Standards, die niemand setzen wollte

Wenn sich jemand
nicht von alten Zöpfen trennen kann,
gehört der Zopf samt Kopf abgeschnitten!

Anonymus

Standards, die niemand setzen wollte, kurzgefasst

Viele „Standards“ entstehen nicht durch bewusste Entscheidungen, sondern durch historische Entwicklungen. Anders als schriftlich festgelegte Normen, die turnusmäßig aktualisiert werden, bleiben solche „So-da-Standards“ häufig unhinterfragt, obwohl ihre ursprünglichen technischen Gründe längst entfallen sind. Der folgende Beitrag untersucht zwei Beispiele aus der Büroarbeit: die Kombination einer breiten Tastatur mit seitlich angeordneter Maus und das Zellenbüro mit fest installierten Leuchtenreihen.

Die heutige Computertastatur trägt das Erbe der mechanischen Schreibmaschine. Ihre Buchstabenanordnung blieb erhalten, während zusätzliche Funktionstasten, Cursortasten und ein Zahlenblock die Tastatur nach rechts verbreiterten. Als die Maus hinzukam, wurde sie rechts daneben platziert. Die dadurch entstehende seitliche Armhaltung gilt als ergonomische Belastung, deren Folgen von Schmerzen bis notwendigen Operationen reichen können. Während die ursprüngliche Tastatur für beidarmiges Arbeiten konzipiert wurde, belasten ihre modernen Nachfahren die rechte Hand und den rechten Arm übermäßig.
Die von mir entwickelte Alternative, die Idee der Compact-Tastatur, wurde 2007 international genormt. Und sie wurde im Juli 2024 in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A6 Bildschirmarbeit berücksichtigt.

Das zweite Beispiel verbindet Architektur und Beleuchtungsplanung. Rechteckige Zellenbüros mit festen Achsmaßen und niedrigen Decken begünstigten bestimmte Leuchtenanordnungen. Weil die Beleuchtung meist vor dem Einzug installiert wird, müssen sich Arbeitsplätze anschließend nach ihr richten. Hier ist eine problematische Umkehrung zu erkennen: Die Anforderungen der Arbeit sollten die Anordnung bestimmen, nicht die vorhandenen Leuchtenreihen.

Im Mittelpunkt meiner Kritik stehen Reflexblendung und eine Lichtverteilung, die Tischränder oder Bodenflächen stärker beleuchtet als die eigentlichen Arbeitsbereiche. Raster zur Entblendung lösen nach meiner Erfahrung die Probleme störender Spiegelungen nicht. Auch der Wechsel zu effizienteren LED-Leuchtmitteln beseitigt überkommene Anordnungen nicht zwangsläufig. Neue LED-Technik kann somit alte Planungsentscheidungen fortschreiben, die noch vor ihrer Entstehung gefasst worden sind.

Die Konzentration auf Beleuchtungsstärke und Wirtschaftlichkeit greift aus meiner Sicht zu kurz. Behaglichkeit, Tageslicht und die Unterstützung des circadianen Rhythmus müssten stärker berücksichtigt werden. Als Alternativen nenne ich Indirektbeleuchtung und großflächige LED-Module; dabei verweise ich auf unsere Forschungsberichte „Licht und Gesundheit“ von 1990 bis 1998 (drei überarbeitete Auflagen).

Meine Schlussfolgerung lautet: Gewohnte Anordnungen sind nicht unveränderlich. Entscheidend ist, vorhandene Alternativen tatsächlich einzusetzen und Technik konsequent an Arbeitsaufgaben und Menschen auszurichten. Nicht jede räumliche Vorgabe lässt sich ändern, wohl aber die Gestaltung und Nutzung von Eingabegeräten und Beleuchtung.

Standards, die niemand setzen wollte

Allgemeines

Viele Menschen hadern mit Normen und Standards, weil sie sich dadurch eingeengt fühlen. Eine solche Wirkung hatten Zeitungen übrigens bereits am 22. Dezember 1917 befürchtet. An diesem Tag wurde DIN gegründet, damals noch Normenausschuß der deutschen Industrie genannt. Die Berichte sagten in etwa, dass Normung die Kreativität töten würde. Wenn das stimmt, ist die Kreativität mausetot, denn wir haben mittlerweile 35.000 Normen allein von DIN.

Während jeder einzelne Mensch auf dem Planeten das Recht hat, gegen DIN-Normen vorzugehen oder ggf. eine zu beantragen, ertragen wir „Standards“, die nie geplant waren. Sie sind aber nicht einfach so da, sondern So-da-Standards; sie haben eine Historie. Zwei davon haben es mir angetan, weil Millionen darunter leiden, ohne dass dagegen vorgegangen wird. Es kann auch niemand gegen sie vorgehen, weil sie nie geschrieben wurden. Sie waren irgendwann So-da.

Da sie mich ärgerten, habe ich Lösungen gegen diese gefunden, die auch praktisch funktionieren. Dumm nur, dass sie nicht so verbreitet sind, wie ich es mir wünsche. Sie genießen aber eine hohe Akzeptanz. Eine Lösung ist sogar genormt.

Ein Industriedenkmal, das auch ohne Denkmalschutz auskommt

Mein erster Liebling hat nicht viel mit Licht zu tun. Er ist zwischen 1868 und 1984 entstanden. Die Rede ist von der Tastatur der Computer, die am 23. Juni 1868 als QWERTY-keyboard von Christopher Latham Sholes patentiert wurde. Die seltsame Verteilung der Buchstaben war dem Bemühen geschuldet, die Typenhebel der Maschine davon abzuhalten, einen Typenhebel-Salat zu produzieren. Erfolgreich leider nur für die englische Sprache. Das Produkt, das später für Hochleistungswettbewerbe benutzt werden sollte, war also dazu bestimmt, das Tippen zu verlangsamen.

Die Idee wurde trotzdem weltweit mit kleinen Änderungen akzeptiert. Sie wurde erst mit dem Patent von IBM überflüssig, das für die IBM-Selectric erteilt wurde. Diese Maschine wurde am 21. Juli 1959 unter der US-Patentschrift Nr. 2.895.584 patentiert. Die Maschine hatte keine Typen mehr, sondern nur noch einen Kugelkopf. Eine Änderung des Tastaturlayouts indes unterblieb.

Es folgten Maschinen mit Tastaturen, die nichts mehr druckten. Sie waren Bildschirmterminals. Sholes‘ Tastatur war immer noch dabei. Sie wurde nur nach rechts verlängert, wenn man neue Tasten brauchte. So kamen als erste Cursor-Tasten dazu. Weiter rechts davon wurde die Tastatur des Kalkulators angebaut. Die Terminals konnten jetzt auch rechnen. Während die ursprüngliche Tastatur für beidarmiges Arbeiten konzipiert wurde, belasten ihre modernen Nachfahren die rechte Hand und den rechten Arm übermäßig.

Fast präzise 100 Jahre nach Sholes‘ Maschine wurde die Maus erfunden, von Douglas C. Engelbart, 9. Dezember 1968: Engelbart stellt seine Erfindung im Rahmen einer Live-Präsentation in San Francisco der Öffentlichkeit vor, die später als "Mutter aller Demos" bekannt wurde. Die Maus blieb bis zum 24. Januar 1984 Eingeweihten vorbehalten. An diesem Tag wurde der Apple Macintosh der Welt präsentiert. Seitdem gibt es praktisch keinen modernen Computer ohne Maus.

Am 6. April 1992 war es endlich so weit. An diesem Tag wurde Windows 3.1 vorgestellt, der einen Triumphzug auf den Bürotischen einleitete. Seitdem ist diese Anordnung „Standard“ weltweit: eine ellenlange Tastatur mit einer Maus, die rechts davon angebracht ist.

Die Anordnung belastet alle Benutzer mehr oder weniger stark. Manche merken nichts, andere fühlen sich an der rechten Schulter unwohl. Viele können die Maus nicht mehr vernünftig halten und müssen sie daher links bedienen. Im schlimmsten Fall hilft nur eine Operation, RSI heißt die Maladie. Ein Standard, der krank macht. Niemand hat diesen je beabsichtigt. Er war 1992 So-da!

Eine Umsetzung der Karnickelstallidee in die Arbeitswelt

Meinen zweiten Liebling erleben Millionen Menschen im Büro täglich. Er hat so viele Vorteile, dass er vermutlich 60% aller Büroarbeitsplätze ausmacht: das Doppelzimmer nach deutscher Architektur. Dumm nur, dass es hinderlich für die Beleuchtung ist. Wer darunter leidet, ahnt häufig nichts über die wahre Ursache seiner Probleme. Er macht einfach das Licht aus. Was man nicht ausschalten kann, ist die Hinderlichkeit für die persönliche Kommunikation, obwohl das ausgemacht ist.

Das künstliche Licht einfach auszuschalten bedeutet auch, dass man in einer ziemlichen biologischen Dunkelheit lebt.

Der gemeinte Raum sieht im Prinzip aus wie auf dem Bild, leider meistens nicht so geräumig:

Anders als bei Maus und Tastatur lassen sich die Ereignisse, die zu dem gemeinten Umstand geführt haben, nicht genau lokalisieren und datieren. Gemeint ist die Entstehung des rechteckigen Zellenbüros für zwei Personen. Sie lässt sich auch für weitere Gruppen mehrfach aneinanderreihen. Das nennt sich Modulsystem, datiert auf etwa 1880. Seit Jahrzehnten werden die Bürogebäude nach einem festen Achsmaß gebaut. Es ist der kleinste Teiler der Fassade. Meist beträgt er 1,25 m. Beträgt er 1,20 m, nennt man ihn Beamtenachse, weil er dem einfachen Beamten seine ihm zustehende Bürofläche beschert, 12 qm. Der übliche Angestellte bekommt eine Achse, mit zwei Leuchten über seinem Kopf. Sollen drei statt zwei in einem Raum sitzen, kommt noch eine Scheibe dazu, also + 6 qm. Seine (künstliche) Beleuchtung ist garantiert nicht normgerecht. Das kümmert denjenigen, der an dieser Stelle sitzt, aber weniger, weil er immer zum Fenster guckt. Das geliebte Tageslicht zeigt sich ihm hier von seiner weniger geliebten Seite. Es kann nämlich heftig blenden.

Der Grundriss in diesem Bild ergibt sich vermutlich aus DIN 277 gemeinsam mit dem Bemühen, Grundstücke mit möglichst viel Büronutzfläche zu bebauen. Die Norm gibt es seit dem Jahr 1934. Wie der Name sagt, „Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten“, beschreibt sie wichtige Daten der Gebäude.

Dass aus dem Ganzen lauter rechteckige Räume entstanden sind, muss nicht der Norm angelastet werden. Wie man aus einem Haus in Hamburg-City-Nord kennt, dürfen ganze Gebäude auch sechseckig sein. So etwas ist aber hinderlich für künftige Umnutzungen. So wurde das sechseckige Gebäude (das BP-Haus) bald verlassen und wurde später abgerissen. Wenn es aus einer Aneinanderreihung von Zwei-Personen Zellen bestanden hätte, hätte man es durch Entfernen der nicht tragenden Trennwände einfach in ein Großraumbüro umwandeln können. Umgekehrt geht es auch.

Was diese Räume hinsichtlich der Beleuchtung auszeichnet, ist, dass sie flach sind. Waren einst Büroräume bis 6 m oder gar darüber hoch, müssen diese in Deutschland mindestens 2,50 m hoch sein. Mit Ausnahme von Bayern, wo 2,40 m reichen sollen. Die meisten haben eine lichte Höhe von 2,70 m. Da sich Licht gemäß den Gesetzen der Physik geradlinig ausbreitet, kann es auf Arbeitsplätzen selten günstig auftreffen, wenn flache Räume von oben beleuchtet werden. Denn wie weiter unten gezeigt, dürfen die Leuchten nicht direkt über dem Arbeitsplatz angeordnet sein, sondern rechts und links davon.

Das macht zwar wenig Sinn, weil man das meiste Licht auf den Teppich schickt. Wenn die Leuchten genau über dem Kopf angeordnet sind, will keiner an dem Arbeitsplatz sitzen.

Beide Höhen von 6 m oder 2,50 m sind durch Licht vorgegeben. Frühe Bürohäuser waren auf Tageslicht angewiesen, und die Räume mussten deswegen hoch sein, durften aber nicht allzu tief werden. Da man später glaubte, mit künstlichem Licht das Tageslicht voll ersetzen zu können, entfiel die Sorge um die Höhe. Daher die vorgeschriebene lichte Raumhöhe von 2,50 m. Wäre es nach dem Franzosen Le Corbusier gegangen, würden 2,20 m reichen. Der berühmte Baumeister war bis zu seinem Tode dem deutschen Beamten gram, der ihn daran gehindert hat.

Übrigens, es war auch der deutsche Beamte, der die Architekten daran gehindert hat, das besagte Rechteck ohne Fenster zu bauen. Die Arbeitsstättenverordnung von 1975 schrieb senkrechte Fenster in Augenhöhe vor. Die Arbeitsmedizin hatte aber „nachgewiesen“, dass der Arbeitnehmer kein Tageslicht bräuchte, um gesund zu arbeiten. Der deutsche Beamte pfiff auf die Arbeitsmedizin - und das war gut so.

Was brauchte man oder frau denn für ein Licht? Die „finale“ Antwort hieß: 500 lx. Diesen Segen von oben kann man in beliebig große Räume ohne Fenster herabregnen lassen. Wie man dazu gekommen sein will, kann man hier lesen: Basis der Festlegung von Beleuchtungsstärkewerten in Beleuchtungsnormen. Diese werden als ein unabänderliches Qualitätsmerkmal fest vorgegeben, andere wie Behaglichkeit hintenangestellt oder gar nicht berücksichtigt. Selbst die Unterstützung des circadianen Rhythmus durch die Beleuchtung, den die Wissenschaft als lebenswichtig einstuft, findet man in der jüngsten Beleuchtungsnorm, ISO/CIE 8995-1:2025, als Erklärung in einem Anhang, der nichts zu bestimmen hat.

Praktischerweise bedeutete die Vorstellung, dass man am Arbeitsplatz immer mindestens 500 lx haben muss.  dass man nach unten offene Leuchten einsetzte. Denn 500 lx flächendeckend mit Leuchtstofflampen anders zu gewährleisten, würde dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widersprechen, den deutsche Beleuchtungsnormen seit 1935 immer als Gütemerkmal definiert haben. Die Wirtschaftlichkeit der Beleuchtung hat zwar nie ein Lichtplaner berechnen können, was die Lichtwirtschaft nicht davon abhielt, das Gütekriterium zu normieren. (mehr dazu Lichtqualität und Wirtschaftlichkeit)

Nach unten offene Leuchten haben alle eine gemeine Eigenschaft: Sie blenden durch ihre Reflexe auf dem Tisch und allem, was darauf steht. Zwar wurden dazu Raster zur Entblendung eingesetzt. Die helfen aber nicht gegen Reflexblendung. Oder sie verstärken diese sogar, weil sie das diffuse Licht verringern. Die Lichttechnik begegnet der Evidenz mit Ignoranz, seit es den Begriff Blendung in der Norm gibt. Hier die Erklärung.

In dem grünen Bereich von 0º bis 45º darf die Leuchte machen, was sie will, sprich: Ihre Leuchtdichte darf unbeschränkt hoch sein.

Die Lobbyorganisation der elektrotechnischen Industrie, die Fördermeinschaft „Gutes Licht“ (heute licht.de) erfand als Lösung des Problems klug aussehende, aber recht nutzlose Anordnungen wie hier:

Da die Beleuchtung aber ein Bauprodukt ist und deswegen noch vor der Besiedlung des Büros installiert wird, bedeutet dies schlicht, dass man bei der Aufstellung der Arbeitsplätze die Beleuchtung immer berücksichtigen muss. Auf die Idee, die Anordnung der Arbeitsplätze nach den Anforderungen der Arbeit vorzunehmen, und die Beleuchtung danach auszurichten, kam kein Lichttechniker. Es gibt zwar eine Beleuchtung, bei der es egal ist, wie die Arbeitsplätze stehen, diese ist aber seit fast einem Jahrhundert nicht nur als „unwirtschaftlich“ verschrien. Heute gültiges lexikales Wissen sagt heute wie vor 90 Jahren dasselbe aus: „… Ein möglicher Nachteil liegt in der verminderten Schattenbildung, die zu einer verunklärten Raumwahrnehmung führen kann.“

So musste man die „optimale“ Anordnung erfinden, die man auch heute überall vorfindet. Man baut eine Leuchtenreihe fast direkt am Fenster, die zweite weiter im Raum. Dumm nur, dass das Licht vornehmlich die Ränder des Tisches beleuchtet. Und die Anordnung keinen Beitrag zur Minderung der Reflexblendung leistet. Denn am Bildschirmarbeitsplatz blendet die Tastatur mit ihren konkaven Tasten. Egal, wo die Leuchte sitzt oder wo sich die Augen des Betrachters befinden, der Glanz geht mit.

Nicht schlimm für den findigen Lichttechniker: Man baute schrägstrahlende Leuchten. Nennt sich Batwing-Verteilung. Wenn das die armen Viecher wüssten. Die Form von nachtaktiven Tieren für die Beleuchtung von Tischen für tagaktive Menschen?

Ob das gut gegangen wäre, konnte man leider nicht erleben. Kaum war das Konzept ausgedacht, gab es Computer. Und deren Bildschirme glänzten gemeinerweise. So war es aus mit Batwing! Abgedunkelt war in. Auch wenn hochgestellte Persönlichkeiten der Lichttechnik die Charakteristik von tiefstrahlenden Leuchten breitstrahlend nannten, wollte sich das Licht nicht verbiegen lassen. Sie flog mit Freude dorthin, wo sie nicht viel Nutzen entfalten konnte. In dem Raumbereich, in dem sich die Leuchte „entfalten“ darf, also wo die Leuchtdichte nicht begrenzt wird, stört ihr Licht, wenn es auf irgendeinen Gegenstand trifft, der nicht matt ist.

Zwar verbieten die Beleuchtungsnormen solche Gegenstände am Arbeitsplatz seit 1954, damit die Beleuchtung funktioniert. Die Arbeitsgegenstände halten sich dummerweise nicht an Normen. (Anm.: Das Bild unten ist etwas älter. Bei moderneren Beispielen würden Handys und Tablets glänzen. Ich habe dieses Foto bevorzugt, weil es dem Alter des Problems adäquat ist.)

Man behilft sich hauptsächlich mit zwei Lösungen. Man richtet seine Zelte, sprich: Bildschirm und Akte, in der Mitte zwischen den Leuchtenreihen an, wo es am dunkelsten ist. Da die Bildschirme viel Platz brauchten, bot die Büromöbelindustrie die geniale Lösung an, die sie einst nur den Sekretärinnen angeboten hatte: die Eckkombination.

Bei dieser Lösung steht der Bildschirm vor dem Fenster und unter den Leuchten. Zwar steht in jedem Ratgeber für Beleuchtung, dass das nicht sein darf. Es war aber über Jahrzehnte üblich, weil es anders gar nicht geht. Wenn man geradeaus guckt, ist einem die Blendung sicher. Die Leuchten spiegeln sich dazu noch wunderbar unter der Leuchte. Dafür liest man seinen Papierkram an der garantiert dunkelsten Stelle des Tisches. Der Platz nennt sich Schreib-Lesebereich. Etwa so wurden in Deutschland fortschrittliche neue Arbeitsplätze mit Computern etwa ein Vierteljahrhundert lang bestückt.

Dieser „Standard“ wurde erst durch den technischen Fortschritt überflüssig. Die Eckkombinationen sind weg, seit die Bildschirme flach geworden sind und seit die Computerindustrie das Dokumentenmanagement erfunden hat. Aber die Anordnung der Leuchten hat sich in die Zeiten gerettet, in denen ein völlig neues Leuchtmittel regiert, die LED. Man erzeugt Licht viel wirtschaftlicher und beleuchtet damit immer noch vornehmlich die Tischränder oder den Teppich. Die 500 lx bekommt man, wenn man 700 lx am Tischrand mit 300 lx in der Mitte mittelt. Da das neue Licht echt viel billiger ist, bauen die Lichtplaner bis zu 1500 lx ein, wo nur 500 lx sein sollen.

Obwohl man moderne Leuchten bis 80 m Länge bauen kann (s. Mea culpa – Asche von Gestern über mein Haupt), aber auch in winzigen Größen in Bruchteilen von Millimetern, baut die Industrie massenweise immer noch 1,25-m-Einheiten, deren Länge einst die „optimale“ Leuchtstofflampe bestimmt hatte, von der jeweils zwei pro Kopf den Bürohimmel über dem Menschen erleuchteten.

Eigentlich hasst die Industrie solche „Retrofit“ Aktionen, bei denen die modernen Leuchten nicht nur ihre Zulassung verlieren  können, sondern auch noch Feuergefahr auslösen. Sie muss es widerwillig tun. Am Ende schaut manch modernes Büro eher nach einem Grauen aus:

Muss man überkommene Standards, die niemand gewollt hat, ewig akzeptieren?

Müssen wir mit solchen „Standards“ leben? Ja und nein. Wenn die Beliebtheit der Zellenbüros nicht nachlässt, die vom Massenbüro über Großraumbüro und Kombibüro ein Jahrhundert Revolutionen überlebt haben, werden Architekten weiterhin mit Achsmaßen bauen. Sie werden bestenfalls kleinere oder größere Achsen nehmen. Das unberührbare Maß ist die Fläche pro Kopf. Für die Beamten ist sie sogar vorgeschrieben, deren KollegInnen in der Privatwirtschaft geht es auch ohne Vorschrift nicht besser. Der Kostenfaktor Bürofläche ist der zweitgrößte hinter dem Gehalt. Daran wird sich auch künftig wenig ändern oder nichts.

Die Misere mit der Tastatur und Maus muss nicht sein. Ich habe dazu die Compact-Tastatur als Konzept kreiert, die 2007 international genormt wurde. Die steht seit Juli 2024 auch in der ASR A6 Bildschirmarbeit. Eigentlich war sie, mehr oder weniger gut gemacht, seit 1983 Teil eines Laptops. Wir müssen leider noch abwarten, bis alle Käufer eines PCs die ASR oder solche Artikel wie hier lesen. Denn ausgeliefert werden PCs mit einer Tastatur, die etwa 1985 ohne Maus ausgedacht wurde, obwohl die Maus längst da war.

Und der dumme Standard mit zwei Leuchtenreihen am Himmel? Dass der krank macht, hatte ich schon 1990 mit dem Forschungsbericht Licht und Gesundheit  gezeigt. Wie man sich der Malaise erfolgreich entzieht, ist in der 1998er-Ausgabe der Arbeit nachgewiesen. Damals war noch die Indirektbeleuchtung die beste Lösung. Auch die zweitbeste Lösung, die indirekte/direkte Beleuchtung, fand sehr guten Anklang. Unsere 1986 gefundene Lösung wurde bald zu einer neuen Leuchtengattung, die unter dem Namen „Mildes Licht“ vermarktet wird. Seit Längerem kann man großflächige LED-Module nehmen, für die die Vorurteile gegenüber der indirekten Beleuchtung nicht gelten. Für die LED-Module spricht auch das Argument mit der Unterstützung der circadianen Wirkung.

Welche Lösung man auch bevorzugt, es geht immer um eine niedrige Leuchtdichte über dem Kopf der Mitarbeitenden. Mildes Licht erreicht dies durch Verstecken der Lampe, großflächige LED-Module machen es mit Diffusoren, Indirektbeleuchtung benutzt die  Decke als Reflektor.

Anders als früher steht die Industrie nicht hinter tradierten Lösungen für die Beleuchtung, die auch ein Elektriker an die Decke montieren kann, nachdem er Leuchten beim Großhändler erworben hat. Vernetzung, Steuerbarkeit, intelligentes Licht u.ä. sind gängige Konzepte, die sie verfolgt. Statt des Elektromeisters betreibt die Industrie die Ausbildung von Lichtplanern, damit ihre Produkte durch qualifiziertere Köpfe in die Büros installiert werden.

Wer sich für „ungeschriebene“ Standards oder überkommenes Wissen über Beleuchtung interessiert, findet in dem Kapitel Erbschaft der 1920er Jahre – Wo sie heutiges Wissen bestimmt interessante Anregungen.

Über die Bürohausarchitektur, die die Akzeptanz der Beleuchtung maßgeblich mitbestimmt, wird man hingegen relativ wenig finden, was die Erbschaften alter Zeiten angeht. Das lernte ich bei einem Prozess gegen einen Architekten, der eine falsche Maßnahme mit dem Hinweis rechtfertigte, er habe die Dimensionierung gemäß A. Dürer vorgenommen. Gemeint war Albrecht Dürer (1471 – 1528). Als ich verwundert nach den in der Architektur üblichen Maßen für menschliche Körperdimensionen in der Bibel für Architekten, dem Neufert, suchte, lernte ich, dass der Architekt die Wahrheit gesagt hatte.

Die alten Zöpfe der Beleuchtungstechnik sind nicht mal halb so alt wie die der Architektur.

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