praxis II

Forschung ist das, was ich tue,
wenn ich nicht weiß, was ich tue.

Wernher von Braun

In dieser Reihe beschreibe ich in lockerer Folge die Entstehung des Gefühls bei den Benutzern, dass ein Arbeitsraum ohne künstliche Lichtquellen die beste Arbeitsumgebung wäre (Ergebnis einer LinkedIn-Studie). Diesen Ruf hat die Beleuchtungstechnik in enger Zusammenarbeit mit der Architektur redlich verdient. Manchmal war auch die Politik sehr hilfreich dabei … Dieser Beitrag behandelt einen Fall, bei dem die Wissenschaft wie auch Wissenschaftler einen großen Beitrag geleistet haben. 

130 Jahre Blendungsforschung und immer noch keine Ahnung

Der Beitrag analysiert das anhaltende Scheitern der Lichtforschung im Umgang mit Blendung, trotz über 130 Jahren Forschung seit Edisons Versprechen eines blendfreien künstlichen Lichts. Während der Preis für Licht durch technologischen Fortschritt dramatisch gesunken ist, blieb das Ziel der Blendungsfreiheit unerreicht. Ich mache dafür vor allem wissenschaftliche Versäumnisse verantwortlich: Weder Arbeitswissenschaften, Ergonomie noch Psychologie haben Blendung als relevante Arbeitsbelastung systematisch untersucht. Auch die Lichttechnik selbst habe konzeptionelle Fehler gemacht und mit dem Unified Glare Rating (UGR) ein Bewertungsverfahren etabliert, das methodisch unzureichend, nicht validiert und für moderne Beleuchtungssituationen – insbesondere mit LEDs und Bildschirmarbeitsplätzen – ungeeignet ist. Fehlende interdisziplinäre Zusammenarbeit, eine schwache akademische Verankerung der Lichtanwendung und industriegetriebene Scheinlösungen hätten dazu geführt, dass sich die Forschung im Kreis dreht. Das Ergebnis ist ein Bewertungsmaß, das Vertrauen zerstört und reale Blendungsprobleme eher verschärft als löst. 

Wie die Wissenschaft das Blendungsproblem nicht löste

Der geniale Ingenieur Edison ist bekannt dafür, dass er die Ziele seiner „Erfindungen“  vor Beginn seiner Arbeit klar und in wenigen Sätzen beschrieb, bevor er sich an die Arbeit machte. Deswegen war er eher ein Entwickler als ein Erfinder. Dass die meisten Kenner ihn dennoch für einen Erfinder halten, hängt damit zusammen, dass seine Erfolge nicht gerade bescheiden waren. Glühlampe, Kinetoskop, Phonograph … Edison hielt 1093 Patente.

Man kann mit Hilfe seiner Notizen ermitteln, wenn etwas nicht so funktionieren wollte, wie Edison sich das vorgenommen hatte. So durfte ich in den 1970ern analysieren, warum der Phonograph in manchen Ländern und Branchen erfolgreich war, aber in deutschen Büros trotz Bemühungen der Industrie und des Bundesrechnungshofes keinen Fuß fassen konnte. Edisons Notizen zeigen, er wollte die Kommunikation zwischen Chef und Sekretärin auf das Diktiergerät legen und damit beide entlasten. 80 Jahre später wollte man das Gerät zwischen Sachbearbeitern und großen Büros und Schreibkräften im Massenbüro verwenden. Die Analyse des Versagens hat mich ein paar Jahre Arbeit gekostet.  Gegenüber dem, was die Schreibkräfte erlitten hatten, war das aber eine Kleinigkeit. Sie bezahlten mit ihrem Gehör.

Ähnlich wie bei diesem Fall scheint es mit der Glühlampe, d.h. mit dem künstlichen Licht ergangen zu sein. Dazu hatte Edison geschrieben, er werde eine Lampe erfinden, deren Licht so billig sein wird, dass sich nur Reiche eine Kerze leisten würden. Und dieses Licht werde nicht blenden.

Das primäre Ziel, der Preis des Lichts, wurde mehr als erreicht. Die Entwicklung des Preises für Licht ist eines der beeindruckendsten Beispiele für den technologischen Fortschritt der Menschheit. Seit 1924 ist der Preis für eine Lumenstunde (die Standardeinheit für Lichtmenge über Zeit) massiv gefallen – inflationsbereinigt um weit über 99 %. In den 1920ern kaufte man für  60 Arbeitsstunden ca. 5 Monate Licht. Heute 60 Arbeitsstunden kaufen über 50 Jahre Licht.

Was mit der Blendung geworden ist, habe ich am Beispiel  von Autoscheinwerfern vorgestern erläutert : Die dümmste Erfindung, seit es Scheinwerfer gibt. In dem Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne zieht sich das Thema durch das ganze Buch und wird in einem getrennten Kapitel ausführlich behandelt: Blendung- Was ich schon immer wusste und nie nachfragen wollte. Hierzu genügt als Erklärung kurz, was Prof. Völker zum hundertsten Geburtstag der Lichttechnischen Gesellschaft schrieb: In seinem Beitrag Ein Rückblick über 100 Jahre Forschung steht am Ende zu lesen: „Der vorliegende Beitrag zeigt, dass es möglich scheint, die vorhandenen Blendungsbewertungsmodelle auf ein Modell zurückzuführen. Zurzeit fehlen noch einige Einflussgrößen, …”. Also sah ein Professor für Lichttechnik nach 100 Jahren Forschung Licht am Ende des Tunnels … Wenn wir noch einige Einflussgrößen bestimmt haben, werden wir sicher wissen, was Blendung ist. Ganze 133 Jahre nach Edisons Versprechen.

Wo liegt der Hund begraben?

Wenn man einen Schuldigen für das grandiose Versagen in Sachen Blendung sucht, bieten sich gleich mehrere an. In dem Buch schrieb ich viel über das (nicht hilfreiche) Wirken der lichttechnischen Industrie. Hingegen sind meine eigenen Kollegen aus der Wissenschaft zu gut weggekommen. Deswegen will ich in diesem Beitrag mit diesen anfangen. Die weiteren Verdächtigen wären nicht erfolgreich zum Zuge gekommen, wenn diese der Aufgabe gerecht werden hätten können.

Was die Wissenschaft hätte besser machen müssen …

Wer hier die Lichtwissenschaft als Erstes genannt sehen möchte, liegt falsch. Die Rede ist von Wissenschaften, die Arbeitsverhältnisse untersuchen und Arbeitsbelastungen bewerten. Die heißen auf Amerikanisch Human Factors, auf Englisch Ergonomics und auf Deutsch Arbeitswissenschaften.

Bei den amerikanischen Kollegen war ich öfter zu Besuch auf ihren Kongressen und in Normenausschusssitzungen zwischen 1981 und 2021, bei den britischen Kollegen war ich sogar Fellow über 20 Jahre. Etwas länger war ich Mitglied bei der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft. Und beim internationalen Verband, International Ergonomics Association, IEA, gehörte ich mit zu den Veranstaltern und Referenten der Kongresse über einen längeren Zeitraum. Eine Gruppe, die ich mitgegründet habe, ist heute ein Technical Committee von IEA. Die lange Aufzählung soll dazu dienen, meine Enttäuschung über viele Jahrzehnte, dass es in all diesen Gesellschaften kaum eine Aktivität gab, was Licht und Beleuchtung betraf, zu erklären.

Was man alles hätte tun können oder müssen, sei dahingestellt. Hinsichtlich des Themas Blendung hätte man zunächst eine Methode entwickeln müssen, die besser ist als die der Lichttechniker. Denn die Lichttechnik ist nicht in der Lage, mit Arbeitsbelastungen umzugehen. Sie muss auch keine wissenschaftlichen Verfahren zur Bestimmung von Arbeitsbelastungen entwickeln. Arbeitsanalyseverfahren sind in der Ergonomie zu Hause. Nur über diese kann Blendung in Verbindung mit Arbeitsbelastungen und Stress formal annehmbar behandelt werden. Es gab aber nicht einmal Ansätze dazu.

Eine andere Gruppe von Wissenschaften, die Sozialwissenschaften, hat sich ebenso wenig um Blendung gekümmert. In der Arbeitspsychologie kann man allenfalls ein Erstaunen ernten, wenn man erzählt, es gäbe eine psychologische Blendung. Eine psychologische Belastung, mit der sich die Psychologie nur am Rande befasst … oder erst gar nicht.

Wenn man sich auf die Suche nach Psychologen begibt, die sich mit der „psychologischen“ Blendung befasst haben, findet man allerhand zu Blenderei, z.B. Paulhus & Williams: Die „Dunkle Triade“ oder Harry Frankfurt: „On Bullshit“, aber nichts über Beleuchtung. Lexika für Psychologie im Internet reagieren entweder gar nicht auf das Suchwort oder wie hier abgebildet:

Und die „Lichtwissenschaften“?

Das Wort „Lichtwissenschaften“ war mir nie ein Begriff, bis ich in Zeitschriften wie Licht auf „Lichtforschung“ stieß. Die Autoren, die den Begriff benutzen, kenne ich praktisch alle persönlich. Es scheint aber so, dass das Wort anderen kein Begriff ist. Die verstehen unter Lichtforschung: „Lichtforschung – in der Wissenschaft meist als Photonik oder Optik bezeichnet – ist ein interdisziplinäres Feld, das sich mit der Erzeugung, Ausbreitung, Manipulation und Detektion von Licht befasst.“ Tatsächlich waren die großen Lichtforscher Physiker wie Max Planck oder Einstein. Wer sollte sich heute mit Blendung als Lichtforscher beschäftigen?

Zu meiner Studentenzeit gab es in (West-)Deutschland ganze zwei Professoren für Lichttechnik, die sich mit allen Belangen der Lichtanwendung und Beleuchtung beschäftigten. Im anderen Teil Deutschlands gab es ebenfalls zwei. Hingegen gab es Tausende von Professuren für BWL. Heute entfallen rund 40% der Professuren in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf BWL. Das macht rund 5.000 bis 6.000 Professuren für BWL bundesweit. Ihnen steht eine einstellige Zahl an Universitätsprofessuren für Licht oder Ähnlichem.

Wenn man sich auf die Suche nach Wissenschaftlern eines Fachgebiets begibt, wird man in ihren Fachzeitschriften fündig. Eine Suche nach „Fachzeitschriften für Lichtforschung“ ergibt keine einzige deutsche Publikation. Wenn man sich die englischen Titel anschaut, findet man so etwas wie Nature Photonics, von der man schreibt: „Das wohl prestigeträchtigste Journal im Bereich der Lichtforschung. Es deckt alles ab – von Lasern und Quantenoptik bis hin zu Biophotonik.“

Eine viel gelobte Publikation, Light: Science & Applications (LSA), die oft sehr praxisnahe, aber fundamental wichtige Forschung publizieren soll, habe ich mir näher angeschaut. Seit 1873 sind 164 Artikel erschienen, in denen das Wort "discomfort glare" vorkommt. Unter den 10 relevantesten Artikeln aller Zeiten sind 2 Artikel von Hopkinson aus den Jahren 1952 und 1958 aufgelistet und einer aus dem Jahre 1917 mit dem vielsagenden Titel „Protection from Glare“, auf Deutsch Schutz vor Blendung. Der äußerst interessante Beitrag fängt mit diesem Satz an: “Ein wirksamer Schutz der Augen vor Blendung ist heutzutage ein Thema von großer Bedeutung, doch leider gibt es diesbezüglich zahlreiche Missverständnisse.“ An denen leidet man wohl 109 Jahre später heute.

Was die Lichtwissenschaften in Sachen Blendung bislang geleistet haben, habe ich in dem Kapitel Warum sich die Forschung auf der Stelle dreht auseinandergesetzt. Das ist ein längeres Kapitel, das in mehrere Abschnitte unterteilt ist. Deren Titel sprechen für sich:

  • Konzeptionelle Mängel grundsätzlicher Art;
  • Fehlen eines übergeordneten Ziels, weil Vermeiden von Blendung zu wenig bedeutet;
  • Vielzahl von Erscheinungen mit demselben Effekt, die unberücksichtigt bleiben;
  • Unzureichendes Ziel der Sehleistung, das das Farberkennen ignoriert;
  • Gefährden statt nützen, wenn unsinnige Anforderungen gestellt werden;
  • Etablieren eines Gütemerkmals, das seinem eigenen Ziel widerspricht.

 

Insbesondere die letztere Aktion hat dem Ruf der Lichttechnik am meisten geschadet. Es wurde ein völlig überflüssiges und unwirksames Gütemerkmal eingeführt, das zu einer Beleuchtung führte, die mehr blendete als alle vergleichbaren Beleuchtungsarten. Nach lichttechnischen Vorstellungen von damals würde man aber eher von einer absolut blendfreien Beleuchtung sprechen. Das stand sogar in den Fachzeitungen, publiziert von angesehenen Leuten vom Fach.

Summa summarum hat sich die Lichtforschung ständig im Kreise gedreht und nicht gemerkt, dass bereits ihr Ansatz falsch war. In den 1990ern kam der finale Akt, bei dem mehrere für sich nie validierte Blendungsbewertungsverfahren auf dem Papier zusammengewürfelt und „vereinheitlicht“ zu UGR wie einheitliche Blendbewertung.[1]

Bei der empirischen Untersuchung der Blendung geht man nach wie vor sehr ähnlich vor. Man benutzt eine sehr alte Skala, deren Konstruktion fragwürdig war, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Aber das wichtigste Problem ist, dass man Blendung ohne Arbeitsbelastung und meist auch ohne visuelle Belastung misst. Es war aber bereits in den 1960ern bekannt, dass die Wirkung einer Belastung durch eine gleichzeitig wirkende andere Belastung unproportional erhöht wird. Der schwedische Psychologe Olov Östberg hat zudem nachgewiesen, dass z.B. eine Lärmbelastung die Blendung durch eine visuelle Umgebung erhöht, obwohl die beiden Empfindungen nichts miteinander zu tun haben. Solange man daran nichts ändert, sind alle Blendungsuntersuchungen Kandidaten für ein Versagen. Zwischen den beiden Bildern unten liegen rund 60 Jahre. Kann man annehmen, dass Menschen bei dieser Haltung und in diesem Setting „comfort“ beurteilen können?

Die Blendungsbewertung, wie sie in der Lichttechnik praktiziert wird, ist mindestens zweideutig. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie irgendeine Aussagefähigkeit besitzt, geht gegen Null. Die experimentelle Methode, nach der sie ermittelt wurde, kann nachweislich nicht funktioniert haben. Wie Validierungsversuche gezeigt haben, hat sie auch nicht funktioniert. Hier das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung des UGR-Verfahrens: „Die Blendungsmodelle wurden nach fehlenden Untersuchungsbedingungen und Inkonsistenzen geprüft. Es wurden Mehrdeutigkeiten gefunden wie die Einbeziehung von kleinen und großen Blendquellen und was überhaupt eine Blendquelle in komplexen Situationen mit mehreren Leuchten ist. … Die Blendungsmodelle wurden umgerechnet, um mit den Vorhersagen von 1949 von Luckiesh und Guth verglichen zu werden. Die Modelle zeigten eine geringe Aussagekraft. Wenn man Blendung in komplexeren Situationen [mehrere Leuchten, d. Autor] bewerten will, müssen die Modelle grundsätzlich neu formuliert werden.“[2]

Da verstehe einer, dass der UGR-Wert einer Leuchte im Leuchtenkatalog dreistellig angegeben wird. Schlimmer kann man das Vertrauen in Technik nicht schädigen.

Beleuchtung ist keine akademische Disziplin!

Diesen Spruch stelle ich gesondert hervor, weil er aus einer bestimmten Ära stammt, wo die Rolle der Wissenschaft in Sachen Licht, gelinde gesagt, verwaist war. Üblicherweise zeichnen sich erfolgreiche Branchen dadurch aus, dass Industrie und Wissenschaft zusammenarbeiten, indem jeder Partner den Part übernimmt, für den er die besseren Chancen hat. So kann man in den Laboren der Industrie zwar auch Forschung betreiben, aber nicht Problemen nachgehen, die eher eine Grundlagenforschung erfordern. Diese Vorstellung wird in Deutschland in großem Stil verfolgt. Für die Grundlagenforschung sind die Institute der Max-Planck-Gesellschaft zuständig (84 Institute, 24.000 Beschäftigte, 7000 Forschende). Eine praxisnähere Forschung, aus der auch Produkte hervorgehen können, betreibt die Fraunhofer-Gesellschaft (76 Institute, 32.000 Angestellte). Deutschland unterhält noch zwei weitere Forschungseinrichtungen, Helmholtz-Gemeinschaft (48.000 Angestellte) und Leibniz-Gemeinschaft (21.000 Angestellte). Universitätsinstitute können sich von der Grundlagenforschung bis hin zur Produktentwicklung auf verschiedenen Feldern betätigen.

Auch auf dem Gebiet der Lichttechnik funktionierte eine Kooperation lange Zeit recht gut. Doch ab Mitte der 1970er Jahre merkten die Industrievertreter immer wieder, dass sie an den Universitätsinstituten wenig Gehör fanden. So hat eine Vereinigung der vier größten Unternehmen der Branche die Institute angeschrieben, um Forschungsprojekte aufzuschienen. Die Reaktion sorgte für Entsetzen. Man erfuhr schriftlich, dass Beleuchtung keine akademische Aufmerksamkeit verdiene. Sie sollten sich an die Fachhochschulen wenden. Das war ignorant gegenüber dem Anliegen der Industrie und überheblich gegenüber den Fachhochschulen.

Die Ära, in der so etwas möglich war, währte zwar nicht ewig, dauerte aber lange genug, um Schaden anzurichten. Dieser Schaden betraf insbesondere das Thema Blendung, weil die Erkenntnis, dass die vorhandenen Blendungsbewertungsverfahren (VCP in den USA, Glare Index in UK, Söllner-Kurven in Deutschland) eher zum Chaos führten, in diese Ära fiel. Dabei waren zwei der drei Verfahren von Industrieunternehmen erarbeitet worden (VCP von General Electric, Söllner-Kurven von Philips) und das dritte von einem privatisierten ehemaligen Staatsinstitut. Allen war auch mehr oder weniger bewusst, dass ihre Verfahren „nicht reproduzierbar“ waren, sprich, keine Validität hatten. Das Zeitfenster war günstig, um ein valides Verfahren zu erarbeiten, zumal man jetzt über zuverlässige Messtechnik und leistungsfähige Computer verfügte, die zur Entwicklungszeit der alten Blendungsbewertungsverfahren auch in führenden Instituten gefehlt hatten. Stattdessen wurde mit dem UGR-Verfahren eine Methode entwickelt, die bereits bei ihrem Entstehen im Jahr 1995 obsolet war. Und das in mehrfacher Hinsicht:

  • Nur für die "etwa horizontale Blickachse": Die Standard-UGR-Tabellen in den Katalogen der Hersteller basieren auf der Annahme, dass der Nutzer geradeaus nach unten schaut (Sehaufgabe unter der Horizontalen)
  • Vernachlässigung der Umgebung (Kontext-Mangel): Das UGR-Verfahren bewertet die Leuchte in einem theoretischen Standardraum. Es berücksichtigt nur unzureichend, ob der Raum dunkle, absorbierende Wände oder helle, reflektierende Oberflächen hat.
  • Ignorieren der Peripherie: Lichtquellen, die ganz am Rand des Sichtfeldes liegen, können dennoch Stress verursachen, werden aber durch die Gewichtungsfaktoren (Position Index p) in der Formel oft "weggerechnet".
  • Falsche Grundlage: Die UGR-Formel "mittelt" die Leuchtdichte über die gesamte Fläche der Leuchte, weil nicht die Leuchtdichte gemessen wird, sondern die Lichtstärke.
  • Ungültige Aussage für großflächige Leuchten: Nach Aussagen der Entwickler ist UGR nicht auf großflächige Leuchten, leuchtende Decken oder indirekte Beleuchtung anwendbar. Genau diese zeichnen sich aber durch eine geringere Blendung aus.
  • "Punktquellen-Lücke" (LED-Problematik): Die Vorgänger des UGR-Verfahrens wurden für Leuchtstofflampen mit Diffusoren entwickelt. Moderne LEDs sind jedoch oft winzige, extrem helle Lichtpunkte (Clustered LEDs). Eine LED-Leuchte mit vielen extrem hellen Einzelpunkten kann denselben UGR-Wert haben wie eine gleichmäßig leuchtende Fläche, obwohl die Einzelpunkte in der Realität viel stärker blenden. (s. hierzu den Beitrag LED-Abstände sorgen für mehr Blendungsempfindung[3]
  • Computerarbeitsplätze ignoriert: Die Vorgänger des UGR-Verfahrens wurden in einer Zeit entwickelt, als die Sehaufgabe vor einer arbeitenden Person direkt vor ihr lag. Deren Fläche war zudem recht klein. Heute arbeiten die meisten Menschen entweder vor einem großen Bildschirm oder vor zwei Displays, die in der Breite etwa einen Meter einnehmen und etwa augenhoch sind. Wer diese benutzt, guckt nicht auf ein oder zwei DIN-A4-Blätter, sondern bewegt sein Auge über die gesamte Strecke.
  • Blendfreiheit nicht angestrebt: Blendungsbegrenzung bedeutet nicht Blendfreiheit. Wenn man verwuxcht, zu ermitteln, was die Vorgabe in den Beleuchtungsnormen UGR ≤ 19 bedeutet, kann man viele Antworten bekommen. Drei Antworten durch drei Professoren für Lichttechnik lauteten, dass der Wert bedeutet VCP 65, d.h. 65% der Probanden erachten eine Beleuchtung für „gerade zulässig“. [4]

 

[1] UGR = Unified glare rating stellt eine Weiterentwicklung des CIE Glare Index dar. Das Verfahren vermengt das Verfahren nach Luckiesh und Guth (1949) mit dem früher in Deutschland üblichen Söllner-Verfahren, die sich eigentlich nicht gut vertragen. Keines der Verfahren wurde je validiert. Die Zusammenfassung (UGR) hat gar eine nur geringe Korrelation zur empfundenen Blendung (siehe Clear, Robert D.: Discomfort glare: What do we actually know? In: Lighting Research and Technology. April 2013 vol. 45 no. 2 141-158 doi:10.1177/1477153512444527 .

[2] Clear, R. D. Discomfort glare: What do we actually know?, Lighting Research and Technology, 2012, https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/1477153512444527?journalCode=lrtd

[3] Abboushi B, Miller N, Royer M, Orman A, Irvin L, Rodriguez-Feo Bermudez E. LED array spatial frequency impacts discomfort and afterimages in a simulated nighttime environmentLighting Research & Technology. 2026;0(0). doi:10.1177/14771535251400286

[4] Diss Funke, S. 19, zitiert aus Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e.V. (Hrsg.): Das UGR-Verfahren zur Bewertung der Direktblendung der künstlichen Beleuchtung in Innenräumen, LiTG-Publikation Nr. 20:2003, LiTG: Berlin, 2003.

Die dümmste Erfindung, seit es Scheinwerfer gibt

Fernlicht bedeutet
nicht immer Weitblick.

Anonymus

Dieser Beitrag handelt von einer Plage im Straßenverkehr, die nicht trotz, sondern wegen einer intelligenter Technik zun einer noch größeren Plage zu werden droht.

Kurzfassung

Der Beitrag beleuchtet die Entwicklung der Fahrzeugbeleuchtung von der BiLux-Lampe bis zu Matrix-LED-Scheinwerfern und stellt deren ursprüngliches Ziel – die Vermeidung von Blendung – der heutigen Realität gegenüber. Trotz hoher technischer Komplexität und intelligenter Steuerung führen moderne Systeme weiterhin zu Blendung, insbesondere für Fußgänger. Der Text kritisiert den Widerspruch zwischen technologischem Fortschrittsversprechen und tatsächlichem Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr. 

Noten zur Geschichte der Fahrzeugbeleuchtung

Als die Erfindung nur eine Erfindung war, hörte sie sich gut an. Man ersetze das „dumme“ System aus einer Bilux-Lampe und einem Schalter durch eine LED-Matrix und einen Computer – und schon muss man nicht immer daran denken, ob man mit seinem Fernlicht andere blendet.

Das übliche Auto fuhr in Europa mit einer Zweifadenlampe für kombiniertes Fern- und Abblendlicht, daher Bi-Lux, seit 1925, bis man die Halogenlampen erfand. So gab es ab 1966 die Zweifaden-Halogenlampe vom Typ H4 für Fern- und Abblendlicht, die aber erst im Herbst 1971 auf dem Markt erschien (Mercedes-Benz 350 SL). Die vorerst letzte Entwicklung waren die Scheinwerfer mit Gasentladungslampen (Xenonlicht), die ab 1991 die teuren Autos verzierten. Bereits damals fuhr denen ein übler Ruf voraus, Dränglerlicht. Nicht etwa weil das Licht drängelt, sondern die Herrschaften, die viel Geld investierten, um ein viel helleres Licht auf die Autobahn zu bringen.

LEDs kamen zuerst als Rückstrahler auf die Straße, noch unter dem Namen Laserlicht, weil die LED bis dato Laserdiode hießen, bis das Lichtmarketing sie in Lampe taufte. Zuvor waren alle lichtemittierenden Dioden (LED) als Laser klassifiziert, die als Beleuchtung benutzten in der Gefahrenklasse 0 eingestuft. Im Jahr 2008 durfte das erste Auto mit einem Voll-LED-Scheinwerfer dank einer Sondergenehmigung der EU zugelassen werden. Allerdings nicht in einer Familienkutsche, sondern in einem Audi R8, einem Sportwagen. Von da ab konnten nur noch “intelligente” Lösungen als Fortschritt gelten.Dazu gehört die Gattung Scheinwerfer, die das Thema dieses Beitrags bildet: Matrix-LED-Scheinwerfer.

Matrix-LED-Scheinwerfer – kurz beleuchtet

Zur Erfindung

Eine wichtige Anlaufstelle von Autofans, MeinAUTO.de im Internet erklärt, was diese sind: “Matrix-LED-Scheinwerfer sind eine moderne Form der Fahrzeugbeleuchtung. Statt eines einzigen Lichtkegels setzen sie sich aus vielen kleinen, einzeln steuerbaren LEDs zusammen. So kann das Licht ganz gezielt gesteuert und angepasst werden – zum Beispiel, um bestimmte Bereiche auszuleuchten und andere gezielt im Dunkeln zu lassen.”

Etwas gezielt Steuern bedingt, dass man weiß, worauf man abzielt. Warum soll man bestimmte Bereiche ausleuchten und andere auslassen? Das wichtigste Ziel lag der Erfindung der BiLux-Lampe zugrunde – die Vermeidung der Blendung des Gegenverkehrs. Wie gut es 100 Jahre danach ausschaut, kann man in dem Beitrag „Warum LED-Scheinwerfer blenden - Auch der ADAC will es wissen lesen: Über 90 % der Autofahrer fühlen sich laut ADAC nachts mehr oder weniger stark geblendet. (Mehr hier Gefahr durch Blendung: Viele Autofahrer sind betroffen oder da So stark blenden LED-Scheinwerfer wirklich

Im Sommer 2019 wurde auf der LASER* World of PHOTONICS (hier) eine Entwicklung vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik für Autoscheinwerfer präsentiert. Sie basiert auf einem Projektor mit LED, wobei das Leuchtmittel nicht eine einzige (große) Lampe ist, sondern eine Vielzahl von LEDs, die man wie bei einem Beamer an- und abschalten kann. 200.000 Mikrooptiken bündeln das Licht in Fahrtrichtung und lassen sich so steuern, dass nicht nur eine Blendung des Gegenverkehrs vermieden werden soll, sondern auch die Blendung einzelner Fußgänger.

Wenn heute, ich meine heute Nacht, ein einzelner Fußgänger in Berlin unterwegs ist, kann es passieren, dass ihm mehrere Autos mit aufgeblendeten Scheinwerfern entgegenkommen. Der Fußgänger fühlt sich nicht geblendet, nein, er fühlt sich terrorisiert. Und das liegt an den Scheinwerfern, die pro Seite bis zu 5.000 € kosten können.

Was soll ein intelligenter Scheinwerfer leisten

Die Funktionsweise der modernsten Scheinwerfer leuchtet jedem auf Anhieb ein:

Anstatt einfach nur einen starren Lichtkegel auf die Straße zu werfen, passen sie die Lichtverteilung in Echtzeit an die Umgebung, den Verkehr und die Wetterbedingungen an. Das Ziel: maximale Sicht für mich, ohne andere zu blenden.

Das Herzstück ist meist eine Kombination aus einer Frontkamera, einem Steuergerät und speziellen Leuchteinheiten (meist LEDs).

  1. Erkennung: Die Kamera registriert entgegenkommende Fahrzeuge oder vorausfahrende Autos anhand ihrer Rückleuchten.
  2. Berechnung: Das Steuergerät berechnet in Millisekunden, welche Bereiche der Straße ausgeleuchtet werden dürfen.
  3. Reaktion: Anstatt das komplette Fernlicht auszuschalten, werden nur die Segmente deaktiviert oder gedimmt, die den anderen Fahrer blenden würden. Der Rest der Straße bleibt taghell erleuchtet.

Das Ganze kann man auch anders nennen: Dauerfernlicht (Matrix): Ich fahre permanent mit Fernlicht; andere Verkehrsteilnehmer werden präzise „ausgespart“.

Wo die Intelligenz in Dummheit umschlägt

Wenn einem keine entgegenkommenden Fahrzeuge begegnen und auch keine Fahrzeuge voranfahren, denkt die Kamera, sie hat freie Bahn. Das ist z.B. der Fall an Straßen mit breiten Mittelstreifen. Und der Computer des Scheinwerfers, der pro Seite so viel kostet wie ein guter Gebrauchtwagen, schaltet auf Dauerfernlicht,  bis man sich einem Auto nähert.

Als Fußgänger, den der Computer präzise aussparen soll, müsste man schön leuchten wie ein Bremslicht, damit die Kamera einen wahrnimmt. Die tut ihn schon wahrnehmen. Was sie danach macht, liest sich in der Funktionsbeschreibung des intelligenten Scheinwerfers so: “Das Markierungslicht erkennt Fußgänger am Straßenrand und blitzt diese kurz an, um den Fahrer zu warnen.” Die Beschreibung erinnert irgendwie an Wildwechsel. Das Wild wird nicht angeblinkt, damit es nicht erschreckt. Der Fußgänger erstarrt wohl beim Anblick des Unsinns vor Ehrfurcht und darf deswegen angeblinkt werden.

Bereits lange bevor diese intelligenten Scheinwerfer verbaut werden konnten, hatte sich die Bevölkerung von Berlin über die ausgelassen. Ich hatte die damals in Januar 2019 zitiert und kommentiert:

Was der Volksmund so alles über blendende LEDs sagt …

Blenden als moderner Sport

Asphalt Cowboys und LED

Wenn die Farben täuschen – Ein altes Problem mit neuer Bedeutung

Die Technik liefert uns die Werkzeuge,
aber die Weisheit, sie zu gebrauchen,
hinkt eine Generation hinterher.

William F. Ogburn in Cultural Lag

Dieser Beitrag handelt von einem Phänomen, das nicht nur die Wissenschaft beschäftigt. Es war schon immer im Alltag relevant und wurde durch den Online-Handel noch wichtiger als einst.

Kurzfassung

Metamerie bezeichnet das Phänomen, dass Farben unter bestimmten Bedingungen gleich erscheinen, obwohl sie physikalisch unterschiedlich sind. Besonders relevant ist dies bei Beleuchtungs‑Geometrie‑ und Beobachtermetamerie, bei denen sich der Farbeindruck je nach Lichtquelle, Betrachtungswinkel oder Person ändert. Im Alltag führt das häufig zu Fehlurteilen, etwa beim Kauf von Kleidung, Möbeln oder Autos, da kleine Muster, Displays und Kameras Farben verfälschen. Digitale Darstellungen können das reale Farbspektrum nicht korrekt wiedergeben und verstärken die Unsicherheit. Wirtschaftlich wirkt sich Metamerie vor allem im Onlinehandel aus, wo sie einen erheblichen Teil der Retouren verursacht. Händler versuchen gegenzusteuern, etwa durch bessere Darstellung oder virtuelle Anproben, eine vollständige Lösung gibt es jedoch nicht. 

Zum Begriff

Unter Metamerie versteht man in der Farblehre das Phänomen, dass zwei Farbmuster unter einer bestimmten Lichtquelle identisch erscheinen, obwohl sie eine unterschiedliche chemische oder physikalische Zusammensetzung (und damit unterschiedliche Reflexionseigenschaften) haben. Metamer heißt bedingt gleich.

Einfach gesagt: Die Farben sehen (unter Umständen) gleich aus, sind es aber „substanziell“ nicht.

Wo wird Metamerie relevant?

Die häufigste Form ist die Beleuchtungsmetamerie: Der Farbeindruck ändert sich beim Wechsel der Lichtquelle (z. B. von Kunstlicht zu Tageslicht). Man kauft im Laden mit hellem LED- oder Leuchtstofflampenlicht zwei Kleidungsstücke (z. B. eine dunkelblaue Hose und ein dazu passendes Sakko), die perfekt harmonieren. Sobald man jedoch ins natürliche Sonnenlicht tritt, wirkt die Hose plötzlich rötlicher oder das Sakko gräulicher. Die optische Übereinstimmung bricht zusammen.

Während man die Hose und das Sakko notfalls entsorgen kann, kommt der Metamerie bei Zahnprothesen eine große Bedeutung zu. In der Zahnmedizin arbeitet man sogar noch wissenschaftlich an der Vermeidung der Metamerie (Beispiel hier). Das dient insbesondere dazu, dass die "falschen" Zähne, die beim Zahnarzt noch wie die eigenen aussehen, im UV-Licht der Disco oder bei Kerzenschein im Restaurant als „Fremdkörper“ hervorstechen können.

Viel tückischer macht es die Geometriemetamerie: Der Farbeindruck ändert sich je nach Betrachtungswinkel oder Beleuchtungswinkel (häufig bei Metallic-Lacken oder Seidenstoffen). Die kann bei Autolacken gewollt sein, bei der Abnahme einer Druckvorlage hingegen sehr tückisch. Man prüft 5.000 Flyer gewissenhaft, ob die Farben gut gelungen sind. Schon vor der Druckerei sehen die Objekte nicht mehr so gut aus. Das Problem kann aber bereits bei der Auftragserteilung eingetreten sein, wenn der Lichteinfall bei dem Auftraggeber anders war als beim Drucker.

Eine dritte Form ist die Beobachtermetamerie: Zwei Menschen betrachten dieselbe Farbe unter demselben Licht. Aufgrund individueller Unterschiede im Auge (Dichte der Sehpigmente, Alterung der Linse) sieht Person A eine Übereinstimmung, während Person B einen Farbunterschied erkennt.

Es gibt sogar eine Theorie, wonach diese Erscheinung geschlechtspezifisch ist, Frauen sehen Farben aus genetischen Gründen anders als Männer.

Ähnlich wie Metamerie, aber (heim)tückischer …

Nicht mit der Metamerie zu verwechseln ist die Abhängigkeit der erkannten Farbe von der absoluten Größe des Musters, z.B. beim Möbel- oder Autokauf im Internet. Hierbei kommen sämtliche Gemeinheiten der falschen Farbwahrnehmung zusammen. Man glaubt, man sieht ein elegantes Anthrazit, und geliefert wird ein Wagen, der im Sonnenlicht plötzlich einen Stich ins Bräunliche oder Violette hat.

Zunächst zum Problem der Fläche. Selbst wenn alle Betrachtungsbedingungen perfekt wären, kann kaum ein Mensch von einem kleinen Farbmuster auf eine große Fläche schließen. Wenn die gesehene Fläche kleiner wird, verschwindet die Farbwirkung langsam aber sicher. Dies zeigt das nachfolgende Bild. Die dicken Striche sehen richtig rot aus. Der Farbeindruck wird blasser, je dünner der Strich wird. Etwa dasselbe passiert, wenn man sich die Farbe seines künftigen Autos aus einer Tabelle mit Farbmustern aussucht.

Wenn man das Auto auf dem Bildschirm aussucht, kommen mindestens die Qualität des Monitorpanels, die Einstellung der Wiedergabe (Farbprofil) und das Betriebssystem hinzu. Ein Bildschirm (Smartphone oder Laptop) kann physikalisch das echte Farbspektrum des Autos gar nicht anzeigen. Wobei man gleich in Frage stellen muss, ob es die echte Farbe geben kann. Denn das Bild des Autos wird unter einem bestimmten Licht erzeugt. Wenn es mit einer Handykamera aufgenommen wird, verfälscht diese wegen ihrer “Optimierung”: Wenn ein blaues Auto vor einer grauen Wand steht, korrigiert die Software den Weißabgleich so extrem, dass der Lack auf dem Foto lebendiger wirkt, als er in der Realität ist.

Die wirtschaftliche Bedeutung

Solange man wichtige Dinge wie Kleidung oder Möbel nach physikalischer Inspektion kaufte, war das Problem relativ einfach lösbar. Man ging mit der Ware kurz aus dem Laden und ließ sich vom Erscheinungsbild überzeugen. Frühere Schneider haben den Stoff, die Nähseide, die Knöpfe und Reißverschlüsse immer fein drapiert und unter der künstlichen und natürlichen Beleuchtung beurteilt. Heute kann man nicht einmal davon ausgehen, ob der Näher eines Sakkos auch dessen Knöpfe kennt, die möglicherweise in einem anderen Land angebracht werden.

Ein Großteil der gekauften Ware wird online gekauft und kommt mit der Post. Es wird häufig am Abend ausgepackt. Die Rolle der Metamerie schlägt bei Modeartikeln voll zu. Ein großer Teil der Retouren von 40% bis 60% geht vermutlich auf die Metamerie zurück. Bei Elektronikartikeln, wo die Farbe praktisch keine Rolle spielt, betragen die Retouren nur 5% bis 10%.

Einige Farben sind extrem anfällig:

Navy / Dunkelblau → kann violett oder grau wirken
Beige / Taupe → wirkt mal warm, mal kühl
Weiß / Off-White → kann gelblich oder bläulich erscheinen

Da die Rolle der Metamerie insbesondere bei Modeartikeln bekannt ist, versuchen Händler die Farbverfälschungen möglichst zu reduzieren. Das geht bis zur virtuellen Anprobe: Über die Smartphone-Kamera wird das Kleidungsstück virtuell „angezogen“. Moderne AR-Software versucht dabei, die aktuelle Lichtsituation im Raum des Nutzers zu berechnen, um die Farbe realistisch anzupassen. Ehrliche Teppichversandhäuser warnen gar vor Farbverfälschungen durch den Blickwinkel auf den Bildschirm.

Aber selbst sehr gut klingende Ratschläge helfen zuweilen  nicht. So klingt dieser Ratschlag recht passabel: “Beurteilen Sie Farben immer am Fenster bei indirektem Tageslicht, bevor Sie das Etikett entfernen.”Das Fensterglas entfernt das UV-Licht fast vollständig, dadurch entfällt die Wirkung der Weißmacher. Diese aber bestimmen nicht selten die Frische der Farben bei der Kleidung. Andererseits ist es unsinnig, Unterwäsche und Schlafbekleidung bei Tageslicht zu beurteilen.

Die möglichen Fehler und Abhilfen beim Autokauf, insbesondere bei Gebrauchtwagenkauf, sind abendfüllend. Diese erläutere ich in einem getrennten Beitrag.

Wie verdient man sich einen schlechten Ruf? Fallstudien aus der Praxis I

Die Technik liefert uns die Werkzeuge,
aber die Weisheit, sie zu gebrauchen,
hinkt eine Generation hinterher.

William F. Ogburn in Cultural Lag

In dieser Reihe beschreibe ich in lockerer Folge die Entstehung des Gefühls bei den Benutzern, dass ein Arbeitsraum ohne künstliche Lichtquellen die beste Arbeitsumgebung wäre (Ergebnis einer LinkedIn-Studie). Diesen Ruf hat die Beleuchtungstechnik in enger Zusammenarbeit mit der Architektur redlich verdient. Manchmal war auch die Politik sehr hilfreich dabei …

Alte und neue Technologien

Dieser Beitrag untersucht anhand historischer und aktueller Fallstudien, wie bestimmte Handlungsweisen bei der künstlichen Beleuchtung ihren schlechten Ruf bei Nutzern erzeugten. Im Mittelpunkt stehen technische Fehlentwicklungen, ignorierte Nutzerbedürfnisse und politisch-industrielle Fehlentscheidungen. Beginnend bei den frühen Leuchtstofflampen mit Glimmstarter beschreibe ich, wie das störende Flackern und eine bestimmte Unzuverlässigkeit dieser Technik über Jahrzehnte hinweg trotz existierender Lösungen bestehen blieben. Anschließend beschreibe ich die Entstehung und Vermarktung der Kompaktleuchtstofflampe (KLL)– einschließlich der Probleme durch langsame Startzeiten, mangelhafte Lichtqualität, erhöhte Ausfallraten sowie die ökologisch umstrittene Verwendung von Quecksilber. Politische Entscheidungen und Industriekampagnen, die diese Technologie trotz ihrer Defizite als ökologische Innovation propagierten, verstärkten die Akzeptanzprobleme zusätzlich. Der Beitrag zeigt, wie wiederholtes Ignorieren von Nutzererwartungen und Umweltaspekten über Jahrzehnte hinweg zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust in bestimmte Lichttechnologien führte – und wie moderne LED-Technik diesen Ruf inzwischen teilweise rehabilitiert. 

In der guten alten Zeit, als der Glimmstarter regierte …

Edison hatte Wort gehalten und eine Lampe gebaut, die beim Drehen des Schalters sofort Licht gab. Das ist bis heute so geblieben: Niemand möchte stundenlang warten, bis Licht kommt. Genauer gesagt, es handelt sich um wenige Sekunden, die niemand abwarten will. Der einzige Unterschied zu 1890 ist, dass wir keinen Drehschalter mehr haben, jedenfalls in modernen Bauten. Dort geht es auf Knopfdruck.

Die so verwöhnten Menschen wurden an deren Arbeitsplatz mit einer Technik konfrontiert, die das Licht nach Meinung der Techniker “wirtschaftlich” lieferte, aber nicht sofort. In den frühen Tagen der Leuchtstofflampe (ca. 1930er/40er Jahre) war das Starten ein mechanischer Prozess. Der klassische Starter ist im Grunde eine kleine Glimmlampe mit einem Bimetall-Kontakt. Diesen fand die Technik wohl nicht so störend, dass eine meiner ersten Forschungsarbeiten dazu diente, bessere Glimmstarter auszusuchen, die die Lampe nicht mehr mehrfach flackern ließen.

Das war etwa 30 Jahre, nachdem mein Vater sich über die neue Beleuchtung in seinem Büro beschwert hatte. Er war nach Hause gekommen und hatte berichtet von der neuen Beleuchtung mit Leuchtstofflampen und seinen Kopfschmerzen. Es war üblich, solche Beschwerden ins Reich der Fabel zu verweisen und die Beschwerdeführer zum Nörgler zu erklären.

Dabei war die Lösung des Problems der flackernden Lampe längst bekannt, als ich Ende der 1960er die Starter untersuchte. Denn die Ingenieure wollten dieses unzuverlässige mechanische Bauteil (den Starter) schon immer loswerden. Der Starter war nämlich oft das erste Teil, das kaputtging. Nicht nur das. Wer damals den falschen Starter kaufte, stand zuweilen im Dunkeln oder erlebte eine Röhre, die nur an den Enden glühte, aber nie zündete. Ein Starter hielt zudem oft nur ein paar tausend Schaltvorgänge. Wenn er festklebte, glühten die Wendeln der Röhre dauerhaft durch, bis sie verbrannten. Deswegen hatte man die Rapidstartlampe erfunden. In den USA brachte die Firma General Electric (GE) im Jahr 1952 das erste kommerziell erfolgreiche Rapidstart-System auf den Markt.

Das Motiv der GE-Ingenieure war buchstäblich sehr einleuchtend: Das Startverhalten der Leuchtstofflampe war das größte Hindernis für die Akzeptanz im Wohnbereich und in gehobenen Büros. Das ständige Flackern der Glimmstarter (Preheat-Systeme) wurde als "billig" und unzuverlässig wahrgenommen. Und GE war das größte Unternehmen der Welt, was das künstliche Licht anbelangte. Dennoch dauerte die Flackerei bis in das neue Jahrhundert. Es wurde im Laufe der Zeit seltener.

Als ich mich mit den Glimmstartern beschäftigte, war mein Zimmernachbar an einer Technologie daran, die später Epoche machen würde, das elektronische Vorschaltgerät (EVG). Er bastelte an einem der ersten Exemplare. Das ist aber eine andere Geschichte, die ein andermal erzählt werden soll. Hier geht es um ein Ignorieren des Nutzerverhaltens, das auch dann griff, als das mächtigste Unternehmen der Branche die Lösung längst präsentiert hatte.

Neuauflage des Ignorierens des Startverhaltens einer Lampengattung

Die gemeinte Lampengattung ist mit der Firma verbunden, von der oben die Rede ist. Ihre Geschichte beginnt bei General Electric (GE) in den USA. Mitten in der ersten großen Ölkrise sucht man verzweifelt nach Wegen, Strom zu sparen. Der Ingenieur Edward E. Hammer biegt eine lange, dünne Glasröhre in eine enge Spiralform, damit sie in die Größe einer normalen Glühlampe passt. GE entschied sich gegen die Produktion. Die Maschinen zur Herstellung der gebogenen Glasröhren wären zu teuer gewesen (geschätzte 25 Millionen Dollar). So legt GE das Patent auf Eis.

Während GE zögerte, sahen die Europäer ihre Chance. Philips präsentierte 1980 die erste marktreife Kompaktleuchtstofflampe: die Philips SL*. Sie sah aus wie eine klobige Marmeladenglas-Konstruktion. Sie war schwer (wegen des eingebauten magnetischen Vorschaltgeräts), groß und unhandlich. Dennoch wurde sie eine Sensation, weil sie 80% weniger Strom verbrauchte und 10-mal länger hielt.

Die Designer bei Osram und Philips entwickelten die "U-Form" (die typischen Finger-Röhren), die leichter zu produzieren waren als Hammers Spirale. In den späten 80ern ersetzten kleine Platinen die schweren, brummenden Kupferspulen. Die Lampen wurden leichter, flackerten beim Start nicht mehr und leuchteten sofort heller.

Dabei bedeutete sofort leider nicht gleich. Viele Modelle brauchten 1–2 Minuten, um ihre volle Helligkeit zu erreichen ("Geduldslicht"). Volle Helligkeit hieß leider immer noch nicht die geplante Lichtqualität. Wenn man um das Jahr 2007 eine solche Lampe im Labor messen wollte, musste sie volle 24 Stunden warm werden, damit ihre Daten stabil blieben. Dass sie zuvor noch zwei Wochen eingebrannt werden musste, bis sie ihre Eigenschaften einigermaßen festigte, gehört noch dazu.

Da die Lampen wegen ihrer meist schlechten Lichtfarbe (grünlich-gelb) und noch schlechteren Farbwiedergabe (mit erheblicher Mühe bei der Bewertung auf Ra 80 getrimmt) meist nur in Garagen oder Kellern zu Hause waren, hat vermutlich niemand die Kompaktleuchtstofflampe (KLL) mit ihrem labormäßigen Erscheinungsbild gesehen. Für professionelle Anwendungen gab es andere KLL mit externem elektronischem Vorschaltgerät, die man an dem Stecksockel erkennen konnte.  Die hier gemeinten KLL waren solche mit integriertem Vorschaltgerät, das im Sockel saß.

Als die Debatte um das Glühlampenverbot der EU 2007 begann, wurde die KLL zur Energiesparlampe hochbefördert. Und zwar nicht die Technologie, sondern die Form mit dem integrierten Vorschaltgerät. Es half nicht, dass die Gegner argumentierten, man könne eine ökologische Revolution, die in der Ökodesign-Richtlinie von 2008 kulminieren sollte, Verordnung (EG) Nr. 244/2009, mit einer Technik vorantreibt, die massensweise Elektroschrott produziert. Denn der neue Stern am ökologischen Himmel, die KLL mit integriertem Vorschaltgerät, ging schneller kaputt, weil sich der Sockel erwärmte, was der Elektronik selten guttut. Und die Elektronik war selten hochwertig, weil die Energiesparlampe mit der Glühlampe konkurrieren sollte.

War der Vorwurf der Förderung des Elektronikschrotts noch relativ harmlos, verstießen die Freunde der auf den Thron der Ökologie gesetzten Lampe gegen eine der wichtigsten ökologischen Grundlagen: das Verbot von Quecksilber. Diese Substanz, von der man zwar gerne, aber sehr schwer Abschied nahm, ist praktisch in allen Lebenslagen verboten bzw. geächtet, seit man Mitte der 1950er Jahre in der Minimata-Bucht in Japan schreckliche Entdeckungen gemacht hatte. Besonders grausam war die Entdeckung, dass Methylquecksilber die Plazentaschranke durchbricht. Mütter, die selbst kaum Symptome zeigten, brachten Kinder mit schwersten Fehlbildungen und geistigen Behinderungen zur Welt. Dies bewies, dass Quecksilber direkt in die Gehirnentwicklung von Ungeborenen eingreift. Und nun sollte die ökologische Revolution der EU mit einer Technologie beginnen, die auf eben diesem Material beruhte.

In dieser Situation wirkte die Argumentation der Industrie besonders perfide. Als der Umweltminister Gabriel mit der Energiesparlampe Wahlkampf betrieb (z.B. hier) und sein Vorgänger Jürgen Trittin ihm beistand, half ihm die Industrie mit dem Argument, die Wunderlampe würde Energie sparen und so ein kleines Kohlekraftwerk einsparen helfen. So erfuhr die Öffentlichkeit, dass Kraftwerke immer Quecksilber über das Land streuen. (zu lesen unter z.B. Quecksilber hin, Quecksilber her oder Quecksilber - noch einmal aus den Jahren 2009 und 2010)

Wenn die Politik solche Hämmer ignoriert und einer Technologie den Vorrang einräumt, die auf einem äußerst giftigen Material beruht, wie ernst mag man denn die Unannehmlichkeit des Anlaufs einer Lampe beim Einschalten nehmen? (Hier hilft unsere Studie zur Ökologie der Energiesparlampe Download weiter) Der EU bliebe allerdings die Peinlichkeit erspart geblieben, die Energiesparlampe aus dem Verkehr zu ziehen, weil sie keine Energiesparlampe war. Seit 1. September 2021 dürfen keine klassischen Energiesparlampen mit Schraubgewinde (E27/E14) in den Verkehr gebracht  werden. (s. Energiesparlampen verboten, weil nicht energieeffizient). Somit wurde die Energiesparlampe lange vor mancher Halogenglühlampe aus dem Verkehr gezogen.

Heute gehen die Lichter wieder sofort an wie zu Zeiten Edisons. Sie werden häufig in E27-Sockeln geschraubt, auch wie zu Zeiten Edisons. Allerdings hat das neue Licht mit den früheren Versionen nur noch wenig zu tun. Was neu ist und wie es dazu kam, habe ich in dem Kapitel Epochen der Kunst der Lichtmacher dargelegt. Wer Interesse hat, zu wissen, was mit der neuen LED-Technologie möglich ist, was früher nicht denkbar war, sollte sich alles angucken, was alles auf der Basis dieser Technologie möglich ist. Das kleinste Objekt, das mir einfällt, ist eine winzige LED, deren Licht hilft, Tumorzellen zu töten. Das bislang Größte war ein Display, das eine ganze Straße in Las Vegas überdacht.

Dazwischen liegen solche Objekte wie auf diesem Foto, das den Ruf der künstlichen Beleuchtung erklärt. Es gehört zu meinen liebsten Aufnahmen, weil viele “Gewerke” für dieses Erscheinungsbild verantwortlich sind. Wer alles da beteiligt war, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert: Wie kommt das Grauen in deutsche Büros?.

Ist LED-Beleuchtung effizienter als die Glühlampenbeleuchtung? Eine physiologische Betrachtung

Zahlen sind hervorragende Diener,
aber miserable Wegweiser
Anonymus

Kurzfassung

LED‑Beleuchtung gilt als energieeffizient, weil sie fast ausschließlich Licht im sichtbaren Bereich erzeugt – üblicherweise zwischen 380 und 650 nm. Glühlampen und Sonnenlicht hingegen strahlen über ein viel breiteres Spektrum (300–2500 nm), das auch UV‑ und vor allem Infrarotanteile umfasst.

Eine aktuelle Studie von Barrett & Jeffery (2026) zeigt, dass diese Spektralverengung bei LEDs negative Auswirkungen auf die Mitochondrien und damit auf Stoffwechsel, Alterung und visuelle Leistungsfähigkeit haben kann. Insbesondere kurze Wellenlängen (420–450 nm), die bei LEDs dominieren, unterdrücken die mitochondriale Atmung, während längere Wellenlängen (670–900 nm) diese verbessern.

Insgesamt argumentiert dieser Beitrag, dass die Beurteilung von Lichtquellen nicht nur auf ihrer Lichtausbeute in Lumen/Watt basieren sollte: Die gesundheitlichen und visuellen Auswirkungen des Spektrums sind mindestens ebenso entscheidend.

Was ist die visuelle Effizienz?

Die Effizienz von Lichtquellen wird sinnvollerweise daran gemessen, welchen Gegenwert man für die Energie erhält, die man in die Lampe steckt. Die Größe, die man hierzu heranzieht, ist üblicherweise die Lichtausbeute in Lumen/Watt. Lumen ist die Einheit des Lichtstroms, den ein Leuchtmittel erzeugt. Dieser gilt als die erwünschte Nutzwirkung.

Die Rechnung geht dann ohne Einschränkung auf, wenn das so berechnete Licht für die erzeugte Sehleistung allein maßgeblich ist. Man nimmt im Allgemeinen an, das sei der Fall, weil der Lichtstrom auf der Basis der Definition von Licht nach CIE (V(λ)-Kurve) erfolgt, die alle Strahlung berücksichtigt, die eine Sehempfindung hervorruft. Die hier besprochene Beziehung ist die Grundlage für den Handel mit Licht und Lichtprodukten.

Während die Glühlampe als sehr ineffizient galt und deswegen von der EU verboten wurde, wurde die LED-Technologie insbesondere wegen der Energieeffizienz gefördert. Der Unterschied ist immens. Während die Allgebrauchsglühlampe etwa bei 15 lm/W lag, erreichen weiße LEDs mittlerweile Werte bei 140 lm/W.

Die wahre Rechnung wäre, wenn man die durch die Beleuchtung erzeugte Sehleistung dem Energieverbrauch gegenüberstellen würde. Dies ist allein deswegen nicht möglich, weil es keine vernünftige Definition von Sehleistung gibt. (mehr dazu z.B. hier Vom Elend, ein Lichtplaner in Deutschland zu sein oder da Halbe oder doppelte Beleuchtungsstärke bei Tageslicht?) Welche Definition man auch heranziehen mag, eine der wichtigsten Leistungen des Auges, Farben zu erkennen, gehört nicht zur Sehleistung.

Woher kommt der Effizienzunterschied zwischen Leuchtmitteln

Da ein Leuchtmittel weder Energie erzeugen noch vernichten kann, strahlt es alle Energie, die man in sie hineinsteckt, wieder ab. Dies kann bei Stralungsquellen, die zur Lichterzeugung verwendet werden, in drei Bereichen erfolgen: Wellenlänge < 380 nm (UV) , 380 nm – 780 nm (Licht) und über 780 nm (IR). Der gesamte Bereich wird optische Strahlung genannt, weil man sie mit optischen Instrumenten messen kann.

LEDs kann man so bauen, dass ihre gesamte Strahlung als Licht erzeugt wird. Daher die große Effizienz. Die allergrößte Effizienz würde eine LED erreichen, die alles Licht bei 555 nm abstrahlt. Allerdings kann man mit diesem Licht keine Beleuchtung betreiben. Deswegen erfolgt die Effizienzbetrachtung nur für weißes Licht.

Schwachstelle der Betrachtungsweise

Die Schwachstelle dieser allgemein üblichen Betrachtungsweise sehen Forschende darin, dass die Hellempfindung nicht den gesamten Sehvorgang erfasst. Sie gehen davon aus, dass sich das menschliche Leben unter einer Strahlung mit Wellenlängen von 300 nm bis 2500 nm entwickelt hat. Hingegen würden die LED-Beleuchtungen sich auf den Bereich von 380 bis 650 nm beschränken. Daher wäre die Lichtausbeute nur scheinbar hoch.

In Nature wurde in Januar eine Studie von E. M. Barrett und G. Jeffrey veröffentlicht, die nachweist, dass die LED-Beleuchtung mit diesem schmalen Frequenzband die Sehleistung gegenüber Sonnenlicht verschlechtert.

Barrett, E.M., Jeffery, G. LED lighting (350-650nm) undermines human visual performance unless supplemented by wider spectra (400-1500nm+) like daylight. Sci Rep 16, 3061 (2026). https://doi.org/10.1038/s41598-026-35389-6

Ergebnis der Nature-Studie)

Nachfolgend die Kurzfassung der Autoren übersetzt durch deepl (Absätze von mir eingefügt, um das Lesen zu erleichtern.. Die benutzten Daten können bei Glenn Jefffrey mit einer Begründung abgerufen werden: g.jeffery@ucl.ac.uk

Das Leben hat sich unter breitspektralem Sonnenlicht entwickelt, das von Ultraviolett bis Infrarot (300–2500 nm) reicht. Dieses spektral ausgewogene Licht hat die Physiologie und den Stoffwechsel des Lebens geprägt. In der modernen Beleuchtung dominieren jedoch seit kurzem Leuchtdioden mit eingeschränktem Spektrum (350–650 nm).

Das Fehlen längerer Wellenlängen bei LEDs und die Dominanz kurzer Wellenlängen wirken sich auf die Physiologie aus und beeinträchtigen die normale mitochondriale Atmung, die den Stoffwechsel, Krankheiten und den Alterungsprozess reguliert. Mitochondrien sind lichtempfindlich.

Das in LEDs vorherrschende Licht im Bereich von 420–450 nm unterdrückt die Atmung, während tiefes Rot/Infrarot (670–900 nm) die Atmung bei Alterungsprozessen und einigen Krankheiten, einschließlich der Blutzuckerregulation, steigert. Hier ergänzen wir LED-Licht zwei Wochen lang durch Breitbandlicht (400–1500 nm+) und testen die Farbkontrastempfindlichkeit. Wir zeigen eine signifikante Verbesserung dieses Messwerts, die auch nach dem Wegfall der zusätzlichen Beleuchtung noch 2 Monate anhält.

Mitochondrien kommunizieren im gesamten Körper und haben systemische Auswirkungen nach regionaler Lichtexposition. Dies beinhaltet wahrscheinlich veränderte Muster der Serum-Zytokin-Expression, was die Möglichkeit weiterer negativer Auswirkungen von LEDs auf die menschliche Gesundheit nahelegt, insbesondere bei älteren Menschen oder in klinischen Umgebungen, in denen Personen geschwächt sind. Eine Änderung der Beleuchtung in diesen Umgebungen könnte ein äußerst kostengünstiger Weg zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sein.

Diskussion durch die Autoren (nicht editiert)

Wir zeigen, dass sich die Sehleistung von Personen, die unter Standard-LED-Beleuchtung arbeiten, durch die Einwirkung von Glühlampenlicht, dessen Spektrum dem Tageslicht ähnelt und eine umfangreiche Infrarotkomponente aufweist, deutlich verbessert. Diese Daten stimmen mit der Hypothese überein, dass LED-Beleuchtung die Sehleistung des Menschen beeinträchtigt. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit Laborversuchen, bei denen bestimmte von LEDs erzeugte Rot-/Infrarot-Wellenlängenbereiche genutzt wurden, um die Sehfunktion bei Tieren und Menschen auf konservative Weise zu verbessern. Es gibt jedoch drei entscheidende Unterschiede zu diesen früheren Studien. Erstens haben wir lediglich die Umgebungsbeleuchtung in einer Arbeitsumgebung mit Bewegungsfreiheit verändert. Zweitens haben wir signifikante, ausgewogene Verbesserungen sowohl im Protan- als auch im Tritan-Bereich erzielt. Zuvor führte die Exposition gegenüber einem begrenzten experimentellen 670-nm-Licht zu Verbesserungen, die stark zugunsten der Tritan-Funktion verzerrt waren. Daher führt die Exposition gegenüber Vollspektrum-Beleuchtung zu einem ausgewogenen Muster der Verbesserung der Sehleistung. Drittens haben wir gezeigt, dass Verbesserungen der Sehfunktion nach der Exposition gegenüber Glühlampenlicht bis zu 6 Wochen und möglicherweise darüber hinaus anhalten, während die Vorteile von rotem Licht mit eingeschränktem Spektrum aus einer einzelnen LED auf etwa 5 Tage begrenzt waren. Diese drei Merkmale verändern die Art und Weise, wie langwelliges Licht zur Verbesserung der menschlichen Physiologie eingesetzt werden kann, indem es in normalen Umgebungen mit anhaltenden, ausgewogenen Effekten bereitgestellt wird. Diese Ergebnisse sind neuartig und könnten Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben.

Die Evolution des Lebens auf der Erde erstreckt sich über 4 Milliarden Jahre, die des Menschen über etwa 4 bis 5 Millionen Jahre seit dem letzten gemeinsamen Vorfahren der Primaten. All dies fand unter Sonnenlicht statt, dessen Spektralbereich etwa 300 bis 2500 nm+ umfasst, wobei innerhalb dieses Bereichs stets ein Gleichgewicht zwischen kurzen und längeren Wellenlängen herrschte. Die Nutzung des Feuers durch den Menschen vor 1–2 Millionen Jahren ergänzte das Sonnenlicht, als dieser Afrika verließ, da dessen Spektrum ähnlich ist und einen hohen Infrarotanteil aufweist. Ebenso wies die bis etwa zum Jahr 2000 verbreitete Edison-Glühfadenlampe ein dem Sonnenlicht ähnliches Spektrum auf. Um 2010 herum setzte sich jedoch die LED-Beleuchtung mit ihrem stark eingeschränkten Spektrum (350–650 nm) und ihren energiesparenden Eigenschaften durch, was zu einem Verlust an Infrarotlicht in der bebauten Umwelt führte.

Die Physiologie von Lebewesen ist in einem über die Arten hinweg hochkonservierten Muster an das natürliche Umgebungslicht angepasst. Licht beeinflusst die Mitochondrienfunktion, die ein zentraler Regulator des Stoffwechsels und des Alterungsprozesses bei Tieren ist. Wenn sich das Gleichgewicht zwischen kurzen und langen Wellenlängen verschiebt, hat dies Auswirkungen auf die Mitochondrien. Bei vorherrschender Exposition gegenüber kürzeren Wellenlängen, wie bei LED-Beleuchtung, nimmt die Mitochondrienfunktion ab. Die Proteine der Mitochondrienkomplexe werden abgebaut, und die ATP-Produktion ist verringert. Mit einem verringerten Glukosebedarf der Mitochondrien kommt es zu einer Gewichtszunahme und zu Störungen der Serumzytokine. Folglich besteht, im Einklang mit der mitochondrialen Theorie des Alterns, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das Altern und den Tod von Zellen bzw. Organismen. Es wird vermutet, dass dies teilweise darauf zurückzuführen ist, dass Licht im Bereich von 420–450 nm, das bei LEDs vorherrscht, von Porphyrin absorbiert wird und die daraus resultierende Produktion von Sauerstoffsingulett-Radikalen Entzündungen fördert.

Umgekehrt wird die Exposition gegenüber längeren Wellenlängen mit einem erhöhten mitochondrialen Membranpotenzial und einer erhöhten Konzentration von Proteinen der mitochondrialen Komplexe in Verbindung gebracht, deren Gehalt mit zunehmendem Alter und bei Erkrankungen abnimmt. Dies wiederum geht mit einem erhöhten ATP-Spiegel, einer verminderten Entzündungsreaktion und einer verlängerten durchschnittlichen Lebenserwartung einher. Die experimentelle Anwendung längerer Wellenlängen in solchen Situationen wird gemeinhin als Photobiomodulation bezeichnet.

Die Netzhaut weist den höchsten Stoffwechsel im Körper sowie eine hohe Mitochondrienkonzentration auf. Der Stoffwechsel der Netzhaut nimmt mit zunehmendem Alter ab, was jedoch bei verschiedenen Spezies durch langwelliges Licht teilweise ausgeglichen werden kann. Beim Menschen verbessert eine einzige 3-minütige Bestrahlung mit 670 nm das Farbsehen innerhalb von 3 Stunden, wobei dieser Effekt fast eine Woche lang anhält. Was die Autoren dieser Studie jedoch nicht berücksichtigten, war, dass dies in einer Population geschah, die hauptsächlich unter LED-Belechtung arbeitete und lebte, was ihre Ausgangswerte möglicherweise verfälscht hat. Hier haben wir keinen Versuch unternommen, die Lichtexposition oder die Bewegungen der Probanden zu kontrollieren, wie es bei Laborversuchen der Fall wäre. Vielmehr war es unser Ziel, breitbandiges Langwellenlicht in eine Arbeitsumgebung einzubringen, um die menschliche Leistungsfähigkeit durch mitochondriale Manipulation in einem translationalen Schritt zu verbessern.

Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass die Einwirkung längerer Wellenlängen systemische Auswirkungen hat. Durieux et al. stellten im Zusammenhang mit Experimenten an C.elegans fest: „Wir haben festgestellt, dass eine Störung der Mitochondrien in einem Gewebe vom mitochondrialen Stressreaktionsweg in einem entfernten Gewebe wahrgenommen und darauf reagiert wird.“ Bei Mäusen zeigen sich signifikante, deutliche Veränderungen der Serumzytokin-Expression bei Expositionen sowohl gegenüber kurzwelligem als auch langwelligem Licht. In ähnlicher Weise senkt die Exposition der Körperoberfläche (mit Ausnahme der Augen) gegenüber langwelligem Licht den Blutzuckerspiegel beim Menschen signifikant und erhöht den Sauerstoffverbrauch. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass eine mitochondriale Hochregulation den Kohlenhydratbedarf erhöht, um die gesteigerte ATP-Produktion zu unterstützen. Weitere systemische Auswirkungen lassen sich bei experimentell induziertem Parkinson bei Primaten beobachten und sind dort deutlich erkennbar. Licht, das durch Implantate gezielt auf die Substantia nigra gerichtet wird, ist wirksam bei der Linderung der Symptome, aber ebenso wirksam ist Licht, das auf distale Stellen gerichtet wird.

Einzelne 3-minütige Bestrahlungen bei 670 nm bleiben etwa 5 Tage lang wirksam. Wir zeigen jedoch, dass sie bei einem breiteren Spektrum 6 Wochen lang wirksam bleiben, obwohl wir das Ende der Wirkung nicht feststellen konnten. An dieser Stelle lohnt es sich, mögliche Wirkmechanismen zu betrachten, die nach wie vor umstritten sind. Historisch gesehen wurde angenommen, dass Verbesserungen durch rotes Licht auf die Lichtabsorption durch Cytochrom C in der Atmungskette zurückzuführen sind. Positive Effekte werden jedoch in vitro auch in Abwesenheit dieses Cytochroms festgestellt. Folglich wurde vermutet, dass längere Wellenlängen die Viskosität des Wassers um die rotierenden ATP-Pumpen herum verringern, wodurch der Rotor an Geschwindigkeit zunehmen kann. Dies kann die anhaltenden Auswirkungen der Lichtexposition nicht erklären, da dieser Effekt relativ vorübergehend sein müsste, da die Viskosität nach Entzug des Lichts rasch ansteigen würde. Ein wesentliches Merkmal der Absorption von Licht mit langer Wellenlänge ist jedoch die erhöhte Proteinsynthese in der Atmungskette. Diese Proteine unterliegen im Laufe des Tages Schwankungen, und Komplex IV wird nach Bestrahlung mit rotem Licht hochreguliert. Während rotes Licht also zunächst die Drehzahl der Rotorpumpen erhöhen mag, folgt darauf rasch eine Steigerung der Proteinsynthese, die zu einer höheren Kapazität der Atmungskette führen könnte. Die Lebensdauer dieser Proteine könnte dann die Dauer der Wirkung bestimmen.

Bei der mitochondrialen Proteinsynthese werden lediglich dreizehn Polypeptide gebildet. Dieser Prozess verlangsamt sich wahrscheinlich mit zunehmendem Alter und trägt vermutlich zum altersbedingten Rückgang der Mitochondrienfunktion bei. Entscheidend ist jedoch, dass wir weder die Geschwindigkeit der mitochondrialen Proteinsynthese noch die Lebensdauer dieser Proteine noch das Tempo ihres Abbaus kennen. Wir vermuten, dass dies entscheidende Faktoren für die Dauer der Auswirkungen von Lichteinwirkung sein könnten.

LED-Beleuchtung hat eindeutig das Potenzial, die Sehleistung zu beeinträchtigen, wahrscheinlich durch eine verminderte mitochondriale Funktion. Da sich gezeigt hat, dass lichtinduzierte Veränderungen der mitochondrialen Leistungsfähigkeit systemische Auswirkungen haben, könnten die hier aufgezeigten Auswirkungen von LEDs weitreichender sein als ursprünglich angenommen. Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von LEDs könnte dies ein wichtiges Thema für die öffentliche Gesundheit und klinische Umgebungen darstellen, wo eine Anpassung der Beleuchtungsmuster unter Berücksichtigung dieses Aspekts zu bedeutenden positiven Ergebnissen führen kann.

Angesichts unserer Ergebnisse stellt sich die Frage, welche Lösungen zur Verbesserung der Gesundheit im Hinblick auf die Beleuchtung in der bebauten Umwelt gefunden werden können. Glühlampen, die, wie wir hier zeigen, einen deutlich positiveren Einfluss haben als herkömmliche LEDs, werden aus Gründen der Energieeffizienz weltweit aus dem Verkehr gezogen, wobei der Fokus ausschließlich auf dem erzeugten sichtbaren Licht liegt.

Eine Lösung könnte in der Entwicklung von Beleuchtungskörpern mit mehreren LEDs längerer Wellenlänge liegen, um einen größeren Bereich des nahen Infrarots abzudecken. Unsere Versuche in dieser Hinsicht waren jedoch nur begrenzt erfolgreich. Mehrere eng beieinander liegende Spektralpeaks erzeugen keine gleichmäßige Spektralstrahlung, wie sie bei Glühlampen und Sonnenlicht zu finden ist, was für die Funktionsverbesserung problematisch ist und bislang noch keine Ergebnisse gebracht hat. Dies könnte möglicherweise durch eine größere Anzahl von Spektralpeaks mit engerem Abstand überwunden werden. Dies wirft jedoch eine Reihe anderer Probleme hinsichtlich der Kosten und des erhöhten Energieverbrauchs auf, wodurch diese Lösung im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit nicht besser ist als die Beibehaltung von Glühlampen.

Entscheidend bei diesem Thema ist die Frage, wie viel Infrarotstrahlung erforderlich ist, um eine verbesserte Funktion aufrechtzuerhalten. Infrarotstrahlung wird in der bebauten Umgebung von relativ wenigen Materialien absorbiert, und aktuellen Studien zufolge muss der Umgebung nur relativ wenig hinzugefügt werden, um eine Wirkung zu erzielen. Eine praktikable Option besteht jedoch darin, eine Glühlampe bei einer niedrigeren Temperatur zu betreiben, was sowohl zu Energieeinsparungen als auch zu einer längeren Lebensdauer des Geräts führt und zudem das spektrale Leistungsmaximum in Richtung längerer Wellenlängen verschiebt.

Wird dies mit einer Halogenlampe durchgeführt, bei der es sich um eine Art Glühlampe mit Wolframfaden handelt, hält der Faden länger, da sich verdampftes Wolfram wieder auf dem Faden ablagert, anstatt das Lampenglas zu schwärzen. Daher ist die Verwendung einer Halogenlampe bei niedrigerer Spannung eine realistische Alternative in Bezug auf Gesundheit und Energieverbrauch.

Anm.: Halogenlampen funktionieren bei niedrigen Temperaturen nicht. Aber auch eine normale Glühlampe kann bei halber Betriebsspannung praktisch unendlich leben.

Links und Literatur

Die Studie ist in vollem Umfang online erhältlich. Für Interessierte füge ich einen Download-Link bei.

Die Autoren zitieren 29 Studien. Hiervon scheinen mir einige besonders interessant:

Jeffery, G. et al. Longer wavelengths in sunlight pass through the human body and have a systemic impact which improves vision. Sci. Rep. 2025 July;15(1);24435. https://doi.org/10.1038/s41598-025-09785-3

Begum, R. et al. Near-infrared light increases ATP, extends lifespan and improves mobility in aged Drosophila melanogaster. Biol.Lett. ;11(3):20150073. (2015). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25788488/ PMID: 25788488.

Powner, M. B. & Jeffery, G. Light stimulation of mitochondria reduces blood glucose levels. J.Biophotonics. ;17(5):e202300521. (2024). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38378043/. PMID: 38378043.

Shore-Lorenti, C. et al. Shining the light on Sunshine: a systematic review of the influence of sun exposure on type 2 diabetes mellitus-related outcomes. Clin. Endocrinol. ;81(6):799–811. (2014). https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25066830/ PMID: 25066830.

Sivapathasuntharam, C., Sivaprasad, S., Hogg, C. & Jeffery, G. Aging retinal function is improved by near infrared light (670 nm) that is associated with corrected mitochondrial decline. Neurbiol. Aging 2017 Apr:52:66–70. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28129566/ PMID: 28129566.

Erinnerung an die Zukunft von einst

Das in diesem Artikel in Nature vor zwei Monaten veröffentlichte Argument war im Zuge der Diskussion eines Glühlampenverbots zu Beginn des Jahrhunderts mehrfach vorgebracht worden. Der Grundstein zum Verbot wurde mit der Verabschiedung der ersten Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) im Juli 2005 gelegt. Diese Richtlinie schuf den Rahmen, um Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Produkten festzulegen. Damals wurde die Glühbirne noch nicht namentlich verboten, aber sie rückte als ineffizienter "Energiefresser" (da rechnerisch bis 95 % der Energie in Wärme statt Licht umgewandelt werden) ins Visier der Experten.

Der wichtigste Protagonist in Deutschland war Alexander Wunsch, der die Argumentation mit dem evolutionsbegleitenden Spektrum jüngst in Licht 1/26 präzisiert hat. Der Beitrag ist hier abrufbar:  Rückkehr der verbotenen Lampe. Wunsch führte in einem Beitrag von 2009 die Rolle des Infrarotanteils für die Funktion der Mitochondrien an: “Der Nahinfrarot-Anteil der Glühlampe stärkt die Funktion der Mitochondrien (Zellkraftwerke).“  Auch das Argument mit besserem Sehen wurde vorgebracht: „Durch die niedrigen Blauanteile erleichtert das Licht der Glühlampe den Sehvorgang, Kontrast und Sehschärfe werden um bis zu 50% erhöht.”

Sein damaliges Fazit lautete: “Aus ganzheitsmedizinischer Sicht käme das Verbot der Verwendung von Glühlampen einer staatlich verordneten KÖRPERVERLETZUNG gleich, solange kein gleichwertiges Leuchtmittel zur Verfügung steht!” (abrufbar unter Creative Commons Lizenz hier

Phantome, die unser Wissen beherrschen IX

Die größte Gefahr für die Erkenntnis ist
nicht das Unwissen, sondern die Faulheit,
die sich hinter Fachbegriffen versteckt
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Phantom Lambertscher Strahler

Der Beitrag erläutert, warum das Lambertsche Gesetz – ein mathematisches Modell für ideal diffuse Reflexion – in der realen Beleuchtungspraxis häufig zu Fehlinterpretationen führt. Ein Lambert Strahler würde in alle Richtungen gleich hell erscheinen, doch kein reales Material verhält sich exakt so. Trotzdem wird dieser Idealzustand in vielen Normen und Berechnungen vorausgesetzt. Viele Normen und Regelwerke (z. B. DIN-Normen zu Arbeitsstätten, Sportstättenbeleuchtung, Bildschirmarbeitsplätzen) basieren auf Annahmen, die physikalisch nicht zutreffen. Sogar eine Grundgröße wie die Beleuchtungsstärke oder eine wichtige Größe wie der Reflexionsgrad machen nur Sinn, wenn man von einer Lambertschen Reflexion ausgeht.
Vorschriften zur Leuchtenanordnung und zum Arbeitsraum führten zu teils absurden Anforderungen (z. B. ausschließlich matte Oberflächen, stark eingeschränkte Raumzonen für Arbeitsplätze). Viele Anforderungen sind praktisch nicht erfüllbar und werden daher ignoriert – zu Lasten der Benutzer. Man hätte besser mehr diffuses Licht statt direkter Beleuchtung vorsehen sollen, entspiegelte Bildschirme statt Vorschriften zu deren Aufstellung. Man muss anerkennen, dass das Lambert-Modell ein hilfreiches Ideal ist, aber keine reale Grundlage für praktische Normen.

Zur Geschichte des Phantoms

Dieses Phantom kennen nur Fachleute unter seinem Namen, den dessen Erfinder ihm gegeben hat, Johann Heinrich Lambert, seines Zeichens schweizerisch-elsässischer Mathematiker, Logiker, Physiker, Astronom und Philosoph der Aufklärung, der u. a. die Irrationalität der Zahl Pi bewies. Die Folgen des großzügigen Umgangs mit dem Phantom kann man in allen Lebenslagen erfahren.

Wenn man eine genaue Erklärung für Lamberts Kosinus-Gesetz aus dem 18. Jahrhundert braucht, kommt meistens etwas zusammen, dass auch manche Fachleute rätseln müssen, was das denn sein soll. Hier ist ein gutes Beispiel für (k)eine gute Visualisierung:

Anschaulicher stellt das Lambertsche Gesetz Wikipedia dar du sagt dazu: „…Wenn eine Fläche dem Lambertschen Gesetz folgt und die Strahldichte der Fläche konstant ist, so ergibt sich eine kreisförmige Verteilung der Strahlstärke.

Legende: Winkelabhängigkeit der Strahlstärke bei einem Lambert-Strahler.
I: Strahlstärke; S: Quelle oder Reflexionsfläche

Allerdings kann auch diese Abbildung nicht allzu viel helfen, das Thema zu verstehen, weil sie zwar simpel ausschaut, aber trotzdem sehr technisch ist. Für den in diesem Beitrag verfolgten Zweck ist eine verbale Beschreibung viel erhellender: Ein Objekt, das dem Lambertschen Gesetz genügt, sieht aus allen Richtungen gesehen gleich hell aus, egal ob es selbst strahlt oder fremdes Licht reflektiert. Bei der Reflexion ist es vollkommen gleichgültig, ob das Licht aus einem einzigen  Punkt kommt (z.B. von der Sonne, von einer Lampe) oder aus einer gleichmäßig leuchtenden Halbkugel um das Objekt herum. Dieses Verhalten zeigt das Bild unten. Das aus einer einzigen Richtung einfallende Licht wird so gestreut, dass man aus jeder Richtung die gleiche Helligkeit sieht.

Es geht genau um die mit den kleinen blauen Pfeilen angedeutete Verteilung des reflektierten Lichts. Es gibt nämlich überhaupt kein Material, dessen Oberfläche so reflektieren kann. Das Problem entsteht dadurch, dass man in der Beleuchtungstechnik so tut, als ob dies (fast) immer gelten würde. Das macht ein perfektes mathematisches Modell zum Phantom. Viele Irrungen und Wirrungen in der Beleuchtungstechnik lassen sich auf Missverständnisse zurückführen.

Wo es überall kneift und schwitzt

Was es in etwa bedeutet, kann man an diesem Bild erkennen, das einen Tisch zeigt, dessen Oberfläche nicht ganz dem Gesetz entspricht, was man an den Schatten erkennen kann. Auf dem Bild sind mehrere Objekte abgebildet, deren Reflexionsvermögen sehr unterschiedlich ist.

Auf dem Tisch befindet sich ein Computer, dessen Bildschirm stark von dem Lambertschen Gesetz abweicht. Davor sieht man ein bedrucktes Blatt Büropapier, das dem Lambertschen Ideal recht nahekommt. Während der Monitor neben der beabsichtigten Information alles Mögliche noch zeigt, z.B. den Kopf des Benutzers und die Nachbargebäude, scheint das Papier frei von Reflexionen aller Art.

Das Bild, vollkommen unbearbeitet, zeigt trotzdem nicht die „Wahrheit“, also ein physikalische Gegebenheit. Der abgebildete Monitor ist für dessen Benutzer hervorragend entspiegelt, sieht aber wie ein perfekter Spiegel aus. Der Benutzer sieht aber nichts von allem, was das die Monitoroberfläche gespiegelt abbildet. Das matte Papier ist matt nur für weitgehend gestreutes Licht. Die darauf gedruckte Schrift glänzt noch etwas, je nachdem, wie der Drucker sie fixiert hat.

Im übelsten Fall, streifendes Licht, kann ein passables Bild (s. unten, links) zu einem katastrophalen werden (unten, Mitte). Der Kontrast kann sich sogar umkehren (unten, rechts)

Mit einfachen Worten, die Abweichung der realen Reflexionsbedingungen kann bis zu einer fast vollständigen Verfälschung eines gegebenen Bildes führen. Daher macht es Sinn, anzusehen, wo überall in unserer Denke und Praxis das Phantom zuschlägt.

Die Größe Beleuchtungsstärke macht Sinn, wenn …

Der Begriff Beleuchtungsstärke stammt aus dem Labor und gilt genau genommen nur in der Art, wie sie dort benutzt wird. Beleuchtungsstärke ist der an einem Punkt ankommende Lichtstrom (rechts im Bild). Wenn dort ein Photometer hängt, liest man den Wert ab. Wenn dort ein Objekt hängt, das so reflektiert wie nach dem Lambertschen Gesetz, entsteht eine Leuchtdichte

L = ρ • E
Wobei L für Leuchtdichte steht und ρ für den Reflexionsgrad.

Dieselbe Formel verwendet man aber auch, um die Leuchtdichte des Papiers anzugeben, das z.B. unter sehr verschiedenen Beleuchtungen liegt, die unten skizziert sind.

Wenn man die Beleuchtungsstärke an einem Punkt links oder rechts im Bild misst und dort einen Wert X liest, rechnet man mal die Leuchtdichte eines dort befindlichen Objekts nach diesem Wert. Das ist aber nur dann zulässig, wenn das Objekt richtungsunabhängig reflektiert. Ansonsten kann der abgelesene Wert alles Mögliche bedeuten, nur nicht die errechnete Leuchtdichte.

Man liegt mit der Bewertung einer Beleuchtungsstärke umso weiter daneben, je weiter sich die Beleuchtung von einer idealen Halbkugel mit gleicher Abstrahlung unterscheidet. Der eklatanteste praktische Fall liegt bei älteren Sportstätten vor, die mit vier Masten beleuchtet werden. Bei diesen hat die auf dem Feld gemessene Beleuchtungsstärke mit der tatsächlich relevanten Leuchtdichte (Richtung zur Hauptkamera des Fernsehens) so gut wie nichts zu tun. Dies habe ich 1973 mit simultanen Messungen der Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte in einem Stadion nachgewiesen. Kurz gesagt: An 13 von 100 Messpunkten versagt die Größe der Beleuchtungsstärke bei der Angabe der gemessenen Leuchtdichte. Stand heute gelten aber die “Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke nach Sportarten gemäß DIN EN 12193:2008-04

Wenn man das Licht aus diesen vier Masten an einer bestimmten Stelle des Spielfeldes zusammenzählen  will, um daraus eine sinnvolle Größe für die Leuchtdichte zu erhalten, die für die Kameras und Menschen relevant ist, muss der Rasen ein Lambert-Strahler sein. Dass er das bestimmt nicht ist, kann man als Fussballfan ein paar Mal in jeder Woche am Fernseher erleben. Wie der Rasen in einem Stadion wirklich reflektiert, ist hier skizziert:

Dieser Effekt ist seit etwa 60 Jahren bekannt und gehört mittlerweile zum Erscheinungsbild eines Fussballstadions. Er wird mit Hilfe von besonderen Einrichtungen hergestellt.

Dass die Horizontalbeleuchtungsstärke bei Sportarten wie Fussball nicht nur wenig Bedeutung hat, war dem deutschen Fernsehen in den 1960ern bekannt. Deswegen verlangte es für die Olympiasportstätten in München Vertikalbeleuchtungsstärken. Dennoch blieb es bis heute nicht nur bei den unsinnigen Anforderungen. Die Praxis liegt noch schlimmer daneben.

Die Annahme, dass eine Horizontalbeleuchtungsstärke bei den vorliegenden Lichtverteilungen Sinn mache, der die Vorstellung einer Lambertschen Reflexion zugrunde liegt, enthebt die Notwendigkeit, sich Gedanken über die Ebene zu machen, in der das Licht einfällt. Das untere Bild zeigt einen Ball, der von zwei Seiten beleuchtet wird.

Die beiden Scheinwerfer links und rechts werden in der Berechnung ihrer Wirkung einfach zusammengezählt. Wenn ein Mensch oder eine Kamera diesen Ball von links aufnimmt, nützt ihnen der Lichteinfall von rechts garantiert nicht. Somit ist der Kontrast des Balls zu seinem Hintergrund halb so hoch wie berechnet.

Das scheinbar unlösbare Problem der Bildschirmreflexionen

Reflexionen auf Bildschirmen sind seit ihrer Einführung im Büro in den 1960ern ein Thema. Ein Nachweis dafür, dass sie auch heute relevant sind, liefert ein Blick in die Arbeitsstättenverordnung, bei der ein ganzes Kapitel der Gestaltung und dem Betrieb von Bildschirmarbeitsplätzen gewidmet ist.  Wie die Beleuchtung von Arbeitsstätten damit erfolgreich umgehen könnte, steht in DIN EN 12464-1: “EN ISO 9241-307 enthält Anforderungen an die visuellen Eigenschaften von Displays bezüglich unerwünschter Reflexionen.”

Offenbar hat aber niemand einen Blick in ISO 9241-307 geworfen. Denn dort stehen keine Anforderungen. Anforderungen können auch nicht dort stehen, was man am Titel der Norm erkennen kann: „DIN EN ISO 9241-307:2009-06  Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 307: Analyse- und Konformitätsverfahren für elektronische optische Anzeigen” .

Tatsächlich sollte die gesamte Normenreihe ISO 9241-30X dazu dienen, die ergonomischen Eigenschaften von Monitoren zu normen. Der Teil ISO 9241-303 heißt dieser Aufgabe entsprechend “Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 303: Anforderungen an elektronische optische Anzeigen”. Doch die Autoren dieser Norm sind in die gleiche Falle getappt wie die Autoren der Norm für die Beleuchtung von Sportstätten. Sie gingen davon aus, dass sich eine Beleuchtung durch die Horizontalbeleuchtungsstärke charakterisieren lasse. Sie rechneten diese Größe lediglich in die Ebene des Bildschirms um. So gelten 2026 die Anforderungen an elektronische optische Anzeigen” für eine bestimmte Beleuchtungsstärke im Büro, z.B. 300 lx oder 500 lx. Wenn die Norm anwendbar wäre, wären Monitore für diese Beleuchtungsstärken zertifiziert worden. Ein Monitor, der nur in Räumen ordentlich funktioniert, deren Beleuchtungsstärke 500 lx oder weniger beträgt?

Reflexionen auf optischen Anzeigen gibt es aber immer. Ob sie für den Benutzer überhaupt relevant sind, hängt von seiner Position und von den Leuchtdichten der Flächen ab, die der Benutzer gespiegelt sehen kann. So wird der Benutzer des zu Beginn des Kapitels abgebildeten Computers auch bei 5000 lx seinen Bildschirm gut lesen können. Wenn er 50 cm daneben sitzt, wird das Bild ihn stören, auch wenn die Beleuchtungsstärke nur 100 lx beträgt.

Ein Foto eines kleinen Monitors (< 25 cm in der Breite) mit Reflexionen darauf zeigt, dass die Beleuchtungsstärke im Raum gegenüber der Verteilung von Leuchtdichten fast völlig irrelevant ist.

Eigentlich braucht es keine Bilder, um zu wissen, dass die Beleuchtungsstärke nur eine geringe Rolle spielt. Wäre dem so, würde kein Navigationsgerät in Autos tagüber funktionieren, auch kein großes Display, wie es heute in allen Autos der Fall ist. Denn tagsüber liegt die Beleuchtungsstärke in Fahrzeugen weit jenseits von den Werten in Büroräumen. Man benutzt aber in beiden Fällen eine ähnliche Technik.

Das ist nur ein Beispiel, wie eine Vorstellung, die auf der Lambertschen Reflexionscharakteristik  beruht, einen ganzen Normenausschuss in die Irre geführt hat.[1]

Anordnung der Leuchtenreihen in Arbeitsstätten

Die Gründe, warum man in Deutschland (aber auch in vielen anderen Ländern) die Leuchten in Arbeitsräumen in Reihen parallel zur Fensterfront hängt, sind längst vergessen. Man macht es seit mindestens 40 Jahren so.

Was würde sich ändern, wenn ,man sich nicht daran hielte? Man kann sich den Spaß erlauben und einen kleinen Büroraum (Breite 3,60 m, 3 Modulmaße a 1,20 m) mit zwei Leuchtenreihen senkrecht zur Fensterfront anordnen. Dann würde das, was man auf den nächsten Bildern sieht, um 90° gedreht in zweifacher Ausfertigung über die ganze Breite des Arbeitsplatzes möglich sein und sich bei jeder Körperbewegung in Richtung des Monitors mitbewegen.

Um solche Effekte zu vermeiden, geben die Beleuchtungsnormen immer vor, bestimmte Maßnahmen zur Verminderung der Reflexblendung zu treffen. Deren Aufzählung begann in der ältesten mir vorliegenden Norm, DIN 5035-1:1962 (Entwurf) so: “Blendung hervorgerufen durch Spiegelung von Leuchten in beleuchteten Gegenständen (Reflexblendung) kann im allgemeinen durch geeignete Wahl der Lichteinfallsrichtung, in manchen Fällen durch entsprechende Behandlung der Oberfläche (mattes Papier, matter Kopierstift, Tasten von Schreibmaschinen aus nicht speigelndem Material und dergleichen vermieden werden.” Wenn man sich nicht auf dergleichen verlassen wollte, konnte man dem Rat der Norm folgen, der da hieß: “Allgemein kann Reflexblendung durch Erhöhung des diffusen Anteils der Beleuchtung gemildert werden.”

Da man sich 1962 schon auf die kommende Änderung des Bürohausbaus freute – man dachte , 1980 würden alle Büroarbeitsplätze im Großraumbüro angesiedelt sein -, war die Sache mit der Lichteinfallsrechnung nicht gerade der große Hit. Eine “durch Erhöhung des diffusen Anteils der Beleuchtung”  wäre problemlos und effizient, indem man Indirektbeleuchtung einführte. Aber gegen diese hatte die Lichttechnik immer was. So blieb die einzige beherzigte Empfehlung “entsprechende Behandlung der Oberfläche (mattes Papier, matter Kopierstift, Tasten von Schreibmaschinen aus nicht speigelndem Material und dergleichen” übrig. Man verordnete allen alle Tischoberflächen, Arbeitsgeräte und Materialien matt zu machen. Mattes Papier kann man kaufen, auch wenn man nicht selten glänzendes braucht. Wie soll ein Arbeitgeber aber Schreibmaschinen kaufen, die der Beleuchtung passen?

Im Entwurf von DIN 5035-1:1969 war nicht viel anderes zu lesen: “Reflexblendung lässt sich durch Festlegen einer geeigneten Lichteinfallsrichtung, Erhöhung des diffusen Anteils der Beleuchtung oder durch Anwendung großer Leuchtflächen verringern. Ferner sollen Arbeitsflächen, Papier, Schriften, Tasten von Schreibmaschinen und dergleichen möglichst matte Oberflächen haben.

Als die Norm 1972 erschien, wurden die diffusen Anteile nicht größer, sondern kleiner, weil man statt Plexiglasabdeckungen (= Diffusoren) nunmehr Raster verwendete. Da die Lampen auch effizienter wurden, wuchs die Leuchtdichte der Reflexe. Insgesamt wurden die leuchtenden Teile kleiner, somit die Blendung stärker.

In der letzten Ausgabe der DIN 5035-1:1990 war die Vermeidung der Reflexblendung zu einem längeren Abschnitt geworden. Auch hier beginnt die Aufzählung der Maßnahmen mit “Anordnung von Leuchten und Arbeitsplätzen”: “Durch geeignete Anordnung sind Leuchten und Arbeitsplätze einander so zuzuordnen, daß für den arbeitenden Menschen möglichst keine störenden Lichtreflexe auf dem Sehobjekt entstehen können. Für ebene, waagerecht liegende Sehobjekte ist dies bei seitlicher Lichteinfalssrichtung gegeben.” Und die Sehobjekte, die nicht matt flach vor einem liegen? “Oberflächen, in denen sich Leuchten spiegeln können, sollen matt oder entspiegelt gestaltet sein.” Solche Oberflächen sind nach der Norm Oberflächen von Arbeitsplätzen, Papier, Schreibmaterialien wie Tinte, Tusche usw., Tasten von Schreibmaschinen, EDV-Terminals usw., Bildschirmgeräte.

Kurz gesagt, um eine störungsfreie Beleuchtung zu genießen, müssen die gesamte Umwelt und alle Geräte matt gestaltet sein. Wer das nicht schafft, ist selber schuld. Was ist, wenn Computerhersteller “glossy” Displays anbieten, die heute bei drei von vier Handys hübsch glänzen?

Die Lichttechnik wollte aber auch selber etwas tun und gab dies vor: “Leuchten, die für den arbeitenden Menschen Lichtreflexe auf dem Sehobjekt erzeugen können, sollen für die kritischen Ausstrahlungsrichtungen niedrige Leuchtdichten haben.” Das würde unter zwei Bedingungen helfen:

  1. Man berücksichtigt alle Richtungen, die störanfällig sind.
  2. Man misst die Leuchtdichte, die die Störung verursacht.

Leider ist beides nicht geschehen. Die Normer postulierten, nur der Bereich zwischen 20° und 30° von der Vertikalen unter der Leuchte wäre störend, als würden die arbeitenden Menschen in Normhaltungen unter den Leuchten sitzen. Und die Messung der Leuchtdichte ist fehlerhaft. Man misst die Lichtstärke in einer gegebenen Richtung und berechnet daraus die mittlere Leuchtdichte unter der Annahme, dass die gesamte Leuchtenfläche Licht abstrahlt. Das gilt für Spiegelrasterleuchten nicht.

Zu guter Letzt war, bei einem etwa gleichbleibenden Katalog an Methoden, die Leuchtdichte der benutzten Lampen durch den Fortschritt der Technik in einem unvorstellbaren Maß gewachsen. Hier ein Vergleich der Lampendurchmesser, wobei die Leuchtdichte in dem Maße wächst, wie der Lampenquerschnitt geschrumpft ist (gelbe Fläche gegen die rote)

Der wahre Hammer kam aber mit DIN 5035-7:1988. Obwohl die Autoren dieser Norm teilweise die gesamte Geschichte der Normenreihe DIN 5035 kannten, weil sie sie selbst geschrieben hatten, war die “Begrenzung der Reflexblendung” mittlerweile auf zwei Seiten angewachsen, beschrieben wurde aber auf diesen zwei Seiten akribisch, wie man dem neuen Gütekriterium dient, das da hieß: “Vermeidung störender Spiegelungen heller Flächen auf dem Bildschirm”. Und das, was man seit Jahrzehnten immer wieder neu formuliert, aber weitgehend beibehalten hatte, war plötzlich fast zu einer Fußnote geschrumpft. Weil es so schön aussieht, zeige ich die in Faximile.

Reflexblendung muss begrenzt werden. Basta! Es gibt nur ein Problem, und dies hatte der Initiator dieser Norm sogar selbst veröffentlicht. Wenn jemand die Norm DIN 5035-7 anwendet, kann man die Reflexblendung auf dem Bildschirm vielleicht mindern, aber die auf allen anderen Oberflächen, Tastaturen, Tischen, Telefonen wird stärker. Das ist unvermeidbar, weil diese Norm eine Beleuchtung mit tiefstrahlenden Leuchten vorschrieb, die jegliche diffuse Beleuchtung unterdrückte. Da die Raumflächen auch abgedunkelt werden sollten, wurde der diffuse Anteil an der Beleuchtung noch geringer.

Auf die Idee, den Bildschirm zu entspiegeln, statt die ganze Beleuchtung und den Raum umzugestalten, kam man wundersamerweise nicht. Diese Lösung war aber allen Autoren der Norm aus einem Forschungsbericht des Arbeitsministeriums aus dem Jahr 1978 bekannt, den ich geschrieben hatte. Diese Arbeit sollte als Grundlage der Normung der Bildschirmarbeitsplätze dienen und ist praktisch in jedes Regelwerk eingeflossen, das seitdem zu diesem Bereich entstanden ist, auch in viele ausländische regelwerke. Den Anfang machten die “Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich” der deutschen Berufsgenossenschaften im Jahr 1980. Im Jahr 1990 kam die europäische Bildschirmrichtlinie dazu, die die Sicherheit und Gesundheit des arbeitenden Menschen zum Ziel hat. Diese wurde in Deutschland 1996 in die Bildschirmarbeitsverordnung umgesetzt. Im Jahr 2016 wurde sie in die Arbeitsstättenverordnung umgesetzt. Die diesbezügliche Anforderung hieß

  • Der Bildschirm muß so ausgeführt sein, daß Spiegelungen und Reflexionen weitgehend vermieden werden und sich nicht mehr störend bemerkbar machen. (1980)
  • Der Bildschirm muss frei von Reflexen und Spiegelungen sein, die den Benutzer stören können. (1990)
  • Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein. (1996)
  • Bildschirme müssen frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. (2016 – heute)

Hätte man also das Wissen um die Lambertsche Reflexion richtig gewertet und angewandt, hätte man sich den ganzen Unsinn mit der Beleuchtung zum Entspiegeln der Bildschirme ersparen können. Das sonderbare Gütekriterium “Vermeidung störender Spiegelungen heller Flächen auf dem Bildschirm” wäre uns auch erspart geblieben.

Das alles ist aber nicht so schlimm wie eine weitere Konsequenz, die im nächsten Abschnitt dargestellt wird.

Wenn große Teile des Arbeitsraums leer stehen müssen …

Dieses Thema wird im Kapitel Wenn nur ein Wenn man die störenden Elemente aus dem Bild links entfernt, sieht man deutlich den Anteil der Raumfläche, der besiedelbar wäre, wenn man eine Allgemeinbeleuchtung realisiert. des Arbeitsraums benutzbar ist ausführlich diskutiert. Hier erfolgt eine kurze Erwähnung. Wenn man die seit Jahrzehnten propagierte Maßnahme zur Vermeidung der Reflexblendung, Anordnung der Arbeitsplätze, erweitert, wie in DIN 5035-7:1988 geschehen, um auch die Entspiegelung der Bildschirme in die Betrachtungen einzubeziehen, musste man sehr viel mehr berücksichtigen als nur die Anordnung flacher Tische. Man musste nicht weniger als die empfohlene Beleuchtungsart ändern. Wurde seit 1972 die Allgemeinbeleuchtung als Regel empfohlen, musste man jetzt auch die arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung als gleichwertig zulassen.[2]

Weiterhin mussten die Bildschirmarbeitsplätze in das Rauminnere verbannt werden, was das untere Bild verdeutlicht. Einen besseren Beweis dafür, dass das Konzept während des Tages schlecht aufgeht, gibt es kaum: diese Empfehlung. Sie wirkt nur dann, wenn die dominierende Beleuchtung künstlich ist. Das ist in den meisten deutschen Büros zwischen Ende März und Anfang Oktober nicht der Fall. Wenn ein Raum ordentlich gebaut ist, braucht man in diesem Zeitraum zu 90% der Zeit kein künstliches Licht.

Die – angeblich – erforderlichen Bedingungen für einen störungsfreien Betrieb würden dann realisiert, wenn die Arbeitsplätze in einem engen Bereich aufgestellt würden.

Die Bestimmung dieses Bereichs sollte in Abhängigkeit von der Röhrenkrümmung erfolgen, die man auch für die Abstrahlcharakteristik von Leuchten heranzog.

Bilder wie diese aus DIN 5035-7 verschleiern etwas Wichtiges durch die Eintragung der Leuchtenreihen. Entfernt man sie aus solchen Bildern, wird der Unsinn, der hinter solchen Ideen steckt, sehr deutlich. Dies habe ich in dem unteren Bild dargestellt.

Links sieht man einen Raum mit diversen Einträgen, die man in Natura nicht sieht, rechts ist der Raum von allen Elementen befreit. Wenn man die störenden Elemente aus dem Bild links entfernt, sieht man deutlich den Anteil der Raumfläche, der besiedelbar wäre, wenn man eine Allgemeinbeleuchtung realisiert. Kein Unternehmen kann sich leisten, einen solchen Unsinn umzusetzen. Sollte es doch eine Firma geben, die die Kosten tragen will, wird die Belegschaft nicht mitspielen. Niemand will auf einsamen Inseln in einem fast leeren Raum arbeiten.

Wenn sich der übermäßige Flächenverbrauch zu den weiteren unerfüllbaren Anforderungen wie von Tinte bis zum Computer alle Gegenstände im Arbeitsraum matt zu gestalten hinzukommt, können die Betriebe nur eins: ignorieren. Und dies geht zu Lasten der arbeitenden Menschen. Denn die durch die Beleuchtung vorgeblich zu lösenden Probleme sind real, nur die Lösungen sind untauglich.

Wenn man Meldungen wie diese in der Zeitung liest, sollte man immer wieder an das Licht denken:

In einer Umfrage, bei der sich 78% der Befragten mit ihrem Raum zufrieden zeigten, wollte nur 1% (!) im Großraum arbeiten.

Noch heftiger fällt das Urteil von deutschen Managern aus. Nach ihrem wichtigsten Kriterium für ihren Arbeitsplatz gefragt, wünschen sich 37% einen Arbeitsplatz frei von künstlichen Lichtquellen. Das größte Problem der Büromenschen nach ergonomischen Studien, Lärm im Büro, kommt weit abgeschlagen auf Platz 2.

Wie hätte man denn agieren müssen?

Arbeitsplätze mit Problemen, für die es keine oder mäßig erfolgreiche Lösungen gibt, sind nicht selten. Das liegt manchmal an den Problemen, manchmal an dem lieben Geld. Zuweilen liegt es sogar daran, dass die störende Wirkung Folge einer erwünschten Lösung ist. So gibt es für Problem Nummer 1 im Büro, Lärm, eine einfache Lösung: Einzelzimmer. Diese Büroform ist aber nicht die beliebteste, sondern das Doppelzimmer. Aber in keiner anderen Büroform kann es nach akustischen Messungen lauter werden. Das Doppelzimmer ist aus verschiedenen Gründen beliebt.

Daher sollte man mit Lösungen vorsichtig sein, wenn Fachleute nicht zu denen greifen. Aus diesem Grunde habe ich einige Jahrzehnte mit Beleuchtung experimentiert, bis ich mir eine finale Meinung gebildet habe.

Hätte man der Reflexblendung mit dem Wissen begegnet, das 1962 in der Beleuchtungsnorm gestanden hat, Erhöhung des diffusen Anteils an Beleuchtungsstärke hilft, wären die meisten Probleme nicht entstanden. Wir haben dies in der Studie Licht und Gesundheit bis 1990 mit Untersuchungen an 2.000 Arbeitsplätzen und Befragungen von ca. 900 Personen ermittelt. Anschließend haben wir 1.500 Arbeitsplätze mit neu entwickelter Beleuchtung ausgestattet, um den Nachweis zu führen, dass die Verbesserungen tatsächlich auf die Eigenschaften der Beleuchtung zurückzuführen sind.

Man kann die notwendige Maßnahme mit Indirektbeleuchtung oder mit (teilweise) leuchtenden Decken realisieren. Das Entscheidende ist, dass die leuchtenden Flächen eine geringe Leuchtdichte besitzen. Wer eine vernünftige Indirektbeleuchtung realisiert, braucht keine Anforderungen an die Aufstellung der Arbeitsplätze, die kaum jemand erfüllen kann außer auf Zeichnungen. Vor allem muss man nicht fordern, dass von der Tinte bis zum Computerterminal alles matt sein soll. Wer soll denn das realisieren?

Man hätte einfach einsehen müssen, dass das Lambertsche Gesetz ein mathematisches Konstrukt ist, dem die wenigsten physikalischen Materialien bzw. deren Oberflächen genügen. Von betrieben Dinge zu verlangen, die sie nicht realisieren können, kann nur Scheinlösungen hervorbringen.

Was die Bildschirme angeht, hätte man unter Beachtung ihrer Reflexionscharakteristika feststellen können, dass ihr Verhalten so weit von einer Lambertschen Reflexion abweicht, dass eine Lösung auf der Basis einer fest installierten Beleuchtung nicht gefunden werden kann. Die einzig gangbare Lösung, Bildschirme zu entspiegeln und Reflexe zusätzlich durch einen hellen Hintergrund relativ unsichtbar zu machen, war 1975 von mir formuliert und 1980 vom Arbeitsschutz akzeptiert worden. Warum musste ein Jahrzehnt später eine „lichttechnische“ Lösung gesucht werden?

Wann werden wir das Phantom los?

Ein mathematisches Modell kann man leider nicht loswerden. Wenn es eine gute Lösung beschreibt, kann man versuchen, sich dem Ideal anzunähern. Mir schwebt in dieser Hinsicht das Beispiel der Kugel vor. Diese ist mathematisch absolut rund in allen Richtungen. Reale Kugeln sind nicht rund, sie weichen etwas vom Ideal ab. Mit üblichen Kugeln kann man hinreichend gute Kugellager bauen. Will man sehr leise Kugellager bauen, müssen die Kugeln runder sein. Diese kann man auch fertigen. Es wird nur teurer. Braucht man Kugeln, die sehr nahe an die mathematische Form der Kugel kommen, muss man sie selektieren. Ähnlich verfährt man heute auch bei LEDs. Früher war das Vorgehen bei Transistoren üblich.

Was wir loswerden müssen, ist, dass man Beleuchtungen normt oder erstellt, die nur unter unerfüllbaren Bedingungen gut funktionieren. Zwar ist jeder Hersteller frei, die Einsatzbedingungen seines Produktes vorzugeben. Wenn man allerdings zu viel voraussetzt, kann es sein, dass die Anwender zu einfachen Mitteln greifen. So herrscht heute bei Standard-LED-Leuchtmitteln (Retrofits) ein extremer Preisdruck durch asiatische Massenware. Wenn man sich nach einer langen Planung eh Ärger einhandelt, greift man gleich zu Billigware.

Zudem ziehen viele Menschen vor, möglichst selten im Büro zu weilen. Die Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden mit einer angenehmen Umgebung ins Büro locken. Trotz aller Bemühungen haben wir in Deutschland derzeit ca. 8 % Büroleerstand. Wenn man sich die Bürokonzepte anguckt, mit denen man das Bürohaus für die arbeitenden Menschen schmackhaft machen will, liest man sehr häufig „Stehleuchten, Tischlampen statt Deckenlicht“, „keine Deckenbeleuchtung“ oder „keine Neonlampen an der Decke“. Was sich Menschen wünschen, habe ich unter Licht für New Work  dargelegt.

[1] Da diese Normenreihe zwar nicht anwendbar ist, aber dennoch in Deutschland aus rechtlichen Gründen angewendet werden muss, hat mein Ausschuss für den Gebrauch der Prüfstellen in Deutschland einen Standard produzieren müssen, der eine Prüfung dennoch möglich macht.

[2] Zu dem Begriff Allgemeinbeleuchtung ist zu bedenken, dass es diese ohnehin nicht gegeben hat. Wenn man Allgemeinbeleuchtung definiert als eine Beleuchtung, die an allen Stellen des Raums etwa gleich gute Sehbedingungen schafft und gleichzeitig empfiehlt, Arbeitsplätze der Anordnung der Leuchten entsprechend zu platzieren, gesteht man, dass es keine Allgemeinbeleuchtung gibt.

 

Phantome, die unser Wissen beherrschen VIII

Daten-Yoga: Wir biegen uns die Zahlen
so zurecht, bis sie entspannt aussehen
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Allgemeiner Farbwiedergabeindex Ra

Der klassische Farbwiedergabeindex CRI/Ra basiert auf nur 8 blassen Testfarben und einem veralteten Farbraum. Er bildet reale Farbwahrnehmung schlecht ab, besonders gesättigte Farben wie Rot (R9). Moderne Lichtquellen wie LEDs können dadurch trotz hohen CRI schlechte Farbwiedergabe haben.

Neue Methoden wie IES TM‑30‑20 mit 99 Testfarben, Rf (Fidelity) und Rg (Gamut) liefern wesentlich präzisere und realistischere Ergebnisse. TM-30 zeigt realitätsnahe und differenzierte Ergebnisse – wichtig für Museen, Handel, Architektur und LED-Technik. Dennoch bleibt CRI in vielen Normen, einschließlich ISO/CIE 8995-1:2025, weiterhin vorgeschrieben. Das Phantom kann man eher als Zombie beschreiben.

Zur Geschichte des Phantoms

Den genauen Zeitpunkt, an dem das Phantom geboren wurde, kann ich nicht angeben. Aber es ist feststellbar, wann die Bedeutung einer guten Farbwiedergabe erkannt wurde. Es war Matthew Luckiesh, der postulierte, dass die menschliche Wahrnehmung auf das Tageslicht angewiesen wäre, weil nur das Tageslicht die Farben gut wiedergeben könne. Das war im Jahre 1926.

Es dauerte eine gute Weile, bis ein offizielles Verfahren entstand. Dessen Geburtsstunde kam 1965, als die erste offizielle Empfehlung für ein Verfahren zur Messung und Kennzeichnung der Farbwiedergabe veröffentlicht wurde. Damals wurde das Verfahren entwickelt, um die neuen[1] Leuchtstofflampen mit klassischen Glühlampen und dem Tageslicht vergleichbar zu machen. Die Methode (CIE 13) entwickelte sinnvollerweise die CIE, um eine weltweit gültige Basis zu erstellen.

Dass man sich damit so viel Zeit lassen konnte, war der Glühlampe zu verdanken, die große Bereiche dominierte, bis die Leuchtstofflampe sie in der Arbeitswelt ablöste. Zuvor galt die Farbwiedergabe der Glühlampe als "natürlich".  Sie sieht ja dem Sonnenuntergang ähnlich aus. Dass es in der Natur viele andere Lichtfarben gibt, ändert nichts an der Tatsache, dass man der Glühlampe Naturnähe nachsagt.

Die heute verwendete Methode (CIE 13.2) stammt aus dem Jahr 1974. Die Version von 1974 ist im Wesentlichen das, was wir heute noch als Standard verwenden. Dabei wurden die Testfarben präzisiert, auf denen die Berechnung des Ra-Wertes basiert.

Wie die Methode (nicht) funktioniert

Da es keine „absoluten“ Farben geben kann, beruht die Methode immer auf einer Referenzlichtquelle mit einem bestimmten Spektrum, die ausgewählte Farbmuster beleuchtet. Man legte fest, dass eine Lampe immer mit einer "idealen" Lichtquelle derselben Farbtemperatur verglichen wird (die war z. B. eine Glühlampe bei 2700 K).

Man wählte aus naheliegenden Gründen zwei Referenzlichtquellen, die Glühlampe und das Tageslicht. Wenn eine Testfarbe unter der neuen Lampe genau so aussah wie unter der Referenz, gab es 100 Punkte. Jede Abweichung führte zu einem Punktabzug.

Während man die Glühlampe sehr gut mit ihrer Farbtemperatur kennzeichnen kann, ist es mit dem „Tageslicht“ nicht so einfach. Wenn man über die Farbwiedergabe (CRI) spricht, ist das "Tageslicht" nicht einfach nur Sonnenschein, sondern eine mathematisch präzise definierte Referenzlichtquelle.

Dieses Tageslicht war zunächst die Normlichtart C. Das war eine echte Lampe mit einem speziellen Blaufilter. Wenn man die Wiedergabe von Farben mit dieser Normlichtart zur Grundlage macht, kann man die Bezeichnung Tageslicht gleich vergessen. Denn das Spektrum der Normlichtart C endete bei 380 nm, wo für die CIE Licht beginnt. Es entsprach auch nicht der natürlichen Strahlungsverteilung des Himmels.  Wer Farben bei diesem künstlichen Tageslicht betrachtet, wird nicht selten den falschen Eindruck bekommen, weil das Un-Licht (UV-Strahlung) fehlt. Diese gehört aber zur Farbwiedergabe vieler Objekte (Textilien, Papier, Wandfarben, Makeup), weil deren Farbwirkung erheblich von optischen Aufhellern bestimmt wird. Deswegen musste die CIE wider die eigene Definition des Lichts handeln und ein neues Tageslicht festlegen, die Reihe DXX. Hierbei steht D (=daylight) für Tageslicht und XX für die Farbtemperatur (D65 = Tageslicht mit der Farbtemperatur 6504 K). Die in 1964 eingeführten Spektren der neuen Tageslicht(er) sehen so aus. Was man sehr deutlich erkennt, ist, dass die Lichtkurve (V(λ)-Kurve) in allen Fällen das Licht im kurzwelligen Bereich (links bis 450 nm) sehr schlecht bewertet. Was dieses Bild aber (fast) verschweigt, ist in der Abbildung darunter hervorgehoben, die UV-Strahlung unter 380 nm.

Die hier abgebildete Strahlung erzeugt den Effekt der optischen Aufheller, ohne den eine Farbprüfung keinen Sinn macht.

Die Farbwiedergabequalität, die mit dem Index R gekennzeichnet wird, wird nicht etwa durch einen Vergleich eines bekannten Objektes, z.B. eines Orientteppichs, unter dem Referenzlicht und der zu prüfenden Lampe bestimmt. Das wäre viel zu unwissenschaftlich. Obwohl der Orientteppich aus farbechten Fasern besteht, die ihre Farbtreue über Jahrhunderte bewiesen haben, wird mit einem Satz von 8 Prüfmustern (R1 … R8) aus dem Munsell-Farben-Spektrum rechnerisch geprüft.

Um von einem wirren Spektrum (unten, rechts) zu einer sauberen Zahl wie Ra = 83 zu kommen, brauchte man 1965 ein mehrstufiges Rezept. Zuerst berechnete man für jede der acht Testfarben, wie stark sie sich unter der Testlampe im Vergleich zur Referenz verschiebt. Man nutzt dafür den CIE 1960 UCS-Farbraum. Danach wurde diese Verschiebung in eine Punktzahl zwischen 0 und 100 umgewandelt. Die Formel lautet:

Ri = 100 - 4,6 • ΔEi

Wobei ΔEi aus dem Farbraum[1] berechnet wird. Wie kommt man aber auf den Faktor 4,6? Das ist der "Skalierungsfaktor". Die CIE hat diesen Wert so gewählt, dass eine damals handelsübliche Standard-Leuchtstofflampe (Typ "Warmweiß") genau einen Wert von 50 erhält. Man wollte eine Skala konstruieren, die für den Nutzer intuitiv sein soll.[2]

Danach rechnet man die Werte für die 8 Testfarben zusammen und mittelt. So entsteht der CRI-Wert, den man 2026 auf jeder Lampenverpackung liest. Denn CRI ist eine relevante Größe, die auch im Marketing eine große Rolle spielt. Deswegen muss der entsprechende Wert angegeben werden. Die Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2019/2015 macht die Angabe von Ra oder CRI zur Pflicht. Der Hersteller ist gesetzlich verpflichtet, den genauen CRI-Wert in die europäische Produktdatenbank (EPREL) einzutragen. Über den QR-Code auf der Packung muss dieser Wert für dich als Verbraucher jederzeit abrufbar sein.

Die oben angegebene Berechnungsmethode nach 8 Testfarben ist aber längst Geschichte.

Das ist der Moment, in dem die Mathematik auf die physikalische Realität trifft. Um zu verstehen, warum das 1965er-System heute "schwitzt", muss man sich ansehen, wie unterschiedlich diese Lampen ihr Licht zusammenmischen. So sieht z.B. das Spektrum einer Lampe im Vergleich mit echtem Tageslicht aus, deren Farbwiedergabeindex besser ist als in allen Beleuchtungsnormen gefordert. Das Spektrum der Lampe hat mehr Lücken als Fleisch.

Frühere Leuchtstofflampen (Halophosphat-Lampen) funktionierten wie ein schlechtes Orchester, das nur drei Töne spielt, aber behauptet, eine Sinfonie zu spielen. Deren Spektrum bestand aus extrem hohen, schmalen Spitzen. Zwischen diesen Spitzen gab es riesige Lücken. Wenn eine der acht Testfarben genau in eine solche Lücke fiel, sah sie unter der Lampe völlig grau oder verfälscht aus. Die Hersteller optimierten ihre Gase und Leuchtstoffe oft genau so, dass sie die acht Testfarben (R1–R8) der CIE perfekt trafen, während andere Farbtöne dazwischen völlig vernachlässigt wurden.

Ein Experte, der die Leute gut kannte, die die 8 Testfarben aussuchten, sagte seinerzeit: “Da habt ihr aber ganz gut hin- und hergeschoben, bis eure Lampen nicht drittklassig wurden.

Da die acht CIE-Testfarben von 1965 allesamt eher blasse Pastelltöne sind, bemerken sie das Fehlen von sattem Rot kaum. Eine Lampe kann also einen CRI von 85 haben, aber die Tomaten in der Küche sehen trotzdem blass und unappetitlich aus, weil das gesättigte Rot im Spektrum einfach fehlt. Das waren die 8 Testfarben von 1965.

Ich denke, ein Blick auf #6 Himmelblau genügt, mit was für einer Gesamtqualität man rechnen konnte. Man merkte schnell, dass die Pastelltöne wie Altrosa oder Fliederviolett nicht ausreichten, um die Qualität von Lichtquellen für gesättigte Farben oder spezielle Objekte (wie Haut oder Pflanzen) zu bewerten. Die acht Standardfarben von 1965 wurden mathematisch so gewählt, dass sie den gesamten Farbkreis abdecken sollten, aber sie sind alle wenig gesättigt. So musste 1974 nachgebessert werden. Es kamen vier gesättigte Farben hinzu, zu denen man noch die Hautfarbe (R13  nachgestellt nach europäischem Teint (Munsell 5 YR 8/4)) und Blattgrün R14 addierte. So ganz nach Frühling sieht das gewählte Blattgrün nicht aus. Die letzte Testfarbe, Blattgrün, zeigt deutlich, was diesem System gefehlt hat. Es gibt selten eine Farbe, die unsere Umwelt prägt. Eine Lampe konnte also volle 100 Punkte bekommen, ohne dass sie Blattgrün wiedergeben konnte.

Wo die Methode krankte

Die Methode 1965 krankte zum einen daran, dass zwei unterschiedliche Lichtquellen (Normlichtart A und Normlichtart C/D65 einen Höchstwert von 100 erreichen konnten. Dies lesen bis heute viele so, dass die Zahl 100 eine Prozentzahl wäre. Und eine 100-prozentige Farbwiedergabe? Perfekt! Es kann nicht besser gehen. Ein Ra = 100 heißt nur, dass jemand berechnet hat, dass die 8 Testfarben gut wiedergegeben werden sollen. Beleuchtungen mit der Glühlampe und D65 ergeben sehr unterschiedliche Farbumgebungen. Aber für beide gilt CRI = 100.

Die Berechnung wird meines Wissens nicht nachgeprüft. Obwohl ich im Laufe meiner Karriere viele Jahre im Lichtlabor verbracht habe, vier Semester Farbenlehre studiert und im Farblabor gearbeitet habe und rund einem Drittel der großen Namen der Branche persönlich begegnet bin, habe ich nie einen Menschen erlebt, der den Farbwiedergabeindex für eine Lampe berechnet.

Die Angabe von Zahlenwerten, die mit 100 enden, suggeriert, dass es sich um eine Art Skala handele, die sich von der simplen Nominalskala unterschiedet. Eine Nominalskala kategorisiert die Objekte der Betrachtung (z.B. in Rot, Grün, Blau). Folgt diese Kategorisierung einem Wertesystem, spricht man von einer Ordinal-Skala. Bei dem Beispiel von Rot, Grün und Blau kann man die Einordnung nach der Wellenlänge des Lichts vornehmen und die Aufzählung als Blau (kürzeste Wellenlänge), Grün und Rot (längste Wellenlänge) aufsetzen.Beide Skalenformen rechtfertigen eine Angabe von Zahlen nicht, weil diese in die Irre führen. Skalen mit echten Zahlenwerten sind zum einen Intervall-Skalen, bei denen der Abstand zwischen Punkten (1 und 2 oder 3 und 4) gleich ist. Das gilt z.B. für die Celsius-Skala für Temperaturen. Eine Differenz von 2 °C bleibt stets gleich.

Die höchste Skalenform ist die Verhältnisskala. Sie hat einen echten Nullpunkt und immer gleiche Abstände. Sie kann positive wie negative Werte einnehmen, wie bei Höhen. Da man bei einer Farbwiedergabe einen negativen Index nicht deuten kann, erwartet man einen Nullpunkt. Dies stimmt leider nicht, CRI kann auch – 44 betragen (Natriumdampflampe). Warum man je einen CRI von 0 berechnen sollte, wüsste ich nicht, außer dass die Lampe kein Licht abgibt. Eine Kerze hat einen CRI von fast 100, obwohl man bei Kerzenschein blaue Socken kaum von schwarzen unterscheiden kann. Eine Lampe kann einen stolzen CRI von 90 haben, aber eine Tomate trotzdem braun aussehen lassen, weil das wichtige R9 (gesättigtes Rot) nicht Teil der Berechnung ist. Man hat sich nur darauf geeinigt, bei 0 die Grenze für die Vermarktung zu ziehen, weil „CRI - 40“ im Baumarkt schwer zu verkaufen wäre.

Der CRI bestraft jede Abweichung von der Referenz – egal in welche Richtung. Eine LED, die Obst knackiger aussehen lässt als das echte Sonnenlicht, kriegt einen schlechteren CRI als eine LED, die Farben einfach nur stumpf wiedergibt. Schlicht gesagt: Die Skalenqualität des Farbwiedergabeindexs ist sehr fragwürdig. Wenn es nur dabei bliebe! Obwohl die CIE bereits 1964 ihre Normlichtart C ohne UV-Anteil abschaffen musste, weil Produkte, deren Farbe unter diesem Standardlicht geurteilt wurde, nicht allzu viel Ähnlichkeit mit ihrer Farbe unter realen Bedingungen hatten, wird auch heute noch der allgemeine Farbwiedergabeindex Ra von 1965 mit 8 Testfarben angegeben. D.h., das Testen von Produkten wie Autos oder Textilien findet unter dem Einfluss von UV-Licht statt. Die Fähigkeit von Lampen, Farben wiederzugeben, gibt man aber wie am ersten Tag ohne UV an.

Zu guter Letzt: die Benutzung des Wortes Tageslicht für eine fiktive Normlichart. Erstens gibt es mehrere Normlichtarten, deren Name mit D wie daylight anfängt. Zweitens – und das ist schlimmer – schließt die Definition des Tageslichts durch die CIE die Tageslicht genannten Normlichtarten aus: Licht bedeutet (e-ilv Begriff 17-21-013) Strahlung in dem Spektralbereich der sichtbaren Strahlung (= optische Strahlung, die in der Lage ist, eine Sehempfindung direkt hervorzurufen). Tageslicht bedeutet (e-ilv Begriff 17-29-105) Teil der globalen Sonnenstrahlung, die in der Lage ist, eine Sehempfindung hervorzurufen.

Somit wird als Tageslicht etwas definiert, das in der Natur nicht existiert. Dieses Tageslicht entspricht nicht der Normlichtart, die als Tageslicht angegeben wird.

Das „wahre“ Tageslicht wird im normalen Leben Tageslicht genannt, wo man natürliche Strahlung wahrnimmt. Bei Gebäuden gilt dies auf beiden Seiten von Fenstern. Überall, wo man Innenräume mit natürlicher Strahlung beleuchtet, wird sie Tageslichtbeleuchtung genannt. In Wirklichkeit handelt es sich im Innenraum um sehr stark gefiltertes Licht. Während der allgemeine Glaube herrscht. Glas sei lichtdurchlässig, also transparent, ist die Situation sehr intransparent, ohne dass relevante Leute wie Architekten dies immer merken. Das untere Bild zeigt die Filterwirkung von einigen Gläsern im Vergleich mit einer einfachen Verglasung. Eine Verglasung, die das Licht nur schwächt, aber farblich unbeeinflusst lässt, würde eine horizontale Gerade ergeben. Dies entspricht etwa der einfachen Verglasung, die rund 90% des Lichts hineinlässt. Alle anderen abgebildeten Gläser sind nicht farbneutral.

Nach dem Standard ISO/TR 9241-610 kann die Verglasung von Gebäuden im Minimum die Lichtmenge um 8% reduzieren. Maximalwerte für verschiedene moderne Gläser liegen zwischen 69% und 29%. Hierbei wird das Licht so gefiltert, dass CRI maximal 97 beträgt, d.h. die Verglasung reduziert die Güte der Farbwiedergabe etwas. Die Reduktion kann bis CRI = 77 erfolgen. Eine Lampe mit dieser Qualität der Farbwiedergabe darf in der EU nicht für Innenräume verkauft werden. Das bedeutet schlicht, dass das natürliche Tageslicht in Innenräumen nicht nur in der Größenordnung von etwa 1% ihrer natürlichen Intensität ankommt, sondern auch spektral erheblich verfälscht werden kann.

Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass das Glas mittlerweile die gesamte UV-Strahlung wegfiltert. D.h., ein schönes Weiß, das erst mit Hilfe von optischen Aufhellern erzeugt wird, sieht man in Innenräumen nicht mehr. Es sieht aus, als wäre der Gilb drin.

Fazit und Aussichten

Das hier besprochene Phantom verdient eigentlich die Bezeichnung Zombie, zumal seine Fehler bereits in den 1970ern erkannt worden waren. Obwohl Korrekturen erfolgten (CIE 13.2 1974  und CIE 13.3 1995) blieb es bei der Größe Ra, die nunmehr in der neuesten Beleuchtungsnorm der CIE ISO/CIE 8995-1:2025 für die Beschreibung der Farbwiedergabe herangezogen wird. Da die Überarbeitung dieser Norm über 20 Jahre gedauert hat, die letzte Version war 2002, wird es keine baldige Änderung geben.

CIE hat 2017 mit CIE 224 CIE Technical Report Colour Fidelity Index for Scientific Use eine verbesserte Methode vorgelegt. Allerdings soll sie nur für „wissenschaftliche“ Anwendung gelten, was immer das sein mag. Zuvor hatte die US-amerikanische IES mit IES TM-30-15 Method for Evaluating Light Source Color Rendition, Illuminating Engineering Society eine Alternative vorgelegt. Danach folgten aber noch IES TM-30-18 Method for Evaluating Light Source Color Rendition, 2018 und IES TM-30-20 Method for Evaluating Light Source Color Rendition, 2019.

Diese plötzliche Eile hat viel mit der LED als Leuchtmittel zu tun. LEDs haben ein völlig anderes Spektrum als Glühlampen. Sie können bei den 8 Standardfarben super abschneiden, aber bei gesättigten Farben (besonders Rot, bekannt als R9) kläglich versagen. Auf der anderen Seite können LED sehr gute Spektren erreichen, ohne dafür an Effizienz einzubüßen.[1] Mit IES TM-30-15 kam der Gamechanger. Das war kein simpler Index, sondern ein komplexes System mit 99 Testfarben statt nur 8, einem neuen Fidelity Index Rf, der den Unterschied zwischen Licht und Referenzlicht angibt. Hinzu kam noch ein Rg wie Gamut, der beschreibt, wie intensiv oder gesättigt die Farben unter einer Lichtquelle erscheinen. Der Gamut ist die Gesamtheit aller Farben, die ein System (eine Lampe, ein Monitor oder ein Drucker) darstellen kann. Rg > 100: Die Farben wirken gesättigter und kräftiger. Ein Apfel sieht unter diesem Licht „roter“ aus, als er eigentlich ist. Das wirkt oft brillant und attraktiv. Rg <100: Die Farben wirken blasser oder „entsättigt“. Das Licht wirkt flach und lässt Oberflächen oft etwas grau oder leblos erscheinen.

Somit haben wir eine Methode, die nicht nur angibt, ob die Farbe “richtig” ist. Bei hoher Fidelity und einem Gamut von 100 werden die Farben “naturgetreu” wiedergegeben, was z.B. für Museen oder Kleidung wichtig ist. Bei Gamut über 100 wirken Farben frisch und lebendig. So etwas lässt die Obstauslagen im Supermarkt oder modische Artikel in Boutiquen anziehender erscheinen. LEDs mit einem Gamut-Wert unter 90 lassen die Farben müde und gräulich wirken. Die findet man häufig in Büros, bei denen sich die Lichttechnik nicht gerade viel Mühe macht.

Die letztere Methode (IES TM-30-20) soll die Zukunft bedeuten. Sie wurde 2020 aktualisiert, die besagte Beleuchtungsnorm ISO/CIE 8995-1 von 2025 hat sie noch nicht wahrgenommen.

Merkmal CRI (CIE 13.3) IES TM-30-20
Anzahl Testfarben 8 (Pastelltöne) 99 (reale Objekte, Natur, Haut)
Farbraum Veraltet (1964) Modern und präzise (CAM02-UCS)
Aussagekraft Nur Genauigkeit Genauigkeit + Sättigung + visuelle Grafik
LED-Optimierung Mangelhaft (R9-Problem) Exzellent für moderne LED-Spektren

[1] Bei Leuchtstofflampen war die Güte des Spektrums mit einem höheren Energieverbrauch für den gleichen Lichtstrom verbunden. So konnte eine Beleuchtung mit einem Vollspektrum bis 60% mehr Energie bei der gleichen Beleuchtungsstärke verbrauchen wie eine vergleichbare Dreibandenlampe.

[1] Ein Farbraum ist im Grunde ein mathematisches Koordinatensystem, das dazu dient, Farben messbar und vergleichbar zu machen. In diesem Raum wird jeder Farbe eine Adresse zugewiesen. Die meisten Farbräume basieren auf drei Achsen (Dimensionen), da das menschliche Auge drei Arten von Farbrezeptoren hat. Je nachdem, wie man diese Achsen definiert, entstehen unterschiedliche Modelle. Manche dieser Modelle sind technikorientiert. In der Wissenschaft ist der Farbraum wahrnehmungsorientiert und unabhängig von der Technik.

[2] So ganz intuitiv wurde die Skala dennoch nicht. Da musste man etwas nachhelfen. So gilt der Bereich CRI 90 – 100 als 1A. CRI zwischen 80 und 89 wurde 1B genannt, damit die Dreibandenlampe nicht zweitklassig erscheint. Danach kommt 2A (CRI 70 – 79).

[1] In 1965 war die Leuchtstofflampe nicht neu. Sie hatte sich aber weitgehend durchgesetzt, so dass die Glühlampe in Arbeitsbereichen weitgehend abgelöst wurde.

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Phantome, die unser Wissen beherrschen VII

Wichtige Dinge brauchen Weile,
damit die Seele hinterherkommt
Anonymus

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Tageslichtquotient als Maß für das Tageslicht

Der Tageslichtquotient (D) beschreibt das Verhältnis zwischen der Beleuchtungsstärke im Innenraum und derjenigen im Freien unter einem komplett bedeckten Himmel. Entwickelt wurde das Konzept Ende des 19. Jahrhunderts von Alexander Pelham Trotter, um Innenraumbeleuchtung trotz ständig wechselnder Tageslichtbedingungen vergleichbar zu machen.

Obwohl der Ansatz seit 1895 nahezu unverändert existiert und in vielen Regelwerken weiterhin genutzt wird (z. B. DIN 5034, ASR A3.4, DGNB, LEED, BREEAM), ist er aus heutiger Sicht stark veraltet.

Zur Geschichte des Phantoms

Dass dieses Phantom schon tot sei, erzählte mein Doktorvater, als ich noch Student war. Das war so etwa 1969. Prof. Krochmann, einer der besten Tageslichttechniker, erzählte in seiner Vorlesung zu Tageslichttechnik, wir sollten den Begriff Tageslichtquotient nicht mehr benutzen, weil dieser unbrauchbar wäre. Seitdem sind fast sechs Jahrzehnte vergangen, ohne dass sich etwas Besseres eingebürgert hätte.

Dieses Phantom gehört zu den ältesten „Altlasten“ der Lichttechnik und wurde einst von einem Elektrotechniker, Alexander Pelham Trotter, „erfunden“. Alexander Pelham Trotter, ein britischer Elektroingenieur, hat Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts Pionierarbeit auf dem Gebiet der Beleuchtungstechnik geleistet. Er gilt als einer der Gründerväter des Konzepts des Tageslichtquotienten (engl. Daylight Factor). Vor Trotters Arbeit war es extrem schwierig, die Innenraumbeleuchtung objektiv zu bewerten, da sich das Tageslicht ständig ändert. Trotter erkannte, dass man nicht die absolute Helligkeit (Beleuchtungsstärke) messen sollte, sondern das Verhältnis zwischen innen und außen. Zu dieser Ansicht war Trotter durch umfangreiche Messungen in verschiedenen Gebäuden gekommen.

Der Tageslichtquotient (D) beschreibt das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum (Ep) zur Beleuchtungsstärke im Freien bei unverbauter Himmelskugel (Ea). Seit der besagten Vorlesung 1969 hat sich daran nur die Bezeichnung geändert, früher hieß „D“ anders, man schrieb es als „T“. Trotter bemerkte, dass die absolute Helligkeit in einem Raum (gemessen in Lux oder damals Foot-candles) wertlos war, um die Qualität der Architektur zu beurteilen, da sie sich minütlich mit dem Wetter änderte. In seinem Vortrag "The Physics of Artificial Lighting" (und ergänzenden Arbeiten) im Jahr 1895 legte er dar, dass das Verhältnis zwischen Innen- und Außenlicht eine Konstante der Architektur sei. Über ein Jahrzehnt später wurde seine Methode durch das britische National Physical Laboratory (NPL) offiziell für die Planung von Schulen und Fabriken übernommen. Somit wurde das Tageslicht planbar und messbar.

Ansonsten blieb es bei der Bedeutung: Da sich beide Werte bei wechselnder Bewölkung proportional ändern, bleibt der Quotient weitgehend konstant. Das macht den Tageslichtquotient zu einer verlässlichen Messgröße für die architektonische Qualität eines Raumes. Allerdings so lange der Raum so bleibt, wie er ist und nicht etwa durch einen Baum verschattet wird, der später gepflanzt wurde. Die Sache mit der unverbauten Himmelskugel ist wirklich auch so eine Sache. Was sie bedeutet, merkt man, wenn man D tatsächlich gerichtsfest messen muss.

Seit 1895 bis zur Norm DIN EN 17037:2019 hat sich der Begriff, also das Konzept, gehalten. Nur die Anforderungen haben sich geändert.

Was alles an dem Konzept Bauchweh verursacht

Das Problem des "Grauen Himmels"

Der Tageslichtquotient basiert per Definition auf dem CIE-Standardhimmel (vollständig bedeckt). Es gibt keine direkte Sonne, das Licht ist absolut gleichmäßig verteilt. Zu diesem Problem habe ich meine Kommentare in dem Beitrag „Warum ist unser Himmel so grau? erläutert.

Die Realität zeigt ein anderes Bild: In Regionen mit viel Sonnenschein (z. B. Südeuropa oder an klaren Wintertagen) liefert der Quotient völlig falsche Werte, da er die enorme Leuchtdichte der direkten Sonne ignoriert.

Die Problematik hat eine Lichtplanerin, Paulina Villalobos, die aus Chile stammt, wunderbar bildhaft dargestellt. Dieses Land erstreckt sich zwischen dem 17. Breitengrad fast bis zur Antarktis über 4200 km. Es reicht also von den Tropen in die Polarregion. Sie hat den Höchstsand der Sonne in verschiedenen Städten der Welt wie unten abgebildet.

Was dies bedeutet, habe ich mit Hilfe dieses Bildes illustriert:

Das Bild zeigt deutlich, dass die architektonische Qualität eines Raums allenfalls sehr mäßig durch den Tageslichtquotienten beschrieben werden kann.

Ignoranz gegenüber der Dynamik

Ein Gebäude steht 365 Tage im Jahr in verschiedenen Lichtsituationen. Der D ist ein fester Prozentwert. Er sagt nichts darüber aus, wie viele Stunden am Tag es im Raum tatsächlich hell genug ist, um ohne Kunstlicht zu arbeiten. Der Tageslichtquotient gilt auch in der Nacht, obwohl man dann mit der Bestimmung noch mehr Probleme hätte. So gesehen, entspricht D eher der Vorstellung von Architekten, wenn sie von einem gut belichteten Raum sprechen. Zwar ändert sich die Beleuchtungsstärke wie die Lichtqualität über den ganzen Tag, aber man weiß, was ein „heller“ Raum ist.

Die Ignoranz kommt an anderer Stelle zur Geltung. So versuchen Lichttechniker, möglichst hohe Beleuchtungsstärken im Raum über einen möglichst langen Teil des Tages zu erreichen, indem sie das Licht aus dem Teil des Himmels in den Raum holen, der am längsten gleich hell bleibt. Das ist das blaue Himmelslicht. Dass es im Innenraum eher grau gesehen wird, wurde hier erklärt: Künstliche Beleuchtung bildet das Tageslicht nach

Wie man das Licht des Himmels in den Raum führt, zeigt ein Bild von Bartenbach

Dieses Bild verschleiert bewusst die reale Physik. Zum einen wird niemand in der angegebenen Position in Fensterrichtung sitzen. Wenn überhaupt, ist der wahrscheinlichste Punkt etwa 4 m im Rauminneren, wo früher der Azubi saß. Wenn jemand wirklich so sitzt, wie der Augpunkt eingezeichnet ist, sieht der Raum wie unten aus, wo ich die ganzen Spiegel eingetragen habe, die das Licht lenken. Im oberen Teil des Fensters sind die Prismen angebracht, die das Himmelslicht holen. Dicht über dem Kopf des Mannes ragt ein sog. Lichtschwert etwa 1 m in den Raum hinein. Dort darf man nicht stehen.

Das Bild ist ein prägnantes Beispiel dafür, wie man Unmögliches für Fortschritt verkauft. Mehrere Jahrzehnte vor Erscheinen dieses Bildes war diese Blickrichtung für Arbeitsräume ausgeschlossen worden. Sie macht erst recht keinen Sinn, wenn einer mit einem Bildschirm arbeitet. Wenn ein Arbeitgeber jemanden zwingt, in dieser Sitzposition zu arbeiten, verstößt er gegen den Arbeitsschutz. Der Kommentar des Protagonisten dieser Szene zu seinem gesamten Wirken in einer Zeitschrift wirkt da besonders lustig:

Abgesehen vom Arbeitsschutz: Was ist das für eine Raumästhetik, wenn die Decke voller Spiegel hängt? Und die gesamte Fensterfront mit einem Spiegel in  etwa Stehhöhe versehen ist, der in den Raum hineinragt?

Zu demselben Trick mit dem Nordlicht griffen früher Maler, die ihre Ateliers in Nordzimmern hatten. Dort ist die Dynamik des Tages am geringsten. Dummerweise hilft dies nur deswegen, weil man damit möglichst konstante Verhältnisse schaffen wollte. Wie sein Bild unter realen Verhältnissen ausschaut, muss sich der Maler selbst ausmalen.

Bei der Tageslichtbeleuchtung zählt die Dynamik zu den Qualitätsmerkmalen. Gleichbleibendes Licht mit stets gleichen Eigenschaften erzeugt man besser elektrisch, wenn es gebraucht wird.

Vernachlässigung der Orientierung

Für den klassischen Tageslichtquotienten ist es egal, ob ein Fenster nach Norden oder nach Süden zeigt. In der Berechnung nach Trotter liefern beide Himmelsrichtungen das gleiche Ergebnis (da man ja vom trüben Standardhimmel ausgeht). Jeder Bewohner weiß jedoch, dass ein Südzimmer eine völlig andere Lichtcharakteristik und Wärmelast hat als ein Nordzimmer.

Das Konzept ergibt für alle Jahreszeiten den gleichen Wert. Ob die Qualität eines Raums vom 21. Dezember die gleiche ist wie die vom 21. Juni? Man vergleiche die Daten, z.B. den Höchststand der Sonne am Mittag (14° gegen 61°) oder die Tageslänge.

Wo steht das Phantom noch hoch im Kurs?

Die Frage lässt sich nicht zuverlässig beantworten, ohne jedes Regelwerk im Detail abzuprüfen. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass relevante Regelwerke wie DIN 5034-1: 2021-08 den Tageslichtquotienten nicht nur definieren, sondern auch mit Anforderungen verbinden.

Auf jeden Fall wird D in der ASR A3.4 von 2023 definiert und mit einer Anforderung (5.1 Ausreichendes Tageslicht) verbunden. Das Gebäudezertifizierungssystem DGNB nennt die neueste Norm zur Tageslichtbeleuchtung (DIN EN 17037) in Verbindung mit D ≥ 1,0 bis 2,0 für diverse Typen von Bauten. Nach der Bewertung nach LEED (USA) werden unter Daylight (Indoor Environmental Quality) Werte für D angeführt, um Punkte zu erhalten. Auch BREEAM führt unter Daylighting D als eine Alternative zu moderneren Methoden an.

Das Deutsche Architektenblatt hebt bei der Vorstellung der neuen Norm zu Tageslicht in Innenräumen ebenfalls auf den Tageslichtquotient ab. (hier) Allerdings geben die Architekten selbst nicht allzu viel auf den Tageslichtquotient. Denn bei den Regelwerken, die die Qualität der Architektur in Deutschland am stärksten bestimmen, den Landesbauordnungen, steht nichts davon. Stattdessen liest man z.B. in der Muster-LBO: “Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Raumfläche des Raumes einschließlich der Netto-Raumfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.“ Die LBO sprechen nicht einmal von Beleuchtung, sondern von Belichtung. Allerdings scheint die Betrachtungsweise der LBO nicht unbedingt logischer. Denn jedes Zimmer mit einer identischen Fenstergröße in Burj Khalifa (828 Meter hoch, 163 Etagen) in einer der 163 Etagen ist nach dieser Denke gleich mit Tageslicht belichtet. Dabei gilt das nicht einmal für drei Etagen eines freistehenden Einfamilienhauses in Deutschland.

Totgesagte leben lange. So wird dem Phantom Tageslichtquotient unter allen lichttechnischen Begriffen möglicherweise das längste Leben zuteil. Geboren 1895, immer noch wichtig in einer Arbeitsschutzvorschrift in 2023 – das muss man können.

Wer kann das Phantom beerben?

Es gibt eine Reihe methodischer Ansätze, die das starre System des Tageslichtquotienten ablösen können. So wird in DIN EN 17037 auch die geografische Lage eines Gebäudes einbezogen. Es wird geprüft, ob an einer bestimmten Anzahl von Stunden (z. B. 2.190 Stunden pro Jahr) eine Zielbeleuchtungsstärke erreicht wird. Dabei werden reale Klimadaten des Standorts (EPW-Dateien) verwendet, sodass ein Gebäude in Madrid anders bewertet wird als ein identisches Gebäude in Oslo.

Zunehmend werden klimabasierte Tageslichtmodellierungen (kurz CBDM für Climate-Based Daylight Modelling) benutzt. Im Gegensatz zu statischen Methoden nutzt CBDM sogenannte Meteorologische Datensätze (z. B. EPW-Dateien). Diese enthalten für einen spezifischen Standort (z. B. Berlin oder München) stündliche Informationen über die direkte Sonneneinstrahlung, diffuse Himmelsstrahlung und Sonnenstand.

So neu ist diese Denke nicht. Wir haben auf diese Art und Weise die Belichtung der Münchner Olympia-Sportstätten berechnen müssen. Das war allerdings seinerzeit in 1968-1969 ein wissenschaftlicher Akt. Heute kann man auf fertige Methoden und verlässliche Zahlen zurückgreifen.

Phantome, die unser Wissen beherrschen VI

Wo das Licht am hellsten ist,
ist der Schatten am tiefsten.

J.W.v. Goethe

In dieser Reihe beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Dieses Urteil fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt.

Sonnenlicht ist gesund

Der Beitrag beschreibt das „Phantom“, die bis heute verbreitete Vorstellung, dass Sonnenlicht grundsätzlich gesund sei. Diese Idee entstand im Zuge der Industriellen Revolution, als Städte im Dunkel von Smog lagen und Menschen das Bedürfnis nach Licht hatten. Lichttechniker nutzten dies für künstliches „Tageslicht“, während Reformbewegungen wie die Progressiven versuchten, natürliche Helligkeit in Städte und Wohngebiete zu bringen. Dadurch wandelte sich weltweit das Schönheitsideal: Gebräunte Haut wurde zum Zeichen von Wohlstand.

Heute besteht ein Spannungsfeld zwischen den Vorteilen und Gefahren der Sonne. UV-Strahlung ist lebenswichtig für die Vitamin‑D‑Produktion, kann aber gleichzeitig schädlich wirken und Haut- sowie Augenerkrankungen auslösen. Besonders im Sommer führt übermäßige Sonnenexposition zu akuten Belastungen wie Sonnenbrand, Hitzeerschöpfung oder Sonnenstich. Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor UV-Strahlen schützen.

Zur Geschichte des Phantoms

Dieses Phantom ist vermutlich so alt wie die Geschichte der menschlichen Zivilisation. In vielen alten Religionen galt die Sonne sogar als Gottheit. Seine heutige Ausprägung verdanken wir der Industriellen Revolution, die die Zentren der wichtigsten Industriestaaten derart in Finsternis hüllte, dass man den Tag kaum von der Nacht unterscheiden konnte. Dadurch setzte eine Pilgerfahrt zur Sonne ein bzw. eine Flucht aus den Industriezentren. Wer nicht verreisen konnte, wollte wenigstens die heilenden Strahlen der Sonne ins Haus holen. Selbst Reisebusse und Bahnzüge wurden mit UV-durchlässigen Fenstern ausgestattet, damit der Mensch den Segen der Natur empfangen konnte. Man erfand komplexe Lampen, die die heilenden Strahlen der Sonne gleich in der Wohnung produzieren sollten.

Den Beginn der Entstehung des Sonnenwahns erzählt das Kapitel Krankheiten der Finsternis – Geschichten aus New York und Chicago. Bei diesen Ereignissen spielten zwei Gruppen eine besondere Rolle. Zum einen waren es die Lichttechniker, die geschickt die historische Strömung für ihr Geschäft nutzten. Wenn Sonnenlicht gesund ist, aber leider nicht immer und nicht überall verfügbar ist, dann  erzeugen wir es eben elektrisch. Und wir machen es besser als die Natur. Deswegen wimmelt es in der Geschichte von Lichttechnik nur so von Tageslichtlampen. Licht mit einer Farbe, die einem das Blut in den Adern gefrieren lässt, heißt auch noch tageslichtweiß. Das gesamte Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne dient eigentlich der Erklärung dieses Narrativs der Techniker.

Eine andere Gruppe, die Progressiven, wollten das Licht der Natur in die Siedlungen und Häuser der Menschen holen. Ihrem Bestreben verdanken wir z.B. die Gartenstädte dieser Welt. In dem Buch werden die Bemühungen der US-amerikanischen Progressiven dargelegt, die nicht wenig von deren Kollegen und Weggefährten aus Deutschland profitierten. Was in Deutschland in dieser Richtung passierte, erzählt das Kapitel Meanwhile in Old Germany …

All dies führte zu einer Änderung des Schönheitsideals weltweit. Hat einst der Adel die blasse Haut stolz getragen, um zu demonstrieren, dass er nicht arbeiten muss wie die armen Bauern, deren Haut die Sonne gerbt, wurde die gebräunte Haut zum Symbol der neuen Reichen, des gehobenen Bürgertums. Die neue Hautfarbe signalisierte, dass man nicht zu den armen Schichten gehörte, die den Sonnentag bei der Arbeit verbringen und den Rest ihres Lebens in lichtarmen Behausungen. Tan wurde nicht etwa in den Adelsstand erhoben, sondern gleich zu den Gottheiten gezählt: Great God Tan!

Vor und in den 1920ern kehrte sich diese Vorstellung aufgrund der hier dargestellten Vorgänge ins Gegenteil um. Was einst nobel und edel aussah, sah jetzt eher wie ein Opfer der Schwindsucht aus. Irgendwie erinnert das Ganze an Effi Briest, eine junge Adlige vom Land, die in Berlin an einer „diffusen“ Krankheit stirbt, die ihr Arzt Dr. Rummschüttel als Schwindsucht bezeichnet. Ein halbes Jahrhundert vor Fontanes Protagonistin war „Die Kameliendame“ von Alexandre Dumas d. J. aus der Welt geschieden, einer anderen Welt in Paris, aber an derselben Malaise.

Nicht nur Effie Briest und die Kameliendame verblassten ohne Sonne. Auch das indigene Mädchen Wildflower siechte dahin, bis eine Krähe sie rettete, indem sie ein Loch in den Himmel pickte. Die himmlische Medizin („The Great Sky Medicine“) verhinderte das Welken der armen Wildblume. Der Spruch der Autorin Elisabeth Jenkins zum Abschluss der Geschichte der Wildflower liest sich beinah herzzerreißend: „Jedes kleine Mädchen, das dahinsiecht und verblasst, wie es die Wildblume tat, kann gesund und glücklich gemacht werden durch die Große Himmlische Medizin, die große, warme und wundervolle Sonne.“

Auf zur Sonne? Brüder, zur Sonne, zur Freiheit – Die deutsche Version des russischen Lieds wurde etwa zur gleichen Zeit gesungen, als die Wildflower-Story erschien.

Ist das Sonnenlicht etwa nicht gesund?

Ein Jahrhundert danach, in unserer Zeit, besteht immer noch dieselbe Vorstellung, die sich damals entwickelt hat. Allerdings herrscht heute ein gnadenloser Kampf zwischen denen, die die Vorteile der UV-Strahlung hervorheben, und jenen, die immer wieder mit dem kommenden Frühling beginnend vor den Gefahren der Sonne warnen. Man hat nämlich in der Zwischenzeit gelernt, dass die UV-Strahlung ein „Agens“ ist, was so viel bedeutet wie ein Krankheiten hervorrufender Faktor.[i]

Eigentlich ist ein Agens „eine treibende Kraft“ oder „einwirkendes Prinzip“. Woraus sich die Rolle der UV-Strahlung bestens erklärt: Zu Urzeiten verhinderte sie die Entwicklung des Lebens überhaupt, weshalb es sich deswegen im Wasser entfalten musste. Später war sie durch Erzeugung von Mutationen an der Evolution beteiligt. Für den Menschen ist sie aufgrund der Vitamin-D-Produktion lebenswichtig. Ebenso kann sie für Organismen schädlich bis tödlich sein und wird seit Langem zur Desinfektion und Entkeimung eingesetzt. Zu Beginn der Evolution war die UV-Strahlung der Sonne tödlich, bis sich die Ozonschicht in der Atmosphäre ausbildete. Eine Schicht aus tödlichem Gas, die dem Leben auf der Erde die Freiheit zur Entfaltung schenkte.

Das Melatonin, von dem in diesen Tagen viel die Rede ist, ist vermutlich in diesen Urzeiten entstanden, die etwa 3 Milliarden Jahre zurückliegen. Es ist das Langzeitgedächtnis des Lebens, das in jenen Zeiten das Signal gab, sich vor der Sonne zu verstecken. Dass es beim heutigen Menschen das Startsignal für die Ruhezeit gibt, ist kein Paradox. Lebewesen beginnen mit der Melatoninproduktion am Ende des Tages. Die tagaktiven Wesen leiten daraus ab, dass sie sich auf die Ruhe vorbereiten sollen, die nachtaktiven verstehen das Gegenteil. So fehlt dem Menschen heute scheinbar die Warnung vor dem Licht. Der Mensch als Lichtwesen (homo diurnus) strebt nach dem Hellen. Und das Helle kommt von der Sonne.

Allerdings hat die Evolution des Menschen nicht in offenen Wüstenlandschaften oder Prärien stattgefunden, wo er große Teile des Tages der Sonne ausgesetzt war. Die Empfindlichkeitskurve des menschlichen Auges, die genau bei den Wellenlängen am höchsten ist, bei denen die Pflanzen das meiste Licht abweisen oder durchlassen, lässt vermuten, dass der Mensch unter dem Blätterdach von Bäumen entstanden sein muss. In solchen Umgebungen herrschen keine 100.000 lx Beleuchtungsstärke. Man ist auch nicht ungefiltertem UV-Licht ausgesetzt, außer durch den natürlichen Filter der Atmosphäre.

Wenn man gesund mit den Bedingungen der Evolution in Harmonie versteht, kann man daraus nur ableiten, dass das Sonnenlicht bei geringen Intensitäten mit Sicherheit gesund ist. Und ohne Dauerbestrahlung.

Heute empfängt die Mittelmeerregion jährlich etwa 360 bis 440 Millionen internationale Gäste, meist aus nördlicheren Ländern. Das entspricht rund einem Drittel aller Touristen weltweit. Great God Tan heißt, sich in die Sonne zu knallen, um möglichst schnell die “gesunde” Bräune zu erwerben. Was sich viele dabei unabsichtlich erwerben, bezeichnen Dermatologen als Acne aestivalis, a.k.a. Mallorca-Akne. Die Sonne ist auch an der Salzwasser-Dermatitis beteiligt. Wenn Salzwasser auf der Haut trocknet, können die Salzkristalle wie kleine Brenngläser wirken und die Haut reizen oder austrocknen.

Eine Erkrankung, mit der Dermatologen einem häufig Angst machen, Hautkrebs, lasse ich lieber weg. Hierzu gibt es erstens genügend Warnungen. Und zweitens, stehen bestimmte Hautschäden auch ohne Krebsentstehung auf dem Plan. UVB-Strahlen verursachen den Sonnenbrand und direkte DNA-Schäden. UVA-Strahlen dringen tiefer ein, sorgen für Hautalterung und bilden freie Radikale, die indirekt Krebs fördern.

Das Sonnenlicht belastet den Körper allein durch den sichtbaren Anteil von etwa 45% der Gesamtenergie. Wenn man unbeschattet in der Sonne steht, kommt etwa dieselbe Energiemenge (48%) hinzu. Bei den Temperaturen, die in der Ferienzeit in Mittelmeerländern herrschen, stellt die direkte Bestrahlung allein eine große Belastung dar. Auswirkungen von einer solchen Belastung können sein:

  • Flüssigkeitsmangel (auch ohne Durstgefühl)
  • Unwohlsein (Hitzeerschöpfung)
  • Sonnenstich
  • Hitzekollaps bis zum lebensbedrohlichen Hitzschlag.

 

Arbeitgeber müssen ihre nicht freiwillig in der Sonne weilenden Mitarbeitenden vor Strahlung schützen. Das gilt selbst für die Verglasung von Fahrzeugen. Seit 2019 ist heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Was das Sonnenlicht sonst an Sachäden verursachen kann, wird in der DGUV-I 203-085 “Arbeiten unter der Sonne” wie folgt aufgelistet:

Unmittelbar auftretende Schäden sind beispielsweise:

  • Sonnenbrand (Rötung bis zur Blasenbildung)
  • Allergien, die durch Sonne mitausgelöst oder verstärkt werden, phototoxische und photoallergische Reaktionen (Photodermatosen)
  • Augenschäden wie Binde- und Hornhautentzündung

 

Chronische Schäden (Spätfolgen) können sein:

  • Hautkrebs einschließlich Frühstadien, z. B. aktinische Keratosen
  • Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
  • Vorzeitige Hautalterung (u. a. übermäßige Faltenbildung, Altersflecken)

Das Sonnenlicht ist die ursprüngliche Quelle allen Lebens. Wie diese Darstellungen zeigen, kann es jedoch auch als Gefahr angesehen werden. Die Natur ist weder gut noch böse.

Mittelbare Schäden durch Schutzmaßnahmen

Immer zu dieser Jahreszeit erscheinen in der ganzen Presse Artikel mit Warnungen vor den Gefahren der Sonne, die meist von der einschlägigen Industrie  „gesponsert“ werden. Häufig werden sie von besorgten Dermatologen verfasst oder stammen aus Berufsverbänden wie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. Sie kulminieren in Empfehlungen, wie man sich im Sommer täglich mehrmals mit einem Lichtschutzfaktor 50 schützen müsse. Es drohe sonst Hautkrebsgefahr.

Andere Leute halten solche Warnungen für eine Aufforderung zum Selbstmord in Raten, weil man damit die Axt an eine vitale Funktion der Haut legt: an die Vitamin-D-Produktion. Diese Substanz ist kein Vitamin, sondern ein Hormon. Dessen Produktion erfolgt in der Haut unter dem Einfluss der UV-Strahlung. Vitamine kann der Körper nicht selbst produzieren. Man muss sie einnehmen. Vitamin D kann man auch durch die Nahrung aufnehmen. Das ist aber nicht sehr effizient.

Das Vitamin D steuert biochemische Reaktionen im gesunden Körper. Es unterstützt den Aufbau von Knochen und Muskulatur, stärkt das Immunsystem, hat eine Schutzfunktion für die Nervenzellen des Gehirns und des Herz-Kreislauf-Systems, senkt den Blutdruck und schützt auch vor Krebserkrankungen. Die Aufnahme von Vitamin D erfolgt zu 90 Prozent über die Sonne, nämlich mithilfe der UV-B-Strahlung, zu 10 Prozent über die Ernährung. Lebensmittel, die besonders viel Vitamin D enthalten, sind beispielsweise Seefische wie Lachs oder Makrele. Man müsste aber schon sehr viel Fisch essen, um Ihren Vitamin-D-Haushalt aufrechtzuerhalten. Besser ist es, viel Sonne zu tanken.

Eine Langzeitfolge des Vitamin-D-Mangels ist Osteoporose. Hierdurch werden die Knochen porös und brüchig. Schon einfache Stürze können dann zu schweren Brüchen führen (besonders Oberschenkelhals oder Wirbelkörper). Ein Oberschenkelhalsbruch in hohem Alter bedeutet meist ein Todesurteil. Vitamin D wirkt nicht nur auf den Knochen selbst, sondern ist auch entscheidend für die Muskelfunktion. Ein Mangel führt zu Muskelschwäche und Gangunsicherheit. Schwache Muskeln können den Körper schlechter stabilisieren ➩ das Sturzrisiko steigt  ➩ die bereits geschwächten Knochen brechen schneller.

Vitamin D  spielt eine entscheidende Rolle bei den Reizübertragungen der Nervenzellen:

Schutz der Myelinschicht (die Isolierung): Nervenleitungen funktionieren wie elektrische Kabel. Damit der Impuls schnell und ohne Verluste ans Ziel kommt, sind sie mit einer Isolierschicht umhüllt, dem Myelin. Vitamin D regt die Produktion von Proteinen an, die für die Bildung und Reparatur dieser Myelinschicht verantwortlich sind. Eine beschädigte Myelinschicht führt dazu, dass Nervensignale langsamer oder fehlerhaft übertragen werden.

Kalzium-Haushalt in der Nervenzelle: Damit eine Nervenzelle einen Impuls abfeuern kann, müssen Ionen (vor allem Kalzium) durch die Zellmembran fließen. Vitamin D reguliert die Kalziumkanäle in den Neuronen. Ist zu wenig Vitamin D vorhanden, gerät das elektrische Gleichgewicht der Zelle durcheinander. Dies kann sich in Missempfindungen wie Kribbeln („Ameisenlaufen“), Taubheitsgefühlen oder Muskelzucken äußern.

Produktion von Neurotransmittern: Vitamin D beeinflusst Enzyme, die für die Herstellung wichtiger Botenstoffe zuständig sind, darunter Dopamin & Serotonin (Stimmung und Signalübertragung im Gehirn) und Acetylcholin, der Hauptbotenstoff für die Steuerung von Muskelbewegungen.

Nervenschutz (Neuroprotektion): Vitamin D wirkt antioxidativ und entzündungshemmend im Nervengewebe. Es hilft dabei, Neurotrophine zu bilden – das sind körpereigene Lockstoffe, die Nervenzellen beim Überleben helfen und das Wachstum neuer Nervenverbindungen fördern.

Rezeptoren für Vitamin D finden sich fast im gesamten Gehirn, besonders in Regionen, die für die Planung von Bewegungen und die Gedächtnisbildung zuständig sind (wie der Hippocampus).

Die lange Aufzählung der Funktionen von Vitamin D sollte verständlich machen, wovor man in jedem Frühling gewarnt wird. Man kann sogar solche Statements lesen: “Tatsächlich zeigen die vorherrschenden Studien, dass Menschen, die täglich Sonnenschutzmittel verwenden, ihren Vitamin-D-Spiegel aufrechterhalten können.” Dumm nur, dass man in Mitteleuropa im Winter auch ohne Sonnenschutzmittel seinen Vitamin-D-Spiegel nicht halten kann.

Das Thema ist höchst umstritten, seit die Vorstellung entstanden ist, dass UV-Licht für das Leben wichtig ist. So wurde auch das Buch von Luckiesh und Pacini Light and Health bereits bei Erscheinen 1926 heftig kritisiert, und zwar von keinem Geringeren als Emery R. Hayhurst, der als Pionier auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin (Industrial Hygiene) gilt.

Der Rezensent stellt, wie hier erkennbar, in Frage, ob UV überhaupt so wichtig für ein gesundes Leben sei, wenn die Inder im Schnitt 25 Jahre alt werden, während der Durchschnittsamerikaner 55 wird. Ergo? Wenn es nach dem Rezensenten ginge, sollte man die Quintessenz des Buches gar nicht zur Kenntnis nehmen. Rayhurst fand das Buch dennoch höchst interessant, weil darin die Entstehung des Menschen mit der Sonnenstrahlung erklärt wurde: “Die Sonnenstrahlung war ein wichtiger Umweltfaktor in der Evolution des Lebens, die schließlich in dem Menschen gipfelte. Offenbar sind Strahlungen bestimmter Wellenlängen für die Gesundheit biologischer Wesen, einschließlich des Menschen, ebenso wichtig wie Sauerstoff.” [1]

Es blieb meist nicht bei dezenter Kritik. Dem großen Protagonisten Michael Holick wurde infolge eines solchen Streits auch seine Professur in der Dermatologie entzogen. Dieser war Professor an der Boston University in der Dermatologie-Abteilung. Holick veröffentlichte das Buch „The UV Advantage“, in dem er „maßvolles Sonnenbaden“ (ca. 5 bis 15 Minuten mehrmals pro Woche ohne Sonnenschutz) empfahl, um die Vitamin-D-Produktion anzuregen. In der Welt der Dermatologie, die konsequente Sonnenvermeidung zur Vorbeugung von Hautkrebs predigt, galt dies als „Häresie“. Die damalige Leiterin der Dermatologie, Dr. Barbara Gilchrest, warf ihm vor, die öffentliche Gesundheit zu gefährden, und verglich seine Empfehlungen sogar damit, das Rauchen zur Entspannung zu bewerben. Holick musste die Dermatologie verlassen.

Seit dem Eklat um Michael Holick im Jahr 2004 hat sich die wissenschaftliche Sicht auf Vitamin D dennoch massiv gewandelt. Man hat erkannt, dass er mit der Bedeutung des "Sonnenvitamins" recht hatte. die Debatte um die richtige Dosierung und den Sonnenschutz bleibt jedoch bis heute ein Drahtseilakt.

Fazit

Dieses Phantom, das wir den Umweltfolgen der Industriellen Revolution verdanken, wird uns wohl sehr lange begleiten. Das liegt an dem “Täter”, der Sonne, der wir alles Leben verdanken. In Maßen genossen, gibt es nichts Besseres als ihr Licht für Leib und Seele. Sie kann aber auch schädlich bis zerstörerisch werden.

Zu dem Thema hat sich 1926 der Pionier der Arbeitsmedizin gemeldet, als das Buch Light and Health eines Lichttechnikers erschien. Im Jahre 2026 haben 5 der 17 Beiträge des Symposiums Licht und Gesundheit sich vornehmlich mit UV beschäftigt. Auf den 84 Seiten der Dokumentation der Veranstaltung erscheint “UV” 96-mal.

[1] Emery R. Hayhurst, Rezension in The American Journal of Public Health, S. 635, 1926

[i] Zum Begriff agens siehe Begriffsbestimmung hier . Ein Agens kann eine wirksame Substanz sein, aber auch negativ beladen. Die neutrale Auffassung entspricht eher der Rolle von Stoffen und Strahlung in der Natur. Luft und Wasser, beide unerlässlich für Leben, können u.U. einen schnellen Tod verursachen. UV kann Zellen angreifen und Mutationen bewirken, Und Mutationen sind nach der Vererbungslehre Grundstein für die Entwicklung der Natur.